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Gerichtsverfahren 2:

– da durch Angriffe von Außen mein Zugriff auf einzelne Berichte (u.a. Aktuelle Mails 2), nicht mehr möglich ist muss ich einen neuen Bericht eröffnen:

Oberndorf am Neckar – Amtshaftung

Sehr geehrter Herr Thiemann,

das Oberlandesgericht hat die Berufung nunmehr zurückgewiesen. Den Beschluss habe ich heute erhalten. Ich melde mich telefonisch bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Beschluss
In dem RechtsstreitHans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf- Kläger und Berufungskläger -Prozessbevollmächtigte:Rechtsanwälte Sattler & Özen, Ernst-Heinkel-Straße 8, 70734 Fellbachgegen
Stadt Oberndorf am Neckar, vertreten durch d. Bürgermeister, Rathausplatz 1, 78727 Obern-
dorf- Beklagte und Berufungsbeklagte -Prozessbevollmächtigte:Rechtsanwälte Schreiber & Noeske, Warenburgstraße 3, 78050 Villingen-Schwenningen, Gz.: 121/21 B06siwegen Schadensersatzeshat das Oberlandesgericht Stuttgart – 4. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlan-
desgericht Geßler, die Richterin am Landgericht Dr. Preisser und den Richter am Oberlandesge-
richt Dr. Häcker am 15.05.2023 beschlossen:1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 21.12.2022 – Az.: 1 O 207/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.


3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Rottweil ist ohne Sicherheitsleis-
tung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 800,00 € festgesetzt.
Gründe:
I.
Der Kläger verlangt von der beklagten Stadt die Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von min-
destens 800,00 € und dies erstinstanzlich mit der Begründung, er sei durch deren Bürgermeister vor dem Beginn einer Gemeinderatssitzung bewusst und geplant mit voller Wucht an seiner lin-
ken Schulter und ins Gesicht gestoßen worden, während er an einem Tisch bei einem Gemeinde-
ratsmitglied gestanden und eine Sitzungsvorlage gelesen habe und der Bürgermeister zwischen ihm und einem Gemeinderatsmitglied durchgegangen sei, obwohl er dieser Situation problemlos hätte ausweichen können. Der Bürgermeister habe mit dieser Aktion seine Stärke präsentieren wollen. Da der Bürgermeister in der konkreten Situation als Amtsträger gehandelt habe, bestehe ein Amtshaftpflichtanspruch gegen die Beklagte nach § 839 BGB.Das Landgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, der Bürgermeister habe den Klä-
ger nicht als Amtsträger in Ausübung eines öffentlichen Amtes verletzt. Die Gemeinderatssitzung sei noch nicht förmlich eröffnet gewesen, sondern der Bürgermeister habe lediglich den Sit-
zungssaal betreten. Zudem sei nach dem eigenen Vortrag des Klägers von einem Handeln des Bürgermeisters aus rein persönlichen Gründen auszugehen. Für derartige dienstfremde Handlun-
gen sei § 839 BGB nicht anwendbar.Der Kläger verfolgt mit seiner Berufung sein ursprüngliches Klageziel weiter und stellt sich auf den Standpunkt, mangels durchgeführter Beweisaufnahme sei allein sein Vortrag maßgeblich. Da die Handlung des Bürgermeisters unmittelbar vor dem Beginn der Gemeinderatssitzung im Sit-
zungssaal erfolgt sei und die Sitzung bereits mit dem Aufschließen des Sitzungssales beginne, sei das Handeln des Bürgermeisters in Ausübung eines öffentlichen Amtes erfolgt. Der Kläger beantragt:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 21.12.2022 wie auch das Versäumnisurteil des Landgerichts Rottweil vom 13.7.2022 aufgehoben und

die Beklagte verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermes –
sen des Gerichts gestellt wird, mindestens jedoch in Höhe von Euro 800,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 20.11.2018 zu bezahlen.
Die beklagte Stadt tritt der Berufung entgegen und wiederholt im Wesentlichen den erstinstanzlichen Vortrag, wonach es zwischen ihrem Bürgermeister und dem Beklagten zu keinem Stoß oder gar Schlag, sondern lediglich zu einer ihrem Bürgermeister unangenehmen leichten körperlichen Berührung gekommen sei, durch welche sich der Beklagte in keiner Weise haben verletzen können. Der Senat hat mit Beschluss vom 11.04.2023 darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Be-
rufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach dem vom Kläger vorgetragenen Sachverhalt von einem aktiven schädigenden tatsächlichen Handeln des Bürgermeisters auszugehen ist, das nicht als Tätigkeit in Ausübung eines anvertrauten Amtes angesehen werden kann. Nach dem Vorbringen des Klägers ist die schädigende Handlung im rein persönlichen (Miss-) Verhältnis des Klägers mit dem Bürgermeister begründet. Daher hätte beim Bürgermeister – den Vortrag des Klägers als richtig unterstellt – nur ein Handeln bei Gelegenheit der Amtsführung vor-
gelegen und bei der erforderlichen objektiven Betrachtung der erforderliche innere Zusammen-
hang mit der Amtsführung gefehlt. Mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 02.05.2023 wehrt sich der Kläger gegen die angekündigte Zurückweisung der Berufung und trägt nun vor, der Bürgermeister der Beklagten habe ihn durch sein Vorgehen vom Tisch des Gemeinderatsmitglieds entfernen und quasi aus-
schalten wollen, um mögliche Einsprüche gegen die „Aldi-Umsiedlung“ zu minimieren. Der Bürgermeister habe daher zur Erreichung kommunaler Ziele als Bürgermeister im Amt und nicht als Privatperson gehandelt.

II. Die Berufung gegen das angefochtene Urteil ist zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist. Zur Begründung kann dabei auf die ausführliche Begründung des vorausgegangenen Hinweisbeschlusses des Senats vom 11.04.2023 Bezug genommen werden, nachdem sich der Kläger im Rahmen seiner Stellungnahme vom 02.05.2023 mit dieser Begründung inhaltlich nicht auseinandersetzt. Vielmehr präsentiert der Kläger nunmehr einen völlig neuen Sachverhalt, in dem er behauptet,
dem Bürgermeister sei es bei seinem Verhalten darum gegangen, ihn „auszuschalten“, um seine kommunalpolitischen Ziele der „Aldi-Umsiedlung“ einfacher – mit geringerem Widerstand – durch-
setzen zu können. Dieser erstmals – zumal nach Ablauf der Berufungsfrist – vorgetragene Sach-
vortrag wurde im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht und ist nach § 531 Abs. 2 ZPO nicht mehr zuzulassen, nachdem nicht dargelegt bzw. ersichtlich ist, warum der Vortrag erst jetzt er-
folgt. Dabei wird nicht verkannt, dass neuer Sachvortrag ungeachtet des § 531 ZPO stets zuzu-
lassen, wenn dieser unstreitig bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 – XI ZR 538/17 –, ju-
ris) und daher der Gegenseite regelmäßig zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme zu den nun-
mehr vorgetragenen neuen Tatsachen einzuräumen ist. Davon kann hier aber abgesehen wer-
den, da die Beklagte im Verfahren durchgehend einen bewussten Stoß oder gar einen Schlag ge-
genüber dem Kläger in Abrede gestellt hat und von einer versehentlichen, peinlichen und unange-
nehmen körperlichen Berührung zwischen dem Bürgermeister und dem Kläger ausgegangen ist. Damit ist gleichzeitig auch die nun behauptete kommunalpolitische Motivation des Bürgermeisters bestritten. Es bleibt daher bei der Einschätzung des Senats, wonach nach dem (zu berücksichtigenden) Vorbringen des Klägers die schädigende Handlung im rein persönlichen (Miss-) Verhältnis des Klägers mit dem Bürgermeister begründet gewesen sein soll und daher nur ein Handeln bei Gelegenheit der Amtsführung vorgelegen hat. Dies bestätigt der Kläger letztlich selbst, wenn er in der Stellungnahme vom 02.05.2023 erneut darauf verweist, der Bürgermeister der Beklagten habe bereits in der Vergangenheit stets negativ auf ihn reagiert, nachdem sich die Beklagte vor einigen Jahren – nach Durchführung eines arbeitsrechtlichen Rechtsstreits – vom ihm als ihrem früheren Mitarbeiter getrennt hatte.
III.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.Die Feststellung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils erfolgte gemäß § 708 Nr. 10 Satz 2 ZPO.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde in Anwendung der §§ 47, 48 GKG bestimmt.

Geßler Dr. Preisser Dr. Häcker
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Richterin am Landgericht
Richter am Oberlandesgericht

4 U 6/23 – 5 –

Meine Stellungnahme zum Urteil:

Hallo,

die Abweisung meiner Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N. durch das OLG-Stuttgart ist genau so passiert wie ich es vorher gesagt habe.

Jedes Gericht hat bisher die Argumentation der vorgehenden Instanz zur Abweisung der Klage aufgehoben und einen neuen Abweisungsgrund gefunden – aber die richterliche Kreativität hat eben Grenzen – die Kriminelle nicht.

Das OLG-Stuttgart hat keinen neuen Abweisungsgrund mehr gefunden und macht nun einfach – quasi begründungslos – den Deckel auf das Verfahren, obwohl alle inzwischen genau wissen was passiert ist.

Das OLG kann doch nicht einen neuen alten Sachverhalt ansprechen (innerer Zusammenhang), der bisher kaum eine Rolle gespielt hat, eine Stellungnahme dazu einfordern, diese dann nicht berücksichtigen und die Berufungsabweisung schlicht rechtsfern, falsch, vielleicht sogar gelogen (wenn die Richter die vorgehenden Verfahren gelesen haben) begründen?

Immer wieder habe ich auf das Verfahren „Neckartalaue-7-Änderung“ hingewiesen. Der „innere Zusammenhang“ war immer dargestellt und sonnenklar vorgetragen.

Dass das OLG-Stuttgart den inneren Zusammenhang nicht erkannt hat, nicht gelesen hat, nicht lesen und erkennen durfte und dann auch noch die Frechheit besitzt, eine Stellungnahme von uns einzuholen, die dann als nicht wertbar bewertet wird ist asozial, gemein, Bürger verachtend und rechtsfern.

Es wurde in den vorgehenden Verhandlungen sogar genau das vorgetragen, was dieses Schundgericht nun angeblich  vermisst, dass Acker Herrn Maier und mich auseinander bringen wollte, um das B-Planverfahren zu schützen, weil Acker zu meiner Stellungnahme im Verfahren auch noch nachweislich gelogen hat!!!!!!!!!!!!!

Der Lügner und Betrüger Acker wird durch alle Instanzen von den jeweiligen Richtern geschützt.

Hat das Gericht die Akten nicht gelesen oder wollte das Gericht die Akten nicht lesen, weil die Abweisung aus Stuttgart bereits beschlossen war, man also so wenig wie möglich schreiben konnte – die Begründung ist gerade zu lächerlich ihre feigen Beamten?

Ich muss doch das Recht haben, auf neue alte Sachverhalte auch neu mit dem Hinweis auf die alten Vorträge reagieren zu können – insb. wenn diese vom Gericht falsch vorgetragen werden (in meinen Augen setzt eine solche Vorgehensweise kriminelle Energie voraus, die ich hoffentlich unter dem Thema whistleblowergesetz aufgreifen und weiter verfolgen darf – oder ich darf das gerade deswegen nicht!

Was weiß Acker über hohe Beamte bzw. was zahlt Acker für solch einen Beamtenschutz?

Was für „Faschisten“ sitzen denn in unseren Gerichten? Die Begründung der Ablehnung der Klage ist so dünn wie falsch, gemein, Unrecht, Strafvereitlung im Amt usw..

Alle diese Richter begehen in meinen Augen „vorsätzliche Strafvereitlung im Amt“ oder sie sind schlicht zu dumm für ihr Amt und ich hoffe, dass sie mich wegen dieser Aussage verklagen, diese miese Clique von Beamten.

Ich bin fassungslos!!! Wir leben in einem Unrechtsstaat und die N… Richter sind auch noch unantastbar – dass muss sich ändern!

Gruß – ich bin gespannt. Wir können sicher (aussichtslos bei diesem Gesindel) gegen die Abweisung der Klage vorgehen – ich werde gegen diese Klage und ggfls. die Täter vorgehen!!!

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Und jetzt werde ich von diesem Beamtenpack vermutlich noch wegen Beleidigung verklagt – so macht man das in Russland, in China und Weißrussland – wann werde ich von dieser miesen Clique endlich gehängt – es ist unerträglich!!!!

Warum berichtet keine Presse über diese Zustände – kein RTL oder Sat 1, keine Bildzeitung oder das Bildfernsehen. Muss erst jemand umgebracht werden oder sich selber Schaden zufügen, bis die Sache es endlich in die Öffentlichkeit schafft?

Jetzt verstehe ich im Übrigen auch das Verwaltungsgericht Freiburg besser, denn dort entscheidet man einen Eilantrag meinerseits seit 4 Wochen nicht und meine Klagen werden vermutlich alle abgewiesen – Beweise, Zeugen, meine Vorträge usw. – Scheiß drauf. Die Richterclique hat die Macht und nutzt diese schamlos aus – vermutlich weil sie sich von mir demaskiert und angepisst fühlt und man mich schlicht vernichten möchte/muss!

Mal abwarten, ob sich Kretschmann in Sachen whistleblower meldet oder ob das auch wieder nur ein zahnloser Tiger zur Bürgerberuhigung und Bürgerverarsche ist!!!

Der Tiger muss sich bei meinen Erfahrungen und den vielen, aus meiner Sicht kriminell und strafffällig handelnden Beamten viel Zeit nehmen.

Eil-Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Verfahren Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen Mailsperre – 10 K 3340/22 – Mail vom 15.05.2023:

Guten Tag Frau Corbo,

mir kam heute noch ein Gedanke, den ich Ihnen und meinen blog-Lesern mitteilen möchte – www.der-zeigefinger.de.

Meine Klage wegen der Mailsperre ist nun seit fast einem Jahr bei Verwaltungsgericht Freiburg anhängig.

Die Beklagte, die Stadt Oberndorf a.N., hatte dabei mehrfach Zeit, eine Klageerwiderungen bei Gericht einzureichen.

Um das Verfahren zu verzögern hat dabei die Stadt meines Wissens nach bereits zwei Mal eine Fristverlängerung beantragt – zuletzt im Januar oder Februar 2023 – also vor Monaten.

Jetzt habe ich, aus Verzweiflung über die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Freiburg und die massive Benachteiligung im Oberndorfer Bürgermeisterwahlkampf von allen Seiten, einen Eilantrag, zumindest für die Zeit des Bürgermeisterwahlkampfs, gestellt und was passiert?

Zuerst bleibt der Eilantrag einfach liegen, dann kommt eine Nachfrage aus Freiburg, ob es ein Eilantrag ist, im Anschluss erhalte ich auf telefonische Nachfrage nach Wochen eine Eingangsbestätigung des Antrags und die Mitteilung, dass die Beklagte erneut eine Stellungnahmefrist von einer Woche erhalten hat.

Mein Gott, Frau Corbo, das ist doch nicht das gerichtliche Prozedere bei einem Eilantrag oder haben Beamte keine Eile und kennen diesen Begriff schlicht nicht oder nur, wenn die eigenen Leute einen schnellen Zugriff benötigen – und dann bekommt die Gegenseite vermutlich keine Stellungnahmefrist von einer Woche?

Was soll die einwöchige Frist für die Stadt, die inzwischen Romane bei Ihnen zum Thema eingereicht haben könnte?

Hat die Stadt Oberndorf a.N. noch einen Tipp aus Freiburg, Mannheim oder Stuttgart bekommen, wie der Eilantrag doch noch in der Schublade in Freiburg versauern könnte?

Wie immer rechne ich mit dem Schlimmsten und ich werde selten enttäuscht.

Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Beamten sich auch noch an der Wartezeit meiner Person leidlich weiden – aber das ist nur eine Vermutung.

Eine Antwort wäre schön – eine Entscheidung in der Sache noch schöner!

Sonnige Grüße

Hans Joachim Thiemann

Neue Klage von Mayländer, Staatsanwaltschaft Rottweil, gegen meine Person – Mail vom 08.05.2023:

Hallo zusammen, Frau Mayländer,

Frau Mayländer, die leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Rottweil, hat eine erneute Klage gegen meine Person eingeleitet.

Grund für diese neue Klage dieser doch etwas dünnhäutigen Dame (vor dem Hintergrund dessen was Sie mir alles angetan hat) ist, dass ich die Meinung von Oberndorfern weiter gegeben habe, die der Auffassung sind, dass Beamte wie Frau Mayländer, wären Sie normale Bürger, sofort als Kriminelle oder Verbrecher abgestempelt würden. Hier werden mir sicher nach dem Lesen meines blogs viele weitere Bürger zustimmen. Im Gegensatz zu diesen Bürgern schreibe ich solche Sachen auf, da ich vor Beamtinnen wie Mayländer keine Angst und vor allem keinerlei Respekt mehr habe!!!

Es ist wie immer bei Frau Mayländer, geht es gegen meine Person reichen schon Meinungsweitergaben oder Anfragen für eine Klage aus.

Geht es aber gegen Beamten werden diese Klagen entweder abgewiesen oder liegen tief in den Schubladen vergraben und warten auf die Verjährung oder mein Ableben. Derzeit fertige ich eine Liste mit den genauen Daten zu diesen Vorgängen – eine Auflistung von Unverschämtheiten, Untätigkeiten, strafbaren Handlungen der Staatsanwaltschaft usw..

Dass diese Dame immer noch als leitende Staatsanwältin in Rottweil tätig ist zeigt das kaputte System der Strafverfolgung und der Justiz, welches sich wieder den Verhältnissen von 1933 – 1945 stark anzunähern scheint?

Ich werde auf dieses Schreiben nicht mal antworten. Dazu ist mir meine Zeit zu kostbar und zudem habe ich euch schon vor Wochen geschrieben, dass ich mit weiteren Klagen von Frau Mayländer rechne.

Dass Sie sich gleich wieder selber zum Mittelpunkt der Klage macht zeigt nur wieder, welches Selbstwertgefühl diese Beamten-innen haben und wie weit weg sie von uns Bürger inzwischen entfernt sind.

Weitere Klagen werden folgen und das wird so lange weiter gehen, bis diese Frau und Ihre Untergebenen endlich durch obere Behörden für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden und ihren Job in Oberndorf a.N. verlieren.

Gestern habe ich wieder die heute-show gesehen.

Dort wurde ein bayrischer Minister als „Hutbürger außer Kontrolle“ und Herr Söder als Fressfeind des Wolfes sowie als „Problembär“ bezeichnet.

Problembären werden bekanntlich erschossen Frau Mayländer – greifen Sie ein, bevor es für Söder zu spät ist!!!

Frau Mayländer, ich gehe davon aus, dass ihre Kollegen hunderte Klagen gegen Wellke, Nuhr usw. inzwischen eingereicht haben oder sind Sie eine besondere „Blüte“ der Staatsanwaltschaft, die einem besonderen Artenschutz unterliegt?

Dass Sie z.B. einen Strafantrag meinerseits gegen Bürgermeister Acker wegen Verleumdung und Beleidigung in der Nähe von Gewalttätern trotz des Vorliegens einer klaren Bestätigung hierfür durch den damaligen Oberndorfer Polizeichef Effenberger unmittelbar eingestellt haben zeigt, dass Sie mit zweierlei Maß messen und wenn es um meine aufmüpfige Person geht sogar mit dreierlei Maß – ich nenne so etwas maßlos!

Der Strafantrag gegen Acker und den Schwabo liegt seit Jahren in Ihrer Schublade – nach Ihrer Einstellung wurde der Fall noch einmal aktiviert und schlummert seitdem wieder in den Schubladen der Staatsanwaltschaft Rottweil.

Wenn ein Bürger unter solchen Vorzeichen der Meinung ist, dass für solche Handlungen verantwortliche Beamte auch als Verbrecher oder Kriminelle bezeichnet werden können ist doch nachvollziehbar – oder sehen Sie das anders, weil es auf Ihre Person bezogen ist?

Mit der Klage werden Sie die Meinung der Bürger nicht ändern, sondern untermauern.

Verzichten Sie auf den üblichen Strafbefehl in extremer Höhe an mich und reichen Sie gleich die Klage bei Frau Richterin Hohl ein, auf deren erneutes Auftreten ich mich sehr freuen würde – danke!!!

Ich meine, dass Sie sich inzwischen ein eigenes Kapitel in meinem Buch redlich verdient haben – dann können Sie mich wieder verklagen – ich hoffe, ich mache Ihnen eine Freude damit!!“

Hans Joachim Thiemann

Bürgermeisterkandidat Oberndorf a.N.

Frau Mayländer,

sind Sie ein Freund von Wirtschaftsminister Habeck?

In Anlehnung an die Arbeitsweise im Wirtschaftsministerium kam mir die Idee, dass Sie vielleicht einen Schwager oder ein Kind oder einen …….. haben, welcher/welches als forensisch-psychiatrischer Gutachter auftreten und ein vernichtendes Urteil über meine Person fällen könnte – nachdem das Gutachten von Dr. Schulte nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat – der Mann ist alt, spurt nicht mehr oder – dass könnten Sie doch ändern?

Ich bin also gespannt, was Ihnen dieses Mal an „Schikanen“ gegen meine Person so alles einfällt und vom Amtsgericht Oberndorf a.N. umgesetzt wird?

Hansjo – wir kennen uns ja inzwischen schon sehr gut .

Frau Mayländer,

in Vorbereitung auf das Gerichtverfahren darf ich Sie der Fairness halber schon heute darauf hinweisen, dass ich Verleumdungen gegen meine Person, die von Ihnen eingestellt wurden, auf Sie umschreiben werde – mit der Frage, was Sie davon halten?

Im Falle meines Strafantrages gegen BM Acker und den Schwabo wegen Beleidigung und Verleumdung (Terroristen, Psychopathen, Angst usw.) sieht das Ganze dann so aus:

Frau Mayländer, wie würden Sie darauf reagieren wenn ich schreiben würde, dass in der Staatsanwaltschaft Rottweil eine leitende Angestellte vorsätzlich kriminelle Handlungen ausführt und die Bürger vor dieser Person Angst vor falscher Strafverfolgung und sogar körperlicher Gewalt durch sie oder ihre untergeordneten Organe haben?

So in etwa hat sich der Fall Thiemann gegen Acker/Schwabo zugetragen und dieser Fall, bei dem ich mich abgrundtief beleidigt und verleumdet gefühlt und dieses in meinem Strafantrag deutlich zum Ausdruck gebracht habe, wurde von Ihnen sang- und klanglos umgehend abgeschmettert – obwohl die Beleidigung und Verleumdung deutlich heftiger und direkt auf mich bezogen war.

Ich bin gespannt, ob ich vor Gericht viele solcher Fälle vorstellen darf oder ob mir vom Gericht das Wort abgeschnitten wird – wie ich es eben kenne?

Sollten Sie der Meinung sein, dass der Thiemann beleidigt und verleumdet werden darf oder muss setzen Sie mich bitte davon in Kenntnis, denn wenn Sie dieses vor Gericht vortragen ist der Vortrag bekanntlich richtig und unangreifbar – auch wenn er abgrundtief böse und nicht rechtskonform ist.

Wir werden noch viel Spaß miteinander haben – was mich viel Geld kosten wird – aber der Eintritt in den Europa-Park oder den Zirkus ist auch nicht kostenfrei.

Hansjo

Eil-Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Verfahren Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen Mailsperre – 10 K 3340/22 – Mail vom 04.05.2023:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor Wochen um eine vorläufige Eilentscheidung in Sachen Mailsperre gebeten.

Dieser Antrag – s.u. – ist nun bereits mehr als 3 Wochen alt.

Eine Eilentscheidung, kostenpflichtig natürlich, darf einen solchen Zeitraum nicht erreichen, denn dann ist es keine Eilentscheidung mit vorläufigem Rechtsschutz mehr.

Bitte teilen sie mir per Mail mit, wann sie vorhaben, die „Eilentscheidung“ zu treffen – auch wenn diese Mail mir wieder zum Nachteil gereichen wird und meine Chancen auf ein rechtsstaatliches Verfahren ggfls. weiter verringert.

Ich kenne Eilentscheidungen nur aus dem Fernsehen und dort dauert eine solche Entscheidung wenige Tage – also verzeihen sie mir bitte nach 3 Wochen meine Ungeduld – wie auch meine Ungeduld nach 2 Jahren des Wartens in Sachen meiner „Corona-Klage“ (was war Corona doch gleich noch – eine Biermarke oder?) gegen das Landratsamt Rottweil und weitere seit langem anhängige Klagen gegen das Landratsamt Rottweil und die Stadt Oberndorf a.N. – oder warten sie die Bürgermeisterwahl ab, weil ich dann ggfls. die Kläger- und die Beklagtenseite gleichzeitig vertreten könnte ?

Sonnige Grüße

Hans Joachim Thiemann

Bürgermeisterkandidat Oberndorf a.N.

Verwaltungsrechtssache wegen Mailsperre – 10 K 3340/22 – Mail vom 26.04.2023:

Sehr geehrte Frau Colombo,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 21.04.2023 – s. Anlage – nur in Original-Mail.

Als Rechtsanwaltslaie muss ich noch viel lernen, wie mir Ihr Schreiben zeigt.

Grundsätzlich darf ich Ihnen mitteilen, dass ich für alle zu meiner Person anhängigen Verfahren beim Verwaltungsgericht Freiburg um eine baldige Entscheidung bitte, denn z.B. meine Klage gegen die Corona-Verfügung des Landkreises Rottweil ist bestimmt inzwischen zwei Jahre alt und die grundlegende Corona-Verordnung des Landes BW auch schon vor langer Zeit durch ein Gericht aufgehoben worden.

Ich hoffe, dass alle 4 anhängigen Verfahren mit meiner Beteiligung nun zeitnah an einem Termin, denn mein Fahrtweg ist lang, verhandelt und entschieden werden, damit wir die Sachen endlich aus den Füßen haben bzw. die nächste Instanz damit beglücken können.

Zum Verfahren wegen Mailsperre bitte ich um vorläufigen Rechtsschutz bzw. um gerichtliche Anordnung der Aufhebung der Mailsperre, um die bestehende Benachteiligung im Bürgermeisterwahlkampf durch die Stadt Oberndorf a.N., wo der Wahlausschuss angesiedelt ist, zu unterbinden.

Leider weiß ich nicht, wie ich es besser formulieren muss, damit die Stadt Oberndorf a.N. durch das Verwaltungsgericht angewiesen wird, diese Benachteiligung meiner Person im Bürgermeisterwahlkampf zurück zu nehmen – ich werde durch den Schwarzwälder Boten durch Falschberichterstattung, Nichtberichterstattung, Weigerung der Richtigstellung und Unterdrückung von Leserbriefen schon genügend im Wahlkampf behindert, gestört und in der Öffentlichkeit bewusst durch die Oberndorfer Redaktion diffamiert – und das nicht zum ersten Mal!!!

Sollte mein Antrag abgewiesen werden wird der Schwarzwälder Bote daraus einen großen Bericht zu meinem Nachteil fertigen.

Werden Sie die Stadt anweisen, die Mailsperre aufzuheben, wird der Schwarzwälder Bote darüber nicht berichten.

So sind die Verhältnisse hier im Tal des Todes und der vorsätzlichen Lügen.

Sonnige Grüße

Hans Joachim Thiemann

Einspruch zur neusten Klage der Staatsanwaltschaft Rottweil 2021/Z-8501/FS – Land BW ./. Thiemann – Mail vom 15.04.2023:

Hallo zusammen, Frau Blust,

hiermit lege ich Widerspruch zum Strafbefehl 2021/Z-8501/FS ein und beantrage die öffentliche Hauptverhandlung.

Meine Glaskugel hat mich mal wieder nicht enttäuscht und neben der Falschberichterstattung durch den Schwabo zur Bürgermeisterwahl nun auch den nächsten Frontalangriff von Frau Mayländer, der leitenden Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Rottweil, gegen meine Person sicher vorher gesagt.

An anderer Stelle habe ich bereits geschrieben, dass ich nun vermehrt mit Angriffen der Behörden rechne, um mich im Wahlkampf angreifbar zu machen – und so ist es schon am ersten Bewerbungstag gekommen.

Frau Mayländer bewertet meine Aussage, in der ich BM Hermann Acker als notorischen Lügner bezeichne und sogar einzelne Lügen aufzähle (vor dem Landgericht Rottweil, vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. vor dem Gemeinderat, vor den Bürgern – alles nutzlos) scheinbar als strafbare Handlung (die Wahrheit schmerzt nun mal die Beamtenclique) und meint, mich schon wieder zu 30 Tagessätzen verurteilen zu müssen, während der freiheitsberaubende Polizist a.D. Lehmann für seine böse Tat an meiner Person ohne Klage der Staatsanwaltschaft Rottweil mit einer Ministrafe von vielleicht einem oder zwei Tagessätzen davon gekommen ist – Frau Mayländer, darf man mich fast schuldlos wegsperren und wenn ich mich wehre werde ich gnadenlos verfolgt?

Darf ich Sie, Frau Mayländer, mal kurz abführen und wegsperren und bekomme dafür dann zwei Tagessätze, also 100 € Strafe (natürlich die Lehmann Höchststrafe – gell Frau Mayländer), ohne Klage verordnet – das wäre ja grandios, aber ich müsste mich umstellen, da ich lieber gewaltfrei agiere. Ich erwarte Ihre Antwort!!!

Inzwischen zweifele ich ganz extrem an Ihrer rechtsstaatlichen Grundeinstellung und ich bekomme immer wieder zu hören, dass Beamte wie Sie eine sind, landläufig immer öfter als Kriminelle oder Verbrecher bezeichnet werden.

Aber Sie sind ja unangreifbar – Frau Mayländer und stehen unter dem Schutz des Landes BW.

Statt das diese gegen mich wie ein Orkan agierende Beamtin einmal den Hintergrund meiner Aussage nachprüft und die vielen Lügen des Bürgermeisters bzw. seiner Mitarbeiter, für die er natürlich auch die Verantwortung trägt, einzeln aufführt, möchte die Frau wieder ein Exempel an mir statuieren – Frau Mayländer, sind Sie mir so böse, nur weil ich Ihre Frisur mit einem Wischmop oder explodierten Schrubber verglichen habe?

Schauen sich sich mal extra 3, Nuhr oder die Tageshow an und erfahren Sie, wie Ihre höchsten Beamtenkollegen-innen gnadenlos und immer wieder durch den schwärzesten Kakao gezogen werden, ohne gleich „die Hunde“ auf den Satiriker zu hetzen.

Mein Gott ihr Wellkes, Nuhrs usw., was habt ihr für ein Glück, dass euch Frau Mayländer nicht an die Wäsche will.

Als hohe Beamtin sollten Sie doch über solchen Sachen stehen und nicht „wie ein aufgescheuchtes Huhn“ eine Klage nach der Anderen bei Ihrer Kollegin Hohl oder neuerdings bei Frau Blust, einreichen?

Vermutlich wird ihre Richter-Kollegin keine Mühen und Tricks scheuen, mich zur gewünschten Strafe zu verurteilen, so dass ich dann wieder mit Anwalt vor`s Landgericht Rottweil ziehen muss – shit happens.

Frau Mayländer, so machen wir das dann mal und da ich weiß, dass ich in der Amtsgerichtsverhandlung in Oberndorf a.N., wie beim letzten Mal schon, nichts zu melden habe, meine Anträge abgewiesen werden und danach das Protokoll vermutlich dem Ergebnis entsprechend angepasst wird verlange ich schon jetzt ein Wortprotokoll der Verhandlung und die Unter Eid Stellung von Hermann Acker und dem von mir benannten Zeugen Hermann Leopold, was vermutlich wieder abgelehnt wird bzw. der Zeuge Acker wird erst gar nicht geladen, damit er sich nicht verplappern oder sogar lügen kann – kenne ich doch alles schon, ihr zwei „Hübschen“.

Soweit mein Einspruch im Verfahren Land BW ./. Thiemann – 2021/Z-8501/FS zum jetzigen Zeitpunkt – meine Klageerwiderung geht dem Amtsgericht nach der Bürgermeisterwahl in Oberndorf a.N. im Juli 2023 zu.

Vielleicht gehe ich ja mit Frau Mayländer und Frau Hohl zu hart in`s Gericht – was soll man von der Staatsanwaltschaft Rottweil schon erwarten – bei diesem Fachkräftemangel in Deutschland?

Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.

P.S.

Ich werde diese Klage in meine Bewerbungsrede aufnehmen – Angriff ist die beste Verteidigung und den Zuhörern mitteilen, dass Frau Mayländer Herrn Acker scheinbar nicht nur schützen, sondern anscheinend auch heilig sprechen möchte – frei von Lügen (jetzt darf laut gelacht werden – Mayländer sieht es nicht!!!) – ein Irrsinn und ich gehe davon aus, den ein oder anderen Lacher mit diesem Vortrag zu ernten.

Antrag im Verfahren Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen Mailsperre – 10 K 3340/22 – Mail vom 14.04.2023:

Sehr geehrte Damen und Herren,

an ihrem Verwaltungsgericht ist seit Langem u.a. meine Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen rechtswidriger Mailsperre anhängig – 10 K 3340/22.

Heute wurde nun von der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. die Stellenanzeige für die Wahl zum neuen Bürgermeister veröffentlicht.

Ich habe meine Bewerbung darauf hin im Netz in meinem blog www.der-zeigefinger.de veröffentlicht und werde diese Bewerbung nächste Woche offiziell mit allen Unterlagen einreichen – einschließlich der Wählbarkeitsbestätigung durch die Stadt Oberndorf a.N..

Die rechtswidrige Mailsperre gegen meine Person stellt dabei eine Benachteiligung gegenüber den anderen Kandidaten dar, insb. da sie auch noch Vermutlich rechtswidrig und dieses allseits bekannt ist – Nachteile z.B. bei der Anforderung der Wählbarkeitsbescheinigung per Mail, der schnellen Kontaktaufnahme im Wahlkampf mit der Stadtverwaltung und dem Wahlausschuss etc..

Entsprechend bitte ich das Verwaltungsgericht Freiburg, in der Sache eine umgehende Verfügung zur Aufhebung der rechtswidrigen Mailsperre zu veranlassen. Dieses ist nett formuliert – juristisch formuliert stelle ich hiermit den entsprechenden Antrag im gerichtlichen Verfahren!

Ansonsten sehe ich eine rechtmäßige Bürgermeisterwahl in Oberndorf a.N. massiv gefährdet und werde gegen diese Wahl vor ihrem Gericht Klage erheben.

Da die Rechtsaufsicht, das Landratsamt Rottweil unter dem Beamtenhalunken Michel, in der Sache, wie in vielen anderen auch, dem derzeitigen Bürgermeister Acker das Händchen hält, ihn schützt und unterstützt, möchte ich das Verwaltungsgericht Freiburg bitten, durch eine entsprechende Verfügung die Stadt Oberndorf a.N. vor weiterem Schaden durch Bürgermeister Acker zu schützen und eine rechtlich einwandfreie Wahl sicher zu stellen – soweit nicht weitere Benachteiligungen meiner Person, z.B. durch den Schwarzwälder Boten etc., erfolgen werden – womit zu rechnen ist.

Herzlichen Dank für die umgehende Antragsbearbeitung

Hans Joachim Thiemann

Kläger und Bürgermeisterkandidat Oberndorf a.N.

Justiz (Rechts-)missbrauch im Verfahren 4 U 6/23, Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen „Körperberührung“ – Androhung des Oberlandesgerichts Stuttgart, das anhängige Verfahren ohne jede Verhandlung und ohne Vortrag meiner Person still und heimlich zu erledigen – Mails vom 11. und 12.04.2023:

Sehr geehrter Herr Thiemann,

heute haben wir leider schlechte Nachrichten.

Das Oberlandesgericht Stuttgart erließ einen Hinweisbeschluss, da das Gericht der einstimmigen Auffassung ist, dass die von uns eingelegte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil ohne Aussicht auf Erfolg ist.

Das Oberlandesgericht nicht im Hinweisbeschluss ausführlich zu dienstlichen Handlungen Stellung, vertritt jedoch die Auffassung dass das von uns vorgetragene aktiv schädigende tatsächliche Handeln des Bürgermeisters Acker nicht als Tätigkeit in Ausübung des ihm anvertrauten Amtes erfolgte, sondern ausschließlich im rein persönlichen (Miss-)Verhältnis begründet liegt, weshalb bei Bürgermeister Acker nur ein Handeln bei Gelegenheit der Amtsführung vorlag und es zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs am direkten Sachzusammenhang mit der Amtsführung fehlt.

Dies hat nunmehr zur Folge, dass eine schädigende Handlung nicht per se ausgeschlossen ist, allerdings Ansprüche sich gegen die Stadt mangels des inneren Zusammenhangs mit der Amtsführung nicht herleiten lassen.

Das OLG erteilte Frist zur Rücknahme der Berufung binnen 2 Wochen, ansonsten ein gleichlautender Beschluss erlassen werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter ……..,

will das OLG-Stuttgart nun tatsächlich ohne weitere Verhandlung die Sache still und heimlich erledigen?

Das gleiche Vorgehen hat schon Foth an anderer Stelle, durch Beendigung des Verfahrens ohne Chance des Vortrags für mich, durchgeführt.

Wenn wir das Verfahren weiterführen – welche Möglichkeiten haben wir gegen den Beschluss des OLG vorzugehen?

Unsere Justiz wird scheinbar nur noch von ……………………… geführt – es ist eine Schande und ich werde dieses den jeweiligen Richtern auch noch vortragen – auf die Gefahr hin, dass sie mich verklagen.

Solche Schandurteile dürfen doch nicht rechtskräftig werden – was ist das für eine Faschistenjustiz?

Hier in Oberndorf a.N. wird nur noch darüber gelacht, dass Acker bei seiner Aktion nicht im Amt war!!!

Scheinbar wird das Verfahren noch bewusst vor der Bürgermeisterwahl beerdigt, während die anderen Verfahren, die die Richter nicht einfach erledigen können, bis nach der Wahl verzögert werden.

Genauso wurden noch die Ordnungsgelder gegen meine Person vor der Wahl bearbeitet – ich gehe davon aus, dass das Ganze aus dem Ministerium heraus gesteuert wird?

Vielleicht muss ich mich in irgendeiner Form opfern, um das notwendige Gehör in Deutschland von der Presse zu erreichen – endlich mein Buch zu schreiben?

Darf ich die Schreiben des Gerichts veröffentlichen?

Gruß

Hans Joachim Thiemann

Zitat aus dem richterlichen Beschluss:

„Die schädigende Handlung liegt nach dem Vorbringen des Klägers – wie in den dargestellten Sachverhalten – im rein persönlichen (Miss-) Verhältnis des Klägers mit dem Bürgermeister begründet, weshalb beim Bürgermeister nur ein Handeln bei Gelegenheit der Amtsführung vorlag, im Rahmen der erforderlichen objektiven Betrachtung jedoch der erforderliche innere Zusammenhang mit der Amtsführung nicht mehr bejaht werden kann. Es liegt nach dem Klägervortrag eine aktive Schädigung vor, die nicht mit den Fällen der unsorgfältigen Verwahrung – einem Unterlassen – gleichgesetzt werden kann.“

Hiermit schießt sich das Gericht selber in`s Knie, denn der …….akt des Bürgermeisters diente der Separierung zwischen dem Zeugen Maier und Herrn Thiemann (dieses wurde bereits vom Zeugen, der es so verstanden hat und verstehen musste, schon mehrfach geäußert), damit diese sich nicht kennen lernen und eine Allianz im laufenden Aldi-Umsiedlungsverfahren gegen den Bürgermeister bilden.

Der …….akt des Bürgermeisters ist weiter gehend als Hinweis für den Zeugen Maier zu verstehen gewesen, dass dieser sich bitte ruhig zu verhalten habe und nicht, wie er es anschließend tat, gegen die Aldi-Umsiedlung vor zu gehen.

Das Verhalten des Bürgermeisters hat direkt nach der Sitzung auch die entsprechende und vom Bürgermeister gewünschte Wirkung erzielt, da der Zeuge Maier sich auf Nachfrage vom Kläger nicht zu erkennen gab, aus Angst, dass der Bürgermeister auch gegen ihn vorgehen könnte.

Dieses wird noch untermauert durch die Tatsache, dass Herr Acker Herrn Maier in der Aldi-Sache noch begrüßte und im Anschluss Herrn Thiemann nieder rempelte.

Damit steht der …….akt, als Machtdemonstration des Bürgermeisters im Amt und Hinweis auf die Folgen einer Klage des Zeugen Maier gegen die Stadt, eindeutig im Zusammenhang mit seinem Amt und das schwierige private Verhältnis zum Kläger tritt zweifelsfrei in den Hintergrund, da dieses nie bestand, sondern ausschließlich amtlicher Natur war – z.B. rechtswidrige Kündigung etc..

Bitte fertigen Sie ein entsprechenden Schriftsatz für das OLG-Stuttgart.

Die Klage wird nicht zurück genommen.

Herzlichen Dank

Hans Joachim Thiemann

Zudem hat die Klage grundlegende Bedeutung zu klären, wann ein Bürgermeister im Amt ist und wann nicht – wenn nicht in diesem Fall!!!!!

Sorry – ich kann nicht schlafen.

Die gesamte Argumentation des Gerichts und die genannten Beispiele für eine Interaktion zwischen Privatpersonen, einem Polizeibeamten und einem Bürger geht fehl, denn bei den Beispielen hat der Bürger vielleicht die Frau des Polizeibeamten verführt oder ihn im Sportverein bloß gestellt, so dass der Beamte mit seiner Dienstpistole reagierte – als Privatperson.

Die angeführten Fallbeispiele beinhalten nachweisbar immer den privaten Teil der Geschichte, der in meinem Fall vollständig fehlt, da Acker und ich außerhalb des Dienstes/des Amtes keinerlei Berührungspunkte haben.

Unser Fall liegt also völlig anders als die aufgeführten Fälle, welche entsprechend auf unsere Sache nicht anwendbar sind und in`s Leere laufen.

Anders wäre die Sache, wenn sich die Polizeibeamten untereinander im Dienst um dienstliche Angelegenheiten streiten und der eine den anderen im Polizeirevier mit der Dienstwaffe erschießt. In einem solchen Fall würde niemand auf die Idee kommen, dass hier eine Privatperson gegen eine andere Privatperson gehandelt hat, sondern in einem dienstlichen Streit hat ein Beamter einen anderen Beamten, evtl. a.D., im Dienst erschossen – dann wird ein Schuh draus und der Dienstherr haftet für das Fehlverhalten seines Beamten im Dienst im Rahmen der Amtspflicht!!!

Deshalb ist auch die Scheibenwischergeste des Bürgermeisters gegen meine Person im Aldi, außerhalb der Dienstzeit und ohne direkten Zusammenhang mit seinem Amt nachvollziehbar und von mir nicht als Fehlverhalten im Amt verfolgt worden.

In diesem Fall im Aldi hat Acker als Privatperson die Nerven verloren, was er als Bürgermeister im Rathaus im Amt in der Aldiangelegenheit im Ratssaal der Stadt eben nicht darf.

Acker hat mich zudem regelmäßig vor Sitzungsbeginn als Bürgermeister und nicht als Privatperson mit seinem Hausrecht gemaßregelt, wofür es viele Zeugen gibt. Die Zurechtweisungen wurden sämtlichst in seiner Funktion als Bürgermeister ausgeführt.

Vor diesem Hintergrund ist es lächerlich, dass die härtere Zurechtweisung meiner Person vor der Sitzung von Acker durch die „Berührung“ durch die Privatperson Acker geschehen sein soll – das ist nicht nur lächerlich, sondern zudem dumm, dreist, konstruiert und schon fast kriminell – denn nach dieser Definition des Gerichts kann sich Acker scheinbar aussuchen, wann er Privatperson und wann er Amtsperson ist – irre diese Einschätzung unserer ……………………….!!!

Die Richter haben lange gebraucht, um ein solch (dummes) Konstrukt zu finden und mit einer ……………. Begründung zu versehen, die leider fehl geht.

Die Argumentation, dass unser Vortrag beweist, dass es hier um einen privaten Rechfeldzug des Privatmanns Acker gegen meine Person ging ist ebenfalls lächerlich und geht vollständig fehl, wobei der Rachefeldzug von Acker möglicher Weise sogar passt – eben als Bürgermeisterrache gegen seinen ehemaligen Stadtbaumeister a.D., den hilflosen Bürger Thiemann, der ihn immer wieder wegen seiner Arbeit als Bürgermeister, nicht als Privatperson, kritisiert.

Zwischenzeitlich scheint ja auch festzustehen, dass sich der Vorfall, wie von mir vorgetragen, ereignet hat – so lese ich zumindest die Begründung zum Beschluss!!!

Ich gehe davon aus, Ihnen genügend Hintergrundinfos für einen Schriftsatz zur Fortführung des Verfahrens geliefert zu haben. Eine Klagerücknahme kommt nicht in Frage.

Herr Maier steht als Zeuge gerne zur Verfügung. Von ihm stammt auch die Aussage, dass Acker als Bürgermeister die Zusammenkunft zwischen Maier und Thiemann aus dienstlicher Sicht unbedingt verhindern und ein Zeichen setzen wollte.

Vielleicht finden Sie noch ein Szenario/eine Entscheidung für eine Tat im Amt zur Verschleierung einer rechtswidrigen Handlung des Täters, die eine Amtspflichtverletzung ausgelöst hat und die auf unseren Fall anwendbar ist – das mögen die Richter doch, da sie sich dann keine eigenen Gedanken mehr machen müssen?

Ich möchte diese Zeilen in meinen blog einstellen und einigen Gemeinderäten sowie der Staatsanwaltschaft Rottweil etc. zur Kenntnis geben – darf ich das samt Schriftsätzen tun?

Löschen Sie die letzten Mails, dann brauchen Sie nur eine (die Aktuellste) zu speichern !

Ein weiterer wichtiger Nachweis, dass es immer um die Amtsperson Acker gegen den Thiemann ging/geht ist die Tatsache der rechtswidrigen Kündigung, der Sitzungsverweise/Sitzungsausschlüsse, der falschen Beitragsbescheide usw..

Die Interaktionen zwischen Acker und Thiemann sind ausschließlich amtlicher Natur seit der Arbeit von Thiemann bei der Stadt Oberndorf a.N. unter Acker als Stadtbaumeister.

Außerhalb dieser amtlichen Beziehung gab es nur die Scheibenwischergeste des Bürgermeisters gegen Herrn Thiemann im Aldi.

Damals hat Acker als Privatperson gehandelt, was nicht bestritten wird.

Ansonsten gibt es ausschließlich Interaktionen und Treffen zwischen dem Bürgermeister Acker und dem Stadtbaumeister Thiemann, da auch das schwierige Verhältnis zwischen Beiden ausschließlich auf die amtliche Ebene bezogen ist – eine private Ebene gibt es schlicht nicht!!!

Die Argumentation der Richter ist aberwitzig!!!

Hallo,

konnte doch noch ein bisschen Schlafen, nach diesem dritten Tiefschlag innerhalb kürzester Zeit, finden.

Mit dieser Mail zeige ich den von der Richter………. geforderten inneren Zusammenhang auf – einen durchgehenderen und kausaleren Zusammenhang gibt es vermutlich kaum – sozusagen den blutroten Faden des vorsätzlichen Vergehens:

Der Stadtbaumeister a.D. Thiemann, rechtswidrig vom amtierenden Bürgermeister Acker gekündigt, besucht eine Gemeinderatssitzung zur Information über eine falsche kommunale Planung zur Aldiumsiedlung. Herr Thiemann bittet den unbekannten Herrn am Tisch neben der Eingangstür (Herrn Maier), um die ausgelegte Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, in die er sich anschließend vertieft, um ggfls. in der Sitzung dazu hörbar Stellung zu nehmen, was er öfter zum Leidwesen des Bürgermeisters Acker tut.

Herr Bürgermeister Acker betritt in seiner Funktion als Bürgermeister mit seiner Sitzungsmappe den Saal und begrüßt Herrn Maier als Bürgermeister wegen dessen Teilnahme als Zuhörer zum Tagesordnungspunkt der Aldiumsiedlung, zu dem die beiden Herren bereits vorab amtlichen Kontakt hatten.

Er bemerkt natürlich Herrn Thiemann und möchte als Bürgermeister um alles in der Welt verhindern, dass sich die beiden am Tisch verweilenden Herrn kennen lernen und drängt sich zwischen Herrn Thiemann und dem Tisch mit den beschriebenen Folgen für Herrn Thiemann durch, um Herrn Thiemann vom Tisch des Herrn Maier zu entfernen, ihm einen anderen Sitzplatz nahe zu legen (was funktioniert hat) und Maier ein Zeichen zu geben, dass der Bürgermeister über ungeahnte Möglichkeiten gegen kritische Bürger verfügt.

Auch dieser Hinweis greift, denn Herr Maier verweigert gegenüber Herrn Thiemann aus Angst vor Bürgermeister Acker die Weitergabe seiner Daten und verschwindet nach dem Tagesordnungspunkt unerkannt.

Herr Thiemann ist ausgeschaltet, konnte die Beratungsvorlage vor Sitzungsbeginn nicht mehr lesen und verfolgte nur noch mit halber Kraft diese Sitzungsrunde bis zum Ende des Tagesordnungspunkts Aldiumsiedlung, bevor er mit Kopfschmerzen und Schmerzen im Gesicht und im Nacken nach Hause ging.

Damit hatte Herr Acker als Bürgermeister seinen Amts-Plan, der Minimierung von Einsprüchen gegen die Aldi-Umsiedlung, zumindest für diese Sitzung zu hundert Prozent umgesetzt – was er erreichen wollte – weshalb auch von Vorsatz in der Sache auszugehen ist, der nicht von der Privatperson Acker, sondern vom Bürgermeister im Amt zur Erreichung des kommunalen Ziels, der Aldi-.Umsiedlung, gefasst wurde!!!

Einen besseren, nachvollziehbareren und kausaleren inneren Zusammenhang kann man kaum erschaffen.

Der fehlende innere Zusammenhang der Richter…… erscheint dagegen wie das Rufen um Hilfe in der finsteren Nacht oder der Schuldspruch einer ………… auf Vorgabe von oben?

Ich hoffe, ich konnte Ihnen den inneren Zusammenhang zwischen der Tat und der Amtsperson Acker mehr als deutlich aufzeigen und bitte um den erforderlichen Schriftsatz zur Klageweiterführung.

Herzlichen Dank

Hans Joachim Thiemann

Bürgermeisterkandidat mit behördlichem Gegenwind 

Sehr geehrter Damen und Herren,

die Klage 4 U 6/23 wird nicht zurück genommen.

Der anwaltliche Schriftsatz geht Ihnen mit separater Post fristgemäß zu.

Ich bitte das Gericht, den vorhandenen und uneingeschränkt und zweifelsfrei nachweisbaren inneren Zusammenhang der Tat des Bürgermeisters Acker zu seinem Amt noch einmal vertiefend zu hinterfragen bzw. das angebliche Fehlen des inneren Zusammenhangs nicht mit unpassenden Präzedenzfällen, sondern am Fall selber detailliert auszuführen.

Der Täter wurde bereits durch einen Familienfreund als Richter des Amtsgerichts Oberndorf a.N. und die Staatsanwaltschaft Rottweil durch Untätigkeit und unrechtmäßiges Handeln rechtswidrig beschützt, so dass die Hoffnung besteht, dass zumindest das OLG-Stuttgart ein rechtsstaatliches Verfahren führen wird, von dem es sich zwischenzeitlich bereits weit entfernt hat!!!

Herzlichen Dank für die Klagefortführung im Rahmen einer rechtsstaatlichen Verhandlung mit Zeugenbefragung, Beweismittelvortrag etc..

Hans Joachim Thiemann

Opfer behördlicher Willkür und Bürgermeisterkandidat Oberndorf a.N.

Kommentar eines Bürgers

Hallo Hans Joachim,

es wird ja immer besser, da kann Hesselbach (Rechtsanwältin von BM Acker – Anm.) mit verlogenen Dokumenten aufwarten und Zeugen werden nicht berücksichtigt, also Beweismittel unterschlagen…….., Aussagen von Acker werden nicht unter Eid eingefordert…usw, laut Zimmermann müssen sogar eidesstattliche Erklärungen vom Gericht nicht berücksichtigt werden.

Ackerschutz für die nächste Bürgermeisterwahl vom Feinsten.

Korruption³

Aktenzeichen – 1 O 37/19 Beschwerde /Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter des Landgerichts Rottweil Apeltauer, Würthner und Lau – Mail vom Ostertage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Rottweil vom 04.04.2023 zum verhängten Ordnungsgeld im Verfahren 1 O 37/19 ein.

Begründung:

Die anwaltliche Begründung geht ihnen in der gesetzten Frist zu. Der Beschluss des Landgerichts Rottweil zum zweiten Ordnungsgeld gegen meine Person ist auf vermutlich vorsätzlich falscher Grundlage gefasst worden – s.a.u.!!!

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter Apeltauer, Würthner, Lau:

Begründung:

Im o.g. Beschluss haben die genannten Richter vorsätzlich Nachweise zu meinem Einkommen missachtet, obwohl ich meine Einkommensverhältnisse (vor langer Zeit) wahrheitsgem. offen gelegt habe – Bruttoeinkommen als Frührente der Architektenkammer BW in Höhe von 1097,00 € – deshalb lebe ich in meinem Haus im Winter bei 4 Grad Celsius, habe kein warmes Wasser und spare wo es nur geht, um mein gesammeltes und erarbeitetes Vermögen nicht ausschließlich für meinen Lebensunterhalt verschleudern zu müssen – kommt vorbei und überzeugt euch, falls euer Glauben euch auch hierzu im Wege steht – Apeltauer, Würthner, Foth und Lau – mir gibt keiner aus eurer Clique etwas für lau  nur Strafmaßnahmen .

Dieses offensichtliche und geplante, vermutlich damit vorsätzliche Fehlverhalten dieser Richterclique soll meiner Meinung nach die falsche Festsetzung des ersten Ordnungsgeldes in der Sache durch Herrn Foth legitimieren?

Schon Herr Foth hat sein verhängtes Ordnungsgeld auf der falschen und vor allem nachvollziehbar falschen Einkommensgrundlage meinerseits verhängt.

Meine Hinweis darauf hat er abgeschmettert und das Ordnungsgeld in der falschen, völlig unangemessenen Höhe beibehalten (der Balinger Acker wird es ihm vermutlich gedankt haben?).

Da meine Beschwerde gegen diese miese Handlung von Foth nicht beachtet wurde, da sie nicht von einem Anwalt eingereicht worden ist (ich war damals finanziell nicht in der Lage, in der Sache 1 O 37/19, nach dem Parteibetrug meiner damaligen Anwälte weiter zu machen) weise ich darauf hin, dass ich mein Einkommen selber beim Landgericht Rottweil angeben durfte und deshalb in Anspruch nehme, selber gegen diese Falschbemessung des Ordnungsgeldes vorzugehen.

Das Landgericht Rottweil hatte zudem genügend Zeit, meine Angaben nach der ersten Mitteilung zu prüfen, was scheinbar (vorsätzlich?) nicht erfolgt ist.

Stattdessen versuchen die Richter Apeltauer, Würthner und Lau mich mit ihrem falschen Glauben zu „f……“ und diesen Irrglauben als Grundlage für die Neubemessung des Ordnungsgeldes und die Legalisierung des foth`schen Ordnungsgeldes zu verwenden?

Ich empfinde ein solches Vorgehen von Richtern an einem deutschen Gericht als potentiell kriminell – mindestens aber rechtsunsicher bzw. rechtswidrig – aber Richter können ja scheinbar schuldlos Bürger in den Ruin treiben – wie es ihr Aberglaube vorschreibt?

Das Landgericht Rottweil hat bereits mehrere skandalöse Urteile mit meiner Beteiligung gegen die Bürger des Landkreises Rottweil verkündet – und das im Namen des Volkes – ein Skandal – u.a. auch Kammerer ./. Gemeinde Epfendorf!!!

Entsprechend erwarte ich eine ausführliche Abweisung dieser Dienstaufsichtsbeschwerde, denn es wäre das erste Mal, dass eine solche Beschwerde auch nur eine klitzekleine Konsequent nach sich ziehen würde – unabhängig der Nachweise, Zeugen etc. für die Taten.

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Herrn Ministerpräsident Kretschmann scheint es für einen Besuch bei mir, seinem Vorzeige-Energiesparer, ebenfalls zu kalt zu sein, denn er ist der vielfach vorgetragenen persönlichen Einladung bis heute nicht gefolgt – der „Warmduscher und Waschlappen-Fan“. Herr Kretschmann, ich habe bestimmt noch eine warme Jacke für Sie, falls Sie sich von Ihrem Monstergehallt keine ordentliche Jacke und nur einen Waschlappen leisten können?

Erneutes Ordnungsgeld des Landgerichts Rottweil gegen meine Person – Mail vom 06.04.2023:

Richtigstellung:

Die Richter Apellauer, Würthner und Lau haben den Beschluss gegen meine Person gefasst – nicht Herr Foth!!!

Herr Foth steht als Präsident des Landgerichts Rottweil diesen Richtern jedoch vor, die anscheinend ohne Kenntnis meiner Person einen wirren Glauben haben?

Leider relativiert der Beschluss durch die genannten Richter meine Meinung zum Verfahren und zu Herrn Foth nicht, sondern stärkt nur meine Aussagen, dass viele Beamte in unseren Verwaltungen Fehlurteile fassen oder sogar kriminelle und rechtswidrige Handlungen schützen, zu lassen oder sogar selber begehen.

Wer nicht ausreichende finanzielle Mittel sein Eigen nennt ist verloren und Recht für ihn eine unerreichbare Ahnung, die von den Mächtigen und Reichen am Leben gehalten wird.

Wir leben in einem Unrechtsstaat mit Politikern an der Spitze, die uns zeigen, wie man rechtswidrig handeln und trotzdem an der Macht sein kann.

Meine Beschwerde wird mich wieder Geld kosten – aber die Täter in den Reihen der Beamten dürfen nicht so einfach davon kommen – und wenn es nur die Aufdeckung und Veröffentlichung ihrer schäbigen Taten ist.

Bitte beachtet dieses beim Lesen des unten stehenden Textes – ich war dermaßen echofiert durch diesen Beschluss, dass ich Gemeinheiten automatisch mit Foth gleich gesetzt habe – sorry dafür!!!

Hansjo

Hallo Leute,

heute kam der nächste Ordnungsgeldbescheid, dieses Mal über 3.000,00 €, wegen meiner Einstellung meiner Stellungnahmen vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. in der Sache Thiemann ./. Acker/Stadt Oberndorf a.N. wegen „Körperberührung“.

Acker schafft es tatsächlich mit seinen Komplitzen, sich immer und immer wieder die Schlinge vom Hals zu reißen und sogar sein Gegenüber, welches im Recht ist, mit gemeinsten Strafen zu belegen.

Leider weiß ich nicht, ob ich den Wisch des Landgerichts Rottweil veröffentlichen darf, denn unsere Behörden möchten unter Strafandrohung gerne im Dunkeln und Geheimen mauscheln?

Deshalb schreibe ich euch kurz das Wesentliche auf:

Es wird darauf hingewiesen, dass das Urteil des Amtsgerichts Oberndorf a.N., vor dem ich die Stellungnahmen im blog wörtlich vorgetragen habe, nicht für alle öffentlich eingesehen werden kann – jedoch konnte jeder an der öffentlichen Verhandlung teilnehmen und meinen Vortrag, den ich im blog hinterlegt habe, selber anhören – entsprechend gab es keinerlei Einschränkung der Verbreitung dieser Stellungnahmen!!!

Es wird angemerkt, dass nicht nur der der Verhandlung zugrunde liegende Sachverhalt wieder gegeben wurde – was falsch ist, denn ich habe meinen Antrag laut vorgelesen und somit entspricht der blog-Beitrag im Wortlaut meinen Äußerungen im Gerichtsverfahren – auch wenn das Landgericht meine Äußerungen bekanntlich nicht bearbeiten möchte oder diese unterdrückt und das Amtsgericht Oberndorf a.N. Protokolle zu meinem Nachteil manipuliert – scheinbar auch in diesem Fall?

Es wird angemerkt, dass auch das laufende Verfahren in der Sache vor dem Landgericht Rottweil, bei dem die Tat von BM Acker noch bestätigt werden kann, nicht ausreicht, die Stellungnahmen im blog zu rechtfertigen. Herr Foth, was rechtfertigt meine Äußerungen mehr als ein noch laufendes Verfahren, welches die Schuld von BM Acker bestätigen wird – der dann mit wenigen Hundert Euro Strafe davon kommen wird  – während ich 10.000 € Schaden in der Sache bis zur rechtlichen Klärung erdulden musste – für mich ist das Faschismus pur!!!

Es wird angemerkt, dass das Gericht, Herr Foth, meine finanziellen Verhältnisse nicht glaubt – Herr Foth, ich bewundere Ihren gegen mich gerichteten scheinbar abgrundtief bösen Glauben, aber ich kann Ihnen nicht mehr vorlegen als meinen Rentenbescheid über 1097,00 € (es gab noch nie eine Rentenerhöhung durch die Versorgungsanstalt der Architekten für mich, so dass meine Rente von Jahr zu Jahr weniger wert ist!!!), denn ein weiteres Einkommen habe ich nicht!!! Ihr Glaube ist eine Verleumdung meiner Person in Reinform und wird rechtliche Konsequenzen in Form einer leider aussichtslosen Dienstaufsichtsbeschwerde nach sich ziehen.

Dass Sie für Ihren Glauben keine Beweise einholen ist bekannt, dass Sie die Beweise der Gegenseite nicht anerkennen, um Ihren Glauben zu rechtfertigen, auch.

Ich halte Sie inzwischen für einen sehr, sehr bösen oder fehlgeleiteten Menschen mit einer gefährlichen Machtfülle gegen uns Bürger – meine Meinung!

Dass Sie mir dieses Einkommen absprechen (wobei ich einen Ausweis für die Oberndorfer Tafel habe!!!) ist nicht nur eine Gemeinheit, sondern die Unterstellung, dass ich bei der Angabe meiner wirtschaftlichen Verhältnisse lüge – und die einzigen Lügner die hier in meinen Verfahren mit tun sind Beamte – vergessen Sie das nicht, Herr Foth.

Dieses Mal werde ich also Beschwerde gegen dieses Ordnungsgeld einlegen, denn das Landgericht Rottweil darf unter Foth nicht zur ausführenden Einheit des Unrechts im Landkreis Rottweil werden – bis zur Beschwerde habe ich hoffentlich mehrere Urteile des Landgerichts Rottweil mit meiner Beteiligung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart korrigieren lassen.

Muss ich gleich bezahlen oder ruht das Ordnungsgeld bis über die Beschwerde entschieden wurde? Falls ich gleich bezahlen muss werde ich noch Teile meines gesammelten Trödels verkaufen müssen – Herr Foth, benötigen Sie nicht vielleicht etwas, was ich Ihnen zum doppelten Preis verkaufen kann, damit Sie Ihr an mir begangenes Unrecht wieder gut machen können?

Hans Joachim Thiemann

Übrigens, ihr Ungläubigen, habe ich bei meiner Mutter, Frau Gertrud Thiemann Herrenfeldstraße 37 in 31228 Peine, 10.000 € Schulden.

Es werden jetzt vermutlich noch weitere Schulden hinzukommen.

Gerne können Sie dort nachfragen, aber seien Sie bitte höflich und zurück haltend, denn meine Mutter ist inzwischen 87 Jahre alt und mein Vater ist vor wenigen Wochen verstorben!!!

Zudem versteht meine Mutter meinen Kampf gegen unsere korrupten und kriminellen Behörden nicht – sie kennt eben noch die Nazis und weiß, dass der Bürger nur verlieren kann.

Danke

Hans Joachim Thiemann

Meinung eines Bürgers:

Da wirst du zuerst verdonnert zu Blechen und anschließend musst du die Kohle wieder einklagen.

Was für eine katastrophale Justiz.

Wie du schon erwähnt hast, gelten die Gesetze nur für die kleinen Bürger. Beamte, Richter und Anwälte sind ausgenommen.

Meine Antwort:

Jetzt stellt mich das Landgericht Rottweil schon wieder als Lügner hin – ohne jeden Nachweis, ohne Ahnung, ohne Verstand, nur auf der Grundlage des eigenen falschen Glaubens und ich muss zahlen, obwohl ich mein Einkommen richtig angegeben und nachgewiesen habe. Wie soll ich noch weiter gehend nachweisen, dass ich nur meine kleine Rente habe – vielleicht durch die Beichte und der Priester bestätigt den Richtern meine Angaben – da diese Richter ja so gläubig sind?

Die Lügner, Falschaussager und Manipulateure in den Behörden, u.a. Mayländer, Hohl, Acker, Leopold, Lübke usw. werden dagegen, trotz Nachweis Ihrer Lügen etc., vom System beschützt, nicht verurteilt – ja es wird nicht einmal ermittelt.

Was ist das für eine faschistoide Justiz, die solches Handeln zulässt?

Viele halten solch ein Verhalten für kriminell und bezeichnen solche Täter als Verbrecher, zumindest wenn sich Bürger so etwas zu Schulden kommen lassen.

Können Beamte eigentlich Verbrecher sein oder sind Beamte per Amt davon befreit? Ich gehe vom zweiten Sachverhalt aus, da ich dieses in zahllosen Fällen bereits am eigenen Leib erfahren habe.

Klageankündigung gegen das Landratsamt Rottweil wegen Untätigkeit – Mail vom 04.04.2023:

Herr Klatt, Frau Roth, Rottweiler Michel,

leider habe ich immer noch keine Antwort auf meinen Widerspruch zu den falschen Einsichtnahmegebühren der Stadt Oberndorf a.N. – welche ich in Teilen als vorsätzlichen Betrug an meiner Person werte.

Die Antwort steht bereits seit über einem Jahr aus und wurde nun erneut, nach der in Rechnungstellung eines neuen aus der Luft gegriffenen Betrags, bei der Rechtsaufsicht angemahnt.

Bitte geben Sie mir einen Verfahrensstand durch – z.B. ist der Widerspruch inzwischen bei Ihnen eingegangen oder hält die Stadt Oberndorf a.N. den Widerspruch zurück und geheim, hat ihr Vorgesetztenhalunke Michel ihnen die Bearbeitung verboten usw.?

Nach über einem Jahr sollte eine Bearbeitung inzwischen möglich sein, es sei denn, sie müssen die Oberndorfer Verwaltung und Bürgermeister Acker weiter schützen.

Sollte ich zeitnah keine Antwort in dieser Sache erhalten werde ich beim Verwaltungsgericht Freiburg, als letzte Konsequenz euch Beamten zum Arbeiten zu zwingen, Klage wegen Untätigkeit einreichen und meine Klagensammlung gegen das Landratsamt Rottweil auf 3 Klagen erhöhen – weitere Klagen werden Folgen.

Hans Joachim Thiemann

Bürgermeisterkandidat

Sehr geehrter Herr Thiemann,

auf Ihre Anfragen mit Mail vom 29.03.2023 und vom 04.04.2023 möchten wir Ihnen mitteilen, dass beim Kommunal- und Prüfungsamt  Landratsamt Rottweil bis heute keine Unterlagen über Ihren behaupteten Widerspruch gegen die Einsichtnahmegebühren der Stadt Oberndorf a.N. eingegangen sind.

Wie Ihnen sicher bekannt sein darf, können Sie einen Widerspruch nur bei der Ausgangsbehörde, welche den belastenden Bescheid erlassen hat, einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats bei der Behörde einzulegen. Eine einfache E-Mail genügt hierfür nicht (§ 70 VwGO). Erachtet die Ausgangsbehörde den Widerspruch für begründet, so wird ihm abgeholfen (§ 72 VwGO). Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, wird dieser zum Erlass des Widerspruchsbescheids an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet (§ 73 VwGO).

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir als Rechtsaufsichtsbehörde erst tätig werden können, wenn wir die endsprechenden Unterlagen von der Ausgangsbehörde zugesandt  bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Klatt

Landratsamt Rottweil
Kommunal- und Prüfungsamt
Königstraße 36
78628 Rottweil

Sehr geehrter Herr Klatt,

wie lange darf die Ausgangsbehörde, hier die Stadt Oberndorf a.N., meinen Widerspruch bis zur Weiterleitung an die Rechtsaufsicht zurück halten?

Mein Widerspruch liegt der Stadt Oberndorf nun bereits über einen Monat vor. Er wird mit Absicht nicht an Sie weiter geleitet.

Zudem habe ich die Rechtsaufsicht vor einem Jahr um Prüfung der Gebühren von Herrn Sieber in Höhe von mehreren Hundert Euro für die Einsicht in die Aldi-Verträge gebeten und hierzu bis heute keine Antwort bekommen.

Sie persönlich haben mich immer wieder vertröstet, da die Einsicht noch nicht möglich war.

Nachdem die Einsichtnahme durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt wurde haben Sie, trotz mehrfacher Anfrage meinerseits, immer noch nicht geantwortet.

Bitte geben Sie auch zu dieser Untätigkeit eine Stellungnahme ab, denn ich erachte die damalige Kostenfestsetzung des Beamten Sieber als vorsätzlichen Betrugsversuch an meiner Person!!!

Weiterhin warte ich nach wie vor auf eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht zum Betrug der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Neckartalaue-7- Änderung“, in dem Acker und Lübke auf meine Stellungnahme hin gelogen haben und dieses in allen Verfahrensstufen – was einen Informationsbetrug auch des Gemeinderats darstellt.

Das Ergebnis des Bebauungsplanverfahrens wurde durch diese Lüge maßgeblich zu Gunsten der Stadtverwaltung beeinflusst, denn eine einzige weitere Neinstimme zum Verfahren hätte im Gemeinderat den Bebauungsplan gestoppt – was durch die Lügen von Lübke und Acker gerade noch abgewendet wurde.

Dass diese bösartigen Beamten ohne Strafe davon kommen kann nicht sein und ich bitte entsprechend um die Stellungnahme der Rechtsaufsicht, die im Übrigen in der Prüfung des Bebauungsplanverfahrens versagt und das Fehlverhalten schlicht zu Gunsten der Stadt Oberndorf a.N. durchgewunken hat.

Da meine Mails bei der Stadt Oberndorf a.N. immer noch rechtswidrig gesperrt sind (und meine Klage dagegen beim Verwaltungsgericht Freiburg nicht voran kommt) bitte ich Sie weiterhin (bzw. einen Gemeinderat oder einen Leser), diese Mail auch an die Stadtverwaltung Oberndorf a.N. zu senden, damit diese endlich meinen Widerspruch an die Rechtsaufsicht weiter leitet – falls man bei der Stadt Oberndorf a.N. mein Widerspruchsschreiben, welches ich vor Zeugen in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen habe, nicht wieder vernichtet hat!!!

Ebenfalls bitte ich den Gemeinderat, in den kommenden Ausschusssitzungen die Verwaltung um Stundung des geschuldeten falschen Einsichtnahmebetrags bis zur Entscheidung durch die Rechtsaufsicht zu bitten, damit Acker mir nicht weitere Mahnungen und Schlimmeres zusenden kann – herzlichen Dank!

Danke

Hans Joachim Thiemann

Falschaussagen Mayländer, Protokollmanipulation Hohl/Voise etc. – Thiemann – Strafsache 9765/21MZ – Mails vom 20.u.21.03.2023:

Sehr geehrter Herr Foth,

herzlichen Dank, dass Sie versucht haben mir die Rechtslosigkeit unserer Justiz mit einfachen Worten nahe zu bringen.

Es ist abenteuerlich was Sie schreiben, insb. dass eine Ergänzung des manipulierten Protokolls, trotz Zeugen für die Manipulation und die Lügen, nicht möglich ist, weil die beiden Täterinnen dieses nicht wünschen.

Auch Ihr Hinweis auf die Berufungsverhandlung vor Ihrem Landgericht macht mir nur Angst und ist nicht geeignet, mir die Verweigerung der Protokollergänzung nahe zu bringen.

Ich erwarte im schlimmsten Fall, analog zu vorgehenden Verhandlungen, dass eben genau diese an der Vertuschung und Manipulation beteiligten Beamten von Ihrem Gericht nicht als Zeugen geladen werden, so dass diese Beamten sich schon heute gemütlich auf ihrem Richterthron zurück lehnen können, da sie wissen, der Schutz ihrer Person ist unantastbar.

Zeugen z.B. der abgelehnten Vereidigungsanträge sind gleich mehrfach vorhanden, dass diktierte Protokoll sollte vorliegen, soweit das Amtsgericht Oberndorf a.N. unter Hohl nicht Beweise vernichtet hat, das Diktat des Gutachters ist eindeutig und nur anteilig wieder gegeben worden – nichts davon scheint Sie dazu bringen zu können, den Sachverhalt rechtsstaatlich untersuchen zu wollen?

Es geht offensichtlich nur um die Vertuschung und um den Schutz der ggfls. sogar strafbar handelnden Kolleginnen – es ist eine Schande.

§ 273 StPO:

Das Protokoll muß den Gang und die Ergebnisse der Hauptverhandlung im wesentlichen wiedergeben und die Beachtung aller wesentlichen Förmlichkeiten ersichtlich machen, auch die Bezeichnung der verlesenen Urkunden oder derjenigen, von deren Verlesung nach § 249 Abs. 2 abgesehen worden ist, sowie die im Laufe der Verhandlung gestellten Anträge, die ergangenen Entscheidungen und die Urteilsformel enthalten. In das Protokoll muss auch der wesentliche Ablauf und Inhalt einer Erörterung nach § 257b aufgenommen werden.

(1a) Das Protokoll muss auch den wesentlichen Ablauf und Inhalt sowie das Ergebnis einer Verständigung nach § 257c wiedergeben. Gleiches gilt für die Beachtung der in § 243 Absatz 4, § 257c Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5 vorgeschriebenen Mitteilungen und Belehrungen. Hat eine Verständigung nicht stattgefunden, ist auch dies im Protokoll zu vermerken.

Diese Vorgabe wurde mit dem gefertigten Protokoll nicht erfüllt!!!

(2) Aus der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht sind außerdem die wesentlichen Ergebnisse der Vernehmungen in das Protokoll aufzunehmen; dies gilt nicht, wenn alle zur Anfechtung Berechtigten auf Rechtsmittel verzichten oder innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt wird. Der Vorsitzende kann anordnen, dass anstelle der Aufnahme der wesentlichen Vernehmungsergebnisse in das Protokoll einzelne Vernehmungen im Zusammenhang als Tonaufzeichnung zur Akte genommen werden. § 58a Abs. 2 Satz 1 und 3 bis 6 gilt entsprechend.

Die Tonaufnahme des Gutachters wurde bis heute nicht vorgelegt, sondern geheim gehalten.

(3) Kommt es auf die Feststellung eines Vorgangs in der Hauptverhandlung oder des Wortlauts einer Aussage oder einer Äußerung an, so hat der Vorsitzende von Amts wegen oder auf Antrag einer an der Verhandlung beteiligten Person die vollständige Protokollierung und Verlesung anzuordnen. Lehnt der Vorsitzende die Anordnung ab, so entscheidet auf Antrag einer an der Verhandlung beteiligten Person das Gericht. In dem Protokoll ist zu vermerken, daß die Verlesung geschehen und die Genehmigung erfolgt ist oder welche Einwendungen erhoben worden sind.

Die Anträge auf Vereidigung von Mayländer und Roth wurde von Hohl abgelehnt und nicht in`s Protokoll aufgenommen.

Das in der Verhandlung erstellte Diktat wurde bis heute nicht vorgelegt und geheim gehalten!!!

Es wurde seitens Frau Hohl alles unternommen, um die Vorgaben des § 273 StPO zu umgehen, was aus meiner Sicht sogar ihre umgehende Entfernung aus ihrem Amt nach sich ziehen muss!!!!!!!!!!!!!!

274 StPO:

Die Beobachtung der für die Hauptverhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. Gegen den diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt des Protokolls ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.

Es ist blanker Irrsinn, wenn die Fälschung der Förmlichkeiten der Verhandlung nur durch ein ggfls. gefälschtes Protokoll möglich ist, gegen das man nicht vorgehen kann.

Die Richterclique scheint tatsächlich unangreifbar zu sein und die faschistischen Umtriebe der Nazizeit in Teilen förmlich aufgesaugt zu haben?

Bitte hören Sie die Zeugen zu den Anträgen an, fordern Sie das Diktat des Gutachters und das Diktat aus der Sitzung an und bewerten Sie dann den Sachverhalt rechtsstaatlich auf der Grundlage dieser Beweise neu – falls Sie ein Interesse an der Wahrheit haben und nicht nur am Schutz der Beamtinnen.

Danke

Hans Joachim Thiemann

Sehr geehrte Damen und Herren des Landgerichts Rottweil,

heute erhielt ich von meinem Ex-Anwalt beigefügte Schreiben des Amtsgerichts Oberndorf a.N..

Ich habe hierzu bereits vorgehend Stellung genommen.

Jetzt ist mir noch aufgefallen, dass es eine Frage Wert ist, wer Frau Voise mitteilt, welches die wesentlichen Inhalte der Verhandlung sind?

Immerhin hat Richterin Hohl ein Diktat abgegeben und auch der Gutachter hat ein Diktat vorgelegt.

Diese Vorgaben wurden von Frau Voise nicht als Protokoll übernommen.

Wer hat also die Kürzungen der Originaldiktats zu verantworten und wo ist das Originaldiktat einsehbar?

Ein Abgleich des Diktats mit dem manipulierten Protokoll zeigt unmissverständlich auf, dass das Endprotokoll zu Ungunsten des Beklagten von den Beteiligten Hohl und Voise zu Lasten des Beklagten manipuliert wurde, denn z.B. wurde die wesentliche Frage von Richterin Hohl an den Gutachter zur „Gefährlichkeit“ des Beklagten bzw. seinem Verhältnis zu Beamten (werde ich jetzt wieder von Mayländer verklagt ?) nicht in das Protokoll aufgenommen, wahrscheinlich weil die Antwort den Beklagten entlastete und nicht den gewünschten und mit dem Gutachten und der Bestellung des untätigen Pflichtverteidigers Zimmermann verfolgten Erfolg erbracht hat?

Die Aussage zu den Vereidigungsanträgen ist lächerlich, denn jeder der mich kennt weiß, dass ich keinen Einzelantrag wegen der Aussage von Frau Lamparter zu meiner Hose stelle und die Falschaussagen von Mayländer und Roth nicht angreife und die Vereidigung beantrage!!!

Diese Aussagen sind schlicht gelogen und können durch Zeugen der Sitzung aufgedeckt und richtig gestellt werden!!!

Für Fragen stehe ich gerne in einer baldigen Verhandlung mit den Beteiligten Mayländer, Roth, Hohl, Voise usw. zur Verfügung.

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil auch nach fast einem Jahr keine Zeugen befragt hat, um den Sachverhalt zu vertuschen, die betroffenen Beamten zu schützen und die Verjährung potentieller Straftaten zu erreichen – wie wir es von dieser Behörde eben gewohnt sind – s. z.B. HK-Prozess etc.?

Gerne lasse ich mich im Zuge meiner beantragten Einsichtnahme in diese Strafanträge vom Gegenteil überzeugen.

Sehr geehrter Herr Foth,

im Nachgang möchte ich Ihnen noch einen meiner Gedanken zu Ihrem in der Anlage beigefügten Schriftsatz zur Kenntnis bringen.

Sie schreiben, dass Sie sich die Akte der Staatsanwaltschaft Rottweil haben kommen lassen – als Grundlage Ihrer Entscheidung.

Damit möchten Sie vermutlich den Eindruck erwecken, alle von mir genannten Beweise und Zeugen in Ihrer Entscheidung berücksichtigt zu haben?

Meine Vermutung ist jedoch, dass die Akte der Staatsanwaltschaft Rottweil genau so leer ist wie die Ihrige in Bezug auf meine Zeugen und Beweise und dass Frau Mayländer die Kollegin Hohl durch ihr Nichtstun genau so beschützt wie Sie es tun?

Ich werde demnächst die Akten der Staatsanwaltschaft Rottweil in dieser Sache ebenfalls einsehen und erfahren, inwieweit die von mir angeforderten und vom Amtsgericht Oberndorf a.N. verweigerten Unterlagen in der staatsanwaltlichen Akte tatsächlich enthalten sind – nach fast 1 Jahr der „Ermittlungen“ .

Dass keine Zeugen befragt wurden weiß ich, da die Zuhörer dieser richtungsweisenden Verhandlung mir dieses mitgeteilt hätten – was sie nicht haben.

Insofern halte ich Ihren Hinweis auf die Akte der Staatsanwaltschaft Rottweil für eine reine Ablenkungsmaßnahme, um Ihrer Entscheidung den Hauch von Rechtsstaatlichkeit zu geben – leider vergebens – sorry für diese meine Einschätzung.

Ihr Vater hat in seinem Berufsleben Recht gebrochen, ich vermute Ihr Großvater ebenso und Sie scheinen diese juristische Familientradition nach dem Motto, der eigene Zweck heiligt alle Mittel, fortzusetzen?

Denken Sie mal darüber nach – oder ist das zu viel verlangt?

Sonnige Grüße

Hans Joachim Thiemann

Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. – Mail vom 15.03.2023:

An das
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103

79104 Freiburg

Aktz.: 10 K 3340/22 15.03.2023

Auf die Klageerwiderung der Beklagten vom 09.03.2023 wird wie folgt erwidert:

Von einer Überflutung mit Mails durch den Kläger kann nicht gesprochen werden. Ein Nachweis dieser Mailflut wurde ebenfalls nicht geführt.

Vielmehr hat der Kläger auf rechtswidrige Umstände in und um die Stadtverwaltung Oberndorf a.N. hingewiesen.

Da die Stadtverwaltung auf diese Hinweise nicht reagiert hat musste der Kläger nachfragen, was leider zu weiteren Mails geführt hat.

Einzelne aufgeworfene Fragen von vor Jahren wurden von der Stadt Oberndorf a.N. bis heute nicht beantwortet und rechtswidrige Zustände herrschen bis heute vor – z.B. rechtswidrige Nutzungen am Herrenhofweg, Manipulation von Rechtsverfahren usw.!

Zudem hat der Kläger niemals der Mailsperre zugestimmt. Diese Aussage ist eine verdammte Lüge, die von der Stadt Oberndorf a.N. immer wieder in`s Feld geführt wird – s.u..

Einem Verwaltungsakt wurde immer und immer wieder widersprochen. Zudem ist ein rechtswidriger Verwaltungsakt nicht gültig!

Der Verwaltungsakt hat in schriftlicher Form und als solcher erkennbar zu erfolgen.

Ein Nachweis eines solchen Verfahrensaktes mit Zustellung beim Kläger liegt bisher im Verfahren nicht vor.

Es ist sicher so, dass bei Freigabe der Mailadresse wieder Hinweise auf rechtswidrige, kriminelle oder falsche Handlungen oder Ereignisse an die Stadt Oberndorf a.N. heran getragen werden.

Dieses erachtet der Kläger als seine Pflicht, da er trotz bester Arbeit rechtswidrig vom Bürgermeister und dem Gemeinderat gekündigt wurde, weil er auf die Zustände in der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. hingewiesen hat.

Hinweis:

Auf eine Entscheidung zur Mailsperre durch das Landgericht Rottweil kommt es nicht an. Das Landgericht Rottweil hat in der Sache eine Klarstellung zu Beginn des Prozesses getätigt.

Das Landgericht Rottweil hat, entgegen der Aussage der Klägerin, eben keine Zulässigkeit der Mailsperre erwogen, denn dem Urteilstext ist unmissverständlich zu entnehmen, dass die Stadt die Mails des Klägers (auf eigene Verantwortung) in den Spamordner verlagern kann und darf, was eben keine Mailsperre, sondern eine interne Behandlung der eingehenden Mails des Klägers darstellt (wer lesen und verstehen kann ist klar im Vorteil und wer dann noch die Wahrheit sagt gewinnt hoffentlich diesen Prozess!).

Gegen ein solches Vorgehen bestehen seitens des Klägers, wie im Landgericht Rottweil ausgeführt, keine Bedenken, da seine Mails damit bei der Stadt Oberndorf a.N. offiziell und nachprüfbar eingegangen sind.

Wie diese Mails dann in der Folge behandelt werden ist Sache der Stadtverwaltung und liegt in ihrer Verantwortung, sollten dadurch nachteilige Sachverhalte für wen auch immer entstehen.

Entsprechend ist die Stadt Oberndorf a.N. zur Freigabe der unterdrückten bzw. gesperrten Mailadresse des Kläger gerichtlich zu verpflichten

Für weitere Fragen und Informationen stehe ich ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Sonnige Grüße

Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde Richterin Hohl – Mail vom 08.03.2023:

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute erhielt ich die Stellungnahmen der Mitarbeiter des Amtsgerichts Oberndorf a.N. – Hohl und Voise.

Diese schreiben, dass sie keine Ergänzung des Protokolls der Verhandlung vom 09.06.2022 in der Sache Land BW ./. Thiemann vornehmen möchten – verständlich, da das derzeit ausgefertigte Protokoll wesentliche Lücken und Falschinhalte enthält!!!

Bis heute habe ich vom Amtsgericht Oberndorf a.N. zudem keinerlei Rückmeldungen auf meine Anträge auf Protokollergänzung erhalten – was schlicht eine Frechheit ist aber aufgrund der Manipulation des Protokolls nachvollzogen werden kann.

Die Stellungnahmen sind aus meiner Sicht schlicht ebenfalls falsch – vielleicht sogar gelogen?

Meine Zeugen für die Manipulation des Protokolls habe ich genannt. Es sind dies:

Günter Ischebeck, Bernhard Maier und Irmtraud Hoeft sowie der Psychiater Schulte und der Vertreter der Presse von der NRWZ.

Gerne sende ich Ihnen die Adressen noch einmal zu – aber Sie werden meine Zeugen vermutlich nicht anhören wollen – oder?

Zudem wurde eine Protokollaufnahme während der Sitzung angefertigt, die meine Vorwürfe bestätigen wird. Auch dieses Protokoll wurde bisher seitens des Amtsgerichts nicht vorgelegt. Es ist nicht identisch mit dem vom Gericht ausgefertigten und manipulierten Protokoll und ich vermute, dass es dort umgehend gelöscht wurde, um Beweismaterial für die Manipulation zu vernichten?

Selbst diesem in der Verhandlung von Richterin Hohl diktierten Protokoll wurde meinerseits nicht zugestimmt, so dass eine Endausfertigung noch erfolgen muss.

Ich stelle also noch einmal den Antrag, dass Sitzungsprotokoll aus der Verhandlung beim Amtsgericht Oberndorf a.N. anzufordern sowie das Diktat des Psychiaters Schulte, welches ebenfalls im Protokoll zum Nachteil des Angeklagten Thiemann im wichtigsten Teil weggelassen wurde.

Ebenso wurde vom Zeitungsmann sowie von einem Zeugen eine umfangreiche Mitschrift erstellt, die zur Bewertung des Sachverhalts heran gezogen werden müssen – falls das Gericht überhaupt ein Interesse an der Aufklärung der Sache hat!!!

Ich empfinde es als Frechheit von Richterin Hohl, dass Sie keinen meiner Anträge auf Protokollergänzung geantwortet hat und sie erst durch das Landgericht Rottweil veranlasst werden musste, eine Stellungnahme abzugeben, die das Papier nicht wert ist, auf das man sie ausdrucken könnte.

Frau Hohl hätte auch gleich ehrlich schreiben können, dass Sie meine Anträge auf Protokollergänzung nicht interessieren, Sie das Protokoll nach Ihren Vorstellungen und für Ihre Kollegen fertigt, Sie unantastbar sei und ich froh sein könne, wenn Sie nicht gerichtlich weiter (rechtswidrig) gegen mich vorgeht – aber Ehrlichkeit zählt anscheinend nicht zu den Tugenden von Frau Hohl, sondern eher der bedingungsloser Zusammenhalt unter den Beamten?

Entsprechend bitte ich um weitere Aufklärung in der Sache durch Anforderung meines Beweismaterials.

Ich bin, trotz gegenteiliger Erfahrungen bei der Staatsanwaltschaft Rottweil, nach wie vor der Meinung, dass Beweise (so denn man sie einholt und vorlegen darf) die schlichte Aussage eines Beamten durchaus widerlegen können und das auch Beamte kriminell sein können und ab und zu lügen!

Gruß

Hans Joachim Thiemann

Klage von Hermann Leopold gegen mich – Mail vom 24.02.2023:

Hallo zusammen,

unser allseits, u.a. für seine nachweisbaren Lügen, geschätzter Leo lässt eine Zivilklage gegen mich prüfen, da ich ihn als das bezeichnet habe, was er ist – was man aber scheinbar nicht sagen darf, da unser Leo doch so sensibel ist?

Auf eine Zivilklage freue ich mich, denn mich interessiert, welchen Schaden Leo erlitten hat (meiner Meinung nach verursacht er einen Schaden durch seine Statur zum Nachteil der Bevölkerung) – außer dass die streitgegenständliche Formulierung heutzutage gegen den Zeitgeist verstößt (Strafrecht) – aber die Wirklichkeit wieder gibt.

Sollte eine Zivilklage erhoben werden kann Leo sich hier in Aistaig auf eine Vielzahl von Begegnungen mit mir einstellen – was ich derzeit vermeide.

Mit dem Weglaufen hat er es sicher nicht so wie Acker und Lübke .

Ich bin also gespannt!!!

Gruß

Hansjo

Amtshaftungsklage gegen die Stadt Oberndorf a.N.- Mail vom ….

Hallo Herr Sattler,

den Vortrag unterschreibe ich vollständig – herzlichen Dank.

Die Zeugen sind:

Hermann Acker als Täter, Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a.N.,

Herr Bernhard Maier, ………………. – er saß am Tisch,

Frau Irmtraud Hoeft, ………….. wurde von BM Acker während einer anderen Veranstaltung (Bürgertreff) umgerannt und von Herrn Maier aufgefangen,

Herr Stadtrat Thomas Hartmann, …………… – er kann bestätigen, dass BM Acker vor und zwischen der öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzung „als Bürgermeister“ unterwegs ist und erst nach dem Landgerichts-Urteil damit anfing, als „Privatperson“ rum zu laufen ,

Frau Schumann, Klosterstraße 3, 78727, 78727 Oberndorf a.N. – Hauptamtsleiterin – sie kann Auskunft geben, inwieweit Bürgermeister Acker seine Arbeitszeit, wie alle Mitarbeiter, stempelt bzw. wann er nach Verwaltungsansicht Amtsperson ist!

Herr Günter Danner,  …………….. – Stadtrat – er hat den Vorgang als Stadtrat beobachtet – wird aber vermutlich für Acker lügen oder wollen wir es probieren? Ich möchte einen Stadtrat oder Acker-Vasallen nach dem anderen unter Eid zur Aussage zwingen, denn irgendwann fällt ihnen eine solche Lüge auf die Füße!!!

Zum Text:

Sehr schön, dass Sie in klugen Worten die (gemeine) Verhandlungsführung von Richter Spisla aufdecken, der den eigentlich entscheidungserheblichen Teil der Amtshaftung gar nicht verhandelt, sondern im Verfahren unterdrückt hat und als Ablenkung nur der Tat nachgegangen ist!!!

Die Frage, was die Auswirkungen wären, wenn ein Bürgermeister auf dem Weg von seinem Büro mit den Sitzungsunterlagen unter dem Arm in seinem Rathaus nicht Amts- sondern Privatperson ist, ist mir besonders wichtig und wenn möglich, noch kurz zu ergänzen?

Eine solche Rechtsprechung hätte grundsätzlichen Charakter da geklärt werden müsste, wann ein Bürgermeister überhaupt im Amt ist – z.B. nur wenn er darauf hinweist, wenn er im Amt tätig wird, wenn Sitzungen eröffnet sind, wenn er ein Schild am Revers öffnet, welches in nun als Amtsperson ausweist usw.. Mir erschließt sich in solch einem Fall keine klare Abgrenzung der Amtsperson von der Privatperson?

Die Frage der Versicherung ist dann zudem in alle Richtungen ungeklärt, sollte er sich auf dem Rathausflur die Beine brechen, weil er unter der Last der Akten zusammen gebrochen ist !

Ein Bürgermeister hätte nach dieser gerichtlichen Auslegung seines Amts kaum Arbeitszeit, da er zwischen den vielen Terminen immer als Privatperson unterwegs wäre – was hirnrissig und einer richterlichen Entscheidung unangemessen ist.

Zudem habe ich keine Probleme mit der Privatperson Acker – sondern ausschließlich mit der Amtsperson!

Das Urteil des Landgerichts Rottweil entbehrt jedem gesunden Menschenverstand!!!

Sonnige Grüße

Hans Joachim Thiemann

P.S,

Das Oberlandesgericht lässt in der Regel die Betroffenen ausführlich zu Wort kommen.

Entsprechend habe ich die Hoffnung, selber aktiv auftreten zu dürfen und nicht in meiner Aussage blockiert zu werden.

Zudem werde ich vielleicht mal ausprobieren, ob BM Acker auf dem Flur seines Rathauses tatsächlich nur Privatperson ist oder doch als Amtsperson mit dem Hausrecht bewaffnet unterwegs ist .

Land BW ./. Thiemann – Manipulation des Verhandlungsprotokolls durch Richterin Hohl – Mail vom 01.02.2023:

Frau Hohl,

wann haben Sie vor, in der Sache der Ergänzung Ihres manipulierten Protokolls zur Verhandlung in der Sache Land BW ./. Thiemann auf mich zuzukommen?

Die Verhandlung fand am 09.06.2022 statt.

Unmittelbar nach Erhalt des manipulierten Verhandlungs-Protokolls habe ich schriftlich um dessen Ergänzung gebeten bzw. den Antrag auf Protokollergänzung gestellt.

Ich habe Ihnen die Falschdarstellungen und die von Ihnen vorsätzlich weggelassenen Inhalte der Verhandlung schriftlich mitgeteilt.

Bis heute habe ich keine Antwort in der Sache vom Amtsgericht Oberndorf a.N. erhalten.

Dürfen Sie meinen Antrag einfach nicht bearbeiten oder handeln Sie in diesem Fall bereits rechtswidrig?

Bitte teilen Sie mir mit, wie wir in der Protokollergänzung weiter verfahren.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil ist bereits eingeschaltet – wird aber, da Sie die leitende Staatsanwältin Mayländer mit dem manipulierten Protokoll schützen, vermutlich ebenfalls untätig bleiben und Sie zurück beschützen – eine Beamtenhand wäscht eben die Andere – so scheint es.

Ich erwarte Ihre Antwort bis zum 11.02.2023!!!

Hans Joachim Thiemann

Gedanken:

Frau Hohl,

ich finde es hoch interessant, was sich hochrangige Beamte alles gefallen lassen (müssen), um ihre Schandtaten nicht vor Gericht öffentlich serviert zu bekommen.

Denke ich an den Vorwurf der Falschaussage gegen Frau Mayländer, den notorischen Lügner Acker, den Vorwurf der vorsätzlichen Protokollmanipulation gegen Sie usw. und muss ich erfahren, dass diese Beamten solche „Verdächtigungen“ über sich ergehen lassen, weil sie vermutlich in einem Gerichtsprozess noch viel Schlimmeres zu erwarten haben, komme ich zu dem Ergebnis, dass diese Beamten einen Scheißjob haben oder ihren Job einfach Scheiße ausführen?

Würde man mir solche Dinge anlasten wäre ein sofortiger Strafantrag und in der Folge auch eine Klage vor einem Gericht unumgänglich – da ich mir so etwas nicht gefallen lasse und dass trotz der geringen Aussicht, dass die Mitwisser und damit Mittäter einen solchen Strafantrag überhaupt verfolgen.

Beamte haben einen schweren Job – insb., so lange sie sich noch gegen die scheinbar für höhere Ämter erforderliche Gehirnwäsche wehren können.

Beispiel Acker – er verklagt mich und bekommt gewaltig auf die Fresse – trotz des ihm zugeneigten Gerichts und meiner abtrünnigen (korrupten?) Anwälte.

Er stellt Strafantrag gegen mich und selbst (seine zugeneigte?) Mayländer stellt vermutlich das Verfahren ein – oder?

Das ist kein Erfolg – das ist ein Nackenschlag – den ein Mann wie Acker jedoch mit Hilfe des Schweigens des Schwarzwälder Boten scheinbar noch ertragen kann – können Sie das auch?

Frau Hohl – wir sehen uns vor Gericht – vermute ich!

Hans Joachim Thiemann

Sich betrogen fühlender Oberndorfer Bürger – Frau Mayländer – ich hoffe, Sie respektieren meine Gefühle wie die Ihrigen auch.

Kostenfestsetzung Thiemann ./. Rechtsanwalt Zimmermann wegen Parteibetrugs – Mail vom 01.02.2023:

Hey Zimmermann,

heute kam die Kostenfestsetzung des Amtsgerichts Oberndorf a.N. für Dein Blutgeld.

Da ich Deine Kontonummer nicht habe – sende mir bitte Deine Rechnung umgehend zu.  Ich möchte sofort überweisen, damit Dein Blutgeld auch zeitnah bei Dir ankommt – Du hast es Dir wirklich verdient und denke daran, Du hast diesen Prozess gewonnen, weil ich noch keinen Schaden nachweisen konnte – nicht weil Du unschuldig bist!!!

Du hast tatsächlich gut an mir verdient – ohne mich wirklich zu verteidigen, untätig bis in`s Mark und sogar gegen mich, Deinen Mandanten, agierend!

