Aldibaugenehmigung – Ackerwahnsinn – nicht zu verwechseln mit Rinderwahnsinn – Mail an verschiedene Gemeinderäte vom 04.03.2022:
Sehr geehrte Gemeinderäte,
was sagt ihr dazu, dass das Landratsamt Rottweil die Entscheidung über meinen Einsichtnahmeantrag in die Aldi-Verträge bis zur endgültigen Entscheidung in der Aldi-Sache zurück stellt – vielleicht 1 – 2 Jahre – (Klatt – Landratsamt Rottweil, Du machst Dich in hohem Maße mitschuldig am Oberndorfer Unrecht!!!), Acker und die Oberndorfer Stadtverwaltung aber genau gegenteilig noch schnell das Baugenehmigungsverfahren für den Aldi durchwinken möchten?
Das ist Politik, das ist kriminell, das hat Herr Maier nicht besser verdient – aber vielleicht verdient ja Acker so besser oder warum hält er sich nicht an seine Versprechen?
Es stinkt alles derart zum Himmel, dass Oberndorf a.N. in eine Pestwolke eingenebelt ist, die dem ein oder anderen sensiblen Gemeinderat anscheinend die Vernunft raubt – und den Beamten in den ackerunterstützenden Behörden scheinbar ebenso – soweit sie dieses Unrecht nicht sogar vorsätzlich unterstützen, fördern, vertuschen etc.!
In der Ukraine ist Krieg – aber dort dürfen sich die Leute wenigstens, unter Einsatz ihres Lebens, mit der Kalaschnikow gegen den Aggressor wehren. In Deutschland wird man vom System und seinen Handlangern heimlich still und leise ausgemerzt.
Sonnige Grüße
Hansjo
P.S.
Es geht nicht um mich – es geht um den untadeligen, steuerzahlenden Bürger Maier und das bereits am ihm begangene und das anscheinend noch folgende Unrecht!
Sehr geehrte Gemeinderäte,
jetzt muss ich mir noch einmal Luft machen, nachdem Acker versucht, euch endgültig lächerlich zu machen.
Warum gibt niemand von euch eine Antwort zum Stand der Einsichtnahme?
Meint ihr wirklich, dass ihr euch damit vor einer Veröffentlichung im blog oder einem konspirativen Kontakt mit mir schützt?
Vielleicht sogar richtig, aber ihr schützt vor allem Acker in seinem absolut widerlichen, bürgerfeindlichen und willkürlichen Handeln in der Sache und seiner erkennbaren Absicht, zum Schluss seiner Amtszeit und kurz vor eurer Einsichtnahme, nach der sein Kartenhaus zusammen fallen wird, noch die Pflöcke für den Aldi einzuschlagen.
Euch wird er nach der Einsicht in die Aldi-Verträge als Anhänger verlieren – das weiß Acker – aber den Aldi kann er sich als Freund für die Zukunft erhalten – wer weiß für was das noch gut ist – vielleicht wird er Aldi-Repräsentant und Discounter-Klinkenputzer nach Ende seiner Amtszeit in Oberndorf a.N.?
Falls ihr soviel Angst vor mir habt – gebt doch bitte Herrn Maier eine Rückmeldung oder ein Statement an die Presse, die eine solche Mitteilung eines Gemeinderats nicht auch noch verschweigen könnte – oder doch?
Zeigt Engagement und die Absicht, die Einsichtnahme umgehend durchzuführen und nicht nur ein weiteres mal nur Lippenbekenntnis und Schwanzeinziehen!
Ich versuche immer und immer wieder an eure Ehre und euren Eid für die Oberndorfer Bürger (ihr habt nicht auf Acker persönlich, wie damals auf Adolf, geschworen, sondern auf die Bürger Oberndorfs) zu erinnern – vergeblich anscheinend und so unendlich bitter für alle Seiten – nur nicht für Acker, der euch anscheinend genau einschätzen und lenken kann?
Bitte denkt darüber nach und handelt vor allem umgehend!
Hans Joachim Thiemann
Aldibaugesuch – Ackerirrsinn – Mail vom 04.03,2022:
Hallo ,
danke für die Info – aber Du musst die Gemeinderäte informieren – nicht mich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nur die Gemeinderäte sind in der Lage, dieses Kriminalstück von Acker und Konsorten zu unterbinden.
Wenn ich was schreibe macht die Gemeinderats-Clique das Gegenteil von dem, was ich anprangere oder fordere.
Ich kann Dir nicht wirklich helfen – nur rechtlich. Ich begleite Dich bei der Einsichtnahme – aber es wird nicht helfen – Einsprüche und sind sie noch so berechtigt werden abgewiesen – von der Stadt Oberndorf a.N., dann vom Landratsamt Rottweil und schließlich vom Regierungspräsidium Freiburg und bevor Du ein Klageergebnis hast, hat der Aldi seine Baugenehmigung und gebaut – dann bleibt nur noch die Selbstjustiz, da die Justiz ja bekanntlich und nachweislich blind ist!
Alle Behörden sehen und erkennen was hier in Oberndorf a.N. geschieht – bis zu Kretschmann und Strobl! Diese Behörden und Beamten interessierst Du einen Scheißdreck, sie sind ausschließlich am Ackerschutz interessiert und wenn Du und ich über die Klinge springen sind das notwendige Kollateralschäden – mehr nicht! Sie Beamten haben nicht mal ein schlechtes Gewissen, so abgestumpft und Obrigkeitshörig diese Spezies inzwischen nach 140 Jahren ist.
Was kann man auch erwarten, wenn ein potentieller Wirtschaftskrimineller und eine Lügnerin und Betrügerin (gegenüber ihren Lesern) unser Land repräsentieren – der kriminellen Energie wird sogar von höchster Stelle Vorschub geleistet!
Acker stellt sich außerhalb des Rechts – da bin ich machtlos und nur der Gemeinderat kann eingreifen, in dem er Acker auffordert, das Baugenehmigungsverfahren, wie doch sogar von ihm selber mitgeteilt, ruhen zu lassen, bis die Einsicht erfolgt ist. Aber was interessiert diesen Halunken sein Geschwätz von gestern und die Gemeinderäte schalten ab, denken nicht mit, sind überfordert, interessieren sich für uns Bürger einen Scheiß!
Acker wird versuchen, die Einsicht in die Aldi-Unterlagendurch den Gemeinderat hinaus zu zögern, die Unterlagen zu cleanen, Teile der Verträge zu verheimlichen und das Aldi-Baugesuch durch zu winken – so einfach, so genial, so k………
Sein Nachfolger wird anhand der Beweise für die Verfahrensmanipulation durch Stadtbaumeister Lübke, den unterwertigen Kaufpreis, die Behandlung des Altlastenrisikos usw. kapitulieren. Acker möchte dem Aldi also noch sein Abschiedsgeschenk überreichen – was der Aldi ihm überreicht entzieht sich meiner Kenntnis – ich weiß nur, was der real ihm immer wieder im Zuge des Neubaus auf dem Lindenhof überreicht hat – ich war teilweise der Überbringer dieser Nettigkeiten von Herrn Hagenlocher (damaliger Marktchef) – keinen Kugelschreiber!!!
Die Presse muss darüber berichten, denn was Acker auf seine letzten Tage macht ist absolut unfassbar und skrupellos. Er weiß, er hat nichts mehr zu verlieren und er wird versuchen, Dich noch maximal zu beschädigen – wirtschaftlich und gesundheitlich – ich kenne das zur Genüge.
Das Du die Gemeinderäte scheinbar immer wieder außen vor lässt macht mich einfach nur traurig. Ich kämpfe mir den Arsch gegen das Oberndorfer Unrecht ab und jeder einzelne Gemeinderat ist verantwortlich und gehört für solche Entscheidungen in die Öffentlichkeit gezerrt und mit seinem Handeln konfrontiert – wie soll sich sonst etwas ändern!?
Also – mach Dich bemerkbar – Dein Anwalt kann und wird Dir nicht helfen!!!
Sonnige Grüße
Hansjo
Ich habe heute wieder mein Haus inseriert, ich bin vollständig desillusioniert, was das deutsche Rechtssystem anbetrifft, die streng geschützten kriminellen Beamten usw. – eine Bekannte liegt mir seit Jahren in den Ohren, das es hier für mich viel zu gefährlich ist und ich unbedingt weg muss! Sie hat Recht!
Sonntag ist die erste Besichtigung!
Meine gute Bekannte hat in Norddeutschland ein 13-Familienhaus gekauft und bewohnt es noch alleine – ich bin jederzeit herzlichst willkommen – nur meine vier Hunde nicht – ich bräuchte auch nur 10 Wohnungen für meinen Krempel.
.Mail an den VGH-Mannheim vom 13.07.2021 in Sachen Dienstaufsichtsbeschwerde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erlaube ich mir bzgl. meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter des VGH-Prozesses Maier ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen Normenkontrolle doch noch einige wenige Sätze zu ihrer effizienten, kurzen und nichtssagenden Abwehr dieser Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben. Inzwischen habe ich viele Dienstaufsichtsbeschwerden geschrieben. Alle hatten einen realen, tatsächlichen, nachweisbaren und für die Betroffenen wenig schmeichelhaften Grund der Beschwerde!!! Alle Beschwerden wurde abgewiesen!!! Manche Dienstaufsichtsbeschwerden wurden nicht einmal beantwortet (z.B. Stadt Oberndorf a.N.), andere ohne Begründung zurück gewiesen (u.a. Landratsamt Rottweil). Wieder andere enthielten eine Begründung, die jedoch nichts mit der Beschwerde zu tun hatte, so dass deren Verständnis für die Ablehnung ohne Begründung ebenfalls offen blieb. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sticht jedoch aus der Vielzahl von Beschwerden hervor. Es handelt sich um meine Beschwerde über eine Richterin am Amtsgericht Oberndorf a.N., u.a. wegen Verfahrensmängeln (vermutlich ein unverzeihlicher Einzelfall einer überforderten Behörde?). Hier wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde ernst genommen und die Richterin tatsächlich um Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Diese mir zur Kenntnis gebrachte Stellungnahme war jedoch so sau blöd, dass ich im Anschluss ein Schreiben des Landgerichts Rottweil erhielt, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass das Engagement dieser Richterin am Amtsgericht Oberndorf a.N. zwischenzeitlich beendet wäre und ich sie deshalb auch nicht mehr als Richterin in meinen Amtsgerichts-Verfahren haben würde. Eine weitere Antwort oder Stellungnahme zu meiner Beschwerde erhielt ich nicht. Nun haben sie den Vogel abgeschossen, in dem sie mir in wenigen mageren Sätzen sinngemäß mitteilen, dass ihre Richter unantastbar sind. Leider frage ich mich folgend, ob es bürokratische Vorgaben zur inhaltlichen Behandlung bzw. Ausfertigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gibt, denn diese ist neben der Klage das schärfste Schwert für uns Bürger, Ungerechtigkeiten, Fehlverhalten, falsche Entscheidungen usw. anzumahnen und ich war vor Jahren noch der Auffassung, sogar eine Begründung für die jeweilige Abweisung der Beschwerde erhalten zu müssen – wie dumm ich doch damals war . Die Einen antworten nicht einmal auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde (die Rechtsaufsicht unternimmt natürlich nichts) und andere holen tatsächlich und vorbildlich eine Stellungnahme des Beschwerten ein, um ihn dann schützend aus der Schusslinie zu ziehen – trotzdem vermutlich ein Ausrutscher, welchen sie sichj natürlich nicht leisten – sie sind ja der große Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Was haben sie bzw. ihre Richter zu verbergen, dass ich von diesen Damen und Herren bzw. vom Vorsitzenden, „Dr. Unantastbar“, keine Stellungnahme zu meiner Beschwerde erhalte? Hat er bzw. das Gericht vielleicht weisungsgebunden gehandelt und geurteilt, wie vermutlich die Staatsanwaltschaft Rottweil bei der Bewertungsumkehr in Sachen „Berührung“ Acker gegen meine Person von höchsten öffentlichen Interesse der Strafverfolgung in kein Interesse an der Strafverfolgung (Einstellung der Ermittlungen und Rücknahme des Strafbefehls über 500 €?) oder wie evtl. das Landgericht Rottweil bei der Änderung der Verfügung vom Mai 2020 in Sachen abgelehntem Unterlassungsanspruch der Stadt Oberndorf a.N. mit unfassbarer und unangekündigter Änderung dieser Verfügung im Urteil auf Unterlassung durch meine Person (1 O 37/19) – wer kann so etwas anweisen, wer kann mich im Urteil derart straffrei verarschen – es muss vermutlich, im Falle der Bestätigung, von ganz weit oben kommen. Soll oder muss ein solches Verhalten an ihrem Gerichtshof verschleiert werden? Ich erwarte nach wie vor eine ordentliche Stellungnahme zum gerügten Verfahren, insb. da es sich nicht vorwiegend um das Urteil (natürlich als Folge der erkannten Urteilsvorbereitung durch das Gericht auch), sondern vielmehr um die aus meiner Sicht scheinbar weisungsgebundene und zielorientierte Verfahrensführung, mit dem dann durch das Gericht erarbeiteten und vorbereiteten Urteil geht. Ich freue mich auf ihre intelligenten und aussagekräftigen Zeilen und insb. Begründungen des VGH-Handelns, zu meinen doch schwerwiegenden Befürchtungen und Beobachtungen in Bezug auf den zeitweisen Verlust des rechtsstaatlichen Handelns unserer Justiz (natürlich nicht nur der ihren!). Frohes rechtsstaatliches Schaffen
Hans Joachim Thiemann zutiefst von unserer Strafverfolgung und Justiz verunsicherter Bürger
P. S. Liebes Amtsgericht Oberndorf a.N., wann geht es mit der mir angedrohten Begutachtung meiner Person (durch wen auch immer – das hätten sie doch wenigstens mitteilen können) wegen meiner Verständnislosigkeit gegenüber kommunalem und staatlichem Handeln endlich weiter – auf auf marsch marsch – die Richterin ist doch bereits durch einen Kollegen ersetzt worden (Rach der Restauranttester?)? Er antwortet auch schon teilweise nicht mehr bzw. bearbeitet kaum einen meiner Anträge im Verfahren usw..
Mail an die Gemeinderäte vom 07.07.2021 in Sachen Bebauungsplanverfahren „Lidl“:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach den Erfahrungen aus dem Verfahren „Neckartalaue-7.Änderung“ und den dort von der Verwaltung durchgeführten Täuschungen der Bürger und des Gemeinderats empfehle ich ihnen dringend, die Stellungnahme des Herrn Maier inhaltlich zu hinterfragen.
Auch in dieser Abwägungsvorlage wird getrickst. Es werden aufgeführte Fragen nicht beantwortet – z.B. erneute Offenlage – warum nicht, Fußweg – öffentlich – und welcher Fußweg wird fortgesetzt, hier gibt es keinen Fußweg, usw..
Die zeichnerische Darstellung ist derart unlesbar und missverständlich, dass eine erneute Offenlage zwingend notwendig ist, um einen lesbaren Plan auch für die Bürger zur Kenntnis zu bringen. Allein die zwei Nutzungsschablonen im Planentwurf führen dazu, dass ein ungeübter Leser, falls er nur eine Darstellung findet, falsche Informationen aufnimmt. Bereits nur deshalb ist der berichtigte Plan erneut offen zu legen.
Die Gebietsabgrenzung ist falsch bzw. entspricht nicht den bisherigen Gebietsabgrenzungen in einem solchen Verfahren, wie es seit Jahrzehnten bei der Stadt Oberndorf a.N. zeichnerisch festgesetzt wird. Dieses führt natürlich zu falschen Deutungen.
Lübke weiß sicher bis heute nicht, wie eine ordentliche Abgrenzung des Plangebiets aussieht.
Allein die Weigerung den Planentwurf zeichnerisch anzupassen und erneut offen zu legen zeigt, dass die Verwaltung sich gegenüber den Bürgern um Gotteswillen keine Blöße geben möchte, da die Verwaltung nicht mit einem zweiten Normenkontrollverfahren rechnet.
Diese zweite Offenlage tut weder weh, noch steht die Bebauungsplanaufstellung unter Zeitdruck. Warum geht ihr nicht den rechtssicheren Weg, den Plan noch einmal offen zu legen und den Fachbehörden auch die Anregungen von Herrn Maier zur Kenntnis zu bringen?
Dass die Verwaltung Protokolle und Bebauungsplanverfahren manipuliert habe ich doch schon, u.a. vom Landgericht Rottweil, schriftlich. Meint ihr, dass die Verwaltung dieses offene Geheimnis nun in jedem Bebauungsplanverfahren so weiter führen darf – hey Leute, fangt an nachzudenken!
Der Anfang wäre ein Antrag auf erneute Offenlage – aber dazu bedarf es Gemeinderäten und keines „Stimmviehs“!
Weiter werde ich mich mit diesem Dilettantismus der Verwaltung nicht beschäftigen. Mehr als eine gerichtliche Watschen (und davon wird es noch einige geben) ist nicht möglich und wenn den Gemeinderäten selbst unter diesen Voraussetzungen nicht endlich ein Licht aufgeht, dann sind sie vermutlich blind und taub!
Dann hilft eben nur noch die gesellschaftliche Klarstellung ihrer Gemeinderatstätigkeit – was ihnen ob ihrer Blind- und Taubheit ja auch nicht wirklich weh tut.
Gruß und frohes Abstimmen
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Heute zahle ich die Gerichtsgebühr beim Amtsgericht Oberndorf a.N. wegen der …………. von Bürgermeister Acker gegen meine Person! Dieses Mal kommt die Wahrheit in der Angelegenheit an`s Licht, denn ich bin besser vorbereitet und werde mich vom Amtsgericht Oberndorf a.N. und Hesselbach nicht wieder vorführen lassen – es gilt eben lebenslanges Lernen – auch wenn es Geld kostet und manchmal weh tut.
Der zweite Versuch beim Polizeibeamten Lehmann war bereits erfolgreich – jetzt ist Acker dran!
Sehr geehrte Frau Roth, die Stadtverwaltung Oberndorf a.N. versucht erneut ein Bebauungsplanverfahren rechtsunsicher zur Rechtskraft, hier zum Satzungsbeschluss, zu führen. Die Anregungen des Bürgers Maier in der Abwägungsvorlage sind teilweise gar nicht beantwortet, teilweise falsch oder missverständlich ausgeführt – fast immer mit der Beschlussempfehlung „keine Änderung“ versehen. Mit dieser Abwägungsvorlage werden die Gemeinderäte, welche Laien im Planungsgeschäft sind, vorsätzlich im Glauben gehalten, die Verwaltung würde alles Richtig machen. Dieses ist aber nicht so, denn die Fehler des Plans im Entwurf sind so gravierend, dass sie das Verständnis der Bürger (und auch auf diese kommt es an) vollständig ausschalten konnten – z.B. die missverständliche Gebietsabgrenzung, zwei Nutzungsschablonen und die vermutlich nicht geltende in der Zeichenerklärung hinterlegt – die andere nicht, nachrichtliche Darstellungen überlagern die Festsetzungen, die somit nicht lesbar sind, usw.. Bürger sind keine Fachleute, die einen derart schlechten und falschen Plan noch lesen bzw. erahnen können, was der Plangeber mit dem Mist meint. Insoweit ist eine erneute Offenlage zwingend, damit ein ordentlicher, bürgerverständlicher Plan tatsächlich offen gelegt wurde – was die Verwaltung mit ihrem Gewaltsatzungsbeschluss wieder unterbinden möchte. Da die erneute Offenlage aus meiner Sicht zwingend erforderlich ist begeht die Verwaltung auch in diesem Verfahren offensichtliche, vielleicht wieder vorsätzliche Verfahrensfehler, um das von ihr gewünschte Ergebnis erreichen zu können. Ich bitte um sofortige Antwort, wie die Rechtsaufsicht die Sachlage fachlich bewertet. Am kommenden Mittwoch tagt der TUA. Bis dahin muss ihre Antwort, auch zur Info an die Gemeinderäte, vorliegen. Danke Hans Joachim Thiemann
Frau Roth, ich bitte Sie, Ihre Antwort an meine Verteilerliste zu senden. Gemeinderäteräte, ich empfehle euch dringend, solltet ihr keine Antwort von eurer Rechtsaufsicht zum Lidl-Verfahren bekommen, unbedingt eine zweite Offenlage zu beschließen. Frau Roth, im Übrigen werde ich Herrn Maier empfehlen zu prüfen, ob Herr Maier Sie wegen Untätigkeit als Rechtsaufsicht trotz eindeutiger Nachweise auf diese Manipulation im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Manipulation des Bebauungsplan-Verfahrens „Neckartalaue-7. Änderung“ auf Schadenersatz (auch persönlich) in Anspruch nehmen kann – Sie hätten nur bei Lübke nachfragen müssen um zu erfahren, dass alle meine Argumente an Sie in Sachen Manipulation des Rechtsverfahrens „Neckartalaue-7. Änderung“ stimmen – oder wurden auch Sie von der Oberndorfer Verwaltung angelogen? Es kann und darf nicht sein, dass Sie und die Stadtverwaltung Oberndorf aufgrund strategischer Fehler im Normenkontrollverfahren auch noch ungeschoren mit dieser fiesen Masche durch kommen. Sie genießen einen nahezu vollständigen Schutz der Staatsanwaltschaften und des Landtags – beinahe wie BM Acker, da dieser von Ihrem Schweigen abhängig ist. Sollten Sie jedoch auch im Lidl-Verfahren vorsätzlich Ihre Aufgabe als Rechtsaufsicht der Stadtverwaltung vernachlässigen – und davon gehe ich aus – werde ich Wege finden, die Ihnen nicht gefallen werden und das ist bitte schön keine Drohung, sondern eine simple Vorhersage – s.u.. Es hat sich inzwischen gezeigt, dass man politisch motivierte Vertreter, Petitionsausschüsse etc., ob des unfassbaren Mists den diese Leute verzapfen, nicht ernst nehmen kann und darf. Aber Gerichte scheinen sich, mit Nachdruck, doch zu einer halbwegs rechtsstaatlichen Entscheidung bringen zu lassen – auch wenn hier der politische Schutzstatus einzelner beteiligter Behördenvertreter erkennbar wird. Deshalb ist meine Empfehlung an alle, nicht lange irgendwelche Behindertenvertreter, Gleichstellungsbeauftrage, Petitionsausschüsse oder sonstige Bürgerberuhigungsinstitutionen anzuschreiben, sondern den eigenen Anwalt und die Sache vor Gericht zu bringen. Frau Roth, Sie haben bereits bei meiner rechtswidrigen Kündigung (das darf ich jetzt endlich mit Segen des Landgerichts Rottweil sagen) erkennbar durch Untätigkeit in Bezug auf meine Hilfeschreiben wegen des Bossings durch Herrn Acker geglänzt und die Stadt bei meiner rechtswidrigen fristlosen Kündigung massiv unterstützt. Sie haben die vorsätzliche Manipulation des Bebauungsplanverfahrens „Neckartalaue-7.Änderung“ von der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. durchgewunken. Sie haben die selbst von den eigenen Ackermitarbeitern bzw. den beauftragten Büros nach gewiesenen Datenschutzverstöße des Bürgermeisters Acker unkommentiert gelassen bzw. diese immer und immer wieder durch Ihre Untätigkeit geduldet. Sie haben die falsche Beitragsabrechnung „Im Felsblick“ abgesegnet. Sie haben die Unterdrückung meiner E-Mailadresse durch die Stadtverwaltung mit gemeinen, falschen Vorwürfen gegen mich unterstützt (und diese bis heute nicht begründet, trotz mehrfacher Anfrage meinerseits). Sie haben ………. Sie haben ……….. Sie haben ……….. Ich habe keine Lust mehr aufzuzählen, was Sie alles falsch gemacht haben. Es reicht, wenn dieses zeitnah vor einem deutschen Gericht passiert! Nach meiner rechtlichen Bewertung sollten Sie, wie Acker auch, schon lange vom Dienst suspendiert sein, denn die Oberndorfer Verwaltung bei ihren Rechtsvergehen zu decken, zu beschützen und zu unterstützen stellt für mich nach wie vor Strafvereitlung im Amt dar – lassen Sie uns das doch vor Gericht klären, aber schicken Sie bitte nicht wieder die scheinbar willige und gefügige Staatsanwaltschaft Rottweil vor!!! Wir sehen uns vor dem Amtsgericht – in welcher Funktion auch immer – ich freue mich sehr darauf! Hans Joachim Thiemann P.S. Vielleicht ist die Lösung zu Ihrer und Acker`s Demission im Kaufvertrag mit dem Aldi zu finden – und dann werde ich ihn finden – versprochen!
