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Strafanträge, Petitionen, Dienstaufsichtsbeschwerden etc. 2:

Whistleblowergesetz – Informationen über kriminelle Machenschaften in den hiesigen Behörden – Mail vom 04.06.2023:

Herr Kretschmann,

ich warte noch immer auf einen Ansprechpartner auf der Grundlage des whistleblowergesetzes für meine Aussagen gegen kriminelle und rechtsferne Beamte.

Ich verstehe, dass Sie als Beamtenopa aus dem letzten Jahrtausend wahrscheinlich den Schutz Ihrer Kollegen als oberste Priorität und als Kavaliersdelikt betrachten – ich nenne es Strafvereitlung im Amt, was unter Beamten weit verbreitet, aber leider nicht verfolgt wird – man hält eben unter den Beamtenkameraden eisern zusammen – die Reihen dicht geschlossen usw..

Bitte senden Sie mir nun umgehend einen Ansprechpartner – danke.

Hans Joachim Thiemann

Weiterer Strafantrag gegen mich wegen der Bezeichnung Halunke gegen den Rottweiler Michel – Mail vom 01.06.2023:

Frau Hötzel,

herzlichen Dank für Ihr nettes Schreiben vom 19.05.2023.

Inzwischen wurde ich vermutlich bereits drei- oder vier Mal wegen dieser Aussage von der Staatsanwaltschaft Rottweil angeschrieben.

Meine Verteidigung:

Landrat Michel deckt rechtswidriges, falsches und gemeines Handeln seiner Untergebenen und begeht nach meiner Ansicht sogar Strafvereitlung im Amt, indem er Dienstaufsichtsbeschwerden zu den Taten seiner hohen Beamten schlicht ohne Begründung abweist!

Da die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rottweil ausschließlich gegen meine Person gerichtet sind werde ich trotzdem nicht müde zu verlangen, dass Sie auch bzgl. meiner Verteidigung ermitteln und den genannten Sachverhalt, z.B. den vom Landratsamt gedeckten Betrug der Stadt Oberndorf a.N. im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Neckartalaue-7-Änderung“ und den Betrugsversuch durch den Beamten Sieber im Zuge falscher Gebührenabrechnungen – unterstützt durch Frau Roth – nachgehen.

Entsprechende Strafanträge liegen bei Ihnen vor – werden aber von der Staatsanwaltschaft Rottweil, wie viele andere Strafanträge auch, entweder gar nicht oder nur zu meinem Nachteil bearbeitet.

Details zu den genannten Äußerungen können Sie meinem blog entnehmen – www.der-zeigefinger.de.

Dort finden Sie dutzende Taten, die meine Bezeichnung des Halunken für den Rottweiler Michel unterstreichen, ja gerade eine Verniedlichung der Taten von Michel darstellen.

Für Fragen stehe ich zur Verfügung – aber Sie fragen mich ja nicht!

Bitte richten Sie Mayländer aus, dass ich noch immer auf die Einsichtnahme in die Liste der von mir schriftlich genannten Verfahren warte, um der Dame endlich eine Statistik ihres Wirkens gegen meine Person vorlegen zu können bzw. damit vor Gericht die ausschließlich gegen mich gerichtete Arbeit der Staatsanwaltschaft Rottweil zu begründen und zu beweisen – bis hin zur inzwischen legendären uneidlichen Falschaussage dieser Dame vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. – wegen dieser Aussage, sollte sie nicht zutreffen, wäre eine Klage gegen meine Person angebracht (sehe ich aus als hätte ich Angst vor einer solchen Klage – nein – ich würde sie begrüßen)- aber Mayländer traut sich nicht weil Sie weiß, dass die Zeugenaussagen ihr bzgl. dieser Falschaussage das Genick brechen – welch hässlicher Ausdruck.

Also Frau Hötzel, jetzt ermitteln Sie schön nach den Vorgaben von Mayländer – viel Spaß!!!

Hans Joachim Thiemann

Richterliche Unabhängigkeit – Wahrheit oder Mythos? – Mail vom 27.05.2023:

Hallo Leute,

heute möchte ich einen kurzen Gedanken über die viel beschworene und von den Beamten besungene richterliche Unabhängigkeit formulieren.

Meine erste These ist:

Die richterliche Unabhängigkeit gibt es für den normalen Bürger tatsächlich, denn er kann den schwarzen Göttern selbst bei schlimmsten und kriminellsten Entscheidungen nichts – nur sein Geld von Instanz zu Instanz in die Rachen der Beamten und Anwälte werfen – insoweit bestätigt sich diese These.

Die zweite These ist:

Kommt es zu einem Verfahren zwischen einem Beamten und einem Bürger oder gegen einen Beamten gibt es eben keine richterliche Unabhängigkeit. Zwar kann der Richter immer noch entscheiden was er möchte – z.B. das Kretschmann ein mieser Waschlappenvertreter ist, der verurteilt gehört – aber spätestens in der zweiten Instanz greifen die Mechanismen des Drucks von oben – auf die Person selber, auf den Arbeitsplatz, durch Mobbing und Bossing und die Aussicht, den Rest des Berufslebens in einem fensterlosen Keller über Altakten zu verbringen.

Ist das richterliche Unabhängigkeit – ganz sicher nicht – wer nicht spurt bekommt diese schnell, hart und bisweilen endgültig zu spüren.

Beleg für meine Thesen:

Schaut euch einmal die Verfahren von Bürgern gegen Beamten oder Verfahren gegen Beamten wegen krimineller Umtriebe an. Wie steht es um das Verhältnis der Verurteilungen zu den Freisprüchen oder Fastfreisprüche (s. Acker, Lehmann usw) von solchen Beamten?

Vielleicht mach ich mir mal die Mühe und recherchiere in diese Richtung – vielleicht ist das Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung 90% zu 10 % oder 99 % zu 1 %?

Gehen wir davon aus, dass auch unter den Richtern, Staatsanwälten, Politikern, Polizeibeamten im Schnitt genau so viele Kriminelle, Alkoholiker, Drogenabhängige und Schwerverbrecher zu finden sind wie in anderen Bevölkerungsschichten müssen uns solche Verhältniszahlen doch zu denken geben – Fau Mayländer.

Vielleicht arbeitet mir jemand diese Zahlen zu – wäre toll und falls es dazu kommt wird der Zuarbeitende vermutlich kein Beamter sein .

Sonnige Grüße

Hansjo

Komisches Schreiben der Staatsanwaltschaft Rottweil – ?????? – Mail vom 25.05.2023:

Frau Mayländer, Frau Martina,

vielen Dank für ihr Schreiben vom 16.05.2023 – Aktz. 15 Js 7454/22.

Sie scheinen inzwischen auch die Übersicht über meine Verfahren verloren zu haben wenn Sie schreiben:

Anzeigensachen Marcella Danner – 15 Js 7454/22 und dann unter „Gründe“ davon nichts auftaucht, sondern Sie stattdessen auf andere Strafanträge abheben, die Sie bereits aus meiner Sicht rechtswidrig oder rechtsunsicher, eingestellt haben.

Der Strafantrag gegen Marcella Danner und den Schwarzwälder Boten sowie Bürgermeister Acker wegen Verleumdung meiner Person wurde sogar durch die Staatsanwaltschaft Rottweil selber, nach Durchsicht einer Aktennotiz vom damaligen Leiter des Oberndorfer Polizeireviers, Effenberger, wieder aufgenommen (nachdem sie ihn schon ohne Ermittlungen eingestellt hatten), da dieser hohe Polizeibeamte die klare Zuweisung der Beleidigungen und Verleumdungen gegen meine Person schriftlich bestätigt hat – aber selbst das scheint bei der Staatsanwaltschaft Rottweil egal zu sein und sie machen es wie das Oberlandesgericht Stuttgart – gehen die Ablehnungsgründe aus wird ohne Ermittlung, ohne Verhandlung, ohne Begründung, ohne Berücksichtigung der Beweise abgelehnt – so weit ist unsere Unrechtsjustiz inzwischen, wenn es gegen die ehrlichen Bürger geht verwahrlost.

Die von mir beantragten Einsichtnahmen sind formal für alle Verfahren beantragt worden, um eine interne Übersicht über Stand, Bearbeitung, Daten und eventuelle kriminelle Aktivitäten innerhalb der Staatsanwaltschaft Rottweil etc. zu erstellen und damit gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil vorzugehen.

Eine Behinderung dieser Informationsbeschaffung werte ich als vorsätzliche Strafvereitlung im Amt – was sie sicher nicht fürchten, da ihnen der Schutz der Beamtenclique vermutlich sicher ist oder wird dieser unterhalb der Strobl und Hinz -Ebene immer geringer?

Frau Mayländer, Sie haben mal zu mir gesagt, die Staatsanwaltschaft ist die objektivste Behörde – meiner Meinung nach ist sie die böseste, gemeinste und nach meiner Einschätzung, ohne den Anspruch auf Endgültigkeit, die kriminellste Behörde, in der bei ihnen in Rottweil eigene Maßstäbe nach Gutsherrenart angewandt werden und der Schutz der eigenen Person vollständig und absurd überhöht wird – die Auflistung Ihrer Strafansätze in Zuordnung zu den Tätern und deren Taten wird dieses genauestens nachweisen – was mir vermutlich wieder eine ordentliche Rechnung von Ihnen bescheren wird.

Aber mein Geld reicht bis zum 12.12.2023 und danach brauche ich keins mehr oder lebe, zumindest in der Hoffnung auf laufende Ermittlungen gegen Sie, ein friedlicheres Leben als heute – es sind noch 202 Tage, gut 6 Monate – also gut ein halbes Jahr zur Wahrheitsfindung.

Heute habe ich meine Behördenmarathon zur rechtssicheren Selbsttötung mit einem ersten Gespräch begonnen – u.a. auch meine Probleme mit den vom Schwarzwälder Boten veröffentlichen Lügen über meine Person!

Ich werde monatlich über den Stand in dieser Sache berichten.

Bringen Sie Ihre Akten auf Vordermann und nennen Sie mir einen Einsichtnahmetermin – besser gleich zwei!!!

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Druckt doch endlich zweiseitig – ihr Ressourcenverschwender!!!

Erweiterung des Strafantrags gegen Reimer und den Schwarzwälder Boten – Mail vom 23.05.2023:

Frau Mayländer,

hiermit erweitere ich meinen Strafantrag gegen den Redakteur Reimer und den Schwarzwälder Boten um eine weitere vorsätzliche Verleumdung und Beleidigung.