Zimmermann, Du bist in meinen Augen eine einzige Schande für den Anwaltsberuf!!!

Genieße Dein Blutgeld – auf das Dich die Lebensgerechtigkeit zeitnah erwischt – nachhaltig und endgültig.

Hoffentlich gibst Du Deinen bösen Charakter nicht an die nächste (letzte) Generation weiter?

Wenn ich mal in VS bin besuche ich Dich mal – falls Du noch für Wangler arbeitest? Du freust Dich sicher auf den Besuch Deines von Dir verratenen ehemaligen Mandanten?

Hans Joachim Thiemann

Mein blog: www.der-zeigefinger.de

Damit Du Deine miese Tat noch einmal nach lesen kannst!!!

Verwaltungsgericht Freiburg Thiermann ./. LRA-Rottweil bzw. RP-Freiburg wegen Hundehaltung – Antrag auf Beiziehung von Unterlagen – Mail vom 31.01.2023:

Frau Angenent,

da noch immer kein Gerichtstermin für meine Klage gegen die Kosten der Begutachtung meiner Hunde durch das LRA-Rottweil vom Verwaltungsgericht Freiburg anberaumt wurde bitte ich Sie, mir die „Anzeige“ bzw. die Information des Denunzianten Schindler einschließlich evtl. beigefügter Bilder zu kommen zu lassen.

Ich möchte vor Gericht diese „Anzeige“ in den allgemeinen Kontext von verwahrlosten, zu dünnen oder schlecht sozialisierten Hunden rücken und bin selber sehr gespannt, auf welcher Grundlage Sie bzw. das Landratsamt Rottweil gegen mich vorgegangen ist?

Sollten Sie mir diese Unterlagen wieder verweigern stelle ich schon heute den Antrag, diese Unterlagen des Landratsamts durch das Verwaltungsgericht Freiburg zur Verhandlung beizuziehen und mir vorab zuzusenden.

Ich hoffe, Sie möchten nicht unnötigen Verwaltungsaufwand erzeugen und senden mir die geforderten Unterlagen umgehend zu.

Vielen Dank

Hans Joachim Thiemann

Kläger

Mayländer – „Mutter“ der Beamtenkompanie – Mail vom 30.01.2023:

Frau Mayländer,

wir werden uns demnächst in der Sache Land BW ./. Thiemann vor dem Landgericht Rottweil wieder sehen.

Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre „Falschaussage“ vor dem Amtsgericht nun revidieren und richtig stellen werden – und falls nicht – verklagen Sie mich wegen dieser meiner Aussage endlich, damit wir dieses ein für alle Mal klären können.

Mir ist aber eine zweite wichtige Frage eingefallen, auf die Sie sich, so fair bin ich nun mal, vorab vorbereiten können.

Wie Sie wissen, haben Sie mich wegen meiner Frage nach Ihrem Verhältnis zu Bürgermeister Acker mit einer Strafe von 2.500 € belegt, nachdem Sie diesen Mann mehrfach durch Ihre Behörde nachweislich in Schutz genommen und verteidigt haben – u.a. haben Sie nur seiner Aussage in der „Körperberührungssache“ Glauben geschenkt, obwohl Acker als notorischer Lügner bekannt und berüchtigt ist und sämtliche Beweise für die Tat abgewiesen sowie die Zeugen und meine Person als Lügner hingestellt – wie kommen Sie zu einer derart hirnrissigen Begründung für eine Ermittlungseinstellung – und dabei lassen wir mal evtl. vorhandene kriminelle Ansätze außen vor?

Ebenfalls haben Sie den ehemaligen stellvertretenden Polizeichef des Oberndorfer Polizeireviers, Lehmann, zu einer Geldstrafe wegen Freiheitsberaubung von 250 € ohne Klageverfahren vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. heran gezogen.

Meine Frage an Sie ist also, ob die Strafe ohne Klage von 250 €, bei einem geschätzten Nettoeinkommen von 4.000 € (also zwei knapp 2 Tagessätzen von 133 €),  wegen Freiheitsberaubung für einen stellvertretenden Polizeichef in irgend einem Verhältnis zur Strafe von 2.500 €, bei einem Nettoeinkommen von 1.200 € (also 69 Tagessätzen) wegen der Frage eines Bürgers nach dem Verhältnis zwischen zwei Personen noch verhältnismäßig und strafrechtlich nachvollziehbar ist?

Mir zeigt dieses Beispiel Ihres Rechtsverständnisses nur eines – dass Sie scheinbar keines haben – zumindest keines, was ich noch nachvollziehen oder begreifen kann?

Da ich inzwischen ein (böses?) Behördendreieck aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten mit vielen Beamten hier im Landkreis Rottweil, welches eindeutig und rechtswidrig gegen meine Person vorgeht, erkenne und diese Strukturen von den Oberbehörden gedeckt, getarnt und geduldet werden, wurde in vielen Gesprächen mit Bekannten der Verdacht an mich heran getragen, dass Sie vielleicht die Drahtzieherin dieses Behördendreiecks sind – sozusagen die „Mutter“ der Beamtenkompanie, die sich engagiert und mütterlich um die Beamtenkollegen kümmert – die sich dabei aber andererseits teils scheinbar nicht um Recht und Gesetz kümmert – denn Sie ist, vielleicht nach Ihrer Meinung, ja das Recht und das Gesetz und die Gesetze gelten zudem sowieso nur für die Bürger, nicht aber für die Behörden?

Ich bin sehr gespannt, wie Sie sich vor dem Landgericht Rottweil demnächst aus der Affäre ziehen (lügen?) werden – falls Sie überhaupt als Zeugin geladen und nicht vor meinen Fragen generell geschützt werden, man mir im Falle Ihrer Zeugenaussage Fragen an Sie gestattet und nicht meine Verteidigung, wie vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. durch Richterin Hohl, untersagt und verbietet?

Dieses Mal hoffe ich einen Anwalt an meiner Seite zu haben, der nicht mit dem Gericht und der Anklage gemeinsame Sache gegen mich macht, wie das „Zimmermännchen aus VS“ – das sollte es allen Beteiligten erschweren, offensichtlich gegen meine Person und gegen geltendes Recht zu entscheiden.

Also bereiten Sie sich ordentlich vor – soweit Ihr Schutz in dieser Sache nicht greifen wird!!!

Wir sehen uns vor Gericht – ich freue mich riesig!

Hans Joachim Thiemann

By the way.

wann verklagen Sie mich endlich vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. wegen der angeblichen Beleidigung von Bürgermeister Acker als notorischem Lügner oder stellen das Verfahren ein?

Eine Klage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. würde ich begrüßen und vorziehen, da ich mich, wenn man mich lässt, selber verteidige und damit für jedes vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. oder dem Verwaltungsgericht Freiburg gewonnenen Verfahren gut 500 € Honorar erhalte.

Diese Einnahmen kann ich gut gebrauchen, da meine Verfahren Geld kosten, immer unendlich Zeit in Anspruch nehmen und ich diese Beträge gerne nebenbei mitnehmen möchte.

Also bleiben Sie Ihrer Linie gegen mich treu – verklagen Sie mich!!!

Danke

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Und denken Sie an die forensisch-psychiatrische Untersuchung des „Täters“ Acker – Herr Schulte wurde von mir in der Sache bereits informiert – s. Verteiler!!!

Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. – wegen Mailsperre – weiterer Beweisvortrag – Mail vom 12.01.2023:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten sie eine weitere Bestätigung der Sperrung meiner Mailadresse durch die Stadt Oberndorf a.N..

Mir wird ein Bescheid vorab per Mail zugesendet – eine Antwort per Mail ist mir rechtswidrig verwehrt.

Beweis:

„Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen:

Dominik.Dieterle@oberndorf.de
Ihre Nachricht wurde aufgrund eines Berechtigungs- oder Sicherheitsproblems nicht zugestellt. Möglicherweise wurde sie von einem Moderator zurückgewiesen, die Adresse akzeptiert nur E-Mails von bestimmten Absendern oder die Übermittlung wurde durch eine andere Einschränkung verhindert.“

Soweit der Beweis für die Mailsperre im laufenden Klageverfahren.

Hans Joachim Thiemann

Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. – wegen Mailsperre – Fristverlängerung für die Stadt Oberndorf a.N. – Mail vom 02.01.2023:

Hallo Leute,

heute bekam ich vom Verwaltungsgericht Freiburg einen Schriftsatz des Anwalts der Stadt Oberndorf a.N. wegen meiner Klage auf Freischaltung meiner Mailadresse.

Darin wird ein Fristverlängerung zum Vortrag in der Sache beantragt.

Mein Gott Acker, Du hast meine Mailadresse seit 4 Jahren vollständig gesperrt.

Dass Landgericht Rottweil hat bereits 2020 festgestellt, dass eine solche Mailsperre nicht rechtens ist – was Dich nicht interessiert hat.

Jetzt scheint Deinem Anwalt immer noch keine Verteidigungsstrategie in der Sache eingefallen zu sein – als Zeit zu gewinnen – wie meistens.

Mein Gott Acker, das neue Jahr beginnt wie das alte Jahr endete – mit Verzögerungen, mit endlosen Gerichtsverfahren zu Lasten der Oberndorfer Bürger, mit dem Behörden- und Anwaltsschutz des Lügenbarons von Oberndorf a.N..

Grausam für alle Bürger – aber nein, nicht für alle Bürger – ein kleiner, elitärer und ehrenkäsiger Kreis, bekannt als Gemeinderat, scheint Acker nach wie vor die Stange zu halten bzw. seinen Weisungen mehrheitlich zu folgen.

Die Ernte dieser Gefolgschaft sei euch gewiss – in den kommenden acker-, foth-, mayländerfernen Jahren in Oberndorf a.N..

Sonnige Grüße

Hansjo

P.S.

Hey Lügenacker,

da ich wieder an den kommunalen Sitzungen teilnehmen darf werde ich schauen, dass ich Dich, den Lügen-Lübke und einzelne Gemeinderäte im Sitzungssaal ansprechen und zu verschiedenen Themen anfragen darf.

Mail an Herrn Foth, Landgerichtspräsident Rottweil, vom 02.01.2023:

Sehr geehrter Herr Foth,

heute bekam ich wieder zwei gelbe Umschläge des Landgerichts Rottweil zugestellt.

Leider ist das Landgericht noch immer nicht in der Lage, meine Personalien richtig zu verwenden.

Ich heiße Hans-Joachim Thiemann – dieses sollte Ihnen und Ihren Mitarbeitern doch inzwischen geläufig sein oder ist auch diese Unhöflichkeit Ihres Gerichts mir gegenüber beabsichtigt?

Zukünftig bitte ich um eine richtige Verwendung meines Namens für die weiteren Schriftverkehre, die ich leider unweigerlich mit Ihrem rechtsunsicheren Landgericht Rottweil führen werde.

Sollten Sie auch diese Bitte abweisen wundern Sie sich nicht, wenn ich aus Nachlässigkeit auch Ihren Namen verschiedentlich falsch wieder gebe – Fott, Fothse, Fuchs o.ä.. Ich lege Wert auf die richtige Ansprache, denn der Gemeinte sollte zweifelsfrei zu identifizieren sein.

Sollte ich weitere Schriftsätze für Hans Thiemann bekommen werde ich diese an das Landgericht Rottweil zurück senden!

Ich wünsche dem Landgericht Rottweil für 2023 mehr rechtssichere und rechtsstaatliche Entscheidungen als in 2022 und vor allem weniger Kriminalität und Klientenentscheidungen in den eigenen Reihen – und natürlich, dass Sie, Herr Foth, endlich in Pension gehen und die foth`sche Erbfolge beim Landgericht Rottweil damit ein Ende hat!

Hans Joachim Thiemann

Thiemann ./. Stadt Oberndorf wegen Amtshaftung – Mail vom 01.01.2023 zum Thema Acker als Amtsperson:

Kommentar eines Oberndorfer Bürgers:

Hallo,

habe ich das richtig gelesen, dass er Privatperson ist, solange er nicht die Sitzung eröffnet hat bzw. seinen Platz oben eingenommen hat? Wenn dem so sei, wie konnte er mich dann bei meiner 2. Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung des Platzes verweisen, auf dem ich bei der 1. Sitzung saß, und ich ihm erklärte, dass ich hier wenigstens etwas höre und sehe, da beides ja mehr als mangelhaft ist.

Meine Antwort:

Hallo,

Sie haben natürlich recht – aber es ging beim Spisla-Urteil nicht um das Recht, sondern den Schutz des „Balinger Foth-Buddys“ Acker.

Ich werde in der Berufung einige, von Dutzenden, Vorfällen vortragen, die eindeutig beweisen, dass Acker zum Tatzeitpunkt der „Körperberührung“ als Bürgermeister im Amt gehandelt hat – alles andere ist so hirnrissig, dass mich das Spisla-Urteil sogar überrascht hat.

Der Mann machte einen halbwegs intelligenten und verständigen Eindruck – obwohl er gleich zu Verhandlungsbeginn deutlich erkennen ließ, dass er nicht gewillt war, den Zusammenhang zwischen Acker und der Amtspflicht zu besprechen, weil er das Ergebnis vermutlich zu meinem Nachteil bereits festgezurrt hatte und dieses nicht in Frage stellen wollte – z.B. schriftlich im Protokoll.

Ich habe tatsächlich nicht mit einem so abwegigen (korrupten – sagen viele Bekannte) Urteil gerechnet.

Acker hat mit Hilfe seiner „Buddys“ und seiner verlogenen Anwältin nur Zeit gewonnen – wie in der Aldi-Sache auch.

Er wird in 2023 endgültig für seine Taten zur Verantwortung gezogen – darauf wette ich!!!

Frohes neues Jahr

Hans Joachim Thiemann

Sich vom Landgericht Rottweil betrogen fühlender Kläger!

P.S.

Apropo Lügen – ich bastele gerade an einer Strategie, dass die leitende Staatsanwältin Mayländer mich verklagt – so dass ich Sie vor Gericht für ihre Falschaussage noch ordentlich pisaken kann.

Sie hat dann die Wahl, sich erneut auf einen Prozess einzulassen oder sich meine Wahrheiten gefallen zu lassen.

Urteil in Sachen Amtshaftung Stadt Oberndorf a.N. – Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. – Mail vom 30.12.2022:

Hallo Herr Sattler,

was für eine Farce ist dieses Urteil – ein absoluter Tiefpunkt in der Arbeit des Landgerichts Rottweil unter Foth, dessen Handschrift dieses Urteil unverkennbar trägt?

Richter Spisla hat in der Verhandlung nicht eine Minute darauf verwendet zu prüfen, inwieweit eine Amtspflichtverletzung durch Acker vorliegt. Selbst mein Hinweis am Anfang der Verhandlung, dass dieses vorab zu prüfen und nicht mit dem zweiten Punkt zu beginnen und der Erste auszulassen ist, bevor auf die eigentliche Tat eingegangen wird, wurde von ihm (vorsätzlich zum Schutz des Täters Acker?) abgeschmettert.

Auch der Täter und Zeuge Acker wurde durch Abwesenheit von Spisla geschützt, so dass eine Befragung zu seinen Arbeitszeiten als Bürgermeister der Stadt Oberndorf a.N. und zu seinem Verhalten vor und während den Sitzungen absichtlich von Spisla vermieden wurde.

Spisla hat dann 1 Stunde meiner Zeit mit der Tat verschwendet, die zudem in seiner kurzen Urteilsbegründung keine Rolle spielt.

Übrigens hat Bürgermeister Acker vielfach das Amt des Bürgermeisters vor dem Sitzungsbeginn ausgeübt, indem er von seinem Hausrecht als Bürgermeister Gebrauch gemacht und mir meinen Bewegungsspielraum im Sitzungssaal eingeschränkt hat.

Ich durfte zum Beispiel nicht zu den Gemeinderäten oder zu seinem Sitzplatz laufen, um Akten und Schriftsätze zu übergeben. Herr Acker hat dieses in Ausübung seines Amts als Hausherr vor der Sitzung untersagt und mich zurecht gewiesen.

Ich hoffe nur Herr Spisla, dass der Täter Acker kein Hausrecht im Rathaus als Privatperson hat?

Allein dieser Sachverhalt, den Spisla hätte nachfragen bzw. erörtern müssen, zeigt zweifelsfrei auf, dass Acker spätestens beim Betreten des Sitzungssaals als Hausherr im Amt des Bürgermeisters tätig ist.

Richter Spisla hat in den Augen der Zuhörer nachweislich und vorsätzlich ein parteiisches und verschobenes, weil in der Verfahrensführung manipuliertes Urteil gesprochen und damit nicht im Namen des Volkes, sondern vermutlich im Namen von Foth und des Täters Acker gehandelt.

Seine Begründung, warum Acker als Privatperson gehandelt haben soll, ist so mager und dünn, dass mir das Lachen im Halse stecken bleibt und in meinen Augen so böse und gemein, wie es ein Richter nur machen kann, wenn er parteiische Urteile vorträgt.

Bitte legen Sie nun umgehend Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ein und informieren Sie meine Rechtsschutzversicherung.

Die Berufung ist unabhängig der Abstimmung mit der Versicherung sofort fristgerecht einzulegen – herzlichen Dank dafür.

Ich werde Ihnen viele Punkte für die Amtsführung von Acker spätestens ab dem Betreten des Sitzungssaals zukommen lassen – z.B. Begrüßung und Einweisung der Fachleute, die an der Sitzung teilnehmen und Sitzplatzzuordnung am Ratstisch, die Abstimmung der Themen mit einzelnen Gemeinderäten, die Vorbereitung von Ehrungen mit Blumenübergabe usw..

Übrigens stimmen einzelne Sachverhalte in der Begründung nicht mit der Verhandlung überein. Darauf ist hinzuweisen – auch das Protokoll wird in der vorgelegten Form abgelehnt!!!

Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2023 – also auch für mich .

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Das neue Jahr kann rechtlich juristisch nach diesem Tiefschlag nur noch besser werden – ich bin sehr hoffnungsvoll, dass der Saustall in den Rottweiler Behörden weiter gesäubert wird.

Bitte prüfen Sie den Sachverhalt der PTB – vielleicht mit Herrn Schulte!

Befangenheitsantrag gegen Richter Foth, Landgerichtspräsident Rottweil, vom 26.12.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wird ausdrücklich klar gestellt, dass ich Befangenheitsantrag gegen den Landgerichtspräsidenten Foth gestellt habe!

Begründung:

Ein Richter (Foth), der Verhandlungen willkürlich gestaltet und Ordnungsgelder nach seinem eigenen Gutdünken in Gutsherrenart gegen meine Person festsetzt handelt erkennbar und nachvollziehbar (zumindest für die Zuhörer! – nicht aber für seine eigenen Talarträger) befangen.

Ein Richter, der seinen Balinger „Buddy“ Hermann Acker für die Zuhörer nachvollziehbar, erkennbar und entscheidungserheblich bevorteilt handelt ebenfalls befangen gegenüber meiner Person.

Im Landkreis Rottweil wird nicht Recht gesprochen – sondern Recht gebrochen – ist inzwischen in Oberndorf a.N. ein geflügelter Ausdruck.

Es bleibt jedem Leser selber überlassen, seine eigenen Erkenntnisse in der Sache zu ziehen oder einfach Foth zu folgen.

Ich hoffe, diese Ausführungen lassen keine Zweifel an meinem Befangenheitsantrag – welchen sie auch immer meinen.

Ich erwarte von Foth und seinen Mitarbeitern nur noch das Schlechteste – gem. dem oben ausgeführten geflügelten Ausdruck – s. Spisla etc. (immerhin hat das OLG-Stuttgart Herrn Kammerer in der Sache Kammerer ./. Epfendorf inzwischen eine Entschädigung zugesprochen – die der Landgerichtsrichter nicht angesetzt hat – Rottweil ist nachweislich i. T. fehlbar und kriminell – s. a. verurteilten Mitarbeiter des LG-Rottweil!!!).

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Eigentlich wollte ich meine Zeit nicht mit diesen Zeilen verschwenden – da die Talarträger sich untereinander zu gut verstehen.

Jedoch werde ich dieses Schreiben zur Leserinfo in meinen blog einstellen – so kann ich den Zeitaufwand aus dokumentarischen Gründen rechtfertigen.

Mail an die neue Rottweiler „Schmierenpresse“ vom 09.12.2022 in der Sache Verhandlung Landgericht Rottweil vom 07.12.2022 in der Sache Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen „Körperberührung“:

Hallo zusammen,

Mittwoch habe ich einen Schreiberling eures Blattes in der Verhandlung Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. (Acker) vor dem Landgericht Rottweil vermisst.

Habt auch ihr jetzt, auf Befehl des Schwabo, die negative Berichterstattung gegen meine Person eingestellt?

Warum – wird die Sache zu heiß, da ich euch als Zeugen der Verhandlungen benenne bzw. benennen könnte und ihr nur begrenzt lügen wollt oder wirft der anstehende Bürgermeisterwahlkampf bereits seine Schatten voraus, so dass ihr mich als Kandidaten nicht mit Absicht und vorsätzlich durch den Dreck ziehen könnt?

Wie dem auch sei, ich werde euch, unabhängig vom Urteil, selbstverständlich über das Ergebnis berichten, denn es geht sicher weiter – vor dem Landgericht Rottweil mit der Beweisaufnahme oder dem Oberlandesgericht Stuttgart im Rahmen der Berufung.

Übrigens bin ich am kommenden Mittwoch, den 14.12.2022, in einer Entscheidungssache des Landgerichts Rottweil vor dem Oberlandesgericht und hoffe sehr, dass hier die für alle Grundstückseigentümer in Deutschland „schwachsinnige“ Entscheidung des Rottweiler Richters kassiert wird.

Ich habe kein Problem damit, eine Landgerichtsentscheidung nach der anderen vor das Oberlandesgericht nach Stuttgart zu bringen.

So korrupt und kriminell sich Teile unserer Behörden auch immer wieder präsentieren (gestern Abend auf arte – wirecard als Übungsbeispiel für angehende Beamte, Richter und Staatsanwälte), irgendwann werden einige von Ihnen unter der Hartnäckigkeit der whistleblower zusammen brechen – falls diese nicht vorher zusammen brechen, vom SEK verhaftet, eingesperrt, bedroht werden usw..

Ich bin hoffnungsvoll, mein Ackertrauma irgendwann, wenn er seine gerechte Strafe erhalten hat, endlich beilegen zu können – aber das wird noch dauern und ihr werdet nicht berichten.

Schönes Wochenende und haltet die Bürger weiterhin in eurem Sinne und im Sinne eurer Kunden für dumm und objektiv uninformiert!

Hans Joachim Thiemann

Gedanken zur Verhandlung Landgericht Rottweil vom 07.12.2022 in der Sache Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen „Körperberührung“Mail vom 09.12.2022:

Hallo,

fazinierend – ein Protokoll, welches in wenigen Tagen vorliegt.

Das bin ich nicht gewöhnt – es ist aber Klasse und setzt den guten Eindruck der Verhandlung fort.

Ich weiß, dass ich kein Recht auf Ergänzung bzw. Änderung eines Protokolls in einem Zivilprozess habe, wobei ich vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. im Rahmen eines Strafprozesses auch nach dutzendfacher Bitte um Protokollergänzung bzw. Übersendung des Originalprotokolls noch nicht ein mal eine Antwort von Richterin Hohl erhalten habe, geschweige denn ein Recht auf Änderung des von ihr manipulierten Protokolls.

Trotzdem werde ich Ihnen noch einen Kommentar zu diesem Protokoll zusenden, da ich das Diktat des Richters fast nie verstanden habe.

Übrigens hat meines Wissens nach der Kläger oder Beklagte auch vor höheren Prozessen mit Anwaltspflicht ein Recht auf eine / mehrere Erklärung.

Sollte es so sein bitte ich schon heute darum, dass Sie mir dieses Recht in den nachfolgenden Verhandlung verschaffen.

Ich leide abartig unter dieser Angelegenheit und kann immer wenn sie wieder hoch kommt (Acker grinsend in der Zeitung, Acker im Rat, Acker in der Stadt usw.) vor Angst, Verzweiflung und Hilflosigkeit nicht schlafen oder an andere Dinge denken.

Gerne würde ich die Sache abhaken, aber es geht nicht. Die Attacke hat sich bei mir tief eingebrannt, insb. weil Acker mich so oft weiter anlügen, indirekt verletzen und maßregeln kann – ohne dass diesen Mann jemand aufhält.

Ich bin der Spielball für Acker, der immer wieder in seine Richtung zurück prallt, nachdem Acker auf ihn eingedroschen hat.

Herzlichen Dank für Ihren wunderbaren Einsatz und schönes Wochenende.

Hans Joachim Thiemann

Verhandlung Landgericht Rottweil vom 07.12.2022 in der Sache Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen „Körperberührung“Mail vom 08.12.2022:

Hallo Leute,

heute fand die Verhandlung Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen „Körperberührung“ statt.

Der Verlauf der Verhandlung hat mich sehr beschäftigt und er lässt mich nicht schlafen, bevor ich nicht darüber berichtet habe.

Mein Anwalt hat mich sehr gut vertreten, was mir ein wenig den Glauben an ehrliche und fähige Anwälte zurück gegeben hat, nachdem mich Anwalt Zimmerman so schlimm verraten hat.

Herr Sattler hat mehrfach die sich wieder einmal in Lügen verstrickende städtische Anwältin Hesselbach zurecht gewiesen und ihr ihre limitierten Fähigkeiten vor Augen geführt – sehr schön.

Bürgermeister Acker als Täter der „Körperberührung“ war selbstverständlich nicht anwesend, um nicht Gefahr zu laufen, durch meine Fragen vor dem Richter endgültig enttarnt zu werden.

Im Ergebnis der Verhandlung kann festgehalten werden, dass zuerst zu prüfen ist, ob Bürgermeister Acker die Tat in seiner Funktion als Bürgermeister oder als Privatmann begangen hat und anschließend, wenn diese Frage durch das Gericht bejaht wird, eine neue Verhandlung mit Beweisaufnahme anzusetzen ist.

Sollte das Gericht zum Ergebnis kommen, Acker hätte als Privatperson gehandelt, wird die Klage abgewiesen und die Berufung wird vor dem Oberlandesgericht Stuttgart im Rahmen der Berufung weiter geführt.

Zum Thema Bürgermeister oder Privatperson gehe ich davon aus, dass nicht ein einziger Gemeinderat oder Verwaltungsmitarbeiter auf die Idee kommen würde, dass der mit seiner Sitzungsmappe unter dem Arm bewaffnete, aus seinem Arbeitszimmer kommende und über den 20 m langen geraden Flur mit Blick bis an`s Ende des Sitzungssaals laufende Acker beim Verlassen seines Arbeitszimmers oder des Sekretariats oder zwischen den Toiletten für Männer und für Damen vom Bürgermeister zur Privatperson wird und dann wieder zurück zum Bürgermeister mutiert.

Und diese Mutation zurück zum Bürgermeister soll nicht einmal beim Betreten des Sitzungssaals erfolgen, sondern erst wenn der Bürgermeister die Sitzung eröffnet. Die ganzen Gespräche auf dem Weg vom Arbeitszimmer bis zum Sitzungsbeginn mit den Gemeinderäten oder den Mitarbeitern über die folgende Sitzung würde dann die Privatperson Acker und nicht Bürgermeister Acker führen – irre oder?

Es würde sich in einem solchen Fall tatsächlich die Frage stellen, ob er in seinem Amtszimmer oder im Zimmer eines Verwaltungsmitarbeiters oder auf dem Weg zu diesen Personen als Bürgermeister im Rathaus unterwegs ist oder ob er jeweils einen Rathausausflug als Privatperson bis zum Zielpunkt oder zum Terminbeginn tätigt?

In einem solchen Fall dürfte er mich auch nicht auf dem Flur als Bürgermeister ansprechen, um mich aus dem Rathaus zu entfernen oder mir sonstiges antun, was ihm als Hausherrn (Bürgermeister) bei ordentlicher Ausübung seines Amts auch zustehen würde – natürlich nur im Falle meines falschen Benehmens, was auch weiterhin nicht erfolgen wird.

Ich frage mich und euch, wann ein Bürgermeister in einem solchen Fall Bürgermeister und wann er Privatperson ist, wenn er doch am Tag 10 Termine wahrnehmen muss, zwischen denen er im schlimmsten Fall für meine Klage immer zur Privatperson wird und erst, wenn ein Glöckchen läutet oder er offiziell ein Gespräch beginnt wieder zum Bürgermeister wird?

Sollte das Gericht tatsächlich entscheiden, dass Acker bei der „Körperberührung“ eine Privatperson gewesen ist bin ich schon heute auf eine abenteuerliche Begründung gespannt, die dann vom Oberlandesgericht Stuttgart zu prüfen ist. Im Falle der Rechtskraft einer solchen Meinung wäre wohl grundsätzlich die Arbeitszeit eines Bürgermeisters in Deutschland neu zu definieren – mit Auswirkungen auf die Versicherung, die Entscheidungsbefugnis, die Vorgesetztenfunktion usw..

Mir fällt, obwohl ich nicht auf den Kopf gefallen bin und 20 Jahre in und mit Verwaltungen in leitenden Positionen gearbeitet habe nicht ansatzweise eine logische Begründung für den ständigen Wechsel zwischen Bürgermeister und Privatperson ein – aber Richter sind ja kreativ bis hin zu kriminellen Ansätzen, wie inzwischen einige Bürger Oberndorfs meinen.

Der Richter in diesem Verfahren war im Übrigen ganz angenehm, obwohl er mich nicht wirklich ausführen ließ. Zumindest hat er sich meine Version der Tat geduldig angehört und ich hoffe sehr, dass er nun Lust darauf bekommen hat, auch die Version des Täters Acker von diesem persönlich zu hören und die Tat nachgestellt zu bekommen, zumal die Lügen Ackers auch in dieser Sache dabei deutlich kenntlich werden.

Übrigens habe ich mir überlegt, dass bis zum nächsten Termin vor dem Landgericht Rottweil oder dem Oberlandesgericht Stuttgart Acker vielleicht gar nicht mehr Bürgermeister der Stadt Oberndorf a.N., sondern nur noch Ex-Bürgermeister und Täter ist.

In einem solchen Fall bin ich sehr gespannt, wie der neue Bürgermeister diesen Fall beurteilen und wie er handeln wird – es bleibt extrem spannend?

So – jetzt habe ich hoffentlich den Kopf soweit frei, dass ich schlafen kann.

Gute Nacht

Hansjo

Neue Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N. vor dem Verwaltungsgericht Freiburg wegen Mailsperre – Klage vom 01.12.2022:

Hans Joachim Thiemann

Im Felsblick 18/1

78727 Oberndorf a.N.

An das
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103

79104 Freiburg

Aktz.: 10 K 2451/22 01.12.2022



10 K 24/51/223

Betreff: Verpflichtungsklage gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen rechtswidriger Mailsperre

Klage

des Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.
– Kläger

gegen

die Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a.N.
– Beklagte

wegen rechtswidriger Mailsperre

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben genannter Sache beantrage ich:

  • die Stadt Oberndorf a.N. zu verpflichten, die Mailadresse des Klägers, Hans Joachim Thiemann, freizugeben.

Begründung:

Seit gut 3 Jahren hat die Stadt Oberndorf a.N. die Mailadresse des Klägers Hans Joachim Thiemann, hansjoachim.thiemann@gmx.de, rechtswidrig für alle städtischen Einrichtungen und Mitarbeiter gesperrt.

Beweis: Testmail vom 01.12.2022

Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen:

Stadt@oberndorf.de
Ihre Nachricht wurde aufgrund eines Berechtigungs- oder Sicherheitsproblems nicht zugestellt. Möglicherweise wurde sie von einem Moderator zurückgewiesen, die Adresse akzeptiert nur E-Mails von bestimmten Absendern oder die Übermittlung wurde durch eine andere Einschränkung verhindert.“

Diese Sperre wurde bereits vom Landgericht Rottweil im Verfahren 37/19 beim Landgericht Rottweil als unzulässig bewertet.

Beweis: Urteil des Landgerichts Rottweil im Verfahren Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann – anzufordern beim Landgericht Rottweil,

Zeuge: Dr. Foth, Landgericht Rottweil, Königsstraße 20, 78628 Rottweil

Die Stadt Oberndorf a.N. hat trotzdem diese Sperre über Jahre beibehalten, wodurch dem Kläger sowohl Aufwand, Kosten und Nachteile gegenüber den anderen Bürgern entstanden sind.

Im Zuge der Mailsperre hat die Stadt Oberndorf a.N. ihre Mitarbeiter ebenfalls verpflichtet, keine Schreiben vom Kläger mehr anzunehmen, so dass Herrn Thiemann nur noch der postalische Schriftsatzweg oder der persönliche Einwurf seiner Schriftsätze offen blieb.

Dadurch wurden seitens der Stadt bereits der Erhalt mehrerer Schreiben des Klägers, z.T. die vor Zeugen persönlich in den Briefkasten der Stadt Oberndorf a.N. eingeworfen wurden, seitens der Stadt Oberndorf a.N. bestritten.

Das Landratsamt Rottweil hat sich auf die Bitte des Klägers, die Stadt Oberndorf a.N. zur Freigabe der Mailadresse zu verpflichten nicht beim Kläger gemeldet oder etwas in der Sache unternommen.

Beweis: Mail vom 30.06.2021:

„Sehr geehrte Frau Schumann, Herr Acker,

nachdem das Landgericht Rottweil im Urteil 1 O 37/19 noch einmal festgestellt hat, dass die vollumfängliche Mailblockade meiner Person nicht rechtens ist verlange ich die Freischaltung.

Da ich aus eigener Erfahrung weiß, dass Acker sich in Einzelfällen weder um das Recht noch um Urteile schert werde ich vermutlich keine Freischaltung erreichen können.

Frau Roth, als Rechtsaufsicht bitte ich Sie deshalb bereits vorsorglich, Bürgermeister Acker entsprechend die Freischaltung als Rechtsaufsicht vorzugeben.

Weiterhin habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Schumann gestellt. Bis heute habe ich nichts in der Sache gehört und bitte nun um Nachricht, wann ich mit einer Entscheidung von Acker rechnen darf.

Seit der Einreichung sind viele Wochen vergangen, so dass eine Mitteilung zeitnah erfolgen sollte.

Danke

Hans Joachim Thiemann“

Das Landratsamt Rottweil unterstützt somit durch Untätigkeit das rechtswidrige Verhalten der Stadt Oberndorf a.N. in dieser Sache – neben den eigenen rechtswidrigen Handlungen, die Gegenstand zweier weiterer Klagen von Herrn Thiemann vor dem Verwaltungsgericht Freiburg sind.

Entsprechend ist die Stadt Oberndorf a.N. zur Freigabe der unterdrückten bzw. gesperrten Mailadresse des Kläger gerichtlich zu verpflichten

Für weitere Fragen und Informationen stehe ich ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Sonnige Grüße

Hans Joachim Thiemann

Verwaltungsgericht Freiburg Thiemann ./. Landratsamt Rottweil wegen Hundehaltung und Coronaverfügung – Mail vom 28.11.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Seufert,

bitte teilen Sie mir mit, wann ich mit einem Prozesstermin in den Verfahren gegen das Landratsamt Rottweil in der Sache Thiemann ./. Landratsamt u.a. wegen Hundehaltung und wegen der falschen Cornonaverfügung rechnen darf?

Beide Verfahren liegen seit Längerem beim Verwaltungsgericht Freiburg und ich würde die beiden Verfahren gerne abschließen, da bereits neue Verfahren gegen das Landratsamt Rottweil für Freiburg anstehen.

Frau Seufert,

es ist mir ein besonderes Anliegen, noch einmal auf meine angeblich gefährlichen und nicht sozialisierten Hunde zurück zu kommen, was Sie in einem kurzen Termin bei mir mit Ihren zwei „verhaltensgestörten Köttern“ festgestellt haben wollen.

Festzuhalten ist, dass im Zuge der Sozialisationsprüfung meine Hündin Kali, trotz der angeblich so fremden Leine, freudig wedelnd und interessiert auf Ihre beiden Kötter zugelaufen ist.

Der kastrierte Rüde (die arme Sau) erstarrte zur Salzsäule, was meine Kali nicht von ihrem erfreuten interessierten Verhalten abbringen konnte und Ihre aggressive Hündin hat meine Hündin sofort angegriffen (naja – nach Ihrer verständlichen Sicht der Dinge hat er sofort gedroht – warum – werden alle Hunde von dieser Hündin sofort angegriffen, um zu ergründen, ob sie sich wehren – Ihre arme Hündin, was ist, wenn sie an den falschen Hund gerät – wird sie dann auf die Tierkörperverwertungshalde geworfen und durch den nächsten Köter ersetzt?).

Dass also meine Hunde gefährlich sein sollen ist schlicht ein Witz, zumal dieses gutmütige und freundliche Verhalten bereits vielfach aktenkundig bei der Polizei Oberndorf a.N. bekannt ist – Polizeibeamte haben sich auch schon außerhalb meines Grundstücks, trotz erster Skepsis, mit den Hunden angefreundet, als diese von ihrem Ausflug zurück kehrten.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die freudige und freundliche Annäherung meiner Hündin Kali bei Ihren beiden Köttern zu verhaltensuntypischen Reaktionen, zumindest nach meinen Grundsätzen, geführt haben und im Ergebnis festzuhalten bleibt, dass Ihre Kötter schlecht sozialisiert und ggfls. sogar gefährlich sind, denn wenn sie schon an der Leine verhaltensauffällig reagieren und mehrfach angreifen möchte ich nicht erleben, was Ihre Hunde machen, wenn sie frei laufen – meine machen nichts – zumindest bisher, denn alle großen Hunde sind potentiell gefährlich – dass liegt in ihrer DNA und kann nicht restlos von uns Menschen ausgemerzt werden – und das ist gut so!!!

Meine Hunde leben so natürlich wie kaum andere Hunde im Rudelverbund, weitgehend im Freien, mit mir als Chef des Rudels!!!

Ich hoffe nur, dass Sie nicht weitere Gutachten mit Ihren verhaltensgestörten Köttern ausführen und auch andere Hundehalter damit in`s Elend stürzen bzw. in anderen Gutachten zu Ihren Gunsten lügen und damit betrügen!!!

Schöne Woche an alle Lesenden und Verstehenden

Hans Joachim Thiemann

Verwaltungsgericht Freiburg Thiemann ./. Landratsamt Rottweil wegen Hundeernährung – Mail vom 25.11.2022:

Hallo Leute,

heute kamen die mir seit über einem Jahr vom Landratsamt Rottweil verweigerten Fotos meiner Hunde vom Verwaltungsgericht Freiburg.

Die Fotos wurden übrigens ohne mein Wissen und Einverständnis vom Lamparterbegleiter hinter meinem Rücken und durch den Zaun gemacht. Deshalb habe ich von diesen Bildern erst später erfahren!

Heute freue ich mich natürlich, dass es diese Bilder gibt, die ich vielleicht noch durch eigene Bilder ergänzen werde.

Die Fotos zeigen unglaublich bemuskelte und athletische Hunde, die kein Gramm zu viel auf den Rippen haben – außer der kleinen Kali – meinem Pummelchen.

Wer bei diesen Fotos meint von Hundemisshandlung ausgehen zu müssen ist entweder gekauft, dumm oder beruflich an der falschen Stelle.

Wären meine Hunde zum Zeitpunkt der Fotoaufnahmen zu mager gewesen, hätten sie eine derartige Bemuskelung, wie auf den Bildern zu erkennen, niemals haben können – auch wenn die Bilder in der Streckung der Hunde aufgenommen wurden, bei der man die Rippen selbst bei zu dicklichen Hunden, aber auch Menschen, sehen muss – ich werde dieses im Gericht an meinen Rippen nachweisen oder denen von Frau Lamparter in der Streckung.

Frau Lamparter, ich verstehe jetzt warum Sie diese Bilder geheim gehalten haben und bin sehr gespannt, wie Sie fachlich die Muskeln dieser Hunde im Zustand der verfolgbaren Unterernährung im Gericht nachweisen werden?

Vielleicht bringe ich Ihnen Bilder von deutschen Leistungssportlern mit und erwarte, dass Sie sofort die für diese Menschen zuständigen Stellen über Magersucht, Unterernährung etc. informieren.

Schauen Sie mal in`s Fernsehen. Dort werden ab und an beim Betteln um Spenden verwahrloste Hunde gezeigt – da können Sie noch etwas lernen, so dass das Landratsamt Rottweil die protegierten Tierhalter, wie den (ehemaligen) Bauernvorsitzenden, nicht Jahre lang schützt, sondern nach dem Tierwohl handelt und nicht nach politischen Interessen!!!

Übrigens wurde mir vom Landratsamt Rottweil bis heute auf meine Anfrage nicht mitgeteilt, ob das Veterinäramt inzwischen den extrem mageren Oberndorfer Windhund besucht hat, dem der Wind durch die Rippen bläst (aber er ist halt ein Champion) – denn wenn es um Hundegesundheit geht ist nicht der Rassestandard gefragt, sondern das Hundewohl.

Frau Lamparter, bitte bereiten Sie sich auch auf das Erkennen von Unter- und Badehosen für Männer vor, denn ich werde Ihre Lüge, ich hätte nur eine Unterhose getragen, nicht durchgehen lassen – an alle: Männerunterhosen sind, anders als Damenunterhosen, niemals durchsichtig – zumindest nach meinem Wissenstand für heterosexuelle Männer!!!

So long

Hansjo

Uneidliche Falschaussage und Protokollmanipulation – Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 21.11.2022:

Frau Mayländer, Frau Hartwig,

bitte teilen Sie mir mit, inwieweit Sie das von mir als Beweis meiner Strafanträgen genannte Diktat des Originalprotokolls der Verhandlung am Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 09.06.2022, Land BW ./. Thiemann, nun endlich eingefordert haben, damit ich in das Protokoll Einsicht nehmen kann?

Gerne würde ich Ihnen dieses Protokoll selber übersenden, aber Richterin Hohl antwortet nicht einmal auf meine Bitte um Einsicht in das Originalprotokoll, so dass ich auch das manipulierte Protokoll nicht ergänzen kann.

Auch meine Liste der Änderungswünsche, die ich vor vielen Monaten an das Amtsgericht Oberndorf a.N. gesendet habe blieb bisher unbeantwortet.

Frau Hohl unterbindet also alle meine Versuche, ihr manipuliertes Protokoll richtig zu stellen. Ist das bereits ihre weitere potentielle Straftat?

Zwischenzeitlich sind fast 6 Monate seit der Verhandlung vergangen und ihre Staatsanwaltschaften haben immer noch nichts in der Sache unternommen. Das hier vermutlich eine Strafbehinderung im Amt vorliegt ist augenscheinlich und für jeden normalen Bürger nachvollziehbar.

Das aber scheinbar ein hohes Maß an krimineller Energie, gerade bei den Strafverfolgungsbehörden, vorliegt wenn es gegen eigene Beamte geht, ist ungeheuerlich. Vielleicht färbt der Umgang mit kriminellen Gestalten auch auf die jeweiligen Beamten ab – wer weiß?

Aber wen soll man als Bürger in einem solchen Fall zur Prüfung einschalten – den Innenminister, der gerade von seinen Beamtenkollegen vor dem Amtsverlust gerettet wurde oder seinen Spezi „Kretsche“ Kretschmann?

Da könnte man auch gleich die Maus zur Käsebewachung oder Boris Becker als Vermögensverwalter einsetzen – oder sehen sie das anders?

Bitte kommen sie umgehend auf mich zu – aber bitte nicht mit ihren krawalligen Beamten, sondern mit einer freudigen Mitteilung, dass Hohl das manipulierter Protokoll freigegeben hat bzw. freigeben musste.

Wie lange dürfen sie denn eine Ermittlung gegen die eigenen Leute verzögern würde mich interessieren?

Dann würde ich der dann zuständigen Stelle meine Mails schreiben dürfen und sie können sich erst Mal wieder beruhigt, dass ihnen nicht geschehen wird, in ihrem Sessel und Amt zurück lehnen.

Ich erwarte ihre Antworten umgehend, noch vor 2023 oder ist das zu viel verlangt?

Hans Joachim Thiemann

Mail an Mayländer, Staatsanwaltschaft Rottweil vom 15.11.2022 – in Sachen Informationsverweigerung:

Frau Mayländer,

danke für Ihr Schreiben vom 07.11.2022 in der Sache 10 AR 255/22 – s. Anlage.

Sie teilen mir darin mit, dass ich als Bürger mal wieder keinerlei Informationen von Ihnen erhalte und dieses nur über einen Rechtsanwalt möglich ist.

Leider fehlt mir immer noch die Zuteilung des neuen Pflichtverteidigers vom Landgericht Rottweil, nachdem das Zimmermännchen den Löffel abgeben durfte.

Sobald ich meinen neuen Anwalt kenne wird dieser Ihnen hoffentlich diese Anfrage erneut vorlegen – es sei denn, auch er setzt auf Arbeitsverweigerung und Zuarbeitung für die Gegenseite?

Warten wir`s ab.

Bis dann und demnächst vor Gericht.

Hans Joachim Thiemann

Weitere Klageschrift im Verfahren wegen Hundehaltung, 10 K 2451/22, – Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Freiburg vom 13.11.2022:

Betreff: Aufhebung des Bescheids RPF35-9185-1150 des Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung 3, vom 25.08.2022.

Klage

des Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.
– Kläger

gegen

Regierungspräsidium Freiburg, Freiburg, Kaiser-Joseph Str. 167 · 79098 Freiburg
– Beklagte

wegen Widerspruchsbescheid RPF35-9185-1150

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben genannter Sache beantrage ich:

– Frau Lamparter, Herrn Hauser und Frau Angenendt, zu laden über die Beklagte, als Zeugen zu laden und

– die umgehende Vorlage der bisher nicht freigegebenen und geheim gehaltenen Bildnachweise des Landratsamts Rottweil, wie in der Klageerwiderung vom 03.11.2022 bei Gericht benannt und Übersendung an den Kläger.

Begründung:

Die Beklagte nennt erneut Bildmaterial als Nachweis der zu dünnen Hunde.

Trotz vielfacher Bitten um Vorlage dieser Bilddokumentation hat das Landratsamt Rottweil alle Anfragen des Klägers bisher nicht beantwortet und auch keine Bilddokumentation vorgelegt.

Es besteht kein Hinderungsgrund zur Vorlage dieser genannten Bilddokumentation.

Vielmehr ist es Sinn einer Bilddokumentation zu allen meinen Hunden, allen Parteien eine sach- und fachgerechte Entscheidungsgrundlage zu ermöglichen.

Gegen diese Fairness-Grundsätze verstößt die Beklagte, das Landratsamt Rottweil wie auch das Regierungspräsidium Freiburg, in allen Punkten.

Die Bilddokumentation aus der Verfahrensakte des Landratsamts bzw. anderweitig vorliegend ist entsprechend umgehend vorzulegen und dem Kläger zur weiteren Prozessführung zur Verfügung zu stellen

Die Verfahrensführung der Beklagten zeigt eindeutig, dass hier keine ausreichenden Nachweise für den angeblichen Mangelzustand meiner Hunde vorliegt – Gewichtskontrolle der Hunde, Größenkontrolle der Hunde, Verhältnismäßigkeit von Gewicht zu Größe, Rassestandart usw..

In der Klageerwiderung wird zudem die mehrfache Bitte des Klägers aufgeführt, seine Hunde noch einmal unmittelbar nach der Lamparterkontrolle im Beisein von Zeugen durchzuführen, aber nicht, um das falsche Ergebnis zu zementieren (ich bin nicht so blöd wie manche Beamte!!!) wie behauptet wird, sondern um das falsche Ergebnis der Lamparterkontrolle umgehend zu widerlegen.

Die Ablehnung dieser Bitten zeigt, wie auch die Ablehnung der beim Lampartertermin vom Kläger erbetene Terminverschiebung zur Zeugenbeschaffung, dass das Landratsamt Rottweil keinerlei Interesse an einer zeitnahen Nachkontrolle vor Zeugen hatte, um durch eine lange Wartezeit bis zur Nachkontrolle den guten Zustand der Hunde begründen zu können.

Dass Frau Lamparter mit Hunden zu tun hatte, wie in der Klageerwiderung angeführt, wird nicht bezweifelt. Jedoch ist es schlicht gelogen, dass Frau Lamparter auf die Frage des Kläger nach ihrer Erfahrung mit Ridgebacks auf ihre große Erfahrung hingewiesen und mit Ja geantwortet hat.

Frau Lamparter wird angewiesen, diese Erfahrung durch die Vorlage von Beweisen, die im Veterinäramt vorliegen sollten, nachzuweisen.

Ansonsten wird auf die vielen Lügen des Landratsamts durch Frau Lamparter, Herrn Hauser und Frau Angenendt verwiesen.

In Sachen Hundemaulkorb werden die zwei verwendeten Maulkörbe in der Verhandlung vom Kläger vorgelegt. Da die Sache eindeutig ist kann aus Sicht des Klägers auf eine Gutachterin zur Passform der Maulkörbe verzichtet werden. Sollte das Gericht jedoch Zweifel an den bereits eingereichten Unterlagen zum Maulkorb haben wird um Mitteilung gebeten, um ein entsprechendes Maulkorb-Gutachten erstellen zu können.

Vor diesem Hintergrund und den vorgelegten Nachweisen zum jeder Zeit guten Ernährungszustand, u.a. durch ein Vorstandsmitglied des Oberndorfer Tierschutzvereins, wäre die Anerkennung der Lamparteraussage trotz gegenteiliger Nachweise, nur weil sie Landratsamtsbeamtin ist, eine Katastrophe für unsere Rechtsprechung und eine Gott gleiche Machtposition solcher Personen bzw. eine Einladung zu kriminellem und rechtswidrigem Verhalten dieser Leute!

Nach Ansicht des Klägers hätte bereits in der Lamparterbegutachtung durch eine Terminverlegung um einen oder zwei Tage eine objektivere Erstkontrolle stattfinden können. Dass Frau Lamparter das Recht auf die Durchsetzung ihrer Kontrolle unter Androhung eines Bußgeldes durchgesetzt hat zeigt ebenfalls die bürgerunfreundliche und einseitige Kontrolle bzw. Bewertung des Hundezustand – ohne Zeugen, was für Lamparter sicher enorm wichtig war.

Die genannten Lügen der Vertreter des Landratsamts Rottweil werden in der Verhandlung aufgeführt. Sollten die jeweiligen Personen Lamparter, Hauser, Angenendt als Zeugen auftreten, was hiermit beantragt wird, sind sie vor ihrer Aussage wegen der Gefahr einer uneidlichen Falschaussage zu vereidigen!!!

Herzlichen Dank für ihren Aufwand im Voraus. Ich bin sehr gespannt auf die Bilder, die mir vom Landratsamt Rottweil seit über einem Jahr verweigert werden.

In der Verhandlung werden Aufnahmen von anderen Ridgebacks, die preisgekrönt sind, zum Vergleich des Ernährungszustands (soweit dieses anhand der Bilder ohne Daten zu Größe und Gewicht überhaupt gerichtsbeständig möglich ist – was angezweifelt wird) vorgelegt.

Ich behalte mir vor, nach Kenntnis der Bilder den Antrag vorzulegen, einen richtigen Fachmann und Gutachter zur Auswertung der Bilder hinzuzuziehen.

Für weitere Fragen und Informationen stehe ich ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Sonnige Grüße

Hans Joachim Thiemann

3 (in Worten Drei) Briefe des Landratsamts Rottweil an einem Tag zur Hundekontrollsache – Mail vom 13.11.2022:

Hallo Leute,

dass Landratsamt Rottweil macht sich weiter lächerlich bis auf die Knochen.

Am Samstag habe ich doch tatsächlich 3 separate Briefe des Landratsamts, alle von Frau Angenendt, bekommen.

1.: 26.10.2022 – Mitteilung, dass der Aushändigung des Gutachtens von Frau Sabine Seufert entsprochen wird und ich mitteilen soll, ob ich das Gutachten haben möchte – nachdem es mir inzwischen vom Verwaltungsgericht Freiburg vorliegt – irre oder?

2.: 09.11.2022 – Bescheid, dass meinem Antrag auf Einsichtnahme in das Gutachten entsprochen wird, nachdem die Einsichtnahme in das Gutachten aus 2021 bisher immer abgelehnt wurde – was für arme „Arbeitssklaven“.

3.: 09.11.2022 – Eingangsbestätigung meiner E-Mail vom 25.10.2022 – mit dem Hinweis, mein „Anliegen ist Bearbeitung“ (Zitat aus dem zweizeiligen Brief). Scheinbar möchte das Landratsamt inzwischen nachweisen, dass dort tatsächlich jemand arbeitet .

Hey ihr Beamten, schafft ihr es nicht einmal 3 Briefe einer Autorin am selben Zustelltag mit nur einem Umschlag abzusenden – so viel zur klimafreundlichen Behörde – nur noch lachhaft!!!

Wer jetzt noch an die Ehrlichkeit oder Fairness des Landratsamts Rottweil glaubt scheint die Aufhebung des Cannabisverbots bereits vorweg genommen zu haben, denn das Vorwegnehmen von Gesetzesentscheidungen scheint bei Beamten (siehe Sieber – Stadt Oberndorf a.N.) ja zum Aufgabenbereich von System treuen Beamten zu gehören?

Ebenfalls am Samstag habe ich die Klageerwiderung des Landratsamts Rottweil in der Sache bekommen – ein ewiger Text aus Lügen, Anfeindungen, Verleumdungen usw..

Ich bin sehr gespannt, ob auch das Verwaltungsgericht Freiburg den bisherigen Behörden treu bleibt und die Aussagen von untadeligen Zeugen in den Papierkorb stampft und die Lügen eines nachweislich lügenden Landratsamts Rottweil, einschließlich der hierzu beauftragten Gutachterin, unumschränkt Glauben schenkt – es wäre der absolute Tiefpunkt meiner Gerichtserfahrungen – aber nur ein Zwischenschritt vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim – der mir leider auch nicht wohlgesonnen ist, da ich stark das Schandurteil in der Oberndorfer Aldisache kritisiert habe und der derzeit seit bald einem Jahr eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung der Stadt Oberndorf a.N. in Sachen bewilligter Einsichtnahme in die Aldikaufverträge (vorsätzlich?) zurück hält – vermutlich, um den Baubeginn des Aldi nicht negativ zu beeinflussen!?

Zu was für einem Hort krimineller und rechtswidrig handelnder Beamter ist unser (Un-)Rechtsstadt inzwischen nur verkommen – rechtswidrig und kriminell handelnde Politiker und Beamte auf allen Ebenen der Verwaltung und Politik – der Fisch stinkt vom Kopf voran!

Sonnige Grüße

Hansjo

Land BW ./. Thiemann – Mail vom 11.11.2022 an Richterin Hohl wegen Manipulation des Verhandlungsprotokolls durch Richterin Hohl:

Frau Hohl,

was macht mein Termin zur Einsichtnahme in das Originalprotokoll der Verhandlung in der Strafsache Land BW ./. Thiemann.

Ich muss das von Ihnen manipulierte Protokoll der Verhandlung vom 09.06.2022 noch ergänzen und benötige daher die von diesem Protokoll stark abweichende in der Verhandlung von Ihnen diktierte Originalfassung.

Wie Sie als Richterin wissen habe ich ein Recht auf Protokollergänzung in einem Strafverfahren.

Warum halten Sie also das Originalprotokoll, trotz meiner vielen vorgehenden Termin und Einsichtnahmeanfragen weiterhin geheim? Haben Sie Ihr Rechtsempfinden inzwischen vollständig verloren, was bei Ihrem Job als Richterin fatal, aber vermutlich nicht außergewöhnlich, wäre?

Es gab genug Zuhörer und Verfahrensbeteiligte, die einen anderen Verhandlungsverlauf miterlebt haben als von Ihnen im Protokoll dargestellt.

Die Verhinderung der Einsichtnahme in das Originalprotokoll, z.B. zur Exploration und zu den Vereidigungsanträgen für Frau Mayländer und Frau Roth, bewerte ich als Vereitlung einer potentiellen Strafverfolgung gegen sich selber, was diesen Sachverhalt noch schlimmer macht.

Bitte geben Sie mir also die Möglichkeit der Protokollergänzung auf der Grundlage des von Ihnen diktierten Originalprotokolls aus der Verhandlung am 09.06.2022.

Die Staatsanwaltschaft muss ich vermutlich darauf hinweisen, dass es ihre Aufgabe ist, bei Kenntnis oder dem begründeten Verdacht von Straftaten ohne Strafantrag tätig werden zu müssen – Frau Mayländer – schützen Sie Frau Hohl weiterhin weil Frau Hohl mit ihren manipulierten Protokoll sie schützt?

Ich erwarte einen umgehenden Einsichtnahmetermin!!!

Hans Joachim Thiemann

Mail an Landrat Michel in Sachen Hundehaltung – vom 05.11.2022:

Hallo Herr Landrat oder Rottweiler Michel,

Sie und Ihre Mitarbeiter scheinen alles daran zu setzen, in meiner alljährlichen Preisverleihung für extreme Bürgerunfreundlichkeit, Kriminalität im Amt oder einfach nur grenzenlose Dummheit einen herausragenden Preis einzufahren – den des hölzernen „Beamtenhalunken“ in Platin, für herausragend miese Arbeit am Bürger.

Bitte sorgen Sie also dafür, dass ich endlich auf der Grundlage des Landesinformationsgesetzes die Kontaktdaten der angeblichen „Gutachterin“ zur Prozessvorbereitung erhalte – oder werden Sie, wie bereits Ihre Frau Roth, nachhaltig gegen geltendes Recht bzw. die Vertuschung eines solchen Vorgehens entscheiden und diese Taten einfach akzeptieren bzw. unterstützen oder sogar fordern?

Mensch, ich vergaß, dass euer großes Vorbild Strobl sich ja erst von einer Straftat „freigekauft“ hat (Frau Mayländer hätte sicher als Leiterin der Rottweiler Staatsanwaltschaft statt 15.000 € nur 150 € angesetzt!) und ihr solches Verhalten vermutlich in Kehl auf der Kaderschmiede der obrigkeitstreuen Beamten von der ersten Minute eurer Beamtenexistenz eingebläut bekommt – oder ?

Macht es euch Beamten eigentlich gar nichts aus in der Öffentlichkeit als Kriminelle, Straftäter, Vollpfosten usw., je nach Vergehen, dazustehen?

Ihr könnt euch gegenseitig vor Strafverfolgung und Verurteilung beschützen – aber euer Ansehen bei den Bürger, den Verwandten und Bekannten geht euch scheinbar am Arsch vorbei? Wie bekommt man eine solch miese menschenverachtende Einstellung – kriminelle Gene, fehlender Intellekt, Arbeit nach Vorgabe, mangelnde Kritikfähigkeit und Empathie usw.?

Ich habe 13 Jahre in einer Behörde gearbeitet und noch viel länger für Behörden. Was ich dort erleben musste ist aus Sicht eines ehrbaren Kaufmanns, eines intelligenten Managers oder auch nur eines normalen Arbeiters eine Schande, unzumutbar, eine Tragödie!

Ich erwarte die Kontaktdaten umgehend!!!

Hans Joachim Thiemann

Die Politik ist angeblich das zweitälteste Gewerbe. Es ist mir klar geworden, das es eine sehr große Ähnlichkeit mit dem ältesten Gewerbe besitzt.

Ronald Reagan

Klage Verwaltungsgericht Freiburg(K 2451/22) wegen Hundehaltung – Thiemann ./. Landratsamt Rottweil u.a. – Mail vom 02.11.2022:

Frau Angenent, Herr Hauser,

leider fehlen mir immer noch die Kontaktdaten ihrer geheimen Gutachterin.

Zur Prozessvorbereitung möchte ich die Dame googeln und in Erfahrung bringen, was sie sonst noch so „verbrochen“ hat?

Also geben sie den nutzlosen Schutz dieser scheinbar unsicheren und fachlich schwachen Gutachterin auf und senden sie mir die Kontaktdaten endlich zu.

Der Schutz der Landratsamtsdenunzianten ist ein Witz und …. – naja, sie kennen die Sache mit Frau Lamparter ja zur Genüge.

Scheinbar haben sie alle Spaß daran, die Bürger zu verarschen und selber als Treppenwitz dazustehen?

Ich erwarte ihre Antwort umgehend!

Hans Joachim Thiemann

Klage Verwaltungsgericht Freiburg(K 2451/22) wegen Hundehaltung – Thiemann ./. Landratsamt Rottweil u.a. – Mail vom 09.10.2022:

Frau Angenent, Herr Hauser,

bitte teilen Sie mir die Daten der Gutachterin zu dem streitgegenständlichen Gutachten gegen mich und meine Hunde mit.

Die Gutachterin wird doch ein vermeintlich gerichtsbeständiges Gutachten nicht anonym abgegeben haben, um sich und das falsche , vorsätzlich getürkte (?) und bisher geheim gehaltene Gutachten zu schützen?

Das Landratsamt Rottweil hat bereits den feigen Denunzianten Christian Schindler solange geheim gehalten, bis ich über einen Strafantrag seinen Namen etc.  heraus gefunden habe.

Schützt das Landratsamt Rottweil alle zuarbeitenden Denunzianten auf die gleiche miese Art und Weise oder habt ihr aus der Schindlersache gelernt – man sollte davon ausgehen, dass selbst Beamte lernfähig sind – aber ich habe meine begründeten Zweifel?

Sollte ich bis zum Wochenende dieser Woche keine Mitteilung in der Sache mit Angabe der Kontaktdaten erhalten werde ich sofort Strafantrag wegen manipuliertem Gutachten und Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Rottweil einleiten.

Sie entscheiden!

Hans Joachim Thiemann

Klage Verwaltungsgericht Freiburg(K 2451/22) wegen Hundehaltung – Thiemann ./. Landratsamt Rottweil u.a. – Mail vom 09.10.2022:

Frau Angenent, Herr Hauser, Rottweiler Michel,

ich warte nach wie vor auf das Gutachten der angeblichen Gutachterin, deren Namen ihr immer noch geheim haltet – wie auch das vollständige Gutachten.

Es ist schon lausig von euch Beamten, dass ihr nicht mal die Namen eurer Denunzianten und deren Ergüsse preis gebt – sicher weil ihr wisst, dass diese nur gequirlte Scheiße von sich geben.

Habt ihr zur Nachkontrolle etwa eine lausige, arbeitslose Schauspielerin mit ihren Kötern geschickt, um mich wieder mal so richtig zu fi…. – dass mag sogar ich nicht schreiben, obwohl es mehr als passend ist?

Jetzt muss ich tatsächlich im Rahmen meiner Klage gegen euch den Antrag auf Vorlage dieses Gutachtens beim Verwaltungsgericht Freiburg einreichen.

Mal abwarten, wie lange ihr dieses Mal die Denunzianten schützen könnt – denn ich werde den Namen und das Werk der Dame natürlich irgendwann und irgendwie heraus bekommen.

Also sendet mir das vollständige Gutachten zu, bevor das Verwaltungsgericht in der Sache entscheidet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sache Thiemann ./. Regierungspräsidium Freiburg/Landratsamt Rottweil (10 K 2451/22) beantrage ich beiliegend die Herausgabe des Gutachtens des Landratsamts zur Nachkontrolle meiner Hunde.

Sonnige Grüße

Klage Verwaltungsgericht Freiburg(K 2451/22) wegen Hundehaltung – Thiemann ./. Landratsamt Rottweil u.a. – Mail vom 26.09.2022:

Sehr geehrte Frau Angenent (Landratsamt Rottweil),

Ihre Bitte um Fristverlängerung wegen Arbeitsüberlastung ist ja wohl ein Witz (s. Anlage) – der aber leider bei den Gerichten immer zieht, da diese den Wahrheitsgehalt nicht prüfen können.

Ihr Beamten solltet mal lernen, ordentlich und vor allem wirtschaftlich zu arbeiten, dann wären solche Verlängerungsanfragen nicht nötig!

Ich habe bei Berufungen oder Beschwerden oftmals gerade eine Woche zur Antwort inkl. Anwaltssuche – da solltet ihr, als Krone der Verwaltungs-Schöpfung, doch eine solche Kleinigkeit wie diese Klageerwiderung in 6 Wochen auf die Reihe kriegen – oder fallen euch keine weiteren Lügen ein, die nicht umgehend zusammen brechen?

Es kann aber auch sein, dass euch der Arsch auf Grundeis geht, denn vor Gericht kommt schon in diesem kleinen Fall das vollständige Versagen des Veterinäramts an die Öffentlichkeit und das ist natürlich nicht so schön für den Rottweiler Michel, der lieber Weinfeste eröffnet oder an Weihnachtsfeiern teilnimmt, weswegen eine Verlängerung der Erwiderungsfrist auch das ganze Verfahren verzögert – es wird euch nicht helfen und hoffentlich nicht schützen!

Eine weitere Klage mit bis zu 10 Punkten wird gerade von mir erstellt und mit Bekannten abgestimmt. Die Abstimmung über die Klagepunkte ist bereits erfolgt und ihr werdet Tränen in den Augen haben, wenn das Verwaltungsgericht euch auch diese Klage mit der Bitte um Klageerwiderung zusendet. Die 6 Wochen Verlängerung werdet ihr bei dieser Klage ganz sicher zur Klageerwiderung benötigen.

Jetzt senden Sie mir bitte noch den Namen und die Anschrift der „Hundegutachterin“, die von euch schon wieder geheim gehalten wird.

Anscheinend habe ich das Gutachten bezahlt – aber bis heute nicht bekommen.

Ich weiß also weder, was in diesem „Gutachten“ steht, noch wer es genau verfasst hat – eine Dilettantin mehr weiß ich nicht!

Den Namen und die Adresse der Dame benötige ich für den Hersteller der Maulkörbe, die meine Hunde tragen. Er möchte sich überlegen, ob und wenn ja wie er gegen diese Frau vorgehen kann?

Ich gehe davon aus, dass mir das Gutachten einschließlich der Angabe der Verfasserin zusteht? Immerhin wende ich mich vor Gericht gegen den Besuch „der alten Dame“ und weiß nicht einmal, was sie alles an Müll formuliert hat, was richtig zu stellen ist.

Ich erwarte das Gutachten etc. noch in dieser Woche – gerne per Mail!!!

Hans Joachim Thiemann

Pflichtverteidigerwechsel – Mails vom 17. und 18.09.2022:

Hallo zusammen,

heute kam vom Landgericht Rottweil die Bestätigung des Pflichtverteidigerwechsels – den die liebe (un-) parteiische Richterin Hohl eisern und fahrlässig auf derselben Grundlage wieder und wieder abgelehnt hat.

Es ist eine Schande, dass erst die zweite Instanz beginnt, ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren zu führen. Ob es so weiter geht – ist fraglich (bei diesem Landgerichtspräsidenten) – aber nicht auszuschließen (er wird hoffentlich demnächst pensioniert und zieht, wie BM Acker und die anderen ….vögel, an den Bodensee).

Übrigens richtet Frau Richterin Hohl im Amtsgericht Oberndorf a.N. noch immer über uns Bürger – völlig unverständlich für mich bei den gegen diese Dame vorliegenden Anschuldigungen – aber es herrscht vermutlich Richtermangel und eine junge, formbare Richterin im Dienste des Systems, die zum Schutz der Beamten arbeitet, kann man doch nicht bestrafen – oder?

Jetzt warte ich ab, welchen Anwalt mir das Gericht zur Seite stellen wird – und dann beginnt der Kampf Anwalt gegen Mandanten vermutlich von vorn – oder die Damen Hohl und Mayländer bekommen ordentlich „Feuer unter ihren Hintern“ (keine Beleidigung Frau Mayländer oder verklagen Sie mich wieder?) – ich freue mich wie immer auf solche Gerichtsverhandlungen – der einzigen Plattform, auf der sich der einfache Bürger gegen diese fehlenden Beamten, die Behörden, die Bürokraten, Politiker, immerhin mit einer geringen Aussicht auf Erfolg, wehren kann!!!

Schönes Wochenende

Hans Jochim Thiemann

P.S.

Aus dieser „Schmierengeschichte“ ist sicher ebenfalls eine schöne Satire zu kreieren – ich nehme noch davon Abstand, da ich dafür vermutlich von Mayländer verklagt und von Hohl verurteilt werde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Mitteilung zum bevorstehenden Pflichtanwaltswechsel.

Diese Entscheidung ist richtig, nachvollziehbar und zwingend erforderlich, wie meiner bereits vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. angeführten, aber trotzdem erfolglosen Begründung zu entnehmen ist – vielen Dank Frau Richterin Hohl.

Der rechtsanwaltsausübende Zimmermann, Kanzlei Wangler, hat, wie die Richter des Landgerichts Rottweil bereits selber erleben durften, seinen Mandanten Thiemann, scheinbar sogar vorsätzlich und mehrfach, in`s offene Messer der Gegenseite geführt, welches neben dem in diesen Punkten falschen Urteil ebenfalls zu wirtschaftlichen und psychischen Schäden bei Herrn Thiemann geführt hat.

Inwieweit dieses schlimme Verhalten von Zimmermann bösartig, vorsätzlich, mindestens aber verwerflich im Sinne der Anwaltsarbeit gegenüber seinem Mandanten war wird sich voraussichtlich demnächst vor einem Gericht klären – nicht vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. mit seiner speziellen Richter-innenbesetzung.

Leider kenne ich keine Anwälte die geneigt sind, ordentliche Anwaltsarbeit zu leisten bzw. die in diesem Arbeitsfeld erfahren sind.

Entsprechend bitte ich das Landgericht Rottweil, mir kurzfristig einen kompetenten und arbeitswilligen Rechtsanwalt nach eigener Auswahl zur Seite zu stellen, damit der anstehende Prozess in geplanter Art und Weise und ohne weiteren Zeitverzug weiter geführt werden kann.

Sollte diese Mitteilung persönlich unterschrieben notwendig sein bitte ich um kurze Mitteilung. Ich werde umgehend ein kostenpflichtiges Schreiben in dieser Sache an das Landgericht Rottweil absenden.

Herzlichen Dank

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Herr Zimmermann, warum verklagen Sie mich nicht, obwohl ich Ihre Leistung doch so dermaßen schlecht, schlimm vielleicht sogar als vorsätzlich darstelle? Ich würde mich über Ihre Klage sehr freuen!!!!!

Oder habe ich in allen Punkten recht und meine Einschätzungen sind richtig!!!!!!!

Also denken Sie gefälligst über eine Klage gegen Ihren ehemaligen, mit Ihrer Anwaltsarbeit vollständig unzufriedenen Mandanten Thiemann nach!

Klage Verwaltungsgericht Hunde – Mail an den Fressnapf vom 14.09.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

letztes Jahr habe ich zwei Maulkörbe der Fa. Dogs Creek im Fressnapf Oberndorf a.N. erworben – s. Anlage.

Für meine beiden Ridgebackrüden habe ich die Größe XL gekauft – fast zu groß, aber man möchte ja das Beste für die Hunde, meine Kinder, erreichen.

Nun wurde von einer Tierärztin und in der Folge einer Gutachterin des Landratsamts Rottweil festgestellt, dass diese riesigen Maulkörbe für Langschnauzer angeblich für Ridgebacks nicht geeignet sind, da es Kurzschnauzermaulkörbe seien und die Hunde nicht hecheln könnten – was völliger Quatsch ist, aber sowohl vom Landratsamt Rottweil als auch vom Regierungspräsidium Freiburg bestätigt wurde.

Die Tierärztin des Landratsamts heißt Lamparter. Die Gutachterin wird namentlich vor mir vom Landratsamt Rottweil geheim gehalten – was dort gängige Praxis für die hausinternen Denunzianten ist!

Derzeit klage ich, u.a. in dieser Sache, vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, um diesem Beamten-Blödsinn ein Ende zu bereiten. Man droht mir inzwischen mit 600 € Kosten in der Sache + die Gerichts- und Anwaltskosten, was mich aber nicht von der Klage abhält – Dummheit, insbesondere unter den Beamten und in den Behörden, muss zwingend bestraft oder zumindest öffentlich gemacht werden!!!

Bitte teilen sie dieses Verfahren und die Anschuldigungen dem Maulkorbhersteller mit, damit er im Bedarfsfall gegen das Landratsamt Rottweil und das Regierungspräsidium Freiburg ebenfalls vorgehen kann.

Immerhin handelt es sich bei den Aussagen der Tierärztinnen um eine reine Wettbewerbsbeeinflussung zum Nachteil des Produkts der Fa. Dogs Creek – s. Anlage.

Bitte halten sie mich auf dem Laufenden, ob der Fressnapf oder der Produkthersteller gegen diese Wettbewerbsbeeinflussung der Behörden rechtlich oder informell vorgeht!?

Ich werde auf jeden Fall das Produkt der Fa. Dogs Creek vor dem Verwaltungsgericht Freiburg vorstellen, verteidigen und die Beamten als Diletanten und Denunzianten mit Behördenstatus vorführen.

Das Regierungspräsidium Freiburg z.B. hat keinerlei inhaltliche Aussagen zum Maulkorb gemacht, sondern ausschließlich dem Landratsamt Rottweil ohne Hirn nachgeplappert. Jeder halbwegs intelligente Beamte sollte den Unterschied zwischen Maulkörben für kurz- und langnasige Hunde sofort erkennen, zumal in Größe XL – oder doch nicht?

Herzlichen Dank für ihre Weiterleitung und das weitere Vorgehen.

Sonnige Grüße

Hans Joachim Thiemann

Zufriedener Kunde – natürlich nur, soweit ich keinen rechtswidrigen Maulkorb bei ihnen erworben habe  – was eben der Fall ist!

Klageschrift zur Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen das Landratsamt Rottweil bzw. das Regierungspräsidium Freiburg – Mail vom 01.09.2022:

An das
Verwaltungsgericht Freiburg
Anschrift

01.09.2022

Betreff: Aufhebung des Bescheids
RPF35-9185-1150 des Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung 3, vom 25.08.2022.

Klage

des Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.
-Kläger

gegen

Regierungspräsidium Freiburg, Freiburg, Kaiser-Joseph Str. 167 · 79098 Freiburg
-Beklagte

wegen Widerspruchsbescheid RPF35-9185-1150

Es wird beantragt, das Regierungspräsidium Freiburg zu verpflichten, dem Widerspruch stattzugeben.

Begründung:
Die streitgegenständlichen Kontrollen meiner Hunde waren unbegründet und vorsätzlich verleumderisch.
Meine Hunde waren zu keinem Zeitpunkt „zu dünn“, sondern der Art entsprechend bemuskelt und im Habitus ausgeformt sowie an das Haltungsumfeld mit 6.500 qm Auslauf etc. hervorragend angepasst und erzogen.
Der Kontrollbesuch von Frau Lamparter erfolgte unter Drohungen der ausführenden Beamten und nicht angekündigt, wofür es bei den unterstellten Mängeln keinen Grund gibt, da ein „zu dünner“ Hund nicht innerhalb weniger Tage artgerecht zunehmen kann. Zudem wurde mir nicht das Recht eingeräumt, den Termin kostenfrei zu verschieben, so dass am Kontrolltag meine Zeugen, außer meine Nachbarin auf dem Balkon, anwesend sein durften
Die Verschiebung des Termins wurde mit der Androhung eines Bußgeldes seitens Frau Lamparter abgelehnt! Eine rechtliche Legitimation der Kontrolle konnte Frau Lamparter nicht nach weisen.

Zeugnis: Frau Lamparter, zu laden über das Landratsamt Rottweil


Aufgrund der Bußgeldandrohung habe ich dann, unter Protest und Zwang, meine Hunde einzeln außerhalb des Grundstücks vorgeführt.
Der Grund der Erstkontrolle wurde von Außen an das Landratsamt Rottweil heran getragen.
Frau Lamparter gab während der Erstkontrolle auf Nachfrage zu, diese Hunderasse, die Rhodesian Ridgebacks, nicht zu kennen.
Ich halte dagegen seit 20 Jahren diese Hunderasse und habe unzählige Ausstellungen, auf denen weit dünnere Hunde als die Meinen vorgestellt wurde, besucht.
Auf der Grundlage der falschen Kontrollergebnisse habe ich um sofortige Nachkontrolle gebeten, um diese falsche Darstellung unmissverständlich mit Zeugen ausräumen zu können.
Ein Termin wurde vom Landratsamt nicht anberaumt, sondern erst nach Ablauf einer Frist, die ich vorher selbst aufgehoben hatte. 
Diese Frist machte mir den Nachweis vor Zeugen, dass meine Hunde am Tage der Erstkontrolle nicht „zu dünn“ waren unmöglich – vorsätzlich, wie ich betonen möchte. Im Zuge der Nachkontrolle wurde festgestellt, dass einer meiner Hunde sogar etwas moppelig ist, welches ein weiteres Indiz für die falsche Bewertung durch Frau Lamparter wenige Wochen vorher ist – Hündin Kali!
In der Nachkontrolle, die unter abenteuerlichen Umständen ablief, wurden keine zu dünnen Hunde festgestellt.
Stattdessen wurde mein Grundstück stundenlang umgekrempelt, meine Hunde begutachtet, Fragen gestellt, die nichts mit den Mängeln zu tun hatten usw..
Ich musste meine Hunde (Kali) sogar außerhalb meines Grundstücks, welches für meine Hunde tabu ist, dem aggressiven Hund der Tierärztin gegenüber stellen und ich bin heilfroh, dass weder mein Hund noch der Andere gebissen und verletzt wurden.

Diese Tierärztin kann noch nicht einmal einen Maulkorb für kurz- und langnasige Hunde auseinander halten.

Meine Hunde tragen den größten, sogar für Doggen geeigneten Maulkorb für langnasige Hunderassen, der kurznasigen Hunden sofort abfallen würde – s. Anlage.

Diese Maulkörbe werden in die Verhandlung als Beweisvorlage mitgebracht und vorgelegt – ich habe viele davon.

Die Hunde können damit trinken, gähnen, fressen und hecheln und sie sind so groß, dass sie meinen Hunden sogar manchmal von der Nase rutschen!!!

Zeugnis: Tierärztin Frau S. (wird wieder einmal vom Landratsamt geheim gehalten), zu laden über das Landratsamt Rottweil

Beweis: Bilder Maulkörbe – Anlage


Da bei der Nachkontrolle Zeugen anwesend waren sind diese vorgetragenen Vorfälle und Vorgänge, einschließlich der Lügen, des Anfalls meiner Hündin Kali etc. zweifelsfrei nachweisbar.

Zeugnis: Herr Günter Ischebeck, Emil-Guhl-Straße 3, 78727 Oberndorf a.N.

Herr Günter Kammerer, Suppengasse 5, 78727 Oberndorf a.N.


Der Denunziant heißt Christian Schindler. Seine Eingabe, die zur Erstkontrolle führte, wurde mir bis heute nicht zur Kenntnis gebracht!

Es besteht darüber hinaus der Verdacht, das Christian Schindler den Kläger schon einmal, während einer Zuchtphase, angezeigt hat. Damals wurde keine Kontrolle vom Landratsamt Rottweil durchgeführt!

Zeugnis: Christian Schindler, Alte Landstr. 4, 77694 Kehl-Neumühl

Aufgrund meiner Kontakte zum Tierschutzverein Oberndorf a.N. wird dieser Klage zusätzlich eine eidesstattliche Bestätigung von Frau Klenk vorgelegt, die bezeugt, dass meine Hunde niemals zu dünn oder Mangel ernährt waren.

Eidesstattliche Erklärung von Edeltraud Klenk, Fidel-Federle-Straße 4, Oberndorf a.N.

Frau Klenk ist im Vorstand des Oberndorfer Tierschutzvereins und kennt sich selbstverständlich mit Hunden sehr gut aus.

Meine Hunde lieben sie und sie liebt meine Hunde und würde mir sicher die Leviten lesen, wenn meinen Hunden irgend etwas fehlen würde!!!

Eine weitere eidesstattliche Erklärung wird von Herrn Günter Kammerer vorgelegt, falls dem Kläger die Zeugenladung verweigert wird!


Aufgrund der dargelegten unstreitigen Tatsachen für eine ungerechtfertigte Kontrolle meiner Hunde, einem erfundenen und gelogenen Kontrollergebnis, welches in lausigsten Schriftsätzen, ohne jeden Nachweis, ausschließlich auf der Grundlage der falschen Behauptung der Beamten, erstellt wurde ist der Klage stattzugeben.


Ich hoffe sehr, dass bei einem Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg Fakten, Zeugen, Tatumstände, Erfahrung mit Ridgebacks, der feige Denunziant etc. eine Rolle spielen werden und bin schon heute sehr gespannt, wie das Landratsamt Rottweil die angeblichen Ergebnisse der Kontrolle nachweisen wird.

Vom Landratsamt Rottweil werden die angeblich vorliegenden und den Nachweis der Mangelernährung nachweisenden Bilder und die ebay-Aufnahme von Christian Schindler, die trotz dutzendfacher Anfrage dem Kläger bis heute nicht zugesendet wurden, angefordert. Diese sind im Verfahren als Nachweis des Kontrollergebnisses vorzulegen.

Da Herr Dr. Hauser im Anschluss an die Nachkontrolle zusätzlich auch noch über die Kontrollgeschehnisse gelogen hat ist den Angaben des Landratsamts Rottweil keine Glaubwürdigkeit zu attestieren.

Zeugnis: Dr. Hauser, zu laden über das Landratsamt Rottweil,

Herr Günter Kammerer, s.o.

Herr Günter Ischebeack, s.o.

Nur die Aussage einer sichtlich überforderten jungen Beamtin reicht bei den vielen Zeugen für den guten Ernährungszustand und die den Haltungsumständen angepasste sehr guter Erziehung auch zum Zeitpunkt der Erstkontrolle nicht als Nachweis nicht vorhandener Haltungsumstände aus.

In der Verhandlung werden voraussichtlich noch eigene Bilder zu den Hunden zum Zeitpunkt der ersten Kontrolle und Vergleichsbilder von Züchtern und Hundeshowgewinnern zum Vergleich vorgelegt.

Die eidesstattlichen Erklärungen wurden im Verfahren RPF35-9185-1150 bereits vorgelegt und sind diesem zu entnehmen!


Hans Joachim Thiemann

Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen das Landratsamt Rottweil bzw. das Regierungspräsidium Freiburg – Mail vom 28.08.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. der kritisierten Maulkörbe teile ich ihnen mit, dass sie sich lieber selber schlau machen sollten, denn die Aussagen ihrer Fachfrauen sind ein einziger Mist.

Meine Hunde haben Maulkörbe in größter Größe für langnasige Hunde – zu ihrem Wohl also leicht überdimensioniert!

Es gibt auch Maulkörbe für kurznasige Hunde – wie z.B. für Boxer.

Der Unterschied fällt sogar einem h…..amputierten Beamten auf – hoffe ich? Der Unterschied ist dermaßen auffällig und offensichtlich, dass mich die Aussage der Tierärztin grundsätzlich an ihrer Qualifikation zweifeln lässt. Er wird auf jeden Fall einem Richter des Verwaltungsgerichts sofort auffallen – s. Beispiele im Internet bzw. unten.

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Die Tierärztin und Frau Lamparter werden zwingend als Zeugen, neben meinen Zeugen zum Zustand meiner Hunde, in Freiburg als Zeugen aussagen müssen – ich freue mich, wie immer, riesig darauf, die Dummheit der Behörden auf öffentlicher Plattform darzustellen und die Personen dazu ebenfalls!

Zudem wird in dem Schreiben des Regierungspräsidiums von einem Gutachten der Tierärztin geschrieben, welches ich niemals erhalten, aber anscheinend bezahlt habe.

Bitte senden Sie mir zur Prozessvorbereitung das Gutachten der Tierärztin mit dem aggressiven kleinen Köter zu, damit ich hierauf in der Klageschrift Bezug nehmen kann.

Ebenfalls erwarte ich, nach inzwischen dutzendfacher erfolgloser Nachfrage beim Landratsamt Rottweil, endlich die Übersendung der angeblich von Frau Lamparter gemachten Fotos und das vom feigen Denunzianten Schindler kritisierte Bild meiner niemals, zu keinem Zeitpunkt, zu dünnen Hunde.

Diesen Nachweis habe ich ebenfalls bis heute nicht bekommen und ich hoffe doch sehr, dass sie vor Gericht den angeblich zu beanstandenden Zustand auch nachweisen müssen – oder steht das (gelogene?) Wort des Beamten über Allem?

Dieser üble Denunziant Schindler wird ebenfalls seine Qualifikation vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg mittteilen können. Ich freue mich sehr, diesen Robin Hood der Hunde kennen zu lernen und ich denke, dass mich dieser Kerl nicht zum ersten Mal in Rottweil aus der Entfernung diffamiert hat!!! Warum – keine Ahnung – ich hoffe, er wird dazu eine Aussage machen – vielleicht zeigt er ja aus Hobby gerne Hundehalter an und macht sich damit bei den Behörden wichtig?

Ich werde vielleicht einen meiner Hunde, ganz sicher aber einen der riesigen Maulkörbe, in die Verhandlung mitbringen.

Ansonsten möchte ich in Freiburg auch auf die Lügen des Landratsamts Rottweil in Bezug auf diesen Vorgang eingehen, um deutlich zu machen, wie dieses Behörde bisher versucht hat, denn Sachverhalt zu vertuschen, zu manipulieren etc..

Die Verhandlung wird mir ein Fest sein – ich hoffe, sie freuen sich darüber ebenso wie ich, dass ihre Arbeit von einem Gericht überprüft werden wird.

Denken sie bitte an die Übersendung des Gutachtens und der Fotos!!!

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Bitte teilen Sie mir noch mit, ob ich trotz Klage die 300 € Verfahrenskosten beim Regierungspräsidium Freiburg trotzdem gleich bezahlen muss, um sie mir dann wiederholen zu müssen? Es wäre einfacher, die Zahlung zurück zu stellen – aber das ist selten relevant für Beamte und Behörden nach dem Motto: Geld und Zeit spielen keine Rolle, die Beamten sind sowieso da.

Ich möchte keinen Fehler machen, aber ich denke auch darüber nach, von der Tierärztin mit dem aggressiven kleinen Köter Schadenersatz für das Anfallen meiner kleinen Hündin zu beantragen!!

Antrag auf weiteres Ordnungsgeld gegen meine Person durch die Stadt Oberndorf a.N. – Mail vom 27.08.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung des nächsten Angriffs der Stadt Oberndorf a.N. und BM Acker mit RA Hesselbach gegen meine Person – s. Anlage.

Der Antrag auf weiteres Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen die Unterlassungsbestimmungen im Verfahren 1 O 37/19 ist unbegründet, denn ich habe in meinem blog nur öffentlich vor Zuhörern und der Presse im Rahmen eines Gerichtsprozesses vorgetragene Inhalte wieder gegeben, damit meine Leser den Sachverhalt auch nachvollziehen können.

Das Urteil ist öffentlich und für Jedermann einsehbar. Die Eingangs- und die Schlusserklärung wurde in einer öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. zu meiner Verteidigung verlesen und der Öffentlichkeit und sogar der Presse wörtlich zur Kenntnis gebracht – wie es den Akten zum Prozess zu entnehmen ist!

Damit habe ich nicht gegen die Unterlassungsverfügung des Landgerichts verstoßen und bin der Pressefreiheit gefolgt.

Jedoch werde ich, bis zur Entscheidung in dieser Sache durch das Landgericht Rottweil, auch diese Textstellen im blog ändern, um meinen guten Willen in der Sache mitzuteilen – niemand ist fehlerfrei – insb. wenn er vom gesunden Menschenverstand geleitet wird!!!

Es kommt hinzu, dass derzeit ein Klageverfahren beim Landgericht Rottweil zu einem der Punkte anhängig ist, welches im Ergebnis die Aussagen im blog hierzu wieder richtig stellen wird.

Dieser Ordnungsgeldantrag scheint bereits eine Schlussoffensive der Stadt Oberndorf a.N. und von BM Acker gegen mich zu sein – s.a. meinen bevorstehenden Sitzungsausschluss von kommunalen Veranstaltungen!

Ich danke Frau Hesselbach (gegen die ein Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung gegen meine Person anhängig ist und eine Klage auf Unterlassung vorbereitet wird) und Herrn Acker an dieser Stelle für das detaillierte Studium meines blogs – was auch viele andere Bürger Oberndorfs und bundesweit inzwischen tun, um objektiv über die hiesigen Skandale informiert zu werden.

Da die Klägerin aus meinem blog vorgetragen hat ist eine Verteidigung in der Sache, zumal innerhalb weniger Tage unter Anwaltszwang – was nicht leistbar ist, nicht möglich.

Sollte ein weiteres Ordnungsgeld durch Richter Foth festgesetzt werden, wovon nach den bisherigen Erfahrungen auszugehen ist, wird bereits heute mitgeteilt, dass gegen diese Verfügung dann im Rahmen einer Beschwerde erneut vorgegangen wird.

Die Klägerin, die Stadt Oberndorf a.N., kann versuchen, mich wirtschaftlich zu ruinieren – aber BM Acker ruiniert sich gesellschaftlich damit selber und wird einen weit höheren Preis für seine Machenschaften zahlen – was bereits heute im Gemeinderat der Stadt Oberndorf a.N. festzustellen ist.

Ich bitte zudem das Landgericht Rottweil, die Bearbeitung dieser Sache nicht Herrn Foth zu überlassen, gegen den ich bereits diverse Anträge wegen Befangenheit, Parteilichkeit und Verfahrensfehlern bei Gericht eingereicht habe, um zumindest den Eindruck eines rechtsstaatlichen Verfahrens aufrecht zu halten!

Unter seiner Entscheidungsgewalt sehe ich keinerlei Chance einer rechtsstaatlichen Bearbeitung und Bewertung in der Sache und kann nur mit den schlimmsten Strafen rechnen – bitte bedenken Sie, dass mein Tagessatz einer Strafe anhand meines Nettoeinkommens von 1097 € vom Amtsgericht Oberndorf a.N. auf 25 € festgesetzt wurde – von Herrn Foth aber im ersten Fall auf 200 €, was knapp 20% meiner monatlichen, zum Leben notwendigen Einkünfte entspricht und zu einer exorbitant hohen und unangemessenen Strafe (falls die Strafe rechtens sein sollte) insgesamt geführt hat, zumal der Stadt durch meine Aussagen nicht einmal ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist – nur mir anscheinend.

Schon allein dieser Sachverhalt sollte bei Gericht Anlass dafür sein, die gegen meine Person gerichtete Einstellung von Herrn Foth zu erkennen und den vorgehenden Ordnungsgeldantrag von einem anderen Richter auf seine Rechtmäßigkeit detailliert prüfen zu lassen!

Abschließend bleibt festzustellen, dass ich auch in diesem Fall, wie im Vorgehenden im Übrigen, mir als Rechts-Laie keiner Schuld bewusst bin, da ich nur die öffentlich von mir selber vorgetragenen Erklärungen in meinen blog meinen Lesern zur Kenntnis bringe und in einer Demokratie und einem Rechtsstaat davon ausgehe, dass ich dieses auch mit Fug und Recht darf!!!

Dabei ist der von Ihnen benannte Anwalt Zimmermann, Kanzlei Wangler, nichts weiter als ein stiller Beobachter meiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zerstörung, die von dieser Person evtl. sogar begrüßt und unterstützt wird – wie mir mein Umfeld nach dem Amtsgerichtsprozess Land BW ./. Thiemann mitgeteilt hat!

Ich erwarte Ihre Entscheidung zum Ordnungsgeldantrag und werde erst dann kostenpflichtig für mich detailliert in den Sachverhalt einsteigen.

Bitte teilen Sie mir mit, wann ich mit einer solchen Verfügung rechnen darf?

Herzlichen Dank und sonnige Grüße

Hans Joachim Thiemann

Behördenopfer und Frührentner

P.S.

Die gestrige Extra 3 Sendung war wieder ein Mal ein Hit und wird wärmstens zur Kenntnis empfohlen, obwohl ich ein Hundefreund mit vier großen Ridgebacks bin – es war herrlich entwaffnend – ich habe sehr gelacht, denn mein Gedächtnis funktioniert auch im Alter noch ausgezeichnet und ich entschuldige mich für meine Fehler und das zusätzlich anscheinend noch mit tausenden von Euro – aber ich bin ja auch kein(e) Bundeskanzler(in) !!!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Foth,

mit diesen Zeilen möchte ich sie um eine ehrliche und der Gerechtigkeit entsprechende Entscheidung über die neue Ordnungsgeldstrafe gegen meine Person im Verfahren 1 O 37/19 bitten.

Bitte bedenken Sie in der Sache, dass die streitgegenständliche Unterlassung durch das Gericht nur verhängt wurde, weil mein damaliger Anwalt Zimmermann, Kanzlei Wangler, nachweislich untätig trotz meiner umfangreichen Vorarbeit und bester Beweise für meine Aussagen keinerlei Vortrag vor ihrem Gericht hierzu prozessordnungsgemäß abgegeben hat. Er hat im Prinzip den ganzen Schlamassel zu verantworten – nicht ich und ich habe ein inzwischen gutachterlich bestätigtes hervorragendes Schuldverständnis – Zimmermann fehlt diese Gabe vermutlich vollständig!

Ob Zimmermann von der Stadt Oberndorf a.N. für seine vorsätzliche Untätigkeit bezahlt wurde, einen Hinweis vom Gericht bekam doch lieber nichts vorzutragen oder ob er einfach nur ein mieser kleiner Anwalt ist, der seinen Mandanten aus Dummheit und Faulheit in`s offen Messer laufen lässt weiß ich nicht und werde es wohl auch nie erfahren (Exkurs: Wenn Zimmermann Eier und keine Rosinen hat wird er mich wegen dieser Aussage wegen Beleidigung und Verleumdung verklagen und wir werden vor Gericht klären, ob Zimmermann ehrliche und geschuldete Arbeit abgeliefert hat!!!).

Das Landgericht Rottweil kann jedoch inzwischen erkennen, welchen Vortrag Zimmermann in der Sache hätte halten müssen, da meine Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen Amtshaftung zur Ackertat inzwischen beim Landgericht Rottweil eingereicht wurde – 1 O 207/21.

Der Vortrag hierzu durch meinen neuen Anwalt ist kaum die Hälfte der Beweise, die von Zimmermann insg. gegen Acker in der Sache prozessordnungsgemäß hätten vorgetragen werden müssen. Es folgt demnächst ein weiterer, noch umfassenderer Beweisvortrag für die Ackertat, der keine Zweifel an der Schuld Ackers mehr offen lassen wird!

Das Landgericht Rottweil kann also anhand dieser Unterlagen sehr genau prüfen, ob meine streitgegenständliche Aussage gerechtfertigt war und ist und ich gehe davon aus, dass hierzu nach Kenntnis der Beweislage keinerlei Zweifel bestehen bleiben.

Ich hoffe also, dass am Ende dieses Verfahrens, zumindest in Teilen, die Gerechtigkeit und nicht die besseren Kontakte, das meiste Geld oder sogar die Käuflichkeit bzw. Beeinflussbarkeit von Prozessbeteiligten siegen wird.

Hätte Anwalt Zimmermann im Verfahren 1 O 37/19 eine ordentlichen Arbeit, ja sogar nur Dienst nach Vorschrift gemacht, würden wir heute sicher nicht immer noch über meine doch so ehrliche und richtige Aussage vor Gericht streiten müssen.

Ich hoffe sehr, dass sie die Entscheidung im Prozess Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen Amtshaftung genau in dieser Sache bis zur Entscheidung über den Ordnungsgeldantrag abwarten werden und dann, anhand des Urteils eine Entscheidung treffen, denn selbst wenn ich aus formalen Gründen eine Strafe bekommen muss kann diese dann aufgrund der richtigen Aussage meinerseits zumindest in der Strafbemessung berücksichtigt werden.

Das ich das Richtige sage kann hoffentlich, trotz Unterlassungsverfügung des Gerichts, nicht mit einer hohen Geldstrafe bestraft werden – hoffe ich immer noch!

Jedoch gehe ich leider davon aus, dass der Ordnungsgeldantrag im Gegenteil noch so schnell wie möglich, vor dem Urteil im Verfahren Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. mit einer extrem hohen Geldstrafe entschieden werden soll, die dann, wenn sich meine streitgegenständliche Aussage als wahr heraus gestellt hat auch nicht mehr zurück genommen werden kann.

Damit würde mir ein maximaler wirtschaftlicher Schaden zugefügt, den ich dann wiederum, vermutlich ohne Chance, von Anwalt Zimmermann einklagen müsste – es ist ein für den Bürger undurchdringbarer Beamtenfilz, der sich mir hier entgegen stellt.

Ich wünsche Ihnen eine gute Entscheidung und habe die Bitte, neben dem Spiel mit den Gesetzen auch die Gerechtigkeit und das Recht im Auge zu behalten und dieses in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Herzlichen Dank

Hans Joachim Thiemann

Behördenopfer und Frührentner

Landgericht Rottweil, Anschreiben – Mail an Frau Mayländer – Aktz.: 11 Ns 20 Js 15757/20 (2) – Mail vom 23.08.2022:

Frau Mayländer,

ich beschäftige mich ja immer wieder mit Ihnen und so eben kam mir die Frage, warum Frau Mayländer und die Staatsanwaltschaft Rottweil alleine und anders als alle sonstigen, an der Ackerhasstirade gegen meine Person beteiligten Personen, nicht von einer Beleidigung und Verleumdung bzw. Zuordnung der Tirade zu meiner Person ausgehen?

Sowohl die Verwaltungsmitarbeiter, die Presse, die Gemeinderäte, jeder Zuhörer, die Polizei und die heute von der Sache in Kenntnis gesetzten Bürger verstehen und wissen sofort, gegen welche Person sich die Hasstirade richtete und weshalb ein Rettungsweg aus dem Sitzungssaal gebaut werden soll – aus Schutz vor dem angeblich gefährlichen Thiemann!