Mail an Herrn Sieber, Liegenschaftsamt Oberndorf a.N. vom 02.07.2021 in Sachen Einsichtnahme in den Aldikaufvertrag:
Sehr geehrter Herr Sieber,
herzlichen Dank für die Info zur Einsichtnahme in den Kaufvertrag der Stadt mit dem Aldi für die Teilfläche des Parkplatzes Hochbrücke.
Den Kaufvertrag möchte ich als Bürger Oberndorfs einsehen, um mich über den Kaufpreis und den berechtigten Verdacht des „Unterwertverkaufs“ bzw. des „Insidergeschäfts“ kundig zu machen. Als Oberndorfer Bürger betrifft mich eine Verschleuderung von Haushaltsmitteln im Gegensatz zu Ihnen direkt, da diese Gelder nicht mehr für andere, öffentliche Aufgaben der Stadt zur Verfügung stehen.
Weiterhin beantrage ich die Einsichtnahme, um als Bürger zu prüfen, inwieweit der Altlastenumgang im Zuge des Verkaufs der Grundstücksfläche auch auf den Aldi übergegangen ist und ob er vielleicht doch bei der Stadt verblieben ist.
Die Verkaufsfläche ist als ehemaliges Gewerbegebiet zwar saniert – ein Restaltlastenrisiko bzw. ein Risiko auf schädliche Bodenverunreinigungen verbleibt bei solchen Flächen im Untergrund jedoch immer!
Durch einen entsprechenden Verbleib besteht ein Kostenrisiko für die Stadt auch weit über die Herrschaftszeit von Bürgermeister Acker hinaus.
Sollte diese Gründe noch nicht für eine Einsichtnahme ausreichen möchte ich als Bürger schlicht wissen, zu welchen Konditionen diese Grundstücksfläche veräußert wurde, da ansonsten die Grundstücksverkäufe an Investoren öffentlich behandelt werden (Brauerei-Areal, Bahnhof etc.) was zu dem Verdacht der Vertuschung etc. von rechtswidrigen Vertragsinhalten führt.
Der Verkaufspreis ist eine Einnahme im Haushalt, die öffentliches Interesse nach sich zieht und aus Transparenzgründen und der Vermeidung eines „Geschmäckles“ nicht verheimlicht werden sollte.
Gerne dürfen Sie meinen Einsichtnahmeantrag an die berechtigten Personen und Institutionen weiter leiten, da ich auch mit diesen Herrschaften nichts mehr zu tun habe – richten Sie meinen Gruß aus und bitten Sie um Entschuldigung meinerseits, dass ich die Dummheiten, die Manipulationen und die Lügen der Stadtverwaltung öffentlich mache. Es ist, weil die Erschließung nicht funktioniert und kreuzgefährlich ist, schlicht der falsche Standort!
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Sie hatten vor vielen Jahren bereits recht mit Ihrer Aussage, dass Deutschland inzwischen eine Bananenrepublik ist – es ist sogar noch viel schlimmer geworden und Sie sind ein williges Werkzeug – Sie sollten mit Bananen bezahlt werden!!!
Mail vom 29.06.2021 in Sachen Baugenehmigung Aldineubau:
Gesendet: Montag, 28. Juni 2021 um 22:34 Uhr
Von:
An: „Hans Joachim Thiemann“ <HansJoachim.thiemann@gmx.de>
Betreff: § 47 Abs. 6 VwGO
Hallo Hans Joachim, es ist kaum zu glauben, aber Heer kämpft mit allen Bandagen.
Hallo Bernhard,
mit diesem Schreiben versucht die Stadt Oberndorf a.N. jetzt auf Teufel komm raus ihr vorfestgelegtes Werk für den Aldineubau durch zu peitschen. Das Schreiben des Dr. Heer müsst ihr Gemeinderäte bei Acker nachfragen, da ich bei Veröffentlichung wieder verklagte werde. Die Baugenehmigung ist die letzte Hürde die mit Acker`s Hilfe vom Aldi noch für sein grandioses Geschäft übersprungen werden muss. Jedoch hat Dein Anwalt recht – gibt es einen Abwägungsmangel ist der Bebauungsplan, wie von mir seit Jahren festgestellt, nichtig und nicht heilbar. Sollten die Gemeinderäte diese Baugenehmigung zulassen und nachfolgend wird der Bebauungsplan außer Kraft gesetzt wäre dieses ein weiteres Zeichen dafür, dass Bürgerinteressen neben Ackerinteressen und Vorteilgewährungen normales Handeln bei der Stadt Oberndorf a.N. und dem Gemeinderat sind. Jeden einzelnen Gemeinderat sollten wir in diesem Fall in der Öffentlichkeit bei jeder Gelegenheit zur Rechenschaft ziehen – und die Summen, Täuschungen, Verfehlungen sind gewaltig! Liebe Gemeinderäte, wenn ihr auch nur ein Fünkchen Charakterstäke und Ehrlichkeit in euch habt gebt der Stadtverwaltung vor, dass die Baugenehmigung nicht vor dem Abschluss des Verfahrens erteilt werden darf. Die Verwaltung hat euch im Verfahren bereits nachweislich angelogen, Sachverhalte verheimlicht, Unterlagen unterschlagen, Anregungen falsch zum Beschluss vorgetragen und aus meiner Sicht damit bereits die Abwägung unheilbar vorsätzlich manipuliert. Wollt ihr weiterhin nur Stimmvieh für euren „kriminellen“ Bürgermeister sein (kriminell im umgangssprachlichen Sinne wie rechtlich grenzwertig usw.)? Die Verfahrensmanipulation wurde bereits bewiesen – auch wenn sie weder im Urteil des VGH noch im Urteil des Landgerichts Rottweil auftaucht – mangels Vortrag und „Desinteresse“ der jeweiligen Gerichte, nicht mangels Erheblichkeit! Setzt ein Zeichen in der Öffentlichkeit, in dem ihr heute Abend im Gemeinderat statt der von Acker gestrichenen Bürgerfragestunde öffentlich das Ruhen des Verfahrens Aldi (u.a. Baugenehmigung) fordert!!! Acker wird euch dann erklären, dass er eure Meinung zur Kenntnis nimmt aber im Baugenehmigungsverfahren nicht beachten darf. Dann soll er alleine diese Baugenehmigung durch peitschen, denn ein Ruhen des Baugenehmigungsverfahrens ist, aus wichtigen Gründen und das ist die eventuelle Nichtigkeit des zu Grunde liegenden Bebauungsplans alle Mal, auch für Acker als Entscheidung möglich – lasst euch keinen Mist erzählen. Ich bin gespannt – erwarte aber vom Gemeinderat nichts als Unterwürfigkeit, Maulhalten und vielleicht in der Folge freien Einkauf beim neuen Aldi (natürlich nicht für alle Gemeinderäte) – man weiß es nicht? Gruß und bis später
Hans Joachim Thiemann
Mail an Frau Heim, Leiterin Baurechtsamt Stadt Oberndorf a.N. vom 13.06.2021 in Sachen Baugenehmigung Aldi:
Sehr geehrte Frau Heim,
als Begleiter von Herrn Maier bei der damaligen Einsichtnahme in das Aldibaugesuch bestätige ich, dass nicht alle erforderlichen Unterlagen des Baugesuchs vorlagen und zudem erhebliche Abweichungen zwischen dem Baugesuch und dem Bebauungsplan zu verzeichnen waren.
Darüber hinaus waren Sie mit der Aufklärung unserer Fragen heillos überfordert, so dass viele erhebliche und wichtige Fragen offen geblieben sind.
Es hilft hierbei nicht weiter, wenn Sie einige offene Fragen versuchen schriftlich zu beantworten, so dass eine erneute Einsichtnahme in das aktualisierte Baugesuch zwingend vor einer Erteilung der Baugenehmigung zu erfolgen hat.
Zudem möchte ich Sie sehr eindringlich darauf hinweisen, dass die Erteilung der Baugenehmigung eine sichere Erschließung voraussetzt, was heute nicht gegeben und erst durch die Stadt Oberndorf a.N. herzustellen ist.
Ich hoffe, Sie warten die ordnungsgemäße Herstellung der äußeren Erschließung zur Erteilung der Baugenehmigung ab, denn eine verfrühte Fertigstellung des Aldi könnte vor dem Hintergrund der katastrophalen Oberndorfer Haushaltslage dazu führen, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Erschließung mangels Finanzierbarkeit nicht erstellt wird/erstellt werden kann.
Auch die Mitteleinstellungen im Oberndorfer Haushalt können nicht darüber hinweg täuschen, dass alle Mittel gegenseitig deckungsfähig sind und die „Aldimittel“ im Zweifel für wichtigere Aufgaben verwendet werden könnten/müssten.
Insofern erwarte ich eine Genehmigung frühestens unmittelbar vor Fertigstellung der öffentlichen Erschließung, so das die extrem gefährliche Aldierschließung nicht noch weiter zu Lasten der Oberndorfer Bürger erschwert wird.
Übrigens erwarte ich eine zeitnahe, der Maßnahme geschuldete umgehende Antwort auf diesen Schriftsatz und werde, sollte ich keine bekommen, erneut Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie stellen. Man weiß nie, wann diese wieder zum Tragen kommt – s. Frau Roth!
Hans Joachim Thiemann
Mail eines früheren Stadtrats bzw. einer Stadträtin von 2019:
Mail vom 11.06.2021 in Sachen VGH-Mannheim:
Hallo,
nachdem der VGH-Mannheim schon im Normenkontrollverfahren haarsträubende Entscheidungen getroffen hat und zum Verhandlungstermin die Vorfestlegung des Gerichts mehr als deutlich erkennbar war ist es nun seitens dieses Gerichts nur konsequent, alles zu unterbinden, was der Aldirealisierung noch entgegen stehen könnte – s.u..
Das Gericht hat verständlicher Weise keinerlei Interesse, sich mit nicht beigezogenen oder vielleicht sogar unterschlagenen bzw. nicht bewerteten Beweisen zu beschäftigen, da es hier nur verlieren kann!
Beim BVerwG hat der VGH die Hoffnung, dass dieser Politik gesteuert diese Kleinstangelegenheit zu Gunsten des VGH und der Stadt möglichst schnell im Vorbei gehen abbügelt.
Du solltest nach dieser „Gerichtsfarce“ auf jeden einzelnen Gemeinderat zugehen und diesen anschreiben, dass der Gemeinderat der Verwaltung aufgibt, die Genehmigung des Aldis solange auszusetzen, bis die endgültige gerichtliche Entscheidung vorliegt. Das sollte den Gemeinderäten nicht schwer fallen, nach dem sie derart von der Verwaltung angelogen und in der Abwägung „betrogen“ wurden!
Bürgermeister Acker wird zwar mit verwaltungsrechtlichen Winkelzügen gegen einen solchen Gemeinderatsbeschluss vorgehen und auf eigene Faust die Genehmigung erteilen (hoffentlich unterschreibt er und nicht Frau Heim die Baugenehmigung), aber dann haben sich die Gemeinderäte wenigstens erkennbar gegen dieses Unrecht gewehrt!
Es kann und darf nicht im Interesse unserer Gemeindevertreter sein, sich auf die Seite einer „………..“ Verwaltung zu stellen und ein manipuliertes Rechtsverfahren mit unabsehbaren Folgen (Unfallschwerpunkt etc.!!!) in der Zukunft einfach durch zu winken.
Sollte das BVerwG oder die Einsichtnahme in den Kaufvertrag, den die Gemeinderäte immer noch nicht kennen oder eingesehen haben, zu Deinen Gunsten entscheiden hätten die beteiligten Gemeinderäte mit voller Absicht Unrecht zu Gunsten des Aldis (des Aldikonzerns!!!!!) gegen die Interessen der Oberndorfer Bürger einfach durch gewunken – etwas, was ihnen immer vorgehalten werden wird – die eigenen Bürger zu melken und den Aldikonzern zu sponsern.
Gruß und werde öffentlich tätig – wird der Schwarzwälder Bote auch die Veröffentlichung Deine gerechtfertigten Interessen ablehnen – ich schätze – ja, natürlich, die Stadt Oberndorf a.N. ist einfach ein zu guter Kunde, den man nicht verärgern möchte!?
Hansjo
P.S.
Du kannst gegen die Baugenehmigung klagen und die Aussetzung der Entscheidung gerichtlich versuchen – ein weiteres Verfahren, weiteres Geld welches Dich unsere Gemeinderäte kosten!
Es ist eine Schande – ein vollständiges Versagen unseres Rechtssystems?!
Sehr geehrter,
ich habe eben mit dem Vorsitzenden Richter Dr. telefoniert und ihm mitgeteilt, dass wir wegen des unterschlagenen Aldi Gutachtens bis Anfang nächster Woche noch einen weiteren Zulassungsgrund geltend machen werden. Er hat dies zur Kenntnis genommen, gleichzeitig aber klargemacht, dass er unserer Beschwerde nicht abhelfen wird und die Sache an das BVerG weiterleiten wird.
Den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutzes will er ebenfalls ablehnen. Auf meinen Vorhalt, dass zwischenzeitlich Aldi die Baugenehmigung bekommen könne und dann unser Rechtsmittel ins Leere liefe antwortete er: „Dann ist das halt so“. Wir können also vom VGH nichts mehr erwarten.
Wir können nur auf das BVerwG hoffen.
Meinen Schriftsatzentwurf werde ich Ihnen über das Wochenende zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Mail vom 11.06.2021 in Sachen „Aldiplanung“:
Hallo,
hier versucht die Stadt nun ein weiteres schneeweißes Kaninchen aus dem Hut zu zaubern – s.u.. Wie kann es sein, dass ich die Aldiplanung im Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Neckartalaue-7. Änderung“ kommentiert habe, wenn es diese Planung doch nach den Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat gar nicht gibt und sie nach der Info an Dich geheim gehalten wird – wie so Vieles in Oberndorf unter Acker. Wie kann ein VGH sich von diesen Taschenspielertricks dermaßen beeinflussen lassen (oder von was auch immer), dass eine derart zusammen gemauschelte und getrickste Rechtsplanung tatsächlich dem Gang vor den VGH-Mannheim stand hält – ich bin einfach nur fassungslos und verstehe die Welt nicht mehr! Die Gemeinderäte haben aber nun schwarz auf rot und weiß, dass sie von der Verwaltung von vorne bis hinten in diesem Verfahren einschließlich des Kaufvertrags beschissen und nur als ausführendes Organ von Acker benutzt wurden – man könnte auch meinen, Acker hat jeden einzelnen Gemeinderat von hinten …… , aber diese Leute scheinen so was zu mögen!
Es lebe der Aldi-Acker!
Gruß Hansjo
Gesendet: Donnerstag, 10. Juni 2021 um 15:56 Uhr
Von:
An:
Betreff: Baurechtsamt Fw: AW: Fristverlängerung Aldi-Gutachten
Sehr geehrter ,
hier noch eine mail zur Info.
MfGB
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 um 17:57 Uhr
Von: „Heim, Irene“ <Irene.Heim@oberndorf.de>
An:
Betreff: AW: Fristverlängerung
Sehr geehrter ,
bei den im Lageplan östlich des Hauptgebäudes eingezeichneten Bauteilen handelt es sich um technische Nebenanlagen (Schneckenverdichter, Verbundkälteanlage und Klimaanlage).
Eine Fristverlängerung kann nicht gewährt werden, da durch den Bau dieser Anlagen keine nachbarschützenden Vorschriften verletzt werden.
Das von Ihnen angefragte „ALDI-Gutachten“ kann nicht zur Verfügung gestellt werden, da es sich hier um eine interne Untersuchung der Fa. ALDI handelt. Diese Untersuchung ist nicht Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Heim
Mail an Frau Roth, Landratsamt Rottweil, und die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 09.06.2021 in Sachen Manipulation von Rechtsverfahren durch die Stadt Oberndorf a.N.:
Frau Roth, sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügt erhalten sie einen zufällig kopierten Teil des sog. Aldigutachtens (Aldiplanung zur Erschließung des neuen Aldimarktes), welchen ich im Rahmen der Offenlagen zum Bebauungsplanverfahren „Neckartalaue-7. Änderung“ kommentiert habe. Da in dieser Planung die Erschließung als hochkompliziert und nicht prognostizierbar dargestellt wurde (Ergebnis: man wird schon sehen, ob sie funktioniert) hat Herr Michael Lübke diese Planung sukzessive aus den verfahrensunterlagen entfernt. behilflich war hierbei sicher das Planungsbüro RIB aus Rottweil, welches die Verfahrensunterlagen bearbeitet hat. Die Manipulation dieses Rechtsverfahrens wurde bereits 2018 an das Landratsamt Rottweil, die Rechtsaufsicht Frau Roth, gemeldet. Die Rechtsaufsicht, Sie Frau Roth, haben nichts in Bezug auf diese vorsätzliche Manipulation der Abwägung im Bebauungsplanverfahren „Neckartaue-7. Änderung“ unternommen und trotz eindeutiger Hinweise auf diesen Betrug am Oberndorfer Gemeinderats und an mir die Bebauungsplanung nicht beanstandet – ja vielmehr sogar massiv beschützt und die Manipulation verheimlicht bzw. nicht verfolgt. Frau Roth, bitte nehmen Sie aus Verwaltungsrechtlicher Sicht zu diesem Sachverhalt Stellung. Ich habe Ihnen auch bereits die Falschabrechnung des Erschließungsgebietes „Im Felsblick“ zur Stellungnahme zukommen lassen, bei dem mir ein Vermögensschaden von ca. 40.000 € entstanden ist. Die Hinweise auf die falsche Abrechnung habe ich sowohl ihnen als Rechtsaufsicht wie auch der Stadt Oberndorf a.N. bereits während der Abrechnung zukommen lassen. Die damals vorgetragenen Sachverhalte haben sich inzwischen nachweisbar, wie Sie wissen, bestätigt. Das Büro Heyder als erstellendes Fachbüro hat inzwischen den Kopf in den Sand gesteckt und die Fehler nicht dementiert – weil offensichtlich. Sie haben damals auch diese Erschließungsbeitragsabrechnung, trotz meiner Hinweise auf die Fehler im Verfahren, zu Gunsten der Stadt Oberndorf a.N. „durchgewunken“, was verwaltungsrechtlich falsch war. Entscheiden Sie immer, trotz massiver Verfahrensfehler, für die Stadt Oberndorf a.N. und was bekommen Sie dann dafür? Ich erwarte eine Stellungnahme des Landratsamtes Rottweil zu diesen Ihren Fehlern und was das Landratsamt Rottweil in den vorgetragenen Verfahren nun zu unternehmen gedenkt. Ebenfalls warte ich bzgl. meines Strafantrags in der Sache Strafvereitlung im Amt durch Frau Roth noch auf die Mitteilung des Aktenzeichens.
Hans Joachim Thiemann
Mail an Frau Roth, Landratsamt Rottweil und die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 09.05.2021 in Sachen „Strafvereitelung im Amt“:
Sehr geehrte Frau Roth,
sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Rottweil,
am 11.08.2020 schrieb ich nachfolgende Mail an Sie, Frau Roth (s.u.) – nachzulesen in meinem blog – www.der-zeigefinger.de – unter dem Punkt – Neckartalaue-7. Änderung:
Sehr geehrte Frau Roth,
die Stadt Oberndorf a.N. hat den Bebauungsplan „Neckartalaue-7. Änderung“ im Ergänzungsverfahren erneut zur Rechtskraft geführt.
Auch dieses Verfahren hat viele inhaltliche und formale Fehler. Die Abwägungsvorlage geht auf verschiedene Anregungen, insb. zur Vorfestlegung, zum mangelnden Verkehrsgutachten (fehlende Berücksichtigung der anschließenden Knotenpunkte Kloster und Friedhof) und zur Straßensituation Sägewerkstraße so gut wie gar nicht ein.
Darüber hinaus wird zum Standortgutachten des Aldi sogar gelogen und dieses Gutachten weiter verheimlicht.
Selbst ein Laie erkennt nach kurzer Einarbeitung sofort, dass dieser Bebauungsplan mangelhaft ist.
Entsprechend bitte ich Sie, diesen Bebauungsplan im Rahmen als Rechtsaufsicht umgehend zu stoppen.
Da die Stadtverwaltung vermutlich versuchen wird, das Baugesuch des Aldi ohne Einsichtnahme der Angrenzer zur Rechtskraft zu führen bitte ich Sie auch hier umgehend als Rechtsaufsicht einzuschreiten.
Für mich stellt dieses Bebauungsplanverfahren umgangssprachlich unter Berücksichtigung der Vorfestlegung und der vielen Mängel bereits ein hohes Maß an „…….“ Energie dar, bei dem die Stadtverwaltung nicht nur dem Aldikonzern quasi ca. 500.000 € „schenkt“, sondern insb. den Bürger einen Einnahmeverlust in gleicher Höhe beschert und dem Aldi auch noch eine vermutlich rechtswidrige Baugenehmigung (sollte diese tatsächlich erteilt werden).
Ich erwarte eine Antwort auf diese Mitteilung.
Hans Joachim Thiemann
Leider habe ich bis zum heutigen Tag keinerlei Reaktion von Ihnen in dieser Sache erhalten – und der Landtag BW denkt scheinbar auch nicht daran, die Petition gegen Sie wegen Untätigkeit zu entscheiden, wie auch ohne Ihnen und dem Landratsamt sehr weh zu tun? Der Petitionsausschuss BW führt Ihre Untätigkeit lieber in den eigenen Reihen fort – so lernt man das vermutlich in Kehl.
Sie haben somit diese „kriminelle“ Handlung der Stadt Oberndorf a.N. vorsätzlich und wissentlich gedeckt – was ich als „Strafvereitelung im Amt“ ansehe und den Petitionsausschuss bitte, diesen Verdacht unbedingt umfassend in seinem Bericht an den Landtag zu würdigen.
Die Manipulation eines Rechtsverfahrens kann nicht legal sein und muss verwaltungsrechtliche Konsequenzen für die „Betrüger“, Skandal-Lübke und Skandal-Acker, die von Ihnen allem Anschein nach wie bereits befürchtet massiv geschützt werden, haben.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Maßnahmen Sie in der Sache zu unternehmen zu gedenken – Ihr Nichtstun und eine weitere „Strafvereitelung“ kommen ohne Antwort bei mir an .
Hans Joachim Thiemann
Mail an das Ing.-Büro RIP, Rottweil, vom 09.05.2021 in Sachen Stellungnahme zum B-Planverfahren „Neckartalaue-7. Änderung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem Herr Michael Lübke vor dem VGH-Mannheim zugegeben hat, dass ein Aldiverkehrsgutachten vorliegt und im Bebauungsplanverfahren „Neckartalaue-7. Änderung“, welches durch ihr Büro durchgeführt wurde, entsprechend unterdrückt wurde, erlaube ich mir unter Kollegen anzufragen, ob ihr Büro für die Inhalte der Abwägungsvorlagen bei den einzelnen Verfahrensschritten verantwortlich ist oder die darin enthaltenen „Lügen“ (z.B. ein Aldiverkehrsgutachten ist nicht bekannt!) ausschließlich von der Stadt Oberndorf a.N. zu vertreten sind. Als Baurechtler interessiert mich natürlich eine vorsätzliche Manipulation der Abwägungsvorlagen in diesem Verfahren, in diesem Fall möglicher Weise sogar Satzungsbeschluss entscheidend, ganz besonders und ich werde deshalb diesen Sachverhalt auch unserer Architektenkammer, bei der ich als Stadtplaner eingetragen bin, sowie der Ingenieurkammer melden. Bitte geben sie mir eine kurze Stellungnahme rein, da ich die Vertreter ihres Büros im Oberndorfer Gemeinderat ja nicht treffen kann, weil sie vor mir weg laufen – dieses Verhalten könnte also einen sehr einfachen Grund haben? Ich möchte nicht ohne ihre Stellungnahme an die Kammern heran treten und bitte deshalb um diesen Kenntnisaustausch vorab. Herzlichen Dank – mit kollegialen Grüßen
Hans Joachim Thiemann
Mail an das Verkehrsplanungsbüro SSW vom 09.05.2021 in Sachen Kompetenz VGH-Mannheim:
Hallo Herr Schaible,
im Nachgang zu unserem Treffen vor dem VGH-Mannheim möchte ich Ihnen noch dringend an`s Herz legen, sich die aktuelle Planung der Stadt Oberndorf a.N. für den Talplatz, die Talstraße anzuschauen.