Begründung:

Herr Reimer hat in seinem Artikel im Schwarzwälder Boten „Kandidat sorgt für faustdicke Überraschung“ zu meinem Rückzug als Bürgermeisterkandidat in abwertender Art und Weise verleumderisch und beleidigend geschrieben:

“ Thiemann behauptet (heißt so viel wie stimmt aber nicht!) unter anderem, dass die Stadt eine Mailsperre gegen ihn verhängt habe“ – ich behaupte es nicht, die Mailsperre wurde erlassen, dieser Umstand ist Reimer und dem Schwarzwälder Boten bekannt und die Sache liegt beim Verwaltungsgericht Freiburg!

„Auslöser für seinen Rückzieher scheint ein aktueller Beschluss des Oberlandgerichts (OLG) Stuttgart zu sein.“ – Hier spekuliert der Schwabo mit einer Falschmeldung bzw. einer eigenen Interpretation der Geschehnisse, die ich in der veröffentlichten Form in geschriebenen Zusammenhang auf das Schärfste zurück weise.

„In einem Rechtsstreit gegen die Stadt Oberndorf hatte zuvor das Landgericht Rottweil zugunsten der Stadt entschieden. Das OLG Stuttgart hatte nun Thiemanns Berufung zurückgewiesen. Nach diesem „Schandurteil“ habe er „Angst vor kriminellen Beamten, die mich mit ihren Taten physisch und psychisch, ohne jede Folge für die Täter, schwer verletzen könnten“, so Thiemann in seiner Mail.“ – dieser Zusatz ist dem gewählten Zusammenhang des Kandidaten mit Wahnvorstellungen zuzuordnen und auch von Reimer und dem Schwabo so beabsichtigt.

Da der Schwarzwälder Bote meine Leserbriefe seit Jahren unterdrückt, meine Richtigstellung von Falschmeldungen ablehnt und sonstige Schriftsätze mit Veröffentlichungswunsch nicht veröffentlicht musste ich auch nicht mit dieser miesen Darstellung meiner Person rechnen, es sei denn, dass wie vorgetragen, die Verleumdung meiner Person im Vorfeld der Bürgermeisterwahl im Vordergrund stand und genau so beabsichtigt war.

Ich fühle mich tief beleidigt und verleumdet (und darauf kommt es nach Einschätzung von Mayländer insb. an – zumindest wenn es um ihre eigene Person geht) und werde morgen u.a. in dieser Sache meinen Arzt aufsuchen  – auch wenn meine Atteste Mayländer und Richter-Konsorten nicht interessieren.

Ein Aktenzeichen für den vorgehenden Strafantrag gegen der Schwarzwälder Boten und Herrn Reimer habe ich noch nicht erhalten.

Ich bitte entsprechend um schnellstmögliche Übersendung und Mitteilung des Einsichtnahmetermins in die von mir genannten Akten und die zwischenzeitlich dazu gekommenen Akten.

Danke

Hans Joachim Thiemann

Verleumdeter Bürgermeisterkandidat

Strafantrag: Bürgermeisterwahl Oberndorf a.N. – Kandidatenverleumdung Thiemann im Schwabo – Richtigstellung! – Mail vom 23.05.2023:

Hallo Herr Reimer,

vielen Dank für die nächste Schmiererei – entweder sind Sie böse oder dumm, denn was Sie schreiben stimmt einfach nicht.

Haben Sie sich mal gefragt, warum die Stadt, wenn Sie mich doch rechtssicher gekündigt hat, mir eine Abfindung und die Rücknahme aller Kündigungsgründe auf dem Tablett serviert hat? Sie hätte damit weiteres Geld aus dem Oberndorfer Rathaus geworfen! Die Kündigung war so rechtswidrig wie nur was, wie Sie auch dem Urteil das Landgericht Rottweil aus dem Jahr 2021 (glaube ich) oder den Verfahrensakten des arbeitsrechtlichen Prozesse entnehmen können – falls Sie lesen und verstehen und nicht nur schmieren können?

Davon steht nichts in Ihrem verleumderischen Artikel der genau gelesen klarstellt, der Thiemann wurde rechtens gekündigt und heult nur, dass er rechtswidrig abschossen wurde – jetzt kapiert oder immer noch zu hoch für Sie?

Schön, dass Sie mir auch für diesen Artikel keinen Leserbrief oder eine Richtigstellung einräumen – der Schwabo verleumdet eben ohne das der Verleumdete sich wehren kann – außer vor Gericht und die Sache läuft bereits. Inzwischen sind bereits 3 Strafanträge gegen den Schwarzwälder Boten wegen Verleumdung aktiv – s.a.u..

Frau Mayländer, ich fühle mich auch durch diesen Artikel von Herrn Reimer, Redakteur beim Schwarzwälder Boten schwer verleumdet und Sie werden das ganz sicher mit Ihrem sensiblen Seelchen für Verleumdungen gut verstehen können.

Die Darstellung der vermuteten Grundlage für den Rückzug ist falsch, denn der Rückzug fand vorher in Unkenntnis der Gerichtssache fest. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun – Sie Vollpfosten!

Die Gerichtssache wurde zudem verleumderisch und diffamierend wie über einen Irren geschrieben – was Riemer sicher damit auch erreichen wollte. Dieses Sache hat mit der Bürgermeisterwahl nichts zu tun und wurde vollständig unabhängig beschlossen!

Bitte fügen Sie diesen Strafantrag dem ersten Antrag gegen Riemer und den Schwabo wegen Verleumdung bei, senden Sie mir endlich das Aktenzeichen und gewähren Sie mir die Einsicht in die mit Aktenzeichen benannten und die bisher noch ohne bekanntes Aktenzeichen eingereichten Strafanträge.

Danke

Hans Joachim Thiemann

Verleumdeter Oberndorfer Bürger

Überlegungen zur Lebenszeitbegrenzung – Mail vom 23.05.2023:

Hallo zusammen,

so eben haben mich 4 Polizeibeamte aus dem Schlaf gerissen.

Scheinbar ist es diesen Menschen immer noch nicht vergönnt Gelesenes auch zu verstehen – aber sie arbeiten daran.

Wenn mein Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Freiburg mal so schnell ein Ergebnis gebracht hätte und nicht nach 4 Wochen immer noch unbearbeitet dort sein Dasein fristen müsste – aber wer versteht schon die Beamten – schlimm, wenn es dann auch noch Frauen sind.

Ich darf jetzt wieder in`s Bettchen steigen und werde nicht in`s Rottenmünster gefahren – keine Hundefänger, keine durchgeknalten Polizeifaschos – ebenfalls ein Fortschritt und gut, denn dieses Mal wäre der Fahrt eine umgehende Klage gefolgt.

Meine Hundis schlafen schon wieder und ich gleich auch.

Mal abwarten, was meine Mail noch für Wellen schlägt. Sie soll ja für starken Seegang sorgen, aber doch nicht mitten in der Nacht – Gute Nacht – morgen ist auch noch ein Tag und es werden noch viele Tage folgen.

Derzeitiges finales Thiemann`sches Endziel: 12.12.2023 – 12:00 Uhr!

Für alle, die mit mir Kontakt aufnehmen möchten – ich schlafe gerne bis 10:30 Uhr und bin also erst ab 11:00 Uhr ansprechbar und bitte nicht nach 16:00 Uhrf, da habe ich Feierabend.

Danke für die Beachtung meiner allgemeinen Geschäftszeiten. Sie werden sich in Kürze sicher ändern.

Hansjo

Hallo Kinder, hallo Freunde, hallo Beamte und Pressevertreter,

mein Kopf lässt mir keine Ruhe – ich kann nicht schlafen – aber ich bin müde und ausgelaugt – s.u..

Ich bin vollständig ruhig, klar im Verstand, gelassen und habe mir in den vergangenen Stunden überlegt, wie es möglich sein könnte, den Verbrechern in unseren Behörden, alle samt Beamte, beizukommen?

Da ich eingefleischter Pazifist bin scheidet für mich die Gewaltanwendung gegen dieses Pack leider aus und den rechtlichen Rahmen habe ich seit Jahren in Teilen erfolglos beschritten – ich wurde von den Gerichten mundtot gemacht, meine Zeugen wurden nicht geladen und gehört, Verhandlungen wurde einfach ohne meine Aussagen beendet oder Urteile sogar ohne Verhandlung beschlossen, ich wurde als unglaubwürdig dargestellt und Lügnern wie Bürgermeister Acker haben seine Kollegen das Vertrauen geschenkt, Beweise für Straftaten von Beamten wurde unterschlagen, Falschaussagen von Beamten aus Protokollen gestrichen, Protokolle wurden gefälscht und manipuliert, ich wurde freiheitsberaubt, mein Haus wurde widerrechtlich durchsucht, das SEK hat mich in die Geschlossene verbracht und ich wurde umgehend von den dortigen Ärzten wieder entlassen, der Schwarzwälder Boten schreibt Lügen über meine Person und erlaubt mir keine Richtigstellung, ich werde im Bürgermeisterwahlkampf und im alltäglichen Leben benachteiligt und verleumdet, ich wurde mit hervorragenden Ergebnissen forensisch-psychiatrisch untersucht – deshalb wurde das Ergebnis teilweise unterschlagen, meine Anträge werden nicht bearbeitet – ein Eilantrag meinerseits im Bürgermeisterwahlkampf wegen Benachteiligung liegt seit 4 Wochen in Freiburg beim Verwaltungsgericht und wird nicht bearbeitet und es gäbe noch eine halbe Seite an Sachverhalten, die die Verbrecher unter den Beamten mit ihrer kriminellen Energie an mir verbrochen haben – und alles nur, weil ich forensisch-psychiatrisch nachgewiesen ein großer Gerechtigkeitsfan bin – eben anders als diese kriminellen Beamten.

Nach dem der Leiter des Oberndorfer Polizeireviers von Au, der eine von BM Acker beauftragte Gefährdungsbewertung zu meiner Person mit der Aussage der vollständigen Ungefährlichkeit meiner Person seit Jahren, wie seine Vorgänger, zu meinem Schaden, Nachteil und meiner Verleumdung zurück hält, gibt es keine Gerechtigkeit und wenn eine solche Aussage von einem hohen Polizeibeamten getroffen wird ist da doch vermutlich etwas dran.

Ich kann und möchte in einer solchen Welt nicht leben – mein Kopf macht dabei nicht mit.