Inzwischen wird der Sitzungssaal wieder für kommunale Sitzungen verwendet – aber nicht, weil sich die Gefährdung durch gesponnene Terroristen und Psychopaten erledigt hat, sondern inzwischen immer mehr Informationen und Gutachten zu meiner starken und ehrlichen Psyche und zu Acker`s Irrsinn bekannt werden.

Der Thiemann ist doch nicht gefährlich, wie Acker behauptet hat – also können wir wieder in seiner Gegenwart im Sitzungssaal tagen.

Sie werden mir Ihre exklusive Sicht der Dinge also vor dem Landgericht sicher verständlich vortragen können und insb. erläutern, warum alle sonstigen Beteiligten falsch liegen und nur Sie die Sache richtig verstanden haben.

Aus meiner Sicht ist vor dem Hintergrund des oben Dargestellten eine Frage nach dem Verhältnis zwischen Ihnen und Acker nicht nur keine Beleidigung oder Verleumdung, sondern diese Frage drängt sich gerade zu auf, ist zwingend zu stellen und notfalls von der Staatsanwaltschaft Rottweil zu untersuchen – ach sorry, ich vergaß, das Sie die Staatsanwaltschaft Rottweil repräsentieren – Schei… auch.

Vielleicht haben Sie ja die Macht, Ihre exklusive Meinung schlicht durch alle Verfahren durchzusetzen – es grüßt die Autokratie!

Aber wir werden vor dem Landgericht Rottweil von Ihnen ja zu diesen und zu anderen Sachverhalten, bei denen Sie eine eben solche exklusive Meinung vertreten, eine nachvollziehbare Erläuterung für Ihre Sichtweise bekommen – ich freue mich wieder sehr auf unser Zusammentreffen – wenn es das Landgericht Rottweil zulässt und nicht wieder meine Zeugen verbietet – was leider zu erwarten ist! In einem solchen Fall hoffe ich dann auf das Oberlandesgericht!

Machen Sie sich Gedanken und gehen Sie in sich. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Hans Joachim Thiemann

Landgericht Rottweil, Anschreiben wegen Protokollmanipulation des Amtsgerichts Oberndorf a.N. – Aktz.: 11 Ns 20 Js 15757/20 (2) – Mail vom 23.08.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits in verschiedenen Mails mitgeteilt wird das vom Amtsgericht Oberndorf a.N. gefertigte Protokoll der Verhandlung vom 09.06.2022 als manipuliertes Protokoll der Sitzung vom Angeklagten bzw. seinem Verteidiger, Herrn Thiemann, zurück gewiesen.

Dieses manipulierte Protokoll gibt den tatsächlichen Verlauf der Verhandlung nur und ausschließlich zum Nachteil des Angeklagten Thiemann wieder und hat mit der fast 10-stündigen Verhandlung nur wenig zu tun.

Wesentliche Inhalte der Verhandlung, wie z.B. die Anträge auf Vereidigung von Frau Mayländer und Frau Roth in Bezug auf ihre Falschaussagen oder die Exploration von Gutachter Schulte wurden schlicht weggelassen bzw. verschwiegen.

Ebenfalls wurden die nicht von Richterin Hohl zugelassenen Fragen des Angeklagten an die Zeugen nicht in`s Protokoll aufgenommen.

Eben so wenig, wie die verzweifelte Feststellung des Angeklagten Thiemann, dass Richterin Hohl ihm eine ordentliche Zeugenbefragung untersagen würde.

Dieser Sachverhalt wurde im Protokoll sogar in dreist gelogener Form, dass der Angeklagte auf weitere Fragen an die Zeugen verzichtet, wahrheitswidrig wiedergegeben.

Das Landgericht Rottweil sollte inzwischen wissen, dass Herr Thiemann niemals auf Fragen verzichten würde, wenn man ihn den Fragen stellen lassen und die Zeugen antworten lassen würde!!!

Bitte senden sie mir das Originalprotokoll, welches von Richterin Hohl in der Verhandlung vom 09.06.2022 diktiert hat, zu. Es gibt zumindest ein wenig umfangreicher die tatsächliche Verhandlung wieder!

Frau Hohl verweigert antwortlos die Ergänzung ihres Protokolls (worauf im Strafrecht ein Rechtsanspruch besteht) anhand des Originalprotokolls und ist vollständig abgetaucht, was die oben stehenden Ausführungen zur miesen Protokollmanipulation weiter untermauert.

Mein Pflichtanwalt arbeitet nach wie vor gegen seinen Mandanten Thiemann und verweigert die Anforderung des Originalprotokolls oder die Ergänzung des von Richterin Hohl gefertigten manipulierten Protokolls – vielleicht bezeichnet Frau Hohl Herrn Zimmermann ja auch als Kollegen, welche untereinander ein harmonisches und stets behilfliches Verhältnis zu pflegen haben!?

In diesem Zusammenhang verweise ich deshalb noch einmal auf meinen Antrag zum Wechsel des Pflichtverteidigers, denn Anwalt Zimmermann arbeitet für meine Verurteilung und nicht für meinen Freispruch – bzw. er arbeitet eben gar nicht!!!

Ich freue mich auf Ihre Nachricht. Sollte ein persönlich unterschriebener Schriftsatz in der Sache erforderlich sein bitte ich um kurze Rückmeldung.

Der Schriftsatz geht dann umgehend unterschrieben in die Post.

Sonnige Grüße

Hans Joachim Thiemann

Mail an Martina, Staatsanwaltschaft Rottweil, wegen Klageverzögerung – 22.08.2022:

Sehr geehrte Frau Martina,

ich warte auf Ihre Antwort (s.u.) oder hat Ihnen Frau Mayländer oder eine andere weisungsbefugte Person nun sogar die Antwort verboten.

Dass Prinzip des Nichtantwortens ist ausgereizt, bekannt, Macht strotzend und in meinen Augen asozial.

Von einer Behörde wird erwartet, dass auf eine ordentliche Nachfrage auch zeitnah eine ordentliche und inhaltlich passende Antwort zurück kommt.

Handhabt ihr das bei der Staatsanwaltschaft Rottweil, unter Leitung von Frau Mayländer, anders – übrigens – eine Bekannte meinte heute zum Foto im Schwabo, Frau Mayländer sollte sich mal die Haare machen – sie hat die Haare nicht schön und erinnert ein wenig an den Film „Einer flog über`s Kuckucksnest“ – an wen weiß ich aber nicht und habe auch nicht nachgefragt – Frauen eben!?

Ich erwarte umgehend eine Antwort und werde ansonsten, zur weiteren Vervollständigung meiner Sammlung, Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit gegen Sie stellen.

Hans Joachim Thiemann

Vorgehendes Schreiben vom 10.06.2022

Sehr geehrte Frau Martina,

in der gestrigen Verhandlung des Amtsgerichts Oberndorf a.N. u.a. zur Veröffentlichung geheimer Unterlagen wurde mir seitens der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Amtsgerichts mitgeteilt, dass ich trotz laufender Ermittlungen in der Sache meine Schadenersatzklage entgegen Ihren (Martinas) Ausführungen, dass ein Abschluss des Verfahrens notwendig zur Klageeinreichung ist, beim zuständigen Gericht heute schon einreichen darf.

Bitte nehmen Sie hierzu umgehend Stellung, damit ich meine Schadenersatzklage zeitnah beim Amtsgericht oder Landgericht Rottweil, je nach Zuständigkeit, einreichen kann.

Ich gehe davon aus, Ihnen liegt Ihr diesbzgl. Anschreiben an mich vor – ansonsten sende ich Ihnen dieses, soweit gespeichert, zu.

Sie können sicher auch in meinem blog www.der-zeigefinger nachlesen!

Danke

Hans Joachim Thiemann

Mail vom 12.08.2022 und Vorgehende an Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf in der Sache Land BW ./. Thiemann:

Sehr geehrte Frau Hohl,

da Sie mir nach wie vor die Unterlagen zur Protokollergänzung verweigern werde ich Ihr Protokoll nun aus der Erinnerung, u.a. auch der Zuhörer, ergänzen.

Diese Protokollergänzung ist nicht abschließend, da Sie in Ihrem diktierten Protokoll viele für mich positive Sachverhalte nicht in das offizielle Verhandlungsprotokoll, zu meinem Nachteil, übernommen haben.

Sollten Sie versuchen, mich mit dieser Vorgehensweise zu falschen Erinnerungen zu zwingen – geschenkt? Ich hoffe, mein Gedächtnis und meine Mitschrift ist ausreichend, um Ihre Protokollmanipulation, die aufgrund Ihrer parteiischen Sitzungsführung zu erwarten war, grundsätzlich aufzudecken und das offizielle Protokoll entsprechend zu ergänzen.

Die Protokollergänzung geht Ihnen in der kommenden Woche persönlich unterschrieben zu.

Mein Anwalt Zimmermann bleibt vermutlich, zu meinem Schaden, untätig – also vergessen Sie diesen W….advokaten schnellstens.

Hans Joachim Thiemann

– sich vom Gericht und vom Pflichtanwalt betrogen fühlender Angeklagter

Sehr geehrte Frau Hohl,

nach wie vor warte ich auf das Originalprotokoll der Verhandlung vom 09.06.2022 einschließlich des Gesamtdiktats von Dr. Schulte und das von Ihnen erstellte und massiv gekürzte offizielle Protokoll zur Sitzung im Wordformat zur Ergänzung.

Zwischenzeitlich habe ich erneut Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft Rottweil genommen und dort sogar das Schreiben an BM Acker bzgl. der Straffestsetzung in Höhe von 250 € (Verfügung vom 29.08.2019) bei gleichzeitigem Angebot der Ermittlungseinstellung gefunden (s. Anlage) – was schon sehr kulant von Frau Mayländer (oder wem auch immer) war, aber wie wir wissen Acker nicht ausgereicht hat, weshalb meine Frage an Frau Mayländer mehr als berechtigt gewesen ist – nach wie vor!

Ich habe das Recht auf eine Protokollergänzung! 

Bitte nehmen Sie mir nicht auch noch dieses Recht und machen die Sache für sich schlimmer und schlimmer – oder schützt Sie ein vermutlich weisungsbefugter hohe Beamter vor der Srtafverfolgung bzw. die dienstrechtlichen Verfolgung?

Entsprechend erwarte ich umgehend das Originalprotokoll und falls Sie keine Worddatei heraus rücken möchten (die Bürger sind ja den Anwälten nicht gleich gestellt und müssen doppelt buckeln) werde ich eben das Protokoll in meiner erinnerlichen Form neu schreiben.

Vergessen Sie meinen gegen mich arbeitenden Pflichtanwalt. Ich verteidige mich selber, wie den Protokollen zu seiner Untätigkeit in der Verhandlung vom 09.06.2022 zu entnehmen ist – also schreiben Sie mir, wann ich die Unterlagen endlich bekomme.

Falls Sie auf die Vergesslichkeit von Menschen setzen und die Unterlagen weiterhin verweigern darf ich Ihnen mitteilen, dass ich und meine Zeugen diese wichtigen Verhandlungsinhalte aufgeschrieben haben, damit diese eben nicht zu Ihren und zu Gunsten der anderen Beamten vergessen werden können!

Danke für die zeitnahe Zusendung – zumindest des Originaldiktats aus der Verhandlung

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Falls Frau Hohl schon suspendiert ist bitte ich ihre Vertretung, mir die geforderten Unterlagen zuzusenden!!!

Sehr geehrte Frau Hohl,

dass Protokoll hat in verschiedenen Bereichen nichts mit der tatsächlichen Verhandlung zu tun. Ich widerspreche hiermit formell diesem Protokoll als einseitig, vorsätzlich urteilsbezogen und inhaltlich falsch bzw. nicht nachvollziehbar!!!

Bitte senden Sie mir eine Worddatei zum Protokoll zu, da ich hiermit den Antrag auf Protokollergänzung nach meinen Erinnerungen und den Zeugenaussagen stelle – werden Sie auch diesen Antrag ablehnen?

S. 6 – Mayländer:

Insbesondere stimmt der Teil zur Aussage von Frau Mayländer zu meiner Strafanzeige gegen Frau Mayländer erwartungsgemäß nicht.

Sie schreiben selber, dass ich mehrfach in der Verhandlung zur Verleumdung und Beleidigung bei Frau Mayländer nachgefragt habe. Sie protokollieren aber nur eine weitgehend unverfängliche Aussage und nicht die strafrechtsrelevante Antwort von Frau Mayländer.

Zudem fehlt mein Hinweis aus der Verhandlung, dass Frau Mayländer zu dieser Frage lügt bzw. falsch aussagt und dass Sie deshalb unter Eid zu stellen und nochmals zu befragen ist.

Ebenfalls fehlt Ihre Abweisung der Untereidstellung – was ich besonders gemein finde und vielleicht sogar als Strafvereitlung im Amt ansehe.

Dieses Weglassen eines Antrags auf Vereidigung ist ein schwerer formeller Fehler Ihrerseits und zeigt deutlich, welchen Hintergrund dieses Protokoll hat – nämlich die zusätzliche dünne Urteilsbegründung!!!

Nachdem es nach diesen Fragen zu kritisch für Frau Mayländer wurde haben Sie mir weitere Fragen zum Sachverhalt sowie die Zeugenbefragung Acker verweigert.

Der Gipfel der Gemeinheit ist im Protokoll dann der Satz, der Angeklagte erklärt, keine weiteren Fragen mehr stellen zu wollen.

Sie haben mir die Fragen verweigert und die Befragung einfach abgebrochen!!!

Ich hätte sehr gerne noch viele Fragen an Frau Mayländer gestellt – durfte aber nicht, weil Sie es mir untersagt haben!!!

Ein derart „manipuliertes“ Protokoll habe ich in meiner ganzen Rechtskarriere noch nicht lesen müssen!!!

Frau Mayländer hat mehrfach behauptet, dass es keine Straffestsetzung gegen Herrn Bürgermeister Acker gibt. Diese Aussage ist gelogen und wurde, wie ich das von dieser Schandjustiz bereits kenne, scheinbar vorsätzlich nicht protokolliert, denn ich habe sogar den Schriftsatz der von der Strafzahlung begünstigten Einrichtung vorgelesen (den 3. Schriftsatz). Ein solcher Schriftsatz geht bei der Staatsanwaltschaft nur raus, wenn eine Straffestsetzung etc. erfolgt ist!!!

Entsprechend bitte ich noch einmal um das Wortprotokoll, welches in der Verhandlung von Ihnen diktiert wurde.

Ansonsten werden meine Zeugen an Eidesstatt versichern, dass Ihr Protokoll „manipuliert“ bzw. vorsätzlich unvollständig ist.

Ich habe ja mit solch einem Protokoll gerechnet – aber das es so schlimm wird, damit habe ich nicht gerechnet.

S.7 – Roth:

Zu Frau Roth – kleiner Lacher am Rand – der mir im Halse stecken bleibt:

Ich habe Ihr Bilder von Hunden mit Zähnen geschickt trägt Frau Roth vor – so steht es im Protokoll. Wir werden in der Berufung wohl heraus finden müssen, ob Hunde nur ausnahmsweise Zähne haben?

Zudem habe ich die Vereidigung von Frau Roth beantragt, da sie mir vor Jahren im Rahmen meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Acker mitgeteilt hatte, dass gegen Bürgermeister keine Dienstaufsichtsbeschwerden möglich sind (meine Beschwerde wurde entsprechend bis heute nicht vom Landratsamt Rottweil bearbeitet – unter Landrat Michel). Nun hat sie in vollständigen Gegensatz zur mir übermittelten Antwort vor Gericht die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister als ihre Arbeitsaufgabe angegeben.

Eine entsprechende Frage an Frau Roth durch den Beklagten wurde von Richterin Hohl nicht zugelassen!

S. 10 – Leopold:

Erläuterung: Ich hatte Schwierigkeiten mit der unterirdischen Arbeitsmoral der Beamten – nicht mit meiner Arbeitsmoral für die Stadt!!!!

Zu Lamparter – S. 11:

Ergänzung: Es war sehr warm und ich hatte eine Badehose an, wie immer auf meinem Grundstück. Frau Lamparter hat mir nicht vorzuschreiben, was ich trage.

Ich habe laut gesprochen, da ich einseitig taub bin und zudem eine Zeugin auf dem Balkon des angrenzenden Mehrfamilienhauses mithörte!

Bei Frau Lamparter wird mein Antrag auf Vereidigung komischer Weise aufgeführt, während er bei Frau Mayländer und Frau Roth fehlt, wo er doch aufgrund der von mir festgestellten Lüge/Falschaussage von Frau Mayländer und Frau Roth hier zwingend erforderlich gewesen wäre und deshalb natürlich gestellt wurde!!!!!!!!

S. 16:

Die Angaben zu meiner Person wurden falsch aufgenommen und sind im Protokoll in Teilen falsch wieder gegeben worden!

S.18 /19:

Auch hier wird bereits bei der Zeugenbeantragung auf die eidesstattliche Aussage dieser Zeugen Acker und Leopold Bezug genommen bzw. wird dieses beantragt. Wie kommt Frau Hohl darauf, diese Anträge bei Mayländer und Roth einfach im Protokoll wegzulassen – dass ist vorsätzliche Protokollmanipulation in Bezug auf das Ergebnis der Verhandlung – auch vor dem Hintergrund, dass Frau Hohl alleine entscheiden darf, was im Protokoll steht und was nicht.

s. 20:

Frau Hohl, als besonders gemein empfinde ich, dass Sie Ihre eigene Nachfrage an Dr. Schulte, ob ich nicht wenigstens gegenüber Beamten und Behörden verhaltensauffällig bin oder sein könnte, aufgrund der Antwort, dass dieses ebenfalls ausgeschlossen ist, einfach im Protokoll weggelassen haben.

Selbst Ihre eigenen Nachfragen haben Sie, wenn Sie nicht zum gewünschten Urteil passen, weggelassen – einfach nur beschämend für eine Richterin!

S 21:

Die Gründe für die Zeugenbeantragung wurde vorab als Antrag beim Amtsgericht Oberndorf a.N. prozessordnungsgemäß per Schriftsatz beantragt. Jedem Zeugen wurde der Hintergrund der Befragung dabei zugeordnet. Falls Sie, Frau Hohl, meine Schreiben und Anträge nicht gelesen oder nicht verstanden haben darf mir hieraus kein Nachteil entstehen.

Zudem habe ich für die Zeugen der Staatsanwaltschaft, vor allem den Polizeibeamten, bis heute keine Begründung erhalten – außer natürlich die allgemeine Feststellung, dass sie sich beleidigt fühlen (außer dem netten Polizisten), was aus der Klage hervor geht.

S.23:

Sachverhalt Mayländer: Zitat“ Ob es eine Lüge war weiß ich nicht“

Es ist sicher jedem aufgefallen, dass dieses Protokoll alles aufbietet, um Frau Mayländer vom Vorwurf der uneidlichen Falschaussage zu entlasten.

Ob ich den Satz tatsächlich genau so gesagt habe kann ich nicht mehr genau sagen.

Jedoch weiß ich, dass Frau Mayländer eine Falschaussage getätigt hat. Ob dieses als Lüge bezeichnet werden kann dürfen die Juristen entscheiden. Aus heutiger Sicht gehe ich davon aus, dass Frau Mayländer in dieser ausweglosen Situation zu meinen Fragen schlicht nichts Besseres wusste als zu lügen!

S. 23:

Die Sache mit Herrn Sieber ….

Erläuterung:

Das Gericht hatte mir nach Bekanntgabe, dass der Zeuge Sieber überraschender Weise nicht in die Verhandlung kommt, zugesagt, dass ich eine Erklärung in der Sache Sieber abgeben darf. Das Gericht hat nach dieser Zusage andere Sachverhalte bearbeitet. Ich musste das Gericht an diese Zusage selber erinnern, da meine Erklärung zu diesem Klagepunkt ansonsten „unter den Tisch“ gekehrt worden wäre – unverschämt und gemein!

Weiterhin bitte ich um Ergänzung der Aussagen von Frau Mayländer zu meinem psychischen Zustand sowie ihre Aussage, dass die Staatsanwaltschaft die objektivste Behörde in Deutschland ist – einfach nur lächerlich meinen meine Bekannten nach dem erlebten Auftritt von Mayländer – insb. vor dem Hintergrund der Weisungsgebundenheit! Eine solche Aussage ist in meinen Augen in diesem Rahmen einfach nur arrogant!

Ebenfalls bitte ich zu vermerken, dass Frau Lamparter eine Falschaussage tätigte als Sie meine Bekleidung in Form einer Unterhose vortrug. Es war eine Badehose!!! Frau Lamparter stört sich hoffentlich nicht an Badehosen!!!

Abschließend sei angemerkt, dass sämtliche Diktate von Frau Hohl zu meinen Äußerungen nicht meinem gesprochenen Wort entsprechen, denn ich spreche sehr bedacht und korrekt sowie in ganzen verständlichen Sätzen, was im Protokoll leider nicht gelungen ist.

Soweit meine erste Durchsicht.

Der Staatsanwaltschaft teile ich mit, dass alle meine Anmerkungen durch die benannten Zeugen bestätigt werden können und ich hoffe auch durch meinen Pflichtanwalt und Herrn Dr. Schulte – vielleicht sogar durch den Pressevertreter?

Dass das Protokoll nicht den wirklichen Verlauf der Verhandlung wieder gibt kann anhand des Diktats von Dr. Schulte auch konkret nachgewiesen werden, der auch die Antwort auf die unterschlagene Frage der Richterin Hohl nach meinem Verhältnis zu Beamten diktiert und zu Protokoll gegeben hat. Diese Frage und die zum Urteil unpassende Antwort wurden scheinbar vorsätzlich nicht in`s Protokoll aufgenommen.

Herr Pflichtverteiger, bitte nehmen Sie diese Zeilen auch als Grundlage für unsere Berufungsbegründung.

Weiterhin bitte ich auch Sie, das Protokoll im Wordformat anzufordern, damit wir es inhaltlich ergänzen und der Verhandlung entsprechend anpassen können.

Da es sich um einen Strafprozess handelt, sollten wir die Möglichkeit haben, dieses einseitige Protokoll anzupassen bzw. Ergänzungen und Änderungen zu beantragen.

An alle Mitlesenden,

Vermutlich werde ich nach dieser „außergewöhnlichen“ Gerichtsberhandlung kein Recht bekommen, sondern selber wegen dieser Offenlegung der Zustände im Amtsgericht Oberndorf a.N. von unseren Beamten verklagt und verurteilt – natürlich ohne Rederecht und Zeugenbefragung und ganz sicher ohne eigene Zeugen – was für ein juristisches Elend.

Nach dem Prozess ist vor dem Prozess !

Hans Joachim Thiemann

Mail an die Neue Rottweiler Zeitung wegen Zeugenaussage – Mail vom 03.08.2022:

Sehr geehrte Frau Hertkorn, sehr geehrter Herr Arnegger, 

leider habe ich noch keine Antwort von der NRWZ zu meiner unten stehenden Anfrage bekommen. Ihr Redakteur hat während der Verhandlung einen Roman geschrieben und seine Zeilen können aufzeigen, wie die Sitzung tatsächlich verlaufen ist. Ich gehe davon aus, dass der Redakteur seine Zeilen nicht umgehend vernichtet hat, da im Artikel in der NRWZ stand – Fortsetzung folgt – leider bis heute nicht! Sind Sie nur an meiner Diskreditierung und nicht an der Wahrheitsfindung, die Ihr Redakteur kennt, interessiert – es wäre abscheulich!? Ich freue mich auf Ihre Antwort Hans Joachim Thiemann    Sehr geehrte Frau Hertkorn, sehr geehrter Herr Arnegger, in der Verhandlung in der Strafsache Land BW ./. Thiemann war ein Redakteur der NRWZ anwesend. Ich kenne seinen Namen nicht und er mag mich auch nicht, weshalb ich auf eine Nachfrage verzichtet habe. Dieser Redakteur hat viele Seiten in der Verhandlung mitgeschrieben und davon nur wenige, im Wesentlichen gegen meine Person gerichtete Zeilen, veröffentlicht. Bitte teilen Sie mir mit, ob dieser Redakteur bereit ist als mein Zeuge den tatsächlichen Verlauf der Verhandlung anhand seiner Mitschrift nachzuweisen. Dass die NRWZ nicht zu meinen Gunsten berichtet ist uns sicher allen bewusst. Dass akzeptiere ich und zahle mit gleicher Münze zurück. Ich hoffe, dass akzeptiert die NRWZ. Wird die NRWZ aber die Gerechtigkeit unterstützen und die tatsächlichen Vorgänge in der Verhandlung bezeugen? Es geht hier um nicht weniger als die Lüge der leitenden Staatsanwältin im Zeugenstand und die vorsätzliche Protokollmanipulation durch die Richterin!!! Ich erwarte Ihre Antwort und bin sehr gespannt, wie sich Ihre Zeitung zu diesem Sachverhalt positioniert. Sonnige Grüße 

Hans Joachim Thiemann 

P.S. Weitere in der Verhandlung anwesende Zuhörer erhalten diese Mail cc.

Land BW ./. Thiemann – Abberufungsantrag gegen Anwalt Zimmermann, Kanzlei Wangler – VS, vom 27.07.2022:

Berufung vor dem Landgericht Rottweil

Klagen

des Landes Baden-Württemberg

gegen

Herrn Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.

wegen Beleidigung etc.

Ich beantrage hiermit,

die Abberufung von Rechtsanwalt Zimmermann als meinen Pflichtverteidiger wegen eines vollständig zerrütteten Anwalt – Mandantenverhältnis und des zu befürchtenden Mandantenverrats auch in diesem Verfahren und

die Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers.

Zur Begründung:

Vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. ist eine Klage gegen Rechtsanwalt Zimmermann, Kanzlei Wangler, anhängig. Ihm wird darin Partei- und Mandantenverrat gegenüber Herrn Thiemann vor dem Landgericht Rottweil(Verfahren 1 O 37/19) vorgeworfen.

 

Der Antrag dient der Vermeidung, dass Anwalt Zimmermann den Angeklagten Thiemann erneut in einem Gerichtsverfahren im Stich lässt. Eine prozessordnungsgemäße Verteidigung ist mit diesem Pflichtanwalt unmöglich und von vorn herein zum Scheitern verurteilt.

In einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. hat Anwalt Zimmermann inzwischen sogar mitgeteilt, nicht in der Verhandlung aufgepasst zu haben oder er hat nach Meinung vieler Zuhörer sogar zum Nachteil von Herrn Thiemann gelogen?

Eine weitere Zusammenarbeit ist vollumfänglich ausgeschlossen!

Der Antrag beruht auf § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO.

Das Verhältnis zwischen Zimmermann und dem Angeklagten Thiemann ist vollständig, nachhaltig und ohne Aussicht auf Besserung vollumfänglich zerrüttet.

Es ist mit weiterer Untätigkeit, mit Falschaussagen, Arbeitsverweigerung etc. seitens Zimmermann zum Nachteil des Angeklagten Thiemann zu rechnen.

2. Zimmermann ist aufgrund des Anwaltszwangs vor dem Landgericht durch einen neuen Pflichtanwalt zu ersetzen.

 

Oberndorf a.N., den 27.07.2022

Mit freundlichen Grüßen

Hans Joachim Thiemann

Frührentner

Verhandlung Amtsgericht Oberndorf a.N. in der Sache Thiemann ./. Zimmermann – Mail vom 18.07.2022:

Sehr geehrter Herr Rach,
vielen Dank für die angenehme Verhandlung in der Sache Thiemann ./. Zimmermann.
Leider bin ich, wie immer, nicht mit der scheinbar rechtlich abgesicherten Protokollführung ausschließlich durch das Gericht, ohne Anmerkung etc. der Parteien, einverstanden (meine Bitten um Protokollierung wurden zu mehr als 50 % von Ihnen einfach abgelehnt – was ist diese Protokoll also wert – nichts in meinen Augen), denn so besteht die Möglichkeit das Protokoll dem Urteil anzupassen – insb. in den Fällen, in denen ein Urteil vom Gericht bereits vorformuliert und am Ende der Verhandlung verkündet wird.
Dass ich diesen Prozess verlieren werde ist klar und mir bewusst – insb. vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N..
Dass Sie mir aber scheinbar verweigern im Urteil mitzuteilen, was ein Anwalt im Zuge seines Mandats dem Mandanten schuldet enttäuscht mich sehr, denn kein Anwalt wird mir dieses erläutern – er schießt sich ja auch nicht mit Absicht in`s Knie.
Trotz dieser Vorankündigung erwarte ich nach wie vor, dass Sie im Urteil grundsätzlich die Frage der Zulässigkeit des Schadenersatzes behandeln und klären und danach dann die Frage bearbeiten, ob ein Anspruch auf den beantragten Schadenersatz grundsätzlich  gegeben ist.
Ich erwarte z.B. im Urteil eine Formulierung, dass aufgrund der Anwaltsleistung grundsätzlich durch verschiedenste Versäumnisse und Fehler von Herrn Zimmermann im streitgegenständlichen Verfahren ein Schadenersatz möglich/gegeben ist, der jedoch nicht ausreichend begründet wurde – weshalb die Klage abgewiesen wird.
Dass Sie der Kanzlei Wangler nicht in die Suppe spucken möchten, zumal Zimmermann von Ihrer Kollegin Hohl trotz dieser Vorgänge zu meinem Pflichtanwalt in einem anderen Verfahren bestimmt wurde (es würde blöd aussehen, wenn Sie meinen von Ihrer Kollegin bestimmten Pflichtanwalt wegen Prozessbetrug oder wie das heißt zu Schadenersatz verurteilen – geht gar) ist nachvollziehbar, wird Sie persönlich aber in Ihrer richterlichen Arbeit sicher nicht beeinflussen.
Bitte verfügen Sie formal noch die 2-wöchige Frist zur Nachreichung von Unterlagen – welche ich als Laie bisher in Unkenntnis nicht eingereicht und in der Verhandlung unter Zeitdruck nicht sofort gefunden habe.
Ich werde also die Tage noch Unterlagen vorbei bringen – auch diesen Schriftsatz, den ich Ihnen vorab per Mail sende.
Den Unterlagen werde ich auch den Vorgang Dr. Foth – Zulässigkeit von Lügen der Parteien im Verfahren – natürlich außer bei mir – ich wurde selbstverständlich von Dr. Foth zur Wahrheit verpflichtet.
Zu Ihrer Kenntnis teile ich Ihnen mit, dass ich demnächst 2.000 € Strafe zahlen muss, weil ich angeblich gegen die Unterlassung zum Punkt Acker – Körperberührung verstoßen habe. Diesen Punkt konnte ich aufgrund der Untätigkeit und des Nichtvortrags von Anwalt Zimmermann nicht abwehren, weshalb er verantwortlich für diesen Schaden ist – so denn er eintritt.
In der Berufung wird diese Strafe dann rechtskräftig sein und erneut zum Ansatz gebracht werden. Diese 2.000 € wurden bereits in meinen Schriftsätzen ebenfalls vorgetragen, so dass sie im Schadenersatzantrag kumuliert bzw. beinhaltet sind – von einem Laien so beantragt! Es ist hier vermutlich ein konkreter Schaden entstanden.
Weiterhin werde ich ein Attest über meine psychischen Schäden einholen, welches ich im Zuge der Vertagung ausstellen lassen wollte.
Da Sie die von mir beantragte Vertagung zur weiteren Beweisführung (s. Attest und Strafzahlung) abgelehnt haben werde ich dieses Attest nun in den nächsten 2 Wochen so nachreichen – fair ist die Ablehnung der Vertagung aus meiner Sicht sicher nicht.
Entsetzt hat mich unsere Diskussion über andere Entscheidungen von anderen Richtern (z.B. Hohl, Dr. Foth) über die sowohl Sie als auch Anwalt Rais nichts wissen wollten – vermutlich um ihr heiles Weltbild von einer gerechten Justiz und Strafverfolgung nicht in`s Wanken zu bringen – andere Richter und Anwälte sind bei diesem Thema schon viel weiter als sie beide.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche und bleiben Sie sauber, ehrlich und der Gerechtigkeit und Wahrheit verpflichtet – was vermutlich nicht möglich ist.
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Schade, dass ich dieses Mal keinen Zeugen für die Verhandlung gewinnen konnte. Es wäre auch dieses Mal notwendig gewesen!!!

Sehr geehrter Herr Rach,

bevor ich es vergesse möchte ich Ihnen der Vollständigkeit halber doch noch mein Missfallen darüber aussprechen, dass Sie in Ihr Diktiergerät gesprochen haben während ich meine Unterlagen zur Einreichung durchsah.

Damit konnte ich diesem Diktat, welches zudem nicht aus dem Zusammenhang entstand, nicht folgen.

Sie haben, nachdem ich dieses Diktat zufällig doch bemerkte, mir immerhin noch mitgeteilt, was Sie diktiert haben und ich gehe davon aus, dass Sie mich richtig informiert haben.

Das Diktat beinhaltete den Hinweis, dass nachträglich eingereichte Unterlagen auch nicht berücksichtigt werden können. Ein wichtiger Satz, den Sie bitte nicht an einer Partei „vorbei schummeln“ sollten bzw. Sie sollten einen solchen Eindruck unbedingt vermeiden.

Da Sie mir die beantragte Vertagung abgelehnt, aber einen Nachreichungsfrist meiner Unterlagen und Beweise eingeräumt haben gehe ich davon aus, dass die nachgereichten Unterlagen auch gewertet werden, da die Frist ansonsten keinen Sinn macht.
Vielleicht können Sie ja noch eine Vertagung statt einer Urteilsverkündung verfügen, da ich durch die Verhandlung wieder etwas klüger geworden bin und verschiedenste Unterlagen noch bei Gericht vorlegen muss (u.a. den dann entstandenen tatsächlichen Schaden in Höhe von 2.000 € durch die Untätigkeit von Zimmermann),

Als Laie habe ich den sachverhalt bis zur Verhandlung und dem persönlichen Gespräch nicht so detailliert erfasst, wie es notwendig war – insb. die Unterlagenvorlage, die ich nun nachholen muss und werde.

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Entscheidung – aber vollständig hoffnungslos bzgl. eines fairen Verfahrens nach meinen Maßstäben.
Gruß und frohes Schaffen

Hans Joachim Thiemann

Eingangserklärung zur öffentlichen Verhandlung in der Sache Thiemann ./. Zimmermann, vom 18.07.2022 im Amtsgericht Oberndorf a.N.:

Sehr geehrtes Gericht, sehr geehrte Anwesende,

seit einigen Jahren leide ich unter Alpträumen, in denen ich von autoritären Regimevertretern gefoltert und anschließend getötet werde.

Das ist nicht schön, aber was hat dieses mit der heutigen Klage zu tun?

Seit mich Bürgermeister Hermann Acker vor einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im Rathaus der Stadt Oberndorf a.N. mit seiner Schulter so hart in`s Gesicht geschlagen hat, dass ich nach hinten umgefallen bin, habe ich versucht, den Täter Acker wegen dieser Körperverletzung zur Rechenschaft zu ziehen.

Vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. bin ich damit vor dem Acker freundlichen und Familien bekannten Richter Lutz-Hill in einer skandalösen Verhandlung gescheitert.

Meine Verhandlung vor dem Landgericht Rottweil vor wenigen Tagen wurde aufgrund eines Fehlers meines Anwalts in Form der Nichteinreichung der Klageschrift mit einem Versäumnisurteil beendet.

Vor dem Landgericht Rottweil wurde ich, trotz des Vorhandenseins eines Zeugen für die Tat, zweier Atteste, falscher Beweise durch den Täter, der nachweislichen Lügen des Täters zur Unterlassung verurteilt, in der Öffentlichkeit diese Körperverletzung zu benennen.

In der Folge werde ich vermutlich deswegen noch zu 2.000 € Geldstrafe verurteilt und der Täter Hermann Acker ist bis heute straffrei geblieben.

Im Prozess 1 O 37/19 vor dem Landgericht Rottweil habe ich meinen Anwalt, Dr. Seyfritz, nach der ersten Verhandlung wegen Untätigkeit gewechselt und Anwalt Zimmermann mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt. Anwalt Zimmermann hat für diesen Job das volle Anwaltshonorar ein zweites Mal abgerechnet!

Zu meinem schieren Entsetzen hat Anwalt Zimmermann in der Folge meine Belange noch schlechter vertreten als Dr. Seyfritz. Herr Zimmermann hat weder die von mir als Zeugen geforderten Bürger bei Gericht benannt, noch eine ordentliche weitere Klageschrift, welche auf die Anklagepunkte eingeht und wie sie von mir detailliert vorbereitet wurde, bei Gericht prozessordnungsgemäß eingereicht.

Trotz dutzender Bitten, ja flehentlicher Mails um die Wahrnehmung meiner Interessen hat Anwalt Zimmermann nichts unternommen und mich dem Gericht nahezu verteidigungslos ausgeliefert.

In der Verhandlung im Mai 2021 hat Anwalt Zimmermann dann wenigsten ein Schriftsatzrecht auf einen späten neuen Klagevortrag der Gegenseite beantragt. Jedoch hat er dieses beantragte Schriftsatzrecht niemals, wie die aktive Gegenseite zum Vorteil ihres Mandanten Acker, tatsächlich ausgeübt.

Folge davon war eine Verurteilung zur Unterlassung zu einem Klagepunkt, zu dem weder mein früherer Anwalt Seyfritz noch mein neuer Anwalt Zimmermann jemals vorgetragen haben.

Gleiches gilt im Übrigen für alle zur Unterlassung entschiedenen Klagepunkte, darunter auch den Punkt der Körperverletzung durch Bürgermeister Acker.

Trotz des Vorliegens einer Zeugenaussage, zweier Atteste, meiner Aussage, des Nachweise Acker`s als notorischen Lügners usw. wurde seitens Zimmermann keinerlei Vortrag vor Gericht eingereicht, um mein Werturteil bzw. den tatsächlichen Sachverhalt nachzuweisen.

Wie auch in anderen Klagepunkten ist also eine aktive Verteidigung durch Anwalt Zimmermann, wie von mir gefordert und akribisch schriftlich mit Beweisen und Zeugen vorbereitet, vorsätzlich nicht erfolgt.

Da vor dem Landgericht Rottweil Anwaltszwang herrscht musste ich die Dienste eines Anwalts von Rechtswegen zwingend beauftragen.

Ich hätte mich wesentlich besser, effektiver und erfolgreicher verteidigt als es dieser teure und vorgeschriebene Anwalt Zimmermann getan hat.

In der Urteilsbegründung ist nachzulesen, dass sogar das Landgericht Rottweil in der Urteilsbegründung auf den unterlassenen Vortrag meines Anwalts hinweist.

Es gilt also heute für mich und andere von der Zwangsbeauftragung eines Anwalts betroffenen Bürgern zu klären, welche Verteidigung ein Anwalt seinem Mandanten für sein Honorar schuldet und ob der Anwalt z.B. nur seine physische Anwesenheit als Gegenleistung für sein Salär anbieten muss oder eben eine aktive Verteidigung zum Vorteil seines Mandanten.

Anwalt Zimmermann hat in meinen Augen sein Mandat vorsätzlich massiv durch Untätigkeit verletzt und in Kauf genommen, dass ich in verschiedenen Punkten zur Unterlassung wegen Nichtvortrags verklagt werde – und trotzdem gerne das gesamte Honorar für diesen Fall, ein zweites Mal für mich, kassiert.

Erschwerend kommt hinzu, dass ich als rechtskundiger und studierter Bürger die maßgeblichen Schriftsätze bereits im Detail mit sämtlichen Zeugen und Beweisen vorbereitet und an Zimmermann übergeben hatte, so dass der Nichtvortrag als vorsätzlich zu bewerten ist.

Der mir dadurch entstandene Vermögensschaden beläuft sich inzwischen auf mehr als 4.000 € – das unverdiente Anwaltshonorar, die anteiligen Gerichts.- und Anwaltskosten der Gegenseite und die Strafe wegen der von Acker erlittenen Körperverletzung.

Zudem kreist, wenn ich nicht aufpasse, ein Damoklesschwert in Form weiterer Geldstrafen über mir, weil mein Anwalt Zimmermann meine Verteidigung nicht im geschuldeten und von mir eingeforderten Umfang erfüllt hat.

Da ich kein Anwalt und schon gar kein Richter bin ist die Schadenersatzhöhe deshalb durch das Gericht zu bestimmen und dieses zu begründen.

Ich hoffe also, dass ich nach diesem Prozess wieder etwas besser schlafen kann und meine Alpträume mich seltener quälen werden.

Jedoch habe ich bei diesem Gericht, dem Amtsgericht Oberndorf a.N., nach den von allen Bekannten als „Schandurteile“ bezeichneten Entscheidungen von Richter Lutz-Hill und Richterin Hohl keine Hoffnung auf einen fairen und den rechtsstaatlichen Grundsätzen genügenden Prozess, sondern nur die Erwartung, ein weiteres Mal an den Oberndorfer Pranger gestellt zu werden.

Meine Alpträume werden vermutlich neue Nahrung erhalten.

Herzlichen Dank

Hans Joachim Thiemann

Kläger

Schlusserklärung zur öffentlichen Verhandlung in der Sache Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N., vom 18.07.2022 im Amtsgericht Oberndorf a.N.:

Sehr geehrtes Gericht, sehr geehrte Anwesende,

In diesem Verfahren wurden sämtliche Nachweise, die ohne eine Filmaufnahme einer Tat vorgetragen werden können, dem Gericht vorgelegt.

Die Untätigkeit, in vorsätzlicher Art und Weise, durch Anwalt Zimmermann erfolgte in einem absurden Ausmaß und hat maßgeblich zur Verurteilung des Klägers in einigen Punkten beigetragen.

Trotz massivster Vorbereitung der geschuldeten Arbeit des Anwalts Zimmermann blieb dieser zum Nachteil seines Mandanten weitgehend untätig.

Der Kläger ist für die durch die unterlassene Verteidigung entstandenen wirtschaftlichen und psychischen Schäden zu entschädigen.

Der Schadenersatz ist vom Gericht anhand der psychischen und wirtschaftlichen Nachteile des Klägers zu ermitteln. Er darf aber keinesfalls unter 2.000 €, also dem nicht verdienten Honorar des Beklagten Zimmermann, liegen.

Nach allem was ich inzwischen nicht nur vor diesem „Tribunal“ erleben musste ist es unwahrscheinlich, dass der Täter, Anwalt Zimmermann, für seine Tat von diesem Gericht jemals verurteilt wird.

Statt dessen wurde dieser Anwalt sogar, trotz der vorliegenden massiven Vorwürfe in Bezug auf den gefühlten Parteiverrat und Mandantenbetrug als Pflichtanwalt in einem anderen Verfahren an die Seite des Klägers gestellt und dieses wiederum ohne dass er sich in diesem neuen Verfahren um die Verteidigung seines Mandanten bemüht hätte – s. 5 Cs 20 Js 15757/20, hinzuverbunden 10 Ds 15 Js 5166/20, 5 DS 15 Js 889/21 und 5 Ds 15 Js 13152/21.

Deutlicher kann ein Gericht seine gegen den Kläger gerichtete Arbeit nicht nach außen darstellen.

Ich fühle mich gegen unsere Gerichte inzwischen vollständig hilflos, ausgeliefert, überfahren und in besonderem Maße nachteilig behandelt und bitte deshalb, auch diese Erklärung im Wortlaut in das Protokoll dieser Verhandlung aufzunehmen.

Herzlichen Dank

Hans Joachim Thiemann

Kläger

Mail vom 16.07.2022 an Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf in der Sache Land BW ./. Thiemann:

Sehr geehrte Frau Hohl,
danke für Ihr schriftliches Urteil mit der angehängten Begründung.
Die Begründung bezieht sich ausschließlich auf Ihre seltsame Erkenntnis, dass Sie wissen, wie meine Worte in der Allgemeinheit verstanden werden und dass meine Absicht hinter diesen Werturteilen keine Rolle spielt.
Ebenso negieren Sie vollständig, dass Werturteile, insb. so denn sie berechtigt sind und das sind meine Werturteile durchaus, auch verletzenden Charakter haben dürfen, um die benannten Personen zu einem positiven und vor allem rechtsstaatlichen Handeln aufzufordern.
Diese Ihre Sichtweise wird in der Berufung besonders auf die Probe gestellt und ich erwarte, dass auch Ihre Sichtweise einer rechtsstaatlichen Gerichtsentscheidung korrigiert wird, so dass sich diese Entscheidung nahtlos in die Arbeitsweise der von mir gerügten Beamten einfügt.
Wie nicht anders von Ihnen zu erwarten haben Sie mir nun das Urteil, aber nicht das von mir und meinem Pflichtanwalt so dringend geforderte Protokoll und das Schulte-Gutachten zugesendet.
Es wäre wohl zu viel des Guten gewesen, wenn Sie meiner Bitte nachgekommen und vor dem Urteil das Protokoll der Verhandlung ausgehändigt hätten.
Dieses ist aber wiederum nachvollziehbar, da Sie in Ihrer Urteilsbegründung mit fast keinem Satz auf meine Verteidigung, auf die Erläuterungen zu den Werturteilen, zu den möglicherweise rechtswidrigen Handlungen der Adressaten eingehen.
Dass war zu erwarten, da Sie mir in der Verhandlung schon meine Zeugen vorenthalten haben – während Sie sogar einen Polizeibeamten, der nur die Anzeigenaufnahme mitteilte, als prozesswichtigen Zeugen (warum, war das auch eine Forderung von Frau Mayländer?) geladen hatten – einfach lächerlich und aus meiner Sicht einfach nur gemein.
Im Protokoll ist der Nachweis des Prozessbetrugs von Frau Mayländer enthalten – wenn Sie ein ordentliches Protokoll verfassen. Dass dieses Protokoll derart lange bis zur Ausfertigung dauert zeigt nur, dass es in vielen Einzelheiten, die für meine Verteidigung wichtig sind, vermutlich gekürzt wird?
Bitte archivieren Sie das Originalprotokoll, falls, wovon ich ausgehe, ich Ihrem Protokoll nicht zustimmen kann.
Jetzt bitte ich Sie noch einmal dringend, mir endlich auch das Protokoll der Verhandlung zuzusenden, denn mein Strafantrag und meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Mayländer bedürfen noch, neben den als Zuhörern anwesenden Zeugen, Ihrer Niederschrift.
Ich gehe davon aus, dass in der Berufung die Aussagen von Frau Mayländer und meine Äußerungen ihr gegenüber vor dem Hintergrund der uneidlichen Falschaussage von Frau Mayländer zusätzlich in ein anderes Licht gerückt werden.
Vielen Dank für die zeitnahe Übersendung des Protokolls und der Schulte-Exploration.
Bitte geben Sie mir gleichzeitig einen Termin zur Einsicht in das Originalprotokoll in der in der Verhandlung diktierten Form.
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Ebenfalls gemein finde ich Ihre Begründung zu den streitgegenständlichen Veröffentlichungen. Ihre Begründung ist von der Allgemeinheit ausschließlich so zu verstehen, dass ich wissentlich diese uninteressanten Schriftstücke rechtswidrig veröffentlicht habe. Das Gegenteil ist der Fall und ich habe es ausführlich in der Verhandlung vorgetragen. Ich war mir keiner Schuld bewusst und hatte keine Ahnung, dass ich diese lächerlichen Schriftsätze nicht veröffentlichen, sie aber abschreiben und inhaltlich ausführen darf.
Sie scheinen sehr darauf bedacht zu sein, Ihre Art der Äußerungen (z.B. auch „Arsch hoch kriegen“) als rechtskonform und ähnliche Bezeichnungen und Äußerungen von Bürgern als rechtswidrig darzustellen – zumindest haben ich und viele Zuhörer aus der Verhandlung eben diesen Eindruck gewonnen.
Ich sehe das anders als Sie und verlange gerade von einer Richterin eine noch gewähltere Ausdrucksweise als von uns Bürger – aber wir haben eben sehr unterschiedliche Auffassungen in vielen Dingen!!!

Klage Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. auf Amtshaftung – Beweismaterial – Mail vom 11.07.2022:

Sehr geehrter Herr Sattler,
beigefügt erhalten Sie verschiedene Unterlagen, die als Beweismaterial am Mittwoch, den 13.07.2022, im Verfahren Thiemann :/. Stadt Oberndorf a.N. dem Gericht vorzulegen sind (Anlagen nur in der Originalmail).
Es handelt sich zum Einen um eidesstattliche Aussagen des Zeugen Maier (Tathergang, Lügen Ackers) und der Zeugin Hoeft (Lüge Ackers) und weitergehend um Schriftsätze, aus denen die Lügen des Täters vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. hervorgehen – s. meine Anmerkungen im Protokoll der Verhandlung.
BM Acker lügt das sich die Balken biegen und es wird auch darauf ankommen, dieses ein weiteres Mal, dieses Mal vor Gericht, nachzuweisen – neben den inzwischen vielen nachgewiesenen Lügen zu unterschiedlichen anderen Gelegenheiten.
Zudem ist eine psychiatrisch-forensische Begutachtung zur Schuldfähigkeit von Bürgermeister Acker, wie sie mir zuletzt zuteil wurde, unbedingt zu beantragen. Bitte denken Sie auch daran!!!
Meine Exploration wird das Amtsgericht Oberndorf a.N., Frau Hohl, sicher noch länger geheim halten, da die Begutachtung nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat und ausschließlich meiner Glaubwürdigkeit und meiner Schuldfähigkeit dient.
Dass ein Gericht einem solchen Lügner wie Bürgermeister Acker einer ist, gegen alle Beweise, tatsächlich Glauben schenken kann ist für mich unvorstellbar – es sei denn der Richter ist vielleicht ein Freund der Familie Acker – wie Richter Lutz-Hill – der dienstrechtlich für sein Urteil zur Verantwortung gezogen gehört – Wunschdenken ich weiß  oder die Beamtin ist weisungsgebunden und System geschützt, wie z.B. Frau Mayländer von der Staatsanwaltschaft Rottweil.
Bis Mittwoch um 14:30 Uhr im Landgericht Rottweil
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Bitte denken Sie daran, dass wir unbedingt die Tat nachstellen müssen, denn dann zeigt sich die Lüge Acker`s zum Tathergang sehr deutlich!!!
Ich überlege, einen entsprechenden runden Tisch mit in`s Gericht zu bringen, denn das Gericht wird den Antrag auf Nachstellung der Tat vermutlich ablehnen wollen – wie auch Acker`s psychiatrische-forensische Untersuchung, welche doch so dringend notwendig ist und im Gegensatz zu meiner Begutachtung sogar detailliert begründet werden kann!

Klage Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. auf Amtshaftung – Bitte um Zusendung des forensisch-psychiatrischen Gutachtens durch das Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 05.07.2022:

Sehr geehrte Frau Hohl,
in einer Woche findet vor dem Landgericht Rottweil eine Verhandlung gegen die Stadt Oberndorf a.N. statt.
Klagegrund ist der durch Herrn Lutz-Hill in unfassbar manipulierter Art bereits im Amtsgericht Oberndorf a.N. verhandelte Tatbestand der …………. an meiner Person durch Bürgermeister Acker.
Obwohl sowohl ein Zeuge, eine eidesstattliche Erklärung und zwei Atteste als Nachweis der Tat durch BM Acker in der Sache von mir beigebracht wurden möchte ich dem Landgericht Rottweil nun auch noch das Schultegutachten vorlegen, um die letzten Zweifel an meinem Charakter, meiner Intelligenz, meiner Schuldfähigkeit und meiner Ehrlichkeit ausräumen zu können.
Ihr Kollege Lutz-Hill, Bekannter der Ackerfamilie, hat in seinem Urteil die Aussage des notorischen Lügners und Täters Acker über meine Aussage, die Aussage des Zeugen, die eidesstattliche Erklärung und die Atteste gestellt.
Dem Landgericht Rottweil möchte ich den Schutz von Bürgermeister Acker noch schwerer machen, in dem ich dort zusätzlich das Schulte-Gutachten präsentiere und die Glaubwürdigkeit von Acker in seinen Grundfesten erschüttern werde (falls das Landgericht Rottweil eine Verteidigung zulässt) – u.a. mit dem Verschwindenlassen von inzwischen zwei Schriftsätzen von mir, der Manipulation eines Rechtsverfahrens (Betrug?) und vielen anderen Lügengeschichten des Herrn Acker.
Sollten Ihnen die Zeit fehlen kann vielleicht Herr Schulte die diktierten Zeilen an mich zur weiteren Verwendung senden.
Ich gehe davon aus, dass ich ein Anrecht auf die Verwendung des Gutachtens habe und mir dadurch keine Kosten entstehen.
Bitte schützen Sie Ihre Beamtenkollegen nicht noch in weiteren Gerichtsverfahren – es wird sich in Ihrer Vita irgendwann rächen – hoffe ich?
Ich erwarte den Eingang des Gutachten bis Ende dieser Woche, um es noch entsprechend in meine Klage einbinden zu können.
Herzlichen Dank
Hans Joachim Thiemann

Berufung vor dem Landgericht Rottweil – Urteil – Klage Land BW ./. Thiemann – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – Mail vom 30.06.2022:

Sehr geehrte Frau Hohl,
nachdem ich innerhalb einer Woche nach Ihrem „Beamtenschutzurteil“ vom 09.06.2022, so die Meinung eines Zuhörers (s. Leserbrief in der NRWZ), einlegen musste – ohne Kenntnis des Protokolls dieser zutiefst bösen „Theaterveranstaltung“ (s. Quelle) im Amtsgericht Oberndorf a.N. warte ich bis heute auf das Protokoll und die Urteilsbegründung.
Es kann doch nicht sein, dass ich innerhalb von 7 Tagen ohne Kenntnis der Grundlagen Ihres Urteils in Berufung gehen muss und Sie sich dann alle Zeit der Welt nehmen, um eine schriftliche Begründung zu fabrizieren und das Protokoll dem Urteil anzupassen – so mein Eindruck in der Sache und nicht nur mein Eindruck – s. Leserbrief im Schwabo hierzu!!!
Frau Mayländer arbeitet nach hiesigem Verständnis nach wie vor gegen meine Person, Frau Roth ist nach wie vor in höchstem Maße untätig – angestachelt und abgesichert durch Ihr falsches und schützendes Urteil.
Dass Sie sogar selber in Aussicht gestellt haben, dass ein anderes Gericht Ihr Urteil kippen könnte zeigt doch bereits, welche Halbwertszeit Sie diesem „Beamtenschutzspruch“ (s. Quelle) beimessen.
Ich möchte schnellstmöglich die von mir benannten Beamten vor dem Landgericht Rottweil erneut oder erstmalig entzaubern, ihre Zunge lösen, sie mit meinen konkreten Fragen in die Enge treiben die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen – unter Eid – so denn das Landgericht Rottweil an der Wahrheit und dem Recht interessiert ist?
Also kriegen Sie ………, nein, das schreibe ich natürlich nicht und meine es auch nicht – bitte ich Sie höflichst um schnellstmögliche Bearbeitung des Protokolls der Verhandlung vom 09.06.2022 (nur abschreiben!) und des Urteils, damit ich endlich weiß, auf welcher Grundlage Sie die Empfindungen und Gefühle der Adressaten über geltendes Recht gestellt haben und mir dieses „Linksverständnis“ von Staatsanwältin Mayländer in vergleichbaren bzw. wesentlichen schlimmeren, echten Beleidigungsfällen verweigert wird!!!
Ich erwarte die Unterlagen bis zum 15.07.2022. Sie haben also noch 2 Wochen Zeit, Ihr Urteil zu begründen – eine Woche mehr als ich für meine Berufung bekommen habe!!!
Sonnige Grüße und schönes Wochenende – ich habe an vielen Wochenenden als Stadtbaumeister und Geschäftsführer auch gearbeitet – kleiner Hinweis für eine Beamtin – Sie sind noch jung und sollte die notwendige Energie und das Engagement in Ihrem Job aufbringen können.
Hans Joachim Thiemann
zu Unrecht verurteilter „Straftäter“

Sehr geehrte Frau Hohl,
bitte senden Sie mir umgehend die Exploration von Herrn Schulte zur weiteren Verwendung zu.
Herr Schulte hat seine fachliche Bewertung meiner Person separat diktiert, so dass Sie hiervon umgehend eine Abschrift an mich senden können.
Da ich von vielen Behörden und Beamten ob meiner kritischen Haltung gerne aus Verzweiflung über die eigene Dummheit, Unfähigkeit, Verdorbenheit als gefährlich, irre usw. bezeichnet werde bzw. diese Zuordnung von dort versucht wird kann ich die Exploration von Herrn Schulte nun sehr gut in solchen Fällen verwenden.
Ich erwarte einen Eingang dieser Exploration bei mir bis zum 05.07.2022 – das sind dann 4 Wochen Bearbeitungszeit nach der Prozessveranstaltung am 09.06.2022. Dass sollte auch für ein Amtsgericht machbar sein .
Herzlichen Dank und sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

Klage Hundesteuer – Weiterer Beweisvortrag – 3 C 115/22 Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 16.06.2022:

An das

Amtsgericht Oberndorf a.N.

Mauserstraße, 78727 Oberndorf a.N.

_______________________

Rechtsstreit Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N.

Klage

des Herrn Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.

gegen

Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 2, 78727 Oberndorf a.N.

wegen Forderung auf Rückzahlung der Hundesteuerüberzahlung

Streitwert: 100 €

Ich beantrage:

Herrn Bürgermeister Hermann Acker psychiatrisch-forensisch durch Gutachter Dr. Schulte untersuchen zu lassen.

Herr Bürgermeister Acker ist als notorischer Lügner ortsbekannt. Er hat den Kläger bereits mehrfach angelogen – s. vorgehenden Beweisvortrag.

Das Landgericht Rottweil hat Aussagen bestätigt, die ebenfalls geeignet sind die Schuldfähigkeit von Hermann Acker im Zuge einer Exploration in der anstehenden öffentlichen Verhandlung unterziehen zu lassen.

Beweis: Urteil des Landgerichts vom 16.06.2021 – 1 O 37/19

Als Bürgermeister ist die Schuldfähigkeit ein wichtiger Charakterzug, der auch und besonders bei Beitragsveranlagungen etc. von Bedeutung ist, damit keine vorsätzlich rechtswidrigen Beitragsbescheide erstellt werden.

Dieses Gericht hat in einem anderen Verfahren den Kläger trotz klar erkennbarer und schließlich Gutachter bestätigter Schuldfähigkeit einer Exploration unterzogen.

Gleiches erscheint in Bezug auf Bürgermeister Hermann Acker zwingend erforderlich, denn im Gegensatz zum Kläger bestehen bei Hermann Acker massive Zweifel an seiner Schuldfähigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Joachim Thiemann

Frührentner

Oberndorf a.N., den 16.06.2022

Klage Hundesteuer – Weiterer Beweisvortrag – 3 C 115/22 Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 14.06.2022:

An das

Amtsgericht Oberndorf a.N.

Mauserstraße, 78727 Oberndorf a.N.

_______________________

Rechtsstreit Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N.

Klage

des Herrn Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.

gegen

Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 2, 78727 Oberndorf a.N.

wegen Forderung auf Rückzahlung der Hundesteuerüberzahlung

Streitwert: 100 €

Ich stelle Beweisvortrag:

  1. dass vorgehende Schriftsätze des Klägers bereits von der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. falsch beantwortet, Unterlagen verschwiegen und geleugnet und ein Vollmacht als nicht vorliegend dem Gemeinderat Oberndorf a.N. vorgetragen und dieser damit belogen und getäuscht wurde,
  2. dass der Widerspruch fristgerecht bei der Beklagten eingegangen ist,
  3. und beantrage die Rückzahlung von 100 € überzahlter Hundesteuer nebst Auslagen und Nebenkosten – pauschal in Höhe von 500 € – Gerichtskosten und Kosten der Verteidigung.

Begründung:

1.

Das Landgericht Rottweil hat im Urteil 16.06.2021 (1 O 37/19) klargestellt, dass der Kläger sinngemäß schreiben darf, dass das Tarnen, Tricksen und Täuschen sowie die Lüge gängiges Mittel der Wahl bei der Stadt Oberndorf a.N. ist.

 Beweis:Urteil vom 16.06.2021 – 1 O 37/19

Eine Stellungnahme des Klägers im Bebauungsplanverfahren „Neckartalaue wurde von der Stadtverwaltung verfälscht in der Abwägungsvorlage in allen Verfahrensschritten wiedergegeben und in der Antwort der Verwaltung hierzu gelogen, da eine Aldiverkehrsuntersuchung trotz Vorlage für die Bürger geleugnet wurde.

Zeuge: Michael Lübke und Bürgermeister Hermann Acker, zu laden über die Beklagte

Zudem wurde ein Vollmacht des Klägers von Bürgermeister Acker und dem damaligen Hauptamtsleiter Leopold unterschlagen und der Gemeinderat mit der Mitteilung, dass eine solche Vollmacht nicht vorliege, vorsätzlich durch die Verwaltungsspitze belogen.

Zeuge: Hermann Leopold – zu laden über die Beklagte

Frau Irmtraud Hoeft, Mausestraße 4, 78727 Oberndorf a.N.

Beweis: Eidesstattliche Erklärungen Bernhard Maier und Irmtraud Hoeft

Damit ist eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen, dass die Stadt Oberndorf a.N. Schreiben des Klägers bereits zu einem früheren Zeitpunkt z.T. geleugnet, unterschlagen oder rechtswidrig bearbeitet hat.

Die Stadt Oberndorf a.N. hat zudem eine Mailsperre gegen Herrn Thiemann erlassen, welche gemäß o.g. Urteil als rechtswidrig gewertet wird und welche die schnellen Handlungsmöglichkeiten des Klägers seit Jahren erheblich einschränkt.

 Beweis:Urteil vom 16.06.2021 – 1 O 37/19

Weiterhin wurde dem Kläger untersagt, eigene Schriftsätze bei der Stadt Oberndorf a.N. gegen Eingangsbestätigung, wie dieses beim Amtsgericht Oberndorf a.N. bereits seit Jahren praktiziert wird, untersagt.

Derartige Bitten um Bestätigung der Schreiben des Klägers (und des Widerspruchs) wurden alle von den jeweiligen Damen mit der Begründung abgelegt, dass ihnen die Annahme von Schriftsätzen gegen Bestätigung untersagt wurde.

 Beweis:
Zeugen: Mitarbeiterinnen der Information der Stadt Oberndorf a.N.

Eine Mitarbeiterin dieses Amtsgerichts, wohnhaft in der Oberndorfer Oberstadt, hat dem Kläger vor Kurzem persönlich mitgeteilt, dass Sie ein eigenes Schreiben persönlich bei der Stadtverwaltung gegen Bestätigung abgegeben hat und dieses auch angenommen wurde.

 Beweis:Zeugin: Mitarbeiterin des Amtsgerichts Oberndorf a.N.

2.

Weiterhin vorgelegt wird, falls dieses bisher nicht erfolgt ist (es sind inzwischen zu viele Klagen), der fristgerechte Widerspruch in Schriftform.

Beweis: Widerspruchsschreiben von 24.08.2021 – 5.0102.004497.6

Der Widerspruch wurde aufgrund der Annahmeabweisung durch die Mitarbeiterinnen der Stadt Oberndorf a.N. in den Briefkasten der Stadt Oberndorf a.N. eingeworfen und stellt keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne dar – meine Meinung.

Herr Bernhard Maier kann bestätigen, das der Kläger immer wieder Schriftsätze ohne die Möglichkeit eines Eingangsnachweises durch die Stadt Oberndorf a.N., in den Briefkasten der Stadt Oberndorf a.N. eingeworfen hat.


Beweis:Zeuge: Bernhard Maier, Sägewerkstraße 2, 78727 Oberndorf a.N.





3.

Aufgrund der Feststellung des Amtsgerichts Oberndorf a.N. zum Beginn der Hundesteuerbeitrags für den vierten Hund des Klägers zum 01.06.2021 wird die Rückerstattung, Schadenersatz, in Höhe von 100 € beantragt.

Beweis: Urteil in der Sache 5 OWi 27 Js 2229/22 – Amtsgericht Oberndorf a.N..

Mit freundlichen Grüßen

Hans Joachim Thiemann

Oberndorf a.N., den 14.06.2022

Berufung vor dem Landgericht Rottweil – Urteil – Klage Land BW ./. Thiemann – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 14.06.2022:

Sehr geehrter Herr Pflichtanwalt,
für das Berufungs-Revisions-Verfahren vor dem Landgericht Rottweil, sind, wie besprochen, die Zeugen der Staatsanwaltschaft Rottweil erneut bzw. erstmalig und meine Zeugen zu laden.
Einige meiner Zeugen haben, aufgrund der Nichtberücksichtigung durch Richterin Hohl, bereits eidesstattliche Erklärungen zu den Sachverhalten abgegeben – welche erwartet keine Rolle im Verfahren vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. und im Urteil von Richterin Hohl gespielt haben.
Da in der öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht am 09.06.2022 bei den Zeugen der Staatsanwaltschaft sowohl Falschaussagen als auch Lügen festgestellt wurden bitte ich Sie bereits mit der Klageschrift bzw. der Berufungs-Revisionsschrift die erneute Aussage dieser Zeugen unter Eid, was von Richterin Hohl noch zum Schutz der Beamten abgelehnt wurde, zu beantragen.
Weiterhin ist die Aussage nachfolgender Zeugen unter Eid notwendig, da hier ebenfalls Lügen zu befürchten bzw. zu erwarten oder die Zeugen sogar als notorische Lügner bekannt sind:
Bürgermeister Hermann Acker, Stadtbaumeister Michael Lübke, Landrat Michel, Gregor Sieber, Christian Schindler, Wolfgang Grom, Dr. Hauser.
Meine Zeugen haben schriftlich unter Eid die Wahrheit zum Verfahren beigetragen. Ich kann dieses sicher auch von den Zeugen der Staatsanwaltschaft Rottweil oder weiteren verbeamteten Zeugen verlangen, um der Gerechtigkeit und der Wahrheit auf die Spur zu kommen.
Ich hoffe nur, dass auch das Landgericht Rottweil ein Interesse an der Aufdeckung von Zeugenlügen bzw. der Wahrheit und Gerechtigkeit hat und nicht den Schutz der beteiligten Beamten in den Vordergrund stellt?
Ich bin sehr gespannt auf Ihren Schriftsatz in der Sache.
Herzlichen Dank
Hans Joachim Thiemann

Hallo Herr Zimmermann,
danke – Freigabe erteilt.
Bitte senden Sie mir das Sitzungsprotokoll zur Prüfung umgehend nach Erhalt zu.
Für das Landgericht halte ich die Formulierung von Richterin Hohl in anderer Sache „Arsch“ hochbekommen“, gerichtet an einen jungen Mann für wichtig und für unsere Belange günstig.
Ebenso verhält es sich mit der Verleumdung und Beleidigung von BM Acker und dem Schwabo gegen mich – um sich schießende Terroristen etc..
Beides ist neben den Beweisanträge vorzutragen.
Gruß aus Oberndorf a.N.
Hans Joachim Thiemann

Klage Hundesteuer – Weiterer Beweisvortrag – 3 C 115/22 Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 02.06.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf die Verfügung vom 31.05.2022 wird wie folgt erwidert:
Das Amtsgericht Oberndorf a.N. hat in seiner Entscheidung in der Sache 5 OWi 27 Js 2229/22, Thiemann ./. Stadt Oberndorf, festgestellt, dass die Hundesteuerpflicht erst ab dem 01.06.2021 entstanden ist. Entsprechend ist die Veranlagung ab dem 01.01.2021 zu aller erst einmal nicht rechtmäßig ausgeführt.
Ein Widerspruch wurde mehrfach per Mail an die Stadt Oberndorf a.N. gesendet.
Jedoch kann es sein, dass dieser Widerspruch, in dem immer und immer wieder auf die Rückgabe des vierten Hundes im Mai 2021 hingewiesen wurde, aufgrund der rechtswidrigen Mailsperre der Stadt Oberndorf a.N. gegen mich nicht bearbeitet wurde.
Die Rechtswidrigkeit der vollständigen Mailsperre ergibt sich aus dem Urteil des Landgerichts Rottweil vom Juni 2021 im Verfahren 1 O 37/19, in dem eindeutig festgestellt wird, dass auch bei einer hohen Anzahl von Mails eine generelle und für alle Einrichtungen der Stadt Oberndorf a.N. geltende Mailsperre nicht zulässig ist.
Ein Beitragsbescheid, der also vor dem Hintergrund der rechtswidrigen Kommunikationsgrundlage zwischen der Stadt Oberndorf a.N. und meiner Person erstellt wurde kann somit keine Rechtskraft erlangen, soweit hier rechtswidrige Umstände bei der Abgabe des Widerspruch vorlagen.
Dieses ist nachweislich der Fall gewesen!
Dass ich vor dem Hintergrund meines bisherigen Vermögensschadens durch die Stadt Oberndorf a.N. von > 100.000 € geschrieben haben soll, dass gerne eine Veranlagung ab dem 01.01.2022 angesetzt werden kann (um mich zu berauben und weiter wirtschaftlich zu schädigen?) war erkennbar und nachvollziehbar sarkastisch gemeint und ist der bisherigen Praxis der Stadt Oberndorf a.N. gegenüber meiner Person geschuldet gewesen.
Ich konnte nicht damit rechnen, dass die Stadt auch in diesem Fall rechtswidrige Beiträge veranlagen wird da ich davon ausgegangen bin, dass vor dem Hintergrund meiner Veröffentlichungen, z.B. zur falschen Beitragsabrechnung „Im Felsblick“ sich die Stadt Oberndorf a.N. nun an geltendes Recht halten wird – Kopf und Acker. Ich habe mich getäuscht!!!
Trotz dieser Zeilen kann die Stadt Oberndorf a.N. nur die tatsächliche Steuerlast veranlagen, was sie nicht getan und mir 100 € zu viel veranlagt hat.
Da ich zwischenzeitlich erfahren musste, dass solche Beträge sofort zu bezahlen sind, wenn man Mahnungen und Pfändungen vermeiden möchte (und das wäre in meinem Fall sofort erfolgt), habe ich den falschen Beitrag umgehend beglichen, was mir hoffentlich nicht zum Nachteil ausgelegt wird, sondern mein rechtskonformes Handeln unterstreicht.
Die Anlagen 1 und 2 werden als Beweisvortrag prozesskonform in`s Verfahren eingeführt.

Hans Joachim Thiemann
Oberndorf a.N., den 14.06.2022 

Unfassbar – Urteil – Klage Land BW ./. Thiemann – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mails vom 11.06.2022:

Hallo Frau Hohl, 

sind Sie die junge Richterin, die einen jungen Mann im Gerichtssaal mit dem Wort Arsch „beleidigt“ haben oder ist bei Ihnen, falls Sie es getan haben, dieser Ausdruck therapeutisch und in`s Gewissen geredet und bei mir z.B. der Ausdruck „Hintern in Bewegung setzen“ eine Beleidigung – es wäre ein echter Witz – wo kämen wir da hin!!!??? NRWZ vom 11.06.2022:Oberndorf/Schramberg. „Wenn Sie so weitermachen und den A…. nicht hochkriegen, sieht Ihre Zukunft schwarz aus!“ Mit drastischen Worten hat eine junge Richterin am Amtsgericht Oberndorf am Donnerstagvormittag einem gerade 21-Jährigen bei der Urteilsverkündung ins Gewissen geredet. In diesem Fall würde ich mich von Ihnen nicht nur rechtswidrig verurteilt, sondern sogar „betrogen“ fühlen und im Amtsgericht Oberndorf a.N. kommt es doch auf die Gefühle an – nicht war?
Falls Sie mir nicht antworten werde ich eine offizielle Anfrage an das Amtsgericht Oberndorf a.N. für meine Berufung beim Landgericht Rottweil und ggfls. Strafantrag wegen Beleidigung durch eine  Richterin im Gerichtsaal stellen – als Antragsdelikt wird Frau Mayländer diesen Strafantrag dann bearbeiten müssen und ihn vermutlich umgehend niederschlagen – was wiederum gut für meine Berufung und das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft Rottweil und Amtsgericht Oberndorf a.N. wäre. Ich bin bzw. wäre fassungslos, wenn Sie mich wegen des Begriffs Hintern, Halunke, Witzfigur zu tausenden Euro Geldstrafe verurteilt hätten und selber einen jungen Mann mit den Worten „Arsch hoch kriegen“ betiteln – bei Ihrem Einkommen und Arsch statt Hintern wäre die Strafe dann vermutlich > 10.000 € – oder wird die Sache auch unter den Behördenteppich gekehrt? Schönes Wochenende 

Hans Joachim Thiemann

P.S. Unfassbar – ich werde doch noch immer wieder durch Beamte überrascht, obwohl ich meinte, schon alle Gemeinheiten erduldet zu haben!    

Übrigens hatte ich die gleiche Intension wie die junge Richterin bei meinem Satz „den dicken Hintern (statt Arsch) in Bewegung zu setzen“ – nämlich die dringliche und aufrüttelnde Bitte an den Adressaten/die Adressatin, sich rechtskonform zu verhalten und entsprechend zu handeln. Nur habe ich eine von Ihnen geschützte Beamtin zum rechtskonformen Handeln aufgefordert (was vermutlich nicht gewünscht ist?) und Sie einen Bürger – das ist vielleicht der entscheidende Unterschied – was für ein Elend!

Hallo Frau Hohl, 

ich erlaube mir einige persönliche Anmerkungen zur Verhandlung am 09.06.2022, bei der Sie den Vorsitz führten. Für den Zuhörer war die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft gegen mich deutlich erkennbar – s. den Leserbrief in meinem blog. Meine Benachteiligung und der Schutz der anwesenden und nicht anwesenden Zeuge durch Frageunterbrechung, Frageverweigerung, Nichtuntereidstellung war gravierend. Ihre Entscheidung, dass nicht das geschriebene Wort, sondern das Verständnis beim Adressaten für das Urteil entscheidend ist kann nicht akzeptiert werden, denn wir leben in einem Rechtsstaat und nicht auf Emotion-Iland, wo die Gefühle den Ausschlag geben. Dass Sie das vermutlich bereits im Vorfeld erstellte Urteil durch die Anmerkung meines Pflichtanwalts noch ändern mussten führte zu einer doch erheblichen Zeitverzögerung vor der Urteilsverkündung. Sie scheinen diesen Punkt mit der Staatsanwaltschaft Rottweil übersehen zu haben? Ich gehe davon aus, dass Ihr Urteil keinen Bestand hat. Insb. dann nicht, wenn ich z.B. an die Karnevalsdarstellungen mit einer nackten Merkel oder die Bezeichnungen für Politiker und Beamte in den Satiresendungen heute-show, Nuhr am Abend, die Anstalt oder auch nur den Leserbrief von Herrn Ade zur Kröte Strobl, den ich in der Verhandlung vorgelesen habe, denke. Sollten tatsächlich Ausdrücke wie „Witzfigur“ oder „Halunke“ oder „Knalltüte“ strafbar sein werde ich die Staatsanwaltschaft Rottweil mit Strafanträgen fluten, denn Beleidigung ist ein Antragsdelikt, wie Sie so treffend formuliert haben und ich erwarte, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil dann vergleichbare und natürlich die weit schlimmeren Beleidigungen und Verleumdungen, wie eine nackte Merkel, umgehend strafrechtlich per Klage vor Ihrem Gericht verfolgt. Am Donnerstag Abend konnten Sie vielleicht nicht in den Spiegel schauen. Vielleicht lernen Sie aus unserem Verfahren, denn wenn Sie diesen Weg beibehalten werden Sie zwar ein funktionierendes Rädchen im System und Karriere machen, aber keine der Gerechtigkeit und der Fairness, sondern eine dem Systemerhalt verpflichtete Richterin – es wäre schade, denn Sie sind mir sehr sympathisch. Diese Zeilen sind keine Beleidigung! Gute Zeit 

Hans Joachim Thiemann – Verurteilter „Schwerverbrecher“

Urteil – Klage Land BW ./. Thiemann – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mails vom 10.06.2022:

So eben erreichte mich ein Leserbrief eines an der Verhandlung als Zuhörer teilnehmenden Oberndorfer Bürgers. Ich werde ihn hier im blog veröffentlichen und ich bin sehr gespannt, ob diese Lesermeinung auch im „objektiven“ Schwarzwälder Boten und in der neuen Rottweiler Zeitung abgedruckt wird, denn an diese wurde der Leserbrief adressiert oder ob er unterdrückt und unterschlagen wird, da er die tatsächlichen Verhältnisse in der Verhandlung wieder gibt – was von diesen Zeitungen scheinbar nicht gewünscht und von den Lesern erwartet wird:

Justiz am Ende – Autokratie am Anfang

Am 09.06.2022 fand im Amtsgericht Oberndorf a.N. ein Gerichtsprozess mit dem ehemaligen Stadtbaumeister Thiemann als Angeklagtem wegen Verleumdung, Beleidigung und Veröffentlichung geheimer Unterlagen statt. Die Rahmenbedingungen mit 5 Sicherheitskräften, die jeden Besucher der Verhandlung bis auf`s Hemd untersuchten erinnerte an Terroristenprozesse oder Verfahren gegen Vergewaltiger und Mörder – es war empörend. Die Verhandlung war eine einzige Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Amtsgerichts Oberndorf a.N. gegen den Angeklagten Thiemann, dem das Wort abgeschnitten und untersagt wurde, dessen Zeugen nicht angehört wurden, der in der Mittagspause mit erfreulichem und seitens des Gerichts sicher nicht erwünschten Ergebnis psychiatrisch-forensisch untersucht wurde (Richterin Hohl bohrte nach Vorstellung des Gutachten durch den Psychiater sogar nochmals nach, um wenigstens einen psychischen Makel bei Hr. Thiemann zur Rechtfertigung ihres Gutachten zu finden – erfolglos), der sowohl vom Staatsanwalt als auch der Richterin permanent in seiner Rede unterbrochen wurde, der auch eigentlich durch das Gericht geladene Zeugen, wie den Landrat Michel, wegen Ausladung nicht befragen konnte, dessen Bitten um Vereidigung einzelner Zeugen wegen vermeintlicher Lügen/Falschaussagen während der Aussage der Zeugen (z.B. der leitenden Staatsanwältin Mayländer und der Leiterin der Rechtsaufsicht des Landratsamts Rottweil, Frau Roth) seitens des Gerichts nicht gefolgt wurde. Ein solches, sogar für uns Bürger klar erkennbar gemauscheltes Gerichtsverfahren ist einer Demokratie und eines Rechtsstaates unwürdig. Wie bereits mehrere Leserbriefschreiber im Zusammenhang mit der Strobl-Affäre mitteilten scheint das Recht nur noch gegen die eigenen Bürger zum Schutz und zum Nutzen der Politiker und Beamten angewendet zu werden. Ich hoffe sehr, dass Herr Thiemann die in Aussicht gestellte Berufung vor dem Landgericht Rottweil beantragt und dass er dort einen fairen und rechtsstaatlichen Prozess bekommt – das ist das Mindeste, was unsere Demokratie und unser Rechtsstaat für uns Bürger sicher bieten sollte.

Ein Oberndorfer Bürger

Hallo,
ich möchte mich für diese Mailflut an dieser Stelle entschuldigen, aber es ist meiner Sicherheit und meinem Informationsbedürfnis u.a. an die beteiligten Behörden geschuldet, dass ich meine Gedanken zu dem aus meiner Sicht abscheulichen Prozess gestern zum Ausdruck und zur gefälligen Kenntnis (damit die Beamten meinen Beweggrund verstehen) bringen muss – Gerechtigkeitsfanatiker bzw. Querulant.
Diese Mailflut wird in den kommenden Tagen abflauen und auslaufen – versprochen.
Rechtsexkurs Werturteil – ohne Nachschlag:
In der gestrigen Verhandlung wurde von Richterin Hohl und dem Staatsanwalt nur über die Termini Verleumdung, Beleidigung, Persönlichkeitsrecht – nicht aber über das Thema Werturteil gesprochen – es hätte vermutlich vom gewünschten Urteil und dem vorgesehenen Weg dorthin abgelenkt?
Leider haben auch ich oder mein Anwalt dieses Terminus nicht verwendet, obwohl wir in seinem Sinne argumentiert haben – ich zumindest.
Vor dem Landgericht Rottweil habe ich gelernt, dass eine potentielle Beleidigung oder Verleumdung zwingend bzgl. der Einstufung als Werturteil zu hinterfragen ist – s. hierzu die Begründung des Urteils im Verfahren Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann (1 O 37/19), aus dem ich mehrfach in der Verhandlung, wie wir heute wissen erfolglos, zitiert habe.
Um ein Werturteil prüfen zu können sind die Grundlagen, die zu einer solchen Aussage oder Behauptung geführt haben zu hinterfragen – Tatsachen, Sachverhalte, Aussagen, Schriftsätze etc..
Dieses hat das Amtsgericht Oberndorf a.N. in (vorsätzlicher?) Verkennung der Sachlage nicht nur nicht getan, sondern in jeder Form durch Frageuntersagung, Zeugenausladung (Sieber, Michel), Zeugennichtladung, Antragsablehnung, Vertagungsablehnung etc. aktiv verhindert.
Dieser so einfache juristische Sachverhalt alleine begründet bereits, neben vielen anderen Form- und Inhaltsfehlern, die Revision/Berufung vor dem Landgericht Rottweil.
Zudem sehe ich die Nachfrage von Richterin Hohl bei Herrn Gutachter Schulte nach seinem Gutachtenvortrag, ob der Gutachter nicht zumindest eine Verdichtung meiner Probleme mit den Beamten und Behörden erkannt habe (sie wollte vermutlich eine Aussage zu meinem Nachteil erzwingen) als Rechtfertigungsversuch des vom Gericht beauftragten und vom Gutachter nicht nachvollziehbaren psychiatrisch forensischen Gutachtens.
Die knallharte und klare Aussage des Gutachters, dass solche „Verdichtungen“ nicht zu erkennen sind scheint ihr dann eine weitere Nachfrage verleidet zu haben, da sie ja anscheinend keine Informationen zu meiner Verteidigung, sondern zu meiner Verurteilung vom Gutachter erwartete – was selbst der Gutachter im Gespräch so sah? Hut ab vor Gutachter Schulte – er wird vermutlich nie wieder einen Auftrag vom Amtsgericht Oberndorf a.N. erhalten!
Das Frau Hohl am Ende der Verhandlung noch einmal zu mir gewandt ausdrücklich darauf hinwies, dass ein anderes Gericht ihr Urteil auch anders sehen kann zeigt mir, dass sie vermutlich kein anderes Urteil fällen durfte/konnte?
Allen Bürgern, die sich vor einem Gericht selber verteidigen möchten, kann ich nur empfehlen, unabhängig ihrer fachlichen Qualifikation einen Anwalt zu beauftragen, denn als „Bürgerverteidiger“ ist man im Gericht nach meiner Erfahrung für die Richter-innen nur ein Störenfried, der zurecht gewiesen werden, der gemaßregelt werden und in seiner Verteidigung behindert werden muss. Man ist ein Verteidiger dritter Klasse, der vom gegnerischen, mit allen richterlichen Freiheiten gesegneten Anwalt und dem Gericht nicht für voll genommen wird und dieses auch unmissverständlich zu spüren bekommt.
So sollte es nach der Strafprozessordnung etc. nicht sein – aber das ist die schlimme Realität in deutschen Gerichten, mindestens aber im Amtsgericht Oberndorf a.N..
Einige weitere Mails folgen vermutlich zur Aufarbeitung noch?
Schönes Wochenende
Hansjo

P.S.
Ich möchte nicht soweit in meiner Vorhersage zum Urteil des Landgerichts Rottweil in der Sache kund tun wie Herr Meier, Entschuldigung Herr Göhring. Jedoch erlaube ich mir einen vorsichtigen Optimismus der Gestalt, dass das Urteil des Amtsgerichts Oberndorf a.N. in der vorliegenden Form niemals rechtskräftig wird.
Wer Herrn Meier alias Reichsmarschall Göhring nicht kennt ist zu bedauern!

Sehr geehrter Herr Redakteur der NRWZ,
ohne große emotionale Reaktion habe ich Ihren heutigen diskreditierenden Artikel über die gestrige Gerichtsverhandlung gelesen.
Sie haben mich sehr schön als Querulanten, Störer, Beleidiger dargestellt – Gratulation zu dieser pulitzerpreisverdächtigen Prangerdarstellung.
Ich bin nun sehr gespannt auf die Fortsetzung dieser Geschichte und ob Sie alle meine abgewiesenen Anträge, die nicht geladenen Zeugen, die abgelehnte Vertagung, die nicht anwesenden geladenen Zeugen, die sprach- und erinnerungslosen Zeugen, die Frageunterdrückung durch Richterin Hohl, die unpassende Art des Staatsanwalts, mich permanent zu unterbrechen und dem Gericht Vorgaben zu machen (Nö – sowie unablässiges Gähnen mit weit aufgerissenem Mund ohne die Hand davor zu halten – er kannte vielleicht schon das Urteil und war entsprechend unmotiviert und müde?), die Aussage des Gutachters, die entwürdigenden Umstände dieses Prozesses durch die Polizeikontrolle wie in einem Terroristenprozess, die nachgewiesene Erinnerungslücke bei Frau Mayländer in Bezug auf die Strafbemessung gegen Bürgermeister Acker (bitte schreiben Sie, das ich gegen diese Dame Strafantrag wegen Prozessbetrugs stellen werde) usw. auch mitteilen werden?
Ich hoffe nun sehr, dass sich noch der ein oder andere Zuhörer dieser Inhalte einer eines Rechtsstaates unwürdigen Gerichtsverhandlung in einem Leserbrief annehmen und dieses der Bürgerschaft vortragen wird – mein Leserbrief oder eine Stellungnahme zu den veröffentlichten Artikeln werden ja unterdrückt, so dass ich als Denunzierter mich nicht einmal mit meiner Sicht der Dinge in Ihrem Blatt verteidigen und Stellung nehmen darf.
Sie sollten dennoch vorsichtiger mit Ihren Artikeln sein, denn nicht das geschriebene Wort wird im Oberndorfer Amtsgericht bestraft, sondern dass Verständnis des Betroffenen – also wie das Geschriebene vom „Beleidigten und Verleumdeten“ aufgenommen und verstanden wird . Ich fühle mich durch Ihren Artikel verleumdet!
Sollten Sie mir die Möglichkeit geben, Ihren Artikel und die Darstellung meiner Person kommentieren zu dürfen (Leserbrief, Pressegespräch, Stellungnahme) stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Vielen Dank – vermutlich für Nichts – oder?
Hans Joachim Thiemann

P.S.

Das ich Richterin Hohl immer mal wieder unterbrechen musste, um Verständnisfragen zu stellen haben Sie super in das Licht des Störers gestellt – geschickt, gemein und vielleicht sogar böse!? Die Unterbrechungen durch den Staatsanwalt waren sicher deutlich öfter zu verzeichnen als die meinen – aber davon schreiben Sie natürlich kein Wort – böse!!!???

Sehr geehrter Herr Zimmermann,
da wir scheinbar unausweichlich noch weiter aneinander gebunden sind sende ich Ihnen diese Mails zur Kenntnis – s.u..
Wie bereits gestern vor Ort angesprochen ist mir immer an einer außergerichtlichen Lösung unserer Differenzen gelegen gewesen.
Deshalb frage ich Sie, ob Sie sich vor dem Hintergrund unserer weiteren Zusammenarbeit eine für beide Seiten kostenneutrale Rückziehung meiner Klage gegen Sie (Sie übernehmen Ihre Kosten ich die meinen) vorstellen können.
Ich bin klagemüde und ertrage diese „faulen“ Gerichte einfach nicht mehr.
Sollten jedoch Prozesse anstehen werde ich diese mit vollem Elan und Manpower verfolgen – wie Sie gestern wieder mitbekommen haben.
Ansonsten bleibt es bei der Berufung/Revision gegen alle Klagepunkte des Oberndorfer Urteils vor dem Landgericht Rottweil mit den Schwerpunkten der Zeugenladung und der Meinungs- und Pressefreiheit.
Sie kennen das Urteil des Landgericht aus dem großen Beleidigungsprozess Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann – 1 O 37/19. Vor diesem Hintergrund sollte keine einzige meiner getätigten und vom Amtsgericht Oberndorf a.N. abgestraften Aussagen dort Bestand haben.
Bitte senden Sie mir das Protokoll zur Verhandlung umgehend zu, da ich dieses auch für meinen Strafanatrag gegen Frau Mayländer (einen Strafantrag gegen Frau Roth wegen Prozessbetrugs werde ich noch prüfen) benötige.
Vielen Dank – ich erwarte Ihr Berufungs-Revisionsschreiben fristgerecht und bitte nicht am letzten Tag – vielen Dank.
Schönes Wochenende und auf wieder gute oder zumindest zufriedenstellende Zusammenarbeit
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Muss ich meinen Medion PC jetzt abgeben oder lässt mir die Berufung diesen noch vor Ort? Das habe ich tatsächlich nicht verstanden .
Darf ich ein an Bömerman angelehntes Gedicht über die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Amtsgericht Oberndorf a.N. sowie die dort tätigen Beamten verfassen und veröffentlichen? Ich würde mir große Mühe geben.

Noch kurz zum Schmunzel, Ärgern, Empören usw.:
In der gestrigen Verhandlung habe ich gleich bei drei Beamten (Mayländer, Roth, Lamparter) dramatische Erinnerungsdefizite, wie Oliver Welke es in der heute-show nannte, feststellen müssen.
Ich bin sehr gespannt, ob diese Erinnerungsdefizite, die ich eindeutig erkannt, als solche dem Gericht mitgeteilt und erfolglos die unter Eidstellung beantragt habe, auch in das Protokoll der Sitzung eingeflossen sind.
Falls nicht, wovon ich ausgehen muss, stehen eine Menge Zeugen, angefangen von der Richterin, über meinen Pflichtanwalt und den Gutachter bis zu den Zuhörern und der Presse zur Verfügung.
In der Berufung vor dem Landgericht Rottweil werden die Richter hoffentlich mit diesen Erinnerungsdefiziten dieser Zeugen bei Nachweis der Sachverhalte durch mich nicht so beamtenfreundlich umgehen!!!
Frau Mayländer bezeichnete in ihrer Eingangserklärung als Zeugin die Staatsanwaltschaft Rottweil übrigens als objektivste (weisungsgebundene ) Behörde. Wer meinen blog gelesen hat und die Arbeit dieser Staatsanwaltschaft Rottweil kennt dem bleibt das Lachen über diese Aussage leider im Halse stecken.
Ich werde nun die Objektivität der Staatsanwaltschaften erneut testen, denn ich erstatte gleich Strafantrag gegen Frau Mayländer wegen Prozessbetrugs („Erinnerungsdefizit“ als Zeugin bei vorliegenden Beweisen) bei einer anderen Staatsanwaltschaft als der ihren, damit ich nicht noch vor Eingang des unterschriebenen Strafantrags eine Ermittlungseinstellung bekomme, wie ich es bei der Rottweiler Staatsanwaltschaft erleben musste.
Dieser Vorgang zum Strafantrag gegen Beamte des Oberndorfer Polizeireviers wegen rechtswidriger Verhörmethoden wird seit Monaten von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geprüft bzw. dort zurück gehalten.
Wir können uns alle gespannt freuen, wie unsere Staatsmacht auch dieses Verhalten seiner leitenden Beamten unter den Teppich kehrt oder unter Hempels Sofa, wie der Leserbriefschreiber Ade vor kurzem im Schwabo schrieb.
Schönes Wochenende
Hansjo

Hallo zusammen,
wie erwartet kann ich ob des heutigen Urteils des Amtsgerichts Oberndorf a.N., welches schändlich für eine Demokratie und ein Ausrufezeichen für eine Autokratie ist, nicht schlafen.
Deshalb schreibe ich nun eine kurze Zusammenfassung der gestrigen Geschehnisse vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N., welche im Falle der Rechtskraft gravierende Auswirkungen auf die bisher in Deutschland geltende Meinungs- und Pressefreiheit haben werden, so dass z.B. ein Herr Bömermann für sein Gedicht zum türkischen Präsidenten zwingend mit einer hohen Gefängnisstrafe zukünftig abzuurteilen wäre und Personen wie Nuhr und Welke mit fünf- und sechsstelligen Geldstrafen oder mehrjährigen Haftstrafen zu rechnen hätten.
Was ist also passiert?
Ich wurde der Beleidigung und Verleumdung schuldig gesprochen, weil ich aufgrund undurchsichtiger und fragwürdiger Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Rottweil nach dem Verhältnis von Frau Mayländer (leitende Staatsanwältin) zu Bürgermeister Acker gefragt habe. Eine eine einfache und simple Frage, die ich auch ihrem Vorgänger gestellt habe und die von diesem schlicht mit der Wahrheit, man kennt sich, beantwortet wurde – ohne Klage wegen Verleumdung und Beleidigung. Diese Beamtin, Frau Mayländer, hat zudem als Zeugin meiner Erinnerung nach im Zeugenstand gelogen, was keine Rolle spielte und nicht seitens der Gerichts verfolgt wurde. Der Antrag auf unter Eid stellung wurde vom Amtsgericht Oberndorf a.N. abgewiesen.
Ich wurde schuldig gesprochen, weil ich nachgefragt habe, ob ein Beamter (Sieber) inzwischen den Affenstatus in der von ihm selber ausgerufenen Bananenrepublik Deutschland erlangt hat – der angeblich Beleidigte war trotz gerichtlicher Landung ohne Mitteilung an mich als Zeuge nicht verfügbar.
Ich wurde schuldig gesprochen, weil ich den Rottweiler Landrat Landrat Michel als Behördenhalunken etc.  bezeichnet habe, der undurchsichtige Entscheidungen seiner Mitarbeiten, Untätigkeit in seinem Haus, Unterstützung und Deckung rechtswidriger Taten in der Oberndorfer Verwaltung nicht nur duldet, sondern mit der Abweisung von Dienstaufsichtsbeschwerden selbst massiv unterstützt – der angeblich beleidigte Landrat war trotz gerichtlicher Landung ohne Mitteilung an mich als Zeuge nicht verfügbar.
Ich wurde schuldig gesprochen, weil ich eine Beamtin (Frau Lamparter) darauf hinwies, dass sie zur Witzfigur werde (nicht eine sei!), wenn sie weiter in unverantwortlicher Art und Weise ihren Job ausübt.
Ich würde schuldig gesprochen, weil ich eine leitende Mitarbeiterin des Landratsamts Rottweil (Frau Roth) wegen Unterstützung der Stadt Oberndorf a.N im Zuge rechtswidriger Handlungen und unfassbarer vorsätzlicher Untätigkeit aufgefordert habe, ihren „dicken Hintern“ in Bewegung zu setzen und ihrem Arbeitsauftrag als Rechtsaufsicht der Stadt Oberndorf a.N. gemäß zu arbeiten und mir gegenüber nicht weiter durch Untätigkeit zu glänzen. Diese Beamtin hat zudem als Zeugin meiner Erinnerung nach im Zeugenstand gelogen, was keine Rolle spielte und nicht seitens der Gerichts verfolgt wurde. Der Antrag auf unter Eid stellung wurde vom Gericht abgewiesen – wie im Wesentlichen alle meine Anträge, während alle Anträge und Hinweisen der Staatsanwaltschaft seitens des Amtsgerichts Oberndorf a.N. gefolgt wurde – so einfach, so schlicht, so gemein und und abscheulich.
Ich wurde schuldig gesprochen, weil ich einen völlig übergewichtigen Beamten (Herr Leopold) als lächelnden Fettsack bezeichnet und ihm Ernährungstipps gegeben habe, der kein Vorbild für die Bürger, sondern eine Belastung für unser Gesundheitssystem darstellt.
Hätte ich auch nur ansatzweise Bezeichnungen in der Nähe des Bömermanngedichts über Erdogan verwendet (Gedicht: Sackdoof, feige und verklemmt ist Erdoğan, der Präsident. Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner. Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt. Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen und dabei Kinderpornos schauen. Und selbst abends heißt’s statt schlafen Fellatio mit hundert Schafen. Ja, Erdoğan ist voll und ganz ein Präsident mit kleinem Schwanz. Jeden Türken hört man flöten, die dumme Sau hat Schrumpelklöten. Von Ankara bis Istanbul weiß jeder, dieser Mann ist schwul, pervers, verlaust und zoophil, Recep Fritzl Přiklopil. Sein Kopf so leer wie seine Eier, der Star auf jeder Gangbangfeier, bis der Schwanz beim Pinkeln brennt. Das ist Recep Erdoğan, der türkische Präsident.) wäre ich sicher für Jahre in deutschen Gefängnissen verschwunden!!!
Wer sich jetzt nicht fragt, ob unsere Justiz inzwischen völlig am Ende, willkürlich und bürgerfeindlich ist sollte sich einem psychiatrisch forensischen Gutachten in seiner Arbeitspause unterziehen lassen müssen – das Gespräch mit dem Gutachter war toll, hochintensiv und hoch informativ, u.a. was die Mauscheleien vor deutschen Gerichten und die Erwartungen der Gerichte an die Gutachter betrifft.
Das völlige Unverständnis des Gutachters über den Auftrag, mich auf Schuldfähigkeit zu unterersuchen und seine Einschätzung, dass keine meiner Aussagen seiner Ansicht nach eine Beleidigung sei und sich Zeugen teils um Kopf und Kragen geredet haben war nett mir gegenüber. Sein Hinweis während der Begutachtung, er sei nicht das Gericht, hat sich dann auch in bösester Art und Weise mit dem gefällten Urteil gezeigt!
Meine Strafen:
– Wegen der Veröffentlichung geheimer Unterlagen je Fall 10 Tagessätze zu je 25 €,
– wegen der angeblichen Beleidigung und Verleumdung von Frau Mayländer zu 80 Tagessätzen zu je 25 €,
– wegen der angeblichen Beleidigung von Landrat Michel zu 20 Tagessätzen zu je 25 €,
– wegen der angeblichen Beleidigung gegen Frau Lamparter zu 20 Tagessätzen zu je 25 €,
– wegen angeblicher Beleidigung von Herrn Sieber zu je 20 Tagessätzen zu je 25 €,
– wegen der angeblichen Beleidigung von Herrn Leopold zu 20 Tagessätzen zu je 25 €.
Der Tagessatz errechnet sich aus dem Einkommen geteilt durch 30 Tage.
Hierzu ist anzumerken, dass z.B. die potentielle gerichtsanhängige …………. durch Bürgermeister Acker (öffentliche Verhandlung vor dem Landgericht Rottweil am 13.07.2022) von dieser Staatsanwaltschaft Rottweil mit einer Strafe von 250 € geahndet werden sollte, was bei einem geschätzten Einkommen des Bürgermeisters Acker von 10.000 € im Monat geteilt durch 30 Tage einem Tagessatz entspricht und im Falle der Strafe für den Polizeibeamten Lehmann wegen Freiheitsberaubung bei einem geschätzten Einkommen von 4.500 € geteilt durch 30 Tage einem Tagessatz von 150 €, also gut 3 Tagessätzen entspricht.
Es ist also vor der Rottweiler Justiz wesentlich strafmindernder gewalttätig zu sein als Beamte bzgl. ihrer (Nicht-) Arbeit scharf zu kritisieren.
Schon dieser Vergleich der Strafbemessung, unabhängig des unfassbaren Treibens der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts Rottweil, zeigt sehr deutlich die Willkür, die Ungleichbehandlung, die Bürgerfeindlichkeit der deutschen Bürokratie und der deutschen Justiz in Bedrängnis und in Not auf.
Für den armen Bömermann steht vermutlich eine hohe Gefängnisstrafe bevor, wenn dieses Urteil rechtskräftig werden sollte, denn ein Tagessatz entspricht einem Tag Haft, so dass meine Geldstrafe in Hafttagen umgewandelt 180 Tage Gefängnis wegen meiner Kritik an den unzumutbaren Umständen in den Rottweiler Verwaltungen bedeuten würden – unfassbar!!!
Für dieses Strafmaß kann ich vermutlich Banken berauben, Menschen lebensgefährlich verletzen, Kinder und Frauen belästigen – was ich natürlich weder tue noch vorhabe – irre unsere deutsche Willkür- und Klientenjustiz!
Leider habe ich keine Hoffnung, dass dieses Urteil überregional in der Presse veröffentlicht, das ein Bömermann mit mir gleich gestellt, das ein Strobl annähernd wie ich bei gleichen Verfehlungen abgeurteilt wird.
Die Oberndorfer Justiz hat an mir ein Exempel für alle kritischen Bürger statuiert, die nun sicher ihre Kritik, wie zuletzt im Leserbrief von Herrn Ade zur Stroblaffäre (Kröte Strbl), nicht mehr öffentlich machen werden.
Übrigens wieß mich die Richterin noch darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften selber entscheiden, wen sie wegen Beleidigung verfolgen (z.B. mich und nicht Herrn Ade, Stadtrat Rinker oder Stadtrat Schittenhelm)) und das die Staatsanwaltschaft Beleidigungen nicht per Gesetz verfolgen muss – es unterliegt somit der willkürlichen Bewertung der Staatsanwaltschaften, wem sie einen kosten- oder haftpflichtigen Denkzettel und eine Strafe verpassen und wen sie durch unterlassene Strafverfolgung beschüten möchten (z.B. Verhältnis Bürger – Beamte).
Würde ich Welke oder Nuhr heißen könnten sich meine Leser auf eine an Schärfe, Satire und Esprie strotzende Kommentierung in der Sache freuen.
Aber ich heiße Thiemann und bin als Freiwild der deutschen Justizautokratie hilflos und ohnmächtig ausgeliefert!!!
Diese Zeilen wurde ohne Kenntnis des Protokolls der Verhandlung, dem ich widersprochen und um dessen Prüfung ich gebeten habe, geschrieben, weshalb ggfls. einige Details zu berichtigen sein werden – ich stehe noch unter dem Schock dieser Gerichtsentscheidung und werde noch Tage daran zu knabbern haben.
Seit kritisch und verfolgt die Gerechtigkeit – auch wenn dieses inzwischen in Deutschland, wie z.B. in Weißrussland, sehr, sehr weh tut.
Hansjo

Klage Land BW ./. Thiemann – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 09.06.2022:

Hallo Leute,

wer heute auf das Ergebnis der öffentlichen Verhandlung in o.g. Sache warte wird leider auf morgen vertröstet.