Diese Planung erhöht den verkehrswirksamen Widerstand in der Talstraße fast gar nicht (nur Tempo 30 – vermute ich), so dass die Ortskundigen, und das sind > 60 % der Verkehrsteilnehmer, ganz sicher nicht über die Kreisverkehre B14 Richtung A 81 und Schwarzwald fahren, sondern die „Abkürzung“ über die Talstraße nehmen werden.
Das bedeutet einen enormen Rückstau durch die kurze Abbiegespur von der Rosenfelder Straße in die Talstraße und einen Rückstau, der über den Friedhofsknoten und den Maierknoten hinaus gehen wird – anders als Sie es dargestellt haben. Wir können dieses gerne fachlich diskutieren.
Schade, dass der VGH-Mannheim Ihr Gutachten scheinbar nicht wirklich verstanden hat und Ihre nachfolgenden Ausführungen augenscheinlich auch nicht wirklich beim Gericht (es sind halt Richter und keine Verkehrsgutachter) zum Verständnis beitragen konnten. Zudem ist Ihr Gutachten Partei und nicht objektiv!
Ich frage mich, warum ein derart hohes Gericht in solchen Fällen nicht ein externes Gutachten eines vom Gericht bestellten Gutachters bestellt (das ist im Bausektor absolute Normalität!), um die Sache tatsächlich objektiv zu bewerten (falls dieses gewünscht ist) – insb. nachdem selbst der eigene Aldigutachter (das Gutachten hat der VGH nicht einmal angefordert und bewertet!) die Erschließung als höchst problematisch bewertet hat.
Das Ihr Gutachten Schwächen hat brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich weiß zudem, als Vorgänger von Skandal-Lübke, genau um die Einflussnahme von Skandal- und Lügen-Bürgermeister Acker und dessen Einflussnahme auf die Büros. Sie können auf der Grundlage unserer Stadt- und Verkehrsplanung, die vermutlich ein Skandal-Lübke nicht einmal im Detail kennt, mit den Ackerkorrekturhinweisen ein Lied davon singen.
Als Geschäftsführer von Verkehrsplanungsbüros kenne ich die wirtschaftlichen Zwänge, die mich im Übrigen in die Frührente getrieben haben, da ich nicht bereit war, diese Zwänge zu erfüllen.
Gerne stehe ich für einen fachlichen Austausch zur Verfügung.
Das VGH-Mannheim hat mich nachhaltig negativ beeindruckt und in meiner Kritik an der deutschen Justiz und Strafverfolgung weiter bestärkt. Abwarten, ob das Protokoll zur Verhandlung und die Begründung des Urteils etwas daran ändern können?
Vielleicht bestärkt mich der VGH-Mannheim zudem auch noch darin, dass der Staat, wenn es gegen mich, den Thiemann, geht, zu absoluten Höchstleistungen aufläuft.
Mit kollegialen sonnigen Grüßen
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Ich weiß um die Überlastung der Gerichte und die Folgen davon – s. Berichte wie „Justiz am Limit“ etc.. Um so wichtiger ist der Bericht aus der juristischen Praxis!
Mail an das Landgericht Rottweil vom 07.05.2021 in Sachen Manipulation Michael Lübke von Rechtsverfahren:
Sehr geehrter Herr Dr. Foth, ich erlaube mir Ihnen mitzuteilen, dass es schlussendlich eines Verfahrens vor dem VGH-Mannheim bedurfte, um einen weiteren Nachweis der „kriminellen Energie“ im Rathaus Oberndorf a.N. an´s Licht der Öffentlichkeit zu bringen. Nachdem der städtische Schutzschirm inzwischen vom Amtsgericht Oberndorf a.N. über die Staatsanwaltschaft Rottweil, das Amtsgericht Rottweil, das Landgericht Rottweil bis zum Petitionsausschuss des Landes BW gespannt wurde konnte der Stadtverwaltung, deren oberster Repräsentant unser lieber Hermann Acker ist, die Manipulation eines Rechtsverfahrens nachgewiesen werden. Die Stadtverwaltung hat den Gemeinderat „betrogen“, in dem sie das Aldigutachten geleugnet und Herrn Thiemann als Lügner dargestellt hat. Die Stadtverwaltung hat dem Aldi Vorteile verschafft, in dem sie kritische Stellungnahmen aus der Abwägungsvorlage entfernt hat. Die Stadtverwaltung hat Unrecht getan! Im ersten Semester Baurecht lernen die Studenten, dass die Abwägung, also die Abwägungsvorlage, heilig ist – der heilige Gral, auf dem der Bebauungsplan gründet. Diese Vorlesung hat Michael Lübke scheinbar nicht besucht, in der Vorlesung geschlafen oder es nicht verstanden – was ich inzwischen nicht mehr ausschließen möchte. Nach meiner Meinung ist das Vergehen von Herrn Lübke als „……..“ zu bewerten. Nach meiner Meinung ist der Mitwisser Hermann Acker als „…….“ zu bezeichnen – und das nur durch diesen einen Vorgang und nicht zusätzlich aufgrund der ……………, den Datenschutzverstößen, dem Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgebot, der Vorteilsgewährungen und -vorteilsnahmen, dem „Bürgerbetrug“ usw. Es scheint, als würde erst im VGH-Mannheim der Wahrheit der Vorzug vor der Lüge gegeben – unabhängig des Ausgangs des Normenkontrollverfahrens und das ist entsetzlich. Im Übrigen möchte ich noch kurz zu unser Kurzveranstaltung am Mittwoch, den 05.05.2021 in Ihrem Gericht in Rottweil anmerken, dass BM Acker echauffiert darauf verwiesen hat, dass ich ihn als „stockbesoffen“ bezeichnet habe. Im Zusammenhang mit seinem Ausraster vor dem Haus seiner damaligen Frau sehe ich durch diese seine Aussage sogar noch eine weitere Verschärfung seiner Tat, denn wenn er nicht stockbesoffen, sondern bei klarem Kopf und Verstand, diese Tat begangen hat und von der Balinger Polizei in Gewahrsam genommen wurde, kann man sie nicht einmal mit Alkohol, sondern nur mit seinem verdorbenen Charakter erklären? Denken Sie mal darüber nach. Ansonsten wissen Sie scheinbar ganz genau, dass Ihr Gericht unbedingt und zwingend eine weitere öffentliche Verhandlung mit Redebeiträgen, Zeugen der Verteidigung und weiteren Beweisen des Herrn Thiemann zum Schutz der Stadt Oberndorf a.N. unterbinden musste, um die städtischen Vertreter vor der öffentlichen Bekanntmachung und dem Nachweis weitere Schandtaten zu schützen – und dies im Übrigen unabhängig Ihres Urteils, denn selbst wenn das Landgericht Rottweil die städtische Klage abweisen würde, wären die dazu heran gezogenen Grundlagen im Geheimen und den Schubladen des Landgerichts Rottweil geblieben – also gute Arbeit – Respekt. Und was wird der Schwarzwälder Bote tun – darüber berichten oder weiter Schweigen – wir werden es lesen oder auch nicht. Mit freundlichen Grüßen Hans Joachim Thiemann
Mail an Frau Roth, Landratsamt Rottweil, vom 11.08.2020 in Sachen Rechtsaufsicht:
Sehr geehrte Frau Roth,
die Stadt Oberndorf a.N. hat den Bebauungsplan „Neckartalaue-7. Änderung“ im Ergänzungsverfahren erneut zur Rechtskraft geführt.
Auch dieses Verfahren hat viele inhaltliche und formale Fehler. Die Abwägungsvorlage geht auf verschiedene Anregungen, insb. zur Vorfestlegung, zum mangelnden Verkehrsgutachten (fehlende Berücksichtigung der anschließenden Knotenpunkte Kloster und Friedhof) und zur Straßensituation Sägewerkstraße so gut wie gar nicht ein.
Darüber hinaus wird zum Standortgutachten des Aldi sogar gelogen und dieses Gutachten weiter verheimlicht.
Selbst ein Laie erkennt nach kurzer Einarbeitung sofort, dass dieser Bebauungsplan mangelhaft ist.
Entsprechend bitte ich Sie, diesen Bebauungsplan im Rahmen als Rechtsaufsicht umgehend zu stoppen.
Da die Stadtverwaltung vermutlich versuchen wird, das Baugesuch des Aldi ohne Einsichtnahme der Angrenzer zur Rechtskraft zu führen bitte ich Sie auch hier umgehend als Rechtsaufsicht einzuschreiten.
Für mich stellt dieses bebauungsplanverfahren umgangssprachlich unter Berücksichtigung der Vorfestlegung und der vielen Mängel bereits ein hohes Maß an „krimineller“ Energie dar, bei dem die Stadtverwaltung nicht nur dem Aldikonzern quasi ca. 500.000 € „schenkt“, sondern insb. den Bürger einen Einnahmeverlust in gleicher Höhe beschert und dem Aldi auch noch eine vermutlich rechtswidrige Baugenehmigung (sollte diese tatsächlich erteilt werden).
Ich erwarte eine Antwort auf diese Mitteilung.
Hans Joachim Thiemann
Mail an Frau Danner, Schwarzwälder Bote vom 03.08.2020 in Sachen Straßenbreite:
Guten Tag,
heute fiel mir ein Zeitungsartikel in die Hände, vom 03.08.2020 – also brandaktuell.
In dem Artikel geht es darum, dass für den Zuschuss an den Eigentümer eines landwirtschaftlichen Anwesens eine Mindestbreite der erschließenden Straße von 3,5 Metern erforderlich ist.
Kann es tatsächlich sein, dass ein Zuschussgeber seine Fördergelder von einer gesicherten und funktionsfähigen Erschließung abhängig macht? Scheint so, wenn man dem Schwarzwälder Boten Glauben schenken möchte – was man nicht immer tun sollte.
In Oberndorf a.N. und insb. im Oberndorfer Gemeinderat gehen die Uhren jedoch anders. Hier werden Erschließungsanlagen, die jedem Laien als ungeeignet erscheinen, sogar über baurechtliche Verfahren dem Vorhaben unabhängig ihrer Funktionsfähigkeit angepasst. Die Polizei spielt mit, wenn`s dann im Verfahren eng wird möchte sie noch drei Alibischilder aufgestellt wissen.
Ihr Kollege Rinker zerreißt sodann diese ganze erzwungene Erschließungsscheiße in der Luft – so what?
Zur Beruhigung der Bürger werden noch Gutachter und Rechtsanwälte bemüht, die zwar in Teilen selber den Murks in Ihren Arbeiten zugeben, die aber die völlig unterdimensionierte Erschließungsstraße zum neuen Aldi schön schreiben – nein, schön schreiben geht anders – wird schon funktionieren ist verbales Zusammenflicken. Und beim Zusammenflicken kann dann auch gleich die eigentlich für eine solche Erschließungsstraße notwendige Breite ebenfalls zusammen geschnürt werden – wird schon funktionieren und wer das Elend kennt fährt dort sowieso nicht entlang.
Das diese ganze Aktion zusätzlich noch mit einem Oberndorfer Werbegeschenk an den Aldikonzern von ca. 500.000 € verziert war wird niemanden mehr überraschen. Dieses Werbegeschenk wird geleugnet, verneint (nein – verneint wird es nicht), es wird als Spekulation abgetan und die Leugner verlieren, wie Kämmerer Rainer Weber, irgendwann die Nerven und werden vermutlich nie wieder in Oberndorf arbeiten). Tja, man sagt ja wo gehobelt wird fallen Spänne – gut das die Stadt ein Holzheizkraftwerk befeuern muss.
Schöne Woche
Hans Joachim Thiemann
Mailverkehr vom 30.07.2020 zur voraussichtlich umgehend zu erwartenden Baugenehmigung für den Aldi – ein tatsächlicher Wirtschaftskrimi:
Mit der Mail von Herrn Lübke an Dich (s.u.) ist meine schlimmste Befürchtung wahr geworden. Die Verwaltung wird vermutlich, ohne Dich noch einmal ins Baugesuch schauen zu lassen, ohne weitere Angrenzerbeteiligung das Baugesuch genehmigen, obwohl Dir eine neue Einsichtnahme aufgrund falscher, unvollständiger und missverständlicher Unterlagen beim vorgehenden Einsichtnahmetermin in meiner Gegenwart vor der Baugenehmigung zugesagt und zugesichert wurde – was rechtlich auch notwendig ist.
Sollte das Landratsamt Rottweil jetzt nicht einschreiten gehe ich davon aus, dass es genau so in der Sache drin hängt wie die Stadt und hoffentlich ebenso zur Rechenschaft gezogen wird.
Die Sache scheint nun völlig aus dem Ruder zu laufen. Es geht die reine Panik um. Dass die Verwaltung das Baugesuch des Aldi noch nicht vorliegen hat stelle ich mehr als in Frage, denn Lübke schreibt unten von weiteren Baugenehmigungsverfahren, z.B. einem Anbau etc. und versucht wahrscheinlich Dich zu vera……..
Werden Gemeinderäte eingreifen oder zusehen, wie Acker und Lübke unsere Stadt endgültig, vollständig und nachhaltig vor die Wand fahren? Oder wird der Schwarzwälder Bote nach der Baugenehmigung und wann diese erteilt werden soll bei der Stadt nachfragen?
Es entwickelt sich neben den anderen bereits laufenden Schandtaten jetzt ein echter Wirtschaftskrimi, wie man mir schon sagte auf höchstem ………………….. Niveau mit gefügigen Gutachtern, behilflichen Rechtsanwälten, treuem Landrat und wegschauender Staatsanwaltschaft – irre und unfassbar.
Es ist demnächst, spätestens Ende September, nach den anstehenden vier Gerichtsverhandlungen vor dem Landgericht und dem Amtsgericht vorbei mit Acker!
Was er bis dahin noch zerstören kann ? Sehr viel!
Gruß
Hansjo
Mail von Stadtbaumeister Lübke vom 30.07.2020:
Sehr geehrter Herr ….,
am 3.5.2019 haben wir Sie zur Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren der Firma Aldi GmbH & Co. KG angeschrieben.
Sie haben von der Einsichtnahme Gebrauch gemacht und Einwendungen vorgebracht.
Derzeit läuft keine Nachbarbeteiligung in dem von Ihnen angefragten Verfahren.
Wir werden Sie selbstverständlich an weiteren Baugenehmigungsverfahren, die Sie als Anlieger betreffen, beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Lübke
Leiter Planen und Bauen
Stadt Oberndorf a. N.
Mail an von mir an …..:
Interessant – hast Du einen Termin bekommen oder konntest Du Lübke sprechen? Noch ist Zeit bis 18:00 Uhr. Es könnte sein, dass Lübke das Aldibaugesuch vor einer Einsichtnahme durch Dich als Angrenzer zurück hält, um erst die Baugenehmigung in Ruhe an den Aldi erteilen zu können. Dann wirst Du vor der Rechtskraft des B-Plans und der Genehmigung des Baugesuchs keinen Einsichtnahmetermin mehr bekommen. Das Vorgehen wäre hochkriminell – aber inzwischen unbedingt denkbar. Auch Lübke hat nichts mehr zu verlieren. Er weiß, dass die Normenkontrolle scheitern wird! Ich bin gespannt, wie weit sich die Verwaltung noch in solch kriminelle Machenschaften verstricken wird? Schönen Abend und bitte Mitteilung an Deinen Anwalt Hansjo
Gesendet: Donnerstag, 30. Juli 2020 um 16:52 Uhr
An: „Hans Joachim Thiemann“ <HansJoachim.thiemann@gmx.de>
Betreff: Erlebnis
Hallo Hans Joachim und alle anderen Schnüffler und Mitleser, war eben im Rathaus um bei Hrn. Grom einen Termin zur Einsichtnahme zu machen. Rein zufällig war er nicht in seinem Büro. Von seiner Nebensitzerin erfuhr ich dann, das Lübke die Unterlagen abgeholt hätte. Werden die Dokumente vielleicht ergänzt oder sogar erneut frisiert? Die Fortsetzung des Krimi´s geht weiter.
Gruß
Mail vom 30.07.2020 in Sachen „Dummheit Hunds“:
Hallo zusammen,
ich werde sukzessive meine Stellungnahme zur Sitzung ergänzen: dieses Mal um eine weitere für mich „unfassbare Dummheit“ von Frau Hunds.
Zitat aus dem Schwarzwälder Boten – gekennzeichnet als Zitat von Frau Hunds:
Bedenken müsse man auch die Folgen, „die auf uns zukommen, wenn der Bebauungsplan heute nicht zum Satzungsbeschluss geführt würde.“
Was möchte Frau Hunds mit diesen kryptischen Hinweisen sagen? Bernhard – bitte aufpassen und alles an Deinen Anwalt weiter leiten.
Frau Hunds macht darauf aufmerksam, obwohl der Bürgermeister so gebetsmühlenhaft wie erfolglos auf die nicht herzustellende Verquickung zwischen Grundstücksgeschäft mit dem Aldikonzern und der Bebauungsplanaufstellung hinweist, dass im Falle des Scheiterns des Bebauungsplanverfahren schlimme Folgen auf die Stadt und ihre Bürger zukommen würden.
Das Scheitern dieses Bebauungsplanes kann aber nach den Aussagen des Bürgermeisters in den Sitzungen durch die wesentliche Kostenübernahme durch den Aldikonzern auch im Falle des Scheiterns des Verfahrens keine schlimmen Folgen für die Stadt haben! Oder weiß Frau Hunds mehr als der Bürgermeister in den Sitzungen preisgegeben hat?
Frau Hunds verknüpft mit ihrem Statement zum Bebauungsplanverfahren selber das Grundstücksgeschäft mit seinen wirtschaftlichen Auswirkungen mit dem Bebauungsplanverfahren und seinen planerischen Auswirkungen.
Nachdem ich jahrelang einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Aldikonzern vermisst und gefordert habe wurde dieser in der letzten Sitzung erstmalig erwähnt. Inhalte kennen die Gemeinderäte wohl nur durch Erzählungen des Bürgermeisters. Gesehen haben sie den Vertrag, wie auch den Kaufvertrag, voraussichtlich nie.
Da der Bürgermeister eine Diskussion bzw. Fragen zum Grundstücksgeschäft und den wirtschaftlichen Auswirkungen ausdrücklich untersagt hat können die Bürger der Stadt durch die Dummheit von Frau Hunds nun zu Recht annehmen, dass im Falle des Scheiterns bisher nicht bekannte und benannte „schlimme Folgen“ auf die Stadt und ihre Bürger zukommen würden.
Frau Hunds, ich fordere schon lange für den Fall der fahrlässigen Geldverschwendung durch den Gemeinderat diesen auch für die Schäden persönlich haftbar zu machen und nicht noch weiteres Geld der Bürger für die zwecklose und nur zeitgewinnende Verteidigung dieser unfassbaren Vergehen der Verwaltung und des Gemeinderats in der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Hoffentlich wachen nun, nachdem auch der Schwarzwälder Bote einmal über die „……………“ Zustände in Oberndorf a.N. berichtet hat, auf und stellen ihren Gemeinderäten Fragen zum Aldiverfahren, zum Brauereiskandal usw. und fordern von ihren Stadträten Stellungnahmen und die Darlegung der Schäden für die Bürger, welche in den Theaterveranstaltungen im Gemeinderat nicht wirklich zur Sprache kommen und verschwiegen werden.
Frau Hunds, sie haben Herrn Maier aber auch mir mit ihren „dummen Ausführungen“ einen großen Gefallen getan – vielen Dank dafür (Acker hätte ihnen das Wort abschneiden müssen!).
Hans Joachim Thiemann
Mail an Dr. Heer, Rechtsanwalt der Stadt Oberndorf a.N., vom 30.07.2020 in Sachen gemeinsames Rechtsverständnis:
Sehr geehrter Herr Dr. Heer,
anbei mein Kommentar zur Entscheidung der Stadt in der „Aldisache“ – s.u.
Es muss für Sie fürchterlich gewesen sein mit anschauen zu müssen, wie einzelne Gemeinderäte bei ihren wenigen Wortbeiträgen Ihre Erfolgsaussichten vor dem VGH Mannheim quasi zunichte machen.
Mit Ihrem Kollegen, Herrn Prof. Büchner, war ich rechtlich immer einer Meinung. Ich wäre sehr daran interessiert, nun Ihre Meinung nach den Gewinnaussichten vor dem VGH Mannheim zu erfahren – was nicht möglich ist – schade.
Vielleicht können wir uns im Nachgang einmal unter „Kollegen“ über die Sache unterhalten und austauschen?
Frohes Schaffen und trotzdem gute Zeit.
Hans Joachim Thiemann
Mail vom 30.07.2020 in Sachen Abstimmungsverhalten, Vorfestlegung etc.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Aldi-Schauspiel wurde mit einer künstlerischen, jedoch kläglichen Posse beendet. Der Vorhang ist gefallen, aber er wird sich erneut in diesem Theater heben, denn das Theater ist in Oberndorf a.N. dank rückwärtsgerichteter bürgermeistertreuer Gemeinderäte noch nicht beendet.
So soll es sein. Ich habe mir zwar persönlich gewünscht, dass der Bebauungsplan scheitert – ausschließlich aus egoistischen Gründen, endlich wieder etwas mehr Ruhe und vielleicht auch Anerkennung für meine Offenlegung der aus meiner Sicht „………………….“ Arbeitsweise der Stadtverwaltung zu erfahren.
Die Anerkennung erfahre ich inzwischen in dem Maße zu Hauf, indem die zustimmenden Gemeinderäte diese verlieren.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Herrn Stadtrat Hartmann entschuldigen, den ich aufgrund seiner vormaligen Enthaltung sehr hart angegangen bin. Er hat mit seinem Fraktionskollegen, Bürgermeister Hermann Acker, im letzten Augenblick gebrochen und ich zolle ihm hierfür meinen höchsten Respekt, denn ich weiß, welchen Druck Hermann Acker auch außerhalb des Gemeinderates im privaten Bereich der Gemeinderäte, bis hin zu privaten Existenzängsten, aufbauen kann und dieses auch schamlos tut.
Das Herr Rinker ebenfalls die Kurve bekommen hat liegt sicher an seiner fachlichen Qualifikation, die ihm im Endeffekt keine andere Entscheidung erlaubte. Seinen Ausrutscher im Vorfeld führe ich darauf zurück, mir mit seiner Enthaltung einen Auswischen zu wollen, was ihm gelungen ist. Seinen Ausführungen habe ich nichts hinzuzufügen. Seine Polizeikollegen bei den Verkehrsschauen sollten sich mit ihm einmal intensiv unterhalten und ihre Beweggründe der Zustimmung, die niemals nachvollziehbar war, darlegen.
Für mich die schlimmste Entgleisung des Abends und eine Zumutung für den anwesenden Rechtsanwalt der Stadt, Herrn Heer, ist die Selbstdarstellung unserer Beffendorfer Hausfrau und ehemaligen Ortsvorsteherin Hunds. Hierzu ist im Schwarzwälder Boten zu lesen:
„Vor der Abstimmung betonte SPD-Fraktionssprecherin Hunds, die Stadträte müssten sich bewusst sein, „dass es hier auch um die Glaubwürdigkeit des Gemeinderates geht.“ Jene Stadträte, die schon länger dabei seien, hätten das Bebauungsplanverfahren mehrheitlich befürwortet. Der Grundstücksverkauf sei im Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen worden. Auch wenn dies nicht Bestandteil des Plans sei, wolle sie aber dennoch daran erinnern. Der Erste Beigeordnete Lothar Kopf habe im vergangenen Jahr im Gemeinderat umfassend informiert, damit auch die neuen Räte den gleichen Infostand haben wie die langjährigen. „Heute geht es für die langjährigen Stadträte darum, zu ihrem Wort zu stehen und für die neueren zu überdenken, was den Gemeinderat bewogen hat, mehrheitlich so zu entscheiden.“ Bedenken müsse man auch die Folgen, „die auf uns zukommen, wenn der Bebauungsplan heute nicht zum Satzungsbeschluss geführt würde.““
Besser kann man seitens einer Gemeinderätin nicht die Vorfestlegung eines Bebauungsplanes darstellen. Zuerst wird das Grundstück als öffentlicher Parkplatz zum Schnäppchenpreis an den Aldikonzern „verschenkt“, um bereits zu diesem Zeitpunkt durch den Bürgermeister Hermann Acker auf den baldigen Baubeginn des Aldi ein halbes Jahr später hinzuweisen – auf einer verkauften öffentlichen Parkplatzfläche ohne Baurecht. Um die Dummheit mancher Leute noch zu krönen wird anschließend im Rat darauf hingewiesen, dass die Gemeinderäte trotz neuer Erkenntnisse, einer anderen Ausgangslage, vieler Zweifel zu ihrem Wort (dem Verkauf des Grundstücks mit vorfestgelegtem Baurecht) zu stehen haben – klassischer geht eine Vorfestlegung nicht!