Deshalb habe ich mich entschieden, zu gegebener Zeit durch Freitod aus dem Leben zu scheiden und das bisschen Leben, welches mir bevor steht, noch zu genießen – vielleicht kaufe ich noch einen H1 oder sowas?

Im Vorfeld des Freitods werde ich selbstverständlich alle dafür notwendigen neuen Untersuchungen und Vorgaben sauber abarbeiten, damit in unserem Beamtenstaat mein selbst gewählter Freitod auch rechtlich sauber ausgeführt wird – so bin ich eben – 13 Jahre Behördendasein prägten auch mich.

Der Bundesgerichtshof hat das Recht auf den Freitod bestätigt und ich hätte nie im Leben gedacht, dass ich diesen Weg einmal als meinen letzten Ausweg gehen müsste – um die Menschen aufzurütteln, um ein Zeichen zu setzen, an dem die Lügenpresse nicht vorbei kommt – um schlussendlich an der Abschaffung des kriminellen Beamtentums vielleicht ein wenig mitgearbeitet zu haben.

Ich werde nun die jeweiligen Schritte zu diesem Entschluss gehen – soweit die Behörden nicht eine externen Untersuchung der Kriminalität in den hiesigen Behörden einleiten und die manipulierten Urteile, die abgewiesenen Strafanträge etc. einer differenzierten Untersuchung bzgl. ihrer Rechtsferne einleiten (Mayländer, Hohl, Acker, Foth, Lübke usw.) – s. hierzu meinen detaillierten blog www.der-zeigefinger. de in dem alles was ich schreibe und noch schreiben werde nachlesbar ist.

Der Staat und die Beamten haben es also in der Hand, ob der Thiemann nun sterben soll/darf oder nicht – ich möchte nur endlich Ruhe finden, meinen Gerechtigkeitssinn befrieden und wenn es so gewollt wird mein Leben friedlich bei guter Musik alleine beenden und endlich Frieden finden – vielleicht im Gedenken an Holger Meins.

Was nach meinem Tod aus der Sache gemacht wird ist für mich irrelevant – es kümmert mich nicht mehr – es kann mir nichts mehr anhaben – es ist mir schlicht egal und es fühlt sich toll an, dieses so schreiben zu können.

So – jetzt gehe ich zu Bett und ich werde gut und lange schlafen und euch dann bei Gelegenheit über die weiteren Schritte unterrichten und u.a. auch mitteilen, wen ich in welchem Maße für meinen Tod verantwortlich mache (Frau Mayländer, Sie dürfen mich danach gleich mit astronomischen Geldstrafen vor ein Gericht ziehen bzw. meine Asche) – ich tue so etwas ja zum ersten Mal .

Euer Hanso

Falls ich mein Buchprojekt nicht mehr abschließen kann, ich kann den zeitlichen Aufwand für das Prozedere nicht einschätzen – es wird sich jemand finden, der es zu Ende führt – vielleicht sogar in meinem Sinne.

Auf jeden Fall gilt – Oberndorf a.N., das Tal des Todes und der Lügen, erlangt weitere Berümtheit – welch interessantes Marketing.

Hallo ihr Pressevertreter, ihr Satiriker, ihr Zeitungsfritzen,

aus gegeben Anlass (s.u. und Anlage) erlaube ich mir bei euch anzufragen, was es an Aktionen bedarf, um die Faschisten, die Nazis, die kriminellen Beamten im ach so beschaulichen Ländle endlich zu demaskieren, über ihre unfassbaren Schandtaten und Fehlurteile zu berichten – schlicht nicht als Presse wegzuschauen?

Wäre zum Beispiel ein Mord an Acker notwendig oder eine Entführung von Frau Mayländer?

Fordert ihr eine Selbsttötung eines Justizopfers oder noch besser eine Selbstverbrennung im Sitzungssaal der Stadt Oberndorf a.N., um euch mit diesem Thema der kriminellen Beamten in Baden-Württemberg zu befassen?

Strobl und Hinz sind doch nur die gut geschützten obersten „Kriminellen“, die mit lächerlichen Strafen ohne Klagen davon kommen und damit ein Zeichen für ihre Untergeben setzen – euch geschieht nichts, egal was ihr entscheidet.

Wartet ihr Presseleute auf die Selbstjustiz, die einzig die bestehenden Strukturen aufbrechen kann oder seit ihr derart systemkonform, dass auch solche Aktionen nichts bringen und ihr den Staat schön schreibt, den erinnerungslosen Scholz in Schutz nehmt, Strobl schont und Hinz vermutlich weich betten werdet?

Gibt es keine kritische Presse mehr, nur eine gleich geschaltete Systempresse, da von dort, aus Berlin, das Geld kommt – armselig!

Vielleicht wagt es einer von euch mit mir Kontakt aufzunehmen – ich benötige auch noch Hilfe bei meinem Buch – es könnte lukrativ werden.

Hans Joachim Thiemann

Regimekritiker und Ex-Bürgermeisterkandidat Oberndorf a.N.

Hallo zusammen,

heute teile ich mit, für die Einen sehr zur Freude – für die Anderen sehr zum Entsetzen – dass ich einsehe verloren zu haben.

Jahre lang habe ich gegen die Kriminellen, die Verbrecher in unseren Behörden gekämpft – mit rechtlichen Mittel, während der Gegenseite auch rechtswidrige Mittel eingesetzt hat.

Ich habe meine Gesundheit eingesetzt, mein Vermögen, ich wurde gesellschaftlich diskreditiert, schamlos verurteilt, eingesperrt, hausdurchsucht, forensisch-psychiatrisch untersucht usw. und man hat mich nicht klein bekommen – ich wurde stärker, mein Charakter durch die Gutachten gestählt – bis jetzt.

Der Schandbeschluss der OLG-Stuttgart hat mir den Rest gegeben. Ich finde keine Ausdrücke für die beteiligten Richter, um ihnen meine grenzenlose Abscheu nahe bringen zu können, die „Körperberührung“ von Acker gegen meine Person schließlich einfach für erledigt zu erklären, weil diese Richterclique die Macht dazu hat – aber diese Richter sind sicher so abgebrüht und verroht, dass ihnen mein Schicksal und das angerichtete Unrecht egal ist und ihnen am eigenen Arsch vorbei geht.

Mir ist es nicht egal – aber ich muss kürzer treten, denn ohne Familie ist es schwer, sich gegen Unrecht in einem Heer von Untertanen Gehör zu verschaffen – von Mitstreitern ganz zu schweigen.

Meine laufenden Verfahren schließe ich noch ab – vielleicht unkommentiert?

Ich bitte die Gerichte nun diese Verfahren, teils nach Jahren, endlich zu verhandeln und zum Abschluss zu bringen, da ggfls. weitere Instanzen sich anschließen.

Hoffentlich schaffe ich es, mich von diesen Ungerechtigkeiten, diesen kriminellen Beamten nicht wieder heraus fordern zu lassen und mein Buch zu schreiben.

Wer mich kennt weiß, dass ich ein Buch über meinen Sieg über die deutschen Faschisten schreiben wollte – jetzt wird es ein Buch über meine Niederlage gegen diese Clique von rechtsbrechenden und über den Gesetzen stehenden Beamten.

Vielleicht erreicht mein Buch Personen, die mit den aufgezeigten Verfahrensweisen der Kriminellen weiter kommen als ich, die diese Leute zu Fall bringen können – die eine Scholz abstrafen, einen Strobl vor Gericht bringen, eine Mayländer entlassen und einen Acker in`s Exil schicken – ohne seine hohen Beamtenbezüge – man darf ja noch träumen.

Soweit für heute – ich genehmige mir eine Flasche Rotwein aus einer Haushaltsauflösung, welche ich nicht entsorgt habe.

Also ihr Faschisten, vielleicht ist der Wein schlecht und ich krepiere daran – eure Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt!

Gute Nacht

Hansjo

Hallo Herr Winter,

das ist Oberndorf a.N. und der Landkreis Rottweil.

Im Falle Ihrer Wahl heulen Sie mit den Wölfen, sonst heulen Sie alleine aufgrund Ihrer Schmerzen.

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Ich werde vor dem Hintergrund der Benachteiligung im Wahlkampf und der weiteren Beamtenangriffe gegen meine Person (s.u.) meine Kandidatur als Bürgermeister Oberndorf`s vermutlich zurück ziehen und gegen die Wahl rechtlich vorgehen.

Ich schaffe die Kandidatenvorstellung vermutlich nicht, denn ich bin auch nur ein Mensch, dem Unrecht weh tut und zusetzt – wenn auch ein sehr intelligenter und kampferprobter Zeitgenosse.

Hallo Herr Sattler,

die Abweisung meiner Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N. durch das des OLG-Stuttgart ist genau so passiert wie ich es vorher gesagt habe.

Jedes Gericht hat bisher die Argumnentation der vorgehenden Instanz zur Abweisung der Klage aufgehoben und einen neuen Abweisungsgrund gefunden – aber die richterliche Kreativität hat eben Grenzen – die Kriminelle nicht.

Das OLG-Stuttgart hat keinen neuen Abweisungsgrund mehr gefunden und macht nun einfach – quasi begründungslos – den Deckel auf das Verfahren, obwohl alle inzwischen genau wissen was passiert ist.

Das OLG kann doch nicht einen neuen alten Sachverhalt ansprechen (innerer Zusammenhang), der bisher kaum eine Rolle gespielt hat, eine Stellungnahme dazu einfordern, diese dann nicht berücksichtigen und die Berufungsabweisung schlicht rechtsfern, falsch, vielleicht sogar gelogen (wenn die Richter die vorgehenden Verfahren gelesen haben) begründen?

Immer wieder habe ich auf das Verfahren „Neckartalaue-7-Änderung“ hingewiesen. Der „innere Zusammenhang“ war immer dargestellt und sonnenklar vorgetragen.

Dass das OLG-Stuttgart den inneren Zusammenhang nicht erkannt hat, nicht gelesen hat, nicht lesen und erkennen durfte und dann auch noch die Frechheit besitzt, eine Stellungnahme von uns einzuholen, die dann als nicht wertbar bewertet wird ist asozial, gemein, Bürger verachtend und rechtsfern.

Es wurde in den vorgehenden Verhandlungen sogar genau das vorgetragen, was dieses Schundgericht nun angeblich  vermisst, dass Acker Herrn Maier und mich auseinander bringen wollte, um das B-Planverfahren zu schützen, weil Acker zu meiner Stellungnahme im Verfahren auch noch nachweislich gelogen hat!!!!!!!!!!!!!