Ich komme gerade erst nach Hause und war ab 8:30 Uhr im Gericht.

Die Verhandlung war in teilen eine Farce – geladene Zeugen tauchten nicht auf, alle meine Zeugen wurden auf meinen Antrag hin erneut abgelehnt, ich würde zwischen Tür und Angel im Sinne eines Haustürgeschäfts ohne Vorankündigung in einer Verhandlungspause vom Gutachter begutachtet (ich bin voll schuldfähig und in keiner Weise auffällig etc. – der Gutachter hat auch nicht verstanden, warum er überhaupt ein Gutachten in der Sache machen musste und er meinte, dass alle meine Äußerungen keine Beleidigungen sind, aber er ist ja nur der Gutachter, der schon das vermutlich vom Gericht erhoffte Gutachten verweigert hat), mir wurde das Wort abgebrochen, meine Fragen wurden nicht zugelassen, ich durfte nur reden, wenn die Richterin mir dieses gestattete, während der Staatsanwalt in schnodrigen Art permanent seinen Senf zu meiner Verteidigung rausposaunen durfte, Frau Richterin Hohl war dreimal schärfer in Sachen Beleidigung als der Landgerichtspräsident Dr. Foth in einem anderen Verfahren, es wurde nicht das geschrieben Wort von Richterin Hohl gewertet, sondern das falsche Verständnis der benannten Personen – unabhängig davon, ob diese Leute das geschriebene Wort überhaupt verstanden haben.

Absoluter Höhepunkt war die Zeugenvernehmung der leitenden Staatsanwältin Mayländer, die während ihres gesamten Vortrag mich immer wieder persönlich angegriffen hat (Gesundheitszustand, Therapie, formale Aspekte usw. und der dieses alles von Richterin Hohl abgesegnet wurde). Frau Mayländer leugnete als Zeugin den Tatbestand der Strafbemessung für BM Acker wegen Körperverletzung durch die Staatsanwaltschaft Rottweil und Mitteilung an eine caritative Einrichtung, dass die Strafe in Höhen von 250 € für Herrn Acker dort mitgeteilt wurde – ich konnte den Sachverhalt an Originalunterlagen der Staatsanwaltschaft Rottweil nachweisen – ohne jeden Erfolg.

Mein Antrag auf Vereidigung von Frau Mayländer wurde von Richterin Hohl abgelehnt und es wurde kein Wort mehr über dieses „Vergessen, dieses Nichtwissen“ einer Behördenchefin, diese möglicherweise falsche oder sogar gelogene Aussage verloren – ich bin fix und fertig und mal wieder am Beamtenaperat gescheitert.

Das erwartete und vermutlich schon vor der Verhandlung abgestimmte Urteil werde ich morgen vortragen. Dafür reicht meine Kraft heute Abend einfach nicht mehr. Es sei nur soviel gesagt – meine schlimmsten Befürchtungen wurden nur im Rahmen der Strafbemessung nicht erfüllt, in allen anderen Punkte sind sie vollumfänglich eingetreten. Dieses bedarf weiterer Erklärungen, die ich heute nicht mehr schaffe.

Auch das mir sogar der Staatsanwalt und die Richterin Mitgefühl für meine erlittenen Erfahrungen mit den Beamten und Behörden ausgesprochen haben ist nicht gut bei mir angekommen, denn ich habe eine rechtliche Würdigung dieser teils rechtswidrigen Beamtentaten erwartet und keine warmen und halbgaren Worte, bevor sie mich im nächsten Atemzug in die Pfanne gehauen haben.

Freut euch also auf morgen – es war hochinteressant, hochparteiisch, am Rande der Rechtsstaatlichkeit und ich werde, soviel sei verraten, gegen das gesamte Urteil in Berufung gehen.

Gute Nacht.

Hansjo

P.S.

Meine Pflichtanwalt Herr Zimmermann (der Gutachter konnte auch den Pflichtanwalt nicht nachvollziehen) hat sich wieder erwarten tatsächlich teilweise um meine Verteidigung bemüht – leider erfolglos. Ich bin trotzdem eine weit schlechtere Leistung von ihm gewöhnt – vielleicht hat er aus dem letzten gemeinsamen Verfahren doch Lehren gezogen – es würde mich für alle seine zukünftigen Klienten sehr freuen.

Klage Land BW ./. Thiemann – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 06.06.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Beamte Sieber (ehemals Stadt Oberndorf a.N.), ich in meinem blog und nun auch ein Leser des Schwarzwälder Boten schreiben inzwischen von einer Bananenrepublik Deutschland, in der zweierlei Recht und zweierlei Gerichtsbarkeit und Strafverfolgung herrschen – s. Anlage.
Am kommenden Donnerstag wird diese inzwischen alltägliche Situation im Amtsgericht Oberndorf a.N. auf die Spitzte getrieben. Zwar in einem kleinen und nicht spektakulären, für die überörtliche Presse scheinbar uninteressanten Fall, aber in einer zynischen, bösen und verabscheuungswürden Art und Weise gegen einen Bürger der Stadt Oberndorf a.N., der sich den Kampf um Gerechtigkeit im Landkreis Rottweil auf die inzwischen durch viele Einschüsse und Einschläge zerfetzte Fahne geschrieben hat.
Wenn selbst der örtliche Polizeichef diesem Bürger attestiert, dass ein Streben nach Gerechtigkeit in Deutschland das eigene Leben kaputt macht stimmt etwas mit unserem System nicht (mehr).
Der Oberndorfer (Ex-) Beamte Sieber, der seinen Arbeitgeber im Prinzip als Bananenrepublik bezeichnet und weitere rechtswidrige Handlungen erfolgreich ausgeführt hat, wird durch genau diese Bananenrepublik geschützt im vorliegenden Fall durch den Oberndorfer Bürgermeister Hermann Acker und ich werde sofort von der Staatsanwaltschaft Rottweil vor Gericht verklagt wenn ich schreibe, dass eben dieser Beamte Sieber nun wahrscheinlich den Affenstatus in seiner Bananenrepublik erreicht hat – also nein, ich habe Sieber nicht mal als Affe bezeichnet, sondern ihn nur gefragt, ob er den Affenstatus in seiner eigenen von ihm ausgerufenen Bananenrepublik erreicht hat.
Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft Rottweil nichts Besseres zu tun als diese Frage mit meiner Frage bzgl. des Verhältnisses zwischen der leitenden Staatsanwältin der Rottweiler Staatsanwaltschaft Mayländer und Bürgermeister Acker (freundschaftlich, keines, beruflich und weiteren harmlosen Bezeichnungen) in eine Klage beim Amtsgericht Rottweil zu packen, diese Klage zwei Jahre zu verzögern und im Verfahren dann meine Zeugen nicht zu laden, mir einen bösen und von mir vor eben diesem Amtsgericht wegen Parteiverrats verklagten Anwalt zur Seite zu stellen und mich einem psychiatrisch-forensischen Gutachten, ohne Angabe von Gründen hierfür, unterziehen zu lassen.
Wie böse und gemein können unsere Beamten und Behörden, Richter, Staatsanwälte und Polizisten noch sein oder ist das sogar schon kriminell?
Aber wie unser Leserbriefschreiber schon ausführt, die Gesetze sind nur für uns Bürger geschrieben und beschlossen worden. Die Beamten verfassen sie nur und sie fühlen sich nicht an diese Gesetze, die sie nach ihrem Selbstverständnis gegen das Böse – die Bürger machen, nicht gebunden – abscheulich.
Gestern hat Herr Welke in der heute-show einen schönen Beitrag über das völlig verkrustete und überholte Beamtentum gezeigt – als ob es aus meiner Feder stammte oder von meinem blog inspiriert war – danke Herr Welke!!!
So, jetzt werde ich weiter meinen Prozess am kommenden Donnerstag um 8:30 Uhr im Amtsgericht Oberndorf a.N. vorbereiten. Ich hoffe viele Zuhörer-innen begrüßen zu dürfen, würde mich aber neben meinen als Zeugen fungierenden Bekannten (ist leider auch im Gericht notwendig!) am meisten über die Presse, örtlich, regional und überregional, freuen.
Das Thema der Verhandlung passt in die heutige Zeit, die aktuellen politischen Krisen in Stuttgart – auch ich werde System geschützten Oberndorfer Beamten vielfachen Datenschutzmissbrauch und rechtswidrige Informationsweitergabe (Herr Sieber) vorhalten. Ich habe es sogar vom Landgericht Rottweil schriftlich, dass es der Beamte Sieber mit dem Recht nicht so genau nimmt – in seiner Bananenrepublik Deutschland!!! 
Ich hoffe nur, die junge und scheinbar vollständig überforderte Richterin Hohl ist diesem Verfahren auch gewachsen, denn bekanntlich werden nicht die allerbesten Richter-innen bei Amtsgerichten von ihren Arbeitgebern (der Bananenrepublik nach Sieber) untergebracht.
Schöne Pfingsten und auf in den Kampf gegen den Staub von tausend Jahren unter den Talaren – um die Vergangenheit zu bemühen.
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Gab es eigentlich ein Disziplinarverfahren wegen rechtswidriger Taten und Beleidigung des Deutschen Staates gegen Herrn Sieber – natürlich nicht. Der Oberndorfer Bürgermeister Hermann Acker schrieb mir, dass Sieber nichts falsch gemacht hat – kurz, knapp und klar!

Klage Hundesteuer – Frage zur Zuständigkeit 3 C 115/22 Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. – Amtsgericht versus Verwaltungsgericht – Mail vom 02.06.2022:

Hallo ……..,
heute hat mir das Amtsgericht Oberndorf mitgeteilt, das meine Klage auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Hundesteuer vielleicht vor`s Verwaltungsgericht gehört?
Was sagst Du dazu?
Immerhin ist das Amtsgericht Oberndorf a.N. scheinbar doch lernfähig!
Anders als beim vollständig vom ackerbekannten Richter Lutz-Hill verschobenen Prozess gegen Bürgermeister Acker, der trotz fehlender Zuständigkeit (Amtshaftungsklagen – Landgericht Rottweil) vollständig abgewickelt , vermutlich um mir die vollen Kosten auf`s Auge drücken zu können, werde ich dieses Mal darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit zu prüfen ist – herzlichen Dank dafür an`s Amtsgericht.
Vielleicht gibt es einen Verweis an`s Verwaltungsgericht Freiburg – da sind gerade weitere meiner Klagen gegen Beamte und Behörden anhängig .
Heute steht im Schwabo ein schöner Leserbrief zu den Vertuschungsversuchen des Duos Kretschmann und Strobl – für mich reißt sich keiner dieser hohen Herren ein Bein aus oder denkt auch nur über eine kurze Antwort zu meinen Mails nach – aber so ist die Politik – schmutzig, ungerecht, teilweise kriminell und selten bürgernah und bürgerfreundlich!!!
Ob grün, ob schwarz ob braun – verloren ist das Politikvertrauen!!! Die neue Ampel – rot, grün, gelb und schwarz – die Große – alles eine braune Soße!!!

Gruß und danke
Hansjo

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Klagesache Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N., 3 C 115/22, wird auf ihre Verfügung vom 31.05.2022 wie folgt erwidert.
1)   Sollte die Klagesache tatsächlich ausschließlich vor dem Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt werden wird eine entsprechende Verweisung an das Verwaltungsgericht Freiburg beantragt.
2)   Als Zeugin in diesem Verfahren wird Frau Stefanie Flaig, zu laden über die Beklagte, beantragt.
3)  Es wird die Rückzahlung von 100 € gem. Beschluss des Amtsgerichts Oberndorf a.N. in der Sache 5 OWi 27 Js 2229/22 vom 11.04.2022 beantragt.

1) Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Klageschrift aus dem beim Amtsgericht Oberndorf a.N. vor wenigen Wochen entschiedenen Verfahren 5 OWi 27 Js 2229/22, welches zu meinen Gunsten entschieden wurde, nicht vom selben Gericht auf meinen Antrag hin beigezogen werden kann.
Ich habe tatsächlich gehofft, dass durch solch umweltfreundliches Handeln der CO2-Fußabdruck des Amtsgerichts verbessert werden könnte – falsch gedacht.
Entsprechend erhalten Sie meine Klageschrift erneut, denn der zu verhandelnde Sachverhalt ist in beiden Verfahren derselbe – nur mit anderem Schwerpunkt.
Sollte das Amtsgericht die falsche Adresse für diese Klage sein wird höflichst um Verweisung an das zuständige Gericht gebeten.

2)  Frau Flaig hat als Sachbearbeiterin den streitgegenständlichen Vorgang bearbeitet und wird bezeugen, dass der Kläger umgehend nach Erhalt des falschen Beitragsbescheids Widerspruch eingelegt und auf die falsche Veranlagung hingewiesen hat – inzwischen dutzendfach!
3)  Im Beschluss des Amtsgerichts Oberndorf a.N. zu Gunsten des Klägers in der Sache 5 OWi 27 Js 2229/22 wird ausgeführt:
„……..obwohl er (der Kläger) hierzu (Zahlung Hundesteuer) unter Zugrundelegung des § 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Oberndorf a.N. hinsichtlich des vierten Hundes erst ab dem 01.06.2022 verpflichtet gewesen wäre.“
Damit ergibt sich durch die falsche Veranlagung ab dem 01.01.2022 eine Überzahlung in Höhe von 100 € und nicht 80 €.
Es wird entsprechend die Rückzahlung von 100 € gem. Beschluss des Amtsgerichts Oberndorf a.N. in der Sache 5 OWi 27 Js 2229/22 vom 11.04.2022 beantragt.
Die Klageschrift wird fristgemäß nachgereicht.
Oberndorf a.N., den 02.06.2022 

Hans Joachim Thiemann

Klage Land BW ./. Thiemann – Ausstehende Entscheidungen über meine Anträge – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 30.05.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute, am 30.05.2022, reiche ich zwei weitere eidesstattliche Erklärungen der nicht durch das Amtsgericht Oberndorf a.N. zur öffentlichen Verhandlung am 09.06.2022 geladenen Zeugen der Verteidigung, Frau Irmtraud Hoeft und Herr Bernhard Maier, prozessordnungsgemäß beim Amtsgericht Oberndorf a.N. ein.
Weiterhin wird ein Schriftsatz des Zeugen Maier vorgelegt, aus dem rechtswidrige Handlungen der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. mit Deckung durch das Landratsamt Rottweil eindeutig und zweifelsfrei hervor gehen.
Die o.g. Anlagen werden nur schriftsätzlich vorgelegt und sind nicht Bestandteil dieser Mail.
Dieser Mail beigefügt ist das Gerichtsurteil aus dem Prozess Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann (1 O 37/19), dem viele Sachverhalte für diesen Prozess zu entnehmen sind – wie Manipulationen, Lügen, Vorteilgewährungen etc. durch die Stadtverwaltung Oberndorf a.N. mit Bürgermeister Hermann Acker an der Spitze darlegt.
Insb. wird auf die Ausführungen zur sieberschen „Bananenrepublik“, zur „Lachnummer Heim“, zu den Lügen, Tricksereien und Machenschaften der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. (u.a. Bürgermeister Acker), die alle nicht von der Rechtsaufsicht des Landratsamts, Roth und Michel, untersucht, geprüft und verfolgt wurden – trotz der Hinweise der Staatsanwaltschaft Rottweil in einzelnen Fällen, dass Vorgänge nicht strafrechtlich, sondern verwaltungsrechtlich zu untersuchen und zu prüfen sind, verwiesen. Solche Rechts-Prüfungen sind durch das Landratsamt Rottweil (Roth, Michel), trotz dieser eindeutigen Hinweise der Strafverfolgungsbehörden, nie erfolgt!
Dienstaufsichtsbeschwerden zu in Teilen rechtswidrigem Verhalten seiner Mitarbeiter wurden von Landrat Michel ohne jede Begründung abgewiesen.
Aufgrund der hohen Seitenanzahl des Urteils wird dieses nur mit dieser Mail vorgelegt.
Ansonsten wird beantragt, das Urteil 1 O 37/19 über das Landgericht Rottweil anzufordern und einzusehen.
Die Grundlage des Urteils 1 O 37/19 des dem Amtsgericht übergeordneten Landgerichts Rottweil sollte für dieses Verfahren grundlegende Bedeutung haben und vor dem Hintergrund der Vorgänge bei der Stadt Oberndorf a.N. , dem Landkreis Rottweil und der Staatsanwaltschaft Rottweil schon allein ausreichend zur Klageabweisung und weiteren Prüfung der Handlungen und Beschlüsse der Stadt Oberndorf a.N. durch die Rechtsaufsicht, die Gemeindeprüfungsanstalt, den Rechnungshof etc. sein!
MfG
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Ich habe doch tatsächlich ein Jahr lang geglaubt, dass ich Bürgermeister Acker nach dem Urteil 1 O 37/19 wegen Nichtvortrags meines Anwalts nicht als Lügner bezeichnen darf – falsch gedacht, es wurde mir gar nicht untersagt.
Deshalb schreibe ich es heute noch einmal an alle Lesenden und das Amtsgericht Oberndorf a.N. und werde es in der öffentlichen Verhandlung an Beispielen (s.a. die eidesstattlichen Erklärungen) umfassend vortragen – wenn Frau Hohl mich ausführen lässt?:
Bürgermeister Acker ist ein notorischer Lügner, dem man einfach nicht trauen, glauben oder folgen darf – Frau leitende Staatsanwältin Mayländer!!!

Hallo zusammen,

so eben komme ich von der Akteneinsicht in o.g. Strafverfahren zurück.

Vorab – hätten meine Mitarbeiter derartige Akten geführt wären sehr ernste Gespräche notwendig gewesen. Im Amtsgericht Oberndorf a.N. werden scheinbar alle irgendwie im Zusammenhang stehende Schriftsätze aufeinander gestapelt – meistens nach Datum, aber leider nicht immer -und so in die Akte geworfen, was bis zu dreifachen Ausfertigungen immer des selben Sachverhalts führt und die Akte aufbläht.

Aber viele Beamte, die in der freien Wirtschaft keine Chance auf Beschäftigung hätten, sind durch solch vollständig ineffiziente Arbeitsweise in Lohn und Brot (und Wein und Kavier) und aus der Arbeitslosenstatistik entfernt.
Ich durfte die Unterlagen auch nicht kurz zeitsparend mit dem Handy fotografieren (extra Anweisung der Richterin Hohl), sondern musste jede Seite, die ich kopiert haben wollte mit einem Bepper kennzeichnen, damit der beisitzende Beamte diese Seiten dann kostenpflichtig (50 Cent pro Kopie), mit dem allgegenwärtigen Papierstau kämpfend, kopieren konnte – irre in der heutigen Zeit, aber das Beamtentum geht eben auf den Kaiser und Bismarck zurück – wir müssen mit diesen armen Menschen wohl nachsichtig sein .
Ich werde nun einen Antrag auf Rückerstattung der Kopierkosten stellen – mal abwarten, ob ich hätte fotografieren dürfen?
Die Akten waren im Wesentlichen uninteressant.
Hochinteressant waren jedoch die Strafanträge bzgl. der angeblichen Beleidigungen gegen die Beamten Sieber und Lamparter.
Im Gegensatz zu Frau Roth, die den Strafantrag wegen Beleidigung selber bei der Staatsanwaltschaft Rottweil gestellt hat sind die Strafanträge für Sieber und Lamparter von den jeweiligen Behördenchefs, Acker und Michel, gestellt worden.
Sieber und Lamparter dürfen diese Anzeigen nun als Zeugen vor Gericht ausbaden – sehr schön.
Ich hoffe, dass die beiden Großkopferten ihre Mitarbeiter wenigstens vorab über die jeweiligen Strafanträge informiert und diese nicht ohne das Wissen der „Beleidigten“ gestellt haben – vielleicht fühlten sich die Herren Michel und Acker ja beleidigt?
Ich freue mich jedenfalls sehr, Lamparter und Sieber mit ihren Vergehen im Rahmen einer Gerichtsverhandlung öffentlich konfrontieren zu können/zu dürfen, welche die Grundlage für die angeblichen Beleidigungen sind.
Die Verhandlung wird spannend, informativ und sicher kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz – dafür werde ich schon sorgen!
Übrigens fand ich einen Schriftsatz der Staatsanwaltschaft Rottweil in einer der Akten, in dem dem Amtsgericht Oberndorf a.N. „vorgegeben“ wird, dass mein Pflichtanwalt nicht von seinem Mandat entbunden werden darf, das psychiatrische forensische Gutachten zwingend erstellt werden muss und meine Zeugen nicht geladen werden dürfen – das Amtsgericht Oberndorf a.N. hat dieser „Anweisung“ vollumfänglich Folge geleistet – einfach nur irre!
Gerne würde ich den Schriftsatz veröffentlichen (eine Kopie liegt bei mir) – aber dann habe ich die nächste Klage von Mayländer am Hals.
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

Hallo Frau Hohl, hallo Frau Mayländer,

nachdem ich den ersten Schock über die unfassbar detaillierte Abstimmung und Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Amtsgerichts Oberndorf a.N. (s.u.), die selbst ich nicht erwartet habe, verarbeitet habe darf ich ihnen mitteilen, dass sie ein wunderbares weiteres Beispiel für das behördlich zwischen Justiz und Strafverfolgung abgestimmte Vorgehen gegen einen kritischen, aber rechtsgläubigen Bürger zu dessen „Vernichtung“ dar bieten.

Zu meiner Zeit als aktiver Grüner nannte man solches Vorgehen faschistisch – heute nennen es die Grünen vermutlich System- und Machterhalt – oder Herr Kretschmann – was sagen Sie dazu? 
So ändern sich die Zeiten und die Wendehälse – wir arbeiten uns, wie die Weimarer Republik, weiter und weiter zur Diktatur, zum Faschismus vor – Geschichte wiederholt sich vielleicht doch?
Schönen Abend – genießen sie alle ihre uneingeschränkte Machtfülle und den Schutz des Staates – so lange sie/er andauert!
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Ich hoffe inständig, sie/er dauert nicht ewig und „Olaf dem Stillen“ traue ich auch ganz und gar kein Ermächtigungsgesetz zu !!!

Klage Land BW ./. Thiemann – Ausstehende Entscheidungen über meine Anträge – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 24.05.2022:

Sehr geehrte Frau Hohl,
auf Ihr Schreiben vom 20.05.2022 darf ich wie folgt antworten:
1. Zeugenladung – Ablehnung der Zeugen der Verteidigung:

Entgegen Ihrer Einschätzung erachte ich die Ladung meiner Zeugen als Äquivalent zu den zeugen der Staatsanwaltschaft als zwingend notwendig. Es ist nicht nachvollziehbar oder begründet dargelegt, warum nur die Zeugen der Klägerin und nicht die Zeugen der Verteidigung geladen werden. Dieses Vorgehen des Gericht stellt bereits eine massive Verfahrensmanipulation zu Gunsten der Klägerin dar. Es wird erneut beantragt, die genannten Zeugen der Verteidigung zu laden. Mit der vom Gericht vorgegebenen Vorgehensweise wird schon heute ein weiterer Termin zur Zeugenanhörung notwendig, der das Gericht und alle Beteiligten zeitlich und wirtschaftlich belastet!!!

Eine einseitige Zeugenanhörung hat in einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts verloren und ist eine Schande für unseren Rechtsstaat – meine Meinung!

2. Gutachten Schulte:
Nach wie vor wird die Übersendung der gutachterlichen Aussage des Herrn Schulte vor der öffentlichen Verhandlung beantragt. Ein psychologisch-forensisches Gutachten kann von einem Laien nicht innerhalb einer Verhandlung Minuten schnell erfasst werden – es ist ausgeschlossen (aber vermutlich vom Gericht und der Klägerin gewollt) ohne Vorkenntnis auf das Gutachten zu reagieren. Schlimmer noch ist, dass ggfls. bei Unklarheiten im Gutachten auch Fragen an den Gutachter zu stellen sind, die sich jedoch erst nach Prüfung und intensivem Studium des Gutachtens ergeben können/werden. Auch eine Verhandlungsunterbrechung von 1 Stunde ist in keiner Weise angemessen, um eine ordentliche, faire und angemessene Prüfung des Gutachtens seitens der Verteidigung durchführen zu können.
Die Ausführungen zur Verhandlungsführung sind zudem missverständlich und widersprechen der bisher mitgeteilten Vorgehensweise im Verhandlungstermin am 09.06.2022, nach der zuerst Herr Schulte einen schulstündlichen Vortrag halten wird und im Anschluss die Zeugen der Anklage, ohne Unterbrechung, vernommen werden sollen.
Zudem ist eine Unterbrechung der Verhandlung nach jeder Zeugenaussage unnötig, unverhältnismäßig und nicht erforderlich. Ich habe eine eigene Vorgehensweise zur Zeugen- (auch die Zeugen der Verteidigung) und Gutachteraussage beantragt, die logisch, nachvollziehbar und sinnhaft ist. Diese wird erneut beantragt.
Sollte die neue, missverständliche bzw. nicht zu verstehende Vorgehensweise weiterhin gelten wird um Klarstellung gebeten, wer nun tatsächlich wann als Zeuge (natürlich nur die Zeugen der Anklage – oder?) oder Gutachter aussagen wird – zuerst Schulte oder zuerst die Zeugen der Anklage und dann Schulte mit oder ohne Unterbrechungen und wann die Zeugen des Beklagten aussagen dürfen, denn diese Aussagen werden spätestens in der öffentlichen Verhandlung beantragt!!!
Schon jetzt wird beantragt, einen Hinweis des Beklagten zu obigen Punkten auf einseitige, parteiische, missverständliche und nicht rechtsstaatliche Verfahrensführung durch das Gericht in das Gerichtsprotokoll der Verhandlung am 09.06.2022 aufzunehmen.

3. Wechsel des Pflichtverteidigers:
Diesem Schreiben beigefügt ist die Klageerwiderung vom 19.04.2022. Unter Antrag 7 ist die Bestellung von Herrn Günter Ischebeck als neuen Pflichtverteidiger und unter Antrag 2 die Ablösung des „Mandantenverräters“ Zimmermann, gegen den eine Klage des Beklagten Thiemann vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. wegen Parteiverrats anhängig ist, beantragt.
Scheinbar lesen Sie, Frau Hohl, meine Anträge nicht einmal durch und lehnen diese entweder gleich ab oder beantworten und entscheiden sie erst gar nicht – wie z.B. Antrag 1.
Wie anders ist es zu erklären, dass Sie einen solchen „Verräter“ weiterhin als meinen Pflichtverteidiger benennen, der im gesamten Verfahren bisher nicht ein Wort der Verteidigung des Beklagten an das Gericht gesendet hat und damit sozusagen als „Henkersgehilfe“ seine miese Arbeit verrichtet. Mit einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren hat diese Farce vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. nichts mehr zu tun – meine Meinung und diese werde ich in der öffentlichen Verhandlung vor der Presse und den Zuhörern noch sehr deutlich zur Kenntnis und Aufnahme in das Sitzungsprotokoll äußern.

4. Akteneinsicht:
Die Akteneinsicht wird am Montag, den 30.06.2022 zwischen 11:00 und 12:00 Uhr erfolgen, wenige Tage vor der Verhandlung – nachdem die Bearbeitung des Einsichtnahmeantrags durch das Gericht Wochen gedauert hat!

Oberndorf a.N., den 24.05.2022 

Hans Joachim Thiemann

Klage Land BW ./. Thiemann – Ausstehende Entscheidungen über meine Anträge – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 23.05.2022:

Sehr geehrter Herr Zimmermann,
was haben Sie in Bezug auf meine Anträge und die Zeugenladung beim Amtsgericht Oberndorf a.N. als mein gerichtlich bestimmter Pflichtverteidiger unternommen?
Mir fehlen sämtliche Nachweise für Ihre anwaltliche Tätigkeit zu meiner Verteidigung in der Sache. Nur die Weiterleitung gerichtlicher Schreiben und Verfügungen mit zweiwöchiger Verspätung stellt meiner Ansicht nach eine gravierenden Verstoß gegen die Ihrerseits geschuldete Anwaltsleistung als Pflichtverteidiger dar!
Die öffentliche Verhandlung findet am 09.06.2022 statt, so dass die Zeugenladung, die Antragsentscheidung sowie die Vorlage des Schultegutachtens für eine rechtsstaatliche Verteidigung von meinem Anwalt als geschuldete Anwaltsleistung einzufordern ist.
Bitte senden Sie mir umgehend Ihre hierzu erforderlichen Schriftsätze an das Amtsgericht Oberndorf a.N. zu.
Danke
Hans Joachim Thiemann

Hallo Frau Hohl,

ich darf zurück kommen auf Ihre Ablehnung des Wechsels des Pflichtverteidigers.

Unabhängig von Ihrem Fehler in Bezug auf § 143a zur Benennung eines neuen Anwalts durch den Beklagten weise ich darauf hin, dass in § 143a Abs. 2 Nr. 3 genau auf den vorliegenden Sachverhalt, der vollständigen Zerrüttung zwischen Verteidiger und Mandanten abgehoben wird – haben Sie diesen Teil des § 143a Abs. 2 StPO überlesen, nicht verstanden oder sehen Sie es anders als ich?
143a StPO:
(1) Die Bestellung des Pflichtverteidigers ist aufzuheben, wenn der Beschuldigte einen anderen Verteidiger gewählt und dieser die Wahl angenommen hat. Dies gilt nicht, wenn zu besorgen ist, dass der neue Verteidiger das Mandat demnächst niederlegen und seine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen wird, oder soweit die Aufrechterhaltung der Bestellung aus den Gründen des § 144 erforderlich ist.

(2) Die Bestellung des Pflichtverteidigers ist aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn

1.der Beschuldigte, dem ein anderer als der von ihm innerhalb der nach § 142 Absatz 5 Satz 1 bestimmten Frist bezeichnete Verteidiger beigeordnet wurde oder dem zur Auswahl des Verteidigers nur eine kurze Frist gesetzt wurde, innerhalb von drei Wochen nach Bekanntmachung der gerichtlichen Entscheidung über die Bestellung beantragt, ihm einen anderen von ihm bezeichneten Verteidiger zu bestellen, und dem kein wichtiger Grund entgegensteht;

2.der anlässlich einer Vorführung vor den nächsten Richter gemäß § 115a bestellte Pflichtverteidiger die Aufhebung seiner Beiordnung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen unzumutbarer Entfernung zum künftigen Aufenthaltsort des Beschuldigten, beantragt; der Antrag ist unverzüglich zu stellen, nachdem das Verfahren gemäß § 115a beendet ist; oder

3.das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigtem endgültig zerstört ist oder aus einem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Beschuldigten gewährleistet ist.

Wie kann man besser als durch eine Klage wegen Mandanten- und Parteiverrats gegen den Pflichtanwalt das zerrüttete Verhältnis darstellen oder welche Erfordernisse benötigt ein Nachweis des zerrütteten Verhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Mandanten?
Das Zimmermann nicht einen Satz zu meiner Verteidigung bei Gericht vorgelegt hat scheint ihnen ja auch in die Karten zu spielen und nicht auf die völlig unzureichende, desaströse und miese Verteidigung durch Zimmermann hinzuweisen – warum nicht – hat er Anweisung nichts zu meiner Verteidigung zu unternehmen – wenn ja von wem?.
Übrigens ist die Bestellung des Pflichtverteidigers aufzugeben, wenn diese nicht mehr erforderlich ist – § 144 (2) StPO. Dieses sollte nach meinen Schriftsätzen uneingeschränkt der Fall sein. Denke Sie auch darüber nach oder bekomme ich jetzt für jedes Verfahren vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. einen Pflichtverteidiger – warum in vorgehenden Verfahren nicht oder im nachgehenden Verfahren zur Ordnungswidrigkeitsklage der Stadt Oberndorf a.N., die ich ohne Anwalt gewonnen habe?
Ich hoffe auf eine Antwort – sicher erfolglos.
Sonnige Grüße und schönen Urlaub

Hans Joachim Thiemann

Klage Land BW ./. Thiemann – Ausstehende Entscheidungen über meine Anträge – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 19.05.2022:

Sehr geehrte Frau Hohl,
der Verhandlungstag am 09.06.2022 rückt näher.
Bis heute habe ich keine Mitteilung des Amtsgerichts Oberndorf a.N., inwieweit meine Zeugen zur Verhandlung geladen werden (und nicht nur die Zeugen der Staatsanwaltschaft Rottweil).
Im Falle der Nichtladung (auf die Begründung wäre ich sehr gespannt) muss ich noch von jedem Zeugen eine eidesstattliche Erklärung einholen, um einen solchen Versuch der Zeugenverhinderung kontern zu können – und das benötigt Zeit, die sie mir bitte dafür auch zur Verfügung stellen möchten!
Auch fehlt mir bis heute die Aussage des Systemforensikers Schulte, dessen feindliche und abweisende Art bisher im Verfahren bereits für viel Ärger und schlechte Stimmung gesorgt hat.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich nicht vor habe, mich vom Gericht durch ein unbekanntes Gutachten (oder was auch immer Schulte von sich geben wird – es wird hoffentlich ein Wortprotokoll erstellt!) überfahren zu lassen.
Bitte warten sie entsprechend mit der Übersendung der Schulteaussage nicht bis zum letzten Tag.
Bereits das Landgericht Rottweil hat erfolgreich und massiv in eine rechtsstaatliche Verfahrensführung im Verfahren 1 O 37/19 zu meinen Ungunsten eingegriffen, was auch im Verfahren gegen meinen Pflichtanwalt Zimmermann vor ihrem Gericht zur Sprache kommen wird. Ich werde mir eine solche Verfahrensführung kein zweites Mal gefallen lassen – auch wenn in Baden-Württemberg die Gewaltenteilung durch Minister Strobl scheinbar außer Kraft gesetzt wird (s. Schwabo von heute) – kann ich durch meine Erfahrungen nur bestätigen!
Zudem stehen Entscheidungen zu einer Vielzahl weiterer Anträge in diesem Verfahren aus, wobei ich inzwischen erleben musste, dass meine Anträge gar nicht entschieden werden – wie ebenfalls vor dem Landgericht Rottweil. Dürfen Gerichte auch solche Manipulationen ungestraft machen?
Bitte entscheiden Sie meine Anträge und geben sie mir die notwendige Zeit, meine Verteidigung ordnungsgemäß gegen die Klägerin und meinen Pflichtanwalt (und das Amtsgericht Oberndorf a.N.?) vorbereiten zu können.
Danke

Hans Joachim Thiemann

Klage Thiemann ./. Anwalt Zimmermann/Kanzlei Wangler – VS – Schriftsatz vom 12.05.2022:

An das

Amtsgericht Oberndorf a.N.

Mauserstraße, 78727 Oberndorf a.N.

_______________________

Rechtsstreit Thiemann ./. Zimmermann

Az: 3 C 52/22

Klagen

des Herrn Hans Joachim Thiemann

gegen

Herrn Zimmermann, Kanzlei Wangler

Erwiderung auf die Klageerwiderung der Gegenseite:

1,2) Die Mail mit der Lügenliste von Acker an den Beklagten mit der Bitte um Vortrag beim Landgericht Rottweil ist nachweisbar!

3) Der Beklagte weißt zwar darauf hin, dass der Vortrag der Gegenseite im streitgegenständlichen Verfahren 1 O 37/19 verspätet eingereicht wurde. Er hätte jedoch, mindestens vorsorglich, auf diesen Vortrag der Gegenseite reagieren und inhaltlich vortragen müssen.

Der vorliegende Fall bestätigt diese anwaltlich geschuldete vorsorgliche Tätigkeit durch die Anerkennung des verspäteten Schriftsatzes der Gegenseite mit zusätzlichen Klagepunkten durch das Landgericht Rottweil.

Ebenfalls geschuldet war im vorliegenden Fall vor dem Hintergrund der Ausführungen der Gegenseite der Hinweis des Beklagten an den Kläger, dass hier durch die Wertung des verspätet eingereichten Schriftsatzes durch das Landgericht Rottweil nach Meinung des Beklagten ein Verfahrensfehler des Gerichts vorliegt, welcher im Rahmen der Berufung / Revision aufgegriffen und weiterverfolgt werden sollte/könnte/müsste.

Gleiches gilt im Übrigen für die Täuschungsverfügung von Richterin Hakenbeck-Rottner, welche im Urteil des Gerichts in genau gegensätzlicher Weise als in der wenige Tage vorgehenden Verfügung des Gerichts mitgeteilt abgeurteilt wurde.

Auch hier hätte der Beklagte den Kläger auf einen Verfahrensmangel hinweisen müssen, was nicht erfolgt ist.

Dass das Landgericht Rottweil im Termin vorgetragen hat, dass die gewünschte Erörterung einzelner Punkte bereits zu einem früheren Zeitpunkt geschehen sei ist durch das Landgericht Rottweil, wie den Protokollen der Verhandlungen zu entnehmen ist, frei erfunden.

Allein die jeweilige Verhandlungsdauer vor dem Landgericht Rottweil zeigt ohne jeden Zweifel, dass eine Erörterung jedes einzelnen der ca. 60 Klagepunkte unmöglich erfolgt sein konnte!!!

In der Verhandlung vor dem Landgericht Rottweil (1 O 37/19) im Juli 2019 wurde, wie bereits vorgetragen, nur eine Einschätzung des Gerichts, welche Punkte eine Beleidigung seien und welche nicht, vorgenommen.

Diese Einschätzung des Gerichts wurde dann im Urteil im Juni 2020 wieder verändert, so dass der Anschein eines Urteils nach Tagesform entstanden ist, was ebenfalls formal vom Beklagten hätte gerügt und dem Kläger mitgeteilt werden müssen.

Diese Verfahrensumstände wurden dem Beklagten vom Kläger auch immer wieder vorgetragen mit der Bitte um notwendigen Vortrag als Anwalt des Herrn Thiemann – ohne jede Reaktion des Beklagten.

Zudem war der Beklagte zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht als Anwalt des Klägers verpflichtet, so dass er in der Sache keinerlei Vortrag selber verfasst hat.

Die Vorträge oder eben Nichtvorträge seines Vorgängers konnte der Beklagte, bei ordnungsgemäßer und geschuldeter anwaltlicher Tätigkeit, der Verfahrensakte 1 O 37/19 entnehmen und nachprüfen, dass kein Einzelvortrag zu den Klagepunkten erfolgt ist/war.

4) Dass die Klage 1 O 37/19 zu 90 % gewonnen wurde hat nicht der Beklagte mit seinen kläglichen, nicht einmal rudimentären Bemühungen zu verantworten, sondern der Erfolg beruht ausschließlich auf dem Vortrag des Klägers und seinen eigenen Bemühungen innerhalb der öffentlichen Gerichtsverhandlungen.

Zudem ist dieser Vortrag des Beklagten für dieses Verfahren vollständig irrelevant und soll vermutlich nur von dem anwaltlichen Fehlverhalten des Beklagten ablenken.

Bei einer ordnungsgemäßen, anwaltlich geschuldeten Tätigkeit des Beschuldigten und nicht der vorliegenden, nicht einmal als „rudimentär“ zu wertenden, anwaltlichen Arbeit wäre die Klage der Stadt Oberndorf a.N. vermutlich zu 100 % abgewiesen worden!

5) Nachweislich anhand der Verfahrensakte 1 O 37/19 ist festzustellen, dass der Beklagte keinerlei Inhalte zu den einzelnen Klagepunkten, insb. nicht zu den „verspätet, aber vom Gericht gewerteten Klagepunkten schriftlich vorgetragen hat, trotz der unzähligen und in Auszügen dem Amtsgericht vorgelegten Bitten des Beklagten, diesen Vortrag unbedingt und zwingend zu tätigen.

Der Beklagte hat also nachweislich durch grob fahrlässige oder sogar vorsätzliche Unterlassung und Nichtvortrag, wie im Urteil z.T. nachzulesen, die geschuldete ordnungsgemäße Anwaltstätigkeit nicht vollständig erbracht.

Insb. ist dabei noch einmal auf die unterlassene Beantragung der Zeugenladung durch den beklagten Zimmermann verwiesen, welche zur Aufklärung der einzelnen Klagepunkte zwingend notwendig gewesen wäre (s. hier auch die unterlassene Zeugenladung durch den Beklagten als Pflichtverteidiger des Klägers im Verfahren 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21) – Geschichte wiederholt sich eben doch.

Der geltend gemachte Schaden ist nachgewiesen und ordnungsgemäß nach bestem Wissen vorgetragen worden.

Zudem wird das Amtsgericht Oberndorf a.N. eine eigene Bemessung des Schadens in der Sache vornehmen!

Unter Punkt III des Schriftsatzes des Beklagten (vermutlich Punkt IV) wird ausgeführt, dass das „ganz rudimentäre Vorbringen des Klägers“ (Thiemann) „nicht ansatzweise einen prozessordnungsgemäßen Sachvortrag“ darstellt.

Dieser Vortrag dient ausschließlich der persönlichen Diffamierung des Klägers und ist vollständig unangebracht.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es im Schriftsatz des Beklagten zwei Punkte II gibt, die Hinweise vermutlich falsch beschriftet wurden und man nicht mit Steinen werfen sollte, wenn man im Glashaus sitzt und selber keine fehlerfreien Schriftsätze bei Gericht einreichen kann!

Weiterhin wird vorgetragen, dass sich der Kläger schon über einen rudimentären Vortrag des Beklagten im Verfahren 1 O 37/19 zu den wesentlichen Klagepunkten gefreut hätte – aber selbst dazu hat es leider beim Beklagten nicht gereicht!

Oberndorf a.N., den 16.05.2022

Mit freundlichen Grüßen

Hans Joachim Thiemann

Klage Land BW ./. Thiemann – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 12.05.2022:

Hallo Leute,

heute bekam ich den Schwabo von einem Bekannten zugesendet, da ich dieses „Drecksblatt“ nicht bezahle und damit die kommunale Meinungsunterstützung gegen meine Person sponsere.

Hier mein Rückmail in der Sache:

Danke Dir – der Artikel über Strobl ist sehr interessant für mich, denn am 09.06.2022 stehe ich ja vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N., u.a. wegen der Veröffentlichung von angeblich geheimen Unterlagen (mit weitaus harmloserem Inhalt als bei Strobl!) – und ich habe Strobl vielfach schriftlich um Hilfe gegen die hiesigen Behörden und um rechtsstaatliches Handeln seiner Leute gebeten – scheinbar mit Grund erfolglos – wie beim Landgerichtspräsidenten Foth ebenso!!!
Diese Leute scheinen zu glauben, sie stehen über den Gesetzen und diese gelten nur für das Bürgerpack und wenn die Gesetze nicht ausreichen machen die Behörden eben ihre eigenen Gesetze – es ist in Deutschland`s Chefetagen inzwischen furchtbar kriminell – deshalb bin ich auch ausgestiegen – Herr Schulte.
Mich hat übrigens niemand unterstützt, diese Klage abzuwehren. Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat sich vielmehr auf jedes von mir veröffentlichte Schreiben wie die Asgeier gestürzt, um mich vor Gericht zu bringen.
Diese Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung werde ich in der Verhandlung am 09.06.2022 ab 8:30 Uhr an vielen Beispielen aufzeigen und bin sehr gespannt, wie Mayländer und das Gericht reagieren werden – ob man mir den Mund verbietet, nur meinen Pflichtverteidiger – den Mandatsverräter, reden lässt, meine Zeugen nicht lädt usw.?
Ich bin über jede Info und Unterstützung sehr dankbar.
Bitte komm am Tag der Verhandlung auch in`s Amtsgericht Oberndorf a.N., denn ich benötige unbedingt viele Zeugen für die Verhandlungsablauf, da die Gerichte nur eigene, ungeprüfte und inhaltlich dem gewünschten Urteil angepasste Protokolle schreiben.
Herzlichen Dank
Hansjo

Jetzt hat auch Gutachter Schulte, der Forensikpapst und überarbeitete Gefängnis-Doc, meine Mailadresse gesperrt.
Es scheint eine abgestimmte behördliche Maßnahme zu sein.
Schulte hat sein Gutachten über mich ja auch bereits, ohne persönlichen Kontakt zu mir, fertig gestellt. Was interessiert ihn dann meine Geschichte – sie behindert ihn wahrscheinlich nur in seinem schulstündlichen Vortrag am 09.06.2022 vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N..
Ich bin gespannt, ob ich diesen Vortrag noch zur Vorbereitung vor der Verhandlung erhalten werde oder mich das Gericht und der Gutachter mit ihrem Bericht überraschen wollen.

Kretschmann hat meine Mailadresse gesperrt, s.u. – er weiß, zu wem er zu halten hat – zu den Schwarzen und nicht zu den (Ex-)Grünen!!!
Wie armselig ist das nun wieder?

Klage Land ./. Thiemann – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 10.05.2022:

Hallo Leute,
heute bekam ich einen Umschlag der Staatsanwaltschaft Rottweil mit insg. 8  Verfahrenseinstellungen meiner Anzeigen gegen Landes- und Kommunalbeamte – ohne jedes Anschreiben – kommentarlos.
Eine davon möchte ich euch davon vor dem Hintergrund der Klagen der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen mich wegen Verleumdung etc. zur Kenntnis bringen, um die Ungleichbehandlung dieser Behörde zwischen den eigenen Beamtenkollegen und meiner Person einmal mehr zum Ausdruck bringen zu können – Weiteres folgt dann am 09.06.2022, ab 8:30 Uhr, hoffentlich im Amtsgericht Oberndorf a.N..
In diesem Fall geht es darum, dass mir ein Angestellter der Stadt Oberndorf a.N. einen von ihm entgegen genommenen Umschlag mit Geld für die Hundesteuer zurück in meinen Brust- Ausschnitt gesteckt hat – in der Öffentlichkeit vor einer Gemeinderatssitzung.
Was schreibt dazu die Staatsanwaltschaft Rottweil – „wenn auch in der Ausgestaltung (des Stadtangestellten) unangebrachten Reaktion“ – ein Witz oder?
Hätte ich Frau Mayländer einen Umschlag in den Brustausschnitt gesteckt wäre ich vermutlich umgehend durch die Staatsanwaltschaft „am nächsten Baum aufgeknüpft worden“ – wenn schon meine Anfrage an die Staatsanwaltschaft Rottweil zum Verhältnis Mayländer – Acker für eine Klage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. und einer Geldstrafenforderung über 4.800 € ausreicht?
Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil selber nicht besser ihre Jagd auf mich hätte veranschaulichen können und ich bin sehr gespannt, wie diese Aktionen (und davon gibt es Viele) vom Amtsgericht Oberndorf a.N. gewertet werden – natürlich als Grundlage meiner Frage nach dem Verhältnis von Mayländer zu Acker und den anderen Beamtenkollegen-innen.
Soweit heute – ich freue mich wie Bolle auf die öffentliche Verhandlung und die Zeugenvernehmung – soweit das Amtsgericht Rottweil mir nicht wieder meine Zeugen verweigert und meine Zeugenbefragung unterbindet – danach sieht es derzeit aus? Wir werden es erleben.
Sonnige Grüße
Hansjo 

Klage Land ./. Thiemann – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 02.05.2022:

An das

Amtsgericht Oberndorf a.N.

Mauserstraße, 78727 Oberndorf a.N.

_______________________

Rechtsstreit Land Baden-Württemberg ./. Thiemann

Az: 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21

Klagen

des Landes Baden-Württemberg

gegen

Herrn Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.

wegen Beleidigung etc.

Ich beantrage hiermit,

  1. Herrn Christian Schindler (dogworker), Hebelstraße 5

77656 Offenburg, als Zeugen der Verteidigung anzuhören.

2) die Einsicht in die Verfahrensakten Az: 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21.

Zur Begründung:

  1. Herr Schindler ist Auslöser der ganzen Misere um die angeblich zu dünnen Hunde. Vor Gericht ist es wichtig, die Grundlagen dieser Misere vom Auslöser zu hören, um den Verlauf der Angelegenheit, einschließlich der streitgegenständlichen Äußerung des Beklagten, nachvollziehen zu können.

Ebenfalls ist die Beziehung zwischen dem Landratsamt Rottweil, Frau Lamparter und Herrn Schindler von immenser Bedeutung für den gesamten Vorgang, da es sich bei Herrn Schindler nicht um eine „normale“ Privatperson, sondern um einen „angeblichen“, für Behörden arbeitenden „Fachmann“ handelt und das Landratsamt Rottweil, wird in der Verhandlung noch nachgewiesen, mit großer Anstrengung und Inbrunst gegen den Beklagten arbeitet – bzw. nicht arbeitet und untätig bleibt.

Die Beurteilungsgrundlage für die Bewertung des Ernährungszustands der Hunde aus der Entfernung spielt dabei eine besondere Rolle – für alle Hunde (und nicht nur für einen Hund) – einschließlich der von allen Fachleuten und Kennern als leicht übergewichtig beurteilten Fettel Kali – außer scheinbar von Frau Lamparter!

Dabei wird es u.a. auf die Nachweise des Ernährungszustands der Hunde durch das Duo Lamparter/Schindler ankommen, denn die Grundlage dieser ganzen Misere darf nicht in einer feigen Denunziation bzw. Zusammenarbeit im Landratsamt Rottweil gegen den Beklagten liegen – s. hierzu auch den Klagepunkt „Beamtenhalunke“ Landrat Michel!!!

  1. Bisher ist keine Einsicht in die Verfahrensakte erfolgt. Einzelne Klagepunkte konnten vom Beklagten noch nicht nachgelesen werden.

Um zeitnahe Einsicht wird gebeten.

Oberndorf a.N., den 02.05.2022

Mit freundlichen Grüßen

Hans Joachim Thiemann

Klage Land ./. Thiemann – Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 28.04.2022:

An das

Amtsgericht Oberndorf a.N.

Mauserstraße, 78727 Oberndorf a.N.

_______________________

Rechtsstreit Land Baden-Württemberg ./. Thiemann

Az: 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21

Klagen

des Landes Baden-Württemberg

gegen

Herrn Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.

wegen Beleidigung etc.

Ich beantrage hiermit,

  1. die Zeugen in unten stehender Reihenfolge anzuhören.

Zur Begründung:

  1. Die Reihenfolge bei der Anhörung der Zeugen hat für die Verteidigung eine eminent wichtige Bedeutung, da insb. die informativen Aussagen der Hauptzeugen sowie die Aussage des Gutachters/Zeugen Schulte auf den Aussagen der weiteren Zeugen aufbauen bzw. das Schulte-Gutachten mit begründen.

Aus diesem Grunde wird folgende Reihenfolge der Zeugenanhörung beantragt:

Frau Irmtraud Hoeft, Mauserstraße 2, 78727 Oberndorf a.N. – zum Thema Beziehung zwischen Acker und Mayländer,

Herr Bernhard Maier – Sägewerkstraße 2, 78727 Oberndorf a.N. – zum Thema Beziehung zwischen Acker und Mayländer, Dr. Michel, Frau Roth, Begutachtung Lamparter,

Herr Günter Ischebeck, Emil-Guhl-Str.3, 78727 Oberndorf a.N. – Begutachtung Lamparter, Schuldfähigkeit,

Herr Günter Kammerer, Suppengasse 3, 78727 Oberndorf a.N.,  – Begutachtung Lamparter,

Herr Wolfgang Grom, zu laden über das Landratsamt Rottweil, Königsstraße 36, 78628 Rottweil, Bananenrepublik Sieber,

Herr Joachim Hilser, zu laden über das Landratsamt Rottweil, Königsstraße 36, 78628 Rottweil – Schuldfähigkeit, Bananenrepublik Sieber,

Herr Steeb, Höhenweg 18 – 72213 Altensteig – Schuldfähigkeit, Bananenrepublik Sieber.

Herr Dr. Hauser, zu laden über das Landratsamt Rottweil, Königsstraße 36, 78628 Rottweil – Begutachtung Lamparter,

Herr Klatt, zu laden über das Landratsamt Rottweil, Königsstraße 36, 78628 Rottweil – Begutachtung Lamparter, Dr. Michel, Roth,

Herr Michael Lübke, zu laden über die Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a.N. – Dr. Michel, Frau Roth,

Frau Irene Heim, zu laden über die Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a.N. – Dr. Michel, Frau Roth,

Herr Dr. Foth, zu laden über das Landgericht Rottweil, Königsstraße 20, 78628 Rottweil – Schuldfähigkeit, Dr. Michel, Roth,

Frau Lamparter, bereits geladen,

Herr Sieber, bereits geladen,

Frau Roth, bereits geladen,

Herr Bürgermeister Acker, zu laden über die Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a.N.,

Herr Landrat Michel, bereits geladen

Herr Schulte, Gutachter/Zeuge, bereits geladen.

Damit das Gericht und die Zuhörer sich ein Bild des Beklagten vor dem Hintergrund der Zeugenaussagen machen können ist es besonders wichtig, den Gutachter Schulte mit seinen Ausführung auf der Grundlage der Zeugenaussagen anzuhören und nicht als „Fachmann“ mit beeinflussenden und ggfls. vorverurteilenden Aussagen der Zeugenvernehmung voran zu stellen.

Die Verteidigung sieht vor, ggfls. noch die ein oder andere eidesstattliche Erklärung eines Zeugen vorzulegen und damit einzelne Zeugenaussagen überflüssig zu machen, um ein schlankeres Verfahren zu ermöglichen.

Oberndorf a.N., den 28.04.2022

Mit freundlichen Grüßen

Hans Joachim Thiemann

Klage Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen zu viel veranlagter Hundesteuer – 5 OWi 27 Js 2229/22 – Mail vom 27.04.2022:

Herr Kopf,

in der gestrigen Gemeinderatssitzung haben Sie auf meine Frage, ob die Stadt mir die 100 €, die mir zu viel an Hundesteuer für 2021 in Rechnung gestellt wurden, zurück zahlt oder ich sie einklagen muss?
Heute kam in der Sache die Mitteilung des Amtsgerichts Oberndorf a.N., nach der Abweisung der Ordnungswidrigkeitsklage der Stadt Oberndorf a.N. gegen mich, über die Weitergabe dieser Klage an das Zivilgericht des Amtsgerichts Oberndorf a.N. – s. Anlage.
Das Amtsgericht Oberndorf a.N. hat in der Begründung zur Abweisung der Ordnungswidrigkeitsklage der Stadt Oberndorf a.N. gegen mich eindeutig festgestellt, dass die Hundesteuer gem. Satzung der Stadt Oberndorf a.N. ab dem 01.06.2021 fällig wurde. Das Urteil liegt Ihnen vor.
Die veranlagten Monaten Januar bis Mai 2021 sind also rechtswidrig abgerechnet worden.
Sie haben in der Gemeinderatssitzung öffentlich mitgeteilt, dass Sie mir ohne Klageverfahren meine Hundesteuer zurück zahlen, wenn dieses rechtlich so sein muss – und so muss es gem. Urteil des Amtsgerichts Oberndorf a.N. eben sein.
Meine Kontonummer ist Ihnen bekannt. Umgehend nach Geldeingang werde ich das Amtsgericht über den Ausgleich der Hundesteuer informieren.
Ich hoffe, Sie haben mich nicht auch angelogen und zahlen mir die 100 € zurück – falls Ihr Chef Sie lässt und Sie nicht in eine Lüge treibt? Es wäre ein Anfang, nachdem mein Vermögensschaden durch die Stadt Oberndorf a.N. bereits über 100.000 € beträgt!
Danke
Hans Joachim Thiemann

Klage gegen die Coronaverfügung des Landkreises Rottweil – Schriftsatz vom 23.04.2022 – ohne Anlagen:

An das


Verwaltungsagericht Freiburg

Habsburgerstr. 103 · 79104 Freiburg im Breisgau

_______________________

Rechtsstreit Thiemann ./. Regierungspräsidium Freiburg / Landratsamt Rottweil

Az:

Klage

des Herrn Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.

gegen

das Regierungspräsidium Freiburg, Kaiser-Joseph-Str. 167 · 79098 Freiburg im Breisgau, hilfsweise das Landratsamt Rottweil, Königsstraße 40, 78628 Rottweil

wegen Widerspruchabweisung (Fortsetzungsfeststellungsklage)

Streitwert: 800 €

Ich erhebe Klage mit dem Antrag,

  1. im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung zu beschließen,
  2. dem Kläger seine Auslagen vollumfänglich zurück zu erstatten,
  3. den Streitwert aufgrund der geringen wirtschaftlichen Bedeutung (keine wirtschaftliche Bedeutung) auf 800 € festzusetzen.

Zur Begründung:

Die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verfügung ist aufgrund des hohen öffentlichen Interesses an den behördlichen Verfügungen zum Schutz der Bevölkerung in der Coronazeit zwingend erforderlich.

Mit der Klage ist beabsichtigt, sinnvolle Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf den notwendigen Schutz der Bevölkerung von sinnlosen bzw. unangemessenen, hysterieerzeugenden und gegen eine Minderheit gerichteten Maßnahmen auf das Schärfste abzugrenzen.

Zudem wird die Rückzahlung der Kosten der Widerspruchsabweisung in Höhe von derzeit 155,50 € zzgl. Zinsen und Nebenkosten begehrt.

Zum Schriftsatz der Gegenseite (Landratsamt Rottweil) wird angemerkt, dass auf die fehlende Erläuterung der streitgegenständlichen Verfügung weder durch den Verfügungsgeber selber noch durch die ausführende und kontrollierende Polizei in keinster Weise eingegangen wird.

Der Kläger hat an den Verfügungsgeber konkrete Fragen zur Umsetzung der Verfügung gestellt, die auch nicht im genannten Zeitungsartikel auch nur annähernd erläutert wurden.

Zudem wurde der Bericht in der NRWZ und nicht im Schwarzwälder Boten veröffentlicht, der in Oberndorf a.N. nicht gelesen wird.

Falsch ist zudem die Mitteilung, dass in der Zeit der Verfügung auch Politiker zur Maskentragung verpflichtet gewesen sind und dieses durch das Landratsamt Rottweil überprüft wurde. In den in der fraglichen Zeit stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzungen in der Oberndorf Klosterkirche wurde der Kläger sehr scharf durch Bürgermeister Acker zum Masketragen aufgefordert, während die Gemeinderäte keine Maske tragen mussten, trotz Missachtung des 1,5 m Abstandsgebots – um nur ein Beispiel zu nennen.

 Zeuge:Bernhard Maier, Sägewerkstraße 2, 78727 Oberndorf a.N.

Dieser Umstand wurde auch beim Landratsamt Rottweil, sogar mehrfach, im Laufe der Corona-Pandemie angezeigt – ohne das jemals eine Antwort seitens des Landratsamts Rottweil hierzu erfolgte.

Das Landratsamt Rottweil verweist auf den gleichzeitigen Anstieg der Coronainfizierten in der Omnikron-Welle und den Anstieg der Spaziergänge.

Warum ausgerechnet im Freien agierende Spaziergänger einer besonderen Gefährdung durch das Coronavirus ausgesetzt gewesen sein sollen und z.B. Innenstadtbesucher, Gemeinderäte etc. nicht ist weder nachvollziehbar noch vom Verfügungsgeber vorgetragen worden.

Es bestand auch keine Überlastungsgefahr (durch die Spaziergänger) im Rottweiler Krankenhaus oder ist diese eingetreten, da die Omnikronvariante einen weit schwächeren Krankheitsverlauf als vorgehende Varianten zur Folge hatte.

Die vorgetragene Teilnehmerzahl von 1.400 Personen erscheint vorgeschoben. Eine solche Anzahl von Teilnehmern an einem Corona-Spaziergang ist nicht bekannt und vermutlich frei erfunden?

Da die Verfügung kreisweit galt und nicht auf Rottweil beschränkt war wurden gerade kleinere Spaziergänge mit wenigen (>100) Teilnehmern verboten und somit gezielt die Spaziergänge verboten und nicht, wie behauptet, die Gesundheit der Bürger und unser Gesundheitssystem geschützt.

Es wird auch bezweifelt, dass die vielen Ausnahmen von der Maskentragung, u.a. bei Fasnetsveranstaltungen innerhalb der Zeit der „Spaziergängerverfügung“, eine solche Verfügung gegen eine verschwindet kleine, kritische Bürgergruppe, die sich einmal in der Woche getroffen hat, rechtens und mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Der Vortrag der Beklagten, dass eine nähere Erläuterung der räumlichen Umsetzung mit der Vorgabe, „dass die Maskenpflicht insbesondere dann anzuwenden ist, wenn der Mindestabstand nicht kontinuierlich eingehalten werden kann und sich gleichzeitig 10 (!) Personen in einem engen räumlichen Zusammenhang befinden“ nicht erforderlich war zeigt eben genau diesen Fehler der Verfügung, die Unbestimmtheit der Verfügung sehr deutlich und klar, insb. wenn seitens des Verfügungsgebers selber noch die Unfähigkeit des Bürgers, einen Abstand von 1,5 m zum Nachbarn zu erkennen angeführt wird.

Diese Feststellung des Landratsamts Rottweil muss zu umfangreichen Erläuterungen der weit schwierigeren Umsetzung der Vorgaben der „Spaziergängerverfügung führen, denn das Landratsamt Rottweil kann nicht ein Mal vom Unverständnis der Bürger und wenn es passt vom Verständnis der Bürger ausgehen.

Somit mangelt es der Verfügung bereits grundsätzlich am Verständnis für den Bürger. Die Verfügung ist unbestimmt und nicht anwendbar, geschweige denn ohne konkrete (fehlende) Erläuterung umsetzbar.

Das Landratsamt Rottweil war und ist nach wie vor nicht in der Lage, die konkrete räumliche Umsetzung nachvollziehbar darzulegen.

Die 10 (!) Personen, die innerhalb des räumlichen Zusammenhangs als Ausgangsbasis in der Verfügung angegeben werden finden sich im täglichen Leben tausendfach unabhängig der Spaziergänge im Landkreis Rottweil und können nicht als Grundlage einer solchen Verfügung heran gezogen werden, außer wenn eine rechtswidrige Beeinträchtigung einer bestimmten Bürgergruppierung beabsichtigt ist.

Auch die Widerspruchsablehnung des Regierungspräsidiums Freiburg verdeutlicht dieses im Besonderen, da die Rüge wegen der Unbestimmtheit der räumlichen Umsetzung dort nicht einmal von der Sachbearbeiterin verstanden und auf die Abgrenzung des Geltungsbereichs bezogen wurde – was vollständig fehl geht und ein Armutszeugnis für den dortigen Sachverstand (Lesen und Verstehen) darstellt.

Entsprechend erfolgte vom Regierungspräsidium Freiburg ebenfalls keinerlei Konkretisierung der tatsächlichen Umsetzung der Verfügung.

Auch geht das Landratsamt Rottweil nicht darauf ein, warum das Polizeirevier Oberndorf a.N. keinerlei Hilfestellung zum Verständnis der Verfügung gegeben hat.

Als Verfügungsgeber ist das Landratsamt Rottweil auf die Unterstützung der Polizei angewiesen und hat darauf zu achten, dass die Verfügung ordnungsgemäß angewendet und den Bürgern bei Bedarf erläutert wird – alles andere ist reine Willkür und der Verfügung nicht angemessen!

Im Übrigen musste ich die 150 € für die Widerspruchsablehnung durch das Regierungspräsidium Freiburg, einschließlich Mahngebühren (weil ich vom Ruhen der Zahlungspflicht aufgrund der Klage ausgegangen bin) bereits zahlen, obwohl im Rahmen dieser Klage noch zu klären ist, ob mein Widerspruch obsiegt!

Der vom Gericht festgesetzte Streitwert ist unangemessen und an der obersten Grenze der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts festgelegt (Annahme meinerseits wie beim Amtsgericht).

Das Verfahren hat keinerlei wirtschaftliche Bedeutung und einen entsprechend geringen Streitwert, ansonsten ist die wirtschaftliche Bedeutung noch seitens des Gerichts oder des Klagegegners vorzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Joachim Thiemann

Geschiedener Frührentner

Oberndorf a.N., den 23.04.2022

Öffentliche Verhandlung 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – 09.06.2022 – 8:30 Uhr – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 19.04.2022:

Sehr geehrte Frau Hohl,

herzlichen Dank für die überraschende Anberaumung des Verhandlungstermins in der Beleidigungssache etc. 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 auf den 09.06.2022 – s. Anlagen. Jetzt habe ich tatsächlich Hoffnung, noch in 2022 diese ganzen jämmerlichen Gerichtsverfahren abschließen zu können und endlich meine Ruhe wieder zu finden – wobei ich leider mit Berufungen rechne, die mir dann wieder einen Strich durch die Rechnung machen werden – aber es geht vorwärts, wenn auch mal wieder anders als erwartet und wie meistens von den entscheidenden Stellen natürlich unbegründet (müsst ihr Richter-innen eure Kehrtwendungen denn niemals begründen und könnt euch dann auch noch auf die Geheimhaltung berufen?) – entsetzlich aus meiner Sicht, aber ich kenne es nicht anders. Als Anlage beigefügt erhalten Sie vorab meinen Schriftsatz in der Sache. Der unterschriebene Schriftsatz wird umgehend beim Amtsgericht Oberndorf a.N. gegen Eingangsbestätigung persönlich abgegeben. Die meinerseits benannten Zeugen sind zwingend verfahrenserheblich, da sie Auskunft über die Grundlagen der streitgegenständlichen Werturteile, die streitgegenständliche Realsatire in meinem Satireblog www.der-zeigefinger.de geben werden/können. Arbeiten wir also gemeinsam auf eine baldige und rechtsstaatliche Erledigung dieser unangenehmen Sache hin. Vielleicht verschönern und erleichtern wir uns damit den Sommer 2022! Sonnige Grüße Hans Joachim Thiemann P.S. Gutachter Schulte scheint ja die ganz schlimmen Fälle (u.a. Polizistzenmörder) zu bearbeiten. Da haben Sie ja einen feinen Gutachter für mich, den unbeugsamen Systemkritiker, bestimmt  – um das gewünschte Urteil durchzusetzen? Vergleichbar wäre wohl wenn Bentleymitarbeiter im Bentleywerk einen gebrauchten 20 Jahre alten Citroen reparieren sollten – nichts gegen die Franzosen  – der Zweck heiligt eben die Mittel sagt der Volksmund!

Rechtsstreit Land Baden-Württemberg ./. Thiemann

Az: 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21

Klagen

des Landes Baden-Württemberg

gegen

Herrn Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.

wegen Beleidigung etc.

Ich beantrage hiermit,

  1. schnellstmöglich, mindestens aber vor dem 09.06.2022, dass Verfahren wegen Mandantenverrats (Schadenersatz) durch Pflichtanwalt Zimmermann an meiner Person, welches vor Ihrem Gericht anhängig ist (3 C 52/22), abschließend durchzuführen,
  2. alternativ die Abberufung von Rechtsanwalt Zimmermann als meinen Pflichtverteidiger wegen Mandantenverrats im Verfahren 1 O 37/19 vor dem Landgericht Rottweil und des zu befürchtenden Verrats auch in diesem Verfahren,
  3. dass Gutachten/die Aussage des Zeugen Schulte vorab der Verteidigung in schriftlicher Form zur Prüfung und Vorbereitung der Verhandlung mind. 2 Wochen vor der Verhandlung am 09.06.2022 zukommen zu lassen,
  4. mitzuteilen, vor welchem Hintergrund Gutachter Schulte als Zeuge in der Verhandlung auftreten wird, wessen Zeuge er ist (meiner nicht!) und warum meine Begutachtung nach meinen vielen Terminanfragen und der unendlich langen, verlorenen Zeit seit der Verfügung der Begutachtung nun scheinbar nicht mehr notwendig bzw. Gutachter Schulte in anderer Mission unterwegs ist,
  5. die Prüfung der Befangenheit des Gutachters/Zeugen Schulte
  6. die unter Punkt 6 genannten Zeugen zur öffentlichen Verhandlung am 09.06.2022 als Zeugen der Verteidigung zu laden,
  7. die Bestellung von Herr Günter Ischebeck, Emil-Guhl-Str.3, 78727 Oberndorf a.N., als neuen, gerichtsbestimmten Pflichtverteidiger.

Zur Begründung:

1) Vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. ist eine Klage gegen Rechtsanwalt Zimmermann, Kanzlei Wangler, anhängig. Ihm wird darin Partei- und Mandantenverrat gegenüber Herrn Termin vor dem Landgericht (Verfahren 1 O 37/19) vorgeworfen. Dieses Verfahren ist zwingend vor einer Bestellung von Zimmermann als Pflichtanwalt für Herrn Thiemann zu entscheiden, um Herrn Thiemann eine ordnungsgemäße Verteidigung zu ermöglichen und ihm nicht einen, ggfls. in einem späteren Verfahren wegen Parteiverrats und Mandantenbetrugs verurteilten Anwalt als gerichtlich bestimmten Pflichtverteidiger beizuordnen.

 ZeugeDr. Foth

 2. Der Antrag dient der Vermeidung, dass Anwalt Zimmermann den Angeklagten Thiemann erneut in einem Gerichtsverfahren im Stich lässt. Eine prozessordnungsgemäße Verteidigung ist mit diesem Pflichtanwalt unmöglich und von vorn herein zum Scheitern verurteilt.

  1. Es wird davon ausgegangen, dass weder das Amtsgericht Oberndorf a.N. noch die Staatsanwaltschaft Rottweil ein Interesse an der Überrumplung des Angeklagten Thiemann in der öffentlichen Verhandlung am 09.06.2022 haben und das Nichtwissen des Angeklagten zu den Äußerungen des „Gutachters“/Zeugen Schulte nicht zum Nachteil von Herrn Thiemann ausnutzen werden. Nichts anderes wäre im Falle einer erstmaligen Gutachtenvorstellung bzw. sonstiger Aussage des Zeugen / Gutachters Schulte im öffentlichen Verhandlungstermin, ohne Vorkenntnis der Verteidigung, gegeben. Da Protokolle von Gerichtsverhandlungen i.d.R. inhaltslos ohne Beteiligung der betroffenen Parteien als Ergebnisprotokolle ausgefertigt werden ist die schriftliche Aussage/das schriftliche Gutachten des Gutachters/Zeugen Schulte mind. 2 Wochen vor dem Verhandlungstermin zur Prüfung der Verteidigung schriftlich vorzulegen und in die Verfahrensakten aufzunehmen. Dieses dient auch einer schlanken Verhandlungsführung – s.u..
  1. Dass nun, nach dutzendfachen Terminanfragen des Angeklagten Thiemann an den Gutachter/Zeugen Schulte, auf ein Mal ein Gerichtstermin, ohne vorherige forensisch-psychiatrische Begutachtung, erfolgen soll ist unverständlich, da Gutachter Schulte, vermutlich ohne schriftliches Gutachten bzw. aufgrund der inzwischen teils hochemotionalen Schreiben des Herrn Thiemann, gegen diesen aussagen soll/wird? Eine Änderung bzw. Erweiterung der Verfügung des Amtsgerichts Oberndorf a.N. zur Erstellung des Gutachtens zum Thema „Schuldfähigkeit“ des Herrn Thiemann mit Begutachtung im Rahmen eines Begutachtungstermins in der Praxis von Herrn Schulte hin zu einem Schulte-Gutachten ohne persönlichen Kontakt, scheinbar in mündlicher Aussage als Zeuge am Verhandlungstag, ist nicht bekannt!

Es fehlt seitens des Gerichts jede Erläuterung zur neuen Beteiligung des Gutachters/Zeugen Schulte, ggfls. seine Auftragserweiterung, insb. vor dem Hintergrund des eskalierenden Verhaltens von Gutachter/Zeuge Schulte durch sein Kommunikationsversagen gegenüber Herr Thiemann.

Das der Gutachter/Zeuge Schulte scheinbar, gem. Artikel (https://www.merkur.de/bayern/prozess-polizistenmoerder-gutachter-zieht-zurueck-zr-3407598.html ), arbeitsüberlastet ist entbindet ihn nicht von einer prozessordnungsgemäßen Arbeit im Sinne des Auftrags durch das verfügende Gericht. Im Falle einer wesentlichen Arbeitsüberlastung hat der Gutachter Schulte den Auftrag frühzeitig, zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen, an das Gericht zurück zu geben und das Verfahren durch seine schwierige Arbeitsüberlastungssituation nicht in die Länge zu ziehen bzw. sich durch seine Untätigkeit an einer Eskalation der Situation maßgeblich zu beteiligen.

5. Aufgrund der erkennbaren und nachweisbaren Missachtung der vorgeschlagenen Terminvereinbarung zur verfügten Begutachtung durch Herrn Schulte sowie der völligen Missachtung des Anstands, auf die Terminanfragen irgendwann zu reagieren, ist ein unabhängiges Gutachten durch Schulte nicht mehr möglich. Seine Befangenheit bzw. unangemessene Vorgehensweise in der Sache wird von der Verteidigung festgestellt bzw. ist vom Gericht zu prüfen.

  1. Es wird gebeten mitzuteilen, welcher Zeuge der Anklage/des Gerichts in welcher Sache und in welchem der zusammen gefassten Verfahren (s.o.) aussagen soll/wird. Eine Zuordnung der Zeugen zu den Anklagepunkten sowie den jeweiligen Verfahren ist nicht zweifelsfrei möglich und nicht gegeben und damit auch keine adäquate Vorbereitung der Verteidigung!

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass in der Verhandlung ausschließlich die Zeugen der Anklage, der Staatsanwaltschaft Rottweil bzw. des Gerichts, gehört werden sollen und kein einziger Zeuge der Verteidigung.

Allein für das Verfahren 5 Ds 15Js 13152/21 wurden 11 weitere Zeugen der Verteidigung benannt, die allesamt nicht geladen wurden.

Sollte die Zeugenladung aufgrund der noch nicht mitgeteilten Ladungsadressen erfolgt sein wird darauf hingewiesen, dass dieses Fehlen der Zeugenadressen durch das Amtsgericht Rottweil hätte mitgeteilt werden müssen bzw. der Pflichtanwalt hätte, bei ordnungsgemäßer Verteidigung, auf das Fehlen der Ladungsadressen aufmerksam machen und diese nachreichen müssen, um Schaden von seinem Mandanten abzuwenden. Beides ist, zum Nachteil des Herrn Thiemann, nicht erfolgt!

Entsprechend werden nachfolgende Zeugen der Verteidigung zur Vernehmung zu den Verfahren 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 beantragt:

Bürgermeister Hermann Acker, Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a.N. – als Auslöser der ganzen Streitigkeiten zwischen Thiemann und den Behörden/Beamten ist Bürgermeister Hermann Acker, neben Landrat Michel, der wichtigste Zeuge in diesem Verfahren – zum Thema Beziehung zwischen Acker und Mayländer, Dr. Michel, Sieber, Roth – für die Aussage von Bürgermeister Hermann Acker wird schon jetzt die Vereidigung als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussage beantragt!

Frau Irmtraud Hoeft, Mauserstraße 2, 78727 Oberndorf a.N. – zum Thema Beziehung zwischen Acker und Mayländer,

Herr Bernhard Maier – Sägewerkstraße 2, 78727 Oberndorf a.N. – zum Thema Beziehung zwischen Acker und Mayländer, Dr. Michel, Frau Roth, Begutachtung Lamparter,

Herr Günter Ischebeck, Emil-Guhl-Str.3, 78727 Oberndorf a.N. – Begutachtung Lamparter, Schuldfähigkeit,

Herr Günter Kammerer, Suppengasse 3, 78727 Oberndorf a.N.,  – Begutachtung Lamparter,

Herr Wolfgang Grom, zu laden über das Landratsamt Rottweil, Königsstraße 36, 78628 Rottweil, Bananenrepublik Sieber,

Herr Dr. Hauser, zu laden über das Landratsamt Rottweil, Königsstraße 36, 78628 Rottweil – Begutachtung Lamparter,

Herr Klatt, zu laden über das Landratsamt Rottweil, Königsstraße 36, 78628 Rottweil – Begutachtung Lamparter, Dr. Michel, Roth,

Herr Michael Lübke, zu laden über die Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a.N. – Dr. Michel, Frau Roth,

Frau Irene Heim, zu laden über die Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a.N. – Dr. Michel, Frau Roth,

Herr Dr. Foth, zu laden über das Landgericht Rottweil, Königsstraße 20, 78628 Rottweil – Schuldfähigkeit, Dr. Michel, Roth,

Herr Joachim Hilser, zu laden über das Landratsamt Rottweil, Königsstraße 36, 78628 Rottweil – Schuldfähigkeit, Bananenrepublik Sieber,

Herr Steeb, Höhenweg 18 – 72213 Altensteig – Schuldfähigkeit, Bananenrepublik Sieber.

Es werden zeitnah eidesstattliche Erklärungen von einzelnen Zeugen vorgelegt, um die Dauer der öffentlichen Verhandlung nicht übermäßig zu strapazieren und in die Länge zu ziehen.

Da Herrn Thiemann bis heute keine Hintergründe über die vom Gericht und der Klägerin bestimmten Zeugen (die Ladung der Zeugen der Anklage wird an dieser Stelle begrüßt, gefordert und unterstützt) zugeleitet wurden (insb. Schulte) hoffe ich, dass diese kurze Mitteilung der Aussagegrundlage der Zeugen der Verteidigung wenigstens der Klägerin eine entsprechende Verhandlungsvorbereitung, die dem Angeklagten scheinbar verwehrt werden soll, ermöglicht.

7. Herr Günter Ischebeck ist bereits mit dem Verfahren vertraut. Er bedarf keiner weiteren Einarbeitung. Eine Terminverschiebung durch diesen gerichtsbestimmten Anwaltswechsel ist nicht notwendig bzw. erforderlich.

Abschließend wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil mit dieser Klageerhebung gegen Herrn Thiemann, z.B. in Bezug auf das Vorgehen und die Taten der Beamten Lehmann und Acker gegen Herrn Thiemann, offensichtlich mit zweierlei Maß misst.

Während die öffentliche „Verhaftung“ mit anschließender Freiheitsberaubung des Herrn Thiemann durch den Polizeibeamten Lehmann mit einer geringen Geldstrafe von 500 € für den verbeamteten Täter Lehmann und ohne jedes öffentliches Aufsehen, geschweige denn einem Gerichtsverfahren, stillschweigend ohne großes öffentliches Aufsehen von der Staatsanwaltschaft Rottweil erledigt worden ist, wurde die potentielle Körperverletzung des Bürgermeisters Acker gegen Herrn Thiemann nach erster Mitteilung des hohen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung sowie dem Vorschlag der Ermittlungseinstellung an den potentiellen Täter Acker, gegen Zahlung eines ebenfalls sehr geringen Geldbetrags von 250 € auch noch, trotz Zeugen und Attesten für die Tat, ohne Gerichtsverfahren bzw. detaillierte Ermittlungen eingestellt – u.a. auch keine Erstellung eines forensisch-psychiatrisches Gutachtens zur Schuldfähigkeit, Ehrlichkeit etc. des potentiellen Täters Acker!

Die vorliegende Klage wegen angeblicher Beleidigung und Verleumdung etc. wurde dagegen umgehend von der Staatsanwaltschaft Rottweil als Klage beim Amtsgericht Oberndorf a.N., ohne vorherigen Strafbescheid etc., eingereicht und nun sogar noch mit einem forensisch-psychiatrischen Gutachten zur Schuldfähigkeit des Herrn Thiemann und einem gegen Herrn Thiemann agierenden Pflichtanwalt garniert.

Für diese erkennbare Ungleichbehandlung zwischen Herrn Thiemann und den Beamten Acker und Lehmann ist die Staatsanwaltschaft Rottweil in besonderer Weise verantwortlich. Es scheint augenscheinlich zu sein, dass zum einen Beamte von der Staatsanwaltschaft Rottweil vor Strafverfolgung geschützt werden sollen und zum Anderen aufgrund der persönlichen Betroffenheit der leitenden Staatsanwältin Mayländer in der Sache ein unverhältnismäßiges und unangemessenes Vorgehen gegen Herrn Thiemann erfolgt ist. Dieses potentielle Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft Rottweil ist im Urteil in besonderer Weise zu würdigen.

Zudem wird an dieser Stelle erneut auf die unerklärliche Strafbemessung von Frau Mayländer gegen Herrn Thiemann hingewiesen – Polizeibeamter Lehmann (Freiheitsberaubung) = 500 €, Bürgermeister Hermann Acker (Körperverletzung) = 250 €, Thiemann (angebliche Beleidigung gegen Mayländer = 4.800 €. Auf das Verhältnis der Nettoeinkommen zur Strafbemessung wird verwiesen.

Das Verhalten von Frau Mayländer trägt die Grundzüge eines Feldzugs gegen Herrn Thiemann, denn auch die angeblichen Beleidigungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand und wären geeignet, im Falle der Bestätigung durch das Amtsgericht Oberndorf a.N. , die vollständige Überlastung der deutschen Gerichte weiter zu befördern – dicker Hintern = große Nase, schiefe Nase, Schielen, große Füße (und ich meine die Füße!), O-Beine; Witzfigur = Lachnummer, Vollpfosten, Grenzgänger, Traumtänzer, Leichtgewicht etc. usw..

Eine Klagewelle durch die Staatsanwaltschaft Rottweil müsste die Folge im Falle einer Bestätigung der streitgegenständlichen Äußerungen, zumal in einem Satireblog erfolgt, sein.

Die Veröffentlichung von angeblich „geheimen“ Unterlagen erfolgte aus Unwissenheit, denn die Öffentlichkeit sollte/muss erfahren, welche Mauscheleien sich innerhalb der Behörden abspielen und wie sich die Beamten untereinander abstimmen und schützen.

Durch die Veröffentlichungen ist keinerlei materieller oder immaterieller Schaden entstanden – nur hat insb. das Image der Staatsanwaltschaft Rottweil gelitten.

Die streitgegenständlichen Klagen sind die Folge dieses Ansehensverlusts der Staatsanwaltschaft Rottweil und wären vermutlich bei allen anderen Bürgern und insb. bei Beamten umgehend eingestellt worden!

Zur Terminansetzung ist anzufügen, dass die zeitlichen Vorgaben für die Zeugen nicht nachvollzogen werden können.

Allein die 45 Minuten Vortragszeit zu Verhandlungsbeginn für den Gutachter/Zeugen Schulte sind vor dem Hintergrund der beantragten, schriftlichen Gutachtenvorlage nicht notwendig und übersteigen z.B. schon alleine die gesamte Verhandlungsdauer des Prozesses 1 O 37/19 – Landgericht Rottweil vom 05.05.2020 im Prozess der Stadt Oberndorf a.N. gegen Herrn Thiemann wegen über 60 angeblicher Beleidigungen und Verleumdungen – Zeugen: Herr Foth, Frau Hoeft, Herr Maier.

Es wird deshalb zur Vermeidung von Verhandlungsverzögerungen angeregt, die Zeugen zum Verhandlungsbeginn zu laden und nach einer noch festzulegenden Reihenfolge anzuhören.

Die Verteidigung sieht, z.B. für die Vernehmung der beiden Hauptzeugen der Verteidigung Michel sowie Acker einen erheblichen Zeitrahmen vor, während die Vernehmung der Zeugen Sieber und Lamparter eher von kurzer Dauer sein dürfte.

Die Vernehmung des Gutachters/Zeugen Schulte kann auf Fragen an Herrn Schulte zum Gutachten begrenzt werden. Ein schulstündlicher Vortrag bzw. wissenschaftlicher Monolog durch den Dozenten Schulte zu Verhandlungsbeginn zum Thema Schuldfähigkeit ist nicht notwendig, ja sogar vor dem Hintergrund der vorgenannten Ungereimtheiten im Zuge der Gutachtenbeauftragung und -erstellung fragwürdig.

Damit die öffentliche Verhandlung nicht unter Zeitnot/Leerlauf geführt werden muss wird angeregt, die o.g. Hinweise zu beachten und im Verhandlungsablauf umzusetzen.

Oberndorf a.N., den 19.04.2022

Mit freundlichen Grüßen

Hans Joachim Thiemann

Dipl. Ingenieur

Stadtbaumeister a.D. – Stadt Oberndorf a.N.

Geschäftsführer a.D.

Frührentner

Verteidiger vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N.

https://www.merkur.de/bayern/prozess-polizistenmoerder-gutachter-zieht-zurueck-zr-3407598.html

5 Cs 20 Js 15757/20 (2) – Terminvereinbarung Begutachtung – Schulti der Untätige! – Mail vom 17.04.2022:

Hallo Herr Schulte, 

nachdem ich, zu meiner vollständigen Überraschung, eine Terminansetzung beim Amtsgericht Oberndorf a.N. erhalten habe, ohne auch nur einen Satz von Ihnen zur verfügten Begutachtung und ohne einen Termin für die Begutachtung erhalten zu haben, bitte ich Sie nun um Vorlage Ihres Gutachtens oder was auch immer Sie im Auftrag des Amtsgerichts Oberndorf a.N. erarbeitet haben. Ich benötige diese Unterlagen, um meine Verteidigung prozessordnungsgemäß vorbereiten zu können und vor allem Ihre Befragung in der öffentlichen Verhandlung am 09.06.2022 inhaltlich geprüft und gewertet vornehmen zu können. Herzlichen Dank für Ihre Kooperation – besser spät als nie oder? Schöne Osterfeiertage Hans Joachim Thiemann    Mensch Schulte, was ist nur los mit Dir? Ich verliere die Hoffnung und die Contenance. Wieder habe ich auf meine Terminvorschläge (s.u.) keine Antwort, geschweige den eine Terminvereinbarung, für die amtsgerichtlich festgelegte forensisch-psychiatrische Begutachtung von Dir erhalten – Verfahren vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. 5 Cs 20 Js 15757/20 (2). Wie viele Jahre kann ein Gutachter ein Gerichtsverfahren durch seine Untätigkeit unter Beihilfe des Gerichts eigentlich verzögern? Was kann ich noch tun, um mein Gerichtsverfahren endlich fortführen zu können – um am Ende endlich meine Schadenersatzklage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil beim Amtsgericht Oberndorf a.N. einreichen zu können – aber das Amtsgericht Oberndorf a.N. und die Staatsanwaltschaft Rottweil wollen das ja nicht und schaffen es seit Jahren, diesen Prozess und damit die Grundlage für meine Klage nicht zum Abschluss zu bringen. Was steht bei Beamten eigentlich auf vorsätzliche Untätigkeit, auf Zeitschinden – nichts oder eine Gratifikation oder Beförderung? Dienstaufsichtsbeschwerden sind – völlig nutzlos! Beamte sind unantastbar! Scheiße Schulte, fang endlich an zu arbeiten oder bist Du inzwischen selbst in Deine eigene „Gefängnisklapse“ eingeliefert worden? Am liebsten würde ich noch viel heftiger schreiben – aber meine gute Erziehung hindert mich noch immer daran, Dir, Schatten-Schulte, zu schreiben, was ich inzwischen von eurem Apparat genau halte. Ich weiß es ist sinnlos – also der Form halber – bitte bitte lieber Schattenschulte, falls es Dich wirklich gibt vereinbare den vom Amtsgericht Oberndorf a.N. verfügten Begutachtungstermin mit mir. Du kennst, wie alle anderen auch, sogar schon das Ergebnis – es sollte also eine Kleinigkeit sein! Danke und frohe Ostern. Solltest Du Deine Eier suchen – viel Spaß dabei und viel Erfolg

Hans Joachim Thiemann

Herr Landrat Michel,
vor dem Hintergrund Ihres Strafantrags wegen Beleidigung („Beamtenhalunke) frage ich erneut an, warum das Landratsamt Rottweil als Rechtsaufsicht der Stadt Oberndorf a.N. mir bis heute keine Antwort bzw. Stellungnahme zum rechtswidrigen Vorgehen der Stadt Oberndorf a.N. durch Sperrung meiner E-Mailadresse für alle kommunalen Stellen, Ämter und Einrichtungen zugesandt hat.
Ich habe Ihnen bereits vor fast 2 Jahren erstmals berichtet, dass das Landgericht Rottweil im Mai 2020 entschieden hat, dass die von Acker verfügte komplette Mailsperre gegen mich rechtswidrig bzw. nicht richtig ist.
Seitdem habe ich weitere Anfragen an die Rechtsaufsicht des Landratsamts Rottweil (Klatt und Roth) gestellt und bisher keine inhaltliche Antwort zur Rechtmäßigkeit des Oberndorfer Vorgehens erhalten.
Die Mailsperre gilt bis heute. Es liegt mir sogar eine schriftliche Mitteilung des Oberndorfer Beamten Sieber vor, dass auch über Freunde eingereichte Mails von mir zwar die Adressaten in der Oberndorfer Verwaltung erreichen, aber dort nicht bearbeitet werden!!!
Ihre hochbezahlten Beamten Klatt und Roth seit Monaten abgetaucht und nicht mehr erreichbar für mich.
Sie als höchster Repräsentant des Landratsamts Rottweil und Vorgesetzter der beiden faulen Beamten tragen die Verantwortung für dieses miese Versteckspiel und ich bitte Sie nun ein weiteres Mal, mir nach fast 2 Jahren eine Antwort in der Sache zukommen zu lassen.
Das Urteil im Verfahren 1 O 37/19 habe ich Ihnen schon vor zwei Jahren zukommen lassen – ohne eine Rückmeldung bis heute erhalten zu haben.
Ein solches Vorgehen einer Rechtsaufsicht, von steuerfinanzierten Beamten, ist für mich nur noch abartig und der Terminus „Beamtenhalunke“ vermutlich in der rechtlichen Wertung noch viel zu milde ausgedrückt.
Entsprechend bitte ich Sie vor dem Hintergrund des anstehenden Prozesses der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen mich wegen eben dieser Beleidigung (Mayländer klagt gegen mich sofort, während sie meine Strafanträge begründungslos in`s Leere laufen lässt und scheinbar sogar manipuliert?) endlich um Antworten auf meine Anfrage – diese und die vielen anderen noch ausstehenden Antworten – z.B. zum Thema falsche Erschließungsbeitragsrechnung „Im Felsblick“ usw..
Vielleicht können wir das Eine oder Andere noch vor dem Prozess abarbeiten, damit dieser nicht zu lange dauert – oder hoffen Sie auf die Zuarbeit des Gerichts durch vorsätzliche Manipulation dieses Klageverfahrens zu meinem Nachteil?
Nach dem meiner Meinung nach (und nicht nur meiner Meinung nach) verschobenen Verfahren von Richter Lutz-Hill und dem Abtauchen von Richterin Hohl sowie dem Gutachter „Schattenschulte“ ist ein solches Zugeständnis des Amtsgerichts Oberndorf a.N. an die Beamtenkollegen in der Staatsanwaltschaft und im Landratsamt Rottweil ganz sicher nicht auszuschließen – es wird für das Amtsgericht aber immer schwieriger, ein solchen Verhalten geheim zu halten und zu rechtfertigen!