Ebenfalls im Schwarzwälder Boten ist zu lesen:
„Für den Bebauungsplan stimmten: Martin Karsten, Peter Gaberle, Wolfgang Hauser, Annette Elben (alle CDU), Günther Danner, Ruth Hunds, Hans Häckel, Reiner Emmering, Ilse Götze (alle SPD) sowie Christoph Maaß (AfD) und Bürgermeister Acker. Dagegen votierten Thorsten Ade, Ralf Heinzelmann (beide CDU), Thomas Hartmann, Sabine Jaud, Jens Glatthaar und Dieter Rinker (alle Freie Wähler) sowie Sven Pfanzelt (Die Linke). Enthalten haben sich die Freie-Wähler-Stadträte Wolfgang Schittenhelm, Gerhard Melber und Sigmar Wehner.“
Wichtig an diesem Abstimmungsverhalten neben der wiederum vollzogen „Schenkung“ von 500.000 € an den Aldikonzern, ist, dass die Entscheidung mit der Stimme des Bürgermeisters Hermann Acker erfolgte, der somit nicht nur fachlich, sondern auch im Rahmen der Abstimmung, die Hauptschuld dieses schmutzigen Trauerspiels demnächst zu verantworten haben wird.
Das einer der Pro-Aldi-Stadträte die Sitzung nach der Abstimmung wieder verließ ist vermutlich nur Beleg dafür, dass dieser zur Sicherheit des von Hermann Acker gewünschten Abstimmungsergebnisses in die Sitzung berufen wurde, um im Falle eines Abweichlers das vorab ermittelte Abstimmungsergebnis zu sichern. War er eigens zum Votieren gekommen? Nein, ich denke dass er der klaren Vorgabe der Ergebnissicherung diente und dass das Abstimmungsergebnis tatsächlich mit dieser einen Stimme Vorsprung gesichert wurde zeigt die Sinnhaftigkeit dieser vermuteten Absicherung des Bürgermeisters.
Da ich mich derzeit, wie in meinem blog nachzulesen ist, gegen unsere Staatsgewalt in Form der Staatsanwaltschaft Rottweil, wegen eines gerade zu „lächerlichen schweren Verbrechens“ der Bekanntgabe einer Verfahrenseinstellung an den Schwabo, zu verantworten habe und um die Rückgabe des im Zuge der Ermittlungen gegen meine Person beschlagnahmten Eigentums kämpfe verzichte ich an dieser Stelle auf weitere Ausführungen.
Wichtig ist abschließend festzustellen, dass mit diesem Abstimmungergebnis den zustimmenden Gemeinderäten seitens der Bürgerschaft meiner Ansicht nach jedes Vertrauen und jede gesellschaftliche Anerkennung entzogen werden muss, denn über Jahre gegen das Wohl der Oberndorfer Bürger in gerade zu „krimineller“ Art und weise zu arbeiten und zu beschließen darf nicht ohne Strafe und gesellschaftlichen Diskurs unter den Oberndorfer Teppich gekehrt oder im Oberndorfer Loch begraben werden.
Der Schwarzwälder Bote hat nun, nach mehr als dreieinhalb Jahren des Verschweigens, endlich seinen ersten Beitrag hierzu geleistet – herzlichen Dank dafür!
Hans Joachim Thiemann
Mail an Frau Danner, Schwarzwälder Bote, vom 24.07.2020 in Sachen „sehr wichtige Gemeinderäte“ Karsten, Danner, Hunds, Rinker:
Hallo Frau Danner, sehr geehrte Gemeinderäte,
wir alle wissen, dass unsere „wichtigsten“ Gemeinderäte es sich in der Regel nicht nehmen lassen, zu irgend einem belanglosen Tagesordnungspunkt noch großspurig die eigene Meinung kund zu tun, um am kommenden Tag den eigenen Namen in der Zeitung lesen zu können.
Je öfter der Name auftaucht, desto „wichtiger“ fühlt sich solch ein Gemeinderat bestimmt, auch wenn die Kommentare in der Regel die einfachsten Sachverhalte betreffen.
Ausnahme hiervon ist aber auf jeden Fall Frau Götz, bei der ich aufgrund ihrer mangelnden verbalen Teilnahme am Sitzungsgeschehen bis heute nicht weiß, ob sie evtl. sogar stumm ist und sich mit der Gebärdensprache verständigen muss. Immerhin zum Hand heben, wenn der Bürgermeister ihren Zuspruch wünscht, reicht es bisher.
Ich bin gespannt, ob die „besonders wichtigen“ Gemeinderäte Karsten, Danner, Rinker, Hunds für eine Statement gegenüber Ihrer Zeitung zur Verfügung stehen würden. Aber auch die anderen Räte sind in Bezug auf Ihre Meinung zum Sachverhalt hoch interessant.
Schönes Wochenende
Hans Joachim Thiemann – steht für ein fachliches und sachliches Statement gerne zur Verfügung
Mail an verschiedene Gemeinderäte vom 24.07.2020 in Sachen Rechenschaft:
Sehr geehrte Gemeinderäte,
vor der endgültigen Beschlussfassung möchte ich diejenigen von euch, die entweder der Beschlussvorlage zustimmen oder „keine Eier in der Hose haben“ und sich enthalten bitten, ihre Entscheidung am Dienstag im Gemeinderat auch für die Wähler und Bürger nachvollziehbar darzulegen.
Ich denke, dass jeder Bürger ein Recht darauf hat zu erfahren, warum „sein“ Gemeinderat dem Aldi für eine Marktverlagerung um einige hundert Meter mehr als 1.000.000 € aus dem fast leeren Stadtsäckl zukommen lassen möchte. Die Gesamtkosten der Verlagerung einschließlich der Kosten aus der Sanierung habe ich noch gar nicht berechnet, weiß aber, dass einschließlich dieser städtischen Ausgaben die Millionengrenze weit überschritten wird.
Sich in der Sitzung hinter dem Bürgermeister und den extra nicht geladenen Fachleuten zu verstecken ist armselig, wie eben auch dieser Beschluss, den die meisten von euch gerne im stillen Kämmerlein treffen würden.
Ich fände es nur recht, wenn Frau Danner für den Schwabo einzelne Meinung von Stadträten aus dem technischen Ausschuss einholen und vorab veröffentlichen würde, denn in einer Demokratie ist es legitim, von seinen Volksvertretern auch Rechenschaft für die getroffenen Beschlüsse zu erhalten. Das wir in Oberndorf a.N. seit Jahren eher in einer demokratischen Diktatur leben macht diesen Wunsch der Rechenschaft natürlich fast unmöglich.
In der Gemeinderatssitzung am Dienstag hoffe ich auf eine lebhafte Diskussion, weit entfernt von dem stillen und „abgekarteten“ Spielchen im TUA und auf Fragen zu den Ungereimtheiten, zum Thema Vorfestlegung und warum der Parkplatz als öffentlicher Parkplatz vor der Bebauungsplanaufstellung zum Dumpingpreis an den Aldi verscherbelt wurde? Dafür gibt es Gründe und die sollte der Bürger erfahren!
Es sind die Gelder der Oberndorfer Bürger und nicht Ackers alleinige Mittel zur freien Verfügung. Es sollte deshalb selbstverständlich sein, dass der Verkaufspreis endlich von der Verwaltung genannt wird. Die Geheimhaltung ist inzwischen nur noch lächerlich.
Das Oberndorfer Bahnhofsgebäude wird ja auch nicht still und heimlich für einen Euro verramscht, ohne das die Bürger, die Presse und Teile des Gemeinderates dieses mitbekommen. Warum macht die Verwaltung beim Aldi so ein Geschiss und hängt den Verkaufspreis des Bahnhofes an die große Glocke – die Antwort ist einfach und jedem verständlich – das Aldigrundstücksgeschäft ist falsch, verdorben bzw. in meiner umgangssprachlichen Bewertung „kriminell“.
Das Acker für jede Geheimhaltung seine eigene Wahrheit aus dem Hut zaubert ist bekannt. Das ihr wie hypnotisiert dem Zauber folgt ist fatal und beschämend.
Ihr wisst, nach dem Beschluss ist vor dem Beschluss. Es geht eben wieder von vorne los, Verwaltung und Gemeinderat machen sich lächerlich und zeigen auch gegenüber dem Landtag, dass es keinerlei Überlegungen gibt, die Sache offen und ehrlich zu klären – was für Acker und Konsorten das Ende bedeuten könnte – für den Gemeinderat aber einen Neuanfang!!!
Ich hoffe sehr, dass im Schwarzwälder Boten nicht nur der Hinweis des Bürgermeisters, dass man über den Kaufvertrag nicht sprechen wird und er auch andere Anregung nicht beantworten kann, zu lesen ist sondern ein deutlicher Hinweis an euch Gemeinderäte geht, sich klar in seiner Entscheidung zu positionieren und hierfür im Gemeinderat Rechenschaft abzulegen.
Viel Erfolg – Mann oder Mämme
Hans Joachim Thiemann Mag die Rechenschaft vor Gericht
Persönliche Mail an Herrn Emmering vom 24.07.2020:
Sehr geehrter Herr Emmering, fassungslos muss ich als ehemaliger Kollege lesen, dass Sie unkommentiert und unkritisch der Verlagerung des Aldi und der damit einher gehenden Wertsteigerung des öffentlichen Parkplatzes zu Gunsten des Aldi zugestimmt haben. Bitte begründen Sie mir als Bürger, welche Vorteile wir Bürger von dieser Verlagerung haben, dass sie Ihnen mehr als 1.000.000 € wert ist – einschließlich eines lächerlichen unprofessionellen Bebauungsplanverfahren und der negativen Schlagzeilen im Schwabo (der mit der Stadt immer noch sehr vorsichtig umgeht). Als ehemaliger Leiter der VHS-Oberndorf a.N. verstehe ich diese Zustimmung als die eines Ackeruntergebenen, der seine Loyalität auch nach Beendigung seiner langen Zusammenarbeit mit Acker nicht aufgeben, ja nicht einmal hinterfragen kann? Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen meine Enttäuschung auf diesem Wege mitteile. Ich werde mich noch persönlich in dieser Sache mit Ihnen ins Benehmen setzen, hoffe aber dass Sie für meinen blog eine ehrliche Antwort schreiben werden – zumindest das sind Sie uns Bürgern schuldig. Bitte lesen Sie sich meine Zeilen einmal genau durch, die ich jetzt auch dem städtischen Rechtsanwalt Heer zukommen lassen habe. Ich bin sehr gespannt, ob Acker zum Gemeinderat alle Fachleute einlädt oder wieder mögliche Fragen von vornherein ins Leere laufen lässt. Viel Spaß beim Lesen und schönes Wochenende Hans Joachim Thiemann
Mail an verschiedene Gemeinderäte vom 23.07.2020 – Nachlese – Gewissen? – mit Prognose zur Gemeinderatsabstimmung am 28.07.2020:
Sehr geehrte Gemeinderäte,
an einem Mittwochabend in der Klosterkirche – viele griesgrämig drein blickende Menschen sitzen im Abstand von 1,5 m voneinander entfernt und starren gebannt auf die Personen, die ihnen aus der mageren Rednerriege entgegen blicken.
Was fällt sofort auf?
Nur der Stadtplaner, Andre Leopold, wurde von der Verwaltungsspitze aufgeboten, um den Satzungsbeschluss zum völlig verkorksten Bebauungsplan „Neckartalaue-7. Änderung“ vorzubereiten.
Wer fehlt im Reigen der beteiligten Büros und Kanzleien? Sowohl das Büro Kölz (Herr Schaible war immerhin anwesend), das Büro Fischer als auch Dr. Heer von der Kanzlei Eisenmann, …. glänzten durch Abwesenheit – beim Satzungsbeschluss! Sie wurden entweder von der Stadt gar nicht erst eingeladen oder vorsorglich sogar von einer Teilnahme an der Sitzung abgehalten. So etwas habe ich noch nie erlebt, aber das schreibe ich ja andauernd.
Dass die Herren nicht für Fragen der Gemeinderäte zur Verfügung standen ist natürlich kein Zufall. Die Abwesenheit ist vermutlich gewollt, um missliebige Fragen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Das Beantworten der wenigen übrig bleibenden Fragen ohne Inhalt und Verstand durch BM Acker ist eine seiner Königsdisziplinen und vielfach in der Bürgerfragestunde angewendet und verfeinert.
Zudem könnte ein Dr. Heer sicher nicht ruhigen Anwaltsgewissens dieser Technischen Ausschusssitzung beiwohnen, ohne aus anwaltlicher Pflicht gegen über seinem Auftraggeber auf die vielen Fehler und Mängel des Verfahrens, von der Vorfestlegung, über das Verschwinden von Unterlagen bis hin zu Abwägungsmängeln, hinweisen zu müssen.
Zudem wollte er vermutlich auch der Frage nach den Chancen dieses Bebauungsplanverfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim ausweichen, um der Stadtverwaltung kein Ei ins Nest legen zu müssen.
Wer auch noch fehlte war Kämmerer Rainer Weber. Der arme Kerl scheint derart hart von seinem Gewissen getroffen worden zu sein (wenn er eins hat?), dass es aus meiner Sicht sogar fraglich ist, ob er jemals wieder in Oberndorf a.N. vor dem Hintergrund der durch ihn hauptverantwortlich mitgestalteten Haushaltseinnahmeminderungen durch die Aldi- und Frommersache als Kämmerer Dienst tun wird. Aber er wird vermutlich sanft in ein beamtenfreundliches Pensionsbett mit vielen zusätzlichen Pensionspflasterchen fallen, wie das bei Beamten vermutlich regelmäßig und üblich ist.
Ich würde gerne meine Rente (ich habe nichts falsch gemacht) gegen seinen Pension (er hat der Stadt hunderttausende Euro vorenthalten) tauschen.
Wer aber hat nun der „Aldischenkung“ zugestimmt?
Leider war dieses so genau aufgrund der Abstände und der teils zaghaften Meldungen nicht zu erkennen. Deshalb erfolgt meine Aufzählung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für das tatsächliche Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte – sie können sich bei mir gerne beschweren und ihr Abstimmungsverhalten richtig stellen:
„Schenkungsgemeinderäte“ sind: Hunds, Emmerich, Götz, Maas, Gaberle, Acker
„Schenkungsbereit“ stehen nach meiner Einschätzung aus dem Verwaltungsausschuss: Danner, Karsten, Moch, Hauser, Häckl, Schittenhelm
Das sind bereits die erforderlichen Stimmen, um die Schenkung der Grundstückswertsteigerung an den Aldikonzern vorerst wieder rechtskräftig werden zu lassen.
Es ist alles vorbereitet und es besteht für mich kein Zweifel mehr, dass der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen wird und der Aldikonzern danach in Bezug auf seine Oberndorfer Immobilien eine halbe Millonen Euro reicher ist.
Ich hoffe, dass der ein oder andere Stadtrat im Gemeinderat am kommenden Dienstag noch den Finger in die ein oder andere Wunde legt, damit die Verwaltung mit ihrem vorbestimmten Abstimmungsergebnis und den nicht beantworteten und nicht erläuterten Anregungen nicht auch noch ohne einige kritische Stimmen im Protokoll davon kommt.
Die Spannung ist für den Gemeinderat raus. Die Spannung wurde in Bezug auf das Normenkontrollverfahren und die Baugenehmigung des Aldikonzerns aber enorm angefeuert. Ich hoffe, dem ein oder anderen oben genannten Gemeinderat wird es sehr, sehr, sehr heiß unter seinem Hintern wenn ihn Verwandte und Bekannte fragen, warum er/sie dem Aldikonzern diese ca. 500,000 € Grundstückswertsteigerung zukommen lassen hat und ob dieses nicht auch für den Bekannten oder den Sohn möglich ist? Acker hat so etwas bereits in den vergangen Jahren praktiziert – also nur Mut, fragt nach bei BM Hermann Acker – natürlich nur, wenn ihr zu den Ackerfans, den Schönen und/oder Reichen gehört.
Gute Beratung und denkt über das Wochenende noch einmal über die Sache und die Konsequenzen für die Stadt und für euch persönlich nach!
Hans Joachim Thiemann
Mails an Herrn Haas, Petitionsausschuss Landtag BW, vom 23.07.2020 zur gestrigen Sitzung des Technischen Ausschusses:
Sehr geehrter Herr Haas,
gestern wurde im Technischen Ausschuss der Stadt Oberndorf a.N. der Bebauungsplan „Neckartalaue-7-Änderung“ als Satzung beschlossen. Der Weg für den Gemeinderat wurde geebnet.
Die Verwaltung hatte zur Vorberatung, obwohl viele technische, wirtschaftliche und formale Fragen offen waren, weder die Gutachterbüros noch die beratende Rechtsanwaltskanzlei geladen, so dass die Gremiumsmitglieder diesen auch keine Fragen stellen konnten. Ein cleverer, aber von mir bereits erwarteter Schachzug des Bürgermeisters.
Einzig der Stadtplaner aus Rottweil, Andre Leopold, der seine eigene Wahrheit, aber nicht die Wahrheit des Verfahrens wieder gab, wurde an der Sitzung beteiligt. Natürlich konnte dieser nicht zu den komplizierten Rechtswidrigkeiten des Planes ausführen, genau so wenig wie vertiefend zu den von anderen Büros erarbeiteten Gutachten.
Der Vertreter des Planungsbüros lies z.B. wissen, dass er das Aldistandortgutachten nicht kenne, was vielleicht sogar stimmt, aber nichts mit der Wahrheit, dass es Eingang in die städtischen Unterlagen gefunden hatte, zu tun hat. Diese an der Wahrheit vorbei gemauschelte Antwort führt, da gezielt getätigt, zu einer bewussten Täuschung des Gremiums und einem Abwägungsmangel.
Es wird eben weiter gemauschelt, um die Sache am köcheln zu halten und vor allem den Grundstücksverkauf nicht inhaltlich preisgeben zu müssen.
Der arme Kämmerer der Stadt Oberndorf a.N., Rainer Weber, ist nun schon seit mehr als zwei Monaten krank, denn er scheint sich als einziger der Verantwortlichen seiner Verantwortung bewusst zu sein und diese nicht zu ertragen – bzw. er hat Angst vor den Folgen seiner Taten.
Den Gemeinderäten kann, außer dem gesellschaftlichen Ansehensverlust, rechtlich kaum etwas passieren. Jedoch werde ich dafür sorgen, dass jeder Oberndorfer Bürger die Namen derjenigen nachlesen kann, die dem Aldi ca. 1.000.000 € und vielleicht noch mehr zukommen lassen möchten – auch wenn das Protokoll der Sitzung niemals die Öffentlichkeit erreichen wird.
Dem Landtag BW liegt das umstrittene Grundstücksgeschäft nun seit Langem vor. Ein zweites vergleichbares Grundstücksgeschäft (Frommer) wurde ebenfalls vorgetragen. Diese Sachverhalte sind zwingend den Verwaltungsgericht Freiburg vorzulegen, da sie in ihrer Gesamtheit eindeutig gegen die Gemeindeordnung verstoßen und zum Schaden der Oberndorfer Bürger geführt haben.
Warum unternimmt der Landtag in der Sache nichts?
Das Landratsamt hat die Hinweise, vermutlich aus dem Landtag, inzwischen verstanden und hält sich zurück bzw. in tiefer Deckung – aber die Stadtverwaltung Oberndorf a.N. macht fröhlich weiter zum Schaden ihrer Bürger.
Jetzt hat es der Landtag in die Sommerpause geschafft ohne entscheiden zu müssen. Die Stadtverwaltung wird in dieser Zeit versuchen, dem Aldi die Baugenehmigung zu verschaffen – was sie hoffentlich nicht erreichen wird.
Wird das Landratsamt hier aufgrund des erkennbar fehlerhaften Verfahrens eingreifen – vermutlich nicht?
Wann unternimmt der Landtag etwas oder möchte man dort dem Aldi noch die Chance auf eine erteilte Baugenehmigung, die wiederum rechtlich vor Gericht angegangen wird, offen halten?
Vielen Dank für eine inhaltliche Antwort
Hans Joachim Thiemann – Petent
Sehr geehrter Herr Haas,
soeben habe ich erfahren, dass es wie von mir vorher gesagt keine bzw. nur eine einzige Frage der Gemeinderäte zur Abwägungsvorlage und zum Gesamtverfahren gab.
Es waren ja auch die Fachleute, die hätten antworten können, nicht geladen. Der Stadtplaner hat, wie in der Abwägungsvorlage nachzulesen, zu vielen Themen nur abgewiegelt oder abgelenkt, jedoch inhaltlich nicht geantwortet.
Es ist eine der schwächsten und falschesten Abwägungsvorlagen die ich je lesen musste – in über 30 Jahren als Stadtplaner und ich verstehe im Gegensatz zu Anderen mein Geschäft außerordentlich gut.
Deutlicher kann doch ein fingierte Abstimmung in einem technischen Ausschuss in der Vorberartung bei einem solch heiklen und schwer zu verstehenden Thema nicht „gelenkt“ und „eingeschränkt“ werden.
Das z.B. eine Frau Götz, die seit 1 Jahr im Gemeinderat ist und bei der Post arbeitet, den Sachverhalt und die nicht erläuterten Vorwürfe in den Stellungnahmen überhaupt verstanden hat, scheint für mich ausgeschlossen zu sein. Keiner wollte sich angreifbar machen, indem er eine Frage stellt und dann vom Bürgermeister in seiner unnachamlichen Art abgebügelt wird – natürlich ohne inhaltliche Antwort oder Eingang der Frage ins Protokoll.
Ich bin jedoch gerne bereit, mich mit Frau Götz in der Sache fachlich und sachlich zu unterhalten (ich möchte ihr keine Unrecht tun und werde auf sie in der Sache zugehen), was ich auch mit den Planern und der Kanzlei jederzeit tun würde.
Kommenden Dienstag findet die Gemeinderatssitzung statt. Ich hoffe sehr vorher von Ihnen zu lesen.
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann
Mails an verschiedene Gemeinderäte vom 22.07.2020 in Sachen Technischer Ausschuss:
Liebe Gemeinderäte,
ich lasse ja kaum ein gutes Haar an eurer Gemeinderatsarbeit (obwohl ich suche), deshalb möchte ich euch auch einmal unterstützen.
Deshalb ist dieses kein Spendenaufruf für „save the Children“ etc., denn was interessieren den Oberndorfer Gemeinderat afrikanische Kinder? Nein, ich rufe zur Spendenabgabe für den armen Aldikonzern auf.
Wie sollen die Aldimanager ihre Villen und Ferraris bezahlen, wenn schon Oberndorf a.N., ein kleines Kaff im Schwarzwald meint, sie müssten den vollen Bauplatzpreis für ein Baugrundstück zum Neubau eines neuen Aldi-Ladens verlangen.
Die Spenden sollen bitte direkt an Bürgermeister Hermann Acker gerichtet werden, denn dieser hat sicher einen ganz heißen Draht (und den Einkauf for free?) zu den Bossen der Genossen.
Sollte eine Million Euro, die bisher für den Aldi direkt seitens der Stadt ausgegeben werden, nicht ausreichen und der Aldi hätte gerne noch etwas Zuschuss beim Parkplatzrückbau (so denn den die Stadt nicht auch noch zugesagt hat?) könnte dieser aus den Spenden finanziert werden.