Der Lügner und Betrüger Acker wird durch alle Instanzen von den jeweiligen Richtern geschützt.

Hat das Gericht die Akten nicht gelesen oder wollte das Gericht die Akten nicht lesen, weil die Abweisung aus Stuttgart bereits beschlossen war, man also so wenig wie möglich schreiben konnte – die Begründung ist gerade zu lächerlich ihre feigen Beamten?

Ich muss doch das Recht haben, auf neue alte Sachverhalte auch neu mit dem Hinweis auf die alten Vorträge reagieren zu können – insb. wenn diese vom Gericht falsch vorgetragen werden (in meinen Augen setzt eine solche Vorgehensweise kriminelle Energie voraus, die ich hoffentlich unter dem Thema whistleblowergesetz aufgreifen und weiter verfolgen darf)- oder ich darf das gerade deswegen nicht!

Was weiß Acker über hohe Beamte bzw. was zahlt Acker für solch einen Beamtenschutz?

Was für „Faschisten“ sitzen denn in unseren Gerichten? Die Begründung der Ablehnung der Klage ist so dünn wie falsch, gemein, Unrecht, Strafvereitlung im Amt usw..

Alle diese Richter begehen in meinen Augen „vorsätzliche Strafvereitlung im Amt“ oder sie sind schlicht zu dumm für ihr Amt und ich hoffe, dass sie mich wegen dieser Aussage verklagen, diese miese Clique von Beamten.

Ich bin fassungslos!!! Wir leben in einem Unrechtsstaat und die N… Richter sind auch noch unantastbar – dass muss sich ändern!

Gruß – ich bin gespannt. Wir können sicher (aussichtslos bei diesem Gesindel) gegen die Abweisung der Klage vorgehen – ich werde gegen diese Klage und ggfls. die Täter vorgehen!!!

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Und jetzt werde ich von diesem Beamtenpack vermutlich noch wegen Beleidigung verklagt – so macht man das in Russland, in China und Weißrussland – wann werde ich von dieser miesen Clique endlich gehängt – es ist unerträglich!!!!

Warum berichtet keine Presse über diese Zustände – kein RTL oder Sat 1, keine Bildzeitung oder das Bildfernsehen. Muss erst jemand umgebracht werden oder sich selber Schaden zufügen, bis die Sache es endlich in die Öffentlichkeit schafft?

Jetzt verstehe ich im Übrigen auch das Verwaltungsgericht Freiburg besser, denn dort entscheidet man einen Eilantrag meinerseits seit 4 Wochen nicht und meine Klagen werden vermutlich alle abgewiesen – Beweise, Zeugen, meine Vorträge usw. – Scheiß drauf. Die Richterclique hat die Macht und nutzt diese schamlos aus – vermutlich weil sie sich von mir demaskiert und angepisst fühlt und man mich schlicht vernichten möchte/muss!

Mal abwarten, ob sich Kretschmann in Sachen whistleblower meldet oder ob das auch wieder nur ein zahnloser Tiger zur Bürgerberuhigung und Bürgerverarsche ist!!!

Der Tiger muss sich bei meinen Erfahrungen und den vielen, aus meiner Sicht kriminell und strafffällig handelnden Beamten viel Zeit nehmen.

Gesendet: Montag, 22. Mai 2023 um 10:31 Uhr
Von: 
An: „hansjoachim.thiemann@gmx.de“ <hansjoachim.thiemann@gmx.de>
Betreff: Unser Zeichen: 2021/Z-8501/FS – Thiemann ./. Stadt Oberndorf am Neckar – Amtshaftung

Sehr geehrter Herr Thiemann,

das Oberlandesgericht hat die Berufung nunmehr zurückgewiesen. Den Beschluss habe ich heute erhalten. Ich melde mich telefonisch bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Beamtin des Oberndorfer Polizeireviers – Mail vom 20.05.2023:

Sehr geehrter Herr von Au,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ihre junge Kollegin mit juristischer Ausbildung wegen des Verdachts der Strafvereitlung im Amt und Ungleichbehandlung.

Begründung:

Nachdem gestern zwei Polizeibeamte des Oberndorfer Reviers zu einem Besuch bei mir waren, um meinen kurzfristig zwecks Reparatur auf einer kleinen nur von Anwohnern benutzten öffentlichen Fläche stehendes unangemeldetes Fahrzeug zu monieren und mir ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zukommen zu lassen, möchte ich erneut auf den Vorfall mit Ihrer Kollegin zu sprechen kommen.

Mit Herrn Maier wollte ich die Dame als Zeugin des Falschparkens von Stadtrat Karsten direkt vor dem Fenster des Oberndorfer Polizeireviers gewinnen.

Nachdem in meinem Fall die Polizei sogar mit zwei Mann bei mir im Streifenwagen angerückt ist sehe ich das Herausschauen aus dem Fenster für Ihre Kollegin nicht als Überforderung an – falls doch sollte die Dame lieber als Juristin tätig werden, denn damit wäre sie tatsächlich in ihren Entscheidungen als Richterin unantastbar, was sie als Polizeibeamtin hoffentlich nicht ist – oder ist sie auch in diesem Beruf vogelfrei in ihrem Handeln gegen die Bürger? 

Die Ablehnung dieser Aufnahme des Falschparkens wurde zudem in einer zickigen und überheblichen Form unter Angabe, Sie sei Juristin (und damit vermutlich was Besseres als wir), ausgeführt.

Da die Angaben, Fragen etc. von Herrn Maier und mir bei der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. oft unbeantwortet und unbearbeitet blieben war der Hinweis auf das Ordnungsamt der Stadt Oberndorf a.N. um nach Rathausschluss absolut indiskutabel und die Bestätigung der Polizeibeamtin des Falschparkens durch die Beamtin notwendig. Dass sie diese durch Herausschauen aus dem Fenster des Reviers brüsk abgelehnt hat werte ich als versuchte Strafvereitlung im Amt (damit haben Beamte ja eine umfassende Erfahrung – s.a. S. Hinz!) sowie einen ungeheuerlichen Vorfall gegenüber meiner Person unter Beachtung der o.g. Verfahrensweise Ihres Reviers und Ihrer Kollegen.

Ich erwarte eine Eingangsbestätigung und eine begründete Ablehnung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde (mehr kann ich nicht erwarten) sowie eine Entschuldigung der Beamtin – auf das sie lernt für die ehrlichen Bürger zu arbeiten und nicht gegen diese.

Danke

Hans Joachim Thiemann

Verleumdeter Bürgermeisterkandidat  

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafantrag gegen Frau Roth – Landratsamt Rottweil – Beihilfe zum versuchten Gebührenbetrug durch die Stadt Oberndorf a.N. – Mail vom 19.05.2023:

Herr Michel, Frau Mayländer,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen Frau Roth vom Landratsamt Rottweil.

Begründung:

Frau Roth hat den versuchten Gebührenbetrug von Herrn Sieber, wie viele andere rechtlich falsche Entscheidungen und Beschlüsse der Stadt Oberndorf a.N., als rechtlich in Ordnung und mit der Gebührensatzung der Stadt Oberndorf a.N. vereinbar erklärt und mir diese so schriftlich mitgeteilt.

Der Gebührenbetrugsversuch wurde inzwischen von der Stadt Oberndorf a.N. mit einer neuen Gebührenfestsetzung zugegeben und man hofft bei der Stadt Oberndorf a.N. nun, so einfach davon zu kommen – unter dem Schutz der Staatsanwaltschaft Rottweil und dem Landratsamt Rottweil.

Dieses Schreiben von Frau Roth entnehmen sie bitte der Akte des Landratsamts Rottweil zu diesem Vorgang, denn meine Schreiben verschwinden ab und zu in den Behörden (Amtsgericht, Stadt Oberndorf a.N.).

Ein Strafantrag gegen den Täter Sieber, der u.a. an meiner rechtswidrigen Entlassung mitgewirkt und der sich im Rahmen einer Beleidigungsklage erneut gegen meine Person gewandt hat, habe ich bereits bei der Staatsanwaltschaft Rottweil gestellt.

Beihilfe im Amt zum Versuch des Gebührenbetrugs ist strafrechtlich und verwaltungsrechtlich zu verfolgen.

Entsprechend erwarte ich ihre Ergebnisse zeitnah – sowie die Aktenzeichen für diese Ermittlungen.

Übrigens, Frau Mayländer, die Einschläge kommen näher – zuerst erwischte es den stellvertretenden Polizeichef von Oberndorf a.N. wegen Freiheitsberaubung an meiner Person, dann kam der gut behütete Innenminister Strobl unter die Räder und nun ist die Polizeichefin Hinz dran, der auch ich bereits Strafvereitlung im Amt vorgeworfen habe – zuerst dachte ich schon es geht um meinen Verdacht – aber meine Eingaben werden in Rottweil ja vermutlich umgehend abgewiesen, so dass es ein anderer Bürger war, der den Stein in`s Rollen brachte – ohne eine Frau Mayländer – Pech für Frau Hinz.

Es scheint so zu sein, wie ich dass schon seit Jahren schreibe – es ist eine Menge krimineller Energie in diesen Behörden zu verzeichnen, die sich gegen die Bürger und zum Schutz der eigenen Beamten scheinbar etabliert hat?

Oder wie erklären Sie mir, dass Sie mich immer wieder wegen „Kleinigkeiten“ vor`s Amtsgericht zerren, aber bisher nicht für meinen Vorwurf der gerichtlichen Falschaussage gegen Sie?

Diese Aussage wäre geeignet, sollte sie nicht zutreffen, gerichtlich gegen meine Person vorzugehen – nicht aber eine simple Frage nach Ihrem Verhältnis zu BM Acker – lächerlich.

Naja, jeder weiß, dass Sie Angst haben, dass die Beweise für die Falschaussagen und die Zeugenaussagen öffentlich werden, soweit diese Beweisunterlagen vom Amtsgericht Oberndorf a.N. noch nicht vernichtet wurden und die Ihrer Aussage objektivste Behörde, die Staatsanwaltschaft, weiter Schaden nimmt.

Nehmen Sie sich ein Herz und verklagen Sie mich doch endlich in der Sache – anders komme ich nicht weiter, da mir die Einsicht, die Protokollergänzung, der Beweisvortrag etc. immer wieder von Ihren Beamtenkollegen-innen verwehrt wird.

Schönes Wochenende und schaffen sie es gut – Herr Michel und Frau Mayländer – ich erwarte Ergebnisse.