Hans Joachim Thiemann

Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. – Amtshaftung „Körperberührung“ – Termin der öffentlichen Verhandlung ist im Sommer 2022 – Mail vom 06.04.2022:

Hallo Leute,
es ist ein weiterer Schritt zur Bestrafung von Bürgermeister Acker wegen seiner „Körperberührung“ (das andere Wort darf ich nicht schreiben) vollbracht.
Nach 3,5 Jahren wird im Sommer 2022 ein Gerichtstermin in der Sache vor dem Landgericht Rottweil stattfinden. Der Tag der öffentlichen Verhandlung muss nur noch explizit festgelegt werden.
Die Rückverweisung an das Amtsgericht Rottweil, vermutlich um weitere Zeit für Acker zu schinden, scheint vom Tisch zu sein – es wäre auch nur noch lächerlich gewesen?
Immerhin hat es ca. 1 Jahr gedauert, bis die Verweisung des Amtsgerichts Oberndorf a.N. an das Landgericht Rottweil zu einer dortigen Verhandlung führt!
Ich gehe, wie immer wenn Acker nicht vorab von einer Verhandlungsbeendigung informiert oder die Verhandlung von „einem Freund der Familie Acker“ geführt wird, davon aus, dass er nicht persönlich anwesend sein kann/will?
Sollte Acker, wider Erwarten, doch anwesend sein werde ich sofort darum bitten, dass wir seine und meine Version der „Körperberührung“, mit dem Zeugen Maier, nachstellen und das wird Acker zu vermeiden wissen oder es vermeiden wollen.
Vielleicht wird nun, nach 3,5 Jahren, endlich alles gut in der Sache und Acker seiner gerechten Strafe zugeführt – die sicher, wie fast immer in solchen Fällen von schuldigen Beamten, viel zu milde ausfallen wird.
Es war ein langer Weg und ein nervenraubender Kampf gegen die Acker zugeneigte Staatsanwaltschaft Rottweil und das ackerfreundliche Amtsgericht Oberndorf a.N. und am Ende wird alles gut – so mein berechtigter Wunsch.
Gute Zeit bis dahin!
Hans Joachim Thiemann – Hoffnungsvolles Opfer

Befangenheitsantrag gegen den Landgerichtspräsidenten Foth, Landgericht Rottweil, – Anmerkungen zur Stellungnahme des beschwerten Foth vom 06.04.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
eine einfachere, schlechtere, inhaltlich belanglosere Stellungnahme habe ich noch nie gelesen – und ich habe schon Einige davon lesen müssen – Anlage leider nur in Originalmail, da ich sonst wieder verklagt werde – sie wäre es wirklich wert veröffentlicht zu werden.
Als Landgerichtspräsident steht Herrn Foth eine umfassende, die Vorwürfe aufarbeitende inhaltliche Stellungnahme zu und kein verheimlichendes, verschleierndes und verweisenden Gewäsch!
Diese Stellungnahme steht sozusagen in der Tradition von Bürgermeister Hermann Acker, der auf nicht beantwortete Fragen in der Bürgerfragestunde immer antwortet, dass das eben die Antworten seien, die der Fragende bekomme – nur Gewäsch, inhaltlich nothing etc..
Dass jetzt sogar ein Landgerichtspräsident in gleicher Art und Weise vorgeht, ich kenne dieses auch z.B. von Mitarbeitern des Landratsamts Rottweil und Landrat Michel, zeigt nur wieder sehr deutlich, dass diesen hohen „Tieren“ einfach Immunität qua Amt verliehen wurde und sie unantastbar sind, während im Vergleichsfall der Beweisführung durch den Bürger weder Zeugen  geladen noch den Zeugen geglaubt, Atteste nicht anerkannt, Taten nicht ermittelt und sogar eidesstattliche Erklärungen unerwähnt abgetan werden.
Die Beamten brauchen sich da keinen Kopf zu machen. Sie schreiben einfach – ich war`s nicht – und sie benötigen keine Zeugen, keine Atteste, keine Erklärungen und es erfolgen keine Ermittlungen – sie sind eben qua Amt und Standeszugehörigkeit glaubwürdig, systemrelevant, eben unantastbar – ein Irrsinn – ein unhaltbarer Zustand – eine Hypothek aus der Vergangenheit.  
Zur Stellungnahme:
Bereits in den vorgehenden Verhandlungen der Verfahrens 1 O 37/19 hat Herr Foth mich zurecht gewiesen, die Wahrheit sagen zu müssen, da ich ansonsten schwere Konsequenzen zu tragen hätte. Gleichzeitig hat er die „L….“ des städtischen Vertreters Leopold unbeanstandet und unkommentiert und vor allem unprotokolliert gelassen – dazu kein Wort in der Stellungnahme!
Im Prozess 1 O 37/19 wurde nur zwei von vielen Zeugen geladen und gehört – die zwei Zeugen haben maßgeblich meine Aussagen bestätigt – was andere Zeugen ebenfalls getan hätten – wenn sie denn gedurft hätten.
Herr Foth hat mir in diesem Verfahren in allen Verhandlungsrunden immer wieder das Wort entzogen und dieses nicht protokolliert.
Darüber hinaus hat Herr Foth den Prozess durch eigen Terminverlegungen ohne Antrag der Parteien unverhältnismäßig in die Lände gezogen – was im Übrigen gerade wieder erfolgen soll (Amtshaftungsklage gegen die Stadt Oberndorf a.N. liegt seit vielen Monaten beim Landgericht Rottweil und man verzögert (vorsätzlich?) auch dieses Verfahren) und auch beim Amtsgericht Oberndorf a.N. gegen mich praktiziert wird.
Herr Foth gibt sogar zu, den Schriftsatzantrag von Zimmermann in der letzten „Verhandlung“ nicht bearbeitet, sondern stattdessen ein Urteil gefällt zu haben – mit einem auf der Grundlage des nicht zugelassen Vortrags meines Anwalts (rechtswidrigen?) Urteils. Ich hatte nur nicht die Mittel und einen Anwalt, um hier in Berufung zu gehen!!! Das Vorgehen von Foth nur zu diesem einen Beispiel ist himmelschreiendes Unrecht!
Die letzte Verhandlung wurde völlig überraschend für alle Zuhörer (u.a. Ischebeck, Hoeft, Maier) ohne tatsächliche Verhandlung und ohne die Möglichkeit der Äußerung meinerseits beendet – ein Abbruch ist das Gleiche! Nur mit dem Schriftsatzrecht hatte ich die Möglichkeit gegen die Anschuldigen vorzugehen – dieses wurde von Herrn Foth (vorsätzlich!) verhindert!
Übrigens sind alle Protokolle, die von Foth selber ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten erstellt wurden, ein Witz und völlig ungeeignet, die Verhandlungen inhaltlich wieder zu geben. Die jeweiligen Protokolle habe ich meinen Anwälten gegenüber bereits als wert- und inhaltslos mit markanten Worten bezeichnet – dem ist nichts hinzuzufügen. 
Im Übrigen war der Klagevertreter, Bürgermeister Acker, nur in der letzten, vorzeitig und ohne Aussprache beendeten Verhandlung persönlich anwesend und von der Verfahrensbeendigung sichtlich in keiner Weise überrascht – völlig anders als ich, der dieses auch verbal zum Ausdruck gebracht hat – was natürlich im Protokoll nicht vermerkt wurde!. Acker hatte nichts zu befürchten, z.B. meine Aussagen, da er vermutlich vorab vom Gericht über diese schamlose und gemeine Verfahrensbeendigung vorab informiert wurde – die Verflechtungen zwischen Foth und Acker sind zwischenzeitlich ja bekannt!
Ansonsten ist festzustellen, dass alles was Foth gemacht und entschieden hat, scheinbar und glücklich für ihn, dem der Geheimhaltung etc. unterliegt, so dass er sich nicht einmal verteidigen muss – es reicht seine lächerliche und lapidare Aussage, dass er alles richtig und nichts falsch gemacht hat – auch das fiese, schamlose und völlig unangebrachte und unverhältnismäßige Ordnungsgeld in der Sache wird natürlich nicht begründet – es unterliegt der Geheimhaltung, wie günstig für Foth – ist also nicht prüfbar – Foth ist scheinbar in der Lage, jede willkürliche und erkennbar falsche Entscheidung auf der Grundlage der Geheimhaltung und der Mitteilung, dass er ein ehrlicher Richter, ist zu verkünden – ja bravo Foth, so herrschten schon die Könige und Fürsten vergangener Tage.
Auf weitere Nachweise der Befangenheit und Parteinahme von Foth verzichte ich an dieser Stelle, da ich mir erfahrungsgem. die Finger wund schreiben kann – fast ohne jeden zählbaren Erfolg, da der inhaltlose Nichtvortrag der Beamten i.d.R. jeden beweiserfüllten, nachvollziehbaren und jeder Zeit überprüfbaren Schriftsatz/Kommentar meinerseits begründungslos aus dem Rennen schlägt.
Seine Stellungnahme zu seiner politischen Haltung etc. ist ebenfalls unterirdisch. Sollte hier tatsächlich ein rechter Richter es bis an die Spitze des Landgerichts Rottweil (vielleicht in juristischer Erbfolge?) geschafft haben zeigt das sehr deutlich den Geist der deutschen Justiz – aber was soll man erwarten wenn man weiß, aus welcher Saat das Richtertum nach 1945 erwachsen ist?
Als bekennender Linker habe ich von solch einem Richter, dessen Vater meiner Recherche nach bereits im Stammheimprozess die linken Angeklagten rechtswidrig abhören lies, nur das Schlimmste und wahrscheinlich keine Gerechtigkeit zu erwarten – so wie die Vergangenheit des Großvaters von Foth als Richter von allen Stellen geheim gehalten wird – oder?
Beamte sind unantastbar – nur ab und an wird „ein kleiner Lehmann“ geopfert – aber nur, wenn es gar nicht anders geht.
www. der-zeigefinger.de – hier ist alles Weitere zum Prozess 1 O 37/19 ebenfalls nachlesbar!!!
Für das Amtsgericht Oberndorf a.N. im Rahmen meiner Klage gegen Anwalt Zimmermann wegen Untätigkeit verweise ich darauf, dass ich die angehängte Verfügung mit Fristsatz auf den 08.04.2022 am 05.04.2022 erhalten habe, so dass meine Bearbeitungsfrist nur wenige Tage beträgt. Diese Übersendung erst zum Ende der Frist unterstreicht deutlich die Arbeit Zimmermann`s gegen mich – seinen (ehemaligen) Mandanten!!! 
Dieses Schreiben geht heute persönlich unterschrieben fristwahrend an`s Landgericht Rottweil raus.

Hans Joachim Thiemann

Sehr geehrte Frau Hakenbeck-Rottner,

leider habe ich vergessen das Thema „Lügen“ anzusprechen, da Herr Foth es zwar einleitend erwähnt, aber nicht darauf eingeht. Er hat es vermutlich nicht nötig – ich aber um so mehr!

Herr Foth hat im Urteil 1 O 37/19 ausgeführt, dass zu allen Anklagepunkten (> 60 ) umfassend ausgeführt und vorgetragen wurde.

Das ist ein widerliche Lüge (Zeugen gibt es genügend) und sogar, falls Sie die Protokolle bemühen möchten, auch diesen zu entnehmen.

Es wurden nicht ansatzweise alle Klagepunkte seitens der Verteidigung dem Gericht vorgetragen und dazu Stellung genommen. Vielmehr wurde mir das Wort verwehrt, das Wort entzogen oder die Verhandlung unvorhersehbar einfach für beendet erklärt!
Es gab einzig und allein in der ersten Verhandlung einen Schlichtungsvorschlag des Gerichts, wie welcher Klagepunkt nach dessen Wertung einzustufen wäre – ohne Vortrag der Verteidigung zu den einzelnen Klagepunkten.
Selbst dabei wurde von Foth gegen meine Person entschieden, denn obwohl schon damals weit mehr als die Hälfte der Klagepunkte als Werturteile eingestuft wurden wollte Foth keine entsprechende Kostenteilung, wie dann im Urteil erfolgt, sondern eine hälftige Kostenteilung zu meinen Ungunsten – warum – keine Ahnung – Bösartigkeit, Unvermögen, Willkür, persönliche Abneigung?
Ebenfalls bitte ich noch zu bedenken, dass der Klagepunkt „Führer“ vorab von Ihnen persönlich vor der Verhandlung am 05.05.2020 nicht als Beleidigung bewertet und dieses so schriftlich mitgeteilt wurde (worauf ich mich verlassen musste), im Urteil dann aber wie aus dem Nichts ohne Vorankündigung wieder als Beleidigung und zu unterlassen entschieden worden ist – ohne Chance für mich, auf diesen unerklärlichen Sinneswandel des Gerichts reagieren zu können – ich bin solche Manöver inzwischen zwar gewöhnt (z.B. Staatsanwaltschaft Rottweil), sie sind deshalb nicht weniger widerlich und meiner Meinung nach auch rechtswidrig und reine Willkür.
Soweit mein weiterer Vortrag in der Sache. Er geht Ihnen heute noch auf dem Postweg zu.
Gruß
Hans Joachim Thiemann

Klage wegen Beleidigung – Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. u.a. vom 29.03.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren, hallo Leute, 

heute kam die berichtigte Anklageerhebung von Staatsanwältin Martina wegen Beleidigung gegen verschiedene Beamte. Statt mir die bis heute versagte Einsicht in die Ermittlungsunterlagen in dieser Sache bei der Staatsanwaltschaft Rottweil zu gewähren (Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch gegen Frau Martina ist anhängig) hat Martina nun Klage erhoben – so kann man das eben auch machen, wenn man Bürger einschüchtern und sich selber schützen möchte. Immerhin habe ich nun die angeblichen „Beleidigungen“ (Werturteile) der einzelnen Beamten, welche natürlich einen besonderen Schutz im Beamten- und Behörden-System aufgrund ihrer herausragenden Rolle im Vorgehen gegen die Bürger und ihrer sensiblen Persönlichkeit haben zur Kenntnis bekommen – anders als angefragt und erwartet?? Für das Amtsgericht Oberndorf a.N.: Es handelt sich bei den von mir geschriebenen Äußerungen unstrittig um Werturteile (angeblichen „Beleidigungen“ – gell Herr Nogrady – oder sind meine Aussagen grundsätzlich Beleidigungen und gegen mich gerichtete Beleidigungen Werturteile?) aufgrund eines größeren Gesamtzusammenhangs: Frau Lamparter – Landratsamt Rottweil – „Witzfigur“  – eine solche angebliche „Beleidigung“ (Werturteil) wurde bereits im Landgerichtsprozess Stadt Oberndorf a.N. / Thiemann (1 O 37/19) vom Landgericht abgewiesen (Frau Heim – „Witzfigur/Lachnummer des Baurechts“) Rottweiler Michel – Landratsamt Rottweil – „Behördenhalunke“ und Knalltüte“ Gregor Sieber – Stadt Oberndorf a.N. hat wahrscheinlich den „Affenstatus“ in der von ihm ausgerufenen Bananenrepublik erreicht? – bitte genau lesen! Hiermit beantrage ich die Beweiserhebungen, insb. die Zeugenvernehmung (z.B. ehemalige Mitarbeiter der Stadt Oberndorf a.N., die ich noch aufspüren muss) – eidesstattliche Aussagen, Zeugensuche etc.. Als Zeugen werden benannt: Herr Friedrich Steeb – ehemaliger Leiter des Hochbauamts Oberndorf a.N. – Bestätigung Terminus Sieber – Bananenrepublik Herr ? (Nachfolger von Herrn Steeb) – ehemaliger Leiter des Hochbauamts Oberndorf a.N. – Bestätigung Terminus Sieber – Bananenrepublik Herr Josef Geray – ehemaliger Leiter des Baurechtsamts Stadt Oberndorf a.N. – Bestätigung Terminus Sieber – Bananenrepublik Herr Wolfgang Asprion – ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Oberndorf a.N. – Bestätigung Terminus Sieber – Bananenrepublik Herr Wolfgang Grom – ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Oberndorf a.N. – Bestätigung Terminus Sieber –  Bananenrepublik Frau Edeltraud Klenk – Tierschutzverein Oberndorf a.N. – Witzfigur – Zustand meiner Hunde Herr Günter Kammerer – Oberndorf a.N. – Witzfigur – Zustand meiner Hunde Herr Günter Ischebeck – Oberndorf a.N. – Witzfigur – Zustand meiner Hunde Herr Harald Klatt – Landratsamt Rottweil – Witzfigur – Zustand meiner Hunde / Rechtsverstöße des Landratsamts / Untätigkeit / Amtsmissbrauch Frau Elvira Roth – Landratsamt Rottweil – Witzfigur – Zustand meiner Hunde / Rechtsverstöße des Landratsamts / Untätigkeit / Amtsmissbrauch Herr Jörg Hauser – Landratsamt Rottweil – Witzfigur – Zustand meiner Hunde / Rechtsverstöße des Landratsamts / Untätigkeit / Amtsmissbrauch Bernhard Maier – Oberndorf a.N. – Rechtsverstöße des Landratsamts / Untätigkeit / Amtsmissbrauch Weitere Zeugenbefragungen zu den einzelnen Klagepunkten, die diese streitgegenständlichen Werturteile auf der Grundlage konkreter Sachverhalte aufdecken und verdeutlichen können, werden nachgereicht. Die Zeugenanschriften werden nachgereicht, da sie i.T. noch ermittelt werden müssen. Die Zeugenbefragung ist elementarer Bestandteil meiner Verteidigung. Eine Verweigerung der Zeugenbefragung durch das Gericht würde wieder einmal das Unrecht in unseren Behörden bestätigen. Sollte mir die Zeugenvernehmung verweigert werden bitte ich bereits heute um Mitteilung der Gründe hierfür und Aufnahme meines Protests in alle Protokolle. Es werden zudem eidesstattliche Aussagen im Hauptverfahren von einzelnen Zeugen beigebracht und prozessordnungsgem. in`s Verfahren eingeführt – aber jetzt muss sicher erst Mal das Hauptverfahren eröffnet werden – oder um was handelt es sich hier? Sollten die Beweiserhebungen vor dem Hauptverfahren, in welchem Verfahren dann auch immer (Schlichtungs- oder Vergleichsverfahren?), notwendig sein, beantrage ich die Zeugenvernehmung für diese Prozessphase analog zu o.g. Zeilen zum Hauptverfahren. Ich teile weiterhin mit, dass ich diese Klage sehr begrüße und mich selber verteidigen werde. Meine Klageerwiderung werde ich schnellstmöglich beim Amtsgericht Oberndorf a.N. einreichen, sobald das Hauptverfahren eingeleitet wurde – es sei denn, ich muss die Klageerwiderung bereits vor dem Hauptverfahren (warum heißt es dann Hauptverfahren – gibt es ein Nebenverfahren?) einreichen. Ich bin sehr gespannt, welcher Richter sich dieses Mal mit mir beschäftigen darf / muss? Ich gehe davon aus, dass die endgültige Zeugenbenennung im Hauptverfahren erfolgen wird – auf das ich mich sehr freue!? Schade im Übrigen, dass das Amtsgericht Oberndorf a.N. nicht endlich einen Begutachtungstermin oder eine Entscheidung über meine ausstehenden Anträge in anderen Klageverfahren zukommen lies – aber natürlich ist eine Klage gegen mich hier absolut vorrangig!!! Ich musste lange darauf warten, dass Landratsamt Rottweil indirekt vor einem Gericht mit der traurigen Wahrheit seines Handelns und den Grundlagen meiner Formulierungen konfrontieren zu können. Jetzt ist es also dank Martina vollbracht – super! Frau Martina, Ihnen nehme ich diese Anzeigen persönlich übel, nachdem Sie die Körperberührungssache Thiemann / Acker (1 O 37/19) nachweislich und vermutlich weisungsgebunden in unfassbarer Art und Weise zu meinen Ungunsten auf das gewünschte Ergebnis „vermittelt“ haben (auch dieses wird noch vor Gericht zur Sprache kommen – auch wenn der Richter diesen Vortrag abwürgen wird – bzw. es zumindest versuchen wird – vielleicht gibt es ja mal ein Protokoll, welches diesen Namen verdient!)) – die Richtigstellung hierzu erfolgt hoffentlich zeitnah vor einem Gericht, wobei diese sich damit wieder unfassbar viel Zeit lassen – das nennt sich wohl „Aussitzen“? Mein blog erreicht ungeahnte Aufmerksamkeit – ich bin sehr beeindruckt – www.der-zeigefinger.de – derzeit wegen Angriffen von Außen deaktiviert!! Sonnige Grüße Hans Joachim Thiemann   

Sehr geehrte Damen und Herren, da die Angaben zum Beklagten im Rubrum  nicht auf meine Person passen gehe ich davon aus, dass sie ihren Schriftsatz an die falschen Person versandt haben. Sollten Sie tatsächlich meine Person und nicht den verheirateten gut verdienenden Geschäftsführer Thiemann gemeint haben bitte ich um Berichtigung des Rubrums und erneute Zustellung des Schriftsatzes mit aktualisierten Daten. Die unten stehenden Angaben und Schriftsätze werden vorsorglich zur Kenntnis gebracht und vorgetragen bzw. die Anträge prozessordnungsgemäß eingereicht! Danke Hans Joachim Thiemann Herr Kretschmann, Herr Strobl, wie lange wollen sie sich dieses lächerliche „Herumgeeiere“ ihrer Landesbeamten noch tatenlos zusehen – oder sind sie solches Handeln grundsätzlich gewöhnt?   Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich sie letztmalig auf, mich in weiteren Schreiben nicht mehr als Geschäftsführer zu titulieren. Bereits dutzende Male ich habe sowohl die Staatsanwaltschaft Rottweil als auch das Amtsgericht Oberndorf a.N. darauf hingewiesen, dass mein Status Frührentner ist. Natürlich ist euer falscher Titel für mich besonders geeignet, mir Geschäftsführer-Bußgelder und -Ordnungsgelder aufzuerlegen. Aber ihr handelt damit uneinsichtig, fortwährend falsch und vorsätzlich straferhöhend. Habt ihr tatsächlich die Macht dazu, mich im Rahmen einer Strafbemessung als Geschäftsführer (ohne Einkommen – aber das interessiert euch ja nicht – das wird dann großzügig als Strafgrundlage geschätzt – oder?) wieder in Dienst zu stellen – Geschäftsführer von was – von der Beamtenstrafverfolgungsbehörde ? Die allergrößte Unverschämtheit und Frechheit ist jedoch, dass ich 10 Jahre, nachdem mich meine Ex-Frau betrogen hat und ich mich scheiden ließ, ihr mich immer noch als verheiratet bezeichnet – mit wem – seit ihr schon allein mit der Ermittlung des Beklagtenstatus vollständig überfordert? Was seit ihr für ein armseliger Haufen, der mir nun noch ein weiteres Mal seine Macht beweisen muss. Solltet ihr selbst nach diesen Zeilen weiter untätig sein werde ich rechtlich gegen die zuständigen Beamten vorgehen – Dienstaufsichtsbeschwerde, Strafantrag etc.. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt – auch für Beamte! Hans Joachim Thiemann   

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die forensisch-psychiatrische Begutachtung der mich im Rahmen der Klage 5 Ds 15 Js 13152/21 verleumdende Personen Lamparter, Michel und Sieber hinsichtlich ihrer Schuldfähigkeit und Glaubwürdigkeit!!! Diese drei Zeugen werden auch meinerseits benannt und in der öffentlichen Verhandlung von mir zu den genannten streitgegenständlichen Werturteilen und den hierfür heranzuziehenden Grundlagen befragt. Einzelrichterentscheidung wird abgelehnt!!! 

Hans Joachim Thiemann

Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen Betrugs bzw. Einbehaltung von widerrechtlich veranlagter Hundesteuer – Mail vom 29.03.2022:

Hallo zusammen, 

ich habe gerade die 80 € an die Stadt Oberndorf a.N. gezahlt, um den Mahngebühren etc. zu entgehen. Ich hatte gehofft, dass ich zeitnah erfahre wie das Klageverfahren ablaufen wird – leider mal wieder ohne Erfolg – erst wird einem das Geld widerrechtlich aus der Tasche gezogen und dann muss man kämpfen, um es wieder zu bekommen – so agieren nur Beutelschneider! Muss ich jetzt die Stadt Oberndorf a.N. auf Rausgabe der 80 € verklagen oder eröffnet das Amtsgericht Oberndorf a.N. von sich aus die Klage, da ich das Hauptverfahren beantragt habe? Muss ich etwas tun? Da die Stadt Oberndorf a.N. freiwillig die 80 € nicht wieder rausrücken wird muss ich klagen und das werde ich tun. Falls ich jetzt eine Klage einreichen muss erhebe ich mit diesem Schreiben Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen zu viel veranlagter und einbehaltener Hundesteuer.Es wird beantragt zu beschließen, dass die Stadt Oberndorf a.N. an mich 80 € zzgl. einer Aufwandsentschädigung von pauschal 20 € zu zahlen hat – also insg. 100 €,und die Verfahrenskosten vollumfänglich tragen muss. Die Klage wurde bereits umfassend begründet. Auf diese Begründung wird verwiesen. Der Sachverhalt ist eindeutig, die Zeugen sind benannt. Die Hundesteuer wurde nachweislich falsch eingezogen (und zwar unabhängig meiner ironischen Zeilen, die keine Relevanz für das Bezahlen der Steuer haben – erst Zahlen – dann um Rückerstattung kämpfen) und auf Nachfrage und Klarstellung nicht zurück gezahlt! Sollte eine weitere Klageschrift erforderlich sein bitte ich um Mitteilung, da ich den Sachverhalt schnellstmöglich bearbeiten und abarbeiten möchte. Bitte verzögern sie diese Verfahren nicht ebenfalls wie z.B. meine Begutachtung durch den Psychologen „Schattenschulte“ – soweit der Mann existiert bzw. noch am leben ist!  

Hans Joachim Thiemann

Klage gegen die Spaziergängerverfügung – Schriftsatz an`s Verwaltungsgericht Freiburg vom 24.03.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sache 10 K 763/22 wird auf Ihren Schriftsatz vom 18.03.2022 wie folgt erwidert:
1. Die Entscheidung durch den Berichterstatter wird abgelehnt. Es wird ebenfalls eine Einzelrichterentscheidung abgelehnt und Mehrrichterentscheidung beantragt.
2. In der Klageschrift ist der Streitwert mit 800 € beantragt – s. Anlage. Der völlig überraschende Beschluss des Gerichts, den Streitwert auf 5.000 € festzusetzen und damit die Gerichts- und Anwaltskosten in die Höhe zu treiben ist unverständlich und nicht nachvollziehbar.
Die wirtschaftliche Bedeutung für den Kläger ist gering, zu mal die Verfügung bereits lange abgelaufen ist und der Kläger aufgrund der fehlenden Auskunft des Verfügungsgebers und des Verfügungsanwenders sowie der fehlenden Klarheit und Umsetzbarkeit der Verfügung in der Geltungszeit kaum das Haus verlassen hat, da er Nachteile, z.B. durch das Polizeirevier Oberndorf a.N., erwarten musste – s. die rechtswidrigen Taten der Beamten des Oberndorfer Polizei-Reviers gegen den Kläger vorgehend.
Entsprechend wird beantragt, den Streitwert, wie in der Klageschrift beantragt, auf 800 €, den wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers und der wirtschaftlichen Bedeutung für den Kläger angemessen, zu beschließen.
Oberndorf a.N., den 24.03.2022

Eine kleine Anmerkung am Rande:

Der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg, gegen den sich diese u.a. Klage richtet, lautet über 150 €!!!

Daraus einen Streitwert im Klageverfahren von 5.000 € für einen Frührentner mit 1.000 € Monatseinkommen zu machen ist nicht gerade lustig – selbst wenn das Gericht dieses rechtlich darf.

Ein bisschen Augenmaß und gesunder Menschenverstand ist manchmal auch keine schlechte Beigabe in einem Gerichtsverfahren – insb. wenn auch hier, wie immer im Leben (ich bin auch Baurechtler), ein gewisser Ermessensspielraum besteht – der in meinem Fall leider immer bis an die Grenze des gegen mich Machbaren festgesetzt und beschlossen wird – unerträglich für mich – ein Spaß für die jeweiligen Behörden .

Dieses zu ihrer gefälligen Kenntnis – nicht unterschrieben und für den Reißwolf!
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

Terminvereinbarung Gutachter Schulte – Schattenschulte – Cs 20 Js 15757/20 (2) – Mail vom 21.03.2022:

Hallo Herr Schulte,
bitte senden Sie mir keine Lesebestätigung, sondern endlich einen Termin zur gegenseitigen Begutachtung.

Mich bedrohen inzwischen aufgrund Ihrer Untätigkeit und der Untätigkeit des Amtsgerichts Oberndorf a.N. in zwei Verfahren Verjährungsfristen zu rechtswidrigem Behördenverhalten.
Es kann doch nicht sein, dass Sie sich als Gutachter auch die Finger schmutzig machen und es den Behörden ermöglichen, die Verjährungsfristen, zur Vermeidung ihrer Strafverfolgung, zu erreichen?
Meine Terminvorschläge liegen Ihnen vor.
Die vorher mitgeteilten Terminvorschläge haben Sie unbeachtet und untätig verstreichen lassen.
Jetzt lassen Sie sich doch ausnahmsweise mal zu einem rechtsstaatlichen Handeln hinreißen – das tut nicht weh und Sie sind so alt, dass Sie keine Folgen mehr spüren werden, wenn Ihnen die Beamten- und Politikerbosse böse sind.
Danke 
Hans  Joachim Thiemann

Klage gegen Acker bzw. die Stadt Oberndorf a.N. wegen Untreue – Mail vom 16.03.2022:

Hallo ……..,
ich komme gerade vom Amtsgericht Oberndorf. Dort habe ich um Klage wegen der einbehaltenen Hundesteuer gebeten
Da ich gerade im „Klagerausch“ bin – was hälst Du wegen der Untätigkeit des Gemeinderats von einer Klage wegen Untreue gegen Acker vor dem Verwaltungsgericht Freiburg.
Für die Wertbestimmung wurde ganz sicher kein Wertgutachten angefertigt. der Verkauf erfolgte Freihand ebenfalls sicher weit unter Wert.
Die Klage hat deshalb große Aussicht auf Erfolg, denn mit den entgangenen Einnahmen ist der Stadt ein wirtschaftlicher Schaden als Differenz zwischen dem Wert des Sondergebiets und dem Kaufpreis entstanden.
Wenn schon alle Behörden und selbst der Oberndorfer Gemeinderat Acker das Händchen halten wäre doch eine solche Klage ein Zeichen – ein weiteres Zeichen.
Übrigens kam mir gerade Sven entgegen – mit dem Fahrrad.
Ich wünschte, ich könnte Sven nur annähernd den Respekt für sein Fahrradfahren vom Lindenhof in die Kernstadt auch für seine Arbeit als Gemeinderat für uns Bürger entgegen bringen.
Hallo Sven, hast Du Einsicht in die Aldi-Verträge genommen, gibt es einen Einsichtnahmetermin, behindert Acker auch diese Einsichtnahme?
Gruß
Hansjo

Neues Gerichtsverfahren 5 OWi 27 Js 2229/22 – widerrechtlich durch die Stadt Oberndorf a.N. veranlagte Hundesteuer – Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 16.02.2022:

Sehr geehrte Frau Fridau, sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für ihr Schreiben vom 10.03.2022, in dem sie mir mitteilen, dass gem. §47 OWiG das Verfahren 5 OWi 27 Js 2229/22 eingestellt werden könnte, da im Falle meiner Verurteilung, die vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. natürlich zu erwarten ist, meine Schuld als gering anzusehen wäre.
Herr Schulte, in diesem Verfahren geht es ein weiteres Mal um das bekannte Thema Schuldfähigkeit. Ich hoffe, falls es Sie wirklich geben sollte und Sie nicht nur den Verjährungsbemühungen der Staatsanwaltschaft Rottweil für eigene (Straf-?) Taten dienen, Sie verfolgen dieses Verfahren intensiv!
Ich gehe mal davon aus, dass es sich in diesem Verfahren um die von der Stadt Oberndorf a.N. rechtswidrig „abgezockte Hundesteuer“ in Höhe von 80 € handelt.
Hiermit teile ich mit, dass ich keines Falls vor habe, auf das Klageverfahren zu verzichten und dass ich die öffentliche Bühne nutzen werde, um die Machenschaften im Rathaus Oberndorf a.N. gegen meine Person und andere Bürger öffentlich vorzutragen.
Ich verteidige mich selber, falls sie mir nicht wieder einen Pflichtanwalt als Spaßbremse zwangsweise zur Seite stellen.
Einzelrichterentscheidung wird abgelehnt.
Ich erwarte die Klageschrift im Hauptverfahren und werde eine entsprechende Klageerwiderung dann umgehend einreichen.
Bitte bereiten sie sich darauf vor, dass im Falle der Vortragsunterbrechung meiner Person durch das Gericht dieses in das Protokoll aufgenommen wird – ich wurde schon zu oft vom Gericht mundtot gemacht und nachher taucht nichts davon im Protokoll der Verhandlung auf.
Meine teils bekannten Zeugen werden die öffentlichen Verhandlung für notwendige eidesstattliche Erklärungen zum Verhandlungsablauf wieder intensiv verfolgen.
Es wird den Gerichten und Staatsanwaltschaften damit immer schwerer fallen, alle meine Zeugen (inzwischen 5 tadellose Oberndorfer Bürger) als unglaubwürdig zu diskreditieren.
Ich freue mich auf die Verhandlung -vielleicht gelingt es mir, ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. zu erreichen – aber da gibt es ja noch den „Schattenheuer“ und Richterin Hohl, die aus meiner Sicht unverhohlen gegen mich arbeiten.
Macht aber nichts – je mehr verschobene Gerichtsverfahren nachweisbar sind, um so eher können solche rechtsfernen Beamten aus dem Verkehr gezogen oder anderweitig disziplinarisch belangt werden – mühsam nährt sich das Eichhörnchen und ich bin extrem zäh und widerstandsfähig!
Wir sehen uns vor Gericht!

Hans Joachim Thiermann

Klage der Staatsanwaltschaft gegen mich – 5 Ds 15 Js 13152/21 – Mail an das Landratsamt und das Amtsgericht Rottweil vom 14.03.2022:

Herr Hauser, 

wie Sie wissen hat die Staatsanwaltschaft Rottweil Klage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. gegen meine Person wegen angeblicher Beleidigung von Frau Lamparter, Ihrer Kollegin, erhoben – 5 Ds 15 Js 13152/21. Um diese Klage vorbereiten zu können bitte ich Sie zum wiederholten Male, mir die von Frau Lamparter angeblich gemachten Beweisfotos zum Zustand meiner Hunde während des Erstbesuchs zuzusenden. Alle vorgehende Fragen und Anforderungen an Sie in der Sache blieben bis heute unbeantwortet!!! Bis heute habe ich keinerlei Beweisfotos oder anderweitige Nachweise für den angezeigten Zustand meiner Hunde von irgendjemandem erhalten – außer unbewiesenen Behauptungen, Zahlungsaufforderungen und jetzt der Klage. Da ich viele Zeugen im Verfahren aufbieten kann und werde, die unzweifelhaft den tollen Zustand meiner geliebten Hunde und die für die Haltung und die Umstände vorbildliche Erziehung meiner Hunde bestätigen werden stellt Ihr Verhalten und das Verhalten der anderen beteiligten Behörden einen eindeutigen Amtsmissbrauch dar – abgestimmt über alle Dienstwege und Amtshilfen! Bitte teilen Sie mir auch mit, inwieweit ein Verhältnis zwischen Frau Lamparter und dem feigen Denunzianten, Christian Schindler, besteht – beruflich, privat? Ebenfalls bitte ich um Mitteilung der Postanschrift der Sie bei Ihrem Besuch bei mir begleitenden Tierärztin, um diese Dame im Klageverfahren mit den unfassbaren Begleitumständen (u,a, ihrem kleinen scheinbar bissigen Köter) konfrontieren zu können und Aussagen zum Maulkorb etc. zu erhalten. Alle drei Personen werde ich als Zeugen im Gerichtsverfahren hierzu befragen. Entsprechend benenne ich den feigen Denunzianten Christian Schindler als weiteren Zeugen, Adresse bis heute aufgrund der Einsichtnahmeverschleppung durch die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Polizeirevier Oberndorf a.N. unbekannt – aber dem Amtsgericht Oberndorf a.N. vorliegend. Als weitere Zeugin benenne ich die beim Zweitbesuch von Herrn Hauser, Landratsamt Rottweil, ebenfalls anwesenden Tierärztin – Adresse nachzufragen beim Landratsamt Rottweil. Ich erwarte Ihre Antworten und die Beweisbilder – Herr Hauser Ich bitte die genannten Zeugen ebenfalls in die öffentliche Verhandlung zu laden, da sie der Aufklärung in der Sache dienen können – insb. zu den Grundlagen der streitgegenständlichen Äußerung, welche mein Werturteil gegenüber Frau Lamparter begründen.  

Hans Joachim Thiemann

Neue Klage der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen mich – Mail an das Amtsgericht vom 12.03.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
da die Angaben zum Beklagten im Rubrum  nicht auf meine Person passen gehe ich davon aus, dass sie ihren Schriftsatz an die falschen Person versandt haben.
Sollten Sie tatsächlich meine Person und nicht den verheirateten gut verdienenden Geschäftsführer Thiemann gemeint haben bitte ich um Berichtigung des Rubrums und erneute Zustellung des Schriftsatzes mit aktualisierten Daten.
Die unten stehenden Angaben und Schriftsätze werden vorsorglich zur Kenntnis gebracht und vorgetragen bzw. die Anträge prozessordnungsgemäß eingereicht!
Danke
Hans Joachim Thiemann
Herr Kretschmann, Herr Strobl, wie lange wollen sie sich dieses lächerliche „Herumgeeiere“ ihrer Landesbeamten noch tatenlos zusehen – oder sind sie solches Handeln grundsätzlich gewöhnt?

Hallo Leute,
heute kam die Anklageerhebung von Staatsanwältin Martina wegen Beleidigung gegen verschiedene Beamte.

Statt mir die bis heute versagte Einsicht in die Ermittlungsunterlagen in dieser Sache bei der Staatsanwaltschaft Rottweil zu gewähren (Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch gegen Frau Martina ist anhängig)  hat Martina nun Klage erhoben – so kann man das eben auch machen, wenn man Bürger einschüchtern und sich selber schützen möchte.

Immerhin habe ich nun die angeblichen „Beleidigungen“ (Werturteile) der einzelnen Beamten, welche natürlich einen besonderen Schutz im Beamten- und Behörden-System aufgrund ihrer herausragenden Rolle im Vorgehen gegen die Bürger und ihrer sensiblen Persönlichkeit haben, zur Kenntnis bekommen – anders als angefragt und erwartet?

Es handelt sich um von mir unstrittig genannte Werturteile (angeblichen „Beleidigungen“):

Frau Lamparter – Landratsamt Rottweil – „Witzfigur“  – eine solche angebliche „Beleidigung“ wurde bereits im Landgerichtsprozess Stadt Oberndorf a.N. / Thiemann (1 O 37/19) vom Landgericht abgewiesen (Frau Heim – „Witzfigur des Baurechts“)
Rottweiler Michel – Landratsamt Rottweil – „Behördenhalunke“ und Knalltüte“ 
Gregor Sieber – Stadt Oberndorf a.N. – hat wahrscheinlich den „Affenstatus“ in der von ihm ausgerufenen Bananenrepublik erreicht? – bitte genau lesen!
Hiermit beantrage ich die Beweiserhebungen, insb. die Zeugenvernehmung (z.B. ehemalige Mitarbeiter der Stadt Oberndorf a.N., die ich noch aufspüren muss) – eidesstattliche Aussagen, Zeugensuche etc..
Als Zeugen werden benannt:

Herr Friedrich Steeb – ehemaliger Leiter des Hochbauamts Oberndorf a.N. – Bestätigung Bananenrepublik

Herr ? (Nachfolger von Herrn Steeb) – ehemaliger Leiter des Hochbauamts Oberndorf a.N. – Bestätigung Bananenrepublik
Herr Josef Geray – ehemaliger Leiter des Baurechtsamts Stadt Oberndorf a.N. – Bestätigung Bananenrepublik
Herr Wolfgang Asprion – ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Oberndorf a.N. – Bestätigung Bananenrepublik

Herr Wolfgang Grom – ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Oberndorf a.N. – Bestätigung Bananenrepublik

Frau Edeltraud Klenk – Tierschutzverein Oberndorf a.N. – Witzfigur – Zustand meiner Hunde
Herr Günter Kammerer – Oberndorf a.N. – Witzfigur – Zustand meiner Hunde
Herr Günter Ischebeck – Oberndorf a.N. – Witzfigur – Zustand meiner Hunde
Herr Harald Klatt – Landratsamt Rottweil – Witzfigur – Zustand meiner Hunde / Rechtsverstöße des Landratsamts / Untätigkeit / Amtsmissbrauch
Frau Elvira Roth – Landratsamt Rottweil – Witzfigur – Zustand meiner Hunde / Rechtsverstöße des Landratsamts / Untätigkeit / Amtsmissbrauch
Herr Jörg Hauser – Landratsamt Rottweil – Witzfigur – Zustand meiner Hunde / Rechtsverstöße des Landratsamts / Untätigkeit / Amtsmissbrauch
Bernhard Maier – Oberndorf a.N. – Rechtsverstöße des Landratsamts / Untätigkeit / Amtsmissbrauch

Weitere Zeugenbefragungen zu den einzelnen Klagepunkten, die diese streitgegenständlichen Werturteile auf der Grundlage konkreter Sachverhalte aufdecken und verdeutlichen können, werden nachgereicht.
Ich teile weiterhin mit, dass ich diese Klage begrüße und mich selber verteidigen werde. Meine Klageerwiderung werde ich schnellstmöglich beim Amtsgericht einreichen. Ich bin sehr gespannt, welcher Richter sich dieses Mal mit mir beschäftigen darf / muss. Ich gehe davon aus, dass die endgültige Zeugenbenennung im Hauptverfahren erfolgen wird – auf das ich mich sehr freue!?
Schade im Übrigen, dass das Amtsgericht Oberndorf a.N. nicht endlich einen Begutachtungstermin oder eine Entscheidung über meine ausstehenden Anträge zukommen lies – aber natürlich ist eine Klage gegen mich hier absolut vorrangig!!!
Ich musste lange darauf warten, dass Landratsamt Rottweil indirekt vor einem Gericht mit der traurigen Wahrheit seines Handelns und den Grundlagen meiner Formulierungen konfrontieren zu können. Jetzt ist es also dank Martina vollbracht – super!
Frau Martina, Ihnen nehme ich diese Anzeigen persönlich übel, nachdem Sie die Körperberührungssache Thiemann / Acker (1 O 37/19) nachweislich und vermutlich weisungsgebunden in unfassbarer Art und Weise zu meinen Ungunsten auf das gewünschte Ergebnis „vermittelt“ haben (auch dieses wird noch vor Gericht zur Sprache kommen – auch wenn der Richter diesen Vortrag abwürgen wird – bzw. es zumindest versuchen wird – vielleicht gibt es ja mal ein Protokoll, welches diesen Namen auch verdient!)) – die Richtigstellung hierzu erfolgt hoffentlich zeitnah vor einem Gericht, wobei diese sich damit wieder unfassbar viel Zeit lassen – das nennt sich wohl „Aussitzen“?
Mein blog erreicht ungeahnte Aufmerksamkeit – ich bin sehr beeindruckt – www.der-zeigefinger.de!
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

P.S.

Hallo Herr Haffner,
diese Klage werde ich selber bearbeiten – dann sind die Erfolgsaussichten weit größer als mit Anwalt .

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die forensisch-psychiatrische Begutachtung der mich im Rahmen der Klage 5 Ds 15 Js 13152/21 verleumdende Personen Lamparter, Michel und Sieber hinsichtlich ihrer Schuldfähigkeit und Glaubwürdigkeit!!!
Diese drei Zeugen werden auch meinerseits benannt und in der öffentlichen Verhandlung von mir zu den genannten streitgegenständlichen Werturteilen und den hierfür heranzuziehenden Grundlagen befragt.
Einzelrichterentscheidung wird abgelehnt!!!
Hans Joachim Thiemann

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich sie letztmalig auf, mich in weiteren Schreiben nicht mehr als Geschäftsführer zu titulieren.
Bereits dutzende Male ich habe sowohl die Staatsanwaltschaft Rottweil als auch das Amtsgericht Oberndorf a.N. darauf hingewiesen, dass mein Status Frührentner ist.
Natürlich ist euer falscher Titel für mich besonders geeignet, mir Geschäftsführer-Bußgelder und -ordnungsgelder aufzuerlegen.
Aber ihr handelt damit uneinsichtig, fortwährend fasch und vorsätzlich straferhöhend.
Habt ihr tatsächlich die Macht dazu, mich im Rahmen einer Strafbemessung als Geschäftsführer (ohne Einkommen – aber das interessiert euch ja nicht – das wird dann großzügig als Strafgrundlage geschätzt – oder?) wieder in Dienst zu stellen – Geschäftsführer von was – von der Beamtenstrafverfolgungsbehörde ?
Die allergrößte Unverschämtheit und Frechheit ist jedoch, dass ich 10 Jahre, nachdem mich meine Ex-Frau betrogen hat und ich mich scheiden ließ, ihr mich immer noch als verheiratet bezeichnet – mit wem – seit ihr schon allein mit der Ermittlung des Beklagtenstatus vollständig überfordert?
Was seit ihr für ein armseliger Haufen, der mir nun noch ein weiteres Mal seine Macht beweisen muss.
Solltet ihr selbst nach diesen Zeilen weiter Untätig sein werde ich rechtlich gegen die zuständigen beamten vorgehen – Dienstaufsichtsbeschwerde, Strafantrag etc..

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt – auch für Beamte!

Hans Joachim Thiemann 

Terminvereinbarung Begutachtung – Schulti der Untätige – Mail vom 08.03.2022:

Hallo Schulti, altes Haus,
lange bzw. noch immer nichts von Ihnen gehört oder gelesen! Ich bin begierig darauf Ihre Stimme zu vernehmen und von Ihnen gefragt zu werden, ob ich Stimmen höre .
Leider haben Sie sich, fast schon erwartungsgemäß, nicht auf meine Terminvorschläge für unsere Gegenseitige forensisch-psychiatrische Begutachtung gemeldet.
Die Terminvorschläge wären kommende Woche vereinbar gewesen.
Leider reicht nun die Zeit der Abstimmung mit meinen beiden Begleitern nicht mehr aus, so dass die Terminvorschläge verfallen sind.
Sie haben es ja noch nicht einmal, geschafft mir diese Rahmenbedingungen Ihrer Begutachtung mitzuteilen bzw. die mit mir abzustimmen, denn es liegt doch in unser beider Interesse, dass die Gutachten nicht nur fachlich korrekt, sondern auch in ihrer Entstehung gut protokolliert sind – das liegt zumindest in meinem Interesse – in Ihrem scheinbar doch nicht?
Hallo Herr Schulte, ich bin der Angeklagte und laufe Ihnen nun schon seit Monaten für diese Terminvereinbarung hinterher – ohne ein Lebenszeichen von Ihnen.
Nicht das Sie mir noch vor unserem Termin alters- oder coronabedingt wegsterben.
Der Zeitverlust für mich durch die neue Gutachterbestellung des untätigen Amtsgericht Oberndorf a.N. unter dem Schattenheuer wäre eine Katstrophe und würde der Staatsanwaltschaft Rottweil vermutlich die Verjährung meiner Klage wegen rechtswidriger Hausdurchsuchung bescheren – ach, darauf arbeiten sie alle hin – das habe ich aber schon lange verstanden, leider komme ich nicht dagegen an.
Herr Schulte, Sie sind ein alter Mann und ich bin entsetzt über Ihre Umgangsformen – keine Lesebestätigungen, keine Terminvereinbarung, keinerlei Lebenszeichen – wo ist Ihre Erziehung oder haben Leute wie Sie keine Erziehung – sondern nur einen Beamtenstatus?
Schulti, jetzt komm endlich aus dem Quark oder falls Deine kognitiven und physischen Fähigkeiten die Begutachtung nicht mehr zulassen gib den Begutachtungsauftrag so schnell wie möglich an einen anderen Systemgutachter weiter!!!
Meine neuen Terminvorschläge sind der 28.-31.03.2022.
Bitte schreiben Sie mir umgehend, welchen Termin Sie bestätigen können und ansonsten machen Sie den hohlen Beamten hinter Ihnen Feuer unter den Hintern, damit wir voran kommen.
Wurden Sie eigentlich schon vorab mit Steuergeldern für die Begutachtung bezahlt und haben es deshalb nicht mehr so eilig bzw. vor, noch vor der Begutachtung das Zeitliche zu segnen?
Ich erwarte umgehend Antwort und eine Terminvereinbarung – gerne in zittriger Handschrift eines langsam nachlassenden Greisen haften Gemüts – meine Handschrift ist ebenfalls eine Katastrophe .
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

Amtshaftungsklage gegen die Stadt Oberndorf a.N. – Untergetauchter Anwalt Sattler, zu letzt Stuttgart, – Mail vom 05.03.2022:

Hallo Herr Haffner,
so eben habe ich mein Einschreiben an den untergetauchten und untätigen Anwalt Sattler ungeöffnet wieder aus meinem Briefkasten gezogen.
Anwalt Sattler ist also auch unter seiner Kanzleiadresse nicht mehr auffindbar.
Nachdem er ebenfalls auf Mail- und Telefonanfragen nicht reagiert bitte ich die Allianz, die Mandatsentziehung dieser traurigen Anwaltsgestalt zu genehmigen.
Ich werde nach dieser Bestätigung einen neuen Anwalt im Verfahren gegen die Stadt Oberndorf a.N. (Amtshaftungsklage) beauftragen müssen.
Hoffentlich gibt es keine Zeitvorgabe oder Notfrist, die mich auch diese Klage kostet.
Es ist einfach nur noch zum Kotzen, unser angebliches Rechtssystem ist ein an die Wand gefahrenes Unrechtssystem und ich frage mich, ob die Gerichte die Anwälte kriminell machen oder die kriminellen Anwälte die Gerichte?
Bitte geben Sie mir zeitnah Nachricht.
Ich habe Ihnen erläutert, dass diese Amtshaftungsklage gegen die Stadt Oberndorf a.N. und den Täter Acker höchste Priorität auch in anderen Verfahren hat!!!
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

„Blutgeld“ – Mail an das Landgericht Rottweil vom 04.03.2022:

Sehr geehrte Frau Hakenbeck-Rottner,

könnten Sie bitte veranlassen, dass das mir abgepresste „Blutgeld“ in Höhe von 2.000 € an diejenige soziale Einrichtung fließt, die drei Mal vergeblich nach den 500 € von Bürgermeister Acker bei der Staatsanwaltschaft Rottweil angefragt hat, nachdem diese Staatsanwaltschaft, für alle Beteiligten (nur meinerseits natürlich) überraschend, durch göttliche Eingebung (Gott Acker) seine Bewertung in der „K…sache“ willkürlich und vollständig rechtswidrig, aus meiner Sicht, geändert hat.
So kann ich dieser Einrichtung den Ausfall der berechtigten Mittel durch das Vierfache an ungerechtfertigten Mitteln wenigstens mehr als ausgleichen. Das würde mir das Gefühl geben, dass das Blutgeld wenigstens sinnvoll verwendet und nicht etwa für eine Sondergratifikation an Mayländer, Foth und Heuer rausgeschmissen wird!
Ich bitte entsprechend um einen Verwendungsnachweis des „Blutgeldes“.
Herzlichen Dank
Hans Joachim Thiemann

Begutachtung – Mail an Gutachter Schulte und das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 02.03.2022:

Hallo Gefängnis-Doc, Frau Hohl,
leider bekomme ich selbst auf eigene Terminvorschläge zur Begutachtung keinerlei Rückmeldung (s.u.) – weder vom Doc selber noch von dem veranlassenden Gericht – Richterin Hohl, welche mich scheinbar hinrichten möchte?
Seit ihr alle im Arbeitsstreik oder was gibt es für Gründe, dass ihr euch nicht einmal auf meine Terminvorschläge meldet?
Wie lange wollt ihr den Prozess noch verzögern? Die Mitteilung über die rechtswidrige Hausdurchsuchung usw. durch das Landgericht Rottweil datiert inzwischen aus dem November 2020.
Ihr verzögert meine Schadenersatzklage schon fast 1,5 Jahre oder 16 Monate -. es reicht, es stinkt, es ist für eine rechtsgläubigen Menschen nicht auszuhalten!

Sollte mir etwas passieren werden meine Nachkommen Angaben über meine „Mörder“ finden und diese hoffentlich verfolgen und zur Rechenschaft ziehen lassen – auch die Mittäterschaft ist strafbar.
Wann habt ihr endlich die Verjährung in der rechtswidrigen Hausdurchsuchung erreicht, um mir meinen mir zustehenden Schadenersatz für euer rechtswidriges Behördenhandeln zu verweigern?
Wann werden Mayländer und Heuer endlich in die Wüste geschickt? Diese hohen Beamten sind inzwischen untragbar!!!
Es muss doch möglich sein, mit einem deutschen Gericht ordentlich zu kommunizieren oder ist das in diesem faschistisch anmutenden Systen auch schon nicht mehr möglich?
Lasst uns endlich die Begutachtung durchführen!
Gebt mir endlich Bescheid über die Fahrtkostenzuschüsse – inzwischen betragen meine Kosten über 40 € / 100 km!!!
Kommt aus euren Löchern und arbeitet, die Fasnet 2022 ist Geschichte und auch ihr solltet doch zumindest morgen wieder halbwegs nüchtern und arbeitsfähig (von arbeitswillig schreibe ich gar nicht erst) sein?
Also nur Mut ihr Verfahrensverzögerer!
Hans Joachim Thiemann – Angeklagter

Mail an meine Rechtsschutzversicherung vom 02.03.2022:

Hallo Herr Haffner,
nachdem ich verschiedene Gerichtsprozesse aus eigener Tasche bezahlt habe (s. a. www.der-zeigefinger.de) setze ich Sie vorab in Kenntnis, dass ich im Zuge meiner Klageoffensive in den kommenden Wochen ca. 10 Klagen gegen korrupte und untätige Behörden und Beamte wegen nachweisbarer Untätigkeit (Untätigkeits- und Verpflichtungsklage) und Amtsmissbrauch und gegen Bürger, die mich denunziert und /oder beleidigt haben erheben werde.
Diese Klagen werden von Dienstaufsichtsbeschwerden flankiert, die ich selber verfolgen werde.
Der jeweilige Rechtsbeistand bzw. Rechtsanwalt wird sich deshalb an meine Rechtsschutzversicherung, die Allianz, wenden.
In diesem Zuge rechnen ich mit weiteren Klagen der Behörden gegen meine Person, die dann natürlich noch hinzu kommen.
Falls die Allianz aussteigen möchte wäre es schön, wenn sie dieses gleich tut und nicht während der Klagen.
Ich gehe davon aus, alle Prozesse zu gewinnen, sonst würde ich nicht klagen! Die Klagen sind begründet, Zeugen bestätigt, mit eidesstattlichen Aussagen und Attesten belegt etc.. Die gerichte werden sich eine Bearbeitung wie bisher in Summe nicht leisten können – so hoffe ich als rechtsgläubiger Mensch.

Der erste Prozess wurde bereits eingereicht – gegen meinen Ex-Anwalt Zimmermann wegen Mandantenbetrugs und Untätigkeit im Verfahren 1 O 37/19.
Diese Kosten der Klageerhebung werde ich noch selber tragen/vorstrecken – die weiteren Klagen gegen die Stadt Oberndorf a.N., das Landratsamt Rottweil, die Staatsanwaltschaft Rottweil, gegen das Amtsgericht Oberndorf a.N., gegen das Regierungspräsidium Freiburg, gegen den miesen Denunzianten Christian Schindler etc. möchte ich über meinen Rechtsschutz laufen lassen, in den ich seit 30 Jahren einzahle – und der bereits einige Verfahren übernommen hat – danke dafür!
Gruß
Hans Joachim Thiemann

Stundung des unanständigen Ordnungsgeldes im Verfahren 1 O 37/19 – Mail an das Landgericht Rottweil vom 02.03.2022:

Sehr geehrte Frau Hakenbeck-Rottner, 

bis heute habe ich nichts zur beantragten Stundung des Ordnungsgeldes bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit dieser Zwangsmaßnahme von Foth durch das Landgericht Rottweil gehört. In den kommenden Tagen läuft die Frist zur Bezahlung des Ordnungsgeldes aus, so dass ich Sie erneut bitte mir mitzuteilen, ob meinem Antrag auf Stundung stattgegeben wird? Ich hoffe, Sie haben nicht auch vor, mir vorsätzlich zu schaden und mir eine Antwort zu verweigern? Bisher haben Sie darauf hingewiesen, dass bestimmte Schriftsätze von einem Anwalt eingereicht werden oder persönlich unterschrieben sein müssen. Herzlichen Dank dafür. Jedoch ist insbesondere die Frage der Stundung des unanständigen und meiner Meinung nach rechtswidrigen Ordnungsgeldes für mich sehr wichtig und genau hierzu bekomme ich einfach, trotz Anfragen an das Landgericht Rottweil, keine Antwort. Ich möchte nur ungern bezahlen, da ich es zum Einen nicht kann und mir das Geld leihen müsste und zum Zweiten sicher wieder einen Anwaltstrottel beauftragen muss, um mein Geld wieder  zu bekommen. Bitte teilen Sie mir noch heute mit, wie mit dem Stundungsantrag verfahren wird und ob ich bis zum Wochenende überweisen- oder mich auf den Kuckuckskleber freuen muss? Bitte vermeiden Sie eine weitere Eskalation in der Sache! Herzlichen Dank für ein Mindestmaß an Kooperation – ich hoffe, dass ist nicht zu viel verlangt? 

Hans Joachim Thiemann

Ordnungsgeld – Mail an Herrn Foth vom 28.02.2022:

Sehr geehrter Herr Foth,

da ich damit rechnen muss, dass Sie meinen Stundungsantrag für die 2.000 € Ordnungsgeld, trotz meiner Beschwerde, auch ablehnen, um mir möglichst maximal zu schaden, bitte ich darum, dass ich in`s Oberndorfer Gefängnis in der Mauserstraße verbracht werde.
Bitte teilen Sie mir zeitnah den Vollzugsantritt mit, damit ich meine Hunde versorgt weiß.
Ich gehe davon aus, dass Sie mir auch den Freigang während der 10 tägigen Knastepisode, zur Versorgung meiner vier Hunde, verwehren werden.
Da eine Freundin von mir direkte Gefängnisnachbarin ist – draußen versteht sich und eine weitere Freundin in der Mauserstraße wohnt, wäre zumindest mein Besuch gesichert.
Falls Sie auch noch meinen Knastbesuch unterbinden möchten wäre vielleicht Sibirien eine Option, natürlich mit Anreise auf eigene Kosten und ohne Rückfahrticket – deutsche Beamte versuchen sich ja immer noch gut mit Putin zu stellen – das nennt sich Geheimdiplomatie!
Narri – narro – die Narren saufen sich weg, statt die Kohle für den Alk in die Ukraine zu spenden – wie viele Beamte wohl voran marschieren?
Hans Joachim Thiemann

Einsichtnahmeverfahren Aldi-Verträge – Mail an Gemeinderäte vom 26.02.2022:

Sehr geehrte Gemeinderäte,
es ist ein neues Schreiben von Dr. Heer in Bezug auf die Ablehnung der Berufung zum Einsichtnahme – Urteil durch das Verwaltungsgericht Freiburg beim Kläger eingegangen.
Herr Heer trumpft darin groß auf und bezeichnet die Entscheidung des VwG-Freiburg auf über 20 Seiten als „rechtswidrig“ bzw. falsch.
Auch ich habe schon Urteile eines Gerichts angezweifelt und möchte mich entsprechend als Kenner der Materie ausweisen. Dass neue Schreiben von Herr stellt jedoch eine neue Qualität der richterlichen Infragestellung für mich dar.
Natürlich Form vollendet, höflich und bürokratisch korrekt lässt Heer kein gutes Haar an der Entscheidung und den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts Freiburg.
Selten habe ich einen derartigen Feldzug gegen ein aus meiner Sicht glasklares, aber den Behörden und Politikern nicht adäquates und vor allem auch nicht erwartetes Urteil gelesen.

Folge – das Landratsamt Rottweil unterlässt z.B. deswegen, aus meiner Sicht ebenfalls rechtswidrig, jede weiter gehende Entscheidung in anderen Sachen und lässt Anträge, vermutlich Jahre, unbearbeitet liegen – so kann man ein Urteil als Beamter auch aushebeln – natürlich nur unter dem Schutz der übergeordneten Beamten und Politiker, vermutlich bis hinauf in die Landesregierung – Landesopa Kretschmann und Justizministerium?
Als Gemeinderäte solltet ihr auch Einsicht in diese Verfahrensakten nehmen, denn das Vorgehen von Acker und seinen „Schergen“ fällt schlussendlich irgendwann nach seiner Abdankung auf die Stadt und ihre Bürger zurück – Zuschussanträge, Genehmigungen usw.. – das ist dann nicht mehr Acker`s Problem, sondern das Problem eines neuen Bürgermeisters und einen neuen Gemeinderats (viele der alten, verantwortlichen Gemeinderäte haben bereits das Weite gesucht und Weitere werden es im Zuge der kommenden Gemeinderatswahl noch suchen – der Oberndorfer Gemeinderat erleidet einen ebenso verheerenden Exodus wie die Verwaltung, denen die Mitarbeiter in Scharen davon laufen).
Acker zerstört mit seiner Vorgehensweise auch das behördliche Umfeld dadurch, dass er diese, ihn unterstützende und beschützende Behörden mit in den Kampf gegen seine Bürger involviert und diese damit ebenfalls gerichtlich angegriffen werden – was zukünftig einer gedeihlichen Zusammenarbeit sicher nicht förderlich ist.
Ich betrachte im Übrigen das Schreiben von Heer als Verzweiflungstat, als das Suchen nach einem Ausweg aus der sich anbahnenden Katastrophe für Acker, die Verwaltung und damit auch für Heer selbst und die Hesselbach!!!
Entsprechend bitte ich euch im Zuge einer tatsächlichen inhaltlichen Prüfung der Aldi-Verträge immer das „….“ Potential der Verwaltung im Auge zu behalten, welches sich z.B. auch in der Manipulation des Bebauungsplanverfahrens „Neckartalaue-7. Änderung“, als Grundlage der Aldiumsiedlung, bereits durch das Geständnis des Stadtb(r)aumeisters Lübke, meinem vollständig überforderten Nachfolger im Amt, vor dem VGH Mannheim gezeigt hat.
Verwaltungsangestellte und Beamte, die ihre Gemeinderäte belügen, können doch nicht die Grundlage für eine blindes Vertrauen darstellen, es sei denn ein Gemeinderat möchte betrogen und belogen werden bzw. verschließt die Augen vor den tatsächlichen Ereignissen – wie ihr über nahezu 10 Jahre!
Jetzt habt ihr jedoch die Chance, viele Versäumnisse aus den vergangenen Jahren aufzuarbeiten, richtig zu stellen, zu entschädigen und die tatsächlichen Täter öffentlich zu verurteilen.
Ein Anfang wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.02.2022 nun gemacht – ihr seit auf dem richtigen Weg, aber ein Weg kann steinig und lang sein, wie ich leidvoll erfahren musste.
Also schreitet voran und räumt die Steine auf dem matschigen und stinkenden Acker, große schwere massive Steine, aus dem Weg und erreicht das Ziel – vielleicht sogar vor mir.
Alles Gute und Beharrlichkeit wünscht,
Hans Joachim Thiemann
ausgewiesener Oberndorf a.N. – Experte und intimer Kenner der Oberndorfer Verwaltung

Weitere Dienstaufsichtsbeschwerde Foth, Fristverlängerung zur Beschwerdeeinreichung, „Mandatsbetrüger“ Zimmermann – Mail vom 25.02.2022:

Sehr geehrte Frau Hakenbeck – Rottner,
hiermit sende ich Ihnen vorab meine vorgehend eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Foth, die ich damals zur Verfahrensbeschleunigung im Verfahren 1 O 37/19 wieder zurück gezogen hatte – s.u..
Dass Richter Foth das Verfahren 1 O 37/19 dann ohne mündliche Verhandlung und Entscheidung über das beantragte Schriftsatzrecht des Anwalts Zimmermann und damit ohne Vortrag meinerseits zu vielen Klagepunkten entschieden hat ist gemein, abscheulich, ohne Worte – ja meiner Meinung nach gerade zu faschistisch angehaucht.
Bitte nehmen Sie nun auch diese Beschwerde gegen den Mann an – sie geht Ihnen mit meiner Unterschrift in den kommenden Tagen zu. Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung, da bei vielen Behörden meine Schreiben und Dienstaufsichtsbeschwerden verschwinden und nicht beantwortet werden, weshalb ich inzwischen auf Eingangsbestätigungen, Kopien usw. bestehen muss!
Zudem bitte ich um Fristverlängerung für die prozessordnungsgemäße Einreichung der von Foth verhängten Ordnungsgeldstrafe in Höhe von 2.000 € gegen meine Person.
Mein im Verfahren benannter Anwalt, Zimmermann, Kanzlei Wangler, hat zwar mein Geld genommen, mir nun aber mitgeteilt, dass er das Mandat aufgelöst hat. Ich stehe mal wieder ohne Anwalt in diesem „Scheiß-System“ des Anwaltszwangs dar – das dritte Mal in diesem Verfahren – es sollte Bürgerzwang heißen.
Mein in einem anderen Verfahren vor Ihrem Landgericht Rottweil gegen die Stadt Oberndorf a.N. mandatierter Rechtsanwalt meldet sich leider seit Monaten weder auf meine Anrufe noch auf meine schriftlichen Anfragen.
Wie kann ein Anwaltszwang verpflichtend sein, wenn die Bürger von ihren Anwälten nur noch verarscht und allein gelassen werden – bis hin zum Mandantenverrat, Fristversäumung, Nichtvortrag usw..
Ist es vom Gesetzgeber tatsächlich gewünscht, dass die armen Mandanten auch noch ihre Anwälte verklagen müssen, um ihr Recht zu bekommen? Ja, das ist es, denn es klagt nur ein winziger Bruchteil der von ihren Anwälten geschädigten Mandanten – aus Angst vor den eigenen Anwälte und das System kann sich damit auf diese untätigen Halunken fast immer verlassen!
Um keinen teuren Fehler zu machen, die Kerle verlangen ja für jedes Lebenszeichen gleich Geld, muss ich noch die offiziellen Absagen der Herren abwarten, bis ich einen dritten Anwalt beauftragen darf, den ich aber erst mal finden muss.
Entsprechend bitte ich um Fristverlängerung zur Beschwerdeeinreichung bis zum 25.03.2022.
Natürlich wird die Beschwerde umgehend nach neuer Mandatierung eingereicht.
Meine Schadenersatzklage wegen Mandantenbetrugs gegen Zimmermann ist inzwischen beim Amtsgericht Oberndorf a.N. eingereicht worden.
Dieser Kerl ist dabei gleichzeitig auch noch mein vom Amtsgericht Oberndorf a.N. bestellter Pflichtverteidiger in einer anderen Sache – seine Demission hat das Amtsgericht Oberndorf a.N. abgelehnt – der Mandatsmissbrauch und Mandantenbetrug stellt für das Amtsgericht Oberndorf a.N. keinen Grund dar, diesen Typen von mir abzuziehen, da er auch in diesem Verfahren untätig und gerichtsgefällig dient!
Was ist nur aus den deutschen Gerichten geworden? Vergleiche mit faschistischen Zeiten drängen sich gerade zu auf!
Ich erwarte die Bestätigungen zur Fristverlängerung und Eingangsbestätigung zeitnah, nicht weil ich Ihnen persönlich nicht traue, sondern weil es überlebensnotwendig für mich ist und Sie weisungsgebunden durch Ihre Vorgesetzten, u.a. Foth, sind – sorry..
Herzlichen Dank und schönes Wochenende
Hans Joachim Thiemann

Klageeinreichung gegen Zimmermann – Kanzlei Wangler – Mail vom 24.02.2022:

Hallo Leute,
heute habe ich die Klage gegen meinen Anwalt Zimmermann, Kanzlei Wangler, VS, wegen Mandantenbetrug, Untätigkeit etc. zur Verurteilung auf Schadenersatz beim Amtsgericht Oberndorf a.N. eingereicht.
Ich habe kein Geld, deshalb muss ich Klageverfahren aushalten, um die Personen, die mich um mein Geld betrügen, zu Rückzahlungen zu zwingen.
Es ist eben wie im richtigen Wirtschaftsleben – man muss Geld einsetzen, um welches zu verdienen.
Schade nur, dass man gegen die eigenen Anwälte vorgehen muss, die untätig und profitorientiert ihre Mandanten einfach nicht anwaltsgemäß vertreten – trotz dutzender Bitten, Mails, Vorgaben, Textvorschläge usw..
Dieses ist mein erster Prozess gegen einen Anwalt. Ich bin gespannt, ob Weitere folgen werden, denn die Anwaltspflicht ab dem Landgericht lässt dieses befürchten!?
Gruß und drückt mir die Daumen
Hansjo
P.S.
Amtsgericht, ich habe nur wenige Beweismails für die vorsätzliche Untätigkeit von Zimmermann der Klage als Beweis beigefügt. Es existieren dutzende Mails hierzu, die ich gerne noch nachreiche bzw. dann in der öffentlichen Verhandlung prozessordnungsgemäß vorlegen werde.
Auch die Schadenersatzsumme wird sich weiter erhöhen, da die Untätigkeit von Zimmermann zu weiteren finanziellen Schäden führt bzw. geführt hat.
Die tatsächliche Schadenssumme ist schließlich vom Amtsgericht im Urteil festzulegen.
Hans Joachim Thiemann – Kläger und Geschädigter

Bitte um Hilfe an Kretschmann und Strobl im Kampf gegen rechtswidrig handelnde Beamte – Ordnungsgeld – Zahlungsaufforderung – 1 O 37/19 – Mail an das Landgericht Rottweil vom 23.02.2022:

Herr Kretschamm, Herr Strobl,

um meinen Lebensunterhalt, trotz rechtswidriger Verfolgung durch ihre Beamten und andere Beamte, bestreiten zu können bitte ich sie um Hilfe zur Geldbeschaffung im Zuge eines Teilverkaufs (s. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Beamten Sieber und Klatt) und im Zuge meiner Behinderung der Schadenersatzklage wegen rechtswidriger Hausdurchsuchung etc. gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil (durch die Staatsanwaltschaft Rottweil selber und das Amtsgericht Oberndorf a.N.).

Allein diese zwei rechtswidrigen Aktionen der zuständigen Beamten könnte mir das Leben und das Bezahlen von Rechnungen, nicht jedoch von rechtswidrigen und unanständigen Ordnungsgeldern, erheblich erleichtern.
Mir einerseits rechtswidrige bzw. unanständige Ordnungsgelder aufbürden und auf der anderen Seite meine Finanzen bzw. meine Finanzierung des Lebensunterhalts zu blockieren bzw. zu verhindern ist absolut ekelerregend, grenzt an Willkür und erinnert an faschistisches Handeln der Beamten in früheren Zeiten.
Solches Beamtenhandeln darf die Zeit nicht ungestraft überdauert haben. Ich bitte sie deshalb, sich persönlich dieser Sachen anzunehmen.
Weiter Infos hierzu können sie meinem blog www.der-zeigefinger.de entnehmen.
Gerne stehe ich ihnen auch persönlich für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.
Bitte gehen sie nicht zeitnah als Narren Komasaufen und kümmern sie sich persönlich um das rechtswidrige Handeln der Beamten – ich meine damit aber nicht die Geheimhaltung, sondern das Vorgehen gegen dieses Unrecht!
Danke
Hans Joachim Thiemann

Ordnungsgeld – Zahlungsaufforderung – 1 O 37/19 – Mail an das Landgericht Rottweil vom 23.02.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Aufforderung zur Zahlung des Ordnungsgeldes im Verfahren 1 O 37/19 vom 18.02.2022.
Leider verfüge ich bei meinem Einkommen von 1.000 € monatlich bei einer Hypothek von 640 € und einem Krankenkassenbeitrag von 210 € nicht über diese Summe und kann entsprechend nicht zahlen.
Entsprechend bitte ich um Stundung der Summe bis zur Entscheidung über meine Beschwerde in der Angelegenheit bzw. bis zur endgültigen rechtlichen Entscheidung in der Sache.
Sollte eine Stundung abgelehnt werden bitte ich um meinen bereits mitgeteilten Knasturlaub! Da ich hierzu noch die Unterbringung meiner vier Hunde regeln muss bitte ich, wie bereits im Rahmen der Beschwerde beantragt, die Einknastung in den Januar 2023, mit Freigang zur Hundeversorgung (ich bin ganz sicher kein Schwerverbrecher, sondern nur ein Beamten- und behördenkritischer Bürger), zu terminieren!
Meiner Wertung nach ist das Ordnungsgeld grundsätzlich falsch, unangebracht und in höchstem Maße unanständig, aber mindestens in seiner Höhe völlig unverhältnismäßig und als weiterer Behördenangriff gegen den Schuldner Thiemann zu verstehen.
Die Beschwerdebegründung liegt Ihnen inzwischen persönlich von mir unterschrieben vor.
Der Sachverhalt wird meinerseits durch alle Instanzen verfolgt! 
Bitte stimmen Sie der beantragten Stundung zu, um weiteres Unrecht und weiteren Aufwand in der Sache bzw. Regressforderungen meinerseits zu vermeiden.
Es wäre fatal und eines Rechtsstaates unwürdig (naja – wir leben ja bereits in einem Unrechtsstaat), wenn auch das Landgericht Rottweil, wie die Staatsanwaltschaft Rottweil vorgehend bzw. gerichtlich anhängig, rechtswidrig handeln und meine darauf abzielenden Schadenersatzklage bis zur Verjährung verhindern bzw. behindern würde!!!
Danke – für Nichts?

Hans Joachim Thiemann

Sie sollten mich auch noch Leben lassen – oder ist das zu viel verlangt.

Muss ich wegen meines beamten- und behördenkritischen Verhaltens unbedingt zeitnah, zum Schutz der rechtswidrig handelnden Beamten, „ausgemerzt“ werden – s. aktuelle Entwicklung in Oberndorf a.N. bzw. die Gerichtsverfahren in der Kö….sache gegen die Stadt oder die Schadenersatzklage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil?

Auf Anforderung sende ich Ihnen sehr gerne einen dann aktuellen Kontostand zu!!!

Ein Freund von mir, seines Zeichens Verwaltungsangestellter, maßregelt mich immer, wenn ich über Beamte „polemisiere“. 
Ich nenne meine Vorträge jedoch eine faktenbasierte Zustandsbeschreibung – s. www.der-zeigefinger.de!

Mail vom 22.02.2022 an den Gutachter und Gefängnis-Doc Schulte in Sachen Terminvereinbarung:

Hallo Herr Schulte,
ich habe immer noch keine Terminvorschläge erhalten – für unsere gegenseitige Begutachtung.

Ihre Untätigkeit in der Sache nimmt inzwischen möglicherweise rechtswidrige Zustände an – aber das macht Ihnen, als Selbstgestalter des Rechts bzw. Protege dieser Typen, nichts aus – oder?
Sind auch Sie im Fasnetsrausch? Feiern Sie mit Ihren Gefangenen eine Fasnetsparty und haben deshalb nicht einmal Zeit, Ihren Terminkalender anzuschauen und mir drei Terminvorschläge mitzuteilen.
Vielleicht arbeiten Sie beim Zeitmanagement noch mit einer Kladde und können im Vollrausch Ihre eigene Schrift nicht mehr lesen?
Für einen solchen Fall teilen Sie mir bitte mit, ob ich Ihnen drei Terminvorschläge für unser Treffen zukommen lassen darf – ach Scheiß drauf, ich mache es einfach:
Terminvorschläge für die gegenseitige Begutachtung: 08.-11.03.2022, jeweils 12:00 Uhr bei Ihnen.
Bitte teilen Sie mir mit, welchen Termin Sie bestätigen können. Um Mitteilung der Übernahme der Fahrtkosten durch den Veranlasser der Begutachtung,  das Amtsgericht Oberndorf a.N., wird ebenfalls gebeten. Meine diesbzgl. Anfrage wird weder von Richterin Hohl noch ihrem Chef, dem „Schattenheuer“, beantwortet – Fasnetsrausch!?
Wer nicht wagt der nicht gewinnt – Herr Schulte, trauen Sie sich eine Begutachtung zu, es wird schon nicht so schlimm werden und ich beiße auch nicht und habe im Übrigen nicht die Macht, Sie in die Psychiatrie einweisen zu lassen (im Gegensatz zu Ihnen ) – also nur Mut – geben Sie sich einen Ruck.
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

Ergänzung zur Beschwerde zur Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Blogveröffentlichungen – Mail vom 22.02.2022:

Sehr geehrter Herr Foth,

hilfsweise beantrage ich, neben der Abweisung des Ordnungsgeldes, die Verhängung eines den Vorgaben des § 890 ZPO entsprechenden Ordnungsgeldes (wobei ich die Grundlage des Ordnungsgeldes nicht verstehe – sind Sie sauer auf mich, weil ich angeblich Ihr Urteil nicht beachte (Sie haben doch die Aussagen in/zu Gerichtsprozessen frei gegeben?) – welche an der Schwere der Tat, den Folgen für den Geschädigten (keine) sowie andere im Zusammenhang mit mir verhängten Strafen gegen Beamte oder zu verhängende Strafen wegen Freiheitsberaubung, Kör……… – weit schlimmere Taten als mein bloggen über sowieso im Gerichtsverfahren öffentliche Tatsachen.
Zudem wird sich zeitnah auch noch zeigen (vermutlich noch nicht vor Ihrem Gericht?), ob meine Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen K…….. Erfolg hat, so dass nicht nur die Veröffentlichungen im Vorfeld, sondern auch der geschildert Tatvorwurf gegen die Stadt Oberndorf a.N. als zutreffend erweist – mit entsprechender Strafe gegen die Stadt.
Die prozentuale Berechnung der Strafen der gegen mich strafrechtlich rechtswidrig handelnden Beamten potentiell handelnden Beamten habe ich aufgezeigt.
Vor diesen wichtigen Hintergründen und da keine wirtschaftlichen Folgen meines angeblichen Vergehens für die Geschädigte entstehen sowie der Sachverhalt zusätzlich in einem noch folgenden Klageverfahren vor Ihrem Landgericht öffentlich verhandelt wird halte ich, soweit die Vorgaben des § 890 ZPO überhaupt Anwendung finden (s. Antrag auf Abweisung der Klage), maximal ein Ordnungsgeld in Höhe von 5 % meines monatlichen Nettoeinkommens, also 50 €, für angebracht!!!
Die Taten der zur Rechenschaft gezogenen Straftäter oder noch zu ziehenden potentiellen Straftäter ist bei weitem Schlimmer für das Opfer (mich), da nachweislich durch diese Taten dem Opfer psychische und wirtschaftliche Schäden entstanden sind – aber vielleicht gilt vor Ihrem Gericht ein Verhältnis der Bestrafung von normalen Bürgern und Beamten von 1:100/500 als angemessen bzw. verhältnismäßig .
Erklärung Verhältnis 1:500:
Die leitende Staatsanwältin Mayländer hat Klage gegen mich wegen Beleidigung etc. vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. erhoben, weil ich aufgrund merkwürdiger Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rottweil die das Verhältnis zwischen Mayländer und Acker angefragt habe. Frau Mayländer hat sich deswegen angegriffen gefühlt, weil sie anscheinend sprachliche Formulierungen gerne ausschließlich sexistich anwendet und sich „angepisst“ fühlt.
Sie fordert deshalb eine Strafe gegen meine Person von 4.800 €,  bei meinem monatlichen Netto-Einkommen von 1.000 €, was einem Verhältnis von 1:480 zwischen Bürger und Beamtem entsprechen würde – s.u..
Eine solche Bevorzugung von Beamten, neben den weitergehend vorhandenen Einkommensvorteilen, ist nach meiner Einschätzung asozial und Bürger verachtend!
Entsprechend bitte ich im Rahmen der Entscheidung über meine Beschwerde um Darlegung, warum gegen das Urteil vom Juni 2021 mit meinem blogs zu den Gerichtsverfahren überhaupt verstoßen wurde und um Begründung des astronomischen, vollständig unverhältnismäßigen Ordnungsgeldes gegen einen unstreitig ehrlichen Bürger im Verhältnis zu den Strafen der gegen mich handelnden Beamtentäter!
Hans Joachim Thiemann

Nazivergangenheit der Familie Foth? – Mail an Landgerichtspräsident Foth zur Familiengeschichte vom 21.02.2022:

Hallo Herr Foth,
zu Ihrer Kenntnis erlaube ich mir, Ihnen noch in aller Kürze (ist schwer für mich) nahe zu bringen, warum ich mich für Ihre Familiengeschichte interessiere?
Bereits mehrfach mitgeteilt habe ich mein geschichtliches Spezialgebiet, den Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 sowie den schamlosen, vertuschenden Umgang der Strafverfolgung mit den Naziverbrechern in der Nachkriegszeit.
Mein Diplom an der Uni Kaiserslautern habe ich im Fachbereich Hochbau erworben und der Dekan war Herr Speer, der Sohn von Rüstungsminister und Naziverbrecher Albert Speer.
Mit Herrn Speer habe ich auch über seinen Vater gesprochen und er hat sich vorbehaltlos von diesem Verbrecher distanziert und mittgeteilt, dass sein Vater in den Nürnberger Prozessen maßlos gelogen hat, dass sich die Gerichtsbalken damals bogen und dass tun sie auch heute noch in Ihrem Gericht – ist das ein Zeichen?
Hätte Albert Speer die Wahrheit über seinen Dienst und Kadavergehorsam zu Adolf Hitler offen mitgeteilt, wäre er gehenkt worden – wie viele Naziverbrecher hat er aber mit Glück, Geschick und sicher der Hilfe vieler Beamter (und der Kirche?) seinen dreckigen Hals retten können und sogar noch Millionen mit seinen verlogenen Memoiren verdient – die ich selbstverständlich auch in meiner Bibliothek archiviert habe.
Entsprechend bitte ich nun Sie, Herr Foth, als Sprösslingen einer Juristendynastie, mir mitzuteilen, ob und wenn ja welche Rolle Ihre Familie unter den Nazis gespielt hat oder hier sogar eine Unterstützung der Helden des 20 Juli oder der Weißen Rose vorliegt?
Diese Vergangenheit lässt sich oft heute noch an den Nachkommen dieser inzwischen verstorbenen Nazis nachvollziehen, denn viele konnten sich von den Ideologien ihrer Eltern und Großeltern nie wirklich lösen oder die Verbrechen dieser Generation eingestehen.
Ich möchte noch wissen, wer mir im Landgericht Rottweil die Schlinge um den Hals legt (in Familientradition? – natürlich nur bildlich) – das ist doch nicht zu viel verlangt, nachdem was Sie mir schon angetan haben und wahrscheinlich noch antun werden – wobei ich um einen Strick bitte statt der ansonsten obligatorischen Klavierseiten an einem Metzgerhaken – danke hierfür im Voraus.
Hans Joachim Thiemann

Beschwerde zur Ordnungsstrafe im Verfahren 1 O 37/19 – Mail vom 20.02.2022:

Sehr geehrter Herr Foth,
bezugnehmend auf Ihr Urteil und den § 890 ZPO wird ausgeführt:
„Bei der Auswahl des Ordnungsmittels sowie seiner Höhe berücksichtigt das Gericht – va aus Gründen der Verhältnismäßigkeit – die Umstände des Einzelfalls, insb Art, Umfang, Intensität und Dauer des Verstoßes sowie die Gefährlichkeit der begangenen und etwaigen künftigen Verletzungen für den Schuldner, den Verschuldensgrad, die Vorteile des Schuldners aus der Zuwiderhandlung und die Folgen für den oder die Gläubiger sowie den Zweck der Ordnungsmittel und weitere relevante Umstände des Einzelfalls (BGHZ 156, 335, 349; BGH NJW 94, 45, 46; Saarbr 19.8.09 – 5 W 181/09; Karlsr MD 15, 878 Rz 7; Köln GRUR-RR 18, 219 Rz 25; LG Berlin K&R 16, 369; LG Magdeburg 16.11.15 – 7 O 399/15; LG Karlsruhe GRUR-RR 17, 464 Rz 24; Dresd ZAP ENNr 555/2018; KG MD 19, 581 Rz 46; LG Hannover MD 19, 323 Rz 5; LG Kiel 31.7.20 – 6 O 351/15 Rz 51) (Schreibfehler im Original).“
Die Verhältnismäßigkeit Ihrer Ordnungsmittelfestsetzung im Verhältnis zu meinen finanziellen Möglichkeiten und der streitgegenständlichen Tat, des Berichts über ein Zivilverfahren gegen die Stadt Oberndorf a.N. bzw. Bürgermeister Acker vor Ihrem Landgericht wegen Kö………  ist nicht im Ansatz gegeben.
Da ich davon ausgehe, dass Ordnungsgelder und Strafgelder gegen Bürger oder Beamte auf gleicher Rechtsgrundlage erhoben werden verweise ich noch einmal auf die Strafzahlung von EPHK Lehmann im Falle seiner Freiheitsberaubung gegen gegen meine Person in Höhe von 500 € (vorgehend habe ich eine falsche Strafhöhe von sagenhaften 650 € genannt, dass war die „astronomische“ Höhe meines Schmerzensgelds für die mir zugefügten Verletzungen) oder die Höhe des Schmerzensgeldes gegen den Beamten Lehmannin Höhe von 650 €, die er für die Freiheitsberaubung im Amt zahlen musste. Das Verhältnis seiner Strafen zu seinem geschätzten Nettoeinkommen habe ich unten bereits dargelegt.
Die 500 € Strafe stellen gerade einmal 12,5 % seinen Monatseinkommens dar, während Sie mir für die Veröffentlichung meiner Verteidigung in der „Kö…….sache“ eine Strafhöhe von 200 % meines Monatseinkommens, ca. 1.000 €, verpasst haben.
Es ist also nicht die geringste Verhältnismäßigkeit des festgesetzten Ordnungsgeldes gegeben – es sei den Beamte, werden gesetzlich geschützt und wie beim Einkommen auch vor Gericht bevorzugt behandelt?
Diese Zeilen sende ich unabhängig von der grundsätzlichen Beschwerde gegen die Erhebung eines Ordnungsgeldes.
Schriftsätze im blog, die von Ihnen gerügt werden, wie „Hallo Leute, heute kam die Terminierung gegen BM Acker wegen Körper…….“ –  zeigen deutlich, dass das Landgericht Rottweil mit seiner Verhängung des unanständig hohen Ordnungsgeldes nur die Bekanntmachung des Sachverhalts, im vorliegenden Fall den Verhandlungstermin, geheim halten möchte, um Bürgermeister Acker bzw. die Stadt Oberndorf a.N. vor der Öffentlichkeit zu beschützen.
Die Nennung des Verhandlungstermin, ohne das Verfahren bezeichnen zu können, geht nicht – die Veröffentlichung des Aktenzeichen kann nicht ausreichen und ist damit völlig ungeeignet, dass Interesse und die Aufmerksamkeit der Adressaten für die Gerichtsverhandlung zu erhalten – auch wenn das Landgericht Rottweil selber weder die Öffentlichkeit noch umfassende und objektive Verhandlungen gerne zulässt – wie die Stadt Oberndorf a.N. übrigens auch!
Herrn Foth wird positiv angerechnet, dass er, in rechtlich unstreitiger Bewertung, erkannt hat, dass eine Sicherheitsleistung, wie von der Klägerin, der Stadt Oberndorf a.N. in ebenfalls astronomischer Höhe von 10.000 € (wohl nur für Frührentner und nicht für hohe Beamte und Richter ) beantragt, nicht zulässig ist, da der Stadt Oberndorf a.N. durch die streitgegenständlichen Veröffentlichungen kein Schaden entstanden ist und auch nicht entstehen wird – naja, nach dem Prozess gegen die Stadt, den ich nicht benennen darf, wird ein Schaden bei der Stadt in Form einer dann abgeurteilten Straftat des höchsten Repräsentanten der Stadt Oberndorf a.N. vorliegen, die dieser mehr weh tut als die ca. 800 € Schmerzensgeld(Schadenersatz für das Opfer – mich.
Im Übrigen ist die Verhältnismäßigkeit der Höhe des Ordnungsgeldes zu dieser Schmerzensgeld-/Schadenersatzhöge ebenfalls nicht im Ansatz gegeben.
Bei einem Nettoverdienst von geschätzten 8000 € von Bürgermeister Acker wird ein Strafgeld von 800 € ca. 10% seines monatlichen Nettoeinkommens betragen, während mein Ordnungsgeld auf 200 % meines Nettomonatseinkommens festgesetzt wurde –  wegen eines theoretischen Vergehens durch Veröffentlichung von Gerichtsschreiben zu einer potentiellen Straftat der Stadt Oberndorf a.N.,  die im anschließenden Gerichtsverfahren öffentlich (ich gehe davon aus, Herr Foth wird keine nicht öffentliche Verhandlung führen), zum einen detailliert vorgetragen und anschließend im Urteil vermutlich, einschließlich Schmerzensgeldzahlung an das Opfer (mich), bestätigt wird.
Soweit die weitere Beschwerdebegründung.
Es wird beantragt, dass Ordnungsgeld aufzuheben – im Gegenzug wird zugesagt, auch die im Urteil genannten Textpassagen – bis zum neuen Klageverfahren in der Sache vor dem Landgericht Rottweil – unleserlich zu machen.
Das Recht auf öffentliche Mitteilung des noch festzusetzenden Verhandlungstermin in dieser Sache in nachvollziehbarer Art und Weise, unter Nennung des Angeklagten und des Klagegrundes, ist davon ausgenommen. Diese Unkenntlichmachung müsste noch weiter, rechtlich nachvollziehbar, durch das bearbeitende Gericht begründet werden.
Hans Joachim Thiemann

Klage auf Schadenersatz gegen Anwalt Zimmermann und hilfsweise die Kanzlei Wangler, VS – Klageeinreichung – Mail vom 18.02.2022:

Herr Zimmermann, Kanzlei Wangler,

aufgrund der aktuellen Ereignisse, s.u., teile ich Ihnen und dem Amtsgericht Oberndorf a.N. vorab mit, dass ich nicht weiter auf weitere Schäden durch ihre Untätigkeit als mein bezahlter Anwalt, meine bezahlte Kanzlei im Verfahren 1 O 37/19 warten werde und meine Klage unterzeichnet und mit ausgedruckten Anlagen (weil der Amtsgerichtsdirektor, „Schattenheuer“, trotz mehrfacher Anfrage nicht mitteilt, ob ich die umfangreichen Anlagen zur Klage auch elektronisch einreichen darf) nächste Woche beim Amtsgericht Oberndorf a.N. offiziell einreichen werde.

Die Schadenersatzforderung wird derzeit geschätzt bzw. es wird darauf verwiesen, dass weitere Schäden durch Ihre Untätigkeit bei mir noch im Zuge der Klageabwicklung auftreten werden. Die tatsächliche Schadenshöhe, viele tausend Euro, werde ich dann im Verfahren mitteilen.
Sie erhalten die Klage durch das Amtsgericht Oberndorf a.N.
Dieses zu Ihrer Kenntnis und Terminplanung vorab.
Hans Joachim Thiemann

Ordnungsgeld im Verfahren 1 O 37/19 (den verständlichen Grund des Ordnungsgeldes darf ich angeblich nicht schreiben) – Mails vom 18.02.2022:

Sehr geehrter Herr Foth, hallo Zimmermännchen,
ich werde gegen dieses Urteil vorgehen – aber nicht mit Ihnen, Herr Zimmermann, es sei denn, dass Sie weiterhin für das von mir bereits erhaltene und nicht zurück gezahlte Honorar meine Belange vetreten müssen bzw. diese vorsätzlich nicht vertreten – s. das Rubrum, in dem Sie als mein (vorsätzlich untätiger) prozessbevollmächtigter Anwalt genannt sind!
Das Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 € empfinde ich als lächerlich, nachdem das Landgericht Rottweil erst kürzlich festgestellt hat, dass nach meinen Veröffentlichungen der Stadt bzw. Acker kein Schaden entstanden bzw. ein Schaden nicht erkennbar ist – ich bin deshalb über die Verhängung dieses Ordnungsgeldes aus allen Wolken gefallen – welche Ausmaße unser Unrechtsstaat scheinbar inzwischen angenommen hat – auf Weisung?
Ich hoffe, nach dem Abdanken von Bürgermeister Hermann Acker von seinem Nachfolger dieses Geld zurück zu bekommen (so denn es tatsächlich erbarmungslos eingetrieben wird), denn diese Person wird hoffentlich rechtssicher arbeiten und das von seinem Vorgänger an mir begangene Unrecht wieder gut machen wollen.
Warum bekomme ich, als klammer Frührentner, nun ein Ordnungsgeld und dann auch noch in dieser Höhe – während der hochbezahlte Polizeibeamte Lehmann wegen Freiheitsberaubung an mir gerade mal 650 € Strafe zahlen muss – wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit, das Recht, die Ehrlichkeit und Fairness?

Sind kritische Bürger nichts weiter als durch unsere Gerichte und Strafverfolgungsbehörden auszumerzende, missliebige und für das Beamtensystem gefährliche Kreaturen – www. der-zeigefinger.de – solange die Beschwerde bzw. weitergehende Rechtsmittel nicht abgearbeitet sind darf/werde ich meinen blog unverändert belassen – ich zahle ja möglicher Weise dafür viel Geld (oder sogar mit meiner Freiheit), welches Acker nicht schnell genug aus dem Oberndorfer Rathausfenster schmeißen kann?!
Wo bleibt der öffentliche Aufschrei über so ein Maß an Unrecht – naja, der kann nicht erfolgen, da unsere Medien in der Sache schweigen, gleich geschaltet sind, Opferverbände Angst um ihre öffentlichen Gelder haben, Journalisten nur über Morde, Vergewaltigungen, Krieg oder Putin berichten (hallo, im Landkreis Rottweil werde ich vergewaltigt) usw. – einfach eine Schande!
Ich kämpfe weiter gegen jede Art von Beamtenunrecht – so lange ich lebe!
Herr Foth, wann bekomme ich endlich die Rechnung zur Ablehnung meiner Beschwerde gegen die unbegründete und willkürliche Begutachtung durch den Gefängnis-Doc – Sie behindern meine Klage gegen Zimmermann damit zeitlich.
Hiermit lege ich Beschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 2.000 € ein (holt euch doch mein Auto!) – 1 O 37/19 – falls sich irgend ein Journalist doch mal für diese Sache interessieren sollte.
Begründung:
Die angeführten, angeblichen Verstöße sind unbeachtlich, da sie sich auf Gerichtsverfahren beziehen, die von der Unterlassung ausdrücklich ausgenommen sind. Im mitgeteilten Urteil des Landgerichts Rottweil (1 O 37/19) ist nicht ausgeführt, dass die Unterlassung sich auch auf die Veröffentlichung im Zusammenhang mit öffentlichen Gerichtsverfahren bezieht bzw. erläutert, dass solche Aussagen in (im Zusammenhang mit) Gerichtsverfahren zulässig sind – sonst könnte ich auch nicht einmal weiter gerichtlich gegen die Stadt Oberndorf a.N. in der Sache vorgehen – die Klage liegt dem Landgericht Rottweil vor – aus ihr wird zitiert.
Der Begründung ist zu entnehmen, dass alle gerügten Aussagen immer wieder im Zusammenhang mit den Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. und dem Landgericht Rottweil in der Sache veröffentlicht wurden – in meinem blog, welcher als Presse zu verstehen ist.
In der Sache „….“ (ich traue mich schon den Begriff zur Tat nicht mehr zu verwenden – werde ich mundtot gemacht?) ist ein Klageverfahren beim Landgericht Rottweil anhängig bzw. vom Amtsgericht Oberndorf a.N. an das Amtsgericht Rottweil weiter geleitet bzw. bereits vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. geführt worden, so dass die gerügten Veröffentlichungen ausschließlich innerhalb dieser öffentlichen Gerichtsverfahren erfolgte.
Zudem ist es sicher nicht möglich, mir den Terminus „Körperverletzung“ zu verbieten (oder doch?) – sowie z.B. den Hinweis auf die anhängigen Gerichtsverfahren – wie soll ich diese Verfahren ansonsten öffentlich machen oder darüber schreiben?! Wird hier die Pressefreiheit maßgeblich beschnitten und das auch noch vorsätzlich zum Schutz eines hohen, aber inzwischen abgehalfterten Beamten?
Muss ich einen Präzedenzfall gegen die Geheimhaltung von Beamtenverbrechen schaffen?
Zudem wird in meinem blog www.der-zeigefinger.de nicht ausgeführt, dass ich …….. wurde, sondern nur, dass ich deswegen Klage eingereicht habe, dass ich deswegen diese Klage begründet habe – begründen musste – dieses muss auch öffentlich in einem öffentlichen Verfahren möglich sein, da ansonsten die Meinungs- und Pressefreiheit und meine Klagemöglichkeiten rechtswidrig beschnitten würden – zumal die Stadt Oberndorf a.N. oder BM Acker keine erkennbaren Nachteile in der Sache haben (zumindest vor dem Urteilsspruch) – s. Ausführungen des Landgerichts Rottweil.
Das Urteil zum Ordnungsgeld ist sicher öffentlich, so dass ich auch dieses Veröffentlichen darf, um aufzuzeigen, in welchen Unrechtsstaat wir meiner Meinung nach leben – andere Meinungen sind willkommen und dürfen gerne mit mir diskutiert werden.
Das Landgericht Rottweil verkennt vollständig, dass meine Kommentare sämtlichst Hinweise auf aktuelle, ehemalige oder anhängige Gerichtsverfahren bzw. damit verbundene Verfahren darstellen. Ich behaupte nur unter dieser Prämisse den gerügten Sachverhalt, der genau deshalb im anhängigen Verfahren noch zu prüfen und zu beurteilen ist. Je nach Ausgang werde ich dann meinen blog anpassen bzw. über das Urteil gegen oder zu Gunsten der Stadt Oberndorf a.N. berichten.
Ansonsten könnte ich nicht einmal ein derartiges Gerichtsverfahren führen, wenn ich diese, meine Sicht der Dinge, nicht öffentlich, u.a. im Gerichtsverfahren, im Gerichtssaal vortragen darf.
Dass schon die Unterlassung nur aufgrund der vorsätzlichen Untätigkeit meines damaligen (heutigen?) Anwalts Zimmermann (er wird mich deswegen nicht verklagen, weil diese Wertung der Wahrheit entspricht – ich verklage ihn!), aus der Kanzlei Wangler in Villingen-Schwenningen überhaupt zu Stande gekommen ist sei ebenfalls angeführt.
Das verhängte Ordnungsgeld stellt somit einen rechtswidrigen Maulkorb zu einem anhängigen Prozess sowie weitergehend die Verhinderung bzw. Behinderung der öffentlichen Klagebearbeitung meiner Klage vor dem Landgericht Rottweil gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen der Vergehen eines hohen Beamten gegen meine Person dar.