Für den Aldi ist den Oberndorfer Bürgern doch hoffentlich nichts zu teuer und vor allem die vielen Ackerfans werden ihm nun mit ihren Spenden die Bude einrennen.
Geht mit gutem Beispiel voran, zückt das Scheckheft und wer keins hat, nur Bares ist Wahres.
Ich bin auf die kommende Mitteilung der Spenden im Gemeinderat sehr gespannt.
Viel Erfolg heute Abend
Hans Joachim Thiemann
mir gebet nix!
Sehr geehrte Gemeinderäte,
es ist soweit. Heute fällt eine weitere Vorentscheidung – nicht mehr und nicht weniger.
Bereits einmal hat der technische Ausschuss den Bebauungsplan beerdigt und Bürgermeister Hermann Acker hat mit geschickten Winkelzügen den toten Patienten wieder ausgegraben und wieder belebt.
Wird er es dieses Mal erneut Schaffen, seinen Bebauungsplan zum Wohl des Aldikonzerns am Leben zu erhalten?
Unterstützung erfährt er ganz sicher von seinen unkritischen „Gefährten“ wie Karsten, Danner, Rinker (der sogar seine Meinung innerhalb des Verfahrens zugunsten Ackers geändert hat), Hunds, Niedhammer, Moch. Diesen Gemeinderäten sind die Bürger schon lange egal. Sie orientieren sich an Größerem – eben an ihrem höchsten Repräsentanten, dessen Überhöhung meiner Meinung nach inzwischen ein schlimmes Ausmaß angenommen hat. Diese Gemeinderäte sehen die Katastrophen in der Stadt zwar, aber diese kommen in ihrem Denken scheinbar nicht mehr an oder eben nicht mehr vor.
Sie werden unkritischen dem Aldi die 500.000 € mit einem Schleifchen und weitere 100.000 – de Euro für die notwendigen das Aldivorhaben begleitenden baulichen Maßnahmen der Stadt überreichen. Auf dem Scheck an den Aldi wird somit vermutlich 1.000.000 € stehen. Viel Geld wenn ich an das Freibad, die schlechten Straßen, die Unterhaltung der Grünflächen, Kindergärten, Schulen usw. denke.
Das mit diesen 1.000.000 € dann auch noch Unfallschwerpunkte geschaffen werden sollen stellt für mich den Gipfel der Frechheit dar. Der Aldi funktioniert an seinem heutigen Standort sehr gut. Altoberndorf und das Webertal sind damit hoch zufrieden. Aber speziell diese Bürger werden u.a. von Moch, Niedhammer und Danner gerade zu in den Hintern getreten.
In Bochingen und Boll wird ein dezentraler Markt geschaffen – für Altoberndorf und das Webertal gilt die genau entgegen stehende Argumentation. Schon allein dieser Vergleich sollte mehr als deutlich aufzeigen, welch „schizophrene“ Argumentation der Aldiverlagerung zugrunde liegt.
Dem Scharzwälder Boten ist auch zu entnehmen, dass das Landratsamt Rottweil dazu gelernt oder einfach nur Angst hat. Es schreibt nun nicht mehr davon, dass das Grundstücksgeschäft zwischen dem Aldi und der Stadt in Ordnung ist und verweist auf meine Petition. Warum? Bereits vor einem Jahr befand sich der Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren, also in einem laufenden Verfahren. Damals hat das Landratsamt noch mitgeteilt, dass der Kaufvertrag völlig in Ordnung ist, aber immerhin schon bei der Frage zum Gesamtvorgang keine Antwort gegeben. Hat das Landratsamt keinen Respekt vor dem Verwaltungsgerichtshof? Kann es erst durch eine Petition beim Landtag BW in seiner Unterstützung des Bürgermeisters Acker gestoppt werden?
Eines ist unabhängig aller Argumente etc. glasklar. Auch die weiteren Beschlüsse zum Bebauungsplan Neckartalaue werden nicht verhindern, dass die Wahrheit (und keine Vermutungen Hermann Acker) ans Licht kommen wird – vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim, dem Landgericht Rottweil, dem Amtsgericht Oberndorf a.N., der Gemeindeprüfungsanstalt BW oder eben durch die Petition beim Landtag BW. Bei allen Institutionen sind Klagen gegen Hermann Acker bzw. die Stadt Oberndorf a.N. anhängig bzw. werden Untersuchungen der Sache folgen – wobei ich die Staatsanwaltschaften vergaß, die ich aber inzwischen nicht mehr für voll nehme, Frau Mayländer.
Morgen sind wir alle schlauer und der Oberndorfer Bürger wird erfahren, wer ihn alles an den Aldikonzern „verkauft hat oder verkaufen will“.
Bis dann
Hans Joachim Thiemann
Beklagter, Kläger, Ex-Stadtbaumeister usw.
Mail an verschiedene Gemeinderäte vom 20.07.2020 in Sachen Dokumentenmanipulation:
Hallo Gemeinderäte,
die Stadtverwaltung hat doch tatsächlich klammheimlich die Abwägungsvorlage um meine bisher unterschlagene Stellungnahme ergänzt – meine Glaskugel hatte wieder recht.
Soeben finde ich meine Stellungnahme vom 05.03.2020 am Ende der Abwägungsvorlage aufgeführt – nicht wie gefordert im Originaltext, sondern wieder verstümmelt.
Dabei ist das Dokument der Abwägungsvorlage wie folgt zeitlich terminiert:
Aufgestellt: Rottweil, den 10.07.2020 (Dipl. Ing. André Leopold)
Kann das stimmen? War am 10.07.2020, also bereits vor über einer Woche, meine Stellungnahme vom 05.03.2020 in der Abwägungsvorlage enthalten?
Nein, dass war sie wahrscheinlich nicht! Das nun vorgelegte Dokument stellt in diesem Fall mal wieder eine Dokumentenmanipulation dar, wie sie bei der Stadt Oberndorf am Neckar inzwischen eher Normalität als Ausnahme zu sein scheint.
Ebenfalls fällt in der Stellungnahme der Stadt nachfolgender Text besonders ins Auge:
„Ein speziell angesprochenes „Aldi-Gutachten“ ist nicht bekannt und auch nicht Inhalt des Bebauungsplans (der Verfasser meinte bestimmt: des Bebauungsplanverfahrens). Insofern sind diese Unterlagen – sofern vorhanden – auch nicht zu berücksichtigen. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens sind nur Dokumente öffentlich auszulegen, welche zur Aufstellung und sachgemäßen Abwägung des Bauleitplans erforderlich sind.“
Das Rottweiler Planungsbüro, welches augenscheinlich für die Dokumentenmanipulation verantwortlich zeichnet, gibt also erstmalig zu, dass das von mir vor langer Zeit zitierte „Aldigutachten“ möglicher Weise doch existiert. Das Büro und die Stadtverwaltung versuchen sich jetzt damit rauszureden, dass dieses Gutachten aber nicht in die Abwägung einzustellen ist – falsch, denn es wurde ausgelegt und von mir zitiert. Pläne des Gutachtens wurden im Verfahren sogar weiter geführt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Gutachten des Aldi zur Neuansiedlung weiter geheim gehalten wird, da es erhebliche Zweifel an einer funktionsfähigen Erschließung deutlich gemacht hat – was auch die Aufgabe dieses Gutachtens war.
Ich habe in meiner ganzen Stadtplanerlaufbahn weder in der freien Wirtschaft, in kommunaler Verantwortung oder der Literatur ein derart offenkundig manipuliertes, mit Lügen veredeltes und aus meiner Sicht „………….“ Bebauungsplanverfahren zur Kenntnis bekommen und ich bin inzwischen geschockt, zu welchen Zugeständnissen die beteiligten Büros und Kanzleien anscheinend inzwischen bereit sind.
Selten war ich so glücklich wie heute Abend, nicht mehr im Dienst der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. und zwischen dem höchsten Repräsentanten Hermann Acker und seiner Tiefbauamtsleiterin Romy Bloß dienen zu müssen.
Gute Nacht
Hans Joachim Thiemann
Mail vom 20.07.2020 zum Thema Vorfestlegung und Haushaltsmindereinnahmen:
Super, Acker gibt bereits unmittelbar nach dem Verkauf des öffentlichen Parkplatzes an den Aldikonzern das Ziel der Stadt an sofort den B-Plan einzuleiten, damit der Aldi in 2018 schon bauen kann – besser geht es nicht – Nachweis einer Vorfestlegung besser als ich es mir wünschen könnte!!!
Zudem der Nachweis, dass der Aldi niemals einen öffentlichen Parkplatz kaufen wollte (sondern nur bezahlen), sondern einen Bauplatz für einen weiteren Marktneubau – grandios.
Ich hoffe, Acker, Kopf, Leopold und Weber zahlen im Bedarfsfall der Stadt die entgangenen Haushaltseinnahmen von ca. 500.000 € aus ihren fetten Beamtenbezügen /-pensionen nach und gleichen den Einnahmeverlust in voller Höhe aus – das wäre den Bürgern Oberndorfs gegenüber nur gerecht.
Schönen Abend
Hansjo
Gesendet: Montag, 20. Juli 2020 um 18:42 Uhr
An: „HansJoachim Thiemann“ <HansJoachim.thiemann@gmx.de>
Hallo Hans Joachim, habe eben noch einen Artikel entdeckt.https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.oberndorf-a-n-aldi-will-auf-mauser-parkplatz-bauen.acef0bf7-39bb-4ec6-94f2-d525cd08767f.html
Mail an verschiedene Gemeinderäte vom 20.07.2020:
Sehr geehrte Gemeinderäte,
am Mittwoch ist es soweit, der erste showdown in Sachen Aldi steht an.
Es ist soweit alles geschrieben. Ihr wisst, was ihr entscheidet und keiner kann sich aus seiner Verantwortung stehlen – außer natürlich dem Bürgermeister Acker.
Empfehlen möchte ich euch die Besichtigung der Verbindungsstraße zwischen neuem Aldi und der Sägewerkstraße um den Gewerbepark. Ihr solltet euch vor Ort mit euren Autos treffen und selber die Strecke im Gegenverkehr ein paar mal befahren. Damit bekommt ihr ein Gefühl dafür, was auf die zukünftigen Nutzer dieser Straße zukommen würde, wenn auch noch ein Lkw (oder Zwei) aufeinander treffen.
Das in der neuen Abwägung auf einmal die nicht nachvollziehbaren Verkehrsschauen ergeben haben, dass durch eine Beschilderung nun doch nachgebessert werden muss sollte euch zu denken geben. Davon war in der letzten Sitzungsrunde keine Rede und es hat sich vor Ort nichts verändert.
Es scheint, als würde die Polizei Druck machen, um am Ende nicht den schwarzen Peter in der Hand zu haben, indem sie die Augen vor den offensichtlichen Problemen dieser Erschließungsstraße verschließt. Dass das Verkehrsgutachten an verschiedenen Stellen krankt ist offensichtlich.
Und denkt bitte an die alles entscheidende Frage an Bürgermeister Acker:
Frage: Hat der Aldikonzern einen öffentlichen Parkplatz erworben oder Bauland für einen neuen Markt?
Sollte er einen öffentlichen Parkplatz erworben haben ist dieses nur deshalb geschehen, da die Stadtverwaltung den Bau eines neuen Aldi über das Bebauungsplanverfahren „versprochen“ hat. Das ist die klassische Vorfestlegung, die immer wieder auch in den Beiträgen einzelner Gemeinderäte bisher bereits zum Ausdruck gekommen ist.
Der Bebauungsplan ist entsprechend nicht zu retten:
Frage an den Rechtsanwalt der Stadt: Wie stehen nach seiner Meinung die Erfolgsaussichten der Stadt?
Also fahrt in der Sägewerkstraße vorsichtig, nicht das ihr noch untereinander kollidiert oder den Zaun beschädigt.
Hans Joachim Thiemann
Mail an Stadtbaumeister Lübke vom 16.07.2020 zum Thema Abwägungsunterlagen:
Sehr geehrter Herr Lübke,
wie ich den Sitzungsunterlagen entnehmen konnte haben verschiedene Verkehrsschauen stattgefunden, die sogar im Ergebnis zu nochmaligen Anforderungen an die Umsetzung des Bebauungsplanes und die Ansiedlung des Aldi führen.
Da diese Verkehrsschauen von Ihnen als Beteiligung eines Trägers öffentlicher Belange dargestellt werden ist es aus formalen Gründen zwingend, die jeweiligen Protokolle der Verkehrsschauen in die Abwägungsvorlage einzustellen. Es reicht nicht aus, dass Ergebnis, welches in keinster Weise nachvollzogen werden kann, schriftlich zur Kenntnis zu bringen, zumal bereits bekannt ist, dass Sie Unterlagen und Stellungnahmen „verschwinden lassen oder falsch in der Abwägungsvorlage wieder geben“.
Bitte ergänzen Sie die Abwägungsvorlage entsprechend um die Verkehrsschauprotokolle und meine Stellungnahme vom 05.03.2020.
Da die ergänzte Vorlage die Gemeinderäte nicht mehr zeitgerecht vor der Sitzung erreichen kann ist eine Sitzungsverschiebung um eine Woche notwendig.
Bitte teilen Sie mir umgehend mit, was Sie zu tun gedenken – „außer den Kopf in den Sand“ zu stecken.
Hans Joachim Thiemann
Mail an verschiedene Gemeinderäte vom 14.07.2020:
Sehr geehrte Gemeinderäte,
einen Gedanken meinerseits mit der Bitte um Nachfrgae bei herrn Schaible im Technischen Ausschuss und im Gemeinderat möchte ich ihnen noch ans Herz legen.
Die Aussage des Büro Kölz wurde bezogen auf den Knotenpunkt beim neuen Aldi bisher so dargestellt, dass die geplante Verkehrsführung zu keiner Verschlechterung der Verkehrssituation in diesem Bereich führt.
Leider hat das Büro Kölz bei dieser Aussage vergessen, die angrenzenden zusätzliche Verkehre aufnehmenden Straßen in die Bewertung mit ein zu beziehen.
Es ist sicher bei allen Beteiligten (Ing. Büros, Gemeinderäte, Verwaltung etc.) absolut unstrittig, dass der gem. der Anlage von Straßen zu gering bemessene Straßenbereich der Sägewerkstraße durch den zusätzlichen Verkehr eine deutlicher Verschlechterung der Verkehrssituation darstellt. Dieses ist schon allein dadurch nachzuvollziehen, dass ein Befahren dieser Straße nur mit neuen Straßenverkehrsschildern, die auf die Gefahren aufmerksam machen sollen, überhaupt erst möglich ist. Meiner Meinung nach entstehen mit der geplanten Verkehrsführung sogar zwei neue Unfallschwerpunkte in der Kreuzung direkt und auf der Sägewerkstraße.
Es wäre also sinnvoll, den Fachmann Schaible zu fragen, ob er eine Verschlechterung der Verkehrssituation auf der Sägewerkstraße sieht und unter Beachtung dieser Bewertung tatsächlich zu dem Ergebnis kommt, dass die Verkehrssituation insg. sich nicht verschlechtern würde.
Die Aussage des Büro Kölz sollte unbedingt eingeholt und protokolliert werden, um später auf die Fachleute hinweisen zu können.
Es muss nur einer von euch den Mut haben, in der Sitzung nachzufragen.
Gruß
Hans Joachim Thiemann
Mail vom 13.07.2020 in Sachen Offenlegung des Abstimmungsverhaltens der Gemeinderäte:
Guten Morgen zusammen,
da ich persönlich in diesem Jahr nicht mehr an den kommunalen Sitzungen in Oberndorf a.N. teilnehmen darf habe ich eine Bitte an euch.
Im Technischen Ausschuss am 22.07.2020 wird der Tagesordnungspunkt „Neckartalaue-7. Änderung“ beraten. Wie meiner Vorarbeit zu entnehmen ist hat die Verwaltung auch dieses Mal in ihrer Vorbereitung geschummelt, gelogen usw.
Bitte passt deshalb besonders gut bei der öffentlichen Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt auf und schreibt mit, wer von den Gemeinderäten für den Beschlussvorschlag der Verwaltung, wie er der Vorlage zu entnehmen ist, stimmt.
Nachdem der Gemeinderat durch die kompromisslose Unterstützung der Verwaltung, insb. BM Hermann Acker, bereits Unsummen zum Thema „Brauerei-Areal“ im Oberndorfer Loch vergraben hat möchte ich nun die Annonymität, in der sich die Gemeinderäte bisher verstecken konnten, durchbrechen und das Abstimmungsverhalten einzelner Gemeinderäte offen legen.
Ich sehe vor in meinem blog jeden Gemeinderat namentlich aufzuführen, der dafür stimmt, dem Aldikonzern bis zu 500.000 € potentielle Haushaltseinnahmen ohne Not durch einen Grundstückswertzuwachs „in den Rachen zu schmeißen“.
Ich bin der Meinung, dass die Bürger Oberndorfs, denen die Haushaltseinnahmen zugute gekommen wären, auch genau wissen sollten, welcher Gemeinderat lieber dem Aldikonzern als dem Oberndorfer Bürger ca. eine halbe Million Euro zu Gute kommen lässt.
Ich bin sehr gespannt, ob der Bürgermeister oder ein von dieser Mail betroffener Gemeinderat eine geheime Abstimmung fordert, um sich weiterhin das Deckmäntelchen – ich war`s nicht – überstülpen zu können. Es wäre die Bankrotterklärung jedes Wahlversprechen der Parteien für mehr Öffentlichkeit, Bürgernähe und ein Schlag ins Gesicht für jede/jeden engagierte(n) Oberndorferin/Oberndorfer.
Im Übrigen erlaube ich mir noch die Gemeinderäte darauf hinzuweisen, dass jeder Bürger, der von der Stadt einen über einen Bebauungsplan rechtlich geregelten Bauplatz für sein kleines Einfamilienhaus kauft (Aspen, Im Felsblick, Im Gehrn) den vollen Bauplatzpreis (bis knapp 200 €/qm) bezahlen muss und seinen Bauplatz auch nicht für den Wert einer landwirtschaftlichen Fläche (3 €) oder des Bauerwartungslands (20 €) erwerben darf.
Ich hoffe, dass dieser Vergleich, den ich nach der Abstimmung genauer heraus arbeiten werde, den Oberndorfer Bürgern, zumindest den Betroffenen, die Augen über „ihre“ Gemeinderäte öffnen wird.
Vielen Dank und gut Aufpassen!
Hansjo
Mails vom 11./12.07.2020 in Sachen Abwägungsvorlage:
Liebe Mitlesenden,
ich habe mich entschlossen, die fachliche Stellungnahme zur Abwägungsvorlage sehr frühzeitig ins Netz zu stellen, damit die Gemeinderäte ausreichend Zeit haben, sich auf die Sitzung einschließlich meiner Kritik vorzubereiten. Ich versuche mich kurz zu halten, was aufgrund des umfangreichen Sachverhaltes sehr schwierig ist, da ich keinen 9 – Klässleraufsatz wie die Stadtverwaltung verfassen möchte.
Es würde mich nicht wundern, wenn aufgrund meiner Zeilen erneut eine Änderung der Unterlagen zum Tagesordnungspunkt „Neckartalaue-7. Änderung“ durch die Stadtverwaltung erfolgen würde.
Im Einzelnen:
In der Beratungsvorlage fehlt erwartungsgem. meine am 05.03.2020 im Beisein von Herrn Maier, Herrn Grom u.a. zu Protokoll gegebene Stellungnahme vollständig. Diese Unterschlagung einer im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellungnahme scheint ein weiteres Mal zu unterstreichen, dass die Stadtverwaltung Unterlagen zum Bebauungsplan manipuliert und sogar verschwinden lässt.
Zu 3.13.1:
Falschdarstellung (Lüge?) – der bisherige Aldimarkt liegt nicht außerhalb von Oberndorf a.N., sondern sogar in einem für den großflächigen Einzelhandel vom Regionalverband ausgewiesenen Bereich in der zentral zu den Stadtteilen gelegenen Talstadt!
Der Beschluss geht überhaupt nicht auf die fachliche Feststellung, dass auch wirtschaftliche Belange in die Abwägung einzustellen sind ein. Insb. vor dem Hintergrund der sog. Vorfestlegung ist eine Begründung erforderlich, warum der Vorabverkauf des Grundstücks notwendig war. In dieser nur im Verwaltungsausschuss und nicht im Gemeinderat getroffenenen Verkaufsentscheidung konnte zum Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs weder über die schalltechnischen Probleme, die verkehrlichen Probleme oder die wirtschaftlichen Probleme etc. abschließend diskutiert werden. Im Ergebnis ist deshalb festzustellen, dass durch den vorzeitigen Grundstücksverkauf eines öffentlichen Parkplatzes zum Parkplatzpreis an den Aldi die klare Absicht der Stadt gegenüber dem Aldikonzern, nicht nur das Bebauungsplanverfahren einzuleiten, sondern diesen mit allen Mitteln zur Rechtskraft zu führen bereits vorweg genommen wurde – und das mit dem halben Gemeinderat, der im Bebauungsplanverfahren dann die vorweg genomme Festlegung zum Bebauungsplan nur noch vollziehen muss.
Zu 3.13.2:
Es erfolgt der Hinweis, dass in den Bebauungsplanunterlagen kein „Aldigutachten“ auftaucht und auch in den Niederschriften darauf nicht eingegangen wird. Hier zeigt sich, dass die Stadtverwaltung meiner Meinung nach öffentliche Unterlagen sogar vorsätzlich manipuliert, denn zumindest ein Plan zur Verkehrssituation ist in den bisherigen Verfahrensunterlagen sogar nachweisbar ( Ing.-Büro Tillig, Plandatum: 03.12.2018, Auftragsnummer: 169104) – die Begründung entpuppt sich damit meiner Meinung nach als Lüge (?)! Der vorgehend genannte Planteil ist die zeichnerische Drastellung eines Textteiles, aus dem mein falsch in der vorgehenden Beratungsvorlage aufgeführtes Zitat wieder gegeben ist. Diese Standortuntersuchung des Aldi ist der Verwaltung bekannt und lag/liegt dieser selbstverständlich vor – alles Andere würde jedem Planerverstand wiedersprechen Herr Dipl. Ing. Leopold!
Zu 3.13.5:
Aus reiner Hilflosigkeit wird mein klarer Verweis auf das Kölzverkehrsgutachten, in welcher Fassung auch immer, welches in der aktuellen Fassung diesem Bebauungsplanentwurf sogar beigelegt ist, nicht anerkannt. Der Verfasser dieses Beschlussvorschlages scheint zwar lesen, aber das Gelesene nicht verstehen zu können? Es findet vor diesem Hintergrund in der Abwägungsvorlage keine fachliche Auseinandersetzung mit der Abhängigkeit der beiden nicht untersuchten Knotenpunkte Friedhof und Kloster zum neuen Aldiknotenpunkt statt. Hier liegt ein wesentlicher Abwägungsmangel vor!
3.13.7:
Wie an anderer Stelle bereits dargestellt sind auch wirtschaftliche Belange, soweit sie der Klarheit und Problemlösung im Rahmen eines Bebauungsplanes dienen, in die Abwägung einzustellen. Die Verwaltung ist deshalb angeraten zu erläutern, warum im Haushalt 2020 keine Mittel zur Herstellung der äußeren Erschließung für den Aldi eingestellt wurden – z.B. weil im städtebaulichen Vertrag die Realisierung des Aldi erst für 2025 nieder geschrieben ist etc. Die Erschließung ist zur Erhaltung des verkehrsflusses vor dem Alibauvorhaben weitgehend abzuschließen, da ansonsten die Erschließung nicht gesichert ist!
3.13.8:
Auf die Verpflichtung zur Herstellung von Lkw-Stellplätzen kommt es bei der Bebauungsplanaufstellung in diesem Fall nicht an, denn der Schwerlastverkehr ist auf dem Parkplatz heute vorhanden und wird vom Aldivorhaben verdrängt. Diese verkehrliche Problematik ist im Rahmen des Verfahrens zu bearbeiten und fachlich zu erläutern. Auch der Hinweis auf ein nachträglich erarbeitetes Parkierungskonzept ist Unfug, denn durch die in den vorgehenden Sitzungen genannten neuen Stellplätze an der Sägewerkstraße werden den Gemeinderäten Problemlösungen vorgestellt, die anschließend wieder in Frage gestellt werden. Ein solches Vorgehen im Rahmen einer Bebauungsplanaufstellung ist nicht zulässig und dient ausschließlich der Verwirrung der Gemeinderäte – nach dem Motto: es wird alles gut.