Hans Joachim Thiemann

Verleumdeter Bürgermeisterkandidat

Meinung einer Bürgerin/eines Bürgers

Wie soll ein korruptes System über Recht und Ordnung entscheiden; dies wäre ja so, als wenn man einen Bankräuber

fragen würde, ob er gegen Gesetze verstoßen hätte!

Meine Antwort:

So argumentiere ich schon seit langem – ohne Erfolg – das ist meiner Meinung nach ein Zeichen für ein faschistisches System!

Hansjo

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Strafvereitlung im Amt gegen den Beamten Harald Klatt, Landratsamt Rottweil – Mail vom 10.05.2023:

Herr Michel,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Harald Klatt wegen Strafvereitlung im Amt.

Begründung:

Herr Klatt hat mitgeteilt, dass die Rechtsaufsicht zur Rechtsverfahrensmanipulation im Bebauungsplanverfahren der Stadt Oberndorf a.N.“Neckartalaue-7. Änderung“ mehrfach tätig geworden ist.

Das stimmt.

Leider hat jedoch keine ordentliche und fachliche Prüfung der eigentlichen Tat durch Stadtbaumeister Lübke und Bürgermeister Acker stattgefunden, sondern es wurde nur der jeweils beschwerte Beamte von der Rechtsaufsicht, trotz vorliegender unwiderlegbarer Beweise für die Manipulation und der Bestätigung der Manipulation durch Stadtbaumeister Lübke, Oberndorf a.N., von jeder Schuld frei gesprochen – Strafantrag gegen Lübke und Acker wird zeitnah gestellt.

Zu den Vorwürfen, die auch anhand der städtischen Verfahrensdokumentation nachvollziehbar ist (Abwägungsvorlagen, Aldi-Untersuchung etc.), wurde nicht ein einziges Mal Stellung genommen, um nicht lügen zu müssen.

Die Tat, evtl. sogar eine Straftat, ist dokumentiert und ich erwarte, trotz aller bisheriger Schreiben der Un-Rechtsaufsicht eine weitere Stellungnahme, in der detailliert zu den Vorwürfen der Manipulation in der Abwägungsvorlage und den jeweiligen Verfahrensstufen im Gemeinderat Oberndorf a.N. Stellung genommen wird.

Die Manipulation hatte entscheidungserhebliche Bedeutung, wie Sie der heutigen Ausgabe im Schwarzwälder Boten entnehmen können, denn der Bebauungsplan „Neckartalaue-7. Änderung“ wurde nur mit einer einzigen Stimme Mehrheit durch den Gemeinderat gepeitscht.

Ohne die Lügen der Verwaltung wäre dieser Bebauungsplan wahrscheinlich gescheitert, was die Tat noch abscheulicher macht.

Dass die Normenkontrollklage eines Bürgers scheiterte ist ebenfalls keine Begründung für die Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde, da der unfähige Anwalt des Bürgers den entscheidenden Sachverhalt nicht bzw. zu spät und damit ohne rechtliche Würdigung im Urteil vorgetragen hat. Die Dumpfbacke von Anwalt sollte deswegen wegen Unfähigkeit, Arroganz und Dummheit nachträglich zur Rechenschaft und zum Schadenersatz heran gezogen werden!!!

Ich bitte an dieser Stelle bereits das Regierungspräsidium Freiburg, auch wenn dieses noch nicht zuständig ist, dem Landratsamt Rottweil eine ehrliche und fachlich korrekte Arbeit zu empfehlen, denn die Strafvereitlung im Amt, unabhängig ob Verwaltungs-, Straf- oder Zivilrecht, ist voraussichtlich eine Straftat, die ich ggfls. bis zum Ende weiterverfolgen werde – unabhängig davon, ob der beschwerte Beamte im Ruhestand weilt und seine fette Pension genießt oder noch in Dienst und würden für das Unrecht arbeitet.

Ich erwarte Ihre Stellungnahme umgehend

Hans Joachim Thiemann

Herr Klatt,

gerne lege ich Ihnen die Beweise für die Verfahrensmanipulation im Bebauungsplanverfahren „Neckartalaue-7- Änderung“ persönlich vor, damit Sie sich nicht mit fehlenden Unterlagen heraus reden können.

Bitte teilen Sie mir einen Termin mit, an dem ich Ihnen die Beweislage zum Verbleib und zur rechtlichen Prüfung vorlegen darf.

Ich werde einen Zeugen mitbringen, der die Tat bezeugen und unserem Termin bei wohnen wird.

Gerne können Sie Herrn Michel beiladen. Ich würde mich freuen, da er jedes Gespräch mit meiner Person bisher ablehnt und sich lieber bei der Staatsanwaltschaft Rottweil, seinen hilfsbereiten Beamtenkollegen, beschwert!!!

Lehnen Sie diesen Vorschlag auch ab, sollte der Strafverfolgungsbehörde Rottweil und dem Regierungspräsidium Freiburg endgültig klar sein, wie im Landratsamt Rottweil und im Rathaus Oberndorf a.N. rechtswidrig getrickst und gelogen wird – falls dieses noch nötig sein sollte.

Ich erwarte umgehend zwei Terminvorschläge – danke.

Hans Joachim Thiemann

Bürgermeisterkandidat Oberndorf a.N.

Mail eines Bürgers an die Rechtsaufsicht des Landratsamts Rottweil – 10.05.2023:

Sehr geehrter Hr. Klatt,

wie ich in einer früheren Mail von Frau Roth auf meine Hinweise als Antwort bekam, hat Sie sich ungeprüft  auf die Meinung der Gemeinderäte gestützt, was keinesfalls einer rechtlichen Bewertung stand hält.

Somit sehe ich hier eine vorsätzliche Vertuschung einer verwaltungsrechtlichen Aufgabe der rechtskonformen Prüfung in dieser Sache.

Ich halte dies für unhaltbar und korrupt und erwarte eine umgehende Aufarbeitung, was ich ebenso von den übergeordneten Behörden erwarte.

Nach zwischenzeitlich erfolgten Einsicht in die gerichtlich eingeforderten Unterlagen, ist hier der Beweis eindeutig vorhanden.

Bitte um Rückmeldung zu Ihrem weiteren Vorgehen.

MfG

Nachgewiesene „Körperberührung“ durch BM Acker – Strafvereitlung im Amt durch Frau Mayländer? – Mail vom 09.05.2023:

Frau Mayländer,

da Sie wieder in eigener Sache gegen mich vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. vorgehen erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass Sie inzwischen seit Jahren die Sache Thiemann ,/. Acker/Stadt Oberndorf a.N. wegen „Körperberührung“ vorliegen haben.

Die Gerichte überbieten sich zwischenzeitlich bei ihren kreativen Klageabwehrbegründungen – aber es scheint inzwischen klar zu sein, dass die Tat unstrittig stattgefunden hat, denn Zweifel an der Tat sind nicht mehr der Abweisungsgrund.

Inzwischen hat ein ackerbekannter Richter des Amtsgerichts Oberndorf`s bei eigener Manipulation der Verhandlung die Klage trotz Zeugen, Nachweisen, Attesten abgewiesen.

Der nächste Richter dieses Amtsgerichts hat meine Klage dann, wegen der Amtshaftung, an das Landgericht Rottweil verwiesen – zu dem Balinger Foth. Das Landgericht Rottweil hat dann in Frage gestellt, dass Acker während der Tat im Amt war – lächerlich – aber die Richter dürfen nun mal ohne die Gefahr von Konsequenzen jede noch so „rechtsferne oder absurde“ Entscheidung treffen.

Dass Oberlandesgericht Stuttgart hat nun versucht die Klage abzuweisen, da angeblich der innere Zusammenhang zwischen Tat und Amt nicht gegeben wäre – vollständig absurd, da das Gericht schreibt, dass Acker bei der Tat vermutlich doch im Amt war und der innere Zusammenhang kaum besser als in meinem Fall gegeben sein dürfte – und die Tat vermutlich inzwischen unstrittig ist!!!

Bitte retten Sie Acker, nachdem Sie mich schnellstmöglich vor ein Gericht zerren, nicht durch Ihre Untätigkeit in die Verjährung der Tat, die diesen Herbst ansteht und reichen Sie die lange überfällige Klage gegen Acker bzw. die Stadt bei Gericht ein!!!

Sollte die Verjährung tatsächlich eintreten werde ich Sie persönlich dafür zur Verantwortung ziehen und haftbar machen.

Interessant für mich ist auch die Strafhöhe.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat den Polizeibeamten a.D. Lehmann wegen Freiheitberaubung an meiner Person zu gerade einmal 250 oder 500 € verurteilt.

Sie, Frau Mayländer, haben mich dagegen bereits wegen meiner Frage zu Ihrem Verhältnis zu Bürgermeister Acker mit einer Strafe von 2.500 € bei einem Einkommen von max. 20 % des Einkommens von Lehmann, was aufgerechnet eine Strafe von 12.500 € bedeutet, verklagt und ich vermute, dass Sie dieses Mal die 20.000 € Grenze knacken werden?

Ist die Körperverletzung bzw. Gewalttat in Ihren Reihen so hoch angesehen, dass diese von Ihnen nicht oder kaum sanktioniert wird, während Sie bei berechtigter Kritik an Ihrer Person gleich „aus der Hose springen“ – für diesen Fall greifen Sie bitte lieber zur HB und beruhigen Sie sich, bevor Sie weiterhin das deutsche Recht dermaßen „obzön“ gegen mich einsetzen!!!

Ich erwarte eine Stellungnahme zum Verfahren 15 Js 4311/21 noch vor der Akteneinsicht!!!

Hans Joachim Thiemann 

Strafantrag gegen Herrn Brauneisen, Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, wegen Verleumdung und Strafvereitlung bzw. -behinderung im Amt – Mail vom 02.05.2023:

Sehr geehrter Herr Brauneisen,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 21.04.2023 – s. Anlage (nur in Original-Mail).

Leider verfügen Sie scheinbar über andere Informationen aus der Staatsanwaltschaft Rottweil als ich.

Entgegen Ihren Ausführungen ist nicht ein einziges Verfahren anhängig, sondern eine Vielzahl an Verfahren mit meiner Beteiligung.

Insofern ging es bei meinem Einsichtnahmeantrag nur um ein Verfahren und nicht um sämtliche anhängigen Verfahren – Sie sollte diesbzgl. noch einmal Ihre Unterlagen prüfen und Ihr Schreiben an mich entsprechend korrigieren.

Zweitens funktioniert Ihre Basta-Entscheidung zur Falschaussage von Frau Mayländer bei mir nicht.