In einem (angeblichen) Rechtsstaat darf dieses so nicht zur Geheimhaltung solcher Verfahren verwendet werden dürfen, um die ggfls. straffälligen Beamten vor der Öffentlichen Bekanntgabe zu schützen.
Sollte ich für diese Beschwerde wiederum einen Anwalt benötigen bitte ich um Mitteilung, da fähige und engagierte Vertreter dieses Fachs nicht auf den Bäumen wachsen und die Meisten mich mehr behindern (s. Zimmermann) als mir helfen!
Weitere Ausführungen folgen, wenn ich mich wieder gefangen und beruhigt habe.
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Ich werde die Strafe, 10 Tage bei Bestätigung, im Knast absitzen, was mir am liebsten wäre, da ich dort umgehend zur Öffentlichkeitserlangung in den Hungerstreik treten werde. Sollte mir der Knast verwehrt und mein Geld oder Eigentum eingezogen werden werde ich entsprechend 10 Tage zu Hause in den Hungerstreik, ggfls. länger, treten – hoffentlich interessiert sich unter diesen Umständen endlich ein engagierter unabhängiger Journalist für die Situation hier im Landkreis Rottweil und speziell der Stadt Oberndorf a.N. unter Bürgermeister Hermann Acker.
Gerade gestern habe ich meinen Eltern auf die Frage, was Bekannte in Oberndorf a.N. in Bezug auf gegen mich geführte Attacken der Behörden befürchten geschrieben, dass man damit rechnet, dass ich eingesperrt werden soll – jetzt ist es also soweit – 2.000 € = 10 Tage Knast – ich habe kein Bargeld und mein Dispo ist nicht so hoch!

Herr Sattler, bitte melden Sie sich endlich in der „Ackersache“. Ich werde immer weiter von unseren Behörden verfolgt, gequält, verurteilt, wirtschaftlich geschädigt und möchte nicht untätig zusehen, sondern dagegen vorgehen – nur benötige ich dazu einen tätigen Anwalt, der mich verteidigt, der mich berät und …… meine Belange aktiv verfolgt!

Liebe Journalisten,

in oben genannter Sache bzw. unten stehender Mail darf ich euch mitteilen, dass ich kein Krimineller oder straffälliger Asozialer bin – ich bin auch nicht vorbestraft!

Stattdessen bin ich ein bei vielen Oberndorfer Bürgern hoch angesehener, gebildeter, ehemaliger Stadtbaumeister der Stadt Oberndorf a.N., der rechtswidrig (vom Landgericht Rottweil im Verfahren 1 O 37/19 bestätigt) vom Bürgermeister Hermann Acker (einem ehemaligen Beamten der Stadt Balingen, bevor er nach Oberndorf a.N. von dort „weggelobt“ wurde) und dem Gemeinderat der Stadt fristlos mit gelogenen Anschuldigungen (wurden vor dem Arbeitsgericht sämtlichst zurück genommen) entlassen wurde.
Ich bin Hochschulabsolvent (Diplomarbeit 1,3) und war nach meinem 18 Jährigen Engagement bei/für der/die Stadt Oberndorf a.N. als Geschäftsführer gleich zweier Planungsbüros in BW tätig. 
Viele meiner Planungen und Bauten werden mein irdisches Dasein auf dieser Welt lange überdauern.
Ich habe drei tolle Kinder und eine Ex-Frau, die mich mit einem Ihrer Beamtenkollegen betrogen und anschließend verlassen hat.
Ich habe mein freies Leben nun als Frührentner der Verfolgung und Veröffentlichung von vielfach erlebten und früher mitzuverantwortenden rechtswidrigen Behörden- und Beamtentaten gewidmet, weshalb ich von dieser Seite grausam verfolgt werde – was bisher in einem SEK-Einsatz gegen meine Person mit Verbringung in die Geschlossene (ich war umgehend, nach einem Tag, wieder zu Hause, was allein die abwegigen Gründe der Strafverfolgung und des Amtsgerichts verdeutlicht – leider habe ich das Land damals noch nicht umgehend verklagt – wie dumm), einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung mit rechtswidriger Eigentumsbeschlagnahmung (meine Schadenersatzklage wird derzeit von der Staatsanwaltschaft Rottweil und dem Amtsgericht Rottweil massiv behindert – vermutlich zur Erreichung der Verjährung der Tat), einer Freiheitsberaubung durch den Polizeibeamten des Oberndorfer Polizeireviers, EPHK Lehmann, (Verurteilung zivil- und strafrechtlich bereits erfolgt – zu lächerlichen 650 € Strafzahlung) und viele weitere für den normalen Bürger unfassbaren Aktionen gipfelte – in meinem blog www.der-zeigefinger.de nachzulesen.
Bitte scheut euch nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen – es muss doch in Deutschland auch Journalisten geben, die Behörden unabhängig sind und nicht als gleich geschaltet bezeichnet werden müssen – oder täusche ich mich in dieser Sache?
Ich bin erreichbar unter:
Telefon: 07423/8772520
Mail: hansjoachim.thiemann@gmx.de
blog: www.der-zeigefinger.de
Postalisch: Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.
Brieftauben: keine
Herzlichen Dank für euer Interesse an meiner Geschichte bzw. der Geschichte des aktuellen Behördenunrechts im Landkreis Rottweil und bei der Stadt Oberndorf a.N..
Es grüßt euch
Hans Joachim Thiemann (heute nur noch Hansjo)

Hallo Herr Foth,

da ich aufgrund meiner Liquiditätsengpässe weder über warmes Wasser noch eine funktionierende Heizung in meinem Haus verfüge frage ich vorab an, ob ich die 10 Tage im Knast auch im Winter absitzen darf, denn ich gehe davon aus, dass ich dort über eine warme Zelle (bei mir im Haus habe ich 6 Grad – deshalb bin ich derzeit lieber draußen ) und auch warmes Wasser verfügen  werde (wobei ich vermutlich nicht duschen werde, denn das Bild der am Boden liegenden Seife mit der Aufforderung durch einen großflächig beharrten Mithäftling, die Seife aufzuheben, macht mir Angst) – oder werde ich in eine unbeheizte Außenzelle gesteckt?

Ich würde diese Auszeit als Erholungsurlaub mit Vollpension, die ich wegschütten müsste (s.u.), verstehen und mich ganz der Literatur widmen (ich bin Schnellleser und kann in 10 Tagen viel abarbeiten), falls mir ein notebook nicht zustehen sollte.

Ich lese sehr viel über die Zeit zwischen 1933 und 1945, also die Greul der Nazis etc. – ein Steckenpferd von mir – aber auch über den vorsätzlich laschen und peinlichen Umgang des Nachkriegsdeutschlands und der Nachkriegsjustiz und -strafverfolgung mit den Naziverbrechern und deren Handlangern – was hat ihr Opa noch mal in der Zeit zwischen 1933 und 1945 gemacht?

Ich lerne ja gerade bitter, dass man sich auch heute noch unter Beamten nicht gerne selber verfolgt und verurteilt – nachvollziehbar .

Am liebsten wäre mir also der Januar, da dort die Temperaturen am tiefsten sind und das kalte Wasser am Körper die meiste Überwindung beansprucht.

Für den Fall der Internierung beantrage ich deshalb schon vorsorglich, mich im Januar 2023 gem. den Vorgaben einzusperren.
Dieses zu Ihrer gefälligen Kenntnis und weiteren Veranlassung – wie es im Beamtendeutsch vermutlich heißt.
So long – wir sehen uns vor Gericht
Hans Joachim Thiemann

Gutachter Schulte – Klageverfahren 5 Cs 20 Js 15757/20 (2) – Mail vom 17.02.2022:

Sehr geehrter Herr Schulte,
ich warte, nach wie vor ungeduldig, auf eine Terminvereinbarung zu meiner psychiatrisch-forensischen Begutachtung bei Ihnen im Norden Baden-Württembergs.
Wie Sie den unten stehenden Schriftsätzen entnehmen können sind unsere Kreisbehörden eifrig dabei, mich zu verarschen – was ihnen jedoch nicht gelingt.
Ihr schärfstes Schwert sind aber Sie, als System bezahlter Gefängnisgutachter, den mir die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Amtsgericht Oberndorf a.N., ohne jede nachvollziehbare und stichhaltige Begründung, auf dem Leib gehetzt hat.
Ich hoffe nicht, dass Sie vorhaben, mir wie beim ersten Terminierungsversuch ein weiteres Mal einen Termin innerhalb einer Woche, damals zwischen meinem Geburtstag und Weihnachten, auf`s Auge zu drücken.
Falls es nicht bis in Ihre psychotische Welt vorgedrungen ist – Termine können umgehend vereinbart werden – selbst wenn diese erst in Wochen oder Monaten anstehen – was für eine Erkenntnis!
Was hindert Sie also daran, mir einen Termin zur ausstehenden Begutachtung mitzuteilen – besser Zwei oder Drei, da ich diese mit meinen Zeugen abstimmen muss?
Ich bin hoch motiviert mich mit Ihnen zusammen zu setzen, in nachvollziehbarer und dokumentierter Art und Weise und unser gegenseitiges Gutachten in Angriff zu nehmen.
Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat bekanntlich keine Eile mit Ihrer Klage vor Gericht, da sie damit meiner Klage wegen der rechtswidriger Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung meines Eigentums (Urteil des Landgerichts vom November 2020 – ist schon lange her – die Verzögerung der Staatsanwaltschaft greift wunderbar) den Boden entziehen und sich in die Verjährung dieser bösen Behördentat retten möchte.
Dieses möchte ich aber verhindern, wie Sie sicher nachvollziehen können, denn wer lässt sich schon gerne rechtswidrig sein Eigentum wegnehmen und das Haus durchsuchen?
Ich bitte Sie also ein weiteres Mal mir drei Termine zur Begutachtung mitzuteilen. Ich werde Ihnen dann umgehend einen dieser Termine bestätigen!!!
Es wäre fatal für meine Klage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil, wenn Sie aufgrund Ihres fortgeschrittenen Alters auch noch, z.B. an einer Booster- oder Viertimpfung, plötzlich dahin scheiden würden und ich auf die Bestellung eines neuen Gutachters warten müsste.
Entsprechend bitte ich Sie umgehend um Terminvereinbarung bzw. Richterin Hohl, Ihnen entsprechend Dampf unter dem Hintern zu machen.
Wir sehen uns  – hoffentlich noch in diesem Leben 
Hans Joachim Thiemann

5 Cs 20 Js 15757/20 (2) – Herauslösung der Klage wegen angeblich rechtswidriger Veröffentlichung – meine Klage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil wegen rechtswidriger Beschlagnahmung etc. – Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 09.02.2022:

Frau Hohl,
hiermit stelle ich den Antrag, im Verfahren 5 Cs 20 Js 15757/20 (2) wegen verschiedener Vorwürfe, den Sachverhalt der rechtswidrigen Veröffentlichung einer Ermittlungseinstellung gegen einen Polizeibeamten wieder als alleinige Klage zu bearbeiten und aus der inzwischen von der Staatsanwaltschaft Rottweil und Ihnen aufgeblähten und peinlichen „Gesamtveranstaltung“ heraus zu lösen.
Begründung:
Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat in dieser Sache eine nach meiner Rechtsbewertung eine rechtswidrige Hausdurchsuchung mit der Beschlagnahmung meines Eigentums durchgeführt.
Dass diese Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung wahrscheinlich rechtswidrig waren hat das Landgericht Rottweil bereits vor mehr als einem Jahr, im November 2020, festgestellt.
Seitdem unternimmt die Staatsanwaltschaft Rottweil alles, um eine Einstellung des damaligen Verfahren, nun mit der Begründung dieser Klage vor dem Amtsgericht Rottweil, zu verhindern und meiner Klage auf Schadenersatz zu entgehen – voraussichtliches Ziel ist die Verjährung dieser „Straftat“ der Staatsanwaltschaft Rottweil.
Die ausführende Oberndorfer Polizei, bei bereits einige Beamte wegen rechtswidrigen Handelns gegenüber meiner Person im Focus der Behörden stehen werden ebenfalls durch die Verhinderung meiner Schadenersatzklage weiter geschützt!
Durch die Verfügung einer völlig willkürlichen und bis heute von Ihnen unbegründeten Begutachtung meiner Person zum Thema „Schuldfähigkeit“ im Gesamtverfahren 5 Cs 20 Js 15757/20 (2) unterbinden auch Sie massiv und vorsätzlich meine Klage auf Schadenersatz in dieser Sache.
Da ich keine Verjährung der „Straftat“ der Staatsanwaltschaft Rottweil erleben möchte beantrage ich nun die Herauslösung dieser Klage aus der Gesamtklage und die zeitnahe Anberaumung eines öffentlichen Verhandlungstermins, da die hierfür notwendigen Schriftsätze beider Parteien seit vielen Monaten in Ihren Schubladen schlummern.
Bitte machen Sie sich nicht mitschuldig an der rechtswidrigen Verfolgung meiner Person innerhalb eines korrupten und kaputten Rechtssystems und ermöglichen Sie mir damit die Klage gegen das rechtswidrige Verhalten der Staatsanwaltschaft Rottweil und die gerichtliche Regelung meines dadurch erlittenen psychischen und materiellen Schadens – was Ihnen vermutlich absolut gegen den Strich geht – überwinden Sie sich und entscheiden Sie im Sinne des Rechts!
Ich lehne eine Einzelrichterentscheidung zu beiden Klage ab!
Ich erwarte eine umgehende Verfügung in der Sache!!!

Hans Joachim Thiemann

Bundesverwaltungsgericht – Normenkontrolle Bebauungsplan „Neckartalaue-7.Änderung“ – Mail vom 01.02.2022:

Hallo Hans Joachim, 

wie ich jetzt erfahren habe, will Leipzig nicht auf die endgültige Entscheidung von Freiburg warten und demnächst entscheiden. Da bin ich gespannt, was Leipzig dann für ein Spielchen spielt oder meine Beschwerde in Mannheim  zulässt. Deshalb sollten wir unbedingt rechtzeitig Einsicht in die Verträge erhalten. Grüßle

Hallo,

Leipzig will nicht warten, um Dich zu verarschen. Das Landratsamt will warten, um mich zu verarschen. Je nachdem wie es ihnen passt, um den Bürger zu verarschen – es ist so grausam. Welche ein Beamtenpack – kaputt bis in`s Mark. Man sollte alle zur Nachhilfe in Recht, Menschenwürde, Ehrlichkeit, Fairness noch mal auf die Schule schicken oder …….. 

Gruß Hansjo 

Wenn alle Stricke reißen werden wir die Einsicht bei Ackers Nachfolger erreichen – und dann bebt die Erde und Acker am Bodensee – aber die Scheiß-Presse wird schweigen, um die Geldgeber nicht zu verstören – einfach nur noch zum Kotzen, wenn man als Bürger so hilflos, ein Spielball, selbst für kaputte Kleinstadtbürgermeister und Kleinstadtpolizeichefs, ist – wir leben in einem Unrechtsstaat. 

Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 29.01.2022 in Sachen Begründung der verfügten Begutachtung:

Frau Hohl,
hiermit beantrage ich erneut mir mitzuteilen, auf welcher inhaltlichen, nicht rechtlichen, Grundlage das Gericht meine forensische Begutachtung beim Krankenhaus-Doc verfügt hat?
Die rechtliche Grundlage ist mir inzwischen bekannt – ich sehe sie als faschistisches Erbe der Nazizeit an – muss mich als rechtsgläubiger Bürger aber diesen faschistischen Auswüchsen beugen.
Um meine Verteidigung annähernd vorbereiten zu können beantrage ich erneut die Mitteilung, welche Gründe Sie zu meiner Begutachtung durch einen Systemgutachter, den Krankenhaus-Doc Schulte, veranlasst haben – fehlende Schulbildung, fehlende Sprachkenntnisse, Vorstrafen, nicht verstandene Verurteilungen usw. und denken Sie dabei an den Grund der Begutachtung, die vermutete Schuldunfähigkeit und keine anderen Ihnen gerade in den Kopf schießenden Beweggründe?
Sie werden die Begutachtung doch nicht etwas ohne Grund rein willkürlich veranlasst haben – oder doch?
Nachdem Sie meinen Antrag auf Begutachtung der Gegenseite durch den selben Gutachter bereits abgelehnt haben erwarte ich nun antragsgemäß eine Begründung der gegen meine Person verfügten Begutachtung.
Falls Sie die Verfügung rein willkürlich verfügt haben benötige ich keine Antwort – die ich vermutlich sowieso nicht bekomme. Eine Weigerung der Begründung Ihrer Entscheidung werte ich ebenfalls als Zeichen der Willkür gegen meine Person!
In einem solchen Fall bzw. der Weigerung des Gerichts, mir die Beweggründe der verfügten Begutachtung mitzuteilen, werde ich umgehend einen Befangenheitsantrag gegen Sie aufgrund willkürlicher, einseitiger, verfahrensbeeinträchtigender Entscheidungen gegen meine Person beim Landgericht Rottweil einreichen – welches dann wieder meine Schadenersatzklage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil wegen der rechtswidrigen Hausdurchsuchung nach sich zieht – es ist einfach nur zum Kotzen! 
Übrigens meldet sich Doc-Schulte bzgl. einer Terminvereinbarung nicht und bestätigt auch den Eingang meiner Mails in dieser Sache niemals.
Ein solches Verhalten ist für mich inakzeptabel und zeigt, welche Aufgabe dieser Mann in Ihrem System ausführen soll (einseitig gebrieft), in dem auch er keinerlei Existenz und Begutachtungsmaterial, bis auf den einen Terminversuch, nachweist.
Bitte machen Sie dem Mann Feuer unter seinem Hintern, damit wir endlich weiter kommen, denn die Frist meiner Schadenersatzklage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil wird vermutlich auch ablaufen, wenn ihr (Amtsgericht und Staatsanwaltschaft) dieses, u.a, mit meiner Begutachtung, genau so plant und durchführt – und ich kann nichts dagegen unternehmen?
Also auf, auf, marsch, marsch.
Hans Joachim Thiemann
Hey Heuer,
was macht die Antwort auf meine vor vielen Monaten gestellte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Ihrer zickigen Mitarbeiterinnen – ist diese schon vernichtet oder brüten Sie noch über einer Antwort?

Mail an Gemeinderäte zur weiteren Verfolgung meiner Person durch Acker / Hesselbach im Verfahren Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann – Sicherheitsleistung 10.000 € – Mail vom 27.01.2022:

Liebe Gemeinderäte, 

wie ihr vielleicht wisst (oder auch nicht) geht die Hesselbach nach wie vor in der Unterlassungssache gegen mich vor und verlangt vom Gericht, mich zu einer Sicherheitszahlung in Höhe von 10.000 € zu verurteilen, weil ich in meinem blog auf den kommenden Prozess vor dem Landgericht Rottweil gegen die Stadt Oberndorf a.N. (Bürgermeister Hermann Acker), wegen Körperverletzung an meiner Person, hinweise. Jetzt hat Hesselbach bereits zum zweiten Mal nach gelegt. Das Landgericht Rottweil hat ihr darauf hin mitgeteilt, dass die angebliche Rufschädigung des Bürgermeisters durch meine blog-Einträge zu einem Schaden für die Stadt führen wird nicht einmal im Ansatz dargelegt ist! Vielleicht solltet ihr euren Chef mal fragen, ob Hesselbach für jeden Schriftsatz oder pauschal bezahlt wird, denn sie kämpft verzweifelt in der Unterlassungssache, in der sie durch die Untätigkeit meines Anwalts sogar einen kleinen Erfolg verzeichnen konnte, scheinbar um ihr mieses Leben – wie demnächst dieser Ex-Anwalt auch . Vielleicht ist diese Verfügung des Landgerichts Rottweil bereits, nach Kenntnis des Sachverhalts hierzu, ein Hinweis des Gerichts auf die Bewertung meiner Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N. (Acker) wegen der streitigen Körperverletzung an mir – man darf ja noch träumen, denn besser als ich es getan habe kann man eine solche Tat kaum dokumentieren und vortragen? Übrigens hat mich Acker echt verarscht, indem er die Bürgerfragestunde auf die Tagesordnung im Januar `22 genommen hat. Bisher hat er nicht einmal den Dreimonatstournus eingehalten und jetzt eine Bürgerfragestunde nach nur zwei Monaten durchgeführt. Darauf war ich nicht vorbereitet und ich habe diese Fragestunde tatsächlich verpasst. Merke – Bürgermeister Hermann Acker handelt inzwischen völlig willkürlich – sei auf alles gefasst, das Überraschende ist die Normalität, das Recht ist Unrecht, Acker ist noch Bürgermeister und nicht im Schulteknast usw.. Bis demnächst – vielleicht im Landgericht Rottweil. 

Hans Joachim Thiemann

Ablehnung der Beschwerde gegen die forensische Begutachtung – 3 Qs 8/22 u. 5 Cs 20 Js 15757/20 (2) AG Oberndorf a.N. – Mail vom 26.01.2022:

Hallo Leute,
heute hat mich das System mal wieder von hinten gefickt.
Das Landgericht Rottweil teilt mir mit, dass meine Beschwerde gegen die forensische Begutachtung beim Gefängnis-Arzt Schulte abgewiesen wird und ich die Kosten zu tragen habe.
Unserer Staat hat es also mal wieder geschafft, mich wie eine Milchkuh zu melken und seine uneingeschränkte Macht zur willkürlichen Machtanwendung deutlich aufgezeigt.
Ich bin gespannt, welche Kosten dieses Mal auf mich zukommen werden und vor allem, ob eine Zwangsbegutachtung von Bürgermeister Hermann Acker im Falle der Klage wegen Körperverletzung gegen meine Person vom selben Gericht stattgegeben oder diese, ohne Begründung natürlich, einfach abgewiesen wird – denn Beamte begutachtet man nicht – nur die kritischen Bürger, um sie aus dem Weg zu räumen!
Was sagt mein zwangszugeordneter Pflichtanwalt, dass Zimmermännchen, der Kanzlei Wangler aus Villingen-Schwenningen dazu – nichts – er hat mich weder beraten, noch auf die Kosten des Rechtsmittels hingewiesen, noch von diesem abgeraten – er hat nichts gemacht und wurde dabei umfassend vom Amtsgericht Oberndorf a.N. gegen meine Person unterstützt.
Diese Kosten werden entsprechend ebenfalls in meiner Klage gegen diesen erbärmlichen Rechtsanwalt von mir vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. eingefordert.
Was für ein Beamten- und Behörden-Schmierentheater über Willkür, Allgewalt, Behördenterror usw.?
Soweit zur Kenntnis
Hansjo

Klage gegen Anwalt Zimmermann bzw. Kanzlei Wangler wegen Parteibetrugs etc. – Klageeinreichung – Mail vom 23.01.2022:

Hallo Leute, nachdem mein Ex-Anwalt (das „Zimmermännchen“) bzw. seine Kanzlei die erschlichenen Honorare nicht auf mein Konto rücküberwiesen haben werde ich diese Woche die persönlich unterschriebene Klage einschließlich der Anlagen beim Amtsgericht Oberndorf a.N. einreichen. Nachdem sich Amtsgerichtsdirektor (Schatten-) Heuer bzgl. der Anlagenform nicht bei mir gemeldet hat und weiter in der Versenkung verschwunden bleibt – außer bei seinem kurzes Auftauchen, um mir zu drohen, statt mir zu antworten – ist nun die Zeit gekommen, einen Anwaltslumpen wegen Parteiverrats oder Parteibetrugs oder wie immer es auch heißen mag anzuklagen und neue Mandanten vor einem arbeitsscheuen und sogar gegen den eigenen Mandanten arbeitenden Kerl zu warnen. Heute ist zu schönes Wetter, um die vielen Seiten der Anlage auszudrucken. Sobald das Wetter wieder schlechter wird werde ich dieses jedoch in Angriff nehmen – zwei neue Druckerpatronen habe ich mir schon in weiser Voraussicht gekauft – hallo Herr Heuer, umweltbewusstes Handeln des Amtsgerichts Oberndorf a.N. sieht anders aus ! Herr Zimmermann, falls Sie die Hoffnung hatten, ungeschoren davon zu kommen – vergessen Sie`s 

Sonnige Grüße Hansjo

Hallo Leute,

zur Klarstellung möchte ich euch noch mitteilen, dass es mir in der Klage gegen Anwalt Zimmermann und seine Clique nicht um`s Geld geht – 2.000 € werden mich nicht ruinieren, denn sie sind leider schon bezahlt!

Mir geht es für alle Bürger darum, einen kaputten und arbeitsunwilligen Anwalt öffentlich mit seiner Arbeit für (gegen) seinen Mandanten zu konfrontieren und zu erfahren, ob unser Recht, vor dem Hintergrund der Anwaltspflicht, im Falle des Anwaltsversagens diese Leute auch zur Rechenschaft ziehen wird oder diese ebenfalls als „geschützte“ systemrelevante Personen unantastbar sind?

Wenn unser Gesetzgeber schon einem fachlich kundigen Bürger einen Anwalt ab dem Landgericht zwingend vorschreibt muss er auch dafür sorgen, dass ein Mandant mit einer Anwaltspfeife nicht schlechter gestellt wird, als ohne im Falle der Selbstverteidigung!

Diese Klarstellung, was ein Anwalt sich im Sinne der Nichtverteidigung bzw. der Arbeit gegen den Mandanten alles leisten darf, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, ist für mich vor dem Hintergrund unseres korrupten und kaputten Systems hochinteressant und gerichtlich zu klären – auch wenn keine Presse darüber berichten wird!
Soweit zu den Klagegründen meinerseits – Zimmermann wird seine Sicht der Dinge im Verfahren äußern.
Hansjo

Staatsanwaltschaft Rottweil ./. Thiemann – Mail an den forensischen Psychiater wegen Terminvereinbarung und Lesebestätigung:

Sehr geehrter Herr Schulte,
leider bekomme ich von Ihnen keinerlei Lesebestätigungen zu meinen Ihnen zugesandten Mails – wie von vielen korrupten und kaputten Behörden auch nicht.
Sind Sie so feige die Lesebestätigung einfach zu ignorieren oder lesen Sie meine Mails in Bezug auf das Thema „Schuldfähigkeit“ nicht, um keinesfalls vom gewünschten Weg des Gutachtenergebnisses abzukommen?
Hat Ihnen das Amtsgericht Oberndorf a.N. die Lesebestätigung meiner Mails untersagt oder vielleicht Frau Mayländer? Kennen Sie Frau Mayländer vielleicht sogar persönlich – natürlich nur von Amtseinführungen oder Amtsabschieden etc. versteht sich?
Bitte bestätigen Sie meine Mails an Sie, damit ich diese nicht alle ausgedruckt mit zu unserem gegenseitigen Gutachtentermin mitbringen muss.
Was ist eigentlich mit der meinerseits angefragten Terminvereinbarung? Meine rechtsstaatlich begründeten Anforderungen an diesen Termin sind Ihnen inzwischen bekannt. Was steht einer Terminvereinbarung also entgegen – ich warte!
Haben Sie derart viele Kriminelle zu begutachten, dass ich noch warten muss?
Bitte senden Sie mir schnellstens drei Termine zur Auswahl, damit ich diese mit meinen Zeugen abstimmen kann – herzlichen Dank!
Hans Joachim Thiemann

Mail eines Betroffenen an die Oberndorfer Gemeinderäte zum Aldiskandal – 12.01.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, 

nach dem in Freiburg endlich mal ein bürgerfreundliches Urteil gefällt wurde, wäre es an der Zeit, dass Sie nicht weiterhin den Erzählungen der Verwaltung blindlings Glauben schenken und endlich den Mut aufbringen selbst die Dokumente im „Aldiskandal“ zu sichten um die aus meiner Sicht massiven Korruptionsvermutungen (über die Sie mehrheitlich unwissentlich abgestimmt haben) endlich aufzuklären. Das Verwaltungsgericht Mannheim (mit M.E.  korrupten Ansätzen) hat damals vorsätzlich ( trotz mehrfacher Aufforderung) auf diese Unterlagen verzichtet um das Urteil Mangels dieser Beweise zu „türken“.(obwohl Präsident Ellenberger informiert war)Das ganze Verfahren mit dem „Aldigeschenk“ dem „nachweislich „geschönten“ Verkehrsgutachten, vorsätzlichen Fehlinformationen wie LKW-Stellplätze in der Neckarstr., geplante Einbahnstraßenregelung unter der Hochbrücke, mangelnde Mindestbreite nach RASt 06, statt 6,5m+ Gehweg nur 4m, keinerlei verlässliche Informationen zu den entstehenden Kosten der Baufeldfreimachung, Parkplatzerstellung sowie Verkehrsanbindung mit möglicher Ampelanlage. Arrogante Äußerung von Jens Hartmann >bei der 1. Verkehrsschau > ich hätte ja nicht in die Sägewerkstr ziehen müssen<Vermutlich wurde auch das Lärmgutachten noch manipuliert, da in der Neckarstr.2 die Grenzwerte bereits grenzgängig waren. (die Dame hat ja auch ein vordatiertes Dokument geliefert) (leider kein Zugriff auf die Rohdaten zur Kontrolle möglich)Vorsätzlich falsche Angaben des Anwaltsschreiben (Hauskauf hätte erst 2004 statt 2003 stattgefunden, zur Vortäuschung von mehr Bestands-Verkehrslärm. Täuschung im Verkehrsgutachten (Büro Kölz) mit Darstellung des Gewerbeparks als Sägewerk kenntlich gemacht)Sicherlich sind in den Unterlagen auch Angaben über die zeitliche Realisierung der Bebauungsplanänderung zu finden was die Vorfestlegung bekräftigt, welche in den Sitzungen mit den Äußerungen von Gemeinderäten  >> man kann ja nicht anders entscheiden um glaubwürdig zu bleiben<< ja M.E. bestätigt wurde. (sinngemäße Aussage Karsten)Weiterhin kann ich mir vorstellen ,dass auch Konventionalstrafen bei Nichteinhaltung des Zeitrahmens zu einer Vorfestlegung führten. Weshalb wurden die Aldi-Planungsunterlagen als Informationsquelle von der auch mit abstimmenden Verwaltung (vertreten durch Hr. Acker) während des Verfahrens entfernt? ( sinngemäßer Wortlaut >> … man wird sehen ob die Verkehrsführung funktioniert…)Warum wurden bereits 2017 Bodenproben gezogen um bereits vorbereitend auf den Kaufvertrag mit den Bebauungsplanänderungen zu beginnen? Weshalb wurde während der Sitzung 2018 vorsätzlich fälschlicherweise behauptet Aldi hätte in der Austraße noch nie erweitert? Weshalb reichen bei der Aldi-Planung bei dieser Verkaufsfläche 78 Parkplätze, obwohl hochgerechnet mit Norma vergleichsweise 90 Stellplätze nötig wären. Weshalb wurde bei der ersten Verkehrsschau mit Kopf, Lübke, Hartmann, Andre Leopold und Schaible  die Verkehrsführung unter der Hochbrücke vorsätzlich nicht betrachtet?  (erst auf mein Hinweise vor der 2. Verkehrsschau)Wurde die von Hr. Schaible damals geforderte Mindeststraßenbreite von 4,1m (fragwürdiger Wert) zwischenzeitlich umgesetzt? ( habe hierzu andere Grenzwerte im Internet gefunden)Hr. Schaible hat bereits 2018 selbst bestätigt, dass das Kölz-Verkehrsgutachten mehrere sicherheitskritische Mängel aufweist. Das gesamte Verfahren wurde also nach meinen Erkenntnissen von Anfang an schlampig, rücksichtslos, verkehrsgefährdend  und nach meiner Einschätzung kriminell (mit Korruptionsverdacht) durchgeführt sowie durch Euch Gemeinderäte mehrheitlich zeitweise zur Rechtskraft geführt. Weitere Hinweise zu den Vertragsunterlagen sind laut Hr. Acker über Hr. Lothar Kopf zu erfragen, da Hr. Acker wie auch Dr. Heer vor Gericht in Freiburg vorgaben die Vertragsunterlagen inhaltlich nicht zu kennen. Wettbewerbskritische Angaben (zu Umsätzen) sind in den Unterlagen nicht zu erwarten, diese Angaben sind im GFA-Gutachten öffentlich aufgeführt. Weiterhin ist ja bekannt, das Aldi in den Oberndorfer Filialen keine Gewerbesteuer für unsere Gemeindekasse abführt (warum dann unnötige Geschenke?). Der Drohhinweis von Hr. Moch damals, dass Aldi, sollten sie nicht umsiedeln können, Oberndorf verlassen würde, ist bis zum heutigen Tage eine Drohgebärde geblieben. Leider hat Hr. Moch mit seiner Abstimmung damals die Interessen einer Nahversorgung der Altoberndorfer rücksichtslos missachtet. Rückmeldungen und Antworten sind erwünscht und werden natürlich beantwortet!

Ein erzürnter und vom Gemeinderat maßlos enttäuschter Oberndorfer Bürger

Aldiskandal – Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zur Einsichtnahme – meine Stellungnahme zum Schwaboartikel vom 10.01.2022 – Mails vom 10.01.2022:

Hallo Herr Brugger,

es ist soweit – wie vermutet – wie erwartet – s.u..

Oberndorf`s Bürgermeister Hermann Acker heult wie ein getretener Hund über die zu gewährende Einsichtnahme in die bis auf`s Blut verteidigten Aldiverträge und wer springt sofort – Herr Brugger, der Städtetag BW, eilfertig seine (korrupte und kaputte?) Klientel zu vertreten.

Aldi-Umzug in Oberndorf: Streit geht in die nächste Runde – Gerichtsurteil ermöglicht Einsicht in Kaufverträge – Oberndorf & Umgebung – Schwarzwälder Bote (schwarzwaelder-bote.de)

Streit um Aldi-Kaufverträge: Oberndorf könnte zum Präzedenzfall werden – Oberndorf & Umgebung – Schwarzwälder Bote (schwarzwaelder-bote.de)

Es wäre ja auch noch schöner wenn es Bürgern gelingen würde, die Einsichtnahme in die Aldikaufverträge zu erreichen und die dort vermuteten rechtswidrigen Taten aufzudecken oder besser, die aufgedeckten Taten auch noch beweisen zu können?

Dann wären die Zeiten der Geheimniskrämerei in Kommunen und Städten vorbei, die Möglichkeiten der Manipulation, der Rechtsverletzungen durch die Verwaltungen, die solche Taten nicht einmal den Gemeinderäten vortragen.
Mein Gott, ein Bürgermeister müsste sich für sein Handeln rechtfertigen und das auch noch auf der Grundlage von Beweisen.
Der Schwarzwälder Bote hat Recht, ein Oberndorfer Bürger hat nun die Möglichkeit geschaffen, dass die vom Gesetzgeber gewünschte Transparenz in das kommunale Handeln tatsächlich vordringt oder hat er sich nur vertan – der Gesetzgeber?
Oberndorf a.N. könnte bundesweiter Vorreiter für kommunale Transparenz und Bürgerfreundlichkeit werden und diese alles, weil Bürgermeister Hermann Acker genau das Gegenteil vorlebt, die Bürger unwissend hält (und den eigenen Gemeinderat auch), der vorwiegend nicht öffentlich mit geringsten Informationen für die Gemeinderäte tagt, der die Bürger in Gerichtsverfahren verwickelt, welche ihm dann regelmäßig auf die Füße fallen, der Bürger, die auf seine Lügen/Falschaussagen in den Sitzungen hinweisen mit Polizeieskorte aus dem Sitzungssaal geleiten lässt – bis hin zur inzwischen straf- und zivilrechtlich verurteilten Freiheitsberaubung durch den Polizeibeamten usw, usw, usw.
Es wäre deshalb um so schöner, wenn genau diese rückwärts gewandte Kommunalpolitik der Geheimhaltung durch genau dieses Handeln des inzwischen vollständig entzauberten Oberndorfer Bürgermeisters Hermann Acker allen Kommunen auf die Füße fallen würde – Herr Acker, dann müsste ich mich ja noch, nach allem was sie mir angetan haben (www.der-zeigefinger.de), bei ihnen bedanken – irre .
Vielleicht erreichen wir nun endlich mit den Vorgängen in Oberndorf a.N. die schon lange gewünschte bundesweite Aufmerksamkeit – ich stehe gerne für einen Pressetermin mit Herrn Maier zur Verfügung (07423/8772520), um den Lesern und Zuschauern die Sachlage hier genauestens und vor allem objektiv rechtsstaatlich vorzutragen – im Schwarzwälder Boten kommen, wie fast immer, nur die Gegner des Urteils, die Ackergefolgsleute, die Heulsusen und Rückwärtsgewandten, die Geldgeber zu Wort.

Der Kläger, Herr Maier, wird negiert, seine Stellungnahme zum Urteil nicht eingeholt, seine Leserbriefe seit Neustem unterdrückt Das ist die vom Schwarzwälder Boten propagierte „Objektivität“ des Schwabo die nichts, aber auch gar nichts wert und tatsächlich nur ein Lippenbekenntnis, ein Feigenblatt ist.

Wer sich die Mühe macht den Artikel genau zu lesen wird feststellen, dass sogar der liebe Interessenvertreter und Ackerfan Brugger nicht davon spricht, dass dieses Urteil Auswirkungen auf das wirtschaftliche Handeln der Kommunen haben wird, sondern haben könnte – hallo, Brugger, mir kann auch morgen ein Flugzeug auf den Kopf fallen, deshalb wird der Flugverkehr nicht verboten – Du Schelm . Erst denken, dann labbern ist die Devise – also versuch`s noch mal .
Leider befürchte ich, dass die Lobby gegen den Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts Freiburg zu groß sein wird und dieses bürgerfreundliche Urteil über kurz oder lang von den Politikern wieder kassiert wird, denn es geht hier um viele böse und kriminelle Kommunalpolitiker, die bei Rechtskraft des Urteils um ihre Existenz, ihren Ruf, ihre Pension fürchten müssen und das lässt unser Staat nicht zu – s. von der Layen (Beweismaterialvernichtung), Scholz (Cum-Ex, wirecard und wer weiß was noch), Scheuer (rechtswidrige Vergaben) und die anderen Schlauerle.
Und doch ist es ein Riesenerfolg, der es verdient hat in die breite Öffentlichkeit zu gelangen und das nicht nur zensiert und im Verbreitungsgebiet des Schwarzwälder Boten – die Hoffnung stirbt bekanntlich zu Letzt.
Hoffen wir weiter auf Ehrlichkeit, Gerechtigkeit, Transparenz und Bürgerfreundlichkeit.

Hans Joachim Thiemann

Regimekritiker Regimeverfolgter Stadtbaumeister Oberndorf a.N a.D. Geschäftsführer a.D. Frührentner
P.S.
Dem Anhang können Sie entnehmen, was ich heute in meinem Briefkasten fand (nur in der Mail) – „ein zuverlässiger Mann“ – davon gibt es nur noch Wenige und ich bin Atheist, ich glaube an das Gute, die Natur, mich selber!
Herzlichen Dank an den Absender – jede Unterstützung im Kampf gegen dieses bürgerfeindliche und zum Selbsterhalt verpflichtete System hilft.

„Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat.“
Voltaire

Mail eines Freundes vom 10.01.2022 – Recht und Unrecht:

„Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat.“
Voltaire

Hallo Elvira (Roth),
aufgrund der neusten Entwicklungen, die Dir schweißnasse Nächte und Tage bereiten sollten, frage ich noch einmal an (zum x-ten Mal), inwieweit die Stadt Oberndorf a.N. tatsächlich die Parkplatzfläche zum Bodenrichtwert an den Aldi verkauft hat.
Du hast mir bisher immer mitgeteilt, dass die Stadt Oberndorf a.N. die Fläche zum Bodenrichtwert verkauft hat – wie dieses auch von der Stadträtin Hunds, die am Beschluss beteiligt war, schriftlich bestätigt wurde.
Jetzt habe ich, als ehemaliger Chef der zuständigen Beamten für genau diese Bodenrichtwerte, aber nach wie vor ein gewaltiges Problem mit Deiner Aussage, denn der Parkplatz Hochbrücke hatte keinen Bodenrichtwert und ein Gutachten zum Verkehrswert des Grundstücks wurde vermutlich (sogar wahrscheinlich) damals (vielleicht macht Acker das noch nachträglich oder hat es schon gemacht) auch nicht erstellt – von der Wertsteigerung durch die manipulierte Bebauungsplanaufstellung um dass 3-fache zu Gunsten des Aldi ganz zu schweigen – welch eine Schweinerei lässt sich aus diesem kurzen Halbsatz schon ableiten.
Du hast jetzt, vermutlich im Lichte der Öffentlichkeit, noch einmal die Gelegenheit Deine Antwort zu überdenken und entweder zu bestätigen (eine Nichtantwort ist eine Bestätigung) oder Deine bisherigen Antworten richtig zu stellen.
Denk an Deine Pension, denn auch der Vollkaskobeamtenschutz hat Löcher im Falle vorsätzlich falschen Handelns!!! Das Wegklicken der Lesebestätigung wird Deinen H. auch nicht retten können.
In Erwartung Deiner Antwort
Hans Joachim Thiemann

Staatsanwaltschaft Rottweil ./. Thiemann in Sachen forensisch-psychiatrische Begutachtung – Mails von und an eine Freundin/Freund vom 09.01.2022:

Gesendet: Sonntag, 09. Januar 2022 um 14:02 Uhr
Von:
An: „HansJoachim Thiemann“ <HansJoachim.thiemann@gmx.de>
Betreff: Gefunden im Internet https://www.talentrocket.de/karrieremagazin/details/das-psychologische-gutachten-fluch-oder-segen
Mit freundlichen Grüßen

C.A.

Hallo,
der Fall Mollath ist mir natürlich bestens bekannt. Deshalb habe ich auch Angst vor dem Gutachten von Schulte, insb. da dieser auch noch im System als Gefängniskrankenhauschef und Forensiker tief verwurzelt und gedanklich gefangen ist – s.u..
Inwieweit diese Person ein unabhängiges Gutachten erstellen kann habe ich in verschiedenen Mails bereits angefragt und angezweifelt? 
Meine Zweifel gegen diesen Gutachter hat das Amtsgericht Oberndorf a.N. aber wie immer mit einem Federstrich vom Tisch gefegt. Dir habe ich meine Schreiben in dieser Sache aber nicht zugesandt – s. www.der-zeigefinger.de.
Nicht nur Anwälte, sondern insb. die Begutachteten verspüren oftmals eine Ohnmacht gegenüber diesen Machtdemonstrationen der Gerichte und Gutachter – s. auch die rechtswidrige Hausdurchsuchung bei mir, die Freiheitsberaubung durch EPHK Lehmann, die Körperverletzung, die vielen Datenschutzvergehen gegen meine Person, die rechtswidrige Entlassung – alles nachweislich falsche bzw. rechtswidrige Aktionen der Behörden und der Betroffene ist fast chancenlos und hilflos gegen diese Allmacht.
Die hiesigen Behörden, allen voran die Stadt Oberndorf a.N. mit Bürgermeister Acker an der Spitze, haben in meinem Fall nicht mit einer starken Gegenwehr, sondern mit meinem Rückzug wegen Familie, Kindern, Einkommen, Öffentlichkeit etc. gerechnet und sich ganz sicher dabei schlimstens verrechnet!!! Ist der Ruf erst ruiniert streitet es sich ziemlich ungeniert .
Im Deinem unten gesendeten Artikel wird auch darauf abgehoben, welche psychische Belastung durch solch ein Gutachten durch die Außenwirkung für den zu Begutachtenden entstehen kann.
Auch dieses habe ich bereits vor Wochen beim Amtsgericht Oberndorf a.N. vorgetragen und genau wegen dieser schweren psychischen Belastung und des damit verbundenen Eingriffs in meine Gesundheit um Begründung der Begutachtung gebeten.
Eine Begründung der Begutachtung habe ich bis heute nicht bekommen. Man zieht es gegen alle meine Einwände durch, weil man die Macht dazu hat, der Gutachter wurde bestätigt, alle meine Zweifel und Anträge wurden vom Tisch gewischt – dass ist das Ergebnis deutscher Justiz – absolut erbärmlich und absurd.
Das Amtsgericht Oberndorf a.N. wandelt unstreitig auf den Spuren des Mollath- und des Wörz-Prozesses und ich habe den Eindruck, dass diese Verfahren für manche Richter, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Bürgermeister, Verwaltungsbeamte positive Vorgaben sind, um ihre Macht gegenüber dem Bürger demonstrieren und durchsetzen zu können, denn selbst wenn diese korrupten und gemeinen Handlungen auffliegen drohen diesen Tätern kaum Konsequenzen und sie fallen in das engmaschige Beamtensicherheitsnetz, bei hoher Pension und Vollkaskoschutz.
Inzwischen bin ich schriftlich bereits soweit gegangen festzustellen, dass in meinem Fall die Verflechtungen, Unterstützungen, die Deckungen, die Täuschungen, die rechtswidrigen Aktionen der beteiligten Behörden mit- und untereinander noch deutlich stärker ausgeprägt sind als in den Fällen Mollath und Wörz, da diese beiden Personen nicht meine kognitiven Fähigkeiten und meinen Kampfgeist gegen die Behörden und teilweise die eigenen Anwälte hatten.
Trotzdem freue ich mich auf die Begutachtung, denn wenn diese rechtsstaatlich und nachweisbar verläuft habe ich nicht zu befürchten, denn meine ausgezeichnete Schuldfähigkeit und mein Verantwortungsbewusstsein stehen bei allen, außer dem Amtsgericht Oberndorf a.N. und der Staatsanwaltschaft Rottweil, außer Frage.
Danke für Deine Unterstützung – lass uns telefonieren – auch wenn ich abgehört werde ist das einfacher als zu schreiben.
Schönen Sonntag
Dein Hansjo

Hallo Hans Joachim,
der Staatsmacht ist in deinem Falle jedes Mittel recht. Ziel ist es ja, dich ein paar Jahre außer Gefecht zusetzen, so das Gras über die Sache wachsen könnte. (Da es für die „Behörden-Verbrecher“ sonst keinen Ausweg mehr gibt). Den link habe ich kurz überflogen und hierbei entdeckt, dass, wenn erst mal ein Gutachten steht, es sehr schwierig ist ein Gegengutachten zu bekommen.

Hier hätte ich bei Schulte den Verdacht von Befangenheit. Wenn er in der Nähe wäre, hättest du ihn sicherlich im Vorfeld bereits besucht. Das Gutachten ist wie ein Spiel mit dem Feuer und „saugefährlich“.
Hoffentlich kommt die Lawine mit den kriminellen Machenschaften der Stadt Oberndorf noch vorher auf den Tisch. Dann würde sich die Sache evtl. nochmals relativieren. Was müssen die Ämter für Ängste ausstehen, wenn sie mit solchen Waffen (Psychoterror) um sich schlagen?

Hallo,

das mit der Befangenheit und vielen anderen Argumenten habe ich bereits probiert. Alles wurde von Richterin Hohl abgelehnt!!!
Ich habe sogar Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Person gestellt!!!

Hansjo

Staatsanwaltschaft Rottweil ./. Thiemann in Sachen forensisch-psychiatrische Begutachtung – Mail vom 09.01.2022:

Sehr geehrter Herr Schulte,
um unseren Begutachtungstermin so effizient wie möglich zu gestalten möchte ich Ihnen bereits vorab wichtige bzw. angeforderte Gutachten bezogene Informationen zukommen lassen.
Auch diese Informationen stelle ich in meinen blog www.der-zeigefinger.de ein, da ich nichts zu verheimlichen habe.
Meine angefragte derzeitige Medikation ist:
1 x Doxepin, 20 mg, vor dem Schlafen gehen, um das Einschlafen und Abschalten meines Hirns zu erleichtern,
Tavor, 1 mg, als Notfallmedikament, z.B. nach SEK- und Polizeieinsätzen gegen mich, einseitigen und korrupten Gerichtsverhandlungen, Attacken der Stadt Oberndorf a.N. sowie der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Landratsamts Rottweil (z.B. Ihre willkürliche Begutachtung, Hundekontrolle etc.) – ca. 10 Tabletten im Jahr, 
Ibu-ratiopharm akut Schmerztabletten, 400 mg, Einnahme nach Bedarf und Schmerzen – ich war bis vor 20 Jahren Leistungssportler und mich quälen ab und zu die Folgen von Brüchen, Rissen etc..
Zum Thema Schuldfähigkeit verweise ich auf mein Verhalten nach meiner dummen Autofahrt ohne Zulassung und Versicherung, welche ich sofort vor Ort zugegeben und deren Strafe ich anstandslos akzeptiert und beglichen habe.
Weiterhin werde ich im Gerichtsverfahren Zeugen benennen, die mein ausgeprägtes Schuldverständnis aus eigener Erfahrung bezeugen können – z.B. Herrn Joachim Hilser, ein ehemaliger Mitarbeiter im Tiefbauamt der Stadt Oberndorf a.N., den ich viele Male vor den ungerechtfertigten und hysterischen Attacken des Bürgermeisters Acker aktiv beschützt habe, in dem ich die Verantwortung als Vorgesetzter für die bemängelten Aktionen übernommen habe – ein Verständnis, welches z.B. Bürgermeister Acker vollständig fremd zu sein scheint.
Herr Hilser ist als glaubwürdiger Zeuge (meine Zeugen werden gerne als unglaubwürdig dargestellt) bereits vor dem Landgericht Rottweil zum Thema Protokollmanipulation bei der Stadt Oberndorf a.N. aufgetreten und hat dieses vor Richter Dr. Foth nachvollziehbar bezeugt.
Weitere vergleichbare Schuldeingeständnisse meinerseits werde ich ggfls. vortragen. Jedoch gibt es davon nicht Viele, da ich mir nur sehr wenig und dann in Ausnahmesituationen (s. Autofahrt – Sterbebett meines Vaters) zu Schulden kommen lasse.
Übrigens habe ich gestern Abend auf WDR den Film „Unschuldig“ gesehen.
Es scheint ein Zeichen für das Jahr 2022 zu sein, dass schon in den ersten beiden Wochen dieses Jahres zwei Filme über Polizei- und Justizwillkür im Fernsehen gezeigt werden, wobei die Verflechtungen im Landkreis Rottweil in Bezug auf die hier beteiligten Behörden noch weit umfassender sind, als dass nur ein dummer, Beweisstücke manipulierender Beamter und ein lügendes Freundesumfeld vorzufinden ist.
In Bezug auf Gutachten etc. verweise ich weitergehend auf die beim Amtsgericht vorliegenden Atteste zur Körperverletzung meiner Person durch BM Hermann Acker. und meine dadurch entstanden psychischen Verletzungen.
Weitergehende Gutachten liegen bei den anfordernden Stellen aber mir nicht vor.
Der Grund für meine Erwerbsunfähigkeit und meinen Schwerbehinderungsgrad von 60% ist auf meine tiefsitzende Angst vor unseren Beamten und Behörden und deren willkürliche und teils rechtswidrige Amtsführung zurück zu führen.
Diese Angst hat sich z.B. zum Ende meiner Zeit als Stadtbaumeister der Stadt Oberndorf a.N. psychosomatisch dadurch geäußert, dass ich zwei Mal im Büro ohnmächtig geworden bin, da ich das anhaltende bossing durch Bürgermeister Acker mental nicht mehr ausgehalten und psychisch verarbeiten konnte.
Bis heute leide ich unter diesen Schwindelanfällen, die durch die nachfolgenden rechtswidrigen Aktionen des SEK-Einsatzes, der rechtswidrigen Hausdurchsuchung, der korrupten Verfahrensführung in der Sache Thiemann ./. BM Acker wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N., dem Parteiverrat der Anwälte Seyfritz und Zimmermann usw. bis heute andauern.
Die aufgeführten Aktionen können Sie zur Vorbereitung der Begutachtung in meinem blog www.der-zeigefinger.de detailliert nachlesen.
Zur Begutachtung teile ich Ihnen mit, dass im Film „Unschuldig“ während der Vernehmung von Tatverdächtigen und Zeugen jeweils zwei Kameras während der Verhöre mitliefen, die zum Einen den Befragten und zum Anderen den Fragenden aufgenommen haben.
Ich stimme schon heute einer derartigen Dokumentation der Begutachtung ausdrücklich zu.
Sollten Sie eine nachweisbare Begutachtung ablehnen werde ich mit den Zeugen anreisen, die Umstände der Begutachtung dokumentieren und ohne Antworten wieder abreisen – analog zu meinem Verhalten im Polizeirevier Oberndorf a.N. im Zuge meines Aussagewunsches zu 3 Strafanzeigen wegen Beleidigung gegen meine Person. 
Auch diesen Vorgang entnehmen Sie bitte meinem blog.
Es ist heute an der Zeit, dass die kaputten Behörden und ihre Schergen nicht mehr im Dunkeln, sondern im hellen Tageslicht ihr schmutziges Handwerk ausführen müssen – und wer unter diesen übrigens völlig normalen Rahmenbedingungen ordentlich arbeitet hat auch damit keinerlei Probleme mit seiner Arbeit!!!
Ich gehe davon aus, dass Sie mir hier vollumfänglich zustimmen und auch so verhalten werden.
Bis bald, bleiben Sie ehrlich und fair!
Hans Joachim Thiemann

Staatsanwaltschaft Rottweil ./. Thiemann in Sachen forensisch-psychiatrische Begutachtung – Mails vom 08.01.2022:

Hallo Herr Schulte,
wie auf Bestellung (s.u.) habe ich heute vom Amtsgericht Oberndorf a.N. die Verfügung zur Ablehnung meiner Beschwerde über die Begutachtung und den weit entfernten Gutachter, Sie, bekommen.
Interessant ist für uns verfolgte Bürger dabei sicher, dass das Amtsgericht Oberndorf a.N. keinerlei Begründung für die Erstellung des Gutachtens aufführen muss, sondern ausschließlich seine Machtposition in die Begründung einfließen lässt – dass diese Begutachtung und der Standort des Gutachters unabhängig der Notwenigkeit, der näher liegenden Gutachter etc. so verfügt wurde weil sie es können und die Macht dazu haben.
Ich bin bis heute immer davon ausgegangen, dass solch schwerwiegende Eingriffe in die psychische Unversehrtheit eines Bürgers detailliert zu begründen sind, um einen Missbrauch durch die Behörden, wie vorliegend, verhindern zu können bzw. das dieser Eingriff ggfls. vorab der übergeordneten Gerichtsbarkeit zur Bestätigung dieser Entscheidung zuzuleiten ist.
Weit gefehlt, unser Staat, unsere Behörden, die ausführenden Beamten haben also die Macht, jeden Bürger im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (und vermutlich auch außerhalb) einem willigen, behördenaffinen und von dort bestimmten Gutachter zur Schuldigsprechung vorführen zu lassen – dass ist mein persönlicher Schießbefehl – analog zu den Verhältnissen in Kasachstan – unser Staat ist auch nicht viel besser. Er demonstriert seine Macht gegenüber uns lästigen Bürgern nur diffizieler, versteckter, unter dem Deckmäntelchen des Rechtsstaats und der Demokratie – drauf geschissen!!
So wurde ein Regimegutachter, Gefängnispsychiater und treuer „Apparatschik“ als Gutachter gewählt, dem ich leider mit meinen Vorkenntnissen jede Unabhängigkeit absprechen muss – auch wenn sie theoretisch, vielleicht auch praktisch, gegeben ist.
In meinem Metier wird ein notwendiges Gutachten zwischen den streitenden Parteien abgestimmt und der Gutachter beidseitig anerkannt bestellt. Im Justizmetier wird kein Wert auf eine solche dokumentierte Unabhängigkeit gelegt, dass wäre vermutlich für die gewünschte Entscheidung auch zu heikel, einen solchen Fachmann unter die eigene Kontrolle zu bringen.
Also werden wir eine gegenseitige Begutachtung durchführen. Bitte nennen Sie mir hierzu 3 zeitnahe Terminvorschläge, die ich mit meinen Begleitern abstimmen muss.
Kann ich die Fahrtkosten in Höhe von ca. 70 € bei Ihnen erstattet bekommen, denn ich habe das Gutachten nicht bestellt!?
Begleiten werden mich die Frau eines ehemaligen Oberndorfer Chefarztes des hiesigen Krankenhauses und mein Rechtsbeistand.
Ich werde während der Begutachtung ein Diktiergerät mitlaufen lassen, wie es auch die Polizei bei Vernehmungen meiner Person macht – es sei denn, ich habe hierzu auch wieder kein Recht – dann wird die Begutachtung sehr lange dauern, da ich das Gespräch handschriftlich protokollieren werde.
Zusätzlich wird einer meiner Begleiter, unsichtbar für mich im Rücken meiner Person, persönlich beim Gespräch anwesend sein.
Sie dürfen selbstverständlich auf gleiche Rahmenbedingungen zurück greifen, damit wir unser gegenseitiges Misstrauen beiseite schieben und uns auf das sicher sehr interessante Gespräch konzentrieren können.
Ich freue mich darauf Sie persönlich kennen zu lernen und bin sehr gespannt auf diese Art der Begutachtung – es gilt lebenslanges Lernen. Ich bin lernwillig, wissbegierig und täglich darauf konzentriert ein besserer Mensch zu werden – kein besserer Untertan versteht sich damit natürlich von selbst.
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

Sehr geehrter Herr (Kollege) Schulte,
dass neue Jahr hat begonnen und ich wünsche Ihnen für 2022 ein zufriedenes und erfülltes Leben sowie eine Arbeit, die Sie alleine rechtfertigen und vertreten können/müssen – frei von äußeren Einflüssen und Weisungsgebern.
Da ich mit meinen kognitiven Fähigkeiten, meiner Gutachtererfahrung (auch im Baubereich), meinen inzwischen beachtlichen Rechtskenntnissen und meiner Vorliebe zur Aufdeckung kommunaler und staatlicher Skandale sozusagen ein Hobby-Forensiker geworden bin erlaube ich mir bei Ihnen anzufragen, ob Sie für mich ein Gutachten zu den verschiedenen Täterprofilen in den hiesigen Landkreisbehörden anfertigen würden – Amtsgericht Oberndorf a.N., Stadt Oberndorf a.N., Polizeirevier Oberndorf a.N., Staatsanwaltschaft Rottweil mit den hier arbeitenden Beamten (Tätern?).
Inzwischen sollten Sie ausreichend Material auf dem Tisch liegen haben, welches Ihnen eine Profilbestimmung bezogen auf die einzelnen tatausführenden Beamten und Einrichtungen erlauben sollte.
In unserem von der Staatsanwaltschaft Rottweil und dem Amtsgericht Oberndorf a.N. verfügten Begutachtungstermin, so denn er stattfindet, werde ich Ihnen weitere wichtige Einzelheiten zu den Behördentätern und ihrer Vorgehensweise geben können, so dass Ihr Grundlagenmaterial absolut ausreichend für eine gerichtsverwendbare Analyse der jeweiligen Behörden und Einzeltäter sein sollte.
Es wäre natürlich sehr schön, wenn Sie dieses „Gutachten“ in das Gutachten des Amtsgerichts Oberndorf a.N., kostenneutral für mich, einfließen lassen könnten. Ich gehe jedoch davon aus, dass das Amtsgericht Oberndorf a.N. und Direktor Heuer keinerlei Interesse an derartigen Gutachteninhalten zeigen werden – schade?
Seit Längerem denke ich deshalb schon über einen Teilverkauf meines Hauses nach, um meine Liquidität auch meinem Vermögen angemessen gestalten und mir endlich wieder warmes Wasser aus der Leitung leisten zu können.
In diesem Zuge könnte ich aber auch eine Summe Spielgeld für ein „Behörden-Täter-Gutachten“ bei Ihnen beschaffen, so denn Sie mir ein angemessenes Angebot unterbreiten.
Bitte teilen Sie mir mit, was ein solches Gutachten kosten würde und ob Sie überhaupt ein Gutachten gegen Beamte und Behörden anfertigen oder ausschließlich für die Behörden gegen die Bürger und zur Füllung der Gefängnisse und der dortigen Krankenhäuser arbeiten?
Herzlichen Dank und frohes neues Jahr
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Angriff ist die beste Verteidigung ist ein Spruch der mir viel besser als Churchills „Krieg ist die Fortführung der Politik mit anderen Mitteln“ gefällt!

Der Aldivertrag wird eingesehen – Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg – Mail vom 27.12.2021:

Hallo Bernhard,
dass ist endlich mal ein tolles Weihnachtsgeschenk für Dich und für mich und eine weitere schwere Schlappe gegen die Stadt Oberndorf a.N. und insb. Bürgermeister Hermann Acker.
Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg ist eine der wenigen Gerichtsentscheidungen die ich kenne. welche rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt!
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine rechtsstaatliche Entscheidung getroffen, an der sich das Amtsgericht Oberndorf a.N., das Landgericht Rottweil und der Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Scheibe abschneiden können – aber das wollen die dort vermutlich gar nicht, denn so wird unser Unrechtslandkreis nicht geschützt, sondern dem Recht überlassen und das wird heiß und gefährlich für unsere Beamten.
Jetzt bin ich sehr gespannt, wie die Kartenhäuser beim Landratsamt, bei der Stadt Oberndorf a.N. und bei Acker persönlich einstürzen – hallo Du feiger Denunziant – es wird eng für Dich.
Sieber, Deine Ablehnung meiner nicht fertig gestellten Einsichtnahme in die Aldiverträge ist das Papier nicht wert, auf dem Du den Mist für 250 € geschrieben hast – such Dir schleunigst eine neue Stelle, bevor ich Dich richtig erwische.
Für Lübke gilt das Gleiche – wurden z.B. neben der Verfahrensmanipulation die Altlasten auf dem „Aldiparkplatz“ und dem Brauerei-Areal von der Stadt übernommen, trotz des Grundstücksgeschenks an den Aldi, dann ist Deine Zeit in Oberndorf a.N. mehr als abgelaufen – Du Fachdilettant.
Acker`s Zeit ist nun endlich vorbei. Er wird mir auch noch im Landgerichtsprozess in der Körperverletzungssache, nach gesunden Menschenverstand, unterliegen und er ist der Hauptverantwortliche für den absoluten Niedergang der Stadt Oberndorf a.N. seit 2013.
Hallo Gemeinderäte, es ist soweit. Eure Entscheidung und Beteiligung im Aldiskandal wird in Kürze in meinem blog der Öffentlichkeit zugänglich sein. Vielleicht geht ihr in die Offensive, schaut selbst in die streng geheimen Aldiverträge bevor wir es tun und löst euch von eurer Führung. Für einige eingefleischte Ackervasallen wird aber auch dieses nicht mehr helfen – eure Zeit im Gemeinderat ist abgelaufen bzw. läuft ab und ihr werdet ganz sicher keine Freude mehr an dieser Arbeit haben, denn ab 2022 beginnt das große Reinemachen, das Aufräumen und Auflesen der Scherben, die ihr durch eure unterwürfige Ackergefolgschaft verursacht habt.
Sobald ich das Urteil schriftlich vorliegen habe werde ich die anderweitig in Sachen Stadt Oberndorf a.N. / Landkreis Rottweil / Staatsanwaltschaft Rottweil / Gerichte gegen den Thiemann über die Einzelheiten informieren, die ich sicher im Wesentlichen bereits selber ausgeführt habe – aber das zählt ja hier im Landkreis Rottweil nichts.

Herr Schulte, das Urteil und die Folgen daraus sind weitere schöne Geschichten zum Thema „Schuldunfähigkeit“ – Acker, Mayländer etc..
Bernhard, die Entscheidung ist, trotzdem sie nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten vorhersehbar war (wir wissen, dass dieses gar nichts bedeutet), ein erster Riesenerfolg für Dich und ich wünsche Dir für 2022, dass Du auf dieser Grundlage nun auch noch den manipulierten Bebauungsplan „Neckartalaue-7. Änderung“ in Leipzig knackst, denn eine derartige Manipulation des Plangebers (der Stadt Oberndorf a.N.) darf nicht rechtskräftig werden – es widerspricht einfach allen meinen fachlichen Kenntnissen.
Meine weitere Unterstützung ist Dir sicher, aber jetzt mache ich eine Flache Sekt auf – eigentlich schade, dass ein solch nichtiger Anlass im Landkreis Rottweil schon für eine derartige Freude ausreicht – Prost an Alle.
Hansjo

Staatsanwaltschaft Rottweil ./. Thiemann – Mail an Gutachter Schulte vom 25.12.2021:

Sehr geehrter Herr Schulte,
heute erlaube ich mir, ohne festliches Verrenken, bei Ihnen anzufragen, inwieweit Sie eine forensisch-psychiatrische Begutachtung meiner Person ohne meine physische Anwesenheit erstellen können?
Durch meine Ihnen zugeleiteten Mails, meinen blog und eine Internetabfrage sollten Sie soviel Material sammeln können, dass eine Begutachtung auf dieser Grundlage für Sie eine wahre Freude sein dürfte – und ich spare mir die Fahrtkosten, den Ärger durch mein Mitprotokolieren, meine Zeugenanwesenheit und evtl. einen Mitschnitt der Begutachtung.
Dem Fernsehen konnte ich entnehmen, dass insbesondere forensisch arbeitende Gutachter oft ohne weitere Kenntnisse über die zu Begutachtenden auskommen müssen. Das können Sie auch.
Auch ich habe meine erste laienhafte Begutachtung über Sie allein auf der Grundlage Ihrer Einladung an mich verfasst und weitgehend richtig gelegen.
Da es in unserem Fall ausschließlich um die Schuldfähigkeit geht sollte es Ihnen ein Leichtes sein, anhand der Vergehen der Behörden gegen mich und meinem Verhalten hierbei fest zu stellen, dass diese es gerne sehen würden, wenn ich mich unschuldig als Ofer schuldig als Täter bekennen würde – was niemals der Fall sein wird.
Auch aktuell ist das Polizeirevier Oberndorf a.N. einmal mehr (vermutlich) rechtswidrig gegen mich vorgegangen und würde gerne von mir ein Geständnis für Taten, die ich gar nicht begangen habe oder die strafrechtlich nicht relevant sind, „erschleichen“.
Bitte schreiben Sie mir und dem Gericht, ob Sie bereit sind, ein solches Gutachten zu verfassen bzw. inwieweit auch ein derartiges Gutachten möglich ist.
Sie haben aufgrund Ihrer Gefängnisarbeit sicher schon viele Kriminelle, auf der Bürger- und der Behördenseite, erleben dürfen. Ich hoffe, Sie ordnen mich nicht in die Riege dieser Verbrecher ein.
Mit weihnachtlichen Grüßen
Hans Joachim Thiemann

Gefährlicher Richter am Landgericht Rottweil? Gerichtsverfahren K. ./. Gemeinde Epfendorf (s.u.) – Mail vom 24.12.2021:

Hallo zusammen,
am gestrigen Tag, nach der Urteilsverkündung, habe ich lange über das Urteil im Schadenersatzprozess Kammer ./. Gemeinde Epfendorf nachgedacht – naja, so lange war es auch wieder nicht.
Ich habe mir die Frage gestellt, inwieweit dieser Richter, Referendar, Praktikant für uns Bürger des Landkreises Rottweil gefährlich ist?
Bin ich zu einem Ergebnis gekommen – natürlich – meiner Meinung nach ist dieser Mann eine große Gefahr für uns Bürger?
Warum?
Erstens scheint er kommunale Diebstähle gegenüber den eigenen Bürgern zu legalisieren, was den Beschränkungen unserer Freiheits- und Bürgerrechte in der heutigen Zeit die Krone aufsetzt?
Zweitens ist diese Person auch eine Gefahr für alle Häuslebauer und Hausbesitzer – denn nach seiner Entscheidung ist es den Straßenbaulastträgern, i.d.R. den Gemeinden und Städten, ohne Vorankündigung möglich, die einzige Grundstückszufahrt mit einer Mauer zu blockieren und unbenutzbar zu machen, mit katastrophalen Folgen für die Grundstückseigentümer.
Für alle Baurechtslaien seien die Entscheidungsfolgen für uns Bürger an zwei Beispielen klargestellt:
1.) Baurechtlich notwendiger Stellplatz
Ein Bauherr beantragt eine Baugenehmigung, in der er nach dem Bebauungsplan etc. mind. 1 Stellplatz nachzuweisen hat. Er möchte entsprechend eine Garage bauen, mit nur einer Anfahrmöglichkeit von der Straße aus. Das Baugesuch wird genehmigt, der Bauherr baut und fährt gerne in seine Garage. Er geht irgendwann in den verdienten Urlaub und als er zurück kommt hat die Gemeinde die Straße vor seiner Garage um einen halben Meter abgesenkt und eine Mauer in seine Zufahrt zur nun vorhandenen Böschung gebaut. Der entrüstete Bauherr klagt gegen diese ankündigungslose Willkür der Wegnahme seiner Garagennutzung und Grundstückszufahrt bei unserem Richter und verliert entschädigungslos. Stattdessen kommt nach diesem Urteil eben diese Gemeinde auf ihn zu und entzieht ihm die Baugenehmigung, da er durch die zugebaute Zufahrt keinen geforderten Stellplatz, nicht mal im Freien, nachweisen kann. Aufgrund der fehlenden weiteren Zufahrt kann er nicht einmal eine neue Garage oder einen Stellplatz an anderer Stelle bauen, um diesen baurechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Der Mann ist ruiniert und erhängt sich an der Teppichklopfstange, für alle sichtbar, in seinem Garten. Da der erbeigerufene Bestatter nicht auf sdas Grundstück dieses armen Bürgers fahren kann muss der Sarg des armen Mannes bis zur Straße getragen und über die von der Gemeinde gebauten Mauer gewuchtet werden.
2.) Meine Situation:
Die Zufahrt zu meinem Hauptgrundstückszugang steigt mit ca. 7 % an. Mit der Stadt Oberndorf und dessen Bürgermeister, meinem Nachfolger als Stadtbaumeister und der Baurechtschefin liege ich im Dauerstreit. Also beschließt die Stadt die Straße bis zu meiner Grundstücksgrenze um einen halben Meter abzusenken, so dass die erschließende Straße an meiner Grundstücksgrenze vor dem Einfahrtstor mit einer Mauer endet. Auch ich Klage gegen diese Willkür bei unserem Richter und verliere ebenfalls. Seine Erläuterungen gehen in die Richtung, dass ich rückwärtig über eine kleine Stichstraße von 3 Metern breite doch eine weitere Zufahrtsmöglichkeit hätte, die ich nur umbauen muss. Da mein Haus aber 1.000 qm Wohnfläche und 24 Zimmer aufweist, könnte ich es nun mangels nachweisbarer Stellplatzmöglichkeiten niemals mehr in ein 6 Familienhaus oder eben ein Mehrfamilienhaus umbauen – der Richter würde mir nicht nur die seit Jahrzehnten genutzte Zufahrt, sondern zudem die bauliche Entwicklung durch sein Urteil entziehen – entschädigungslos. Ich werde entsprechend klagen, klagen, klagen und die hierfür zuständigen Beamten jagen, jagen, jagen – mit rechtsstaatlichen Mitteln natürlich.
Sobald ich also die Urteilsbegründung dieses Richters im Falle K. bekommen und geprüft habe (ich hoffe nur, dass der Richter in der Urteilsbegründung nicht lügt), sollte jeder Bürger im Landkreis immer wieder seine Zufahrt prüfen, inwieweit hier nicht eine Mauer gebaut wird, die dem jeweiligen Grundstückseigentümer die Zufahrt entschädigungslos nimmt – und schaut auch nach, ob euch nicht noch Eigentumsgegenstände aus dem Garten gestohlen wurden.

Ich kann nur hoffen, dass das Oberlandesgericht Stuttgart diesen vermeintlich unerfahrenen Jungspund einbremst – zum Wohle der Bürger im Landkreis Rottweil und zur Sicherstellung meiner eigenen Grundstückszufahrt.
Friedliche Weihnachten und genießt eure Grundstückszufahrt, so lange ihr sie nutzen könnt.
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Falls mich das Landgericht Rottweil wegen dieser Zeilen verklagen möchte – bitte wenden sie sich an die Staatsanwaltschaft Rottweil. Dort wird eine Sammelklage mit bereits einem halben Dutzend Klagen von Beamten gegen mich vorbereitet bzw. geführt.
Die oben aufgeführten Zeilen stellen eine kostenpflichtige, wenn auch nicht angeforderte (s. Beispiele oben)  Rechtsberatung dar. Im Falle einer Änderung des Urteil, wie dargestellt, werden hierfür Kosten in Höhe von 250 € zzgl. Mwst. beim Landgericht Rottweil  erhoben .

Gerichtsverfahren K. ./. Gemeinde Epfendorf – Mail vom 23.12.2021:

Sehr geehrter Herr Kettenhofen,
heute wurde dass Urteil im Verfahren K. ./. Gemeinde Epfendorf verkündet.
Der junge Richter trug vor, dass die Klage auf Schadenersatz für die im Zuge der Straßensanierung zubetonierte Garagenzufahrt, die Risse am Gebäude und die gestohlene Sandsteintreppe vollumfänglich abgewiesen wird.
In der Begründung trug er vor, dass der Gutachter die Schäden am Haus nicht unmittelbar der Baumaßnahme zuordnen konnte – was nicht verwundert, denn dieser Gutachter war sogar nicht mal in der Lage, die Absenkung der Straße von der Anhebung selbiger zu unterscheiden – das Gutachten war ein hochbezahlter Fachwitz aus meiner Sicht und reine Geldverschwendung durch einen Gutachter, der ebenfalls als Gutachter insb. für Kommunen wie Epfendorf arbeitet und vielleicht diese Einkünfte nicht gefährden wollte – man weiß es nicht?
Dass die Gemeinde Epfendorf aufgrund der Nichtinformation von Herrn Kammerer über die Baumaßnahme und dem nicht erstellten Beweissicherungsverfahren selber in der Nachweispflicht sein könnte (ist), dass die Schäden etc. nicht mit der Baumaßnahme in Verbindung stehen kam diesem Richter wohl nicht in den Sinn.
Weitergehend trug der Richter wahrheitswidrig vor, dass Herr Kammerer neben der zubetonierten Zufahrt noch eine weitere Zufahrt auf sein Grundstück hätte und das die Garage nicht oft genutzt wurde.
Zum Einen ist die zubetonierte Zufahrt die einzige Zufahrt, weshalb auch hier die Garage liegt und zum Zweiten spielt die Nutzungsintensität der Garage keine Rolle. Die Garage wurde als Lager durch gehend genutzt und entsprechend angefahren, was auch in der Verhandlung vorgetragen wurde.
Ich stehe sehr gerne für die Falschaussagen in der Urteilsbegründung als fachkundiger und rechtskundiger Zeuge zur Verfügung!
Woher der Richter die Info hat, dass die Garage fast ungenutzt ist wissen nur die Justizgötter. In der Verhandlung wurde hierzu nicht vorgetragen, so dass der junge Richter vermutlich eine Erleuchtung in dieser Sache hatte – oder besser eine Sonnenfinsternis .
Die absolute Krönung ist jedoch, dass der Diebstahl der Sandsteintreppe und der Sandsteinwegplatten ebenfalls nicht entschädigt werden soll. Es scheint so zu sein, dass die Gemeinde Epfendorf nach Ansicht dieses Richters und damit mit seinem Justizsegen sogar auf Raubzug durch die Gärten der Bürger gehen darf, ohne dafür belangt werden zu können?
Ich überlege nun, ob ich nicht einfach ein Denkmal oder ein Kunstwerk der Gemeinde Epfendorf abmontiere und in meinem Garten aufstelle oder weiter verkaufe (die Sandsteine wurden sicher weiterverwendet oder weiter verkauft) – wobei dieser Richter mich dann vermutlich wegen Diebstahls verurteilen würde – man sollte es wirklich darauf ankommen lassen.
Vielleicht ist es aber besser, dem Bürgermeister etwas abzunehmen, denn dieser ist für den Vermögensschaden von Herrn Kammerer verantwortlich und sollte dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Nun wurde wieder einmal (Un-?) Recht vor dem Landgericht Rottweil gesprochen und ich hatte den Eindruck, dass dieses durch einen Praktikanten oder Referendar geschieht – überheblich, arrogant und rechtsunsicher.
Es steht der Gang vor das Oberlandesgericht Stuttgart an. Wir werden dort erfahren, ob meine Einschätzung der Rechtslage, die sich vollständig vom Urteil unterscheidet, greift oder der Richter Recht behält? Bitte stimmen Sie diesen Verfahrensschritt mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Bitte übersenden Sie mir zudem umgehend nach Erhalt das Urteil mit der Urteilsbegründung, auf die ich sehr gespannt bin und die ich dann zeitnah auseinander nehmen werde.
Schöne Weihnachtsfeiertage und guten Rutsch
Hans Joachim Thiemann

Mail an Gutachter Schulte vom 20.12.2021 in Sachen weitere Erkenntnisse:

Sehr geehrter Herr Schulte,
heute bekam ich eine weitere Nachricht zugeleitet, nach der Sie 69 Jahre alt und im Ruhestand sein sollen (keine 70 – also erreiche ich nur 99 Punkte) – jedoch Ihre karge Pension in Höhe von geschätzten 5.000 € netto durch ein paar Privatpatienten und Systemgutachten aufstocken – mein Gott, Sie sind ein sogenannter Aufstocker!
Bisher habe ich nur die Beamten am unteren Ende der Nahrungskette kennen gelernt (wie berichtet z.B. abgewählte Ex-Bürgermeister, die sich als Versicherungsverkäufer verdingen).
Sie gehören eindeutig zum anderen Ende dieser Beamten- und Systemnahrungskette.
Leider gehöre ich nach meiner rechtswidrigen Entlassung aus dem Dienst der Stadt Oberndorf a.N. nicht einmal mehr zum Ende dieser Nahrungskette und muss als Frührentner mit gut 1.000 € bei 640 € Hypotheken- und 200 € Krankenkassenzahlung auskommen – wie das geht – dumme Frage, sehr schlecht, aber ebenfalls durch Aufstockung – im Zuge des Vermögensabbaus – hey Kollege Aufstocker, wir werden uns sicher bestens verstehen!
Bei Ihrem geschätzten Monatsnettoeinkommen von > 10.000 € könnten Sie mir doch den ein oder anderen Privatpatienten zur Begutachtung abgeben – natürlich unter Mitteilung des gewünschten Begutachtungsergebnisses? In Anlehnung an die Petitionsberichte zu meinen Petitionen lasse ich dann Textentwürfe von den örtlichen Kindergartenkindern fertigen – obwohl – Kindesmund tut Wahrheit kund – was soll`s, war nur eine Idee.
Na ja, daraus wird vermutlich nichts und ich lebe weiter von der Hand in den Mund.
By the way – eine Fahrt zu Ihnen mit meinem Pkw und meinem Zeugen kostet mich bei 17 Litern Verbrauch (ich kann mir leider kein aktuelles E-Auto leisten – s.o.) knapp 80 € Fahrtkosten, welche für mich keine Peanuts darstellen.
Liebes Amtsgericht Oberndorf a.N., bitte teilen Sie mir mit, ob ich Anspruch auf Fahrtkostenerstattung habe. Mit der Bahn darf ich als böser, ungeimpfter Bürger nicht fahren, deshalb fällt die Anreise per öffentlichem Verkehrsmittel leider aus. Hiermit beantrage ich diese Fahrtkostenerstattung formal rechtlich!
Mal abwarten, was mir noch alles „Schreckliches“ über meinen Systemgutachter zugetragen wird. Ich bin aber offen und beurteile Menschen gerne selber – es bleibt mir ja in Ihrem Fall, Herr Schulte, auch nichts anderes übrig. Klagen darf ich ja immer erst hinter her, wenn die System-Täter es überhaupt zulassen und nicht stattdessen erneut gegen mich vorgehen – s. unseren Fall.
Also freue ich mich auf unser Kennenlernen.
Machen Sie`s gut ich denke bei Lachs, Kaviar, Trüffelbutter und Champagner unter dem Weihnachtsbaum und möglicherweise bei einer kleinen privaten Sylvesterparty, die als Begutachtung einiger Privatpatienten getarnt wird ?
Wir lernen uns vermutlich erst in 2022 kennen (bis dahin habe ich auch meine neue Krankenkassen bezahlte Zahnprothese (als Härtefall) – falls Sie mich nicht vorher abholen lassen.
Bis dahin frohe Weihnachten, guten Rutsch und das Ihnen nicht alles gelingt, was Sie „im Auftrag des „hohlen“ Systems ver(b)sprechen sollen“.
Hans Joachim Thiemann

Mail an Gutachter Schulte vom 19.12.2021 in Sachen Gefängniskrankenhaus Hohenasperg – Direktor Schulte:

Sehr geehrter Herr Schulte,

so eben wurde ich zu Ihrer Person informiert und ich muss Ihnen mitteilen, dass ich nicht mit einer solchen Unverfrorenheit des Amtsgerichts Oberndorf a.N. gerechnet und mich auch deshalb nicht mit Ihrer Person beschäftigt habe. Ich ging bis heute von einem freien und unabhängigen Gutachter aus – was bin ich naiv und rechtsgläubig?

Ist es tatsächlich wahr, dass Sie als mein „unabhängiger“ Gutachter als System treuer hochrangiger Gefängniskrankenhaus-psychiater und Direktor im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg gearbeitet habe oder sogar noch arbeiten?

Bin ich jetzt endgültig verloren und verkauft und Sie sind mein Henker, der systemtreue Einweiser und Insassenlieferant, der die regimekritischen Bürger kurzer Hand in seiner Anstalt verschwinden lässt?

Wieso beruft das Amtsgericht Oberndorf a.N. keinen freien, über jeden Zweifel erhabenen Psychiater, sondern einen „Gefängniswärter“ in meinem Fall auf den Plan. Allein diese Gutachterbestellung stellt doch bereits meine Vorverurteilung außer Frage, da ich quasi bereits im Gefängnis angekommen und dort eingewiesen worden bin. Bin ich jetzt ein „Krimineller“ oder ein Gefängnisinsasse auf Abruf, Ihren Abruf?

Jetzt verstehe ich auch, warum ich fast 300 km für die Begutachtung fahren muss, denn einen derart für die anstehende Einweisungsarbeit begabten und geeigneten Psychiater findet man in Baden-Württemberg vermutlich nicht so oft und unter den freien und unabhängigen Gutachtern erst recht nicht.
Wird mit Ihrer Bestellung sicher gestellt, dass das Gutachten den gewünschten und dann abgestimmten Inhalt enthält, der mich sicher aus dem Verkehr zieht und die vielen korrupten und kaputten Beamten wieder ruhig schlafen lässt?
Jetzt bekommt im Übrigen auch die Mitteilung des Amtsgerichts Oberndorf a.N., dass ich gegen Ihre Bestellung als Gutachter nichts unternehmen kann, eine ganz neue Bedeutung und ich muss nun vermutlich damit rechnen, dass ich bei einer Begutachtung weder einen Zeugen beiziehen noch eigen Notizen machen darf.
Erfolgte die Gutachterbestellung vielleicht sogar auf Vorschlag der Klägerin, der Staatsanwaltschaft Rottweil, die ja bekanntlich wie eine Einheit mit den Polizeibehörden zusammen arbeitet – auch gegen die eigenen Bürger?
Ich nenne ein solches Vorgehen der jeweiligen Instanzen „faschistisch“, denn ich sehe inzwischen keinen gravierenden Unterschied bei der Behandlung meiner Person zur Behandlung politisch anders Denkender im Nationalsozialismus.
Ein Freund von mir mir teilte mir mal mit, dass die von mir gewählten Vergleiche unserer heutigen Behörden mit den Nazibehörden „bedenklich“ seien, da heute keine Juden mehr vergaßt werden – aber ich bin auch kein Jude, sondern ein ungeimpfter, regimekritischer Ungläubiger, dessen Behandlung vielleicht irgendwann auch zu einem nazibekannten Ende führen muss.
Dass bis heute keine einzige Tageszeitung oder eine andere Presse über diese unvorstellbar grausame und bösartige Behandlung meinerseits durch die entsprechenden Behörden berichtet hat wirft ein ganz schlechtes Bild auf die anscheinend ebenfalls System treue Presse in Deutschland.
Ich stehe nun vermutlich vor einer Zwangsbegutachtung, Zwangsvorführung, wirtschaftlichen Ruinierung, vielleicht vor dem Ende und selbst ein Weißer Ring zeigt an diesem Schauspiel keinerlei Interesse – obwohl ich nur das rechtswidrige Handeln der Behörden öffentlich anprangere.
Was ist nur los in diesem Land, in dem anders denkende Bürger, ehemals hochangesehene Behördenmitarbeiter, nach ihrem Wechsel in das systemkritische Lager aufgrund ihres Insiderwissens verfolgt, diskreditiert und zu guter Letzt vernichtet werden (sollen)?
Ich beantrage entsprechend die Begutachtung durch einen System unabhängigen neutralen Gutachter!!!
Ich erwarte eine Antwort von Ihnen, Herr ärztlicher Direktor im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg Schulte (evtl. a.D. – wie ich auch als Stadtbaumeister und Geschäftsführer a.D. –  und eben systemtreu und nicht systemkritisch wie ich).
Gleichfalls erwarte ich vor diesem Hintergrund eine Bescheidung über meinen Antrag auf Gutachterwechsel durch das Amtsgericht Oberndorf a.N..
Was für eine Nachricht, was für ein vierter Advent – Advent, Advent ein Thiemann brennt wird vermutlich in vielen Behörden Baden-Württembergs bereits in Vorfreude auf die Arbeit des Gefängniskrankenhauses Hohenasperg unter Leitung von Direktor Schulte (a.D.) gesungen!
Ich scheine verloren zu sein.

Hans Joachim Thiemann

Mail an Gutachter Schulte vom 17.12.2021 in Sachen Terminvereinbarung:

Sehr geehrter Herr Schulte,
um endlich die Kuh in unserem bösen Schauspiel vom Eis zu bringen und das Verfahren nicht auch noch von meiner Seite zu verzögern erlaube ich mir, Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten, der sowohl Ihnen, dem Amtsgericht Oberndorf a.N. wie auch mir Vorteile und Ergebnisse bringen sollte.
Was halten Sie davon, wenn ich freiwillig, zeitnah zur Begutachtung zu Ihnen komme – dazu sollte ich mind. zwei Terminvorschläge von Ihnen erhalten, da ich in Oberndorf a.N. aufgrund meiner Rechtskenntnisse und meiner Schuldfähigkeit inzwischen ein gefragter Berater für Gerichtsverfahren geworden bin.
Zur Begutachtung werde ich eine Zeugin mit bringen und ich werde mir, wie Sie auch, Notizen während unserer Begegnung machen, um selber eine Einschätzung des Gesprächs schreiben zu können (meine protokollarischen Fähigkeiten sollten Ihnen durch meinen blog www.der-zeigefinger.de bekannt sein) – so zu sagen ein Protokoll der gegenseitigen Begutachtung.
Weiterhin bitte ich Sie im Rahmen der Begutachtung auf von mir mitgeteilte Einzelaspekte, wie die illegale Hausdurchsuchung, den SEK-Einsatzes, die derzeit gerichtsanhängigen Themen Körperverletzung und Mailsperre besonders einzugehen, da die Gutachten meines eigenen Gutachters vom Amtsgericht Oberndorf a.N. nicht anerkannt wurden – warum, weiß vermutlich nur der „Schattenheuer“ als Amtsdirektor des Amtsgerichts Oberndorf a.N. – vielleicht ein Freund von „Schatten(k)rieger“, dem Chef des Oberndorfer Polizeireviers.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihnen die Gegenseite, das Amtsgericht Oberndorf a.N. und die Staatsanwaltschaft Rottweil, diesen Vorschlag frei gibt und Sie ebenfalls als mein Gutachter mir die für mich notwendige Begutachtung erstellen.
Für den Fall Ihrer Ablehnung möchte ich Sie schon heute darauf hinweisen, welches Bild dieses Verhalten nach außen bieten würde – Erstellung eines Parteigutachtens durch meine Klagegegner zur weiteren Schädigung und Diskreditierung des Herrn Thiemann – zumindest würde sich mir dieser Eindruck nachhaltig bestätigen.
Ich freue mich auf eine positive Antwort, wünsche Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und für 2022 gute Gesundheit.
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Ich bin auch zwischen den Jahren reisewillig!

Sehr geehrter Herr Schulte,
leider muss ich, um meinen inneren Druck abzubauen, viele Schreiben verfassen, die ich schlussendlich dann irgendwann in meinem Buch wieder zusammen fassen werde.
Für Ihr Gutachten, ob mit oder ohne meine Beteiligung, möchte ich Ihnen, da es um meine Schuldfähigkeit und nichts anderes geht, an`s Herz legen darüber nachzudenken, wie es mir gehen muss, wenn ich erlebe, dass diejenigen Behörden, die mich im Rahmen einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung eingeschüchtert und vorgeführt haben, die ihre eigene Schuld in dieser Sache nicht eingestehen können und dieses Verfahren in`s Leben gerufen haben, die meine und nicht die eigene Schuldfähigkeit hinterfragen lassen wollen, dass die Personen, die mich in ihren Gerichtsräumen zurecht weisen, belügen lassen, meine gutachterlichen Atteste im Rahmen eines Prozesses wegen Körperverletzung nicht anerkennen, meine Anträge auf Begutachtung abweisen usw. damit scheinbar unangetastet davon kommen, sich gegenseitig vorzüglich schützen und unterstützen, gemeinsam gegen mich vorgehen – wie jetzt in unserem Verfahren Amtsgericht Oberndorf a.N. und Staatsanwaltschaft Rottweil ./. Thiemann.
Mir geht es damit nicht gut – in mir ist inzwischen eine tiefe Hilflosigkeit gegenüber Behörden und Gerichten, eine Verzweiflung, die ich jedoch beherrsche aber auch eine Hoffnung, dass die nicht Behörden treuen oder angehörigen Stellen objektiv arbeiten und begutachten – wie z.B. die Fachleute im Rottenmünster, die mich nach der Zwangseinweisung umgehend wieder entlassen haben, da der mir unterstellte und als Grund für den SEK-Einsatz herbei gelogene potentielle Straftatvorsatz meiner Person nicht gegeben und auch nicht zu erwarten war – es gab nur die Bösartigkeit und die Abstimmung der von mir bloßgestellten Behörden, die sich eine solche Behandlung nicht gefallen lassen wollen und mit ihrer Macht nun gegen mich vorgehen – siehe Personen wie Bürgermeister Acker, leitende Staatsanwältin Mayländer, der „Schattenheuer“ vom Amtsgericht Oberndorf a.N., der Schatten(k)rieger vom Polizeirevier Oberndorf a.N. aber auch Richter wie Lutz-Hill oder sogar der Landgerichtspräsident Dr. Foth.
Alle diese Personen wurden bereits mehr oder weniger aufgrund ihrer Fehler, ihres Fehlverhaltens, ihrer kriminellen Energie etc. über meinen blog www.der-zeigefinger.de in der Öffentlichkeit vorgeführt, z.T. im Rahmen von Dienstaufsichtsbeschwerden oder auch nur durch Veröffentlichung der unfassbaren Handlungen dieser Behörden (gegen mich) und sie rächen sich eben mit den ihnen gegeben Machtinstrumenten – ich hoffe, Sie machen, wie die Fachleute des Rottenmünster, da nicht mit.
Bitte melden Sie sich noch vor Weihnachten – damit nehmen Sie mir wieder ein wenig Druck aus dem Kessel – Warten ist mein größtes Defizit, da ich sowohl viel schneller handele als auch denke als unsere Behörden oder andere Personen.
Herzlichen Dank
Hans Joachim Thiemann

Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 16.12.2021 in Sachen Begutachtung und Pflichtanwalt Zimmermann und Verpflichtungs- und Untätigkeitsklage:

Sehr geehrte Frau Hohl,
vielen Dank für Ihre Beschluss vom 14.12.2021, mit dem Sie die Abberufung meines derzeitigen Pflichtanwalts Zimmermann ablehnen.
Wie Sie wissen habe ich inzwischen vor Ihrem Gericht Klage auf Schadenersatz wegen „Parteiverrats – und betrugs“ gegen eben diesen Pflichtverteidiger Zimmermann in einem anderen Verfahren erhoben.
Der Klage können Sie entnehmen, dass die Gründe für eine Abberufung nicht von mir erzwungen werden sollen und das ich schon gar keine Bedrohung des Anwalts Zimmermann ausführe (welch eine Frechheit in Ihren Ausführungen, mir so etwas zu unterstellen!), wie Sie das in Ihrer Ablehnungsbegründung ausführen, sondern dass ich wesentliche Gründe für das vollständig zerrüttete Verhältnis zwischen diesem arbeitsscheuen und rechtsunsicheren Mann vortrage.
Dass Sie trotz der ganzen Klagevorwürfe gegen diesen Advokaten noch von einer rechtsstaatlichen Verteidigung meiner Person durch diese Person ausgehen ist infam, gemein, überheblich und nicht ansatzweise zu begründen.
Mit diesem Anwalt werde ich nur noch vor Gericht kommunizieren und dieses nicht in einem Verfahren, in welchem er mich verteidigen soll (er wird mich wieder an`s Messer liefern und nicht zu meinen Gunsten vortragen – wie schon mehrfach geschehen).
Entsprechend lege ich Beschwerde gegen diesen Beschluss ein und hoffe, dass sich das Landgericht Rottweil mit Ihrem nicht ansatzweise nachvollziehbaren Beschluss befassen wird.
Zu Ihrem weiteren Schreiben vom 13.12.2021 in der Sache sei angemerkt, dass Sie sich scheinbar nicht ganz sicher sind, wer nun der Verteidiger, der Angeklagte und so weiter ist.
Sie beginnen mit „Sehr geehrter Herr Thiemann, hiermit erhalten Sie die Schriftsätze Ihres Mandanten zur Kenntnis.“
Bitte erklären Sie mir, ob ich jetzt als Anwalt angesprochen werde, mein Pflichtverteidiger somit entbunden ist und warum diesem Schreiben die angesprochenen Schriftsätze nicht beigefügt wurden – kein Einziger im Übrigen.
Was soll das – Nachlässigkeit, Dummheit, Gemeinheit, Fehlverhalten, Unfähigkeit etc.?
Weiterhin erläutern bzw. erklären Sie kurz auf der Grundlage des § 305 StPO, warum meine Beschwerde gegen meine Begutachtung (angeblich) nicht zulässig ist und weiter gehend, warum mein Antrag auf forensisch-psychiatrische Begutachtung von Frau Mayländer nicht von der Aufklärungspflicht des Gericht umfasst ist.
§ 305 StPO
„Entscheidungen der erkennenden Gerichte, die der Urteilsfällung vorausgehen, unterliegen nicht der Beschwerde. Ausgenommen sind Entscheidungen über Verhaftungen, die einstweilige Unterbringung, Beschlagnahmen, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, das vorläufige Berufsverbot oder die Festsetzung von Ordnungs- oder Zwangsmitteln sowie alle Entscheidungen, durch die dritte Personen betroffen werden.“
Eine wirklich, aus meiner Sicht, faschistische Norm, die jedem Gericht ohne Nennung von Gründen die Möglichkeit eröffnet, einen unliebsamen Angeklagten ohne jeden Grund einer forensisch-psychiatrischen Begutachtung und somit einer Vorverurteilung im gesellschaftlichen Sinne unterziehen zu lassen – was ich im Übrigen bereits durch den SEK-Einsatz und das Verbringen in`s Rottenmünster einmal erleiden und erdulden musste.
Sie schreiben zudem, dass es mir frei steht, bei dieser Begutachtung mitzuwirken.
Diesem Satz entnehme ich, dass ich auch eine Nichtmitwirkung in Betracht ziehen kann – welches ich mir nach Kenntnis der Begutachtungsumstände noch überlegen werde.
Wird das Gutachten auch ohne meine Mitwirkung und wenn ja auf welcher Grundlage erstellt?
Bitte teilen Sie mir auch mit, ob Kosten auf mich zukommen, wenn ich die Weiterleitung meiner Beschwerde gegen die unverhältnismäßige, böse und gerade zu lächerliche Begutachtung an das Beschwerdegericht (vermutlich das Landgericht Rottweil) wünsche?
Diese Auskunft ist keine Rechtsberatung, sondern eine formale Anfrage zu den Kosten des Beschwerdegerichts und für den Fall, dass es sich um eine Rechtsberatung handelt verweise ich darauf, dass mein Pflichtanwalt Zimmermann mir meine Fragen mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls nicht beantwortet!
Vielen Dank für den Hinweis, dass diese Weiterleitung an das Beschwerdegericht einen weiteren Zeitverzug bedeutet – geschenkt, dass Verfahren wird doch maßgeblich vom Amtsgericht Oberndorf a.N. und der Klägerin, der Staatsanwaltschaft Rottweil, selber verzögert – so mein Eindruck. 
Da kommt es auf ein paar Monate mehr auch nicht an.
Ich erwarte also Ihre Information zu den evtl. mir entstehenden Kosten im Zuge der Weiterleitung der Beschwerde gegen die Begutachtung an das Beschwerdegericht – ein bisschen Spielgeld kann ich noch locker machen, wenn ich weiterhin auf warmes Wasser im Haus verzichte, die Klarstellung der Gutachtenerstellung und eine Mitteilung, was ich gegen die Untätigkeit meines Pflichtanwalts Zimmermann, außer ihn ein weiteres Mal nach Klageablauf zu verklagen, unternehmen kann?
Danke
Hans Joachim Thiemann

Sehr geehrter Herr (Schatten) Heuer,

leider bekomme ich von Ihnen keinerlei Lebenszeichen.
Weder zu meinen Fragen, noch zu meinen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Ihre Mitarbeiter-innen erhalte ich ein Lebens- und Arbeitszeichen von Ihnen.
Entsprechend weise ich auch Sie darauf hin, dass ich nun, da ich wieder etwas mehr Zeit habe, nach Ablauf Ihrer jeweiligen Bearbeitungsfrist Verpflichtungs- und Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erheben werde.
Da ich vermutlich in den kommenden Wochen eine Vielzahl davon in Freiburg einreichen werde (die erste Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N. liegt bereits in Freiburg vor und eine Weitere gegen das Landratsamt Rottweil ist versandfertig) ist mein Aufwand für die Klagen nicht besonders groß.
Ich bin es inzwischen leid, dass die Behörden mir keinerlei Antworten mehr zukommen lassen, meine Mailadresse rechtswidrig sperren, mich völlig widersinnigen Begutachtungen unterziehen möchten usw. und werde meine Geschicke nun vor unseren Gerichten in die Hand nehmen – der einzigen Behörde, die noch ein wenig Aussicht auf rechtsstaatliches Handeln erwarten lässt.
Zudem gehe ich davon aus, dass im Zuge der Begutachtung im Verfahren Staatsanwaltschaft Rottweil ./. Thiemann von mir gewonnene und von den Behörden verlorene Prozesse deutliche Aussagen der Gestalt bieten, wer hier tatsächlich schuldunfähig ist – falls meine bis heute bereits gewonnenen Prozesse dafür noch nicht ausreichen!
Falls Sie Interesse an einer Klagevermeidung haben beantworten Sie meine Fragen und Dienstaufsichtsbeschwerden – natürlich nur, wenn Sie nicht der Schattenwelt, sondern unserer erlebbaren realen Welt angehören.
Danke
Hans Joachim Thiemann

Klage Staatsanwaltschaft Rottweil ./. Thiemann – Mail an Gutachter Schulte vom 15.12.2021:

Sehr geehrter Herr Schulte,
heute habe ich die Zeit gefunden, mich mit dem Thema Forensik kurz zu beschäftigen.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich als ersten Beitrag meiner Suche im Internet nachfolgende Definition fand:
„Forensik ist ein Sammelbegriff für wissenschaftliche und technische Arbeitsgebiete, in denen kriminelle Handlungen systematisch untersucht werden.“
Da das Amtsgericht Oberndorf a.N. in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Rottweil ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über meine Person anfertigen lassen möchten und Sie die zweifelhafte Ehre haben, dieses ausführen bzw. erstellen zu dürfen frage ich Sie nun ganz direkt an, ob Ihr Auftrag nun die Erstellung eines Gutachtens über den „Kriminellen“ Thiemann ist?
Ich konnte nicht glauben was ich da lese, da ich zu dieser Ehre der Begutachtung ausschließlich gekommen bin, da ich den Behörden kriminelles Handeln, kriminelle Energie etc. vorwerfe und diese in Einzelfällen auch unstreitig beweisen kann.
Dass ich darauf hin als „Krimineller“ bzw. mit kriminalistischen Methoden untersucht werden soll, während die Behörden jeden Verdacht der eigenen kriminellen Energie vertuschen, untereinander verschwinden lassen oder ausräumen, schön reden und nun sogar mir gegenüber derart faschistische Methoden wie eben diese Begutachtung anwenden kann mit den Floskeln „Justiz am Limit“ oder „Bananenrepublik“ nicht annährend beschrieben werden.
Da meine Anträge auf die Begutachtung von Beamten, denen zumindest rechtswidriges Verhalten nachgewiesen werden kann (s.u.), nicht einmal bearbeitet werden frage ich mich, wie Sie als Gutachter mit einer derartig einseitigen Verfahrensführung umgehen?
Allein anhand meines blogs (www.der-zeigefinger.de) und der mails, die Ihnen vorliegen sollte ein halbwegs sachkundiger Gutachter erkennen können, dass hier der Falsche untersucht und die eigentlichen Täter geschützt werden sollen.
Ihrer Termineinladung entnehme ich zudem, dass Sie vermutlich bereits in Rente sind und das 70 -igste Lebensjahr vollendet haben (ich kann mich aber auch täuschen) und somit einer früheren Zeit entstammen, in denen der Untertan nicht aufbegehren durfte und mit heute nicht mehr zeitgemäßen Mitteln nieder gehalten wurde.
Bevor Sie mir also einen weiteren Termin zusenden, ohne dass sich das Amtsgericht Oberndorf a.N. bei mir hinsichtlich meiner Anträge, Beschwerden etc. gemeldet hat, bitte ich Sie mir mitzuteilen, welche Gründe Sie für meine angebliche Schuldunfähigkeit seitens des Gerichts genannt bekommen haben (falls Sie überhaupt Gründe bzw. Hinweise in der Sache erhielten), wie eine solche Begutachtung von Ihnen ausgeführt wird und welche Qualifikation Sie in dieser Sache besitzen?
Nach dem ich nun den Begriff der Forensik besser einordnen kann muss ich vermutlich wieder täglich mit einem SEK-Kommando rechnen, welches mich auf erfundener, frei gelogener oder erfundener, falschinterpretierter Grundlage in Ihre Praxis verschleppen wird, wo ein Gutachten unter Zwangsbedingungen zu meiner vollständigen Diskreditierung erstellt werden soll.
Sie sollten sich beeilen, denn meine Klageeinreichungen der letzten Tage beim Amtsgericht Oberndorf a.N. und beim Verwaltungsgericht Freiburg (rechtsstaatliches Vorgehen!) werden den jeweils Beschuldigten keine große Freude bereiten!
Wie Sie diesen Zeilen entnehmen werde ich mich auch in unserem Fall, wie in dutzenden vorgehenden Fällen, mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen diese System- bzw. diese Behördenwillkür wehren – anders eben als die Behörden meistens gegen mich vorgehen (s. rechtswidrige Entlassung, rechtswidrige Hausdurchsuchung, rechtswidrige Mailsperre, rechtswidrige Begutachtung? und Vieles mehr).
Ich erwarte Ihre Antwort zeitnah und freue, trotz schwieriger Begleitumstände, auf ein eventuelles Kennenlernen und den forensisch-psychiatrischen Austausch sowie die Erstellung unserer beider Gutachten (Sie für mich und ich für Sie).
Schöne Weihnachten und guten Rutsch
Hans Joachim Thiemann – Kein Krimineller 

Neue Klage – Verpflichtungs- und Untätigkeitsklage gegen die Stadt Oberndorf a.N. vom 15.12.2021:

Sehr geehrter Herr Sennekamp, 

ich möchte Bürgermeister Hermann Acker noch ein kleines Weihnachtsgeschenk machen und vor Ihrem Gericht eine Verpflichtungsklage gegen die Stadt Oberndorf einreichen – s. Anlage – Klageentwurf. Da die Anlagen, z.B. das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 16.06.2021, alleine über 80 Seiten stark ist erlaube ich mir anzufragen, inwieweit ich Ihnen diese Anlagen elektronisch zusenden darf? Der Schriftsatz des Klagevortrags geht Ihnen selbstverständlich fertig gestellt und persönlich unterschrieben zeitnah zu. Ich vertrete mich, wie immer wenn es erlaubt ist, im Übrigen selber. Da mir seitens des Amtsgerichts Oberndorf a.N. und der Staatsanwaltschaft Rottweil eine forensisch-psychiatrische Untersuchung wegen Schuldunfähigkeit verpasst wurde ist ein solches Verfahren auch für die Schuldfähigkeit des Herrn Acker, die Ihre Richter bereits erleben durften, für mich von besonderer Bedeutung. Ich freue mich auf Ihre Antwort und werde die Klage, wie gewünscht, abschließend einreichen. Frohe Weihnachten und guten Rutsch 

Hans Joachim Thiemann  – Kläger

Klöageentwurf:

An das

Verwaltungsgericht Freiburg

Habsburgerstraße , Freiburg

_______________________

Rechtsstreit Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N.