3.13.9:
Unterirdisch – es geht nicht darum, ob die Straße heute schon vorhanden ist und heute kein Unfallschwerpunkt festgestellt werden kann (heute fährt dort ja auch fast niemand!). In die Abwägung ist die Erhöhung des Fahrzeugaufkommens in Abhängigkeit der Fahrzeugart und der Verkehrsteilnehmer einzustellen bzw. vorher neu zu untersuchen. Dabei spielt es unbedingt eine Rolle, ob der an den Straßenbereich angrenzende Grundstücksteil auf 50 cm von wesentlichen baulichen Elementen und Anlagen freigehalten und damit für die Verkehrsteilnehmer nutzbar ist oder nicht. Auch hier wieder auf Mutmaßungen zu verweisen ist dumm, denn es liegen keine Mutmaßungen vor, sondern Tatsachen, die einer fachlichen Auf- und Bearbeitung bedürfen, welche aber nicht erfolgen – Abwägungsdefizit! Zudem greift auch hier wieder, dass die Stadtverwaltung mit dem potentiellen Erwerb an die Straße angrenzender Flächen eine Verbreiterung in Aussicht stellt, die im Bebauungsplan gar nicht vorhanden und auch nicht prüfbar ist. Durch die Darstellung der privaten Grundstücksflächen des Gewerbeparks als Straßenfläche wäre diese Prüfung rechtssicher im Bebauungsplanverafhren erfolgt, was aber durch die Verwaltung, vermutlich aus gutem Grund) unterlassen wird. Hierzu gibt es im Beschlussvorschlag keinerlei Ausführungen.
3.14.1:
Wie bereits oben ausgeführt sind vor dem Hintergrund der Vorfestlegung die Umstände des vorzeitigen Grundstücksverkaufs an den Aldikonzern in die Abwägung einzustellen. Der Aldikonzern hat nachweislich von der Stadt Oberndorf a.N. einen öffentlich gewidmeten Parkplatz erworben (der Grundstückswert ist der Bodenrichtwertkarte zum Zeitpunkt des Verkaufs zu entnehmen und wenn das für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht nachvollziehbar ist sollten Sie aufgrund fehlender Qualifikation unverzüglich fristlos entlassen werden), den der Aldikonzern ohne Bebauungsplanänderung noch nicht einmal ausschließlich für seine Kunden nutzen darf. Niemand hätte etwas dagegen, wenn dieser Parkplatz im Eigentum des Aldis verbleibt und wie bisher auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen würde. Dieses wäre die logische Konsequenz aus dem vorzeitigen Verkauf. Durch die Bebauungsplanaufstellung erhöht sich die Nutzbarkeit des Grundstücks für den Aldikonzen dramatisch. Der von mir geschätzte neue Grundstückswert orientiert sich an den aktuellen Bodenrichtwerten des Neckartalcenters in 1b-Lage Oberndorfs. Über die exakte Höhe kann gerne gestritten werden. Unwiderlegbar richtig ist jedoch der Wertgewinn für den Aldikonzern in unfassbarer Höhe von vielen Hunderttausend Euro, der als Einnahmeverlust für die Oberndorfer Bürger zu verrechnen ist. Diese für Oberndorf a.N. schwindeleregende Summe wurde vermutlich beim Grundstücksverkauf außerhalb eines Rechtsverfahrens den Stadträten gar nicht zur Kenntnis gebracht und anschließend mit dem halben Gemeinderat beschlossen. Die „……..“ Energie, die hinter dieser taktischen Verfahrensführung vermutet wird scheint inzwischen wohl fast allen Bürgern Oberndorfs, außer manchen Gemeinderäten, nachvollziehbar. Ohne eine Behandlung dieser wirtschaftlichen Rahmenbedingen, natürlich ohne Nennung tatsächlicher Kaufvertragsinhalte, ist ebenfalls ein Abwägungsdefizit gegeben.
3.14.2:
Die Verhinderung der Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten ist schriftlich in den Akten der Stadt durch auch einzelnen Stadträten vorliegenden und in meinem Blog enthaltenen Schreiben an Frau heim und Frau Gugel-Bisinger als Tatsache zu bewerten, so dass die Darstellung als „Mutmaßung“ eine weitere Lüge (?) in dieser Abwägungsvorlage darstellt.
3.14.3:
Von der innerhalb des Geltungsbereichs gelegenen ungewidmeten Fläche wurden im Zuge der Einsichtnahme Fotos gemacht. Der Beschlussvorschlag ist entsprechend gelogen bzw. die Verwaltung und das Ingenieurbüro sind zu faul, diese Fläche im Plan zu suchen.
3.14.4 und 3.14.5:
s. 3.13.9
Soweit meine fachliche Einschätzung der Abwägungsvorlage. Es fehlen fachliche Begründungen zu vielen Beschlussvorschlägen, insb. durch das Büro Kölz und die Anwaltskanzei, vollständig. In der Vorlage wird fachlich ausschließlich zum Thema Schall argumentiert und ausgeführt, was zu einem dramatischen Abwägungsdefizit im Ergebnis führen muss.
Ich hoffe, der ein oder andere Gemeinderat traut sich ein oder zwei nicht beantwortete Fragestellungen in den anstehenden Sitzungen vorzubringen bzw. auf die Abwägungsdefitite zu verweisen und um differenzierte Erläuterung zu bitten – z.B.:
– hat der Aldi einen öffentlichen Parkplatz erworben? – dann soll er auch einen öffentlichen Parkplatz behalten!- würde der Aldi bei Rechtskraft dieses Bebauungsplans einen Wertgewinn für das Grundstück von mehreren hunderttausend Euro einstreichen, der bei einem Grundstücksverkauf nach der Rechtskraft des Bebauungsplans den Bürgern der Stadt Oberndorf a.N. zugeflossen wären?- wie schätzt die beratende Anwaltskanzlei die Chancen dieses Verfahrens in Bezug auf einen positiven Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim ein?- stimmt es, dass die Stellungnahme von Herrn Thiemann vom 05.03.2020 nicht in die Abwägungsvorlage aufgenommen wurde?- was sagt die Verwaltung zum mehrfachen Vorwurf des Lügens bzw. wie entkräftet sie diesen Vorwurf inhaltlich?
Dieses sind einige wenige sehr einfache Fragen für einfache Gemüter, die möglicher Weise gar nicht verstehen, was sie an Unterlagen von der Verwaltung erhalten haben und die deshalb vermutlich in unerschütterlichem Vertrauen auf den obersten Repräsentanten der Stadt, Hermann Acker, ihre Stimme in seinem Willen abgeben werden.
Sehr schade, dass ich an den Sitzungen nicht teilnehmen kann – andererseits sehr gut, da ich vor dem Hintergrund der zu erwartenden Lügen den Mund nicht halten könnte.
Ich wünsche interessante und diskussionsreiche Sitzungen
Hans Joachim Thiemann
Stadtbaumeister Oberndorf a.N. a.D.
Hallo Leute,
die Anlagen zur Bebauungsplanänderung „Neckartalaue-7.Änderung“ stehen im Netz. Die Antworten der Verwaltung auf meine Stellungnahme sind ein einziges Zeichen maßloser Hilflosigkeit. Ich werde sie zeitnah noch vor dem TUA in der Luft zerreissen.
Für die Gemeinderäte ist interessant, dass viele meiner Anmerkung nur dadurch ausgeschaltet werden sollen, dass von Mutmaßungen etc. geschrieben wird. Es findet keinerlei fachliche Auseinandersetzung mit den Inhalten durch Herrn Schaible oder Dr. Heer statt – wie z.B. bei den lärmseitigen Punkten.
Ich gehe davon aus, dass sowohl das Büro Kölz als auch die Anwaltskanzlei Eisenmann, Wahle …. (von denen ich bisher jeweils eine hohe Meinung hatte – die nun wieder etwas hergestellt wird) sich für solch schäbige Falschdarstellungen, Lügen etc. nicht zur Verfügung gestellt haben.
Ich hoffe, dass anders als bei der letzten Beschlussfassung alle Fachbüros einschließlich der Kanzlei den Gemeinderäten für fachliche Fragen zur Verfügung stehen und diese auch in die Niederschrift der Sitzung Eingang finden – es muss nicht sein, dass auch bei diesem Protokoll eine Manipulation zu erwarten ist. Die Verwaltung weist z.B. in ihren Begründungen auch darauf hin, dass in den Niederschriften zum bisherigen Verfahren bestimmte Sachverhalte nicht enthalten sind – können sie auch nicht wenn sie aktiv weggelassen werden – also aufpassen!
Dieser Plan wird selbst im Falle der „kadavertreuen Satzungsbeschlussfassung“ niemals vor dem VGH Mannheim Erfolg haben können – er wird nur weitere Kosten verursachen, weiter Gesprächsstoff bleiben, den Vorwurf der Haushaltseinnahmeminderung weiter anheizen usw. und ganz wichtig – jeden einzelnen zustimmenden und mitverantwortlichen Gemeinderat weiter gesellschaftlich und charakterlich beschädigen.
Ich habe selten eine so umgangssprachlich formulierte unprofessionelle Abwägungsvorlage gesehen und gelesen – nach dem Motto: stimmt nicht, Mutmaßung, wir haben alles richtig gemacht – nur noch erbärmlich, aber wohl nicht anders von dem vorhandenen Personal zu erwarten!
Ihr Gemeinderäte, bitte fragt den Anwalt der Stadt, welche Aussichten er diesem Bebauungsplan vor dem VGH-Mannheim in Sachen Bestätigung der Rechtskraft und Abweisung der Normenkontrolle gibt – Bestätigung/ Abweisung – 50/50 oder besser 10/90. Ich erwarte, dass der Anwalt die Frage inhaltlich nicht beantworten und ausweichen wird!!!
Nachdem nun ein für die Stadt arbeitendes Unternehmen Strafanzeige gegen die Stadt wegen des Verdachts der illegalen Abfallentsorgung gestellt hat sollten bzw. müssen sich alle mit denkenden Gemeinderäte sehr genau überlegen, ob sie wie bisher den Vorgaben der Verwaltung fast blindlings zustimmen und auf diese vertrauen – zumal die Vorlagen offensichtlich zusammen geschustert und fachlich unterirdisch sind.
Wenn ein Unternehmer seinen Auftraggeber verklagt, in dem Wissen von diesem und dessen Sympathisanten nie wieder einen Auftrag zu bekommen, dann müssen die Verfehlungen des Auftraggebers, der Stadt Oberndorf a.N. vertreten durch Bürgermeister Hermann Acker so gravierend sein, dass das Unternehmen keinen anderen Ausweg mehr als eine Anzeige sieht.
Allein vor diesem Hintergrund und der Vernachlässigung der bereits heute bekannten vielen Verfehlungen und Lügen der Stadtverwaltung kann aus meiner Sicht kein einziger Stadtrat dieser Wertschöpfung des Aldikonzerns zum Nachteil der Oberndorfer Bürger, die zudem einen neuen Unfallschwerpunkt in der Talstadt schaffen wird, zustimmen.
Denkt daran, der Bürgermeister Acker wird vermutlich demnächst Oberndorf a.N. schneller als viele es erwarten fast fluchtartig verlassen – ihr Gemeinderäte lebt weiterhin in Oberndorf a.N. und werdet euch die Fragen gefallen lassen müssen, ob der Aldikonzern tatsächlich 500.000 € durch den vorgezogenen Grundstückskauf gespart hat – zum Nachteil der Oberndorfer Bürger – eine Mutmaßung oder nur Angst der Verwaltung vor der Zugabe dieses Insidergeschäftes?
Also im Technischen Ausschuss gut zuhören, erst denken, dann abstimmen und natürlich vorher die schwache Beratungsvorlage intensiv lesen und verstehen.
Gruß
Hans Joachim Thiemann
Mail vom 09.07.2020:
Hallo zurück,
danke für die Info.
Jetzt ist die Kacke am dampfen und das Landratsamt lässt vermutlich der Stadt eine Beratung ohne ausreichende Vorbereitungszeit für die Gemeinderäte nicht mehr durch gehen.
Ich bin gespannt, was die Verwaltung bis kommenden Mittwoch an Vorlagen zusammen schustert – ich bin der Sohn eines Schusters und kenne mich mit „dem Schustern“ sehr gut aus wie alle wissen. Vielleicht erleben wir demnächst, dass sich die „Krähen“ doch gegenseitig die Augen aushacken – bin gespannt?
Schönen Abend
Hansjo
Gesendet: Donnerstag, 09. Juli 2020 um 15:52 Uhr
An: „HansJoachim Thiemann“ <HansJoachim.thiemann@gmx.de>
Betreff: Aw: Fw: Anlagen Neckartalaue-7. Änderung
Hallo Hans Joachim, die Sitzung wurde auf den 22.7 verschoben.
Grüßle
Mail an Hauptamtsleiter Leopold vom 08.07.2020 in Sachen Anlagenrückhaltung:
Sehr geehrter Herr Leopold,
zum Tagesordnungspunkt „Neckartalaue-7. Änderung“ fehlen auf der homepage die Anlagen.
Bitte stellen Sie diese umgehend zur Prüfung durch die Bürger, insb. diejenigen die eine Stellungnahme abgegeben haben, umgehend ein.
Es kann doch nicht sein, dass Sie den Kaufvertrag mit dem Aldi absolut geheim halten und nun auch noch die Anlagen zur Beratungsvorlage den Bürgern und den Gemeinderäten vorenthalten.
Sie brauchen sich überhaupt nicht zu wundern, dass dem Rathaus nun nach den Vorfällen auf dem Brauerei-Areal „…………. Verhalten“ unterstellt wird bzw. solches insb. in der Verwaltung vermutet wird. Es geht in diesem Verfahren derzeit um den Satzungsbeschluss, da können Sie doch nicht auch noch schummeln?
Ich erwarte eine umgehende Einstellung der Anlagen, damit ich meine Stellungnahme und die Planung fachlich prüfen und über das Ergebnis noch vor der Beratung im Technischen Ausschuss den Gemeinderäten berichten kann.
Hans Joachim Thiemann
Mail an Frau Danner, Schwabo, vom 18.06.2020 zum Thema „verschenkte Haushaltseinnahmen“:
Hallo Frau Danner,
ich darf Ihnen noch mitteilen, dass ich von jedem Gemeinderat der an der Beschlussfassung zum Grundstücksverkauf an den Aldi beteiligt war erwarte, dass er von seinem Amt als Stadtrat umgehend zurück tritt, wenn sich der Sachverhalt wie dargestellt bestätigt.
Ich denke, dass es kaum eine abstoßendere Handlung als Gemeinderat gibt, als einem Großkonzern dringend benötigte Haushaltsmittel vorsätzlich in den Rachen zu werfen und auf der anderen Seite für die Oberndorfer Kinder die Freibadgebühren zu erhöhen.
Dieser Gedanke, dass es vermutlich so sein wird, widert mich an!
Wenn die Stadt dem Aldi wenigstens eine Gewerbefläche verkauft hätte (wovon ich bisher ausgegangen bin). In diesem Fall könnte die (vorgeschobene) Argumentation auf einen zulässigen kleinflächigen Aldi (der selbstverständlich nie verfolgt wurde) ausgerichtet werden. Das aber eine Parkplatzfläche veräußert wurde lässt selbst eine solche Ausrede wie eine Seifenblase in der Luft platzen – und die Vorfestlegung schreit zum Himmel!
Wie dumm oder verdorben müssen Verwaltungsangestellte sein, solche Handlungen mitzumachen, ja sie sogar zu decken und zu verteidigen – Frau Heim, Herr Lübke, Herr Sieber?
Gruß und machen Sie was draus Frau Danner – verschweigen ist doch keine Option.
Hans Joachim Thiemann
Herr Danner, ich kann mir ein solches Verhalten nur vor dem Hintergrund des „Kadavergehorsams“ erklären!
Mail an den Petitionsausschuss des Landtags BW, Herrn Haas, vom 18.06.2020 in Sachen „verschenkte Haushaltseinnahmen:
Sehr geehrter Herr Haas,
heute sende ich Ihnen aktuelle Informationen, die den umgangssprachlichen Begriff des „……….“ Handelns der Stadtverwaltung derart untermauern, wie ich es nicht für möglich gehalten habe.
Soeben habe ich festgestellt, dass die „Aldifläche“ anders als in der Bodenrichtwertkarte dargestellt kein Gewerbegebiet, sondern mit eigenem Bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt ist.
Das bedeutet, dass der vorzeitige Verkauf dieser Grundstücksfläche voraussichtlich auf der Grundlage eines Parkplatzes erfolgte, womit durch die Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss der halbe Gemeinderat nicht an der Beschlussfassung teilnehmen durfte (Gesamtkaufpreis unter 150.000 €) und damit vermutlich vorsätzlich ausgeschaltet wurde.
Durch den gegenüber einer Gewerbefläche noch geringeren Bodenwert eines Parkplatzes ist der wirtschaftliche Einnahmeverlust durch diese vorzeitige Verkaufsabwicklung zwischen Stadt und Aldikonzern wahrscheinlich sogar noch höher, als in den schlimmsten Szenarien meinerseits angenommen > 500.000 €.
Ich hoffe, dass der Landtag sich bei dieser erdrückenden Beweislast nicht mehr all zu lange Zeit mit einer Bewertung des Vorgangs lässt, denn in den derzeit wirtschaftlich schweren Zeiten (und es wird schwierig bleiben) sind solche wissentlich verschenkten Haushaltseinnahmen vielleicht nicht nur umgangssprachlich, sondern auch verwaltungsrechtlich oder strafrechtlich …………… und zu verfolgen.
Es ist doch kein Zufall, dass der Kämmerer der Stadt inzwischen krankheitsbedingt da nieder liegt. Ihm folgen wird zeitnah die Leiterin des Baurechtsamtes, die bis zum Hals in die Sache verwickelt ist.
Entsprechend wichtig ist eine schnellstmöglich Stellungnahme des Landtags zu meiner Petition!
Der neue Stadtbaumeister Lübke hat sich heute übrigens nach Vorlage eines zur Einsichtnahme gewünschten Bebauungsplanes umgehend aus dem Staub gemacht und Frau Heim ihrem Schicksal überlassen – was für „Chefqualitäten“. Er orientiert sich vermutlich an Herrn Bürgermeister Acker.
Im Anhang sehen Sie meine Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung „Neckartalaue-7. Änderung“.
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann
Mail an Frau Gugel-Bisinger vom 15.04.2020 in Sachen Bodenrichtwerte:
Sehr geehrte Frau Gugel-Bisinger,
um in der Verhandlung vor dem Landgericht am 20.05.2020 die Entwicklung der Bodenrichtwerte sowie die genauen Änderungen für den Bereich des neuen Aldi aufzeigen und damit eine evtl. sogar strafrechtlich relevante …………. Handlung der Stadtverwaltung nachweisen zu können bitte ich erneut um sofortige Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten und in die Bodenrichtwerte und ihrer Entwicklung seit 2010.
Mit Ihrer Einsichtnahmeverweigerung in öffentliche Unterlagen begehen Sie nach meiner rechtlichen Einschätzung evtl. Strafvereitelung im Amt und spätestens im Rahmen der Petitionsbearbeitung durch den Landtag BW wird dieses öffentlich.
Da ich wie erwartet keine Antwort der Rechtsaufsicht, Frau Roth, zu diesem Sachverhalt bekomme gilt Gleiches natürlich auch für sie.
Nachdem die Stadtverwaltung mir schon einmal Unterlagen für einen Gerichtsprozess verweigert hat (das von mir angeforderte Protokoll vom April 2018 für einen Gerichtstermin im Juli 2019 wurde bis heute, April 2020, nicht als Niederschrift ausgefertigt geschweige denn ausgehändigt) wäre es somit bereits eine Tatwiederholung und entsprechend schwerwiegender zu bestrafen – theoretisch – praktisch?
Ich erwarte Ihren Terminvorschlag zur Einsichtnahme. Bitte halten Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit, da ich entgegen der geltenden städtischen Gebührensatzung vermutlich nach Zeitdauer und nicht nach Aufwand bezahlen muss – ich möchte nicht ihre Unterlagensuche zahlen müssen.
Hans Joachim Thiemann
Stellungnahme zum Bebauungsplan vom 01.04.2020:
Stellungnahme zum Bebauungsplan „Neckartalaue-7. Änderung:
Eine Stellungnahme zu oben genanntem Bebauungsplanverfahren kann nicht abgegeben werden, da die Offenlage nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erfolgte.
Der Unterzeichner durfte einmal und dieses auch nur unter strenger Beobachtung zweier städtischer Mitarbeiter die Offenlageunterlagen einsehen. Weitere Einsichtnahmen ohne Beisein städtischer Mitarbeiter blieben erfolglos, da das Rathaus geschlossen wurde und die Offenlageunterlagen nicht, wie z.B. der Haushaltsplan, öffentlich zugänglich ausgelegt wurden.Aufgrund dieses Verfahrensmangel fordere ich eine erneute öffentliche Auslegung der Plan- und Textunterlagen sowie der mir bisher verwerten vorgehenden öffentlich ausgelegten Planungsinhalte (insb. das Aldistandortgutachten).
Meine vorgehend abgegebene Stellungnahme gilt ansonsten fort und ich fordere erneut die Veröffentlichung dieser Stellungnahme im Originaltext und nicht in einer durch die Verwaltung gekürzten Version.
Bitte teilen Sie mir die erneute Offenlage schriftlich mit, da ich keinen Schwabo abonniert habe.
Diese Stellungnahme werde ich in den Briefkasten der Stadtverwaltung im Rathaus einwerfen bzw. bei der Info abgeben, falls möglich.
Oberndorf a.N., den 01.04.2020
Hans Joachim Thiemann
Mail an Frau Roth, Landratsamt Rottweil, und Frau Gugel-Bisinger, Stadt Oberndorf a.N., vom 26.03.2020 in Sachen Bodenrichtwertkarten:
Sehr geehrte Frau Roth,
Frau Gugel-Bisinger verweigert mir nun bereits über ein dreiviertel Jahr die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten. Diese Karten sind öffentlich und eine Einsichtnahme muss mir gestattet werden. Bitte schreiben Sie mir, wie ich diese Einsichtnahme erzwingen kann, da es ansonsten keine Möglichkeit gibt. Als Rechtsaufsicht sind Sie für die Rechtsbrüche der Stadt Oberndorf zuständig (auch wenn Sie diese nicht verfolgen).
Ich erwarte eine zeitnahe Antwort.
Hans Joachim Thiemann
Mail vom 26.03.2020 an Frau Heim und Herrn Lübke:
Sehr geehrte Frau Heim, sehr geehrter Herr Lübke,
in den vergangenen 10 Tagen war ich drei Mal im Rathaus, um den o.g. Bebauunmgsplan einzusehen.Leider war mir das nicht möglich, da der Zugang zu den Unterlagen verschlossen war und am Eingang des Rathauses darauf hingewiesen wurde, dass das Rathaus geschlossen hat.Da demnächst die Offenlagefrist ausläuft erlaube ich mir anzufragen, wann sie die gesetzlich geforderte ungehinderte Offenlage nun ergänzend durch zu führen gedenken.Die derzeitige Offenlage erfüllt die Anforderungen des BauGB nicht, wie sie vermutlich wissen und auch die Umsiedlung eines bestehenden Aldis rechtfertigt sicher nicht die Aussetzung der Offenlage.
Ich erwarte eine zeitnahe Antwort.
Hans Joachim Thiemann
Mail an Frau Gugel-Bisinger vom 09.03.2020 in Sachen Bodenrichtwertentwicklung Parkplatz Hochbrücke:
Sehr geehrte Frau Gugel-Bisinger,
mir sind nicht ganz überraschend Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Bodenrichtwertkarte, die ich auf Ihrer homepage nicht mehr finde, (habt ihr die auch aus Geheimhaltungsgründen gelöscht?), aufgefallen.
Ich erlaube mir anzufragen, wie ich die Bodenrichtwertkarten einschließlich der Änderungen mit terminlichen Angaben einsehen kann.