Wenn Sie schreiben, dass ich weiß, dass ich lüge, ist das eine unfassbare Frechheit, ja eine Verleumdung Ihrerseits gegenüber meiner Person.

Die Falschaussage von Frau Mayländer wird von in der Verhandlung anwesenden Zeugen bestätigt – nur holen Sie diese Zeugenaussagen nicht ein, um Frau Mayländer vor disziplinarrechtlichen und strafrechtlichen Folgen zu schützen.

Sie werden mir also verzeihen, dass ich nun Strafantrag gegen Sie bei Frau Mayländer einreichen werde – wegen vorsätzlicher Verleumdung im Amt und Strafvereitlung im Amt.

Gerne können Sie mit einer Klage reagieren, denn Sie verfügen ja über die notwendigen Machtmittel, um mich in kürzester Zeit vor`s Amtsgericht Oberndorf a.N. zu bringen, wo Ihre Beamtenkollegen die „Drecksarbeit“ erledigen müssen.

Frau Mayländer,

hiermit stelle ich Strafantrag gegen Herrn Brauneisen, Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, wegen Verleumdung und Strafvereitlung bzw. -behinderung im Amt.

Eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassung behalte ich mir zum jetzigen Zeitpunkt vor!

Begründung:

Herr Brauneisen unterstellt mir eine bewusste Lüge (Seite 2 Abs.4 Satz 2) – was nachprüfbar nicht der Wahrheit entspricht.

Zudem behindert Herr Brauneisen durch die lächerliche Verfahrenseinstellung und Freisprechung von Frau Mayländer bzgl. Ihrer Falschaussage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 09.06.2022 die Ermittlungen gegen diese Dame.

Ermittlungen bzgl. des Nachweises der Falschaussage sind, entgegen dem Auftrag jeder Staatsanwaltschaft, nicht in alle Richtungen, insb. zur Schuldfrage, erfolgt. Im Gegenteil – es wird/wurde einseitig ausschließlich zu Gunsten von Frau Mayländer und zum Nachteil von Herrn Thiemann ermittelt.

Die bloße Aussage der Täter, es ist so wie wir es sagen – basta – ist aus meiner geschichtlich begründeten Sicht faschistisch unterlegt und nicht geeignet, rechtsstaatliche Ermittlungen und Untersuchungen nachvollziehbar und umfassend vorzutäuschen.

Der Sachverhalt wurde bereits in vielen Schriftsätzen vorgetragen (Frau Mayländer sollte zudem wissen, was die Zuhörer gehört haben) und ist im blog www.der-zeigefinger. de nachzulesen.

Die Zeugen für die Falschaussage wurden genannt. Sie werden die Falschaussage auch nach Jahren nicht vergessen – falls Sie darauf spekulieren sollten!!!

Ich bitte um umgehende Mitteilung des Aktenzeichens.

Hans Joachim Thiemann

Bürgermeisterkandidat Oberndorf a.N.

P.S. – Satire

Ihr Beamten müsst ein unfassbar dickes Fell haben, um meine Schriftsätze ertragen zu können.

Man könnte meinen, dass eure Kaste in direkter Ahnenfolge der Wollmamuts steht – wobei diese Tierart seit langen ausgestorben ist – dachte man.

Scheinbar hat eine nicht unerhebliche Anzahl, angepasst an die heutigen politischen Verhältnisse (wie auch damals von 1933-1945 etc.), doch überlebt?

Meinung einer Bürgerin!!!

Gegen Beamten wird einfach nicht ermittelt !

Egal welche Fehltritte gemacht wurden!

Antrag auf Einsichtnahme in Strafanträge – Mail vom 25.04.2023:

Herr Grundke,

überraschender Weise senden Sie mir nun ein Schreiben zu meiner beantragten Einsichtnahme in Verfahren mit meiner Beteiligung bei der Staatsanwaltschaft Rottweil zu (s. Anlage – nur in Original-Mail)) aus dem zu entnehmen ist, dass Sie genau das getan haben was Sie eigentlich nicht tun können/dürfen.

Mir wurde immer wieder mitgeteilt, dass ich konkrete Aktenzeichen für die Einsichtnahme zu benennen habe, da ansonsten eine Zuordnung meines Antrag auf Einsichtnahme in die Verfahrensakten nicht möglich wäre.

Mein Hinweis, dass bei der Staatsanwaltschaft Rottweil vermutlich mit einem Click auf die Tastatur die Verfahren mit Beteiligung Thiemann einschließlich des Bearbeitungsstatus abgerufen werden können wurden eisern negiert und mir immer wieder das bekannte Schreiben mit der Botschaft, die Aktenzeichen zu nennen, zugesendet.

Nun bekomme ich doch tatsächlich von Ihnen mitgeteilt, dass Sie die Aktenzeichen geprüft haben und mitteilen, welche Verfahren anhängig sind.

Das wollte ich nicht wissen!!!

Mein Antrag sollte sehr einfach zu verstehen sein, für einen normal, intelligenten Menschen – ich beantrage die Einsicht in die u.g. Verfahren – Punkt.

Dass keine weiteren Ermittlungen zu diesen Strafanträgen stattgefunden haben unterstreicht erneut, dass in Windeseile gegen meine Person ermittelt und die Klage beim Amtsgericht Oberndorf a.N. eingereicht wird, die Verfahren mit Beamtenbeteiligung aber in Ihren tiefen Schubladen auf Nimmerwiedersehen oder bis zur Verjährung der Taten verschwinden – ekelhaft und schamlos.

Bitte stimmen Sie sich mit Ihren Beamtenkollegen ab, wann ich die u.g. Akten einsehen kann – dass können Sie schaffen – ich glaube an Sie!!!

Ich beabsichtige eine Aufstellung der Verfahren mit Verfahrensdauer, Verfahrensausgang, Verfahrensbeteiligten etc. als Grundlage für die derzeit laufenden Gerichtsverhandlungen mit Beteiligung der Staatsanwaltschaft Rottweil zu erarbeiten.

Im Ergebnis wird festzustellen sein, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil schnell, überhart und einseitig gegen meine Person vor geht und die Beamten schützt – wie schlimm dieser Sachverhalt ist wird der Aufstellung zu entnehmen sein!

Ich erwarte zeitnah zwei Terminvorschläge!

Hans Joachim Thiemann

Antrag auf Einsichtnahme in Strafanträge – Mail vom 18.04.2023:

Frau Mayländer,

nachdem Sie gerade eine neue „Schutzkampagne“ zum Thema „notorischer“ Lügner Acker eingeleitet haben erlaube ich mir, Sie an meinen Strafantrag gegen Bürgermeister Acker/Frau Danner (Schwarzwälder Bote) wegen Beleidigung und Verleumdung zu erinnern, der seit fast zwei Jahren von Ihnen zurück gehalten, zuerst sogar abgelehnt und dann wieder neu aufgenommen – aber nicht weiter bearbeitet – wurde.

Sogar der ehemalige Oberndorfer Revierleiter Effenberger hat sehr deutlich schriftlich auf diese Bezugnahme Acker`s im Zuge seiner Terroristen und Psychopatenrede hingewiesen – was Sie aber nicht zu Ermittlungen gegen Acker und den Schwarzwälder Boten veranlassen kann. Vermutlich wurde Herr Effenberger inzwischen von euch amtierenden Beamten im Ruhestand zurecht gewiesen – was seine nicht gewünschte, ehrliche Arbeit anbetrifft?

Warum versuchen Sie mein Leben zu zerstören und das Leben des verbeamteten Übeltäters Acker zu schützen – in welchem Verhältnis stehen Sie denn nun zu Acker – als verbeamteter Schutzengel vielleicht?

Was stimmt bei Ihnen und Ihren Staatsanwälten-innen nicht ?

Ich bleibe dabei, hohe Beamte wie Sie wären in der freien Wirtschaft längst abserviert und fristlos entlassen worden und Sie sollten schnellstmöglich von Ihren Vorgesetzten suspendiert werden, bevor Sie mich noch vollständig zerstören bzw. einen nicht reparablen Schaden für die Staatsanwaltschaft Rottweil anrichten – nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart bereits Ihre Falschaussage vor dem Amtsgericht mit fadenscheinigen und falschen Argumenten zu retten versucht hat?

Warum verklagen Sie mich eigentlich nicht in Bezug auf meine Aussage, dass Sie vor Gericht falsch ausgesagt haben?

Dagegen ist die Zuordnung des „notorischen“ Lügners zu Bürgermeister Acker doch Kinderkram (notorisch = für eine schlechte Eigenschaft bekannt – die Wahrheit scheint für Sie, Frau Mayländer, schwer zu ertragen zu sein – ebenfalls eine schlechte Eigenschaft!?). Haben Sie Angst, dass vor Gericht doch ein ehrlicher Richter urteilt und Sie Ihre Falschaussage nicht vertuschen können oder Ihre Komplizen mich nicht mundtot machen können?

Und was macht mein Strafantrag gegen Richterin Hohl wegen Protokollmanipulation – u.a. in Sachen Ihrer Falschaussage? Dieser Strafantrag ist bald ein Jahr alt und wird nicht bearbeitet – vermutlich weil Sie nur gegen mich und nicht gegen Beamtenkollegen vorgehen – oder sehen Sie das anders?

Auch mein Antrag zur Protokolleinsicht wird von Ihnen blockiert – lächerlich aber wahr.

Da Sie scheinbar nicht in der Lage sind die noch anhängigen Strafverfahren mit meiner Beteiligung in Ihrem EDV-System zu finden (lächerlich – arbeiten Sie noch mit Karteikarten?) beantrage ich nun die Einsicht in nachfolgende Verfahren, da auch abgewiesene Strafanträge für meine Gerichtsverfahren wichtig sind, um die einseitige und benachteiligende Arbeit der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen meine Person aufzeigen zu können – vielleicht im Rahmen einer Diplomarbeit im Jura-Studium:

Verfahren wegen Betrugsversuch Sieber an mir – Aktenzeichen unbekannt, 15 Js 9809/21, 16 Js 15765/22, 15 Js 7454/22, 20 Js 10748/22, 20 Js 9110/22, 15 UJs 58669/22, 25 Js 14150/22, 15 UJs 51296/22, 10 Js 7453/22, 10 Js 8767/22, 20 Js 15757/2010 Js 8767/22, 34 Js 3042/22, 21 UJs 50060/22, 15 Js 13152/21, 21 Js 852/22, 15 Js 9791/21, 15 Js 5447/21, 15 Js 9787/21, 15 Js 15480/21, 15 Js 15823/21, 21 UJS 57890/21, 10 UJs 55780/21, 15 Js 7628/21, 20 Js 11293/21, 15 Js 7628/21, 34 Js 5622/21, 15 Js 9809/21, 15 Js 9791/21, 15 Js 5166/20, 15 Js 8178/21, 15 Js 3139/19, 15 Js 4311/21, 31 Js 10728 /19, 15 Js 3044/21, 15 AR 268/20, 15 Ar 268/20, 15 Js 7987/20, 15 Js 5755/20, 31 Js 10728/19.