Klage

des Herrn Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.

gegen

Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 2, 78727 Oberndorf a.N.

wegen Mailsperre

Streitwert: 800 €

Ich erhebe Klage mit dem Antrag,

  1. die Beklagte zu verpflichten, die Mailadresse des Klägers unverzüglich für alle Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Oberndorf a.N. frei zu schalten
  2. der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Zur Begründung:

Das Landgericht Rottweil hat im Urteil 16.06.2021 (1 O 37/19) klargestellt, dass die seit August 2019 von Bürgermeister Acker verhängte vollständige Mail und Briefeinwurfsperre rechtswidrig ist.

 Beweis:Urteil vom 16.06.2021 – 1 O 37/19

Die Freigabe der Mailadresse des Klägers wurde von diesem seitdem in dutzenden Schriftsätzen sowohl bei der Stadt Oberndorf a.N. als auch beim Landgericht Rottweil verlangt.

 Beweis:Mails vom ………..
Zeugen: Bernhard Maier, Irmtraud Hoeft

Sämtliche Vorträge wurden entweder gar nicht beantwortet oder mit lapidaren Aussagen abgetan. Die Mailadresse des Klägers ist bis heute vollständig gesperrt.

 Beweis:Beweis:
Zeugen: s.o.

Zum Nachweis, dass die Mailsperre rechtens ist wurde dem Angeklagten von Hauptamtsleiterin Schumann ein Schreiben zugesandt, in dem dem Kläger seitens der Stadt mitgeteilt wird, dass seine Mailadresse auch nach dem Urteil vom 16.06.2021 gesperrt bleibt.

Das Schreiben wurde seitens der Stadt Oberndorf a.N. als Verwaltungsakt bezeichnet und scheinbar vom Landratsamt Rottweil so anerkannt bzw. gedeckt.

Das Schreiben erfüllt nicht einmal die Mindestanforderungen an einen Verwaltungsakt und stellt eindeutig ausschließlich eine schriftliche Mitteilung dar.

Die Mindestanforderungen an einen Verwaltungsakt wurden Bürgermeister Acker in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg im Verfahren Maier ./. Stadt Oberndorf a.N. mitgeteilt.

Auch ein Hinweis des Klägers auf die Belehrung des Bürgermeisters durch das Gericht blieb für den Kläger ohne Ergebnis.

 Beweis:Beweis: Mails vom …..
Zeugnis: Richter Verwaltungsgericht Freiburg

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Stadt Oberndorf a.N. seit demnächst 3 Jahren die elektronische Daten- und Nachrichtenübertragung durch Herrn Thiemann und inzwischen sogar die Abgabe der Schriftsätze ohne Postweg rechtswidrig untersagt bzw. verhindert.

Inwieweit dem Kläger für diese Zeit Schadenersatz wegen psychischer Belastung und zusätzlich notwendiger Aufwendungen wie Fahrten zum Rathaus, Portokosten etc. zusteht ist vom Gericht zu entscheiden









Mit freundlichen Grüßen

Hans Joachim Thiemann

Dipl. Ingenieur – Stadtplanung

Stadtbaumeister a.D. – Stadt Oberndorf a.N.

Geschäftsführer a.D.

Frührentner

Oberndorf a.N., den 13.12.2021

Neue Klage – Schadenersatzklage gegen die Kanzlei Wangler, Anwalt Zimmermann 14.12.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

vorab erhalten Sie meine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen Herrn Zimmermann von der Kanzlei Wangler vorab zur Kenntnis. Das Original geht ihnen mit den Anlagen, noch vor Weihnachten, zeitnah zu. Aufgrund der umfangreichen Anlagen erlaube ich mir anzufragen, ob die Anlagen auch digital eingereicht werden können – allein das Urteil des Landgerichts Rottweil hat 82 Seiten und die Beweismails werden eine ähnliche Anzahl erreichen. Bitte geben sie mir kurz per Mail Antwort in der Sache. Ich bitte um schnellst mögliche Bearbeitung und Mitteilung des Aktenzeichens. Ich vertrete mich in der Sache wieder selber – es sei denn, sie sind wieder, unbegründet, anderer Ansicht und möchten Herrn Zimmermann als meinen Pflichtverteidiger bestimmen – zutrauen tue ich ihnen dieses alle mal. 

Hans Joachim Thiemann

Klageentwurf:

An das

Amtsgericht Oberndorf a.N.

Mauserstraße, 78727 Oberndorf a.N.

_______________________

Rechtsstreit Thiemann ./. Kanzlei Wangler, Herr Zimmermann

Az:

Klage

des Herrn Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.

gegen

Kanzlei Wangler, Herrn Zimmermann, Rietstr. 40, 78050 VS-Villingen

wegen Mandantenbetrugs

Streitwert: 2.000 €

Ich erhebe Klage mit dem Antrag,

  1. den Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 2.000 € zu zahlen,
  2. dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen,
  3. das Urteil – notfalls gegen Sicherungsleistungen – für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Zur Begründung:

Der in der Kanzlei Wangler angestellte bzw. arbeitende Anwalt Zimmermann wurde vom Kläger mit der Wahrnehmung seiner Interessen im Klageverfahren Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann (1 O 37/19) vor dem Landgericht Rottweil beauftragt.

Die Beauftragung erfolgte vor dem Hintergrund, dass der vorgehende Rechtsanwalt Dr. Seyfritz, die Belange des Beklagten Thiemann nicht im geschuldeten Maße vertreten hatte und sein Mandat zurück gab.

Herr Zimmermann sicherte zu, seine Arbeit im Gegensatz zu seinem Vorgänger, ordnungsgemäß und Mandanten orientiert auszuführen.

Insb. wurden im Rahmen der Auftragserteilung die Punkte Nichteinreichung von wichtigen Prozessunterlagen, mangelnder Vortrag zu den ca. 60 Anklagepunkten, Unterlassung der Zeugenladung sowie weitere Versäumnisse besprochen.

Herr Zimmermann sicherte vor diesem Hintergrund eine ordentliche und sachgerechte Vertretung der Belange von Herrn Thiemann zu.

 Beweis:Mails vom …………………

Schon kurz nach der Beauftragung wurde die anwaltsgerechte Arbeit von Herrn Zimmermann eingestellt.

Neben der Nichtbeantragung von verfahrenswichtigen Zeugen (keinem Einzigen) wurde auch kein zureichender Sachvortrag zu den Anklagepunkten seitens Herrn Zimmermann bei Gericht eingereicht.

U. a. wurden z.B. Listen über nachweisbare Lügen des Bürgermeisters Acker, die vom Beklagten zur Gerichtseinreichung an den Beklagten gesendet wurden, von diesem zurück gehalten.

 Beweis:Mails vom
Zeugen: Bernhard Maier, Irmtraud Hoeft, Dr. Foth – jeweils bei Gericht bekannt

Folge hiervon ist eine Verurteilung zur Unterlassung der Aussage, dass Bürgermeister Acker ein allgemein bekannter Lügner ist.

 Beweis:Beweis: Urteil vom 16.06.2021 – 1 O 37/129
Zeugen: s.o.

 In der Verhandlung des Landgerichts Rottweil vom 05.05.2021 hat Herr Zimmermann ein Schriftsatzrecht aufgrund eines verspäteten Vortrags der Gegenseite, der vom Gericht angenommen wurde, beantragt. Trotz vielfacher Mahnungen und Bitten des Klägers hat der Beklagte dieses Schriftsatzrecht weder vom Gericht eingefordert, noch einen Schriftsatz zu diesem Punkt eingereicht oder ohne Schriftsatzrechtsbestätigung, wie auch die Gegenseite es erfolgreich im Sinne seiner Mandantin tat, den erforderlichen Schriftsatz prozessordnungsgem. eingereicht.

 Beweis:Beweis: Mails vom
Zeugnis Berhard Maier, Irmtraud Hoeft, Dr. Foth

Der nachträglich von der Klägerin im Prozess vorgetragene Punkt wurde vom Gericht wegen fehlendem Vortrag des Beklagten zu Gunsten der Klägerin entschieden – wie weitere Punkte ebenso.

 Beweis:Beweis: Urteil vom 16.06.2021


Zeugnis Bernhard Maier, Irmtraud Hoeft, Dr. Foth


Der Beklagte hat vom Kläger eine Geldleistung für Kopien in Rechnung gestellt, die nicht erbracht wurde. Entsprechend wurde diese, vom Kläger im Voraus bezahlte Summe,in Höhe von 61,45 € vom Landgericht Rottweil im Zuge der Kostenfestsetzung abgelehnt – zum Nachteil des Klägers.

 Beweis:Beweis: Kostenfestsetzung vom 30.11.2021


Zeugnis Bernhard Maier, Irmtraud Hoeft, Dr. Foth


Durch die vorsätzlich unterlassene prozessordnungsgemäße Verteidigung ist dem Kläger ein psychischer und materieller Schaden entstanden, da er seine Belange aufgrund der Anwaltspflicht vor dem Landgericht nicht selber vertreten konnte und auf die Anwalts gerechte Arbeit des Beklagten angewiesen war, die ihm dieser trotz vielfacher Mahnung verweigerte.

U.a. die Verurteilung des Klägers zur Unterlassung z.B. der Aussage, dass Bürgermeister Acker ein stadtbekannter Lügner sei, wiegt besonders schwer, da hierfür unzählige Beweise dem Gericht vorgelegt und Zeugen benannt werden konnten.

Diese Unterlassungsverurteilung in einem nachweisbar wahren Tatbestand stellt für den Kläger einen unzumutbaren und gefährlichen Sachverhalt dar, da ein Verstoß gegen das Urteil vom 16.06.2021 mit bis zu 250.000 € Strafe bedroht ist.

Gleiches gilt für die weiteren, im Urteil genannten, Unterlassungen für den Kläger.

Der Schaden aus der Nichttätigkeit Zimmermanns wird wertmäßig wie folgt beziffert:

Falsche Abrechnung von Kopien: 61,45 €

Verurteilung in 5 Fällen wegen Nichtvortrag bzw. unzureichendem Vortrag: 1.500 €

Psychischer Schaden 438,55 €

also insgesamt 2.000 €.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Joachim Thiemann

Dipl. Ingenieur – Stadtplanung

Stadtbaumeister a.D. – Stadt Oberndorf a.N.

Geschäftsführer a.D.

Frührentner

Oberndorf a.N., den 13.12.2021

Werden in Deutschland systemkritische Bürger wie in Weißrussland weggesperrt – Gerichtsverfahren Staatsanwaltschaft Rottweil ./. Thiemann in Sachen Begutachtung Thiemann – Mail vom 11.12.2021:

Sehr geehrter Herr Schulte,
vielen Dank für die weihnachtliche Einladung zu meiner Begutachtung wegen Schuldunfähigkeit in der Sache Staatsanwaltschaft Rottweil ./. Thiemann.
Ich bin hoch erfreut, endlich etwas in dieser Sache zu hören, zumal ich dutzendfach angefragt habe.
Leider kann und werde ich Ihren Termin nicht wahr nehmen können, denn es fehlt noch eine Verfügung zu meinem Widerspruch gegen diese Begutachtung, eine Prozesseinreichung meines Pflichtanwalts Zimmermann in der Sache sowie eine Entscheidung über meinen Antrag, eine näher gelegenen Gutachter zu finden sowie einen anderen Pflichtverteidiger zu bestimmen.
Ebenso fehlt nach wie vor eine Entscheidung zu meinem Antrag in dieser Sache auf forensisch-psychiatrische Untersuchung von Frau Mayländer – Staatsanwaltschaft Rottweil wegen „Rechtunfähigkeit“. Auch hier scheint das Amtsgericht Oberndorf a.N. mit dem Schattendirektor Heuer nur mich zu verfolgen, alle Entscheidungen zu meinen Gunsten zu verschieben, meine Anträge nicht zu bearbeiten usw..
Auch habe ich bisher keine Antwort Ihrerseits, Herr Schulte, zu den Umständen des „Verhörs“.
Interessant finde ich zudem die extrem kurze Vorwarnzeit bis zum 16.12.2021 – genau 4 Arbeitstage. Sie scheinen anzunehmen, dass ich nichts Besseres als Ihr Verhör zu tun habe. Ich empfinde diese kurzfristige Terminansetzung, auch noch vor Weihnachten unmittelbar nach meinem Geburtstag, als weitere Unverschämtheit bzw. Frechheit, insb. vor dem Hintergrund, dass Sie nahezu ein halbes Jahr für diese Terminvereinbarung Zeit hatten.
Zu Ihrer Information darf ich Ihnen mitteilen, so denn Sie dieses nicht schon an den weiter geleiteten Mail erkennen konnten, dass ich wegen meiner profunden Rechtskenntnisse und meiner Schuldfähigkeit neben meinen eigenen Gerichtsverfahren in mehrere weitere Gerichtsverfahren für Freunde eingebunden bin, die ich noch zum Vorteil der jeweiligen Kläger bearbeiten muss (die Urteile kommen noch vor Weihnachten)!
Entsprechend werde und kann ich Ihren Termin nicht wahr nehmen, zumal ich am 16.12.2021 bereits anderweitig terminlich gebunden bin.

Frau Hohl, nach diesem Oldsshool-Terminschreiben von Dr. Schulte  erwarte ich umgehend eine Bearbeitung meiner Schriftsätze und Anträge durch das Amtsgericht Oberndorf a.N..
Insbesondere wichtig ist mir mein Widerspruch gegen diese Begutachtung, der bis heute nicht beantwortet wurde und die Bestellung eines neuen Pflichtanwalts, da das „Zimmermännchen“ mich scheinbar auch in diesem Verfahren an`s Messer liefern möchte und in meiner Sache nicht tätig wird (wie bereits in vorgehendem Verfahren). Habe ich bei euch im Amtsgericht Oberndorf a.N. tatsächlich nichts zu melden?
Das Terminschreiben betrachte ich als obsolet und erwarte zeitnah ein Schreiben bzw. eine Verfügung des Amtsgerichts Oberndorf a.N. zu meinen prozessordnungsgemäß eingereichten Anträgen – s.o..
Schöne Weihnachten und guten Rutsch
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Für zukünftige Terminvereinbarungen bitte ich zu beachten, dass ich bis ca. 10:00 Uhr schlafe und danach erst meine Hunde versorgen muss, bevor ich zu externen Terminen aufbrechen kann. Ich bitte zukünftig um Berücksichtigung, da Sie sicher einen ausgeschlafenen Angeklagten im Verhör vor sich sehen möchten – Herr Schulte.“

Frau Hohl, ich gehe doch davon aus, dass es in unserem demokratischen Rechtsstaat Mindestvoraussetzungen geben muss, die für eine forensisch-psychiatrische Untersuchung einer Person gegeben sein müssen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere Gerichte ohne jede Begründung einfach von heute auf morgen einen solchen nachhaltigen Eingriff in die Privatsphäre eines Bürgers vornehmen dürfen – insb. dann nicht, wenn die Schuldfähigkeit, die sehr guten kognitiven Fähigkeiten, die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze, wie in meinem Fall (und Ihnen vorliegend) unstreitig gegeben sind – Zeugen werde ich auf Anforderung gerne in einer Vielzahl benennen. Ich hoffe nicht, dass Sie, wie nach meinem Verständnis die Stadt Oberndorf a.N., rechtswidrige Handlungen der Behörden wie Freiheitsberaubung, Hausdurchsuchung, SEK-Einsatz usw. als Grundlage Ihrer Entscheidung heran ziehen, zumal die ärztlichen Fachleute die Einschätzungen der Beamten bisher in keinem Fall bestätigten und umgehend rückgängig gemacht haben – ich habe nur nicht in jedem Fall bisher gegen diese Beamten geklagt, weil ich damals noch zu viel Respekt vor diesen Tätern hatte. Bitte denken Sie bei Ihrer Bewertung auch daran, dass ich immer von unseren Gesetzen, Rechtsverordnungen etc. ausgehe und nicht immer bzw. immer seltener von dem Rechtsverständnis unserer Behörden und Beamten, was dort zu viel Verdruss und hanebüchenen Auswüchsen wie in diesem Verfahren führt! Bisher habe ich in dieser Sache keinerlei Begründung zu Ihrer Begutachtungsverfügung erhalten. Ich gehe davon aus, dass ich einen Anspruch auf Begründung Ihrer Verfügung habe, die ich hiermit ausdrücklich anfordere. Danke   Hans Joachim Thiemann

Gerichtsverfahren Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann – Mail vom 06.12.2021 in Sachen Kostenfestsetzungsbeschluss:

Frau Hesselbach,
herzlichen Dank für diese Info zum Kostenfestsetzungsbeschluss, über den mich mein (Ex-) Anwalt bis heute nicht informiert hat – s. Anlage. Entsprechend kann ich ihn noch nicht prüfen!
Er verdient sich meine Klage auf Schadenersatz in voller Höhe und epischer Tiefe.
Das „faule As“ kann nun mit dem von Ihnen überwiesenen Spielgeld endlich zur Verantwortung gezogen werden.
Gerade zu apokalyptisch ist, dass das Amtsgericht Oberndorf a.N. diese „Anwaltspfeife“ noch immer als meinen Pflichtanwalt führt und nichts unternimmt, die Pflaume von diesem Dienst, den der Typ sowieso nicht ableistet, zu entbinden.
Vielleicht hat er mit dem Amtsgericht Oberndorf a.N. ja vereinbart, dass er das Honorar für sein Nichtstun in der Sache noch einstreichen darf (mit dem Geist Heuer?) – man hilft sich eben untereinander – manche würden so etwas als Korruption bezeichnen – wird aber hoffentlich in meinem Fall nicht zutreffen.
Aber so sind sie eben die Behörden im Landkreis Rottweil – verdorben, geheimnisvoll, bürgerfeindlich und noch viel Schlimmeres.
Meine IBAN lautet:
DE48500333002752896100
Danke für eine zeitnahe Überweisung meines Weihnachtsgeschenks von Dr. Foth –  Steuergelder der Oberndorfer Bürger.
Hans Joachim Thiemann
Ich hoffe, die Überweisung fällt Ihnen nicht leicht – es wird nicht die Letzte ihrer Art sein!!!
Zimmermann, sende mir bitte den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 25.11.2021 sofort zu! Dieser sollte eure Kanzlei inzwischen auch erreicht haben.

Gerichtsverfahren Thiemann ./. Staatsanwaltschaft Rottweil 5Cs 20Js 15757/20 (2) – Mail vom 05.12.2021:

Frau Hohl,
nach wie vor wird unser Verfahren Staatsanwaltschaft Rottweil ./. Thiemann, anscheinend vorsätzlich, verzögert, da es einfach nicht vorwärts geht. Möchten Sie in diesem Fall auch das behördliche Interesse an der Verheimlichung dieser Sache bzw. das Desinteresse an der Prozessweiterführung, wie es in einem anderen Fall bei der Polizei gerade durch die Presse ging, besonders hervor heben?
Es ist kein Spaß, wenn über einem eine forensisch-psychiatrische Begutachtung monatelang oder jahrelang schwebt und man jeden Tag mit einer Terminvereinbarung rechnen muss.
Bitte seien Sie nicht so derart böse, mir auch noch diese schlimme Wartezeit aufzubrummen bzw. diese in die Unendlichkeit auszudehnen.
Meine Schreiben in Sachen Begutachtung Mayländer, Pflichtanwalt Zimmermann etc. und die Schreiben und Bitten an Ihren Chef, Herrn Heuer, werden ebenfalls nicht beantwortet.
Vielleicht ist Ihr Amtsdirektor nur ein Geist, ein Gespenst, ein böser Gedanke für mich, ein Halunke, der mich weiter leiden sehen möchte, da er sich von mir angepisst fühlt – zu Recht im Übrigen, wenn man es bildlich ausdrücken möchte?
Bitte handeln Sie jetzt endlich noch in 2021, von mir aus mit einer Terminvereinbarung beim Gutachter.
Dieses Gutachten kann ich bestimmt in weiteren Prozessen verwenden, denn das Landgericht Rottweil wird sicher erfreut über ein drittes Fachgutachten zur Klage der Körperverletzung gegen BM Acker sein.
Dass Ihr Gutachter hierzu ausführen wird hoffe ich sehr, denn es ist neben den anderen Behördenübergriffen (u.a. rechtwidrige Hausdurchsuchung – Mayländer, Freiheitsberaubung durch EPHK Lehmann etc.) ein wichtiges Thema in meinem Leben.
Ich verzichte auf die Friedenszeit vor Weihnachten und fordere Sie unmissverständlich ein weiteres mal auf, die Klage der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen mich nun endlich weiter zu verfolgen. Machen Sie mir ein schönes Weihnachtsgeschenk – oder reicht es nicht einmal dazu?
Hans Joachim Thiemann

Vorgehende Mails:

Hallo Frau Hohl,
ich drehe in der Sache inzwischen hohl – s.u..
Wann gedenken Sie meinen Antrag auf forensisch-psychiatrische Begutachtung von Frau Mayländer endlich zu bearbeiten?
Mein Antrag liegt Monate zurück und sollte doch irgendwann oben auf ihrem Aktenstapel angekommen sein?
Weiterhin warte ich auf weitere Entscheidungen und Terminvereinbarungen zur bereits verfügten Begutachtung meiner Person durch Herrn Schulte.
Es liegt in meinem besonderen Interesse, dieses Verfahren endlich weiter zu führen, da es vermutlich meine Schadenersatzklage wegen widerrechtlicher Hausdurchsuchung und Eigentumsbeschlagnahmung gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil verhindert (sicher ganz bewusst).
Eine solche bösartige Aktion ist kein Kavaliersdelikt und hinterlässt psychische Wunden, die nur langsam heilen.
Leider erhalte ich zum Abschluss dieser widerlichen Aktion der Staatsanwaltschaft Rottweil von dort keine Rückmeldung mehr. 
Entsprechend sollte mal wieder etwas Schwung in die Sache kommen, damit wir dem Verfahrensende in dieser Sache endlich näher rücken und meiner Klage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil noch Aussicht auf gerichtliche Entscheidung verbleibt.

Hans Joachim Thiemann

Frau Hohl,
wie ist der Sachstand in Bezug auf meinen derzeit noch verfügten Pflichtverteidiger Zimmermann.
Dieser Anwalt hat Ihnen in Erwartung seiner Ablösung geschrieben, dass der neue Pflichtanwalt zur Absicht des Gerichts, mich einer forensisch-psychiatrischen „Begutachtung“ unterziehen zu lassen, Stellung nehmen wird.
Einen neuen Pflichtanwalt haben Sie mir verwehrt.
Der alte, Zimmermann, denkt aber gar nicht daran, in meinem Sinne tätig zu werden und in Sachen „Begutachtung“ vorzutragen.
Er scheint seinem Prinzip des „Parteiverrats“ weiterhin treu zu bleiben.
Da Sie eine Begutachtung ohne Stellungnahme meines Pflichtverteidigers bereits verfügt habe, was ich für verfahrenswidrig halte, darf ich Sie bitten, doch ebenso umgehend auch meinen Antrag auf forensisch-psychiatrische Begutachtung von Frau Mayländer zu entscheiden und eine entsprechende Verfügung zu erlassen.
Wie bereits angeführt scheint bei Frau Mayländer ein Unverständnis zwischen Gut und Böse, zwischen Recht und Unrecht usw. vorhanden zu sein, was in ihrer Position zu erheblichen Schwierigkeiten und Rechtsverstößen bzw. Unsicherheiten (siehe rechtswidrige Hausdurchsuchung, Aufhebung eines mitgeteilten Strafbefehls gegen BM Acker etc.) führen kann.
Ich erwarte eine zeitnahe Antwort.
Ansonsten teile ich Ihnen mit, dass sich auch der Gutachter bisher nicht zwecks Terminvereinbarung gemeldet hat.
Ich habe vor, diese unschöne Sache schnellst möglich abzuschließen und hoffe, dass Ihr Interesse dafür ebenso vorhanden ist.
MfG
Hans Joachim Thiemann

Gerichtsverfahren Maier ./. Stadt Oberndorf a.N. – Mail vom 01.12.2021 in Sachen Hauptverantwortlicher für den Aldiskandal Lothar Kopf – Bochingen:

Hallo Herr Kopf,
ich frage mich seit Vorgestern, warum Herr Bürgermeister Acker am Dienstag im Verwaltungsgericht aufgetaucht ist, sagen wir mal gelinde, um eine unwahr klingende Geschichte zum Aldikaufvertrag zu erzählen.
Das er vortrug, als Stadt immer dem Recht entsprechend zu handeln und es deshalb schon keine Verdachtsmomente für die Aldiverträge hinsichtlich rechtswidriger oder anderweitig schwieriger Vertragsinhalte ist geschenkt.
Wir wissen Beide (und alle Anderen auch), dass er sich hier vielleicht ein wenig zu weit aus dem Fenster gelehnt hat – nach meiner Meinung sogar soweit, dass er aus dem Fenster voll auf die Fresse gefallen ist.
Dass er gerne den gesamten Vertragsinhalt als geheime Verschlusssache behandeln würde ist auch nichts Neues, da nicht einmal den neuen Gemeinderäte eine Einsicht in das Vertragswerk nach Anfrage seitens Acker gewährt wurde und auch die alten Gemeinderäte wohl kaum in der Beratung zum Verkauf des Grundstücks (Parkplatz) einen Vertragsentwurf zur Kenntnis bekommen haben.
Die Gemeinderäte haben wahrscheinlich blind und taub dem Bürgermeister oder besser Ihnen Gehorsam geleistet und den Kaufvertrag bzw. den Verkauf des Grundstücks beschlossen – auch dieses Vorgehen der Verwaltung ist nichts Neues.
Jetzt sind Sie also der einzige Oberndorfer, der dieses streitgegenständliche Vertragswerk kennt und zur weiteren Geheimhaltung inhaltlich vortragen könnte – da sowohl der städtische Anwalt Heer als auch Bürgermeister Acker dieses Vertragswerk „nicht kennen und nicht verhandelt haben“.
Dieses Vorgehen sind wir von Ihrem Bürgermeister Acker ebenfalls bereits gewohnt. Er hat keinerlei Verantwortung, geht etwas schief waren es andere – z.B. Sie oder der bereits geschasste Hochbauamtsleiter (zwei an der Zahl in den vergangenen Jahren!) usw.. Acker ist ein heiliger, unantastbar, aufrichtig, gerecht – ich glaube mir wird schlecht und ich muss kotzen – komme gleich wieder und schreibe dann weiter – würg!
Warum haben Sie sich in Freiburg vor dem Verwaltungsgericht nicht blicken lassen.
Ihr Vasall Sieber hat doch mein Einsichtnahmegebühr auf der Grundlage des LIfG mit 250 € Kosten belegt und bevor dieser Antrag überhaupt von mir fertig gestellt und von der Rechtsaufsicht hinsichtlich Ihrer Kosten geprüft war auch noch mit einem Ablehnungsschreiben mit 150 € Kostenbeitrag für mich belegt.
Während der Verhandlung hätten Sie schön dezidiert erfahren, welche Ablehnungsgründe von Herrn Sieber an den Haaren herbei gezogen wurden, so dass das Ablehnungsschreiben rechtlich vor Falschaussagen nur so strotzt (für 250 € – die müsst ihr jetzt wohl mir zahlen, da ihr mit diesem Wisch meine Zeit vergeudet habt – mein Stundensatz lag zuletzt bei 150 €/netto) – Vorrang Gemeindeordnung – aber nur für Niederschriften, Geschäftsgeheimnis ganzer Vertrag, Preis des Grundstücks nach 4 Jahren, kein Verkauf unter Wert usw..
Was machen wir jetzt mit Ihnen? Werden Sie sich Acker ordentlich zur Brust nehmen oder wie Obelix Leopold für Acker in die Bresche springen und eine eigene Wahrheit erzählen, die alle Anderen vielleicht doch anders sehen und bewerten.
Ich hoffe sehr, dass Sie sich trauen, in öffentlicher Sitzung die Wahrheit über die Aldiverträge zu sagen – auch wenn Sie damit den Bürgermeister einer Lüge überführen. Es wird diesen, bei seiner Vorgeschichte, nicht im Mindesten kratzen.
Eine Antwort von Ihnen auf diese Zeilen erwarte ich nicht, wie schon in anderen Angelegenheiten, z.B. Vorteilnahme und Vorteilgewährung Herrenhofweg usw. – darf ich gerichtlich verfügt schreiben!

Hans Joachim Thiemann

Gerichtsverfahren Maier ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen Einsichtnahme in den Aldikaufvertrag vom 01.12.2021:

Sehr geehrter Herr Sennekamp, hallo Gemeinderäte, 

gestern fand eine Verhandlung des Verwaltungsgerichts Freiburg in Sachen Aldikaufvertrag statt – und ein Lichtstrahl durchdrang zögerlich und vorsichtig den schwarz gefärbten Justizhimmel in BW bzw. man konnte schemenhaft ein Licht am Ende des Tunnels erkennen. Inwieweit dieses Licht den Tunnelausgang aufzeigt oder es dem entgegen kommenden Güterzug zuzuordnen ist werden wir mit der Urteilsverkündung sicher erfahren. 

Nun zur Verhandlung: 

In dieser Verhandlung wurde ich als Zuhörer nur zwei Mal vom Vorsitzenden zur Ruhe bzw. zur Kontrolle meiner Gesichtsmuskeln aufgefordert – ich hatte mich also extrem gut, vor dem Hintergrund der Ausführungen von Herr und Acker, unter Kontrolle. Da die Verhandlung ca. 2 Stunden andauerte und selbst aus meiner kritischen Sicht die Anforderungen an eine rechtsstaatliche Veranstaltung beanspruchen darf (die Präsidenten und Direktoren des Amtsgerichts Oberndorf, des Landgerichts Rottweil und des VwGH Mannheim sollten sich dort mal auf die Zuhörerbank setzen) möchte ich hier nur einige Schlaglichter dieser sehr interessanten und informativen Veranstaltung mitteilen: 

– das Gericht führte aus, dass in einer Sitzungsniederschrift doch die Diskussion und die Redebeiträge der Gemeinderäte wieder gegeben werden – Stellungnahme: das Gericht kennt die Oberndorfer Niederschriften nicht – Ergebnisniederschriften im Zweifel ohne jede Darstellung des tatsächlichen Hergangs in der Sitzung, denn daraus könnte man Acker einen Strick drehen, 

– Acker führte aus, dass in einem Kaufvertrag z.B. Spezialregelungen über Altlasten getroffen werden können – Stellungnahme: ich habe bereits gemutmaßt, dass Acker für die Stadt und zum Wohle des Aldi im Kaufvertrag mit dem Aldi das Altlastenrisiko übernommen hat – es wäre ein Skandal und ist nun wohl zu erwarten, 

– Acker führte aus, dass die Stadtverwaltung immer geltendes Recht beachten würde und niemals dagegen verstoße (dabei konnte ich nicht mehr an mich halten) – Stellungnahme: Vielzahl von Verstößen gegen den Datenschutz, rechtswidrige Kündigung meiner Person als Stadtbaumeister, rechtswidrige Mailsperre ohne rechtliche Grundlage usw., usw., usw., 

– das Gericht führte aus, wie ein Verwaltungsakt auszusehen hat – Stellungnahme: Acker bezeichnet seinen verwirrten Schriftsatz zur Mailsperre gegen mich ohne Nennung einer Rechtsgrundlage und ohne Rechtsbehelfsbelehrung als Verwaltungsakt und wird von Frau Schumann und dem Landratsamt Rottweil gedeckt, die diesen Wisch zur Prüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit auf dem Tisch haben, diese rechtswidrige Mailsperre existiert inzwischen seit ca. 30 Monaten, 

– das Landesinformationsgesetz bietet dem Bürger den kompromisslosen Zugang zu bestimmten Informationen – die Stadt hat bereits meinen Antrag auf Einsichtnahme in die Verträge, der kein Antrag war, abgewiesen und möchte mir dafür 150 € abknöpfen (für eine Falschaussage!) und das Landratsamt Rottweil meldet sich bzgl. der Prüfung dieser Sache einfach nicht – im Übrigen wie immer, 

– das Gericht hat angenommen, dass den nicht öffentlichen Beratungen zum Grundstücksverkauf in 2017 der Kaufvertrag und die städtebaulichen Verträge im Entwurf vorlagen, da diese in Beratungsvorlagen genannt werden – Stellungnahme: liebe Gemeinderäte, kümmert euch schnellst möglich darum zu erfahren, was der Gemeinderat in 2017 in der Sache überhaupt beschlossen hat, denn ich gehe davon aus, dass Acker die Verträge mündlich in seinem Sinne vorgetragen und keinen Entwurf offen gelegt hat – ansonsten wäre auch die Geheimhaltung dieser Verträge vor den neuen Gemeinderäten nicht zu erklären, 

– es wurde in der Verhandlung klargestellt, dass die Verwaltung die Fläche zum vollen Wert verkaufen musste – Stellungnahme: da die verkaufte Fläche zum Zeitpunkt des Verkaufs baurechtlich ein Parkplatz war und die Stadt diesen erst nach dem Verkauf, zur Abschöpfung der Wertsteigerung durch den Aldi und nicht durch die Stadt, in Bauland umgewandelt hat, hätte ein Wertgutachten erstellt werden und dem Gemeinderat im Zuge der Beratung vorgelegt werden müssen – was sicher nicht erfolgt ist, 

– das Gericht hat den Aldikonzern als „geschützte Person“ bezeichnet – Stellungnahme: ohne Worte – s. Anzeige einer „geschützten Person“ wegen meiner Hunde gegen mich, 

– Acker erklärt, dass er niemals in die Verhandlungen mit dem Aldikonzern eingebunden war und damit die volle Verantwortung beim Beigeordneten Kopf in der Sache liegt – Stellungnahme: Herr Kopf, bisher konnten Sie Ihren „Kopf“ aus der Schlinge heraus halten – Acker hat Ihnen diese nun höchstpersönlich um den Hals gelegt – bravo und gut so, 

– Anwalt Heer gibt zur Kenntnis, dass er die streitgegenständlichen Verträge nicht kenne und distanziert sich offenkundig und erkennbar immer wieder von der Stadt Oberndorf a.N., in dem er allgemein und nicht zur Situation bei der Stadt Oberndorf a.N. ausführt – Stellungnahme: ein Anwalt lügt vielleicht manchmal nur bedingt für seine Mandanten, 

– Anwalt Heer erläutert nach dem Verständnis von Anwalt Arnold (und auch meinen Verständnis), dass in den Verträgen auch rechtswidrige Taten stehen könnten (z.B. Erlass der Erschließungskosten, Übernahme des Altlastenrisikos – s. hierzu auch die Falschabrechnung der Erschließungskosten „Im Felsblick“ mit einem Vermögensschaden für mich in Höhe von ca. 40.000 €), die schutzwürdig seien – Stellungnahme: unfassbar, aber vor Gericht darf jede Partei lügen, dass sich die Balken biegen – welch ein Rechtssystem! Rechtswidrige Inhalte der Verträge stellen definitiv keinen schutzwürdigen Inhalt der Verträge dar.

Soweit in Kürze zur Verhandlung. 

Liebe Gemeinderäte, bitte informiert euch umgehend alle (alt und neu) über die tatsächlichen Inhalte der Verträge – nicht dass demnächst ein Bürger viel mehr weiß als ihr Handlanger des „Acker“. 

Herr Sennekamp, herzlichen Dank für Ihre aufmunternden Worte in Sachen Justizbewertung. Ich hoffe, Ihr Gericht wird auf dem rechtsstaatlichen Weg bleiben und ein Mahnmal für unsere Gerichte und Behörden im Landkreis Rottweil setzen – meine Zweifel daran bestehen jedoch aus der Erfahrung der letzten 10 Jahre. Es bleibt also sehr spannend – warten wir auf das Urteil, welches leider noch nicht den Abschluss dieses Verfahrens darstellen wird. Sonnige Grüße an Alle 

Hans Joachim Thiemann

Stadtbaumeister Oberndorf a.N. a.D., Geschäftsführer a.D., Frührentner i.D.

Ich vergaß das Ergebnis der gestrigen Verhandlung vorzutragen – da ja weder der Schwarzwälder Bote noch die Neue Rottweiler Zeitung für einen derart bedeutenden und wichtigen Prozess interessiert haben: Für das Gericht ist im Ergebnis entscheidend, welche schützenswerten Interessen des Aldikonzerns nach § 6 Landesinformationsgesetz BW einer vollständigen Einsichtnahme und im Falle schützenswerter Interessen einer geschwärzten Fassung entgegen stehen. Zu diesem entscheidenden Sachverhalt wurde seitens der Aldikonzerns und der Stadt nichts weiter vorgetragen, als das der Kaufpreis schützenswert sei und im besonderen natürlich der ganze Kaufvertrag. Ein fundierter Vortrag zum Schutz des Aldikonzerns (ein Witz, wenn ich an meinen „Schutz“ vor den Behörden denke) fand entsprechend nicht im Ansatz statt und inwieweit ein 4 Jahre alter Kaufpreis für ein bestimmtes Grundstück wirtschaftlich gravierende Nachteile für den Aldikonzern haben soll ist mir schleierhaft. Soweit der vollständigkeitshalber zur Kenntnis.

Gerichtsverfahren Kammerer ./. Gemeinde Epfendorf u.a. wegen Entzug der Garagenzufahrt – 29.11.2021:

Hallo zusammen,
so eben komme ich von einer Landgerichtsverhandlung im Landgericht Rottweil, welche ich nur noch als Gerichtsfarce bezeichnen kann.
Aber beginnen wir am Anfang.
Vor der eigentlichen Verhandlung habe ich die Gelegenheit genutzt, beim Landgerichtspräsidenten Foth wegen der Freigabe meiner vorverauslagten Anwaltsgebühren in der Sache Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann (Urteilsverkündung Anfang Juni 2021) vorzusprechen.
Ich kam bis in`s Sekretariat, dort war mein Versuch zu Ende.
Die liebe Sekretärin gab mir zur Kenntnis, ich solle meine Frage zu Protokoll geben, was ich z.B. beim Amtsgericht Oberndorf a.N. in anderer Sache nicht mal durfte (meine diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerde wird von Amtsgerichtsdirektor Heuer nicht bearbeitet – im fällt vermutlich nichts ein).
Ich habe nichts zu Protokoll gegeben, denn die Sache liegt per Mail bereits in mehrfacher Ausfertigung im Landgericht Rottweil vor – natürlich ohne das ich eine Antwort bekommen habe.
Diese bürgerfeindliche Arbeitsweise des Landgerichts Rottweil wird aber bei Weitem durch das nachfolgende Verfahren Kammer ./. Gemeinde Epfendorf getoppt.
Der blutjunge Richter versuchte gleich zu Beginn den Vergleichspflock in den Sitzungsboden zu rammen, in dem er die Ansprüche von Herrn Kammerer auf ein Minimum reduzierte, von Straßenrecht faselte und die  Herrn Kammerer gestohlene Sandsteintreppe einschließlich Gehwegsplatten zum Haus einfach unterschlug.
Der Anwalt der Gegenseite (der Gemeinde Epfendorf) war scheinbar von diesem Vortrag so beeindruckt, dass er keinen Pieps von sich gab – leider kam auch kein Pieps vom Anwalt von Herrn Kammerer.
Da Herr Kammerer sichtlich vom Verfahrensgang überfordert war beendete der Richter nach 15 Minuten die Verhandlung, ohne weiteren Vortrag der beteiligten Parteien.
Der Vergleichsvorschlag des Gericht in Höhe von 2.000 € für die gestohlenen Sandsteine (Wert ca. 2.500 € – Strafantrag wegen Diebstahls sollte bei der Staatsanwaltschaft Rottweil nach dieser Verhandlung unbedingt gestellt werden), die Risse am Haus und die verrammelte Garagenzufahrt sind ein Justizwitz erster Güte und ich bin sehr gespannt auf das am 17.12.2021 veröffentlichte Urteil bzw. auf die Begründung des Gerichts hierzu.
Zur Verfahrensführung durch den Richter bleibt anzumerken, dass dieser scheinbar mit der Örtlichkeit, trotz vorliegender Bilder und Lagepläne, nicht vertraut war, denn er fragte bei Herrn Kammer nach, ob die verrammelte Zufahrt die einzige Zufahrt zu seinem Grundstück sei und erläuterte, dass das Straßenrecht keinen Anspruch eines Grundstückseigentümers auf eine bestimmte Zufahrt her gebe. 
Leider hat Herr Kammer die Frage nicht verstanden und deshalb nicht geantwortet.
Die Antwort lautet – Herr Richter aufgepasst:
Die durch die Gemeinde Epfendorf verrammelte Zufahrt etc. zum Grundstück des Klägers stellt die einzige Zufahrt für einen Pkw zum Grundstück dar und darf auch straßenrechtlich nicht verbaut werden! Ihre Argumentation geht schon aus diesem Grunde fehl. Den Sachverhalt hätten sie, bei ordentlicher Vorbereitung anhand der Lagepläne, bereits ohne Nachfrage erkennen müssen!
Weiterhin ist die Zufahrt baurechtlich gesichert, da diese bereits vor der Verfügbarkeit des Baugesetzbuchs als Zufahrt des landwirtschaftlichen Anwesens vorhanden und der Schopf später als Garage mit Montagegrube genutzt wurde.
Die Wegnahme einer baurechtlich gesicherten Garagenzufahrt ist nicht möglich. Hier ist zudem das Straßenrecht nicht einschlägig, denn ansonsten müsste jeder Bürger, der eine baurechtlich genehmigte Garage hat (Stichwort: gesicherte Erschließung) damit rechnen, dass die Gemeinde oder Stadt diese einfach mit einem Zaun, einer Palisadenwand etc. verbaut und die Zufahrt somit verhindert – ein rechtliches Unding.
Es ist mir schleierhaft, wie ein Richter ein solches Szenario zur staatlichen oder kommunalen Willkür überhaupt anführen kann – grausam.
Sollte die Sichtweise des Richters zutreffen werden alle Garagen- und Stellplatzbaugenehmigung bzgl. der Zufahrtsmöglichkeit von einer öffentlichen Verkehrsfläche hierzu hinfällig, da der zuständige Straßenbaulastträger diese Zufahrt jeder Zeit entziehen und verbauen kann. Dieses ist völliger Quatsch und ich bin sehr gespannt, wie der Richter diesen Sachverhalt in der Urteilsbegründung umschiffen wird.
Sollte es tatsächlich möglich sein, einem Grundstück die einzige fahrzeugverträgliche Erschließung zu einer Garage weitgehend entschädigungslos zu entziehen muss ich wohl meine Baurechtsprofessoren wegen Unfähigkeit noch nachträglich verklagen.
Hoffentlich liest die Stadt Oberndorf a.N. diese eigenwillige Interpretation des Gerichts nicht, denn ansonsten werde ich vermutlich noch vor Wintereinbruch eine Mauer um mein Grundstück gezogen bekommen, die die Zufahrt per PKW vollständig verhindert – Wahnsinn – allein der Gedanke macht mich sprachlos!!!
Morgen werde ich mit einem Freund zum Verwaltungsgericht Freiburg fahren, dessen Präsident sich wünscht, dass ich zukünftig eine bessere Meinung über unsere Justiz bekommen werde.
Herr Sennekamp, mein Zutrauen in unsere Justiz nimmt weiter von Verfahren zu Verfahren ab. Es ist schlicht nur noch ein Justiztrauerspiel.
Ich hoffe morgen wieder ein wenig mehr Vertrauen in unsere Justiz zu bekommen – rechne aber mit dem Schlimmsten!
Vielleicht schaue ich bei Ihnen, Herr Sennekamp, kurz vorbei, befürchte aber wie im Landgericht Rottweil nicht über Ihr Sekreatariat hinaus zu kommen.
Bis morgen
Hansjo

Sehr geehrter Herr Richter,

ich vergaß bzgl. des Fachgutachtens zu den Gebäudeschäden durch die Bauarbeiten darauf hinzuweisen, dass dieses Gutachten meinen fachlichen Ansprüchen in keinster Weise genügt und es erst durch meine Intervention, was z.B. die neue Höhenlage der Straße betrifft, richtig gestellt werden konnte.

Wichtig ist in Bezug auf das Gutachten, dass es die Gemeinde Epfendorf im Vorfeld der Baumaßnahme versäumt hat, gem. den Regeln der Technik ein Fachgutachten über den Gebäudezustand vor Ausführung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme anfertigen zu lassen, da die Tiefe des Kanals von bis zu 6 Metern und der anstehende Fels sowie der Einsatz schweren Baugeräts von vorn herein Schäden am Gebäude von Herrn Kammerer befürchten ließen (sagt meine 30 -jährige Erfahrung in solchen Sachen!).  

Aus diesem Grund können die Aussagen des Gutachters zu den tatsächlich vorhandenen Gebäudeschäden nicht zum Nachteil des Geschädigten, Herrn Kammer, bewertet werden.
Die Gemeinde Epfendorf ist im Gegenteil, wegen des unterlassenen Zustandsgutachtens vor der Baumaßnahme, nachweispflichtig, dass die möglicher Weise (nach Gutachten) der Baumaßnahme zuzuordnenden Schäden eben nicht von der Baumaßnahme stammen, insb. da der Kläger nicht über diese Maßnahme informiert wurde und entsprechend auch nicht selber entsprechende Bestandsaufnahme durchführen konnte.
Im Zuge der Gutachtenerstellung wäre dann auch aufgefallen, dass der Kläger nicht ordnungsgemäß seitens der Gemeinde über die Baumaßnahmen informiert wurde, da für die Bestandaufnahme des Gebäudezustands eine Begehung mit dem Gutachter notwendig gewesen wäre.
Die Unfähigkeit des Gutachters zu klaren Aussagen über die Gebäudeschäden kann in diesem Fall nicht zum Nachteil des Klägers heran gezogen werden.
Vielmehr hätte die Gemeinde Epfendorf im Vorfeld eine ingenieurtechnisch unstrittige Begutachtung des Gebäudes vor der Baumaßnahme durchführen müssen, wodurch dann auch die Nichtinformation des Klägers durch die Gemeinde über diese Baumaßnahme aufgefallen wäre.
Die Schuld und die Verantwortung liegt unzweifelhaft vollständig bei der Gemeinde Epfendorf und ist mit entsprechendem Schadenersatz in Höhe von bis zu 20.000 € für die entfallene Garagennutzung, die Fassadenbeschädigungen und die gestohlene Sandsteintreppen- und Wegeanlage zu bewerten (Entfall der Garagen- und Zufahrtnutzung 10.000 €, Treppenanlage etc. 2.500 €, Fassadenschäden bei Ausführung durch einen Fachbetrieb 7.500 €.
Die Behebung der Schäden kostengünstig für die Gemeinde durch den Kläger kann nicht Gegenstand der Schadenshöhe sein. Es sind die Kosten einer fach- und sachgerechten Sanierung der Gebäudeschäden und der Herstellung der Treppenanlage durch Fachbetriebe bei der Ermittlung der Schadenersatzhöhe heran zu ziehen.
Gruß
Hans Joachim Thiemann

Strafantrag gegen die Gemeinde Epfendorf wegen Diebstahls einer Sandsteintreppen- und Wegeanlage – Mail vom 29.11.2021 an die Staatsanwaltschaft Rottweil:

Frau Mayländer,

hiermit erhebe ich Strafantrag gegen die Gemeinde Epfendorf wegen Diebstahls einer Sandsteintreppe mit Zuwegung zum Hausnebeneingang.

Begründung:

Als Begründung sind meine Ausführungen zum in dieser Sache anhängigen Zivilverfahren vor dem Landgericht Rottweil angefügt.
Als Zeuge bestätige ich das ehemalige Vorhandensein dieser Treppe und das Verschwinden im Zuge der dort durch die Gemeinde Epfendorf ausgeführten Straßenbauarbeiten.
Die Gemeinde Epfendorf hat bisher den Diebstahl dieser baulichen Anlage weder geleugnet, noch deren Wiederbeschaffung bzw. Neuanlage angeboten!
Weitere Informationen sind der Verfahrensakte des Landgerichts Rottweil zum Verfahren Kammerer ./. Gemeinde Epfendorf zu entnehmen.
Bitte senden Sie mir umgehend das Aktenzeichen zu diesem Strafantrag zu.
Danke

Hans Joachim Thiemann

Mail in Bezug auf die Klage gegen die Stadtverwaltung Oberndorf a.N. wegen Verleumdung vom 24.11.2021:

Frau Hesselbach, Herr Acker,
auf Empfehlung von Herrn Dr. Foth und auf der Grundlage des Urteils 1 O 37/19 des Landgerichts Rottweil erlaube ich mir bei ihnen anzufragen, ob sie zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung für den Sachverhalt „rechtswidrige fristlose Kündigung“ bereit sind?
Seit 7 Jahren muss ich mir von BM Acker und ihnen Frau Hesselbach anhören, dass die Stadt Oberndorf a.N. mich nicht rechtswidrig in 2013 gekündigt hat.
Jetzt haben sie dieses sogar vor dem Landgericht Rottweil im Rahmen einer Unterlassungsklage versucht so durch zu setzen und meine damalige Kündigung rechtlich zu rechtfertigen – ohne Erfolg wie wir wissen.
Durch ihr Leugnen der rechtswidrigen Kündigung ist noch in vielen Oberndorfer Köpfen, dass der Thiemann in 2013 zu Recht gekündigt wurde.
Ich habe inzwischen sehr, sehr viel erdulden müssen und werde peu a peu diese Dinge rechtlich aufarbeiten – was eine Vielzahl weiterer Klagen bedeutet, so denn sie nicht endlich ihre Schuld bei vielen Sachverhalten zugeben und eingestehen.
Da hilft es auch nicht, wenn mich das Amtsgericht Oberndorf a.N. durch die Beiordnung eines Pflichtanwalts oder die Androhung einer „Begutachtung“ aus dem Spiel nehmen möchte (was ebenfalls wieder ein gerichtliches Nachspiel haben wird – mein Umfeld wird Tod und Teufel in Bewegung setzen, sollte man mich irgendwie verschwinden lassen.
Bitte teilen sie mir mit, inwieweit sie bereit sind eine Unterlassungserklärung in dieser Sache für die wort- und schriftliche Verbreitung, dass ich nicht rechtswidrig gekündigt wurde, zu unterzeichnen?
In diesem Fall werde ich ihnen eine entsprechende Unterlassungserklärung zur Unterzeichnung zu kommen lassen.
Sollten sie hierzu nicht bereit sein oder sich innerhalb der kommenden 14 Tage, ab heute, nicht in dieser Sache bei mir melden werde ich Unterlassungsklage beim Amtsgericht Oberndorf a.N. mit einer Strafandrohung im Falle des Verstoßes in Höhe von bis zu 250.000 € in jedem Einzelfall einreichen.
Die Strafhöhe entspricht derjenigen im Verfahren 1 O 37/19 und wurde für die Unterlassung gegen mich so von ihnen festgelegt. Daran orientiere ich mich natürlich gerne, denn Herr Acker hat mich nicht nur als Mitglied des Gemeinderats, sondern insb. als Chef der Verwaltung, rechtswidrig gekündigt und damit meine Existenz und mein gesellschaftliches Ansehen federführend ruiniert!
Ich erwarte ihre Antwort
Hans Joachim Thiemann

Sehr geehrter Herr …………….,
bitte erweitern Sie die Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen …………….. um den Tatbestand der Verleumdung – s.u..
Dieser Sachverhalt ist für mich in Bezug auf mein gesellschaftliches Ansehen sehr wichtig und Acker bzw. der Stadt Oberndorf a.N. muss es zukünftig gerichtlich untersagt werden, meine rechtswidrige fristlose Entlassung weiterhin anzuzweifeln und so an die Bürger Oberndorfs weiter zu geben.
Eine Antwort auf die unten stehende Mail habe ich von der Stadt Oberndorf a.N. nicht erhalten.
Entsprechend bitte ich Sie, Klage auch hierzu einzureichen.
Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang auch, inwieweit das Urteil des Landgerichts Rottweil in Sachen Unterlassung zum Thema …………… und ………………… des Bürgermeisters angefochten bzw. rückgängig gemacht werden kann. Diese Sachverhalte wurden aufgrund des Nichtvortrags meiner ehemaligen Anwälte so vom Gericht beschlossen, obwohl alle Welt in Oberndorf a.N. weiß, dass ich die Wahrheit sage.

Eine Unterlassung hierzu ist für mich nicht akzeptabel, obwohl z.B. selbst aktive Gemeinderäte sagen, dass Bürgermeister Hermann Acker lügt und ich ein Dutzend nachweisbarer ……………… vorlegen kann.
Zum Vorwurf der ……………….. ist das erwartete Urteil des Landgerichts Rottweil heran zu ziehen.
Herzlichen Dank – alles Weitere, wenn wir das weitere Vorgehen abstimmen.
Gruß aus dem kalten Oberndorf a.N.
Hans Joachim Thiemann

Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 12.11.2021 in Sachen Begutachtung Mayländer:

Hallo Frau Hohl,

ich drehe in der Sache inzwischen hohl – s.u..

Wann gedenken Sie meinen Antrag auf forensisch-psychiatrische Begutachtung von Frau Mayländer endlich zu bearbeiten?

Mein Antrag liegt Monate zurück und sollte doch irgendwann oben auf ihrem Aktenstapel angekommen sein?

Weiterhin warte ich auf weitere Entscheidungen und Terminvereinbarungen zur bereits verfügten Begutachtung meiner Person durch Herrn Schulte.

Es liegt in meinem besonderen Interesse, dieses Verfahren endlich weiter zu führen, da es vermutlich meine Schadenersatzklage wegen widerrechtlicher Hausdurchsuchung und Eigentumsbeschlagnahmung gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil verhindert (sicher ganz bewusst).

Eine solche bösartige Aktion ist kein Kavaliersdelikt und hinterlässt psychische Wunden, die nur langsam heilen.
Leider erhalte ich zum Abschluss dieser widerlichen Aktion der Staatsanwaltschaft Rottweil von dort keine Rückmeldung mehr. 
Entsprechend sollte mal wieder etwas Schwung in die Sache kommen, damit wir dem Verfahrensende in dieser Sache endlich näher rücken und meiner Klage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil noch Aussicht auf gerichtliche Entscheidung verbleibt.

Hans Joachim Thiemann

Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 05.11.2021:

Sehr geehrter Herr Heuer, 

vor Monaten habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Ihrer unfreundlichen Mitarbeiterinnen bei Ihnen eingereicht. Vor Wochen habe ich angefragt, welche Hinweise auf erwartete Tätlichkeiten etc. (vom Täter BM Hermann Acker) im Rahmen der öffentlichen Verhandlung Thiemann ./. Acker vorlagen, da extreme Sicherheitsvorkehrungen zu dieser Verhandlung vom Amtsgericht angesetzt wurden. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, was mich wirklich überrascht hat, denn ich ging tatsächlich von Antworten aus. Haben Sie tatsächlich, als deutsches Gericht vor, mir nicht einmal zu antworten, den Kopf in den Sand zu stecken und die Sache auszusitzen? Sie wären daher in guter Gesellschaft (oder eben schlechter Gesellschaft aus Sicht des Bürgers: Landratsamt Rottweil, Petitionsausschuss, Stadt Oberndorf a.N., Staatsanwaltschaft Rottweil). Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung war und senden Sie mir eine Antwort zu beiden Sachverhalten zu. Sie dürfen mich auch gerne verarschen, anlügen, die Sachen abweisen etc.. Ich habe dieses alles bereits mehrfach von unseren Behörden erlebt, aber bisher ausgeschlossen, dieses auch bei Gerichten erdulden zu müssen. Ich erwarte eine zeitnahe Antworten eines hochbezahlten deutschen steuerfinanzierten Amtsdirektors und Beamten! 

MfG 

Hans Joachim Thiemann

Landgerichtsprozess Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen …… – Mail vom 27.10.2021:

Hallo Leute,

mein Anwalt hat die Spur des Beklagten /der Beklagten in der Klagesache Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen ……. vor dem Landgericht Rottweil aufgenommen.

Ich freue mich sehr auf diese öffentliche Verhandlung, in der hoffentlich und endlich die Wahrheit an`s Licht kommt (ist sie vermutlich schon) und entsprechend gerichtlich gewürdigt wird.

Waidmanns Heil und erfolgreiche Jagd

Hansjo

Sicherheitsleistung von 10.000 € – Mail vom 26.10.2021:

Hallo zusammen,
heute informiere ich euch über einen weiteren Vorstoß von Acker und Hesselbach gegen meine Person.
Im Verfahren Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen ……………….., welches nun vor dem Landgericht Rottweil nach der Verweisung durch das Amtsgericht Oberndorf a.N. weiter geführt wird und meiner Berichterstattung hier zu in meinem blog hat die Hesselbach nun eine Verfügung des Landgerichts Rottweil erwirkt, nach der ich wegen der Berichterstattung zu diesem Prozess nun 10.000 € Sicherheitsleistung aufbringen soll – so ihr Antrag.
Interessant ist dabei z.B., dass ich nicht einmal mehr in meinem blog den Verhandlungstermin einer öffentlichen Verhandlung mit dem Klagegrund …………….. angeben dürfen soll.
Dieser Termin wird vom Landgericht oder Amtsgericht öffentlich, einschließlich des Klagegrunds ausgehängt. Die Verhandlung ist öffentlich. Jeder Bürger kann daran teilnehmen und sich anhören, was ich zu sagen, zu beweisen und vorzutragen habe.
Nach dem Acker und Konsorten es geschafft haben, dass selbst die Presse kein Sterbenswörtchen über dieses Gerichtsverfahren schreibt haben wir hier im Landkreis Rottweil das weißrussische Regime vermutlich bereits um Längen übertrumpft.
Es fehlt tatsächlich nur noch meine Einkerkerung, dann ist der Landkreis Rottweil, meiner Meinung nach, im Reigen der bürgerfeindlichen Diktaturen führend!
Meinen blog habe ich entsprechend angepasst, denn ich habe nicht mehr den Nerv, einen Prozess nach dem anderen zu führen, nur um die „Abartigkeit“ der hiesigen Rechtsprechung (soweit der Antrag von Hesselbach durch geht) zu dokumentieren (ich habe ausreichend Fälle für mein Buch gesammelt), denn es gibt auch kleine Lichtblicke, wie einen Richter des Amtsgerichts Oberndorf a.N., der vermutlich ob seiner Auffassung von Rechtsprechung zwischenzeitlich großen Ärger mit seinen Vorgesetzten bekommen hat – das möchte ich nicht unerwähnt lassen.
Wenn ihr euch vor Augen führt, dass ich wegen Freiheitsberaubung gegen mich 650 € Schadenersatz bekommen habe und gleiches wohl für die …….. zu erwarten ist stehen die 10.000 € Sicherheitsleistung/Strafe für eine Berichterstattung über einen öffentlichen Gerichtsprozess wie ein Fanal gegen die eigenen Bürger im Raum unserer angeblich so freiheitlichen Demokratie – freiheitlich für die Beamten, die mit den Bürgern machen können, was sie wollen – unangetastet und unantastbar!
Mal abwarten, wie sich die Sache entwickelt. 
Wie ich auf den kommenden Verhandlungstermin in der Sache vor dem Landgericht Rottweil hinweisen werde, ohne das „böse Wort“ ………………. zu benutzen weiß ich leider noch nicht – vermutlich durch Mitteilung des Aktenzeichens – was ich hoffentlich darf .
Übrigens fand ich den Antrag von Hesselbach besonders bezeichnend, da sie gegen meine Berichterstattung über den ……………….prozess, aber mit mit keinem Wort gegen meine Beweise, z.B. die Randale Acker`s vor dem Haus seiner Ex (vermutlich sturzbesoffen) oder das Umrennen von Frau Hoeft, einer älteren Dame Mitte 70, vorgegangen ist – was lernen wir daraus? Das bleibt jedem selber überlassen.
Der Prozess bleibt sehr spannend und wie in der Lehmannsache (Freiheitsberaubung) benötige ich eben mehrere Versuche, aufgrund der fantastischen Unterstützung Ackers durch alle Behörden, um der Wahrheit an`s Licht der Öffentlichkeit zu verhelfen.
Falls der Prozessauftakt in dieser Sache vor dem Landgericht Rottweil sich hin zieht ist vielleicht nicht mehr Acker, sondern sein Nachfolger als Bürgermeister Oberndorfs a.N., zuständig. Dann werde ich an seine/ihre Vernunft, seine/ihre Ehrlichkeit und seine/ihre Intelligenz, die er/sie hoffentlich mit bringt, appellieren und die Schadenersatzanerkennen, wie durch das Land BW in der Freiheitsberaubungssache, einfordern – Versuch macht kluch .
Hansjo
P.S.
Die Verfügung stammt vom 07.10.2021. Ich habe sie am 25.10.2021 erhalten.
In der Verfügung wird mir eine Frist zur Antwort von 14 Tagen/2 Wochen gesetzt.
07 + 14 = 21
Nach Adamriese wären die 2 Wochen bereits bei Erhalt dieser Fristsetzung (25) seit Tagen abgelaufen – was nun sprach Zeus?
Herr Zimmermann, Sie haben den Schriftsatz erhalten – beantworten Sie bitte umgehend meine Fragen in der Sache zur Vermeidung weiter Schäden für meine Person durch Ihre Kanzlei!!!!!

Mail an das Verwaltungsgericht Freiburg vom 25.10.2021 mit der Bitte um Antwort:

Hallo Herr Sennekamp,
ich erlaube mir, Ihnen noch einmal an`s Herz zu legen, mir die versprochene Antwort auch zu kommen zu lassen.
Ich schreibe an einem Buch und es wäre wichtig, hier auch die Arbeitsweise des Verwaltungsgerichts Freiburg, an Beispielen, aufnehmen zu können.
Keine Antworten zu bekommen ist inzwischen meinerseits die Regel, da die Behörden nicht mehr wissen, wie sie die Machenschaften ihrer Beamtenkollegen noch verschleiern sollen – also antworten sie nicht mehr und meine Fragen laufen in´s Leere.
Derzeit warte ich z.B. seit 18 Monaten auf einen Petitionsbericht gegen das Landratsamt Rottweil wegen Untätigkeit (passt ), beim Landratsamt Rottweil warte ich teilweise seit vielen Jahren auf Antworten auf meine Fragen (deshalb die Petition wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch), bei der Staatsanwaltschaft Rottweil warte ich seit einem Jahr auf die Verfahrenseinstellung zur rechtswidrigen Hausdurchsuchung, die vom Amtsgericht Rottweil verfügt wurde und auf Aktenzeichen zu meinen Strafanträgen – derzeit fehlt die Einstellung als Grundlage der Klageeinreichung auf Schadenersatz in der Sache und auch das Amtsgericht Oberndorf a.N. hat den Kopf in den Sand gesteckt und ich warte seit Monaten auf Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine „bösartige“ Mitarbeiterin mir gegen über bzw. habe ich bereits kostenpflichtig zwei Gerichtsverfahren ohne Zuständigkeit des Amtsgerichts Oberndorf a.N. (Amtshaftungsklage – Landgericht Rottweil) über mich ergehen und zahlen müssen. Aktuell versucht das Amtsgericht Oberndorf a.N. mich mit Verfügung, aber ohne Begründung, im Zuge einer forensisch-psychiatrischen Begutachtung wegen Schuldunfähigkeit aus dem Weg zu räumen – es wird also immer hässlicher und das System scheut selbst vor solch abscheulichen Taten gegen mich nicht mehr zurück!
Ich könnte weitere Missstände in dieser Sache aufzählen, aber diese können Sie gerne in meinem blog nach lesen. 
Es ist sicher für einen ehrlichen und rechtsgläubigen Beamten oder Staatsdiener in diesem „Halunkensystem“ nicht leicht, von diesen Vorgaben seiner Kollegen und Weisungsgeber abzuweichen, aber es geht.
Trauriges Beispiel dafür bin ich selber, der sich gegen die Machenschaften der Stadt Oberndorf a.N. gewehrt und für die Bürger eingesetzt hat – mit der Folge der fristlosen außerordentlichen Kündigung durch die Oberndorfer „Verwaltungshalunken“ und den unterwürfigen Gemeinderat – keine gute Werbung für Andere, dem Recht zu folgen – auch wenn ich anschließend vor Gericht gewonnen und die Stadt alle Kündigungsvorwürfe zurück genommen hat – intern erzählt man sicher diese gelogenen und erfundenen Kündigungsgründe noch heute, um sich zu schützen und zu rechtfertigen!
Demnächst werde ich in der Sache Maier ./.Stadt Oberndorf a.N., bei dem die Stadtverwaltung im Bebauungsplanverfahren Unterlagen verschwinden ließ, Stellungnahmen manipulierte und sogar log, zu Ihnen in`s Verwaltungsgericht nach Freiburg kommen, da weitere Beweise für diese unglaublichen Machenschaften im Kaufvertrag zwischen der Stadt Oberndorf a.N. und dem Aldi nieder geschrieben sind.
Eine Einsicht ist zwingend erforderlich und rechtlich möglich, insb. wenn eine Verschwiegenheitsklausel über die Einsichtnahme gegen über den Einsehenden abgegeben wird.
Ich bin also sehr gespannt, ob Sie mir noch antworten und wie Ihr Gericht in der beschriebenen Sache entscheiden wird.
Ich erwarte Ihre Antwort zeitnah .
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

In Deutschland fehlt jede wistleblower-Kultur.

Es dominiert, nach wie vor, die Untertanen- und Beamtenkultur des Deutschen Michel – sehr schade!

Mail an das Landgericht Rottweil vom 18.10.2021 in Sachen Klage gegen Bürgermeister Hermann Acker wegen Körperverletzung – 3 C 157/21:

Sehr geehrter Herr Dr. Foth,

die Amtshaftungsklage 3 C 157/21 wurde heute vom Amtsgericht Oberndorf a.N. an das Landgericht Rottweil verwiesen.

Mit dieser Mail möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der öffentliche Verhandlungstermin in der Sache im Amtsgericht Oberndorf a.N. unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen stattfand.

Beim Betreten des Amtsgerichts wurden sämtliche Personen durch einen Metalldetektor geführt und anschließend von drei Beamten einer Leibesvisitation unterzogen – zumindest die Personen, die dem Kläger und Opfer, also mir, zuzurechnen waren.
Mir wurde z.B. mein notwendiges Getränk und meine Geldbörse abgenommen, da ich damit werfen könnte – auf wen und warum?
Während der Verhandlung war ein Sicherheitsbeamter im Saal anwesend, während zwei andere Sicherheitsbeamten vor dem Sitzungssaal patrouillierten.
Ich habe nach der Verhandlung beim Amtsgericht Oberndorf a.N. schriftlich angefragt, welche Hinweise dort für gewalttätige Handlungen von Seiten des Täters, Bürgermeister Hermann Acker, zu erwarten waren, da derartige Sicherheitsvorkehrungen ansonsten vermutlich nur bei Rohheitsdelikten, die mit Gefängnisstrafen bedroht sind, veranlasst werden?
Leider hat mir das Amtsgericht Oberndorf a.N. keinerlei Auskunft zu diesen Sicherheitsvorkehrungen zukommen lassen.
Diese Sicherheitsvorkehrungen haben mich in diesem Fall wieder getroffen, da ich, im Gegensatz zum Täter Hermann Acker, an der Verhandlung teil genommen habe und ein unbedarfter Besucher diese Maßnahmen sicher auf meine Person, das Gewaltopfer und nicht die abwesende Person des Täters, beziehen wird.
Bitte setzen Sie sich mit dem Amtsgericht Oberndorf a.N. in dieser Sache in Verbindung und nehmen Sie die gleichen Sicherheitsvorkehrungen vor, sollte ein weiterer begründeter Verdacht eines gewalttätigen Übergriffs des Täters, Hermann Acker, auf meine Person, das Gericht oder die anwesenden Personen zu befürchten oder zu erwarten sein.
Über eine Nachricht in der Sache vorab würde ich mich freuen. Ich erwarte aber, da ich auf diese Sicherheitsmaßnahmen hinweise, dass diese nicht erfolgen werden – in der Logik der bisherigen Erfahrungen zu meinen und den städtischen Anforderungen von Beamten – Beamtenanwesenheit bei mir nie, bei der Stadt Oberndorf a.N. umgehend – nachzufragen bei Herrn EPHK Rieger, Polizeirevier Oberndorf a.N..
Wir sehen uns vor Ihrem Gericht
Hans Joachim Thiermann

Gewaltopfer Justizopfer Regimekritiker Stadtbaumeister a.D Geschäftsführer a.D. Frührentner

Urteilsverkündung Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 18.10.2021 in Sachen Körperverletzung durch BM Hermann Acker:

Hallo Leute,
es gibt gute und schlechte Nachrichten in Sachen Schulterschlag des BM Acker gegen meine Person.
Heute fand die Urteilsverkündung in der Sache vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. statt und die Klage wurde nicht abgewiesen, sondern an das Landgericht Rottweil verwiesen – Stichwort Amtshaftungsklage.
Dieses hätte zwar bereits im ersten Prozess unter dem Vollpfosten Lutz-Hill stattfinden müssen, aber der hatte eine andere Aufgabe und ist dieser vollumfänglich, wie es im Beamtendeutsch heißt, gerecht geworden.
Damals wurde noch dem inzwischen in Oberndorf a.N. geflügelten Ausspruch – „aber auf rechtsstaatlicher Ebene muss er doch verweisen – tut er aber nicht“ – Rechnung getragen.
Nun geht es also vor das Landgericht Rottweil, vor dem die Stadt Oberndorf a.N. kaum Zeit hatte, sich die Scham und den Schaum aus dem Gesicht zu wischen – nach der krachenden Niederlage in der Unterlassungssache.
Nun zur schlechten Nachricht – trotz krachender Niederlage haben es das Gericht, die Verteidigung und meine Anwälte geschafft, 5 Unterlassungen gegen mich durch das Verfahren zu schmuggeln – kein Vortrag, keine Zeugenladung usw..
Der hierfür verantwortliche Präsident des Landgerichts, Dr. Foth, wird auch das neue Verfahren an sich ziehen und es wird doppelt schwer für mich, diesen Prozess auf eine rechtsstaatliche Ebene, ohne Ausfälle des Gerichts und der Verteidigung, zu heben.
Immerhin kann mein neuer Anwalt nicht die Einreichung von Schriftsätzen und die Benennung von Zeugen verhindern, wie es im Unterlassungsprozess den Anwälten Seyfritz und Zimmermann gelungen ist, denn meine Vorarbeit am Amtsgericht Oberndorf a.N. hat dieses alles bereits vorweg genommen.
Jetzt bleibt nur abzuwarten, ob das Landgericht meine Anträge und Zeugenladungen wieder negiert und als unerheblich abtut oder tatsächlich rechtlich im Verfahren würdigt, da diese prozessordnungsgemäß auf der Ebene des Amtsgerichts Oberndorf a.N. in`s Verfahren eingebracht wurden.
Ich hoffe, dass das neue Verfahren auch unter der Aufsicht des Oberlandesgerichts Stuttgart bzw. des Justizministeriums hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit geführt wird und solche „Machenschaften“, wie im Unterlassungsprozess, dieses Mal nicht mehr ausgeführt werden – vielleicht ja neue Tricks, wir werden es erleben?
Jetzt bin ich aber erst mal positiv gestimmt und werde mir den leider notwendigen Anwalt für den Landgerichtsprozess suchen – natürlich nicht in dieser Umgebung, sondern weit weg.
Lieber Herr Acker, Du hast Dich immer und immer wieder mit Deinen Helfershelfern, vom Stadtrat bis in`s Ministerium, aus der Verantwortung gezogen. Jetzt ist es vermutlich vorbei und die Wahrheit wird, wie weitgehend im Unterlassungsprozess, das gleißende Licht der Öffentlichkeit erreichen – in Form eines Gerichtsurteils.
Sehr geehrter Herr Schulte, ich gehe davon aus, dass der Landgerichtspräsident, Dr. Foth, meine Schuldfähigkeit in keiner Weise in Zweifel ziehen und mir in diesem Prozess auf Augenhöhe begegnen wird.
Da ich noch immer keinen Termin für die verfügte forensisch-psychiatrische Begutachtung meiner Person erhalten habe wird es nun höchste Zeit, mich mit dieser Farce aus dem Verkehr zu ziehen, denn ansonsten wird Bürgermeister Hermann Acker, dessen Schuldfähigkeit bzw. Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht ich entschieden anzweifele, eine erneute krachende Niederlage (krachend – passt zum nachgewiesenen Schulterschlag in mein Gesicht) für die Stadt Oberndort a.N. einfahren.
Jetzt bereite ich mich auf den Termin mit dem Landratsamt Rottweil, dem Veterinäramt Rottweil, am Mittwoch vor und bin gespannt, mit welcher Rechtsgrundlage mir diese „Nötigung“ etc. rechtlich erklärt werden wird. 
Leider hat die Staatsanwaltschaft meinen Strafantrag in der Sache noch nicht abgearbeitet (eingestellt  – ohne Begründung natürlich ).
Herrn Richter Rach rufe ich zu – es gilt eben auch in Oberndorf a.N. und im Landkreis Rottweil nicht immer nachfolgender, mir zugesandter Spruch:

Den Richter macht, der auf Bestechung sinnt,
die Habgier gegen Recht und Unrecht blind.

Dschalal ad-Din Muhammad Rumi

So long – Frau Hohl, Frau Mayländer, Frau Martina zum Gedenken und Überdenken!

Hansjo

Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 13.10.2021 in Sachen forensisch-psychiatrische Untersuchung Frau Mayländer:

Sehr geehrte Frau Hohl,

hiermit stelle ich noch einmal formal den Antrag auf forensisch-psychiatrische Begutachtung auch von Frau Mayländer, leitende Staatsanwältin Staatsanwaltschaft Rottweil.
Begründung:
Die Staatsanwaltschaft Rottweil unter Leitung von Frau Mayländer behindert massiv meine Möglichkeit der Klageerhebung auf Schadenersatz wegen der rechtswidrigen Hausdurchsuchung mit Eigentumsbeschlagnahmung.
Damit scheint die Staatsanwaltschaft nicht zu erkennen, welche gesundheitlichen und psychischen Schäden eine rechtswidrige Hausdurchsuchung einschließlich der Beschlagnahmung von Computer, Handys und Festplatten etc, beim Opfer erzeugt.
Frau Mayländer scheint sich, im Gegensatz zu meiner Person, der schwere ihrer Schuld in keinster Weise bewusst zu sein, so dass eine Begutachtung, insb. aufgrund der leitenden Position dieser Dame, zwingend erforderlich wird.
Da Frau Mayländer auch für die innerbehördliche Veränderung der Bewertung der Körperverletzung von BM Acker gegen meine Person von Strafbefehl wegen besonderem öffentlichen Interesse auf Ermittlungseinstellung mangels öffentlichem Interesse verantwortlich ist sollte schnellst möglich zum Schutz aller Bürger eine entsprechende Begutachtung zur Dienstfähigkeit und Schuldfähigkeit erfolgen. In diesem Gerichtsverfahren geht es nicht um das Nachplappern von Behörden internen Entscheidungen weisungsgebundener Amtsträger, sondern um Fakten, Tatsachen, die Realität – so grausam sie auch für unsere Behörden inzwischen ist. Bitte verzichten Sie entsprechend z.B. auf Hinweise, dass die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Mayländer wegen Amtsmissbrauch und Strafvereitlung im Amt, ohne Begründung, abgewiesen hat.
Dieser Antrag auf psychiatrische Begutachtung ist mit Tatsachen begründet und nachvollziehbar vorgetragen worden – ganz im Gegensatz zu meiner Begutachtung, für die mir bis heute keinerlei Begründung, von wem auch immer, vorliegt.
Ich erwarte Ihre Verfügung zeitnah, dann können Frau Mayländer und ich vielleicht eine Fahrgemeinschaft Richtung Pforzheim bilden und dabei das Klima retten – wenigsten etwas, was Frau Mayländer retten könnte.
Da meine Anträge von Amtsgericht Oberndorf a.N. oftmals nicht behandelt werden und unbeantwortet in der Schublade verschwinden hoffe ich, dass dieser Antrag, aufgrund des hohen öffentlichen Interesses, nicht dort landen wird.
Herzlichen Dank
Hans Joachim Thiemann

Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 13.10.2021 in Sachen Protokoll zur Verhandlung wegen Körperverletzung gegen Hermann Acker:

Sehr geehrter Herr Rach, nach Ende der öffentlichen Verhandlung am 27.09.2021 habe ich Sie gebeten, mir schnellstmöglich, zur Prüfung, das Protokoll der Verhandlung gegen BM Hermann Acker bzw. die Stadt Oberndorf a.N. wegen Körperverletzung zukommen zu lassen. Die Urteilsbekanntgabe erfolgt bereits am kommenden Montag, also in 5 Tagen. Leider ist bei mir bis heute kein Protokoll eingegangen. Kann es sein, dass meine Bitte genau das Gegenteil bewirkt hat und ich das Protokoll der Verhandlung mit dem Urteil bekomme? Dieses wäre interessant für Herrn Psychiater Schulte, der einen Eindruck der gegen mich gerichteten Arbeit des Amtsgerichts Oberndorf a.N. bekommen sollte. Über ein Antwort freue ich mich – über ein Protokoll noch mehr . Bitte denken Sie auch an meinen Antrag zur forensisch-psychiatrischen Untersuchung von BM Hermann Acker wegen Schuldunfähigkeit!!! Ich vergesse ihn nicht! Herzlichen Dank Hans Joachim Thiemann

Mail an Psychiater Schulte und das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 13.10.2021 in Sachen „verfügte Untersuchung“:

Sehr geehrter Herr Schulte, sehr geehrte Frau Hohl,
mit dieser Mail erhalten Sie einen weiteren rechtswidrigen Vorgang der Stadt Oberndorf a.N. und des Landratsamts Rottweil gegen meine Person zur Kenntnis.
Bereits vor Jahren hat das Landgericht Rottweil klar gestellt, dass eine vollständige Mailsperre gegen meine Person seitens der Stadt Oberndorf a.N. rechtswidrig ist.
BM Hermann Acker, die Stadt Oberndorf a.N. und das Landratsamt Rottweil interessiert diese Klarstellung eines deutschen Gerichts aber nicht. Die Mailsperre dauert an, dass Landratsamt Rottweil und die Stadt Oberndorf a.N. melden sich nicht mehr bei mir.
Beide Behörden handeln erwiesen rechtswidrig (und das in weiteren Fällen ebenso) – wieso werden die dafür zuständigen Beamten nicht auf ihre Schuldfähigkeit forensisch-psychiatrisch untersucht, da sie scheinbar ihre Schuld nicht erkennen, erkennen wollen oder einfach nur bösartig sind? Haben Beamte immer Recht – auch im erwiesenen Unrecht?
Sind Beamte von solchen Untersuchungen grundsätzlich ausgenommen und diejenigen Bürger, die diesen beamten ihr rechtswidriges Handeln nachweisen werden untersucht – um sie dann aus dem Weg zu räumen?
Das solch ekelhafte Bestrebungen in den Behörden nachweislich überhaupt existieren ist unseres angeblich demokratischen Sozialstaates absolut unangemessen. Diese Beamten gehören zur Verantwortung gezogen, da sie das Ansehen dieser Behörden im Landkreis Rottweil maßgeblich nachhaltig beschmutzt haben.
Sie werden vermutlich ihren Auftrag weiterführen, mich auszuschalten und meine Zeilen werden meine Situation nur weiter verschlechtern, deshalb lesen Sie bitte nachfolgende Aufzählung der rechtswidrigen Handlungen unserer Behördenvertreter gegen meine Person:
– rechtswidrige fristlose Kündigung als Stadtbaumeister Oberndorf a.N. (bereits gerichtlich zu meinen Gunsten entschieden),

– Freiheitsberaubung (bereits gerichtlich zu meinen Gunsten entschieden),
– Körperverletzung (Gerichtsverfahren anhängig),
– Manipulation meiner Unterlagen,
– Datenschutzverstöße gegen meine Person,
– rechtswidrige Hausdurchsuchung mit Eigentumsbeschlagnahmung (Gerichtsverfahren anhängig, aber Klarstellung durch das Landgericht Rottweil bereits erfolgt – Verzögerung durch die  Staatsanwaltschaft Rottweil wegen Schadenersatzklage meinerseits nach Verfahrensabschluss),
– versuchter Landfriedensbruch mit Zwangsuntersuchung meiner Hunde (Strafantrag gegen das Landratsamt Rottweil anhängig, Klage wird vorbereitet),
– falsche Erschließungsbeitragsabrechnung – mein Schaden ca. 40.000 €,
– 5 Jahre Dunkelheit an meiner Grundstückszufahrt durch Abschalten der neuen, von mir weitgehend bezahlten Straßenbeleuchtung,
– Verlagerung öffentlicher Aufgaben auf meine Person – Kanalunterhaltung – mein Schaden ca. 3.000 €,
– und Vieles mehr.
Einige Sachverhalte wurden im Gerichtsprozess vor dem Landgericht Rottweil soweit klargestellt, dass ich insb. Bürgermeister Acker entsprechend den oben geschriebenen Taten auch benennen darf. 
Andere werden vor Gericht weiter verfolgt – s.o..
Ich gehe davon aus, das ein erfahrener Psychiater allein anhand des vorgelegten Materials bereits feststellen kann, dass die verfügte Begutachtung rein strategisch von der vermutlich auf Weisung von Oben handelnden Staatsanwaltschaft Rottweil in Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Oberndorf a.N. verfügt wurde und damit aus meiner Sicht rechtswidrig ist – ich bin sehr gespannt auf die Bewertung von Herrn Schulte.
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 04.10.2021 in Sachen Gefahr durch den potentiellen Täter Hermann Acker?

Sehr geehrter Herr Rach,
ich wende mich an Sie, da einige besorgte und von den Begleitumständen des gestrigen Verhandlungstermins abgestoßene Zuhörer sich besorgt um meine Gesundheit gezeigt haben.
Da in den vorgehenden Prozessen gegen den Polizeibeamten Lehmann (den Prozess habe ich inzwischen nach Abstimmung mit dem Land – Stichwort: Amtshaftungsklage – gewonnen) und dem Prozess gegen Bürgermeister Acker (der zu Unrecht beim Amtsgericht Oberndorf a.N. entschieden wurde) keinerlei Sicherheitsmaßnahmen seitens des Amtsgerichts veranlasst wurden erlaube ich mir bei Ihnen offiziell anzufragen, ob Sie oder ich seitens des potentiellen Täters, Bürgermeister Hermann Acker, mit weiteren Gewaltaktionen gegen meine Person rechnen mussten?
Ich bin darauf vorbereitet, dass dieses aufgrund seines cholerischen Charakters irgendwann passieren wird aber ich wäre nie darauf gekommen, dass das Amtsgericht Oberndorf a.N. bzgl. dieses Täters derartige Sicherheitsmaßnahmen ergreifen könnte – und dann hat der Täter auch noch gekniffen und ist nicht vor Gericht erschienen – was im Übrigen persönlich angeordnet war (Sie hätten mir in diesem Fall sicher ein Ordnungsgeld aufgebrummt – oder ? Was soll`s – erledigt.
Bitte teilen Sie mir mit, welche konkreten Hinweise auf Gewaltaktionen etc.  Sie am Tag der Verhandlung befürchtet haben, damit ich mich zukünftig darauf vorbereiten kann?
Herzlichen Dank

Hans Joachim Thiemann

Diese mail wird nicht unterschrieben eingereicht – eine Mailantwort ist ausreichend! Sollte eine Unterschrift notwendig sein bitte ich um sofortige Mitteilung!
Übrigens war die Mitteilung von RA Hesselbach zu Beginn der Verhandlung, dass Sie „auch für den Täter, Hermann Acker“, da sei für mich ein Zeichen der freundlichen Zusammenarbeit zwischen dem Täter und dem Gericht, denn ich bin es ansonsten gewohnt, dass die Abwesenheit des Täters vorab zu begründen ist oder zumindest eine Begründung (die es vermutlich nicht gab) dem Gericht im Termin vorgelegt werden muss.
Es scheint in diesem Fall mal wieder eine Lex-Acker zu geben  – oder sehe ich das falsch?

Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 28.09.2021 in Sachen Antrag auf forensisch-psychiatrische Untersuchung der leitenden Staatsanwältin Mayländer:

Sehr geehrte Frau Hohl,
gestern fand im Amtsgericht Oberndorf a.N. die öffentliche Verhandlung in der Sache Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. in Sachen Amtshaftungsklage wegen Körperverletzung durch BM Hermann Acker statt.
Richter Rach hat die Verhandlung geführt. Ich habe mich selber verteidigt.
In der Verhandlung konnte man den Eindruck gewinnen, das mein Schuldverständnis und mein Rechtsverständnis deutlich ausgeprägter sind als dieses bei der generischen Anwältin Hesselbach der Fall ist.
Hesselbach versuchte ausschließlich, sich zwei Anwaltshonorare zu sichern, ohne dabei auf die rechtlichen Vorgaben Rücksicht zu nehmen.
Herr Richter Rach wird Ihnen nun sicher Auskunft darüber geben können, inwieweit meine Schuldfähigkeit und mein Rechtsverständnis einer forensisch-psychiatrischen Begutachtung bedürfen oder ob diese seiner Meinung nach in keinster Weise begründet ist. Ich traue ihm eine objektive Einschätzung tatsächlich zu, da er, trotz aller Unterstützung für die Stadt, einer der objektivsten Richter ist, denen mein Wohl und Wehe in die Hände gelegt wurde.
Für unser Verfahren stelle ich zudem den formalen Antrag der forensisch-psychiatrischen Begutachtung der Leitenden Staatsanwältin Mayländer.
Begründung:
Frau Mayländer lässt immer häufiger rechtsstaatliches Handeln Ihrer Behörde in Bezug auf meine Person vermissen – in dem Zeugen denunziert, ärztliche Atteste nicht gewertet und eidesstattliche Erklärungen missachtet werden, den Tätern und nicht den Opfern geglaubt wird, Ermittlungsverfahren ohne jede nachvollziehbare Begründung trotz erdrückender Beweise eingestellt werden, Hausdurchsuchungen und Eigentumsbeschlagnahmungen rechtswidrig durchgeführt werden usw..
Ihre Dienstfähigkeit bzw. Ihre Fähigkeit Schuld und Unschuld, Recht und Unrecht zu erkennen sollte zwingend gutachterlich überprüft werden, denn ohne diese Begutachtung ist eine sachgerechte, faire und rechtsstaatliche Urteilsfindung im Verfahren 5 Cs 20 Js 15757/20 (2) nicht rechtsicher zu erreichen.
Ich erwarte Ihre Verfügung in dieser Sache.
Hans Joachim Thiemann

Gerichtsverhandlung vom 27.09.2021, Amtsgericht Oberndorf a.N. – Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N.

Hallo Leute,
ich komme so eben von der öffentlichen Verhandlung gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen Körperverletzung.
Es war eine äußerst interessante Veranstaltung, welche gleich mit einem Highlight begann.
Am Eingang wurde ich von drei Sicherheitsbeamten begrüßt. Ich wurde Ganzkörper gefilzt und musste sogar mein Portemonaie wegen Wurfgefahr abgeben.
Auch mein Getränk, auf das ich unter Stress angewiesen bin musste ich abgeben, da ich die Dose als Wurfgeschoss verwenden könnte – hallo – habt ihr zu viel amerikanische Gerichtssendungen geschaut?
Dem Aufwand nach scheint eine Verhandlung mit dem Thiemann inzwischen die höchste Sicherheitsstufe im Amtsgericht auszulösen – warum nur – Acker hat doch gekniffen und die Veranstaltung geschwänzt und Acker ist der im Verfahren genannte Täter und ich das Opfer – da stimmt doch wieder was nicht im Hause der Justiz?
Was soll`s, es wird nicht die letzte Attacke dieser Behörden gegen meine Person sein – ich muss damit leben.
In der Verhandlung wurde sehr schnell das Kernthema der Zuständigkeit des Amtsgerichts Oberndorf a.N. für die Tat eines Bürgermeisters im Amt als höchstem Repräsentanten der Stadt thematisiert, wo bei Hesselbach sofort nach zwei Verfahren (eines gegen Acker – ist abgeschlossen und eines gegen die Stadt) und zwei Honoraren schnappte.
Ich muss Richter Rach zugute halten, dass er Frau Hesselbach zumindest gleich den Zahn in Bezug auf zwei Verfahren und zwei Honorare gezogen hat und sein Hinweis zum Abschluss der Verhandlung ging in die Richtung, dass nach derzeitigem Stand die Verweisung meiner Amtshaftungsklage mangels Zuständigkeit des Amtsgerichts Oberndorf a.N. an das Landgericht Rottweil vermutlich als Ergebnis zu erwarten ist.
Aber ich habe gerade beim Landgericht Rottweil schon erlebt, dass vor der Urteilsfindung keine Unterlassung des Themas kommunalpolitischer Führer verfügt wird und ohne weiter gehende Diskussion oder Vortrag der Gegenseite das Urteil genau umgekehrt ausfällt – der Unterlassung wurde statt gegeben. Das nennt sich dann wohl erfolgreiche Verarschung eines Beklagten durch das Landgericht Rottweil.
Oder bei der Stadtanwaltschaft Rottweil wurde ein Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen Bürgermeister Acker in der Sache ausgestellt und wie durch ein Wunder, nach seinem Einspruch, zurück gezogen und das Verfahren eingestellt – ebenfalls eine tolle und offensichtliche Verarschung eines Bürgers und Gewaltopfers.
Soweit dieser Exkurs.
Ansonsten war es wie immer. Der Richter versuchte die Verhandlung in die von ihm gewünschte Richtung zu lenken, musste immer wieder auf Protokollaufnahmen hingewiesen werden, die er gerne nicht aufgenommen hätte und verweigerte sogar ein kurzes Rückspulen des Protokolls, als ich den Faden verloren hatte. Diese Weigerung des Rückspulens wurde nicht in`s Protokoll aufgenommen – und deshalb sind die Zeugen im Saal so wichtig.
Alles in allem war es eine noch akzeptable Veranstaltung, insb. in Bezug auf die katastrophale Verfahrensführung seines Vorgänger Lutz-Hill.
Falls jetzt noch die eigentlich nicht zu vermeidende Verweisung der Sache an`s Landgericht Rottweil verfügt wird bin ich zufrieden.
Richter Rach hat alles im Sinne des Beklagten versucht und man kann ihm keinen Vorwurf machen, Acker nicht bestens unterstützt zu haben – aber rechtsstaatlich gibt es eben Grenzen und Herr Rach scheint diese zu achten – aber wir werden abwarten müssen, wer noch alles Kontakt mit Rach aufnehmen und ihm das Urteil vorgeben wird?
Last but not least – die Sache geht vor`s Landgericht Rottweil – so oder anders – und ich werde wieder Zeugen benennen, die eidesstattliche Erklärung eines Zeugen liegt schon vor, meine Atteste erläutern und nachweisen, welche Lügen Acker in letzter Zeit von sich gegeben hat.
Besonders freue ich mich darauf, seine Aussagen auseinander zu nehmen und die Entwicklung dieser Ausführungen hin zu einer maßgeschneiderten Endversion (falls es schon die Endversion sein soll) aufzuzeigen und auf die Widersprüche hinzuweisen.
Ich bin mir sicher, dass ich diesen Prozess gewinnen werde, denn die Beweislage ist so engmaschig als ob die Tat gefilmt worden wäre. Jetzt hoffen wir nur, dass die Richter des Landgerichts Rottweil nicht auf beiden Augen blind sind  oder so tun.
Bis demnächst
Hansjo

Nachfolgend meine in der Verhandlung öffentlich abgegebene Erklärung zum Sachverhalt für alle, die aus welchen Gründen auch immer nicht anwesend sein konnten:

Erklärung in der öffentlichen Verhandlung am 27.09.2021 zum Verfahren Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen Körperverletzung durch Bürgermeister Hermann Acker:

Das heutige Gerichtsverfahren ist bereits das zweite Verfahren vor diesem Amtsgericht gegen die Stadt Oberndorf a.N. und den Täter Bürgermeister Hermann Acker.