Mich interessiert natürlich der Parkplatz Hochbrücke (Aldi), für den der Bodenrichtwert lange geheim gehalten und anschließend wohl trotz außer Kraft gesetztem Bebauungsplan erhöht wurde – vermutlich, um die Wertsteigerung durch den Bebauungsplan Stück um Stück im Vorfeld „abzuarbeiten“, damit der Schock über die Vorteilgewährung gegenüber dem Aldi für alle Unwissenden und die Untertanen nicht zu groß wird.
Ich erwarte zeitnah Ihre Antwort.
Hans Joachim Thiemann
Gesendet: Dienstag, 09. Juli 2019 um 17:37 Uhr
Von: „HansJoachim Thiemann“ <HansJoachim.thiemann@gmx.de>
An: „Gugel-Bisinger, Nadine – Gutachterausschuss“
Betreff: Auskunft Bodenrichtwertkarte
Sehr geehrte Frau Gugel-Bisinger,
leider habe ich keine Auskunft zum neuen Bodenrichtwert für das Aldigrundstück erhalten – s.u. Um Ihnen ein wenig zu helfen weise ich Sie darauf hin, dass die Bodenrichtwertkarte für die Bürger zur Einsicht erstellt wird und eine Auskunft bzw. Einsichtnahme nicht seitens der Stadt verweigert werden kann. Sie haben mir eine Auskunft zu meinem Grundstück in Aistaig auf der Grundlage der Bodenrichtwertkarte zukommen lassen. Die Bodenrichtwertkarte wird jedoch weiterhin geheim gehalten wie auch der von mir seit 5 Monaten angefragte Bodenrichtwert für das neue Aldigrundstück.
Wie erklären Sie diese willkürliche Auskunftspraxis?
Liebe Frau Gugel-Bisinger, die Stadtverwaltung wird aus der Aldinummer nicht mehr heraus kommen. Spätestens in den zwei laufenden Gerichtsverfahrten werden die wahren Hintergründe des Grundstücksgeschäftes mit dem Aldi und des Bebauungsplanänderungsverfahrens „Neckartalaue – 7. Änderung“ ans Licht kommen.
Die Außerkraftsetzung des genannten Bebauungsplans durch das Verwaltungsgericht ist ein Vorgeschmack auf das was noch folgt und eine knallende Ohrfeige in Bezug auf die fachliche Qualifikation Ihres Vorgesetzten Lübke. Die Qualifikation von Frau Heim werde ich darüber hinaus vielleicht schon am 31.07.2019 vor dem Landgericht erschüttern können. Ich verstehe nicht, warum Sie das willkürlichen Verhalten der obersten Verwaltung unterstützen und sich deshalb genauso schuldig an der Verschleierung und Vertuschung dieses für Oberndorf einzigartigen Wirtschaftskrimis machen? Was sollen die neuen Gemeinderäte oder Ihre Gutachter von Ihnen halten, wenn es um die Führung der Bodenrichtwertkarte und der verwaltungsrechtlichen Begleitung der Gutachten geht? Ist nicht zu befürchten, dass Sie nicht nach Rechtslage, sondern nach Anweisung der Verwaltungsspitze handeln? Es läuft bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie. Möchten Sie vielleicht auch noch Ihren Namen in Bezug auf die Verschleierung der Bodenrichtwerte für das Aldigrundstück im Schwabo lesen? Sie haben eine bessere Presse verdient.
Bitte senden Sie mir also spätestens morgen Vormittag den gewünschten Ausschnitt aus der Bodenrichtwertkarte zu. Es geht doch nicht mehr darum, den verfrühten und viel zu billigen Verkauf des Grundstückes offen zu legen. Dieser Sachverhalt ist inzwischen allen Beteiligten und Mitlesenden bekannt, glaubhaft vorgetragen und durch die Vertuschungen, Geheimhaltungen und die Verschleierung der Stadtverwaltung hierzu eigentlich schon bewiesen. Es geht nur noch darum, in welcher Höhe die Verwaltung den Oberndorfer Bürger in dieser Sache geschröpft hat und wann der Nachweis hierfür erbracht wird. Ich hoffe, Herr Acker gibt Ihnen die Möglichkeit der Antwort und verlangt nicht weiterhin die Geheimhaltung.
Sie sind nicht nur Untertan des Bürgermeisters, sondern der Stadt und ihren Bürgern verpflichtet – denken Sie an Ihren Eid, den Sie nicht auf Bürgermeister Acker geleistet haben!
Gruß
Hans Joachim Thiemann
Mailverkehr mit Herrn Rutschmann, Polizeipräsidium Konstanz, vom 25.02.2020 (er scheint wegen meiner Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen gegen seine Kollegen Rinker und Lehmann nicht gut auf mich zu sprechen zu sein):
Sehr geehrter Herr Rutschmann,
als ehemaliger Stadtbaumeister kann ich mir denken, warum bisher keine schriftliche Stellungnahme der Polizei in die Verfahrensakten gelangt ist. Warum allein diese Aussage anscheinend meine Sachlichkeit in Frage stellt verstehe ich nicht, denn der Wunsch nach einer schriftlichen Stellungnahme zu einem fehlerbehafteten Gutachten (wurde selbst vom Büro zugegeben) und der Hinweis auf die Konsequenzen kann bei Ihnen doch nicht zu einer automatischen Abwehrreaktion geführt haben – Sie sitzen im Führungs- und Einsatzstab. Das Herr Polizeibeamter Dieter Rinker sein Abstimmungsverhalten als Stadtrat von einer fachlichen Einschätzung zu einem aus meiner Sicht fast schon staatsfeindlichen Abstimmungsverhalten geändert hat und das eben als „Fachmann“ und Verkehrspolizist ist Fakt, auch wenn dieses Verhalten von Ihnen sicher nicht gerne gesehen wird. Um so wichtiger ist eine schriftliche Stellungnahme der Polizei als Fachbehörde. Es gilt in einem Rechtsverfahren im Wesentlichen schriftlich vorliegendes Abwägungsmaterial und wie Sie wissen, ist der Bebauungsplan Neckartalaue-7. Änderung bereits wegen Fehlerhaftigkeit durch den Verwaltungsgerichtshof außer Kraft gesetzt worden. Das sollte Ihnen zusätzlich zu denken geben, denn es wurde nur ein Sachverhalt zur Außerkraftsetzung heran gezogen. Viele Weitere liegen vor – u.a. das Verkehrsgutachten Kölz. Ich empfehle Ihnen zum Thema Lügen der Verwaltung bzw. insb. zum Thema Oberndorf a.N. meinen Blog: www.der-zeigefinger.de in dem Sie meine Insiderskepsis gegenüber der Verwaltungsspitze nachlesen können. Ihnen empfehle ich deshalb, unbedingt eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, da ansonsten wohl die Schuld bei nachfolgenden Unfällen an diesem sehr kritischen Kreuzungsbereich im Falle der Umsetzung der Planung umgehend der Polizei zugeschoben wird und die Verwaltung sich hinter irgendwelchen mündlichen Aussagen versteckt, die nicht mehr nachvollzogen werden können – Herr Acker formuliert gerne – wir haben nichts falsch gemacht – und auf die Fachbehörden gehört!!! Frohes Schaffen und diese Mail ist kein Fasnetsscherz, sondern sie hat einen sehr ernsten Hintergrund. Grüßen Sie Herrn Andlauer von mir, mit dem ich zu meiner Zeit bei der Stadt dem Oberndorfer Fasnetsumzug beiwohnen durfte. Dieser findet gerade heute wieder, dieses Mal ohne mich, statt.
Hans Joachim Thiemann
Gesendet: Dienstag, 25. Februar 2020 um 10:58 Uhr
Von: „Rutschmann, Armin“ <Armin.Rutschmann@polizei.bwl.de>
An: „HansJoachim Thiemann“ <HansJoachim.thiemann@gmx.de>
Sehr geehrter Herr Thiemann,
gerne bin ich bereit auf sachliche Anfragen entsprechend meines Aufgabengebietes zu antworten.
Ihre Anfrage entbehrt dieser Sachlichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Rutschmann
Polizeipräsidium Konstanz
Von: HansJoachim Thiemann <HansJoachim.thiemann@gmx.de>
Gesendet: Dienstag, 25. Februar 2020 10:43
Hallo Bernhard, sehr geehrter Herr Rutschmann,
wichtig und verfahrensseitig erforderlich ist eine schriftliche Stellungnahme im Rahmen der neuen Trägerbeteiligung, damit die Stellungnahme der Polizei in die Verfahrensakten aufgenommen wird.
Eine Verkehrsschau wird nur nach Hörensagen von der Verwaltung ins Verfahren eingebracht. Wie oft die Oberndorfer Verwaltung nachweislich lügt ist inzwischen bekannt. Ihr ist nicht zu trauen.
Es ist entsprechend wichtig, dass die Polizei offiziell etwas schreibt, damit die Gemeinderäte den Originalbericht vorliegen haben und die Polizei an dieser Stellungnahme auch gemessen werden kann!!!
Herr Rutschmann, ich gehe davon aus, dass Sie eine entsprechende Stellungnahme schriftlich abgeben werden und sich nicht hinter irgend welchen mündlichen Aussagen einer Verkehrsschau verstecken. Nachdem bereits der Verkehrspolizist Rinker seine Meinung um 180 Grad kurzfristig mit fragwürdiger Begründung gewendet hat ist es wichtig, insb. im Falle von nachfolgenden Unfällen die Stellungnahmen der Fachbehörden heran zu ziehen und zu schauen, inwieweit hier wieder einmal Amtshilfe für Acker geleistet wurde.
Gruß
Hans Joachim Thiemann
Mail an das Landratsamt Rottweil, Landrat Michel, vom 21.02.2020:
Sehr geehrter Herr Landrat,
ich warte seit einem Jahr (12 Monaten) auf eine Antwort der Rechtsaufsicht, Frau Roth, inwieweit das Landratsamt das Grundstücksgeschäft zwischen der Stadt Oberndorf a.N. und dem Aldikonzern in Bezug auf die Gemeindeordnung und das kommunale Haushaltsrecht, also aus verwaltungsrechtlicher Sicht, geprüft und als rechtens beurteilt. Frau Roth hat mir bisher nur mitgeteilt, dass der Kaufvertrag nicht zu beanstanden ist. Davon gehe ich aus. Alles andere wäre ein weiteres Armutszeugnis für die Oberndorfer Verwaltung. Die Rechtswidrigkeit dieses Grundstücksgeschäftes liegt nach meiner rechtlichen Prüfung jedoch nicht im Vertragsrecht, sondern bereits beim unrechtmäßig zustande gekommenen Verkaufsbeschluss und setzt sich fort über den vorzeitigen Verkauf an den Aldikonzern zum Dumpingpreis bis hin zur Werterhöhung und Wertabschöpfung durch den Aldikonzern – zu Lasten der Oberndorfer Bürgerschaft. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Roth in diesem Zusammenhang wurde von Ihnen abgewiesen, da sie angeblich zur Sache geantwortet hat. Inhaltlich hat sie auf die Frage der Rechtmäßigkeit nicht geantwortet, was ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ohne eine Antwort zu erhalten. Ich bitte Sie nun ein allerletztes Mal um inhaltliche Beantwortung dieser Frage bis zum 28.02.2020. Geht bis zum Fristende keine inhaltlich und fachlich stimmige und nachvollziehbare Antwort bei mir ein werde ich eine Petition beim Landtag in der Sache einreichen und Verpflichtungsklage wegen Untätigkeit beim Verwaltungsgericht Freiburg erheben.
Hans Joachim Thiemann
Mail an die Rechtsaufsicht vom 20.02.2020:
Sehr geehrte Frau Roth,
in der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020 hat Herr Stadtrat Pfanzelt zum Tagesordnungspunkt „Neckartalaue-7. Änderung“ einen Vertagungsantrag wegen fehlender entscheidungsrelevanter Informationen gestellt. Im Einzelnen geht es um Informationen zum Kaufvertrag zwischen der Stadt und dem Aldi,welche auch für die Entscheidung zum Bebauungsplan von entscheidender Bedeutung sein können. Anders als vom Rechtsanwalt der Stadt, Dr. Heer, dargestellt sind nicht ausschließlich städtebauliche Sachverhalte in eine ordnungsgemäße Abwägung einzustellen, sondern insb. auch wirtschaftliche und verfahrensrechtliche Sachverhalte, welche durch die massive Verheimlichung des Kaufvertrages vor dem Stadtrat Pfanzelt zu einem Abwägungsmangel und ggfls. alleine schon zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führen kann. Bitte beachten Sie dieses bei Ihrer aufsichtsrechtlichen Prüfung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, damit der Stadt Oberndorf a.N. durch die Verwaltungsspitze nicht weiterer, vermeidbarer Schaden entsteht.
Hans Joachim Thiemann
Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020:
Vorab – es wurde mal wieder gelacht, gelogen, vertuscht etc. dass es eine Freude ist! Es war wieder eine Sternstunde des Oberndorfer Kaspertheaters, dieses mal sogar mit einen Auftritt des Polizisten, „der einen angeblich so bösen Zuhörer mit seinem Knüppel ordentlich verdrosch“.
Im Einzelnen – Herr Acker eröffnete den Tagesordnungspunkt in dem er bewusst leise ins Mikrofon flüsterte, damit die Zuhörer auch bloß nichts verstehen. Selbst die eigenen, am Rande der Gemeinderatsrunde plazierten Mitarbeiter verdrehten sich die Hälse, um dem Vortrag ihres Chefs überhaupt folgen zu können – und diese sitzen dichter am Geschehen als wir Zuhörer.
Leider wurde ich kurz danach, weil ich im Zuge anstehender Autokäufe mein Handy in die Hand nahm, vom „Dorfpolizisten Lehmann“ abgeführt und zur kurzfristigen Verwahrung (Freiheitsberaubung?) im Vorraum der Polizeistation Oberndorf a.N. eingeschlossen. Damit wurde verhindert, dass ich den weiteren Ausführungen, insb. denjenigen des Rechtsvertreters der Stadt, Dr. Heer, folgen konnte – s. hierzu Beitrag Strafanträge.
Nach meiner Rückkehr aus der kurzfristigen Haft – ohne Handy selbstverständlich, welches erst durch Spezialisten ausgelesen werden muss so „Dorfpolizist Lehmann“, habe ich noch die Aussage von Dr. Herr mitbekommen, dass der Kaufvertrag nichts mit dem Bebauungsplanverfahren zu tun hat – das istvermutlich falsch. Falls der Beschluss zum Kaufvertrag rechtswidrig zustande gekommen wäre, ist das in die Abwägung mit einzustellen wie auch Vorabstimmungen, Schadenersatzklauseln, Aussagen zum Zeitplan des Bebauungsplanverfahrens usw. Sollte im Kaufvertrag auf das nachfolgende Bebauungsplanverfahren Bezug genommen worden sein ist dieser Vertrag sogar besonders wichtig für die Beschlussfassung. Der Gemeinderat könnte auf der Grundlage dieser Informationen dann zur Vermeidung weiterer unnötiger Kosten anders verfahren als von der Verwaltung vorgeschlagen und einen anderen Beschluss fassen. Die hierfür notwendigen Informationen wurden vorsätzlich unterdrückt – Herr Kollege ;-).
Auffällig war, dass das Büro Kölz, welches das wichtige und fehlerhafte Verkehrsgutachten erstellt hat, nicht zur Sitzung geladen war. So konnte vermieden werden, dass kritische Fragen zum Gutachten mit Hilfe des Anwalts der Stadt hinterfragt werden konnten. Taktisch klug gemacht – aber leider diletantisch ausgeführt und durchschaubar.
Im Folgenden wurde ausgeführt, dass sich in der Planung nichts verändert hat (wurde mir berichtet) – und – das ist fasch! In den Plan wurde z.B. der am Neckarufer entlangführende Gehweg neu aufgenommen, weil ich diesen im Zuge der Einsichtnahme ins Aldibaugesuch dort vermisst hatte. Man wollte diesen Gehweg also mit falschen Aussagen im Gemeinderat geräuschlos in den Plan schmuggeln – es wird getrickst und geschummelt wie eh und je.
Ein Höhepunkt dieses Tagesordnungspunkte war der Auftritt vom Verkehrspolizist Rinker, der sich bis gestern aufgrund der gefährlichen Erschließung des neuen Marktes, gegen den Bebauungsplan ausgesprochen hatte. Und er begründete seine Kehrtwende damit, dass er sich nicht von der Presse – und man höre und staune – von Gerichten das Beschließen vorschreiben lasse. Unsere trotziger kleiner Polizist ändert also seine tiefe Überzeugung, weil ein deutsches Gericht den Bebauungplan, damals noch in seinem Sinne, außer Kraft gesetzt hat. Herr Rinker, sie haben mich als Irren bezeichnet und sind davon gekommen. An ihrem Verstand und an ihrer Einstellung zur deutschen Justiz sollte aber ihr Arbeitgeber zweifeln und diese Einstellung einer disziplinarrechtlichen Untersuchung unterziehen. Eine dümmlichere Begründung für ein politisches Umfallen habe ich noch nie gehört und ich bin 56 Jahre alt.
Herr Pfanzelt fordert anschließend eine Vertagung des Tagesordnungspunktes wegen mangelnder Vorbereitung und verheimlichter Informationen, die vom Gemeinderat abgelehnt wurde – ein wichtiger Punkt für das Normenkontrollverfahren.
Weiterhin wurde nachgefragt, ob denn bereits Kaufverhandlungen zur Verbreiterung der um den Gewerbepark herum führenden Straße geführt wurden. Aufgrund der verfügbaren Straßenbreite von nur ca. 4 Metern ist in der Begründung zum Plan die Verbreiterung der Straße durch Flächenzukauf aufgeführt. Natürlich ist ein solcher Zukauf nicht geprüft worden und Herr Stadtbaumeister Lübke führte anschließend zur vollständigen Verdummung des Gemeinderates aus, dass man erst, lapidar gesagt, die vorprogrammierten Unfälle abwarten möchte, um dann zu schauen, was zu tun ist – ein Irrsinn und eines Stadtplaner absolut unwürdig.
Zum Abschluss erzählte dann der „Märchenerzähler Acker“ noch die Geschichte von den verschwundenen 7 Bussen, die doch im Bereich des Busbahnhofes eine neue Heimat finden würden. Herr Acker, ihren stadtplanerischen Diletantismus so deutlich hervor zu heben war doch gar nicht nötig. Die Pausenhalteplätze sind für die Linienbusse vorgesehen und können auch gar nicht 7 Busse aufnehmen – ihre Ausführungen sind dummes Zeug. Ihre wirtschaftsfördernde Überlegung ist dabei vermutlich, dass die Linienbusfahrer während ihrer Pause auf den Aldiparkplatz fahren und dort ihr Pausenbrot einkaufen. Was sie doch für ein Schlauerle sind – Respekt! Sie legen für den Gemeinderat eine falsche Fährte und fördern auch noch den Gewinn des Aldis weiter – unfassbar – ich fordere: Acker in den Aldiaufsichtsrat. Die Busse werden dann bei ihrer Abfahrt vom Aldiparkplatz auf der Umfahrung des Gewerbeparks wohl einen Unfall verursachen und den dortige Zaun nieder reißen, so dass automatisch mehr Platz für die Verkehrsteilnehmer entsteht – und die Fussgänger können auch noch den Bus vom Aldi/von Rheinmetall zum Scheurenbrand nehmen ;-).
Das Herr Acker mit all seinen Kniffen und Tricks versucht, dass Verfahren (sowie andere auch) über seine Amtszeit hinaus auf seinen armen Nachfolger zu verlagern wird hoffentlich vom Gemeinderat erkannt – oder etwa nicht?
Es geht also weiter und weitere Bürgergelder werden von der Mehrheit des Gemeinderates ins Oberndorfer Loch geschaufelt. Die Geschichte bleibt sehr spannend und ich werde aktuell berichten, was der Schwabo verschweigt!.
Mail cc. an verschiedene Gemeinderäte vom 18.02.2020;
Hallo, für die Entscheidung zu o.g. Bebauungsplanverfahren ist die Kenntnis der Inhalte des Kaufvertrages zwischen Stadt und Aldi zwingend erforderlich. Ich bin sehr gespannt, ob die neuen Gemeinderäte vor diesem Hintergrund inzwischen weiter um Einsichtnahme nachgefragt haben oder ob die Verwaltung von sich aus den Kaufvertrag offen gelegt hat – was ich nicht glaube. Sollte der Kaufvertrag nach wie vor als Stadtgeheimnis behandelt werden bleibt einem neuen Gemeinderat aus meiner Sicht nur, gleich zu Sitzungsbeginn einen Antrag auf Vertagung zu stellen und zwar solange, bis die Einsichtnahme als Grundlage einer objektiven Entscheidungsfindung seitens der Verwaltung gewährt wurde. Ansonsten haben wir den gleiche Fall wie beim Beschluss des Kaufvertrages, dass als Entscheidungsgrundlage seitens der Verwaltung nur die Informationen weiter gegeben werden, die für das gewünschte Ergebnis förderlich sind – also ein Verhalten der Verwaltung, wie ich es zwischenzeitlich auch von den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten gewohnt bin. Das Verschweigen von entscheidungsrelevanten Informationen führt zu einem Abwägungsmangel und damit zur Nichtigkeit oder zur Außerkraftsetzung des Bebauungsplans. Ich hoffe nicht, dass der Bürgermeister mit dieser Salamitaktik der Ergänzungsverfahren (Eines nach dem Anderen) das Normenkontrollverfahren seinem Nachfolger aufzwingen möchte. Sein bisheriges Handeln, auch beim Brauerei-Areal, verstärkt jedoch den Eindruck, dass Hermann Acker lieber die knappen Haushaltsgelder weiter ins Oberndorfer Loch schaufelt, als sein Scheitern einzugestehen. Der Gemeinderat kann dieses Trauerspiel beenden – aber wird er das tun? Bis später Hansjo
Mail vom 16.02.2020:
Hallo, noch zwei Tage dann werden wir Bürger in der ehrwürdigen Klosterkirche erleben, ob der Gemeinderat aus der Riesenpleite beim Brauerei-Areal-Deal etwas gelernt hat oder nicht. Eigentlich kann er nichts gelernt haben, denn der Bürger hat lernen müssen, dass die Stadtverwaltung nichts falsch gemacht hat. Diesen Gedanken weiter gesponnen kommt man unweigerlich zu dem Ergebnis, dass auch der Gemeinderat keine Fehler begangen und alle Entscheidungen richtig zum Wohle der Oberndorfer Bürger getroffen hat. Gut, inzwischen glaubt wohl kaum noch ein Oberndorfer, dass unser König tatsächlich wieder einmal nichts falsch gemacht hat und nur die anderen Vertragspartner mit der armen Verwaltung und dem noch ärmeren Gemeinderat ein böses Spiel getrieben haben. Es ist offensichtlich und vor allem auch nachweisbar, dass sowohl die Verwaltung als auch die Gemeinderatsmitgleider seit Jahren darüber informiert waren, dass das Wettbewerbsergebnis fachtechnisch kaum umzusetzen ist und als Totgeburt bezeichnet wurde. Man hat also dem schlechten Geld immer wieder gutes Geld hinter her geworfen und im Oberndorfer Loch versenkt. Gut, dass ist passiert. Alle Beteiligten haben ihr Gesicht verloren, aber man hat es auch so gewollt und es ist noch glimpflich ausgegangen, weil die Verwaltung nach Jahren endlich auf die Rufer aus der Wüste gehört und das Projekt ordentlich hinterfragt hat. Leider war da das Geld schon ins Loch gefallen. Jetzt kommt es zu einem neuen Schwur – gleiche Ausgangslage, gleiche Beteiligte, extrem viel im Loch versenktes Geld der Oberndorfer Bürger. Am Dienstagabend wird der Oberndorfer Untertan erleben dürfen, ob unsere Bürgervertreter nach Jahren des gewissenlosen und kritikfernen Entscheidens noch lernfähig sind oder den Fehler des Brauerei-Areals direkt noch einmal beschließen. Jeder weitere Euro in der Sache ist rausgeschmissenes Geld, welches an anderer Stelle in Oberndorf a.N. dringend benötigt wird. Und dabei sprechen wir nicht über die lächerlichen 1.200 €, die unsere Kinder durch die Freibadgebührenerhöhung zu Ackers Gerichtskosten beitragen sollen, sondern voraussichtlich um sechsstellige Beträge, die Viele von uns kaum begreifen können. Liebe Gemeinderäte denkt bitte daran, dass euer Führer im Gemeinderat euch vielleicht in eine falsche Richtung führt und wenn es nicht weiter geht nicht mehr im Amts ist – genauso wie Hermann Leopold und Lothar Kopf – aber auch ein Herr Danner könnte beim nächsten Mal die Segel streichen und das gesunkene Schiff noch rechtzeitig verlassen – wie die Kollegen Maier, Altenburger und Häring. Was wäre das für eine Aufgabe für einen neuen Bürgermeister – ohne Haushaltsmittel, denn der Schuldenrahmen wurde durch die Ackerclique noch komplett ausgereizt und wird sicher bis zum bitteren Ende verbraten, direkt in laufende Gerichtsverfahren mit einem unfassbaren Unterhaltungsstau ins Bürgermeistergeschäft in Oberndorf a.N. einzusteigen. Ich freue mich schon auf die skurilen Bewerber, die sich eine solche Aufgabe antun werden und wollen. Der Gemeinderat wird dann wohl beim altbewährten Verfahren bleiben und Diskussionen und Bürgerfragen im Wahlkampf nicht zulassen oder sollte vor ein paar Jahren nur das Hermännle vor allzu faktensicherer und fachkundiger Konkurrenz geschützt und weiter im Amt gehalten werden? Am Dienstag wird es spannend – erleben wir noch eine Emanzipation des Gemeinderats gegen die eigene Führung oder schlingert Oberndorf a.N. weiter feuchtfröhlich in der Fasnet dem Untergang entgegen – wir werden es erleben. Schönen Abend – wir sehen uns am Dienstag. Hansjo
Mail vom 14.02.2020:
Deine Einschätzung zum Ergänzungsverfahren teile ich, wobei ich mir vorstellen kann, dass es manchem Gemeinderat bald zu heiß wird weiter Entscheidungen zu treffen, die falsch sind und Geld kosten. Jetzt können sie nicht mehr sagen, dass sie nichts gewusst haben oder von der Verwaltung getäuscht wurden – das werden sie andauernd aber sie hatten die wichtigen Fragen und die Fakten auf dem Serviertablett – s.u.. Die Verwaltung hat alles unternommen und der Gemeinderat kann (sollte) das Trauerspiel nun beenden. Warten wir mal ab, ob sich auch nur ein Gemeinderat traut die Fragen zu stellen, die ich im Blog formuliert habe. Die Bürger kennen diese Fragen nun und werden vielleicht bei den Gemeinderäten wegen der Antworten nachfragen. Ich gehe davon aus, dass kein einziger Gemeinderat diese Fragen beantworten kann und dabei sind sie für das Verfahren, neben den weiteren nicht geheilten Verfahrensfehlern, von besonderer Bedeutung. Obwohl – die Gemeinderäte können sicher nicht prüfen und entscheiden, ob die Antworten von Verwaltung und Rechtsanwalt stimmen – da ich ja bei Hinweisen dieser Art wieder Gefahr laufe der Klosterkirche verwiesen zu werden. Das ein Gemeinderat darum bittet, im Zweifel einen fachkundigen (fachkundigeren als den Stadtbaumeister) Bürger zu hören, mich, gehört wohl ins Land der Träume – wäre aber möglich. Schönes Wochenende
Betreff: Prognose
Hallo Hans Joachim,
meine Prognose für Dienstag lautet, das dass Planergänzungsverfahren durchgeführt werden soll. (Unabhängig von den Erfolgsaussichten). Grund: Die Verwaltung muss Aldi aufzeigen, das sie sich um eine Lösung bemüht. Grüßle
Gemeinderat am 18.02.2020 – Klosterkirche Oberndorf a.N.