Ich hoffe, Sie können anhand der Aktenzeichen die Vorgänge bereit stellen und benötigen nicht zusätzlich den Bearbeiter, das Datum und die Uhrzeit, wann damals der Sachbearbeiter Mittagspause oder ein Schläfchen der Ungerechten gehalten hat?

Ich erwarte einen umgehenden Termin zwischen 11:00 und 15:00 Uhr, Wochentag egal!

Hans Joachim Thiemann 

Bürgermeisterkandidat

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Mayländer, leitende Staatsanwältin Rottweil, wegen Untätigkeit – Mail vom 06.03.2023:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Mayländer, Staatsanwaltschaft Rottweil, wegen Untätigkeit.

Begründung:

Der Staatsanwaltschaft Rottweil, adressiert an Frau Mayländer, habe ich vielfach den Antrag auf diese Einsichtnahme zukommen lassen, ohne dass mir ein Termin für diese Einsicht genannt wurde.

Seit Monaten verweigert mir die Staatsanwaltschaft Rottweil die Einsichtnahme in die zu meiner Person anhängigen Strafverfahren.

Stattdessen versucht die Staatsanwaltschaft mit lächerlichen Winkelzügen meinen Antrag in`s Leere laufen zu lassen, in dem man die Schreiben und Mails scheinbar Frau Mayländer nicht vorlegt (vorlegen darf) und nach irgendwelchen Aktenzeichen fragt, um die Schreiben / Mails an die jeweiligen Sachbearbeiter weiter leiten zu können.

Vielleicht hält die Staatsanwaltschaft Rottweil ein Faxgerät ja noch für eine klingonische, außerterrestrische Anlage zur Nachrichtenübertragung – aber in der heutigen Zeit sollte es auch einer rückwärtsgewandten Persönlichkeit wie Frau Mayländer und anderen Beamten möglich sein mit wenigen Clicks am Computer die zu meinem Namen noch anhängigen Strafverfahren zu finden und mir umgehend einen Einsichtnahmetermin zu nennen.

Dass Frau Mayländer kein Interesse an einer Einsicht zeigt ist nachvollziehbar, da diese Dame derart viel Dreck am Stecken hat, dass Sie gerne meine Einsichtnahme verhindert und sich und andere Beamten damit schützt.

Bitte veranlassen Sie die Einsichtnahme und verfolgen Sie die Aktivitäten von Frau Mayländer arbeitsrechtlich – u.a. die Falschaussage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N., zu der sie eine armselige, in Teilen falsche, ohne Zeugenanhörung gefertigte Ablehnung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde verbrochen haben!!!

Danke und schöne Ostern

Hans Joachim Thiemann

Frage:

Hat man Frau Mayländer eigentlich schon aus Hollywood für die nächste Folge „Zurück in die Zukunft“ als verstrahlte Wissenschaftlerin angefragt ! Die Castingagenturen können an ihr nicht vorbei kommen und da die letzte Besetzung dieser Filmperson ein Mann war sollte dieses Mal eine Frau diese Position einnehmen .

Mail an Mayländer, Staatsanwaltschaft Rottweil, vom 25.03.2023:

Frau Mayländer,

wann werden Sie endlich die Strafanzeige von BM Hermann Acker gegen mich wegen Beleidigung (notorischer Lügner) bearbeiten.

Meine Strafanzeigen werden von Ihnen, oftmals trotz Zeugen für die Taten, innerhalb weniger Tage ohne Ermittlungen eingestellt.

Die Anzeige von Herrn Acker gegen meine Person sollte mindestens genau so schnell zu bearbeiten sein?

Ich würde mich zwar freuen, wenn Sie mich deswegen vor das Amtsgericht Oberndorf a.N. zerren würden – aber ich gehe davon aus, dass Ihre Vorgesetzten sich nicht bis auf`s Mark lächerlich machen möchten, ob Ihres Aktionismus gegen meine Person.

Für Acker`s Lügen gibt es eine Vielzahl von Zeugen für eine Vielzahl von Lügen, so dass die Anzeige innerhalb weniger Tage eingestellt werden müsste – aber eben nicht eingestellt wird.

Aber halt – eine Verfahrenseinstellung geht ja nicht, denn Sie haben ja im Falle der „Körperberührung“ von Acker gegenüber meiner Person die Zeugenaussage und die ärztlichen Atteste abgeschmettert, mich als Lügner hingestellt und die Ermittlungen mit der Begründung eingestellt, dass der Täter Acker die Tat verneint hat und Sie ihm glauben würden.

Es ist schön einen derart unerschütterlichen Glauben zu haben.

Da passt es natürlich nicht in`s Bild eingestehen zu müssen, dass Acker ein notorischer Lügner ist, der im Falle der Körperberührung und in vielen anderen Fällen schlicht dreist gelogen hat.

Wie Sie bemerken sammele ich inzwischen eine Entscheidung von Ihnen nach der anderen und stelle fest, dass Sie nachweisbar gegen bzw. zum Nachteil meiner Person ermitteln – irgendwann fallen Ihnen die parteiischen und Kollegen schützenden Entscheidungen eben auf die Füße – früher oder eher später – gut so.

Es dauert alles Jahre – aber ich habe auch Jahre dafür Zeit!!!

Sie schulden mir auch noch eine Antwort auf meinen Antrag, die Körperberührungssache wieder aufzunehmen, nachdem nun auch noch eine Lüge des BM Acker vor dem Verwaltungsgericht Freiburg öffentlich gemacht werden konnte – also nur Mut, falls Sie Acker weiter schützen wird es von Tag zu Tag, von Monat zu Monat nur noch schlimmer!!!

Hans Joachim Thiemann

Lügen Thorsten Ade und Werner – Beffendorf – Einstellung Strafantrag gegen Frank Ade – Mail vom 08.02.2023:

Hallo zusammen,

heute kam die Verfahrenseinstellung zu meinem Strafantrag wegen Beleidigung gegen Aistaigs Ortsvorsteher Frank Ade wegen Beleidigung.

Dieser Wicht wird sich jetzt aufplustern und austeilen, dass er es mir gezeigt hat, somit bin ich nicht nur der Beleidigte – sondern auch noch der Leidtragende.

Nach Arschloch, Irrer nun auch noch Arschgesicht und die Beleidiger kommen jedes Mal ungestraft davon – das muss sich ändern!!!

Herr Maier hat anscheinend in der Zeugenbefragung die Wahrheit gesagt und mitgeteilt, dass er aus den Reaktionen von Frank Ade entnehmen konnte, dass dieser mich tatsächlich beleidigt hat.

Frau Mayländer, Frau Hohl, soviel zur Aussagequalität von Herrn Meier und seiner Glaubwürdigkeit!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Herren Thorsten Ade und Werner haben dagegen gelogen und vorgetragen, dass sie die Äußerung des Frank Ade nicht bestätigen können, obwohl wir auf einem Quadratmeter in der Klosterkirche zusammen gestanden haben und uns anschließend noch über die Beleidigung unterhielten.

Es ist also kein Wunder, dass sowohl in der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. wie im Gemeinderat gelogen wird, dass sich die Balken biegen.

Ich hoffe, Ade und Werner ersticken an ihren Lügen, wobei ich Herrn Ade nach der Beleidigung noch darauf hin gewiesen habe, dass er bitte als Zeuge die Wahrheit zu sagen hat.

Er scheint es also mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen.

Damit haben wir einen weiteren Lügner im Gemeinderat, der dort nicht hingehört und nur mit seinem hohen Eigengewicht die Möbel der Stadt und das Gesundheitswesen an sich über die Maßen belastet.

Herr Ade – jetzt habe ich auch Sie im Focus – denn ich bin sehr enttäuscht über Ihre Lüge – und jeder Leser weiß ganz genau, dass Sie in der Sache gelogen haben.

Passen Sie also auf, dass Ihnen, wenn Sie gefragt werden, nicht doch einmal die Wahrheit raus rutscht.

Sie laufen ab jetzt mit dem Schriftzug Lügner auf der Stirn durch Oberndorf a.N.!

Herrn Werner nehme ich mir an anderer Stelle vor – wenn er mal wieder aus seinem Beffendorfer Kellerloch hervor kriecht – Herr Werner, von Ihnen habe ich diese Lüge am Wenigsten erwartet.

Sonnige Grüße – es wird sich alles irgendwann Regeln und diese miesen Kerle werden an der Lüge zu knabbern haben und an deren Folgen!

Hans Joachim Thiemann

Frau Mayländer,

hiermit bitte ich um einen Termin zur Einsichtnahme in die Verfahrensakte 12 Js 15765/22, um die Lügen von Ade und Werner sowie die Fragen der vernehmenden nachlesen zu können.

Zusätzlich lege ich Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung ein, da die Lügen von Ade und Werner in einem ordentlichen Gespräch auch aufgedeckt werden können.

Da ich darüber nachdenke, Frank Ade nach § 374 StpO zivilrechtlich zu belangen und die Zeugen Thorsten Ade und Werner dort unter Eid aussagen zu lassen ist eine Einsicht in die Akte wichtig!

Ich bin sehr gespannt ob Ade und Werner auch vor Gericht und unter Eid lügen werden?

Danke

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Zudem bitte ich um Einsicht in alle noch mit meiner Beteilung anhängigen Verfahren bei Ihrer Staatsanwaltschaft. Sie werden diese sicher schnell unter meinem Namen finden und die Unterlagen bereit stellen können.

Strafantrag gegen BM Acker wegen Beleidigung und Verleumdung – Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 07.02.2023:

Frau Mayländer, Frau Martina,

in der Sache Acker wegen Beleidigung und Verleumdung nehmen sie bitte ebenfalls mit der Bitte um Berücksichtigung bei ihren Ermittlungen zur Kenntnis, dass Bürgermeister Acker im Zuge seiner „Hasstirade“ gegen meine Person dem Gremium mitgeteilt hat, dass er das Polizeirevier Oberndorf a.N. mit einer Gefährdungsbewertung zu meiner Person beauftragen wird.