Inzwischen ist allen Beteiligten und den meisten Oberndorfern klar, was sich vor der Streit gegenständlichen Gemeinderatssitzung tatsächlich abgespielt hat und es ist ein für mich unfassbarer Skandal, dass sowohl die Strafverfolgung, die Staatsanwaltschaft Rottweil wie auch das Amtsgericht Oberndorf a.N. Zeugenaussagen, Opferdarstellungen, ärztliche Atteste und sogar vergleichbare Vorfälle, Gott sei Dank ohne gesundheitliche Folgen für das Opfer, einfach beiseite schieben können, um eine Entscheidung zu Gunsten des Täters zu treffen, weil dieser Täter ausgesagt hat, er hätte mich nicht geschlagen – wobei diese Aussage sich über einen Zeitraum von Jahren den erforderlichen Umständen und Wahrheiten angepasst und angenähert hat – von keiner Berührung bis zu leichtem Kontakt zwischen Täter Hermann Acker und dem Opfer.

Was sind Beweise und Zeugen vor unseren Gerichten und unserer Justiz noch wert, wenn ein Gericht unbescholtenen Bürgern, einer über Jahrzehnte erfahrenen Ärztin und einem untadeligen Opfer keinen Glauben schenkt, um einen cholerischen, verlogenen und skandalträchtigen Provinzpolitiker vor Strafe zu schützen?

Es ist mir bisher in den verschiedensten Gerichtsverfahren nicht einmal gelungen, Vertreter der Staatsanwaltschaft oder den Täter selber in der Sache als Zeugen befragen zu können, da in meinen Verfahren fast keiner meiner Zeugen vom Gericht geladen wird – so auch heute die anwesenden Zeugen Maier, Hoeft, und die abwesende Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil Mayländer oder Bürgermeister Acker`s Ex-Frau Brigitte Acker.

Das Amtsgericht Oberndorf a.N. hat zudem unter Richter Lutz-Hill zwei Verfahren wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung ohne Zuständigkeit dafür unter Richter Lutz-Hill verhandelt, ohne dafür die Verantwortung und die Kosten übernehmen zu müssen.

Auch diese Verfahrenskosten wurden mir, dem Opfer, auferlegt und inzwischen von mir bezahlt.

Ich habe insg. bereits mehr als 1.000 € in die Klage gegen den Täter, BM Acker, investiert, was ein weiteres Indiz dafür ist, wie wichtig mir die Richtigstellung dieser schändlichen Tat tatsächlich ist – an der, wie oben erwähnt, sicher inzwischen keine Zweifel mehr bestehen.

Dass es einem Täter sogar gelingt, seine nachweisbaren Taten wie Lügen, die Körperverletzungen, Verstöße gegen den Datenschutz usw. durch das Landgericht Rottweil legitimieren zu lassen und mir die Benennung dieser Taten zu verbieten zeigt mehr als deutlich auf, wie bürgerfeindlich und System freundlich unsere Gerichte inzwischen urteilen – so zumindest in meinen Verfahren.

Unabhängig von der heutigen Verhandlung werde ich auch zukünftig die Körperverletzung des Bürgermeisters Acker gegen mich gerichtlich weiter verfolgen, wenn es unseren Behörden nicht gelingt, mich aus dem Weg zu schaffen, wie es ihnen schon bei anderen Bürger gelungen ist.

Ich stelle zudem erneut den Antrag, den Täter Hermann Acker forensisch-psychiatrisch wegen Schuldunfähigkeit untersuchen zu lassen, denn ich gehe davon aus, dass der Täter Acker inzwischen jedes Maß der Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht verloren hat und deshalb auch die Schwere seiner widerlichen Tat nicht mehr erkennen kann.

Ich danke Richter Rach, dass er die Klage gegen die Stadt erkannt und nicht ein weiteres Verfahren in`s Leere zu meinen Kosten führen möchte und bin sehr gespannt auf die heutige Entwicklung dieses Verfahrens um Wahrheit und Gerechtigkeit.

Sollte es sich also entsprechend der dar gelegten Körperverletzung des höchsten Repräsentanten der Stadt Oberndorf a.N., Bürgermeister Hermann Acker, gegen seinen ehemaligen und rechtswidrig von der Stadt Oberndorf a.N. entlassenen Stadtbaumeister Thiemann um eine Amtshaftungsklage handeln wird die längst überfällige Verweisung an das Landgericht Rottweil begrüßt und akzeptiert, auch wenn dem Opfer eine schnellere Entscheidung aus gesundheitlichen Gründen sehr wichtig ist, denn die bisherige Gerichtsfarce im Fall Acker ist höchst belastend für das Opfer, Herrn Thiemann, mich, da der Kläger nicht nur gegen den Täter, sondern auch gegen die den Täter unterstützenden Behörden ankämpfen muss.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Oberndorf a.N., den 27.09.2021

Hans Joachim Thiemann

Mail an Richter Rach, Amtsgericht Oberndorf a.N., vom 19.09.2021 in Sachen Aal-Acker:

Sehr geehrter Herr Rach,

hiermit teile ich Ihnen noch einmal explizit mit, dass ich die Klage gegen Bürgermeister Acker und hilfsweise gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen …………………………… nicht zurück nehmen werde.

Ich bin sehr gespannt, wie schnell Sie am 27.09.2021 um 14:00 Uhr ohne Zeugen, ohne Vortrag usw. die Klage abweisen und wie Sie diese Abweisung begründen werden.

Das ich auch diese Kosten vollständig aufgebürdet bekomme habe ich bereits verstanden und werde mich um eine umgehende Zahlung bemühen – da ich ein rechtsgläubiger Bürger bin.

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Nachdem Hermann Acker schon viele Spitznamen wie Schuldenacker, König Acker, Aldi-Acker, Acker-Loch usw. bekommen hat füge ich heute noch einen hinzu – Aal-Acker.

Aal-Dieter vom Hamburger Fischmarkt stinkt nicht derart wie unserer aller König von Oberndorf a.N. – Aal-Acker!!!

Mail an Richter Rach, Amtsgericht Oberndorf a.N., vom 17.09.2021 in Sachen Klagevertretung für die Stadt Oberndorf a.N.:

Sehr geehrter Herr Rach,

heute treibt mich die Frage um, wer die Stadt Oberndorf a.N. vor Ihrem Gericht in der öffentlichen Verhandlung am 27.09.2021 um 14:00 Uhr im Amtsgericht Oberndorf a.N. neben Frau Hesselbach vertreten wird/darf?
Ich gehe mal davon aus, dass nicht der beschuldigte Täter, Hermann Acker, sondern der erste Beigeordnete, Herr Kopf, die Stadt Oberndorf a.N. vor Ihrem Gericht repräsentieren darf/muss (obwohl Kopf das sicher nicht möchte)?
Den Töter, Hermann Acker, habe ich als Zeugen zur Aussage unter Eid in der Klageschrift benannt und zur Befragung in der Verhandlung beantragt. Somit scheidet er doch als Vertreter der Stadt Oberndorf a.N. aus, denn im Falle einer rechtsstaatlichen Verurteilung wäre die Stadt Oberndorf a.N. ansonsten durch den Täter repräsentiert worden!?
Dann könnte sein neuer Titel sein: Höchster ………. der Stadt Oberndorf a.N. – das darf ich leider erst nach dem Urteil ausschreiben.
Es wäre schön, wenn ich hierzu eine kurze Antwort erhalten würde, was keine Rechtsberatung des Gerichts, sondern eine formale Fragebeantwortung bedeutet.
Herzlichen Dank und schönes Wochenende
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Wenn die öffentliche Verhandlung am 27.09.2021 tatsächlich stattfindet und die Beklagte, die Stadt Oberndorf a.N., egal ob durch Acker oder Kopf vertreten, anwesend sein sollte hat sich meine Kristallkugel tatsächlich auch mal geirrt !

Sehr geehrter Herr Rach,
vielen Dank für die so eben eingetroffene Terminbestätigung für die öffentliche Verhandlung im Verfahren 3 C 157/21 – Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N..
Zur Klarstellung möchte ich Sie einmal darauf hinweisen, dass nicht der Täter, Hermann Acker, dass Ziel meiner Klage ist, sondern die Klage sich gegen die Stadt Oberndorf a.N. richtet, deren höchster Repräsentant der Täter ist.
Als Nichtjurist bin ich in vorgehenden Schreiben, die von Ihnen nicht als förmliche Klage akzeptiert wurden, davon ausgegangen, dass Sie meine Schriftsätze auch so verstehen, wie sie gemeint waren.
Da ich bereits eine Klage gegen die Person Hermann Acker vor Ihrem Amtsgericht geführt habe und aus den Verfahren gegen den Polizeibeamten Lehmann lernen konnte, ist diese Klage 3 C 157/21 von Anfang an gegen die Stadt Oberndorf a.N., als Dienstherren, des Täters Acker gerichtet gewesen.
Vielen Dank, dass Sie mir diese Klarstellung im Rahmen der hoffentlich nun anerkannten und klar stellenden neuen Klageschrift (formal die erste Klageschrift) ermöglicht und durch Ihre Nachfragen zur Aufklärung beigetragen haben.
Leider gehe ich derzeit davon aus, dass auch Sie scheinbar keine meiner verfahrensrelevanten Zeugen geladen haben oder laden werden.
Insofern beantrage ich vorsorglich erneut die Ladung der in der Klageschrift vom 16.09.2021 genannten Zeugen Bernhard Maier, Irmtraud Hoeft, Brigitte Acker, Leitende Staatsanwältin Mayländer, Täter Acker zur öffentlichen Verhandlung am 27.09.2021 um 14:00 Uhr im Amtsgericht Oberndorf a.N. zur Befragung durch den Kläger.
Der Antrag auf Zeugenladung ist ausreichend Begründung und für die Urteilsfindung zwingend erforderlich!
Besten Dank
Hans Joachim Thiemann

Mail an Richter Rach, Amtsgericht Oberndorf a.N., vom 16.09.2021 in Sachen Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N.:

Sehr geehrter Herr Rach,

heute habe ich die Klageschrift, hoffentlich weitgehend Form vollendet, beim Amtsgericht Oberndorf a.N. abgegeben.

Ich habe bei vorgehenden Klagen gegen die Personen BM Hermann Acker und EPHK Lehmann sehr blauäugig unserem Justizsystem und den fairen und ehrlichen Richtern vertraut – und bin gewaltig auf den Arsch gefallen.

Den Prozess gegen den Polizeibeamten Lehmann wegen Freiheitsberaubung habe ich vor Ihrem Gericht zwar gewonnen. Ich musste aber das Land Baden-Württemberg verklagen und nicht Lehmann persönlich, so dass ich im Anschluss vor dem Landgericht Rottweil verloren habe, um dann mit dem Land BW die Anerkennung des erstinstanzlichen Urteils ohne neue Klage, dieses Mal gegen das Land BW, zu erreichen.
Diese Klage habe ich erfolgreich abgeschlossen – ohne Anwalt, da dieser völlig überfordert in der Sache war.
Jetzt steht noch die ………………………..sache an und wie in der Lehmannsache wende ich mich gegen die Stadt und nicht gegen Hermann Acker, den Täter, persönlich.
Damit hoffe ich, mir mindestens ein Verfahren zu sparen, voraussichtlich sogar zwei, da ich mit der Stadt Oberndorf, anders als mit dem Land BW, ganz sicher keine außergerichtliche Einigung erreichen kann.
Im Klageverfahren gegen Hermann Acker wegen ………………….. habe ich naiv wie ich war doch tatsächlich angenommen, dass ein unabhängiger ehrbarer Zeuge, der die Tat vollumfänglich bestätigt (ein unbescholtener Bürger), ein Attest meiner Ärztin über die psychischen Verletzungen, die ich durch diese ……………… davon getragen habe und die Tatsache, dass der Täter als ………………… Orts bekannt ist ausreichend für einen Beweis der ……………………….. sind, die zudem nachgespielt und auf der Grundlage eines richtigen Lageplans nachvollzogen werden kann.
Aber ich habe die Abgründe unserer Justiz in Persona von Richter Lutz-Hill unterschätzt und die Allmacht des Gerichts, unabhängige, ehrbare Zeugen als unglaubwürdig hinzustellen, Atteste nicht anzuerkennen und, was für mich das Schlimmste überhaupt ist, dem Täter, Hermann Acker, trotz vielfacher Veränderung seiner Aussage, seiner Widersprüche und seiner bekannten Lügenaffinität tatsächlich Glauben zu schenken.
Verächtlicher kann sich kein Gericht verhalten, als diesem Täter zu glauben und sämtliche Beweise gegen ihn zu ignorieren und bei Seite zu schieben.
Ich habe nun aufgerüstet. Ich habe Zeugen, die Acker`s ………………… und seinen cholerische n Charakter bestätigen werden, ich habe Zeugen, die ebenfalls von Acker ohne jeden Grund umgerannt wurden, ich habe ein zweites Attest eingeholt, ich habe den falschen Lageplan des Täters richtig gestellt, ich werde seine Widersprüche in der öffentlichen Verhandlung vorspielen und entlarven usw..
Jedoch ist all dieses wieder abhängig vom Richter, von Ihnen also.
Wenn Sie meine Zeugen nicht laden, die eidesstattliche Erklärung des Zeugen nicht werten, die Atteste nicht anerkennen, den Lageplan nicht anschauen und diskutieren und die Tat auch nicht nachspielen lassen, bin ich chancen- und hilflos. Dann komme ich nur zur Hinrichtung durch den Henker Rach, jenseits jeder rechtsstaatlichen Verhandlungsführung.
Vielleicht handele ich schon wieder naiv wenn ich daran glaube, dass die neue Klage rechtsstaatlich verhandelt wird, die weitergehenden Beweise anerkannt und Zeugen tatsächlich geladen werden usw..
In Oberndorf a.N. glaubt sicher fast niemand (außer den Ackerfans) die Version des Täters Acker – was werden Sie entscheiden?
Ich glaube immer noch an unser verdorbenes Justizsystem und hoffe, dass wir alle gemeinsam, einschließlich dem Täter Acker, den anwesenden Zuhörern eine rechtsstaatliche Verhandlung bieten können.
Sie sind der Schiedsrichter, Sie sind Gott im Gerichtssaal. Ich hoffe, Sie verhalten sich auch so.
Herzlichen Dank dafür im Voraus.
Diese Mail werde ich nicht rein reichen, denn sie ist für das Klageverfahren nicht relevant, nur für mein Rechtsempfinden.
Hans Joachim Thiemann

Klageschrift gegen die Stadt Oberndorf a.N. zum Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 16.09.2021 in Sachen …………………….:

An das

Amtsgericht Oberndorf a.N.

Mauserstraße, 78727 Oberndorf a.N.

_______________________

Rechtsstreit Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N.

Az: 3 C 157/21

Klage

des Herrn Hans Joachim Thiemann, Im Felsblick 18/1, 78727 Oberndorf a.N.

gegen

Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 2, 78727 Oberndorf a.N.

wegen …………..

Streitwert: 800 €

Ich erhebe Klage mit dem Antrag,

  1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 800 € zu zahlen,
  2. der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen,
  3. das Urteil – notfalls gegen Sicherungsleistungen – für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Zur Begründung:

Vor einer öffentlichen Gemeinderatssitzung hat der oberste Repräsentant der Stadt Oberndorf a.N., Bürgermeister Hermann Acker mich in seiner Amtsfunktion ……………………………. Der ………. war so heftig, dass ich dadurch nach hinten in den Sitzungssaal, wie auf dem vorliegenden, korrigierten Lageplan der Stadt dargestellt, geschleudert wurde ( § 223 StGB).

Tathergang:

Ich stand am Zuhörertisch links neben dem Eingang zum Sitzungssaal und las eine Beratungsvorlage, die mir der mir damals unbekannte Bürger Bernhard Maier gab.

Hermann Acker betrat schnellen Schrittes wie immer den Sitzungssaal durch die genannte Tür, ging auf den Bürger Maier zu, begrüßte ihn im Vorbei gehen und lief zwischen mir und dem Tisch hindurch, wobei er mir aufgrund des nicht vorhandenen Platzes seine Schulter zuerst gegen meine Schulter ……………………………. Ich habe einen lauten und hörbaren Schmerzensschrei ausgestoßen und konnte mich beim Rückwärtsfallen nur durch meine sportliche Ausbildung noch abfangen und mich vor dem vollständigen Hinfallen bewahren.

Der………., da ich aufgrund meiner altersbedingten Seheinschränkung vorne über gebeugt die Beratungsvorlage las und meine Schulter und mein Gesicht somit auf der Höhe der Schulter des viel kleineren Hermann Acker waren.

Zeuge des Vorgangs war der Bürger Bernhard Maier, dessen eidesstattliche Aussage zum Tathergang dem Amtsgericht Oberndorf a.N. bereits vorliegt.

Nachdem ich, durch Hermann Acker nachhaltig eingeschüchtert, erst einige Zeit der Verarbeitung der Tat benötigte habe ich mich bei meiner Ärztin, Frau Schöllhammer, vorgestellt. Inzwischen liegen dem Gericht zwei ärztliche Atteste vor auf die verwiesen wird, die meine psychischen Schädigungen durch………………………………… bestätigen bzw. aufführen, da eine Bestätigung wie bei einem Beinverlust bei psychischen Folgeschäden nicht möglich ist.

Die Atteste entsprechen der ärztlichen Bestätigung psychischer Schädigungen durch den ………………… des Hermann Acker als Vertreter der angeklagten Stadt Oberndorf a.N. fachlich und inhaltlich vollumfänglich.

Mein dieser Klage vorgehender Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Rottweil (15 Js 3139/19) wurde auf mysteriöse Art und Weise bei der Staatsanwaltschaft Rottweil intern von einem Strafbefehl in eine Ermittlungseinstellung innerhalb der Behörde aus unbekannten Gründen umgewandelt?

Weiterhin möchte ich noch sehr deutlich darauf hinweisen, dass im ersten Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Rottweil der völlig unbescholtene Augenzeuge des Vorfalls, Bernhard Maier, der den Vorgang gesehen hat, von der Staatsanwaltschaft Rottweil als unglaubwürdig dargestellt wurde – genauso wie ich als Opfer und dass die Staatsanwaltschaft Rottweil ausschließlich dem Täter, dem ……………………….. und Choleriker Hermann Acker (ganz Oberndorf a.N. weiß, dass Hermann Acker lügt das sich die Balken biegen und unter Stress hoch cholerisch reagiert) Glauben schenkte – ohne diese seltsame Sichtweise zu begründen?

Im Zuge der staatsanwaltlichen Ermittlungen wurde also von der bearbeitenden Staatsanwältin in dieser Sache vorgesehen, den Beklagten, Hermann Acker, mit einem Strafbefehl wegen ………………. zu belegen.

Diese Staatsanwältin hat dann, völlig überraschend für das Opfer (den Kläger), den Strafbefehl in eine Ermittlungseinstellung umgewandelt mit der Begründung, dass der Beklagte nun ausgesagt hat – nach dem er seine Aussage ein um`s andere Mal erweitert und verändert hat.

Entsprechend ist festzustellen, dass nun dem Täter und weder dem Zeugen der Tat, der behandelnden Ärztin des Opfers, noch dem Opfer selber, trotz untadeligem Ruf der einzelnen Personen, seitens der Staatsanwaltschaft Rottweil Glauben geschenkt wurde. Eine Begründung dafür gab es nicht!

Dieses Vorgehen ist völlig unplausibel und die nach genannte Zeugin, Frau Mayländer als Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil, wird aufgefordert, diese völlig widersinnige Ermittlungseinstellung, trotz Vorlage von Attesten der psychischen Verletzungen des Klägers, der eidesstattlichen Erklärung eines Zeugen zu den Tatumständen und den Widersprüchen des Beklagten in seinen vielen Aussagen dem Gericht zu begründen, da die Verteidigung diesen „Freispruch“ der Staatsanwaltschaft sicher zur Täterentlastung anführen wird.

Da die Staatsanwaltschaft Rottweil weisungsgebunden agiert ist ebenfalls zu klären, inwieweit hier eine Weisung zur Ermittlungseinstellung gegen eine sog. „geschützte Person“ geführt hat?

 Beweis:Zeugnis Frau Mayländer, Schillerstraße 6, 78628 Rottweil

Der Beklagte hat, vermutlich im angetrunkenen Zustand vor dem Haus seiner damaligen Frau, Brigitte Acker, derart randaliert, dass er von der Polizei Balingen in Gewahrsam genommen und mit einem Platzverweis belegt werden musste.

Der Aussage der nach benannten Zeugin ist entsprechend zu entnehmen, dass der Beklagte immer wieder zu cholerischen Ausbrüchen tendiert und die Attacke auf den Kläger sicher kein Einzelfall darstellt. Siehe auch die unten stehende Aussage von Frau Hoeft!

 Beweis:Zeugnis Frau Brigitte Acker, Henry-Dunant-Straße 1-5, 72336 Balingen

Da weder das Polizeirevier Balingen noch die Staatsanwaltschaft Hechingen dem Kläger Auskunft über den vorgehend beschriebenen Polizeieinsatz bzw. Einsicht in die Verfahrensakte gegeben haben wird die Beiziehung der Verfahrensakte zu diesem Sachverhalt beantragt.

Beweis: Polizeiprotokoll des Polizeireviers Balingen /Staatsanwaltschaft Hechingen

Am Bürgertreff im Dezember 2019 hat Bürgermeister Hermann Acker im Zuge des geselligen Zusammenseins Frau Irmtraud Hoeft, ohne Veranlassung, umgerannt. Frau Hoeft ist nur deshalb nicht hingefallen und hat sich verletzt, weil Herr Bernhard Maier sie, neben ihr in Schlagrichtung stehend, aufgefangen und vor dem Sturz bewahrt hat.

Die nach benannte Zeugin ist also in der Lage aus eigener Erfahrung zu berichten, dass der Beklagte sich ohne Rücksicht auf Anwesende seinen Weg durch die Bürgertreffbesucher gebahnt hat analog der vorgeworfenen Tat.

 Beweis:Zeugnis Frau Irmtraud Hoeft, Mauserstraße 2, 78727 Oberndorf a.N. _________________________

Bürgermeister Acker wurde als Vertreter der Stadt Oberndorf a.N. vom Landgericht Rottweil im Verfahren 1 O 37/19 dazu verurteilt hinzunehmen, dass der Kläger Hermann Acker u.a. als Manipulateur von Protokollen, wegen seiner cholerischen Anfälle als Rumpelstilzchen, als Verantwortlichem der rechtswidrigen fristlosen Kündigung des Klägers in 2013 und als Opfer der persönlichen Verfolgung durch Bürgermeister Acker bezeichnet.

Beweis: Urteil des Landgerichts Rottweil in der Sache Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann – 1 O 37/19 – das Urteil ist vom Landgericht Rottweil beizuziehen.

Die Zeugin Irmtraud Hoeft war als Zuhörerin in allen öffentlichen Verhandlungen des Landgerichts Rottweil in dieser Sache als Zuhörerin anwesend.

 Beweis:Zeugnis Frau Irmtraud Hoeft, wie vor

Die Beklagte hat durch ihren Mitarbeiter Hermann Acker bisher im Verfahren keine eidesstattliche Erklärung, wie der Tatzeuge Bernhard Maier, abgegeben. Entsprechend ist der Täter als vereidigter Zeuge im Verfahren anzuhören, da er als ………………………..in Oberndorf a.N., selbst unter seinen Stadträten, bekannt ist.

Herr Bernhard Maier war erst kürzlich mit dem Kläger Zeuge, als ein Stadtrat unumwunden zugegeben hat, dass der Täter, Hermann Acker, ein ………………sei.

 Beweis:Zeugnis Herr Hermann Acker, Beklagter


Zeugnis Herr Bernhard Maier, Sägewerkstraße 2, 78727 Oberndorf a.N.


Damit steht fest, dass die Beklagte dem Kläger durch Bürgermeister Acker, vielleicht sogar vorsätzlich, …………………………..und damit rückwärts in den Sitzungssaal befördert hat – s. Skizze des Tatablauf nach dem richtig gestellten Lageplan des Sitzungssaals im Rathaus der Stadt Oberndorf a.N., mit eingetragenen Laufwegen und Sichtbeziehungen, aus der vorgehenden Verhandlung in der Sache, die im Amtsgericht vorliegt.

Entsprechend wird auf diese Akte zum Verfahren gegen Hermann Acker (3 C 120/20) und die dort bereits enthaltenen Beweise verwiesen.

Der Kläger leidet psychisch noch heute massiv unter den Folgen des bisher ungeahndeten ……………….des Täters, der Machtlosigkeit gegenüber den sonstigen Übergriffen und dem persönlichen Rachefeldzug des Täters, Hermann Acker, gegen seine Person, ohne dass die Beklagte dagegen vorgeht und dieses unterbindet.

Eine Entschuldigung seitens der Beklagten, der Stadt Oberndorf a.N., gegenüber dem Opfer (dem Kläger) ist ebenfalls nicht erfolgt.

Die Ladung der oben genannten Zeugen-innen ist entscheidend für die Verteidigung und wird zwingend beantragt.

Ansonsten sind die Tatumstände bekannt bzw. detailliert vorgetragen worden.

In der öffentlichen Verhandlung wird das Opfer anhand des berichtigten Lageplans des Sitzungssaals im Rathaus Oberndorf a.N. den Tathergang gerne vollumfänglich vortragen.

Das Gericht wird bereits mit diesem Schriftsatz gebeten, einer Nachstellung des Tathergangs mit den Beteiligten Acker, Maier und Thiemann in der öffentlichen Verhandlung zuzustimmen.

Oberndorf a.N., den 16.09.2021

Mit freundlichen Grüßen

Hans Joachim Thiemann

Dipl. Ingenieur

Stadtbaumeister a.D. – Stadt Oberndorf a.N.

Geschäftsführer a.D.

Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 15.09.2021 in Sachen Beschwerde im Verfahren 5Cs 20Js 15757/20 (2):

Hallo Frau Hohl,
zu Ihrem Beschluss der forensisch-psychiatrischen Begutachtung hinsichtlich meiner Schuldfähigkeit möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass ich vor Monaten durch das Führen eines nicht zugelassenen Pkw`s einen schweren Fehler begangen habe, der zu einer Straftat mit einem entsprechenden Strafbefehl geführt hat.
Ich habe die schwere meiner Tat umgehend verstanden, eingeräumt, ich habe mich entschuldigt, werde dieses nie wieder tun und habe noch am Tag des Erhalts des Strafbefehls, im oberen 3-stelligen Eurobereich (1 Monatseinkommen), die Summe überwiesen!!! Nachweis ist bei der Staatsanwaltschaft Hechingen einzuholen.
So handelt wahrscheinlich niemand, der schuldunfähig ist, aber darum geht es Ihnen ja auch nicht
Das Amtsgericht Oberndorf a.N. versucht (in Zusammenarbeit mit anderen Behörden) mich aus dem Verkehr zu ziehen, da ich dieser und anderen Behörden gefährlich geworden bin und nicht auszuschließen ist, dass die ganzen rechtswidrigen und grenzgängigen Handlungen, Entscheidungen, Beschlüsse doch noch von der überörtlichen Presse aufgenommen werden – es wäre für die Seriosität des Landkreises Rottweil das Ende und muss mit allen legalen und vermutlich auch illegalen Methoden verhindert werden!!! 
Diese Info führe ich ergänzend zu meiner Beschwerde/zum Widerspruch/zum Einspruch gegen Ihren Beschluss der Begutachtung prozessordnungsgemäß in`s Verfahren 5Cs 20Js 15757/20 (2) ein.
Sie werden auch diese Zeilen unterschrieben erhalten – auch wenn ich inzwischen nicht mehr weiß, welche Willkür der Schriftsatzannahme in diesem Fall gilt – Hohl, Lutz-Hill, Rach – alle handeln unterschiedlich.
Ich habe mal geglaubt, dass ein Gericht der Wahrheitsfindung und der Gerechtigkeit dienen. Das ist, wie schon die braune Vergangenheit der Justiz zeigt, völliger Blödsinn – die Gerichte dienen dem Spiel zwischen den Beteiligten um`s Gewinnen und die Spielregeln werden vom Schiedsrichter (den Gerichten) nach den Umständen des Einzelfalls immer wieder angepasst und verändert.
Ich war lange Leistungssportler, gut dass es im Sport Regeln gibt – auch wenn sie von Einzelnen gebrochen werden!
Wäre der Gerichtssaal ein Spielfeld würden, wie im Gericht auch, keine oder kaum Zuschauer sitzen, die dieses Elend verfolgen möchten – aber das bezweckt die Justiz ja vermutlich genau so.
Ich bitte um Mitteilung, wie mein Einspruch/Widerspruch/meine Beschwerde von Ihnen behandelt wird!!!
Hans Joachim Thiemann

Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 14.09.2021 in Sachen Klage gegen BM Acker:

Hallo Leute, sehr geehrter Herr Rach,
das Amtsgericht Oberndorf a.N. zieht jetzt, kurz vor dem Termin, die ganz große Trumpf-Karte und möchte die Klage als unzulässig abweisen – knapp zwei Wochen vor dem Termin und damit natürlich die vollen Kosten auf mich abwälzen!!!
Jetzt kämpfe ich seit Monaten um diese Klage. Es werden Schreiben meinerseits anscheinend beim Amtsgericht Oberndorf a.N. vernichtet, Fragen werden nicht beantwortet, Anträge nicht bearbeitet, ja sogar die Klage eingeleitet und trotzdem darauf bestanden, dass kein Antrag dazu vorliegt?
Stattdessen wird meine forensisch-psychiatrische Begutachtung verfügt!
Meine Anträge auf Begutachtung von Acker und Hesselbach werden nicht bearbeitet! 
Es scheint eine Justiz wie zu braunen Zeiten, die in Oberndorf a.N. die besten Zeiten waren, auch heute noch zu existieren? Zumindest deuten bestimmte Verfahren gegen meine Person darauf hin und widersprechen meinem Rechtsverständnis hinsichtlich jeder rechtsstaatlichen Grundlage.
Die Hamburger „Pimmelaffäre“ ist Kindertheater gegen die „Pimmelaffäre“ im Landkreis Rottweil bzw. Oberndorf a.N.!!! Die hiesige Affäre/der hiesige Skandal ist aus Sicht vieler Oberndorfer Bürger inzwischen „höchste Behördenkriminalität“ und für diese Personen unfassbar in einem vermeintlichen Rechtsstaat.
Trotzdem versuche ich immer noch rechtsstaatlich gegen diese Typen vorzugehen – alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei.
Es wird im Schreiben des Amtsgerichts Oberndorf a.N. ausgeführt, dass die Klage unzulässig ist, da es u.a. an einer nachvollziehbaren Darstellung des Sachverhaltes und eines Antrags fehlt.
Wieso wurde ein Klageverfahren eingeleitet, wenn ein Antrag fehlt? Arbeitet das Amtsgericht auf Zuruf und fordert den Antrag erst wenige Tage vor der öffentlichen Verhandlung, vielleicht um den Kläger unter Zeitdruck zu versetzen und zu verarschen (kenne ich vom Landgericht Rottweil) oder ist ihnen die Sache zu heiß geworden, so dass diese Klage einfach ohne Verhandlung etc. von ihnen beerdigt werden soll?
Sie schreiben einen so einfachen Satz mit Ihrer dahinter stehenden Macht und weisen Atteste, Zeugen, eidesstattliche Erklärungen und Hinweise auf die fehlende Seriosität des Beklagten zurück!
Ja klar, Acker ist schuldig, dass wissen alle Bürger, Sie und ich. Muss er aber derart beschützt werden? Leben wir in einem Unrechtsstaat im Landkreis Rottweil?
Sind Richter noch Herr ihrer Verfahren oder nur weisungsgebundene Erfüllungsgehilfen der Politik wie die Staatsanwaltschaften? Gerichte arbeiten nicht weisungsbefugt wie Frau Mayländer. Haben sie das vielleicht falsch verstanden?
Inzwischen gehe ich davon aus, dass Bürgermeister Hermann Acker irgendeinen hohen Politiker (vermutlich unseren Volker Kauder) fest in der Hand hat und deshalb aus politischen Gründen unbedingt geschützt werden muss, da ansonsten die Dämme brechen und Acker aussagt, was die hohen Herren, die meistens ebenfalls Dreck am Stecken haben, natürlich um alles in der Welt verhindern wollen.
Was für eine „Scheiß-Justiz“ (oder besser Tribunal), die den Bürger als Opferlamm abschießt und den Geiern zum Fraß vorwirft, nur um die eigenen „Halunken“ zu beschützen.
Die Klage wird nicht zurück genommen. Die Klage ist zulässig. Ein Antrag liegt inzwischen dreifach vor – persönlich unterschrieben, aber vielleicht nicht so Form vollendet, wie sie das gerne, zur Arbeitserleichterung, hätten. Meine Anträge müssen gelesen und verstanden werden!
Es wird erklärt, dass nur auf die Unterlagen des Verfahrens 3 C 120/20 verwiesen wird, da diese im Amtsgericht Oberndorf a.N. bereits vorliegen und auch für dieses Verfahren relevant sind.
Herr Rach, ich werde Ihnen einen vierten Antrag einreichen, ich werde ein viertes Mal …………………………. minutiös darstellen, die Atteste meiner Ärztin liegen vor, Zeugen für den Vorgang und für den cholerischen Charakter des Beklagten Acker sind benannt und müssen geladen werden, eine eidesstattliche Erklärung zum Vorfall liegt Ihnen vor, die Klage wird erweitert – auch wenn ich chancenlos gegen dieses kaputte System bin und es dadurch für mich nur teurer wird! 
Das ist es mir wert und wer jetzt noch Zweifel an der Ackertat hat dem ist nicht mehr zu helfen. Er wird vermutlich irgendwann sagen, ich habe davon nichts gewusst, ich habe nur Befehle befolgt wie mein Vater und Opa – was für traurige Untertanen!
Der Beklagte hat im Übrigen keine eidesstattlichen Erklärung zum Sachverhalt aus seiner Sicht abgegeben, da er sich davor fürchtet, dass doch noch ein Gemeinderat, der die Sache beobachtet hat, die Wahrheit sagt, da Acker inzwischen auch den Gemeinderat als Geisel für sein Regime genommen hat!
Mehr Beweisführung geht nicht – außer der Vorgang wäre gefilmt worden!
Unter diesen Voraussetzungen den Satz “ es fehlt eine nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes“ zu schreiben lässt in den Augen vieler jeden Ansatz eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens vermissen und verdeutlicht anschaulich, wie „kaputt“ auch unser Rechtssystem inzwischen ist.
Sogar Richter Lutz-Hill hat meinen Antrag beim ersten Verfahren gegen Acker, wegen …………………………., angenommen und die Klage zugelassen. Sie scheinen sehr verzweifelt zu sein, wenn Sie solchen Mist, wie in Ihrem Schreiben vom 06.09.2021 verfasst, verantworten müssen.
Mein Klageantrag wird entsprechend noch deutlicher ausgearbeitet.
Sie tun mir sehr leid – ehrlich – ein Scheißwort für Sie, oder? Wie erklären Sie solche Verfahren Ihrer Familie?
Hans Joachim Thiemann!

Hallo zusammen,

ich vergaß zu schreiben, dass ich ein neues Verfahren eingeleitet habe, welches noch nicht seitens des Amtsgerichts verhandelt und entschieden wurde.

Im vorgehenden Verfahren gegen Bürgermeister Hermann Acker hat das Gericht heraus gearbeitet, dass beim Zusammentreffen von Acker und Thiemann damals nur eine leichte Berührung zwischen dem Täter Acker und dem Opfer Thiemann stattgefunden hat.

Mein Verfahren bezieht sich nun auf einen anderen Vorgang, bei dem Hermann Acker dem Opfer Thiemann seine Schulter in`s Gesicht gerammt hat – vermutlich vorsätzlich. Es ist also ein anderer Sachverhalt, der minutiös nachgewiesen und dem von Acker nicht eidesstattlich widersprochen wurde – da er genau so stattfand!
Im ersten Verfahren haben alle Beteiligten wohl an einander vorbei geredet und einen anderen Vorgang des „Streifens“ behandelt!
Zudem wird die Klage noch in hesselbach`scher Manier erweitert, kurz vor der Verhandlung.
Hansjo

Hallo Gemeinderäte,
anbei die neusten Winkelzüge des Amtsgerichts Oberndorf a.N. zum Schutz der „geschützten Person“ Hermann Acker und die Medien schauen zu und berichten – Nichts!
Es ist unfassbar, zu was unsere Justiz inzwischen fähig ist?
Es hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun so die Meinung vieler erschreckter und abgestoßener Bürger, sondern dient ausschließlich dem Schutz des eigenen Beamtenpersonals.
Nach dem Acker euch, aus meiner Sicht rechtswidrig, in Geiselhaft genommen hat und scheinbar gegen jeden vorgehen möchte, der vom Ackerkurs abweicht, bin ich der Meinung, dass ihr wirklich lange genug hinter diesem „Halunken“ gestanden habt und jetzt, lieber spät als gar nicht, einen Emanzipierungskurs fahren solltet.
Der Aldiknoten wird ein neuer Gefahrenpunkt und ihr alle seit nach Acker haftbar – zumindest die Zustimmer und ich werde dieses verfolgen!
Das Tal wird durch krebserregende und erbgutverändernde Substanzen auf dem Brauerei-Areal verunreinigt und die Bürger ggfls. gleich mit – und ihr seit nach Acker`s Meinung dafür haftbar und ich werde es verfolgen!
Wie lange wollte ihr euch noch seine Lügen gefallen lassen und ihm blind und ergeben hinter her laufen?
Wir Bürger haben euch gewählt und ihr tretet uns in den Arsch!
Vielleicht tritt meine Vereinigung zur nächsten Gemeinderatswahl, dann ohne Acker, wirklich an, denn dann haben meine Unterstützer keine Angst mehr vor Acker und werden dies durch ihre Unterschrift auch kund tun.
In diesem Fall wird es gewaltig rappeln im Gemeinderat und es wird eine sehr, sehr schmerzhafte Aufarbeitung der vergangenen Jahre erfolgen – mal abwarten, wer dann noch für Acker in den Ring steigt bzw. umgehend die Seiten wechselt?
Also – emanzipiert euch, nehmt das Wohl von uns Bürgern selber in die Hand, denn dafür seit ihr gewählt worden!
Hans Joachim Thiemann

Hallo Leute, heute las ich in Wikipedia: Im deutschen Zivilprozess ist eine Wiederaufnahmeklage nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Sie kann nach der Zivilprozessordnung nur durch Nichtigkeitsklage (§ 579 ZPO) oder Restitutionsklage (§ 580 ZPO) erfolgen. Zulässige Wiederaufnahmegründe sind danach u. a. die Befangenheit eines Richters, Falschaussagen und gefälschte Urkunden. Neue Tatsachen reichen dagegen für eine Durchbrechung der Rechtskraft nicht aus. Entsprechend werde ich neben der neuen Klage ebenfalls eine Wiederaufnahmeklage wegen Befangenheit des Richters  (Ackerbekannter), wegen Falschaussagen des Angeklagten und wegen gefälschter Unterlagen (gefälschter Lageplan des Sitzungssaals) erheben. Alle Punkte sind nachweisbar – jedoch habe ich keine Chance, wenn Richter Rach einfach beschließt, die Beweise nicht anzuerkennen (wie er auch meine inzwischen dreifache Klageeinreichung, meinen Sachvortrag, die Zeugen und die Beweise einfach ignoriert – Befangenheit – möglich oder sogar wahrscheinlich?), wenn er die Beweise nicht versteht, oder wenn er einfach nur durch seine Macht des Richters bösartig diese Fakten negiert. Wir werden es erfahren. Mein neuer Schriftsatz geht morgen an`s Amtsgericht Oberndorf a.N.. Gruß an alle Mitfiebernden für die gerechte Sache. Hansjo

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 10.09.2021 in Sachen offene Fragen und fehlende Antworten:

Liebe Frau Mayländer,
nach wie vor fehlen sämtliche Antworten auf meine schon vor einiger Zeit bei der Staatsanwaltschaft Rottweil eingereichten Strafanträge (Mitteilung der Aktenzeichen u.a. zum vermutlich rechtswidrigen Besuch des Landratsamtes Rottweil bei mir), Fragen zur Einstellung von Ermittlungen gegen meine Person, Fragen zum Verfahren der rechtswidrigen Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung meines Eigentums etc..
Auch die Baumhausräumung des Hambacher Forsts war rechtswidrig – werden die Staatsanwaltschaften ihr Machtmonopol zukünftig vorwiegend weisungsgebunden und rechtswidrig aus üben? Dann gute Nacht Rechtsstaat – hallo Bananenrepublik.
Statt dessen haben Sie, vermutlich in Abstimmung mit dem Amtsgericht Oberndorf a.N., die Begutachtung meiner Person weiter voran getrieben – ohne jede Begründung des Beschlusses des Amtsgerichts Oberndorf a.N. für einen solch maßgebenden Eingriff in die Privatsphäre eines unbescholtenen Bürgers, der in den letzten Jahren bereits Klagen gegen einen Polizeibeamten, gegen einen Gemeinderat, gegen die Stadt Oberndorf a.N. und demnächst gegen das Landratsamt Rottweil und die Staatsanwaltschaft Rottweil gewonnen (und nicht verloren!!!) hat, weil diese Unrecht hatten, rechtswidrig gegen mich vorgegangen sind, gelogen haben usw..
Daraus ergibt sich – die Bösen stehen auf Seiten der Behörden – zumindest statistisch auf mich bezogen gesehen!
Sie möchten mich scheinbar lieber rechtswidrig ausschalten, als das Recht mit mir verfolgen – wie auch, wenn Sie auf der Seite der „Bösen“ stehen würden?
Eigentlich sollte ich umgehend Strafantrag gegen das Amtsgericht Oberndorf a.N. und seine Helfer bei Ihnen erstatten – aber gemach gemach – eines nach dem anderen.
Manchmal überlege ich mir, ob Sie vielleicht mit Ihrem Mädchennamen Lukaschenko heißen und undercover Rottweil und dem Ackerregime Amtshilfe in Staatsterror bieten? Bei Ihnen handelt es sich sicher auch um eine sog. „geschützte Person“, die man auch bei gröbsten Fehlern und Rechtsbrüchen nicht zu fassen bekommt?
Wann geht es denn zurück nach Weißrussland, falls meine Gedanken zutreffend sein sollten – was ich nicht glaube, aber es kommen einem Bürger schon die seltsamsten Gedanken, wenn einem derart übel durch die Behörden mitgespielt wird wie mir?
So, genug zu meinen Gedanken gefachsimpelt – apropo simpel – lassen Sie mir bitte endlich die simplen Antworten zukommen, die seit Wochen ausstehen – natürlich nur, wenn dieses Ihr Vater zulässt – Spaß gehört dazu ?
Hans Joachim Thiemann – Suchender nach dem Recht – Wartender auf das Recht

Liebe Frau Mayländer, 

so eben habe ich die Information von außerhalb zur „Pimmelaffäre“ in Hamburg bekommen. Es wird immer offensichtlicher, dass unsere Politiker und die Strafverfolgung aufgrund ihrer jahrzehntelangen Machtfülle (Gewaltmonopol und Strafverfolgung) immer öfter über ihr Ziel hinaus schießen. Das ist nicht verwunderlich, denn eine solche Machtfülle, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen (Stichwort „geschützte Person“), macht krank und die Folge sind dann die auch in Bezug auf meine Person festzustellenden Machtübergriffe unseres „Staates“ bzw. deren Vertreter. Gott sei Dank können diese Fehler heute mit den interaktiven Möglichkeiten viel besser als früher nachgewiesen und bewiesen werden – wichtig insb. dann, wenn man (rechtswidrig) für unglaubwürdig und schuldunfähig erklärt wird/werden soll. Aber – nicht das Fehler machen macht krank (das ist menschlich), sondern das Verheimlichen, das Vertuschen, das gewaltsam gegen die Bürger vorgehen usw. – Sie sollten in einer ruhigen Minute mal darüber nach denken. Wie können wir also unsere von den Medien verschwiegen kleine „Affäre“ in Bezug auf das Verhältnis zwischen Ihnen und BM Acker schlagzeilenkonform nennen? May-Skandal, Acker-Skandal, „Sex-Skandal“ (in der von Ihnen falsch verstandenen Version meines Schreibens), Behörden-Skandal (es sind inzwischen viele Behörden involviert) oder vielleicht kommen von Ihnen eigene Vorschläge – ich würde mich über dieses Engagement freuen, denn Sie engagieren sich ja anscheinend hauptsächlich in Aktionen gegen meine Person ? Vielleicht schaffen wir es ja trotz Ihrer Unbekanntheit und Ihrer geringen Bedeutung irgendwann auch mal in die Schlagzeilen – wie z.B. das Landgericht Rottweil wegen seines umtriebigen Mitarbeiters – natürlich nicht im „gleichgeschalteten“ Schwabo versteht sich? Schönes Wochenende und viel Spaß beim „Skandalbezeichnen“ 

Hans Joachim Thiemann

Mail vom 03.09.2021 an das Amtsgericht Oberndorf a.N. in Sachen Klage der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen mich – Beschluss zur Begutachtung:

Vorab eine Bürgermeinung zum Nachfolgenden:

Hallo Hans Joachim, nach diesen Mails müssten morgen die Telefondrähte glühen. Es erstaunt immer wieder, welche kreativen und in meinen Augen korrupte Möglichkeit in der „Rechtsverdreherliga“ anscheinend legalisierbar sein sollen. Im dritten Reich musste man damit rechnen, aber es scheint, als ob sich die Geschichte auch in einer Scheindemokratie locker wiederholen und durchführen lässt. Ist die Herleitung von Kriminalbeamte etwa Kriminellbeamte?

Soweit ein Bürger – viel Spaß bei meinen Mails

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Hohl (hoffentlich ist der Name nicht Programm – kleiner Spaß ),
gegen den Beschluss der Amtsgerichts Oberndorf a.N. vom 06.09.2021 zur forensisch-psychiatrischen Begutachtung meiner Person durch Dr. med. Ralph Schulte in 74376 Gemmrigheim wird Widerspruch oder Beschwerde oder wie es auch immer heißen mag eingelegt.
Die beschlossene Untersuchung ist völlig unverhältnismäßig, unbegründet und deshalb nicht durch zu führen. Eine nachvollziehbare Begründung der Untersuchung liegt nicht vor. Eine derart einschneidende Untersuchung muss im Vorfeld entsprechend begründet sowie sachlich und fachlich zwingend erforderlich sein. Das ist vorliegend nicht der Fall. Entsprechend erwarte ich ihre Begründung der beschlossenen Maßnahme und nicht nur den begründungslosen Beschluss.
Vielmehr hat der Beklagte Thiemann zureichend, nachvollziehbar und der Wahrheit entsprechend vorgetragen, dass eine derartige Untersuchung nicht erforderlich ist, da es sich bei ihm zwar um einen kritischen, aber kognitiv, emotional und psychisch weitgehend normalen Bürger, der sich der Wahrheitsfindung im Landkreis Rottweil verschrieben hat, handelt. Das seine kognitiven Fähigkeiten weit über dem Durchschnitt der Oberndorfer Bürger und vielleicht auch vieler Beamter liegen kann ebenfalls nicht Grundlage des Gutachtens sein.
Eine Stellungnahme des Amtsgerichts Oberndorf a.N. zu diesen Ausführungen liegt ebenfalls nicht vor.
Es liegt entsprechend die Vermutung nahe, dass durch diese Untersuchung bzw. den Beschluss zu dieser wieder Zeit gewonnen werden soll, da der Beklagte immer wieder die Fortsetzung des anhängigen Verfahrens Staatsanwaltschaft Rottweil ./. Thiemann angefordert hat – ohne Antwort hierzu oder besser mit dieser Antwort zur Begutachtung.
Solche Winkelzüge sollte ein deutsches Gericht nicht nötig haben!
Das Amtsgericht Oberndorf a.N. hat bereits 2 Verfahren mit meiner Person als zivilem Verteidiger ohne Probleme durch geführt. Ich habe dabei die Anklage selber vertreten und sogar einen Prozess gewonnen. Der Zweite wurde „verschoben“ – s. hierzu die Ausführungen des Zeugen Maier.
Ein weiterer Prozesstermin findet am 27.09.2021 im Amtsgericht Oberndorf a.N. in der Sache Thiemann ./. Acker wegen ……………….. statt. Hierzu wurde ebenfalls keine Begutachtung, auch nicht von Acker oder Hesselbach, voran gestellt. Diesen Prozess werde ich, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, zu 100 % gewinnen, denn die Indizienlage mit Zeugen, Attesten, eidesstaatlichen Erklärungen lässt rechtsstaatlich kein anderes Ergebnis zu.
Die nun beschlossene Begutachtung ist als reine Willkürhandlung des Amtsgerichts Oberndorf a.N. zum Zwecke des Zeitgewinns und zur Diskreditierung des Beklagten zu verstehen, da es sich bei der Klägerin um die Staatsanwaltschaft Rottweil handelt, die sich ein weiteres Mal rechtlich in eine Sackgasse befördert hat und nun über diese, voraussichtlich vorabgestimmte, Begutachtung (?) versucht, ihre Dummheit der Klage zu vertuschen – in dem man mich als schuldunfähig deklariert. Damit könnte die Staatsanwaltschaft Rottweil möglicher Weise dem Prozess ausweichen und auch meiner Schadenersatzforderung gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil wegen der rechtswidriger Hausdurchsuchung entgehen?
Es ist schon verrückt, dass ein rechtskundiger, ehrlicher Bürger untersucht werden soll, während nachweislich rechtbrechende, lügende, vertuschende, manipulierende Staats- und Kommunalbeamte unantastbar sind und inzwischen durch solche martialischen Maßnahmen geschützt werden (sollen).
Bis heute habe ich nichts zu meinem Antrag auf Untersuchung von Herrn Bürgermeister Hermann Acker und Anwältin Hesselbach gehört, deren Untersuchung sicher deutlich gerechtfertigter ist als die meine.
Die Begutachtung werde ich entsprechend nicht durch führen bzw. nur durch führen, wenn ich eine Tonaufnahme der Begutachtung machen darf und ein Zeuge meinerseits die Begutachtung still begleiten kann.
Trotzdem bitte ich das Landgericht Rottweil bzw. das Amtsgericht Oberndorf a.N. selber mir mitzuteilen, welche Rechtsmittel mir zur Abwehr dieser Begutachtung zur Verfügung stehen. Ich werde diese unabhängig des Vorgenannten ergreifen.
Ich gehe davon aus, dass diese Begutachtung auch bei Acker und Hesselbach durch geführt wird, denn diese Personen sind die Lügner etc. und nicht ich! Ich erwarte ihre Stellungnahme.
Zur Abweisung der Mandatsentbindung von Anwalt Zimmermann in dieser Sache teile ich mit, dass ich zeitnah beabsichtige, gegen Herrn Zimmermann und seine Kanzlei Klage auf Schadenersatz wegen Parteiverrats gem. § 356 StGB im Verfahren Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. zu erheben. Ich werde mich auch bei dieser Klage selber verteidigen – auch wenn dem Amtsgericht dieses nicht behagt und es alles unternimmt, mich zu diskreditieren.
Dem Antrag des Herrn Zimmermann um Mandatsentbindung ist umgehend zu entsprechen!
Ich erwarte auch hierzu ihre Stellungnahme und Entscheidung.
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Wo liegt eigentlich Gemmrigheim? Ach mein Gott – kurz vor Heilbronn. Habt ihr keinen weiter entfernten Gutachter gefunden?
Hiermit stelle ich den Antrag, einen näher an Oberndorf a.N. praktizierenden Gutachter zu bestimmen. Sie werden vermutlich einen der am weitesten Entfernten gewählt haben, oder ?

Sehr geehrte Frau Hohl,

ich vergaß Sie darauf hinzuweisen, dass mein ehemaliger Pflichtverteidiger Zimmermann das Amtsgericht Oberndorf a.N. angeschrieben hat und mitteilte, dass die Begutachtung erst entschieden werden soll, wenn ein neuer Pflichtverteidiger benannt wurde, der dann in der Sache tätig werden wird.

In Erwartung der Mandatsrücknahme hat Herr Zimmermann in der Sache nicht mehr vorgetragen. Ein neuer Pflichtanwalt wurde nicht bestimmt bzw. ist noch zu bestimmen.
Nun haben Sie einfach, aus meiner Sicht willkürlich, eine Begutachtung beschlossen ohne Herrn Zimmermann in der Sache noch ein Schriftsatzrecht nach/mit Ablehnung der Mandatsrücknahme einzuräumen.
Es ist für mich unfassbar und einfach nur bösartig, dass Sie alle Regeln eines rechtsstaatlichen Verfahrens in diesem Zusammenhang aufgeben und offensichtlich gegen mich mit Ihren Möglichkeiten vorgehen.
Welcher Zacken wäre Ihnen aus Ihrer Beamten- und Richterkrone abgebrochen, wenn Sie mit der Ablehnung der Mandatsrücknahme Herrn Zimmermann ein Schriftsatzrecht (Erwiderungsrecht) auf die Ankündigung der Begutachtung eingeräumt hätten? Müssen Sie als Nachfolgerin von Frau Schweizer noch härter und erbarmungsloser gegen mich vorgehen – es gibt keinen Grund dafür – ich vertrete das Recht, was ist Ihrer Meinung daran auszusetzen?
Ich werde noch das weitere böse Spiel in der Sache abwarten und anschließend, wie im Falle Schweizer auch, disziplinarrechtlich gegen Sie vorgehen, denn eine ordnungsgemäße rechtsstaatliche Verhandlung ist nach meiner derzeitigen Einschätzung unter Ihrem Vorsitz nicht möglich!
Bitte nehmen Sie diesen Hinweis auf Ihre Befangenheit schon heute zur Kenntnis!

Hans Joachim Thiemann

Sehr geehrter Herr ……….,

was gedenken Sie nach Ablehnung Ihres Antrags auf Mandatsrückgabe zu tun?

Werden Sie Ihr für Ihren Nachfolger gefordertes Schriftsatzrecht einfordern?

Werden Sie in meinem Auftrag ebenfalls gegen den Beschluss des Amtsgerichts vorgehen – der Auftrag ist hiermit erteilt?
Werden Sie Ihre Mandatsrückgabe weiter verfolgen?

Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir gegen diesen Willkürakt des Amtsgerichts Oberndorf a.N. zu?

Was kann ich oder was kann mein Pflichtanwalt tun?

Eine derartige Begutachtung ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen und darf nicht ohne entsprechende plausible Begründung anhand von nachvollziehbaren Kriterien etc. erfolgen, denn ansonsten wären die Gericht allmächtig unliebsame „Kunden“ mit diesem Zwangsinstrument einzuschüchtern und ggfls. zu stigmatisieren und vorzuverurteilen.

Ich musste bereits eine rechtswidrige Hausdurchsuchung eben durch die Klägerin, die Staatsanwaltschaft Rottweil, unter Mithilfe dieses Amtsgerichts Oberndorf a.N. über mich ergehen lassen und diesen Eingriff in meine Privatsphäre erdulden.
Selbst der sich aus der Rechtswidrigkeit ergebende Schadenersatzanspruch meinerseits gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil wird von den beiden beteiligten Behörden bekämpft, verzögert etc.. Es sind im Falle dieses Beschlusses über die Begutachtung meiner Person die selben Täter wie bei der rechtswidrigen Hausdurchsuchung!
Können diese Leute (diese Beamten) einfach so weiter und mich öffentlich und offensichtlich für Jedermann fertig machen?
Derzeit sind Sie, ob wir wollen oder nicht, noch mein Pflichtanwalt und ich erwarte von Ihnen nicht in diesem Verfahren einen Parteiverrat, sondern eine ordentliche rechtsanwaltliche Vertretung zum Wohle Ihres Mandaten für die Zeit des Mandats!!!

Haben Sie die mir vom Amtsgericht Oberndorf a.N. übersandten Unterlagen bekommen?
Ich erwarte umgehend Ihre Stellungnahme und Erklärung.
Herzlichen Dank
Hans Joachim Thiemann

Zu guter Letzt:

Jemandem, dem der Gerichtspräsident des Landgerichts Rottweil, Dr. Foth, in öffentlicher Sitzung bestätigt, dass „er (Thiemann) genau wisse was er sagt“ Schuldunfähigkeit oder besser Unzurechnungsfähigkeit zu unterstellen ist unfassbar lächerlich .

Ich kann ihnen viele Beispiele aufzeigen, bei denen diese Vermutung in Bezug auf Acker und Hesselbach vielleicht gerechtfertigt ist!
Mir bleibt leider das Lachen inzwischen im Halse stecken, was meinen Kampfgeist gegen dieses verdorbene System im Landkreis Rottweil und im Land BW (?) aber nicht im Mindesten beeinträchtigt – natürlich nur mit rechtskonformen Mitteln, dass habe ich meinem Gegenüber wohl voraus !
Hansjo

Mail vom 03.09.2021 an das Amtsgericht Oberndorf a.N. in Sachen Klage wegen ………………….:

Sehr geehrter Herr Rach, wie von mir vorher gesagt versuchen Acker und Hesselbach den Termin am 27.09.2021 um 13:00 Uhr zu verschieben. Schön, dass Sie den Termin nur um 1 Stunde und nicht um 3 Monate verschieben möchten. Herzlichen Dank für diesen Versuch. Vielleicht fragen Sie bei Hesselbach an, ob der von ihr genannte, kollidierende Termin vor oder nach Ihrer Terminfestlegung anberaumt wurde? Es würde mich nicht wundern, wenn der kollidierende Termin nach unserem Termin festgelegt wurde? Die Verschiebung um eine Stunde ist für mich kein Problem. Ich bin frisch und kampfbereit am 27.09.2021 um 14:00 Uhr bei Ihnen im Amtsgericht – bzw. doch nicht, weil Hesselbach nach legen wird . Ich bin sehr gespannt, ob Hesselbach eine weiter gehende Terminverlegung, z.B. aufgrund der zeitlichen Enge der Verhandlungen, beantragen wird? Solches habe ich auch schon bei Richter Lutz-Hill versucht, als ich als Laie direkt hintereinander die Verfahren gegen Lehmann und Acker vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. führen musste. Mein Antrag auf Terminverlegung wurde von diesem „Acker-Richter“ natürlich abgelehnt!!! Herzlichen Dank auch für die Mitteilung zur Einsichtnahme in die Prozessakte. Ich habe bereits einen Termin vereinbart. Nach der Einsichtnahme werden Sie noch einmal einen zusammen gefassten Schriftsatz mit den Mails als Anlage erhalten, so dass alle Unterlagen und Anträge zur Zeugenladung, voraussichtlich Ende kommender Woche, prozessordnungsgemäß im Amtsgericht Oberndorf a.N. eingereicht worden sind. Ich hoffe sehr, dass die zweiwöchige Bearbeitungszeit bis zu meinem Einsichtnahmetermin keine prozessualen Auswirkungen, z.B. auf die Zeugenladung, haben wird, denn der heute eingegangene Schriftsatz mit einem einzigen Satz hätte sicher schon vor 2 Wochen an mich gesandt werden können, ohne den Zeitplan des Amtsgerichts Oberndorf a.N. völlig durcheinander zu bringen – aber das wissen Sie ja selber am Besten . Also, packen wir`s an und Acker ein. Schönes Wochenende 

Hans Joachim Thiemann 

P.S. Ich werde Ihnen die Bestätigung der Terminverlegung auf den 27.09.2021 um 14:00 Uhr (s.o.) natürlich noch unterschrieben einreichen . Bleiben Sie beim (erwarteten) Folgeantrag von Hesselbach eisern!

Mail vom 01.09.2021 an das Amtsgericht Oberndorf a.N. in Sachen Klage der Staatsanwaltschaft gegen mich:

Sehr geehrter Herr Rach, die Staatsanwaltschaft Rottweil hat mich Anfang des Jahres wegen Verleumdung in Tateinheit mit Beleidigung (was inzwischen vom Petitionsausschuss in`s Lächerliche gezogen wurde) vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. verklagt. Ihre Vorgängerin, Richterin Schweizer, hat dann versucht, innerhalb kürzester Zeit eine Verhandlung, ohne Vorbereitungszeit für mich, durch zu setzen.  Mein Antrag auf Fristverlängerung zur Schriftsatzeinreichung wurde von ihr abgelehnt. Mir wurde danach ein nicht erwünschter Pflichtanwalt zugeordnet, dessen Antrag auf Fristverlängerung statt gegeben wurde – warum bei ihm und bei mir nicht, es besteht kein Anwaltszwang? Danach habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Schweizer erhoben mit der Folge, dass sie vom Amtsgericht Oberndorf a.N. abgezogen wurde. Sie sind vermutlich ihr Nachfolger in der Sache. Als nächstes wurde mir eine Begutachtung, durch wen auch immer, in Aussicht gestellt. Hiergegen habe ich Beschwerde eingelegt und seitdem vom Amtsgericht Oberndorf a.N. nichts mehr gehört oder gelesen. Inzwischen ging seitens der Staatsanwaltschaft Rottweil eine Einstellung eines Verfahrens gegen mich wegen Beleidigung ein. Leider teilt mir die Staatsanwaltschaft nicht mit, wer mich hier wegen was angezeigt hat – natürlich trotz mehrfacher Nachfrage meinerseits? Ich kann also diese Verfahrenseinstellung nicht zuordnen. Mein Pflichtanwalt hat inzwischen sein Mandat nieder gelegt, weil in anderer Sache das Thema „Parteiverrat“ zwischen ihm und mir im Raum steht. Ich hoffe, dass ihr Beamten inzwischen alle Register gezogen habt, um mich einzuschüchtern und zu diskreditieren – aber bitte setzen Sie doch endlich einen Verhandlungstermin in der Sache an, damit wir weiter kommen und ich nach Abschluss dieses Verfahrens endlich Klage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil wegen rechtswidriger Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung meines Eigentums stellen kann. Dieser Prozess wegen Beleidigung etc. scheint die Grundlage für den Abschluss des Verfahrens inkl. Hausdurchsuchung zu sein und stellt die Grundlage für meine Klage dar – aber das wissen Sie besser als ich, weshalb vielleicht auch kein Termin anberaumt wird, denn ich muss erkennen, dass in vielen Fällen seitens der Behörden versucht wird, die in die Kritik geraten Beamten bis zur nahe Pension zu beschützen und damit Sachverhalte einfach nicht weiter zu verfolgen. In unserem Fall geht es auch um das Thema Verjährung, weshalb ich Sie noch einmal dringend bitte, einen Verhandlungstermin festzulegen! Herzlichen Dank und denken Sie an die Einsicht in die Prozessakte 3 C 157/21 oder besser formuliert – legen Sie einen Einsichtnahmetermin fest und denken Sie nicht weiter darüber nach – es sind keine 4 Wochen mehr bis zur Verhandlung!!! Auch hierfür herzlichen Dank  Hans Joachim

Thiemann   

Gesendet: Donnerstag, 24. Juni 2021 um 12:12 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, meine inzwischen persönlich vorbei gebrachten und mit Eingangsbestätigung versehenen Schreiben an das Amtsgericht Oberndorf a.N. sind persönlich unterschrieben, datiert, nennen den Grund des Schreibens und die Anträge etc.. – s. Anlagen. Diese Schreiben wurden in anderen Verfahren des Amtsgerichts Oberndorf a.N. in der vorgelegten Form akzeptiert und bearbeitet. Was haben sie für ein Problem mit diesen Schreiben? Falls die vorliegende Form immer noch nicht ausreicht werde ich meine Schreiben zusätzlich zur Eingangsbestätigung noch zum Diktat im Amtsgericht vortragen!!! Gruß Hans Joachim Thiemann P.S. Und was soll ich mit der Verfügung des Gerichts wegen Schmerzensgeld vom 22.06.2021 in der Sache Bleicher ./. Karapiperidis (3 C 74/21) anfangen??? Auf eine Anlage in der Sache wird verzichtet!   Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Verfügung vom 21.06.2021. Mit dieser Verfügung einer „Begutachtung“ meiner Person habe ich schon lange gerechnet! Das Amtsgericht Oberndorf a.N. wandelt auf den Spuren der bayrischen Justiz im Fall Gustl Mollath. Dieser arme Mann wurde, auch durch abgestimmte Gutachten etc. und Absprachen innerhalb der Justiz, Strafverfolgung und ärztlicher Begutachtung in die Psychiatrie gebracht und erst nach vielen Jahren und einer riesigen Entschädigung, die das erlittene Unrecht nicht Ansatz weise tilgen kann, entlastet und rehabilitiert. Ich warte ja auch immer noch seit vielen Monaten auf den Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rottweil nach Feststellung der rechtswidrigen Hausdurchsuchung durch das Landgericht Rottweil gegen mich, um wegen dieser rechtswidrigen Hausdurchsuchung endlich Schadenersatz einklagen zu können. Eigene Fehler einzugestehen und die Konsequenzen dafür zu tragen scheint nicht die Stärke der Staatsanwaltschaft Rottweil zu sein – stattdessen verklagt mich diese Behörde wegen lächerlicher Sachverhalte ein um`s andere Mal – dadurch hat man natürlich sehr viel zu tun und findet in der Sache Hausdurchsuchung eben keine Zeit für einen Abschluss des Verfahrens. Leider ist der Verfügung, wie fast immer, keine Begründung beigefügt. Hiermit widerspreche ich der Verfügung und lege Beschwerde dagegen ein. Ich stelle den Antrag, diese Verfügung abzuweisen und stattdessen Hermann Acker einer ärztlichen Begutachtung zu unterziehen. Eine Begutachtung meiner Person, durch wen auch immer und zu was auch immer, ist nicht erforderlich, es sei denn, dass kritische Bürger, die dem Staat gefährlich werden, nun über solche Begutachtungen aus dem Verkehr gezogen werden sollen – dann habt Mut und verzichtet gleich auf die Begutachtung wie in Weißrussland etc.. Herr Dr. Foth, Präsident des Landgerichts Rottweil, sagte in einem Verfahren vor Zuhörern einmal, der Herr Thiemann weiß was er sagt – das klingt nicht so, als ob eine Begutachtung zwingend vorsorglich (Vorsorge vor was?) erforderlich wäre! Ich benenne als Zeugen: Carsten Neß – Freund Marc Zimmermann – Rechtsanwalt Kanzlei Wangler, Villingen-Schwenningen Angelika Kohler – Volksbank Tuttlingen, Schwarzwald etc. – Kundenbetreuung seit 20 Jahren Johannes Kettenhofen – Rechtsanwalt Hirt & Teufel, Rottweil Sven Pfanzelt – Gemeinderat Stadt Oberndorf a.N. rmtraud Hoeft – Bürgerin Stadt Oberndorf a.N.Dr. Foth – Präsident des Landgerichts Rottweil Nicko Pfisterer – ehemaliger Gemeinderat Oberndorf a.N. Manuela Schumann – Hauptamtsleiterin Oberndorf a.N. Markus Stein – Hauptamtsleiter Bad Dürrheim Valerie Alberti, Jamaal Hassoun u.v.m. – Nachbarn und viele andere Bürger, Kommunalbedienstete, Rechtsanwälte, Freunde.  Adressen werden bei Bedarf nachgereicht!!! Diese wenigen Zeugen werden bestätigen, dass ich zwar sehr rechtsbewusst und charakterstark bin, was manche Menschen nicht gerne sehen, ansonsten aber ein völlig unauffälliges Leben in der Mitte guter Bekannter und Nachbarn führe. Zudem schreibe ich öffentlich meinem blog. Dort kann jeder nach lesen, was ich so neben meinem bürgerlichen Leben so unternehme und es ist eine schöne Grundlage, sich einen ersten Einblick in mein Dasein zu verschaffen. Im Gegensatz zur Stadt Oberndorf a.N., zur Staatsanwaltschaft Rottweil, zum Landratsamt Rottweil etc. handele ich öffentlich und nicht im Verborgenen – ich habe nichts zu verheimlichen – im Gegensatz zu manch anderem, der auch noch über die Macht zu unvorstellbaren Grausamkeiten in der heutigen Zeit verfügt. Die Begutachtung von Bürgermeister Hermann Acker ist dagegen zwingend erforderlich und wird hiermit beantragt, da dieser regelmäßig lügt, den Gemeinderat mit seinen Vorlagen betrügt, Beitragserschließungsverfahren voraussichtlich federführend manipuliert, vor …………………………… nicht zurück schreckt, Vorteile gewährt usw. Es ist gerade zu lächerlich, dass das Gericht denjenigen, der diese Sachen versucht an`s Licht der Öffentlichkeit zu bringen, begutachtet und mundtot gemacht werden soll, während der eigentliche Täter und Aggressor Acker von allen Seiten geschützt und in Watte gepackt wird. Dieser Umgang mit meiner Person ist schon heute genauso beschämend wie der Fall Gustl Mollath und im Erfolgsfall für die deutsche Justiz noch viel beschämender – als ob man aus Fehler nichts lernen kann/möchte. Ist die Justiz im Landkreis Rottweil inzwischen derart in der Klemme, als dass eine rechtsstaatliche Bearbeitung meiner Angelegenheiten nicht mehr möglich ist, da in diesem fall alle Beteiligten erhebliche Beschädigungen erfahren würden? Vielleicht sollte vor einer Begutachtung endlich das Urteil im Verfahren Stadt Oberndorf ./. Thiemann (1 O 37/19) heraus gegeben werden oder die Petitionsberichterstattung im Landtag, die seit über einem Jahr nicht erfolgt ist – sicher nicht, weil weder er Stadt Oberndorf a.N. noch dem Landkreis etwas vorzuwerfen ist. Vielleicht sollte andererseits aber auch erst einmal ordentlich in den von mir vorgetragenen Fällen von der Staatsanwaltschaft Rottweil ermittelt werden und Verfahren nicht einfach im Falle einer Körperverletzung mit Vorlage zweier Atteste mitgeteilt werden, dass die Vorlage der (geforderten) Atteste auch nichts an der Einstellung der Ermittlungsverfahren ändert – ansonsten keine Begründung! Ich harre also wieder der Dinge, freue mich ein wenig über meine Siege vor Gericht, die aber scheinbar unsere „Beamten“ nur noch wütender und angriffslustiger werden lassen, da sie ein objektiveres Bild der Gesamtlage hier im Landkreis Rottweil und in der Stadt Oberndorf a.N. aufzeigen, als dieses gewünscht und gewollt ist. Bis demnächst aus diesem Theater – und auf: www.der-zeigefinger.de – ein blog der den Behörden etc. sehr weh tut. 

Hans Joachim Thiemann

Mail vom 30.08.2021 an das Amtsgericht Oberndorf a.N. in Sachen Prozess wegen Körperverletzung – Akteneinsicht:

Soeben gegen 16:20 Uhr habe ich vor Zeugen meinen unten stehenden Antrag persönlich unterschrieben in den Postkasten des Amtsgerichts Oberndorf a.N. eingeworfen. Ich bitte entsprechend mir nicht mitzuteilen, dass ein solcher Antrag nicht eingegangen ist, vernichtet wurde etc.. Solches Handeln bringt nur weiteren Ärger für sie und mich und wir können alle darauf verzichten. Gruß und schöne Woche Hans Joachim Thiemann   

Als Begründung für die Einsichtnahme möchte ich noch anführen, dass ich prüfen muss, ob meine teils im Original eingereichten Beweise wie Atteste, eidesstattliche Erklärung, in den Akten vorhanden sind oder diese vernichtet wurden – was ich leider nicht mehr ausschließen kann. Im Falle der Vernichtung bzw. Nichtvorlage muss ich diese erneut beschaffen!   

Sehr geehrter Herr Rach, sehr geehrte Damen und Herren, am 27.09.2021 findet eine öffentliche Verhandlung in der Sache Thiemann ./. Acker wegen ……………… im Amtsgericht Oberndorf a.N. statt. Meine Klageschrift zu dieser Klage wurde mehrfach von ihnen abgewiesen, so dass ich nicht mehr feststellen kann, was inzwischen prozessordnungsgemäß anerkannt beim Amtsgericht Oberndorf a.N. zu dieser Klage vorliegt? Ich habe deshalb vor einer Woche, am 23.08.2021, einen persönlich unterschriebenen Antrag auf zeitnahe Einsicht in ihre Akte beim Amtsgericht Oberndorf a.N. eingereicht, um eine weiter gehende Klageschrift vorbereiten zu können. Bis heute habe ich keine Antwort, keinen Terminvorschlag, keine Reaktion des Amtsgerichts Oberndorf a.N. erhalten. Es kann doch nicht so schwer sein, im Sekretariat einen Termin zur Einsichtnahme zu bestimmen und diesen dem Antragsteller mitzuteilen? Zumindest bin ich es aus meiner beruflichen Laufbahn gewöhnt, das eine derartige Anfrage in wenigen Tagen mit einem zeitnahen Termin bearbeitet wird. Sollte das Amtsgericht Oberndorf a.N. versuchen, mir immer wieder weitere Steine zu dieser Klage in den Weg zu legen werde und muss ich dagegen vor gehen – was ich gerne vermeiden möchte – denn nach meinen Klagen gegen einen Polizeibeamten, gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil (in Wartestellung) gegen die Stadt Oberndorf a.N., gegen das Landratsamt Rottweil (liegt bei der Staatsanwaltschaft, die sich auch nicht rührt) habe ich inzwischen genug, gegen diese „Institutionen“ zu gewinnen und nichts ändert sich!!! 

Heute Nacht habe ich mir überlegt, evtl. gegen diese Beamten einen Strafantrag wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bei der Staatsanwaltschaft Rottweil einzureichen – aber die Gefahr ist bisher noch zu groß, dass die Folge ein massives Vorgehen dieser Beamten gegen mich ist und die „geschützte Person“ sich in`s Fäustchen lacht. Dass Richter Rach rechtsstaatliche Verfahren führen kann habe ich erleben dürfen – darf er es in meinem Fall etwa nicht und wer zieht die Fäden im Hintergrund – eine „geschützte Person“, die im Verborgenen arbeiten und ihre Intrigen spinnen darf, nehme ich an? Bitte senden sie mir noch für diese Woche einen Einsichtnahmetermin zum Dokumentenabgleich zu – s.u.. Herzlichen Dank  Hans Joachim Thiemann P.S. Ich reiche den Antrag auch noch unterschrieben ein, falls sie ihn als Mail in den Reißwolf befördern werden!     Sehr geehrte Damen und Herren, da es in der Vergangenheit zum Prozess Thiemann ./. Acker wegen Körperverletzung immer wieder Ungereimtheiten bzgl. der von mir eingereichten Schriftsätze gab bitte ich um einen Termin zur Einsichtnahme in die beim Amtsgericht Oberndorf a.N. vorliegende Verfahrensakte. Nur durch die Prüfung der bereits beim Amtsgericht Oberndorf a.N. vorliegenden und anerkannten Schriftsätze, Atteste, eidesstattliche Erklärungen etc. ist es mir möglich, den Verfahrensstand nachzuvollziehen.  Ich bitte deshalb schnellst möglich um einen Einsichtnahmetermin, da insb. meine verfahrenserheblichen Zeugen bisher nicht geladen wurden. Ich bin werktags ab 11:00 Uhr verfügbar und hoffe, dass ich noch diese Woche Einblick in die Verfahrensakte nehmen kann. Ich komme in`s Amtsgericht! Eine Übersendung ist nicht notwendig! Herzlichen Dank Hans Joachim Thiemann

Mail vom 24.08.2021 in Sachen Richter Rach – Amtsgericht Oberndorf a.N.:

Hallo zusammen,
heute habe ich in Vorbereitung auf meinen Gerichtstermin am 27.09.2021 um 13:00 Uhr im Amtsgericht Oberndorf a.N. einer Verhandlung durch Richter Rach beigewohnt.
Richter Rach ist auch der Vorsitzende Richter in meinem Prozess gegen Hermann Acker wegen ……………………..
Es ging in diesem Verfahren um einen unglücklichen Verkehrsunfall zwischen einer jungen Radfahrerin und einem jungen Autofahrer, bei dem sich die Radfahrerin verletzt hatte und nun auf Schmerzensgeld klagt.
Die Verhandlung lief so ganz anders ab als meine Verhandlung unter Richter Lutz-Hill im ersten Verfahren in dieser Sache – s.a. Anlage.
Die Parteien durften ausführen und sogar aussprechen, sie durften den Richter höflich unterbrechen ohne mit einer Strafe bedroht zu werden, die Anwälte haben neben der Radfahrerin Aufstellung genommen, als diese beim Richter am Tisch ein Foto erläutern sollte, welches nicht durch den Richter in wesentlichen Teilen auch noch abgedeckt wurde und sie wurden nicht am Platz festgehalten und permanent ermahnt, ein Attest wurde zur Kenntnis genommen und sicher auch gewertet und die Verletzungen noch einmal bei der Radfahrerin abgefragt, die Anwälte argumentierten ruhig, ohne die gegnerischen Partei anzugreifen und unter Druck zu setzen usw. – es war eine völlig andere Verfahrensführung, als ich es unter Lutz-Hill erleben musste – und die Zuschauer und der Zeuge ebenso – s. Anlage.
Hätte bereits bei der ersten Verhandlung eine solche, objektive Verhandlungsführung stattgefunden wäre Acker nach gesundem Menschenverstand bereits damals zur Schmerzensgeldzahlung verurteilt worden, denn es gibt nach menschlichem Ermessen und den vorliegenden Hinweisen, Beweisen, Attesten, Zeugenaussagen und Acker`s eigenen Widersprüchen nur eine Deutung, das Acker in der Sache wieder lügt (was nicht überrascht) und ich die Wahrheit sage (was auch nicht überraschen sollte, da es bisher immer so war!).
Ich bin also sehr gespannt, ob Richter Rach diese objektive Verfahrensführung auch in meinem Fall beibehalten kann / darf.
Übrigens lag die Forderung der Klägerin in dem beobachteten Fall bei 2.500 € – für Prellungen!
Dagegen ist meine Forderung i.H.v. 650 € wieder ein Nasenwasser und auch nur als Merkzeichen zu verstehen, dass Acker ein ganz mieser Zeitgenosse ist.
Wenn meine Situation finanziell nicht so angespannt wäre würde ich den Betrag sogar an diejenige Einrichtung spenden, der die Staatsanwaltschaft Rottweil diesen Strafbefehl (zu Unrecht) vorenthalten hat!!!
Die Staatsanwaltschaft Rottweil wird vor Gericht hoffentlich ihre nicht nachvollziehbare Entscheidung begründen, auf der u.a. die Verteidigung fußt, man kann ja schlecht argumentieren, dass Acker eine „geschützte Person“ ist und nicht für seine Schandtaten verurteilt werden darf  oder doch ?
Ich habe bis heute keine nachvollziehbare Begründung für diese Entscheidung bekommen außer der Aussage, dass man dem Täter und notorischen Lügner (Hermann Acker) glaubt und meinem Zeugen, meiner Ärztin und mir nicht glaubt – Punkt, so einfach ist hier im Kreis Rottweil der Schutz einer „geschützten Person“ – unfassbar, aber wahr und so geschehen und nachweisbar.
Jetzt muss ich noch meinen Schriftsatz neu einreichen, da durch die mehrfache Nichtanerkennung meiner Klage nicht mehr klar ist, was nun vom Amtsgericht als prozessordnungsgemäß in`s Verfahren eingeführt und eingestellt gilt – doppelt hält bekanntlich besser. Hoffentlich ist das kein Vorbote auf eine ebenso „getürkte“ Verhandlung wie unter Lutz-Hill.
Acker hat im Übrigen, im Gegensatz zu mir, keinerlei neue Argumente angeführt und nur auf die Klageabweisung bestanden – unter Lutz-Hill (s. Anlage) wäre selbst das vermutlich ausreichend gewesen  – hoffentlich ist das unter Richter Rach anders und das Verfahren objektiv nicht zu beanstanden, denn wer weiß, wer hier im Hintergrund alles die Fäden zieht!!!
Soweit für heute
Hansjo

Mail vom 20.08.2021 an verschiedene Gemeinderäte in Sachen Zeugenladung Günter Danner im Prozess Thiemann ./. Acker:

Sehr geehrte Gemeinderäte,
heute sende ich euch eine Mail mit der Bitte, diese an Stadtrat Günter Danner weiter zu leiten.
Der Prozess gegen BM Hermann Acker wegen …………………………. vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. biegt auf die Zielgeraden ein – Verhandlungstermin ist Montag, der 27.09.2021 um 13:00 Uhr!!! – falls der Termin nicht wieder verlegt wird.
Heute Nacht habe ich mir überlegt, dass ich bisher noch keinen Gemeinderat der Lüge bezichtigt habe bzw. keinem Gemeinderat eine Lüge nach weisen konnte – im Gegensatz zu Acker, Leopold, Lübke!
Entsprechend werde ich Herrn Günter Danner als weiteren Zeugen des ……………….. von BM Acker gegen meine Person als Zeugen benennen und damit zumindest auf seine Ehrlichkeit setzen.
Er hatte direkte Sicht von seinem Sitzplatz aus auf die Tat und hat ganz sicher gesehen, wie mich…………………….. rückwärts, in den Saal, geschleudert hat.
Allein diese Aussage reicht schon, die ……………. Aussagen von Acker über seinen angeblichen Laufweg um mich herum als Lüge zu entlarven.
Ich bin sehr gespannt, ob sich Herr Danner auf sein schlechtes Gedächtnis berufen wird, was ebenfalls meiner Meinung nach gelogen wäre, denn er weiß heute sicher noch ganz genau was er gesehen und gehört hat – dazu war der Vorgang zu gewalttätig bzw. zu besonders.
Durch sein kurzes Auflachen hat er zu dem ein deutliches Zeichen von sich gegeben, dass er mich hat „fliegen“ sehen und vor Schmerz schreien hören.
Vielleicht wird er aber auch lügen? Ausschließen möchte ich das ganz sicher nicht! Dann wird er der erste Gemeinderat sein, dem ich auch eine Lüge im Amt bzw. vor Gericht als Zeuge unterstellen werde und alle wissen, dass ich Recht habe – das sollte Herr Danner sich vor seiner Aussage genau überlegen!
Über das Wochenende werde ich, nachdem Richter Rach bisher keine Zeugen geladen hat (die ich natürlich bereits beantragt habe), meine umfassende Klageschrift fertigstellen (einschließlich einer weiteren Zeugenliste) und sie dann, vermutlich am kommenden Dienstag, beim Amtsgericht Oberndorf a.N. persönlich abgeben.
An diesem Dienstag verhandelt Richter Rach am Vormittag verschiedene Sachverhalte und ich werde mir diesen Richter und seine Verhandlungsführung genau ansehen. Schließlich analysiert man auch im Sport seine Gegner vor dem Spiel und je besser das gelingt, desto höher ist die Chance, das Spiel zu gewinnen.
Nachdem mich bereits Richter Lutz-Hill (s.a. Leserbrief von Herrn Maier im Schwabo zu dieser Person und seiner Verhandlungsführung) und Richterin Schweizer auf das Übelste „abgezogen“ haben hoffe ich, dieses Mal deutlich besser vorbereitet zu sein, um nicht wieder unter die Räder und den Beamtenkarren zu kommen – aber vielleicht überrascht uns Richter Rach mit einer fairen, professionellen und rechtsstaatlichen Verhandlungsführung?

Leider habe ich wenig Hoffnung darauf, nach dem was ich schon alles erleiden musste – aber es gibt auch unter den Beamten ehrliche, faire, kompetente und rechtsstaatlich agierende Menschen – nur bringen die es eben nicht so weit auf dem Weg durch viele Verdauungstrakte nach oben und werden auf die Dauer ihres Beamtendaseins rund und für das jeweilige System passend geschliffen.
Herzlichen Dank für die Weiterleitung und falls keiner von euch dieses tut – Herr Danner wird die Ladung schon bekommen !
Schönes, warmes und friedliches Wochenende wünscht

Hans Joachim Thiemann

Opfer

Mail vom 18.08.2021 in Sachen Verhandlungstermin in der Sache …………………………… am 27.09.2021 um 13:00 Uhr im Amtsgericht Oberndorf a.N.:

Hallo Leute,
heute kam die Terminierung des Verhandlungstermins gegen BM Hermann Acker wegen …………………………………. vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. am 27.09.2021 um 13:00 Uhr – bitte unbedingt vormerken!
Acker wird wieder von Hesselbach vertreten, die hoffentlich in diesem Verfahren nicht auf die Zugeständnisse und Hilfen des Richters, wie zu Zeiten von Richter Lutz-Hill geschehen, hoffen kann.
Die Verhandlung findet am 27.09.2021 um 13:00 Uhr im Amtsgericht Oberndorf a.N. statt. Ich hoffe auf zahlreiches Erscheinen Oberndorfer Bürger und vielleicht, ausnahmsweise, der Presse!?
Frau Hesselbach möchte die Klage unbedingt sofort aufgrund eines vorliegenden rechtskräftigen Urteils für erledigt erklären.
Meines Wissens nach gibt es in Deutschland aber die Möglichkeit, auch in solchen Verfahren erneut Klage einzureichen und mit weiteren Beweisen, neuen Zeugen, ärztlichen Vorträgen die Klage erneut zu verfolgen.
Natürlich bin ich auch in diesem Fall wieder auf das Gericht angewiesen, denn wenn dieses meine Zeugen nicht lädt, meine Atteste nicht anerkennt, die Erklärung an Eides Statt nicht zur Kenntnis nehmen möchte, die Ungereimtheiten und Widersprüche in den verschiedenen Aussagen des Täters abweist und den notorischen Lügner und Choleriker Hermann Acker als wahrheitsliebendes friedliches Schäfchen wertet bin ich chancenlos.

Was ich erwartet habe ist – Acker gibt keine Erklärung an Eides Statt zu dem Vorfall ab wie mein Zeuge!!!

Die Gefahr, dass vielleicht doch ein bisher schweigender Gemeinderat die Szene beobachtet hat und ihm nun, nachdem Acker auch gegen die Gemeinderäte vorgeht (Hinweis auf persönliche Haftung!!!) in die Parade fährt ist tatsächlich gegeben und eine Lüge im Zuge einer eidesstattlichen Erklärung kann selbst Acker nicht mehr aussitzen oder abwehren – hoffe ich.
Umso wichtiger ist die Teilnahme von vielen Bürgern, die im Zweifel auch den Mumm haben, die Gerichtsverhandlung, so wie sie stattgefunden hat, vor dem Landgericht im Zuge einer Revision oder Berufung wieder zu geben.
Dieses Mal habe ich keinen ackerdienlichen Anwalt, der mir eine Berufung verweigert und ich werde, sollte das Urteil erneut gegen mich ausfallen, diese Klage auf jeden Fall weiter betreiben.
Deswegen werde ich besonderen Wert auf die Protokollführung legen und immer und immer wieder, wenn der Richter gerne nicht diktieren möchte, die Protokollierung der Verhandlung verlangen. Nur so ist ein Protokoll auch sachdienlich.
Zudem werde ich noch einen ausführlichen Schriftsatz bei Gericht einreichen, in dem in einem Schreiben alle Fakten, Zeugen, Beweise usw. zusammen geführt und vorgetragen werden – Gott sei Dank benötige ich dafür keinen Anwalt, der dieses Schreiben, warum auch immer, einfach nicht einreicht – s. Prozess 1 O 37/19 Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann
Jeder Bürger und Gemeinderat, der Kenntnis von der Sache hat, weiß, dass ich die Wahrheit sage und Acker lügt. Doch dieses vor den ackerschützenden Behörden und Institutionen bestätigt zu bekommen ist ohne eine Kameraaufzeichnung einschließlich eines während der Tat neben dem Täter stehenden Richters sehr schwer – und selbst dann hat der Richter vermutlich gerade weg gesehen und nichts mit bekommen.
Ist Acker eine „geschützte Person?
Natürlich ist er das
und vielleicht habe ich das in 3 Monaten vom Landratsamt Rottweil auch schriftlich, falls sein Schutz die potentielle Anzeige wegen meiner Hunde nicht umfasst.
Ich hoffe, am 27.09.2021 mit meinen Zeugen, Beweise, Attesten, eidesstattlichen Erklärungen etc. das Gericht vom tatsächlichen Hergang der Tat überzeugen zu können – wenn es sich darauf einlässt!
Gruß und hoffentlich bis dann
Hansjo

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 16.08.2021 in Sachen Schadenersatzforderung wegen rechtswidriger Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung:

Sehr geehrte Frau Mayländer, 

leider bekomme ich keine Antwort auf meine Frage zum Abschluss der Ermittlungen wegen der Veröffentlichung in der Lehmann-Sache. Auch Ihre Klage gegen mich vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. ruht – vermutlich nach Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Amtsgericht Oberndorf a.N., von wo aus ich in der Sache auch nichts mehr höre. Zuerst wollte man mich mit kürzesten Fristen und Terminen unter Druck setzen und nach dem das nicht funktioniert hat gibt es keine Fortschritte mehr und man spielt auf Zeit. Diese einseitigen Zugeständnisse der Staatsanwaltschaft Rottweil an sich selber und vom Amtsgericht Oberndorf a.N. müssen Ihnen doch hochnotpeinlich sein, so offensichtlich diese sind? Bitte geben Sie mir jetzt endlich Nachricht, wann ich meine Schadenersatzklage gegen Sie beim Amtsgericht einreichen kann und Sie das verdammte Verfahren endlich abgeschlossen haben? Die Entscheidung des Landgerichts Rottweil in der Sache datiert aus dem November 2020! Und bitte forcieren Sie Ihre vier Klagen vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. gegen mich oder ziehen Sie diesen Mist endlich zurück. Sie und Ihr ganzes Heer an Beamten seit vielleicht unantastbar, aber nicht im gesellschaftlichen Ansehen und jeder der meinen blog liest weiß, was Sie und die anderen für verquere Rechtsauffassungen vertreten, die ganz sicher nicht mit den Meinigen übereinstimmen. Nicht umsonst wird der Ruf nach einer unabhängigen Prüfungseinrichtung für Polizei und Staatsanwaltschaft immer lauter – Ihr seit nach meiner Auffassung nur noch ein williges Werkzeug weisungsgebundener Aufträge und das hat nichts mehr mit eurem eigentlichen Auftrag für uns Bürger zu tun!!! Also melden Sie sich endlich, wenn Sie keine „Beamtenmemme“ sein wollen, die sich hinter der übergeordneten Ebene und anderen Behörden und Politikern verstecken muss !!! Vielleicht verklagen Sie mich wegen dieser Frage zum 5. Mal und der Petitionsausschuss nässt sich vor Lachen über Ihr Textverständnis erneut in`s Höschen? Sie können solchen Mails entgehen – machen Sie einfach ordentliche Arbeit, dann hören und lesen Sie nichts mehr von mir – so einfach, so unmöglich für Sie – vermute ich – sehr schade 

Hans Joachim Thiemann 

Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 08.08.2021 in Sachen Klage wegen ……………………………………Acker:

Sehr geehrter Herr Rach, für den Fall, dass Rechtsanwältin Hesselbach erneut BM Acker bei der Klage wegen …………………………… anwaltlich vertritt, rege ich an, auch Frau Hesselbach einer „Begutachtung“ zu unterziehen, denn Sie scheint tatsächlich und nicht nur vom Amtsgericht Oberndorf a.N. vermutet, Probleme bei der Einschätzung der Schwere einer Tat zu haben? Im Zivilprozess 1 O 37/19 vor dem Landgericht Rottweil hat Frau Hesselbach die Klage der Stadt Oberndorf a.N. gegen mich auf Unterlassung in ca. 60 Punkten anwaltlich vertreten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass Frau Hesselbach bei dieser eigenen Klage zu 90 % verloren hat. Die bei mir verbleibenden Unterlassungen sind dabei nur dem Umstand geschuldet, dass meine Anwälte ebenfalls für Acker und die Stadt und nicht für meine Interessen gearbeitet haben – Nachweis kann erbracht werden bzw. ist teilweise sogar dem Urteil zu entnehmen. Ich hoffe, diese „Anwälte“ haben sich damit verdient, was sie mit ihrer Vertretung meiner Person gegen meine Interessen erreichen wollten bzw. was ihnen versprochen wurde? Das bedeutet, dass Frau Hesselbach eine aussichtslose Klage, wie von mir sofort erkannt, über 2,5 Jahre gegen mich betrieben hat, mit den begleitenden negativen Auswirkungen auf meine Person. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass das Amtsgericht Oberndorf a.N. mir unterstellt, in einem anderen Verfahren „die Schwere“ der Tat nicht zu verstehen (selbst der Petitionsausschuss hat das Verständnis der Staatsanwaltschaft Rottweil in Sachen Mayländer/Acker in`s Lächerliche gezogen!), ermuntere ich das Amtsgericht Oberndorf a.N., Frau Hesselbach bzw. der Stadt Oberndorf a.N. ebenfalls einen Pflichtverteidiger zur Seite zu stellen und sie zusätzlich einer „Begutachtung“ zu unterziehen – wie auch BM Hermann Acker.  Um unsere Klagestatistik Stadt etc. gegen Thiemann weiter zu vervollständigen darf ich Ihnen ansonsten mitteilen, dass Frau Hesselbach auch die Prozesse des Stadtrats Danner vor dem Landgericht Rottweil und gegen den Polizeibeamten Lehmann vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. sowie das arbeitsrechtliche Verfahren zu meiner rechtswidrigen fristlosen Kündigung in 2013/14 vor dem Arbeitsgericht VS gegen mich geführt und verloren hat. Dass unsere Politiker bei einer derart klaren Wahrheitsstruktur zwischen Acker und meiner Person immer noch Acker den H… abputzen ist mir völlig unverständlich – der Mann gehört aus dem Verkehr gezogen und das Verfahren wegen ………………………… wird ein weiterer Meilenstein zu diesem Unterfangen sein. Acker ist für mich eine Schande für alle Bürgermeister des Landes! Frohes Schaffen   

Hans Joachim Thiemann           

Sehr geehrter Herr Rach, 

vielen Dank für die Einleitung des Verfahrens gegen Hermann Acker wegen ………………. – s. Anlage. Bitte denken Sie deshalb an meine Anträge zur Zeugenladung und zur Begutachtung von Hermann Acker in Bezug auf seine cholerische und……………… Art und Amtsführung. Beide Charaktereigenschaften sind für dieses Verfahren von besonderer Bedeutung, u.a. als Nachweis für den ………………………. (Choleriker) und seine, immer wieder angepassten falschen Aussagen zum Tathergang (Lügen, falscher Lageplan). Als Zeugin benenne ich weiterhin Frau Mayländer von der Staatsanwaltschaft Rottweil. Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat zuerst …………………….. des Täters Acker geahndet um dann, nach erweitertem Vortrag des Täters(!!!), die Bewertung umzukehren und den Täter frei zu sprechen. In der öffentlichen Verhandlung wird dieser Umstand zu klären sein! Ebenfalls bitte ich um Anforderung der Unterlagen zum Vorfall in Bezug auf die Randale von Hermann Acker in Geisingen vor dem Haus seiner damaligen Frau, da mir keine Aussage bzw. Unterlageneinsicht vom Polizeirevier Balingen und der Staatsanwaltschaft Hechingen gewährt wurde. Ersatzweise stelle ich schon heute den formalen Antrag auf Zeugenbefragung des Täters Hermann Acker, um diesen Umstand der Randale aufklären und im Gericht ordnungsgemäß vortragen zu können. Bitte nehmen Sie auch den Ausraster von Hermann Acker im Zuge der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 zur Kenntnis – Zeugen: Gemeinderäte der Stadt Oberndorf a.N., Mitarbeiter – z.B. Hans Joachim Ahner usw.. Hierbei hat Hermann Acker meinen Klarsichtumschlag mit meiner Hundesteuer nach Einreichung mit einer Handbewegung durch den Raum geschleudert. Über die ordnungsgemäße Verwendung meiner Einzahlung habe ich bis heute keinen Nachweis erhalten, so dass ich Strafantrag wegen Untreue gegen Bürgermeister Hermann Acker gestellt habe. Weitere cholerische Ausraster des Täters werde ich in der öffentlichen Verhandlung im Rahmen der Befragung des Täters heraus arbeiten und nicht nur schriftlich vortragen. Ich hoffe auf einen baldigen Termin zur öffentlichen Verhandlung und bin gespannt, ob Frau Hesselbach noch Herrn Acker vertreten wird? Herzlichen Dank und frohes, Ergebnis offenes Schaffen 

Hans Joachim Thiemann 

P.S. Ich hoffe auf viele Zuhörer!!!