Fragen, die ein Gemeinderat vor der Abstimmung an die Verwaltung bzw. den Rechtsanwalt der Stadt unbedingt stellen sollte – soweit er/sie die Antwort nicht weiß:
- Wie hoch (in Prozent) wird die Wahrscheinlichkeit, dass mit dem Ergänzungsverfahren auch die Normenkontrollklage gewonnen wird, eingeschätzt?
- Gibt es im Kaufvertrag mit dem Aldi zeitliche Angaben zur Bebaungsplanaufstellung, zur Baufeldfreimachung, zum Baubeginn usw., welche ggfls. als Vorfestlegung für die Entscheidung im Bebauungsplanverfahren zu werten sind?
- Gibt es im Kaufvertrag Aussagen zum Thema Schadenersatz etc.?
- Wurde im Kaufvertrag für den Fall des Scheiterns des Bebauungsplanverfahrens ein Rückkaufrecht, so wie es in anderen Kaufverträgen üblich ist, festgeschrieben?
- Warum wurde bisher die Einsichtnahme in den Kaufvertrag einzelnen Gemeinderäten verweigert, obwohl die Einsichtnahme für dieses Verfahren zwingend notwendig ist? Eine Einsichtnahme kann durch die Verwaltung jederzeit ermöglicht werden. Es stehen keine rechtlichen Hemmnisse entgegen.
- Wie ist die genaue Kostenverteilung für die Erschließung des neuen Aldimarktes und welche Maßnahmen werden von welcher Vertragspartei umgesetzt?
- Wie sieht die Kostentragung zur Verfahrensdurchführung aus, inkl. Gutachten, Ingenieurkosten, Kosten der Rechtsberatung usw.. Wie hoch sind die Gesamtkosten hierfür und wie ist die genaue Verteilung zwischen der Stadt und dem Aldi?
- Gilt diese Regelung auch im Falle des Scheiterns des Bebauungsplanes und wenn ja, wie sieht die Kostentragung in diesem Fall aus? Diese Frage ist sehr wichtig, da die Stadt evtl. aufgrund der hohen Folgekosten im Falle des Scheiterns des Bebauungsplanes quasi gezwungen ist, diesen zur Rechtskraft zu führen, um nicht auf den Kosten „sitzen zu bleiben“. Hier greift dann wieder das Thema „Vorfestlegung“ – die Einsicht in den Kaufvertrag ist entsprechend für jeden Gemeinderat zur Entscheidungsfindung zwingend erforderlich!
- Wie ist die Regelung im Falle überraschend auftauchender Altlasten? Da diese Fläche ursprünglich industriell genutzt wurde kann, trotz umfassender und sehr teurer Sanierungsmaßnahmen durch die Stadt Oberndorf a.N., das Vorhandensein von Altlasten nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Beantwortung dieser Fragen ist zwingend für eine Beschlussfassung auf stabilem informellen Fundament. Sollten unsere Gemeinderäte nicht den Mut zur Fragestellung aufbringen fragt diese doch im Anschluss an die Sitzung mal persönlich – es wäre interessant zu erfahren, mit welchem Wissensstand zu diesem Thema im Gemeinderat weitreichende Entscheidungen getroffen werden.
Zur Vorbereitung auf die Beratung zur Ansiedlung eines Aldimarktes auf dem Parkplatz „Hochbrücke“ im Gemeinderat am kommenden Dienstag veröffentliche ich zwei Mails an den Gemeinderat mit weiterführenden Informationen, die von der Verwaltung wahrscheinlich nicht zu erhalten sind – s.u.. Für alle Leser, die mit dem Sachverhalt noch nicht vertraut sind sei angemerkt, dass die Stadt das Grundstück für die Ansiedlung vor der Bebauungsplanänderung für kleines Geld an den Aldi verkauft hat (Parkplatz). Durch die anschließende Änderung der Nutzung zugunsten der Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes wurde die Fläche extrem im Wert gesteigert (bis zu 400.000 €). Die Wertsteigerung hat die Stadt dem Aldi quasi in Folge des Vorabverkaufs „geschenkt“. Ein Skandal, der vom Schwabo bisher totgeschwiegen wird – wie so vieles Anderes auch. Das die neue Ausfahrt in die bestehende Kreuzung katastrophale Folgen haben wird brauche ich sicher, gesunden Menschenverstand vorausgesetzt, nicht weiter auszuführen.
Mail an verschiedene Gemeinderäte vom Januar 2020:
Sehr geehrte Gemeinderäte,
heute fand ein interessantes Gespräch zwischen Herrn Effenberger und mir statt, in dem wir u.a. die Gefährdungslage in Oberndorf a.N. aus Sicht der Polizei besprochen haben. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass nach Auskunft von Herrn Effenberger weiterhin öffentliche Sitzungen stattfinden werden, was ich sehr begrüße und was im Ergebnis auch die Vorverurteilung meiner Person, als potentiell um sich schießenden Killer, wieder auf den Boden der Tatsachen zurück bringt. Jetzt bleibt es der Staatsanwaltschaft vorbehalten zu ermitteln, inwieweit evtl. sogar ein fingiertes anonymes Schreiben durch den Bürgermeister zu dieser einmaligen Bloßstellung meiner Person in der Öffentlichkeit von Herrn Acker vorsätzlich benutzt wurde. Sollte ein solches Verhalten mit den Vorgaben unseres Rechtsstaates übereinstimmen braucht sich niemand zu wundern, wenn bald anonyme Schreiben auftauchen, in denen Herr Acker und Herr Leopold vielleicht in Verbindung mit Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung gebracht werden, um in der Liga der unglaublichen Ausführungen von Herrn Acker und Frau Danner sinnbildlich zu bleiben. Nach dem Besprechungstermin habe ich dann Herrn Leopold aufgesucht, der dieses Mal nicht mit Lügen, sondern mit rechtlicher Unkenntnis geglänzt hat. Es ist vollbracht – Herr Leopold hat eingestanden, dass zur Bürgerfragestunde im November eine von mir unterzeichnete Vollmacht zugunsten von Frau Hoeft und Herrn Maier vorlag. Leider versucht er sich immer noch damit herauszureden, dass Herr Maier keine Kopie der Vollmacht in der Bürgerfragestunde bei sich hatte – was hätte diese genutzt – die Vollmacht hätte ich jederzeit schreiben, unterzeichnen und kopieren können. Eine Kopie wäre nicht akzeptiert worden und das zu Recht, denn nach Auskunft von Herrn Acker, der die Vollmacht persönlich im Beisein von Herrn Maier entgegen genommen hat, lag eine Vollmacht ja definitiv nicht vor. Dann gibt es auch keine Kopie! Und das ist wichtig – Herr Acker hat nicht vorgetragen, dass er sich an keine Vollmacht erinnern kann oder das eine neue Vollmacht vorzulegen ist oder das eine Kopie der Vollmacht anerkannt wird etc. – er hat unzweideutig dem Gemeinderat, Herrn Maier, der Presse und den Zuhörern mitgeteilt, dass eine Vollmacht nicht vorliegt – Punkt. Was soll`s, ist doch nicht schlimm. Eine Lüge mehr oder weniger spielt inzwischen keine Rolle mehr

. Danach bin ich zu Frau Heim gegangen und siehe da, wir haben gemeinsam festgestellt, dass die Bodenrichtwertkarte im Bereich des Parkplatzes Hochbrücke innerhalb der Zweijahresfrist „nachbearbeitet“ wurde. Inwieweit diese Vorgehensweise rechtlich sicher ist? Nachzufragen bei Ihren Rathausmitarbeitern. Ich habe ja vor, keine neuen Baustellen mehr aufzumachen und abzuarbeiten. Interessant ist, dass der Parkplatz nun von 30 € auf 45 € im Wert erhöht wurde, nachdem für das genannte Grundstück lange Zeit gar kein Wert eingetragen war. Scheinbar hat die Verwaltung versucht einen Mittelwert zu finden, damit die Werterhöhung durch den „Bebauungsplan Neckartalaue-7. Änderung“ nicht so drastisch ausfällt. Leider klappt dieses nicht, denn der Bodenwert zum Zeitpunkt des Verkaufs ist entscheidend und nicht der heute Eingetragene. Was aber jetzt schon nachgelesen werden kann ist die Entwicklung des Gesamtwertes. Bei ca. 6110 qm Verkaufsfläche ergibt sich ein Bodenwert von 275.000 € und ich bin mir sehr sicher, dass sich der Aldi gerade die Hände reibt und darauf wartet, dass im nächsten Schritt durch die Ausweisung als Einzelhandelsfläche der Wert auf ca. 600.000 € steigt. Dafür muss irgend jemand zur Rechenschaft gezogen werden. Ich fühle mich wie ein um diese Einnahmen betrogener Oberndorfer Bürger und werde dieses so nicht akzeptieren. Es wird also im Februar spannend, wenn die Verwaltung dem Gemeinderat diese weitere Bodenwertsteigerung zugunsten des Aldikonzerns abringen möchte. Somit neigt sich ein erfolgreicher Tag dem Ende zu an dem ich zudem erfahren habe, dass der Tisch im Bürgermeistersekretariat nicht zum Sitzen da ist und man gefälligst nicht mit der ehemaligen lieben Kollegin plauschend im Sekretariat sondern vor der Tür zu warten hat. Gute Nacht und bis bald im Gemeinderat
Hans Joachim Thiemann
Sehr geehrte Frau Götz,
Sie sind neu im Gremium und da ich nicht weiß, inwieweit Sie von Ihren Kollegen und der Verwaltung über das heutige Thema „Bebauungsplan Neckartalaue-7. Änderung“ umfassend informiert wurden möchte ich Ihnen noch ein paar extrem wichtige Informationen zukommen lassen. Der Grundstücksverkauf an den Aldikonzern ist als sog. „Insidergeschäft“ zu bezeichnen, da die Fläche von der Stadt zu einem geringen Preis an den Aldikonzern veräußert wurde, um die Fläche danach durch diese Bebauungsplanänderung um ein Vielfaches im Wert anzuheben. Dieser Wertgewinn von geschätzten 400.000 € kommt ausschließlich dem Aldikonzern und nicht den Bürgern der Stadt Oberndorf, die um diese Einnahmen aus meiner Sicht sogar betrogen werden, zugute. In Zeiten, in denen die Verwaltung unseren freibadbesuchenden Kindern zusätzliche 30 Cent abknöpfen möchte, um den Haushalt zu stabilisieren, ist der Verzicht auf 400.000 € Einnahmen aus meiner Sicht an der Grenze des kriminellen Handelns der Stadtverwaltung. Die Sache wird derzeit von der Staatsanwaltschaft und dem Petitionsausschuss des Landtags untersucht, wird demnächst Gegenstand einer Verhandlung vor dem Landgericht Rottweil sein und in der Folge vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg landen. Die Zu- und Abfahrt vom Aldiparkplatz ist nicht nur kompliziert, sie ist sehr gefährlich. Selbst das Planungsbüro Kölz, Herr Schaible, hat vor Zeugen zugegeben, dass das Gutachten an verschiedenene Stellen extreme Schwachstellen hat, und somit als „Gefälligkeitsgutachten“ zu bezeichnen ist. Nachdem die Scheffelstraße laut Stadtverwaltung bei 4,5 m Breite nicht einmal für den Anwohnerverkehr ausreicht, soll nun um den Gewerbepark eine öffentliche Straße zu einem Einzelhandelsmarkt mit einer Breite von 4,0 m ausreichend sein? Das ist alles geschönt und zeigt sich im Ergebnis des Gutachtens, dass mit der geplanten neuen Verkehrssituation keine Verbesserung dieses gefährlichen Verkehrsknotens erreicht werden kann. Ich gehe sogar soweit, dass, wenn die Schwachstellen des Gutachtens nachgearbeitet werden, sogar eine Verschlechterung dieses neu geplanten Gefahrenpunktes entstehen wird. Deshalb hat die Verwaltung auch erst auf meinen Druck hin ein Verkehrsgutachten beauftragt (die Verwaltung wollte tatsächlich für diesen extrem gefährlichen Verkehrsknoten kein Fachgutachten erstellen und den Gemeinderat in die Falle laufen lassen – Wahnsinn) und Sie dürfen dieses beschließen und die Verantwortung im Falle eines Unfalles mit Personenschaden tragen, denn der Bürgermeister wird, wie in der Vergangenheit bereits erlebt, alle Schuld von sich weisen und auf den Gemeinderat als beschließendes Gremium zurück kommen. Ihre Stimme zählt also nicht nur für die Abstimmung, sondern auch für das Tragen der Verantwortung, falls ein Oberndorfer Bürger auf dieser geplanten Kreuzung verletzt wird oder zu Tode kommt. Raten kann ich Ihnen also nur, sich genau zu überlegen, ob Sie dem „Verrat an den Oberndorfer Bürgern“ und der Schaffung eines neuen verkehrstechnischen Gefahrenpunktes tatsächlich zustimmen möchten. Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg bei Ihrer Gemeinderatsarbeit für die Oberndorfer Bürger – und hoffentlich nicht den Aldikonzern. Hans Joachim Thiemann
Sehr geehrte Gemeinderäte,
ich kenne einen Gemeinderat, der an einem Dienstag beschließt, dass eine 4,5 m breite Anliegerstraße zu schmal bemessen ist (Scheffelstraße) und am Mittwoch beschließen soll, dass eine 4,0 m breite Zu- und Abfahrt zu einem Aldimarkt für den Gesamtverkehr völlig ausreichend ist. Die närrischen Tage haben bereits begonnen und es geht nicht mehr um Dummheit, Inkompetenz etc., sondern darum, die größte Dummheit durch den Gemeinderat zu schleusen. Das glaubt ihr nicht – dann kommt heute in das kleine Sitzungszimmer im Rathaus (Technischer Ausschuss 02/2020). Ihr braucht euch nicht zu fürchten, denn die Polizei wurde von meinem Kommen in Kenntnis gesetzt und zeigt vermutlich in Gestalt von Herrn Lehmann, dem der Schutz der Verwaltung ein besonderes Anliegen ist, Präsenz. Das Herr Hartmann gestern (Verwaltungsausschuss 02/2020) auch noch mitteilte, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen in der Scheffelstraße der Unrechtszustand behoben werden soll hat dem Fass den Boden ausgeschlagen oder Acker die Narrenkrone aufgesetzt. Dieser rechtswidrige Zustand interessiert die Verwaltung doch nur, weil mehrere, möglicher Weise einflussreiche Bürger, sich um ihre Parkplätze und Andere um den Gehweg zanken und die Stadtverwaltung zugeben muss, dass sie hilflos ist, da sie ja kein Recht sprechen möchte. Also muss etwas verändert werden, um allen im erste Augenblick gerecht zu werden. Das damit weitere bzw. eben andere Probleme vorprogrammiert sind ist heute schon klar und hey, das Recht interessiert die Verwaltung sowieso nur am Rande – es geht ausschließlich um zeitnahes Konfliktmanagement, nicht um das Recht. Das die Scheffelstraßenlösung auch baulich problematisch ist möchte ich ihnen daran aufzeigen, dass die gewünschte Mischverkehrsfläche aus faktisch einer Straßenfläche und dem klar durch Höhenversatz abgegrenzten Gehweg besteht. Das Sahnehäubchen aber sind die in der Gehwegfläche, sorry in der Mischverkehrsfläche, eingestellten großen Bäume, eine Besonderheit die es so wohl nur in Oberndorf a.N. gibt. Klarheit und Erkennbarkeit geht sicher anders! Ich hoffe nicht, dass hier viel Geld in die Hand genommen wird, um auch den baulichen Zustand einer funktionierenden und nicht absolut missverständlichen Mischverkehrsfläche herzustellen – aber man könnte diese Kosten ja mit den 1.200 € der Oberndorfer Freibadkinder anfinanzieren. Was für ein entlarvendes Bild der Entscheidungsfindung
der Verwaltung und des Gemeinderates. Also bis heute Abend – heute wird es irrwitzig und enorm spannend – eben total närissch im Beisein von Presse und dem Zeitgeschichtsreporter. Hans Joachim Thiemann
Verschiedene Mails in Sachen „Insiderhandel“ – Wertabschöpfung durch den Aldi – eine Antwort der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Rottweil habe ich nicht erhalten!
Guten Tag Herr Trucksäß, als GPA-prüfungserfahrener Bürger und ehemaliger Stadtbaumeister weiß ich um Ihre Zwänge. Ich gehe davon aus, dass Sie die „Insidergeschäfte“ der Stadt Oberndorf natürlich prüfen werden, da hier Anzeichen für verwaltungsrechtswidrige Geschäfte der Stadt Oberndorf bestehen. Vielen Dank für die Info Frohes Schaffen aus dem Unruhestand
Hans Joachim Thiemann
Gesendet: Mittwoch, 15. Januar 2020 um 11:17 Uhr, Herr Trucksess, Gemeindeprüfungsanstalt:
Guten Tag Herr Thiemann,
die nächste allgemeine Finanzprüfung der Stadt Oberndorf a.N. wird voraussichtlich nicht vor 2021 stattfinden. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, dass wir zu laufenden Prüfungsverfahren keine Auskünfte geben.
Mit freundlichen Grüßen
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Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg | |||
Volker Trucksäß | |||
Hoffstraße 1a | |||
76133 Karlsruhe | |||
Tel: | 0721/85005-222 | Fax: 0721/85005-422 | ||
E-Mail: | Volker.Trucksaess@gpabw.de | ||
Web: | www.gpabw.de | ||
___________________________________________ |
Sehr geehrter Herr Trucksäß,
bitte teilen Sie mir mit, wann die nächste Bau- bzw. Finanzprüfung bei der Stadt Oberndorf a.N ansteht. Ich vermute aufgrund der bereits einige Jahre zurück liegenden letzten Prüfung, dass eine neue Prüfung unmittelbar bevor steht – so war es zumindest in meiner Zeit bei der Stadt.
Herzlichen Dank und schönes und erfolgreiches neues Jahr
Hans Joachim Thiemann
Betreff: Insiderhandel – Stadt Oberndorf a.N.
Sehr geehrter Herr Trucksäß,
für Ihre allgemeine Finanzprüfung der Stadt Oberndorf a.N. sende ich Ihnen unten stehenden Sachverhalt zur Kenntnis und zur Prüfung.
Im Aktienhandel werden bei Insidergeschäften die Aktionäre betrogen im Falle der Kaufvertrages zwischen der Stadt Oberndorf a.N. und dem Aldi der Bürger.
Ich gehe davon aus, dass die GPA im Rahmen ihrer anstehenden Finanzprüfung den Kaufvertrag zwischen der Stadt Oberndorf a.N. und dem Aldi sehr genau prüft und im Falle verwaltungsrechtswidriger Handlungen der Verwaltungsleitung auch sehr direkt darauf hinweist – s. GemO und Haushaltsrecht.
Im Falle des „Insiderhandels“ der Stadt mit dem Aldi geht es um ca. 400.000 €, welche durch den vorzeitigen Verkauf und die anschließende Werterhöhung dem Aldi zuzurechnen sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass zu diesem günstigen Kaufpreis auch andere Oberndorfer Firmen am Kauf des Grundstücks interessiert gewesen wären, die jedoch durch den Insiderhandel keine Chance auf den Erwerb bekommen haben, da der Verkauf nichtöffentlich erfolgt ist.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Mail und die Prüfung des aufgezeigten Sachverhaltes. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Schönes Wochenende
Hans Joachim Thiemann
Sachverhalt – Kurzdarstellung:
Sehr geehrte Frau Roth (Rechtsaufsicht Landratsamt Rottweil),
im Börsenhandel werden Transaktionen, bei denen ein Insider zuerst Aktien eines Unternehmens billig erwirbt und das Unternehmen dann eine Meldung herausgibt die den Wert der Aktie in die Höhe schießen lassen, „Insiderhandel“ genannt. So etwas ist strafrechtlich relevant und zu verfolgen.
Sollte der Erwerb der Teilfläche des Parkplatzes Hochbrücke zum Preis eines Parkplatzes bzw. Gewerbgebietes erfolgt sein und die Stadt anschließend den Wert des Grundstücks durch eine Bebauungsplanänderung (die derzeit außer Kraft gesetzt wurde, aber bereits rechtskräftig war) um ein Vielfaches gesteigert haben liegt hier ebenfalls ein „Insiderhandel“ vor, der aus meiner Sicht nicht nur verwaltungsrechtlich, sondern auch strafrechtlich zu verfolgen ist.
Werden Sie im Falle das der genannte Sachverhalt zutrifft den Kaufvertrag vor diesem Hintergrund verwaltungsrechtlich prüfen?
Ich erwarte Ihre Antwort.
Vielen Dank
Hans Joachim Thiemann