Diese Gefährdungsbewertung wurde durch Herrn Effenberger, den damaligen Leiter des Polizeireviers Oberndorf a.N. auch angefertigt – im Ergebnis zu meiner vollständigen Entlastung – was den Behörden und Acker natürlich nicht gefallen hat – aber dieses Vorgehen kennen wir ja bereits – Gutachtenerstellung, Pflichtanwalt, SEK, Hausdurchsuchung usw. – die Behörden lassen eben nichts unversucht, mich dran zu kriegen und zu diskreditieren!

Leider oder besser zum Wohle von Bürgermeister Acker wurde diese Bewertung meiner Person im Hinblick auf Acker`s Beleidigungen und Verleumdungen bis heute nicht öffentlich vorgestellt – so wie Acker`s Beleidigungen und Verleumdungen.

Sie gelten bis heute unwidersprochen, was erschwerend in ihren Ermittlungen zu berücksichtigen ist!!!

Ja, es ist noch nicht einmal klar, ob die Polizei diese Bewertung an die Stadt Oberndorf a.N. weiter geleitet hat oder ob böse Polizeibeamten ein Interesse daran haben, mich als potentiellen, gefährlichen Gewalttäter weiterhin in der Öffentlichkeit zu halten?

Egal wie der Vorgang auch (schief) läuft – er verstärkt und erhärtet die falschen Beschuldigungen Acker`s gegen meine Person um ein Vielfaches.

Ich bitte dieses bei ihren Ermittlungen ebenfalls zu beachten – es belastet mich sehr, denn dieses Vorgehen geht über eine Beleidigung und Verleumdung meiner Meinung nach weit hinaus und stellt eine Verletzung meiner Gesundheit dar!!!

Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde Roth / Klatt Landratsamt Rottweil – Kostenklärung – Terminsache / Einsichtstermine („Aldi“-Verträge) – Mail vom 07.02.2023:

Hey Klatt und Roth,

ich warte seit über einem Jahr auf eine Entscheidung der Rechtsaufsicht der Stadt Oberndorf a.N., dem Landratsamt Rottweil – also von euch beiden Spezialisten – inwieweit die mir von der Stadt Oberndorf a.N. genannten Kosten für die Einsichtnahme in die Aldi-Unterlagen bzw. die Verweigerung der Einsichtnahme durch den abgehauenen Sieber (s.u.) mit der Gebührenordnung der Stadt Oberndorf a.N. vereinbar ist?

Bis heute haben sie Monat für Monat die Stadtverwaltung Oberndorf a.N. gedeckt und selbst heute, nachdem die Einsichtnahme erfolgt ist, sind sie scheinbar nicht bereit, schriftlich die Rechtmäßigkeit bzw. das mir gegenüber vorbereitete Unrecht zu bestätigen.

Da das Landratsamt Rottweil nichts unternimmt habe ich inzwischen Strafantrag wegen versuchten Betrugs gegen die Stadt Oberndorf a.N. erhoben – aber erwartungsgemäß unternimmt auch Frau Mayländer nichts – zum Schutz der Oberndorfer Verwaltung und ihres Beamtenkollegen Acker!

Wie bereits öfter geschrieben wird in meinem Bekanntenkreis inzwischen offen über kriminelle Beamte diskutiert – diskutieren Sie doch mit.

Herr Michel, betrachten Sie diese Mail bitte als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die o.g. Beamten wegen Untätigkeit.

Die Begründung habe ich in vielen vorgehenden Mails und Schriftsätzen bereits geliefert.

Bitte verzichten Sie auf eine Antwort, dass ihre Beamten nichts falsch gemacht haben – Punkt. Das ist lächerlich – aber Ihnen scheint ja meistens nichts Besseres einzufallen?

Wir sehen uns hoffentlich demnächst vor Gericht – wo ich Sie im Zeugenstand auseinander nehmen werde – falls Foth mich lässt und Sie nicht, wie Acker, vor kritischen Fragen beschützt.

Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hohl – Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 05.02.2023:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N. wegen Verweigerung der Protokollergänzung im Verfahren Land BW ./. Thiemann wegen Beleidigung etc..

Begründung:

Die Verhandlung in der Sache fand am 09.06.2022 statt. Das anschließend übersandte Protokoll war fehler- und lückenhaft.

Entsprechend habe ich einen Antrag auf Protokollergänzung gestellt und diesen inzwischen mindestens 6 x wiederholt.

Bis heute habe ich nicht einmal eine Antwort vom Amtsgericht Oberndorf a.N. auf meine Anträge im Verfahren erhalten.

Meines Wissens nach hat die Partei in einem Strafprozess das Recht auf Protokollergänzung, insb. wenn es so lausig manipuliert wurde wie in meinem Fall.

Ich gehe davon aus, dass Richterin Hohl hier sogar rechtswidrig handelt und von den übergeordneten Stellen dabei unterstützt und gedeckt wird – Amtsgericht Oberndorf a.N., Staatsanwaltschaft Rottweil, Landgericht Rottweil usw. – evtl. bis in die Stuttgarter Ministerien hinein, wo dieser Sachverhalt ebenfalls bekannt sein muss?

Entsprechend erwarte ich eine Klärung des Sachverhalts im Rahmen meiner Dienstaufsichtsbeschwerde und ich gehe davon aus, dass ein rechtswidriges Handeln einer Richterin nicht an der Unantastbarkeit dieser Personengruppe scheitert, sondern der Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Klage zugänglich ist.

Auch Richter-innen unterliegen den deutschen Gesetzen – auch wenn sie es nicht wahr haben wollen!!!

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Es ist schon interessant, dass die Bürger im Landkreis Rottweil nach wie vor uninformiert durch die Presse gehalten werden, obwohl Ermittlungen und Klagen gegen hohe Kreisbeamte „im Dutzend“ anhängig sind?

Eine gleichgeschaltete Presse empfinde ich als faschistische Unterrichtung der Bürger wie in dunklen Zeiten durch den Stürmer etc..

Rechtsbeugung durch Richterin Hohl – Strafantrag – böses Beamtendreieck – Bildung einer kriminellen Beamtenvereinigung Mail vom 27.01.2023:

Frau Mayländer,

was macht meine Strafanzeige gegen Richterin Hohl?

Strafanzeigen und Klagen gegen Richter sind in Deutschland nicht gern gesehen und die Ausnahmen, wie Sie beigefügtem Artikel entnehmen können.

Werden Sie also ebenfalls begründungslos den Strafantrag gegen Hohl verwerfen in der Hoffnung, dass ich Hohl nicht wegen Rechtsbeugung verklage??

Was sagen Sie zu einem Strafantrag gegen Richter Spisla, Landgericht Rottweil, wegen Rechtsbeugung im Verfahren Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N.?

Hans Joachim Thiemann

Frau Mayländer,

oder was halten Sie von einem Strafantrag gegen ein „böses Beamtendreieck“ wegen Bildung einer kriminellen Beamtenvereinigung in Justiz und Strafverfolgung?

Die Justiz und Strafverfolgung im Landkreis Rottweil versinkt im Sumpf von Lügen, Korruption, Vorteilgewährung, Fehlurteilen usw. – höre und lese ich immer wieder hier in Oberndorf a.N.. Ist da also etwas dran oder irren sich die Oberndorfer?

Was sagen Sie dazu – als Leiterin der Ihrer Meinung nach objektivsten Behörde, zumindest aber bestens geschützten Behörde, des Landkreises Rottweil – wenn es nicht so traurig wäre würde ich mich wegwerfen vor Lachen !!!

Hans Joachim Thiemann

Justiz- und Strafverfolgungsopfer

Strafantrag gegen Bürgermeister Hermann Acker wegen (unsittlicher) Körperberührung und Beleidigung von Herrn Thiemann – Mail vom 24.01.2023 an die Staatsanwaltschaft Rottweil:

Frau Mayländer, Frau Martina,

bitte legen Sie die beiden Strafermittlungen wegen „Körperberührung“ und Beleidigung und Verleumdung unter dem Stichwort „posttraumatische Belastungsstörung – PtB“ des Opfers zusammen.

Sie haben ja Erfahrung darin, verschiedene Verfahren gegen meine Person zusammen zu fassen, so dass ich glaube, dass auch in den o.g. beiden Verfahren, die unmittelbar zusammenhängen und ineinander greifen, eine Zusammenlegung notwendig und sinnvoll ist.

Meine PtB resultiert nicht alleine aus der miesen Berührung von Acker, sondern ebenso aus der Beleidigung und Verleumdung dieses Halunken und Täters, die bis heute im Alltag nachwirkt.

Analog zu ihrem Strafverfahren gegen meine Person, welche vor dem Landgericht noch anhängig ist, beantrage ich auch die forensisch-psychiatrische Untersuchung des Täters Acker, denn sie werden mir sicher zustimmen, dass die Taten Acker`s weit schwerwiegender sind als die mir von ihnen zur Last gelegten Tatbestände – die sich sicher in den weiteren Gerichtsverfahren mindestens anteilig in Luft auflösen werden?

Entsprechend ist diese ärztliche Untersuchung der Psyche von Herrn Acker zwingend notwendig, um seinen Geisteszustand objektiv in Bezug auf seine Taten beurteilen zu können.

Oder werden Beamte einer solchen Bewertung nicht unterzogen und diese nur gegen ungeliebte kritische Bürger eingesetzt?

Kommen sie also ihrem Auftrag nach. Legen sie die beiden Verfahren zusammen, klagen sie Acker vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. an und unterziehen sie mit Hilfe von Frau Hohl den Täter einer notwendigen und lange überfälligen forensisch-psychiatrischen Untersuchung.

Am sinnvollsten wäre sogar begleitend ein Drogentest. Ich habe vor kurzem, wegen der vielen Gemeinheiten, u.a. von Hesselbach, eine Blutuntersuchung machen lassen. Diese Ergebnisse werde ich noch bei Gericht vortragen!!!

Ich erwarte zeitnah ihre Entscheidung!

Hans Joachim Thiemann

Strafantrag gegen Bürgermeister Hermann Acker wegen (unsittlicher) Körperberührung von Herrn Thiemann – Antrag auf Wiederaufnahme der Ermittlungen – Mail vom 20.01.2023 an die Staatsanwaltschaft Rottweil:

Frau Mayländer,

nachdem die Staatsanwaltschaft Rottweil die Ermittlungen in der Beleidigungssache Thiemann ./. Acker (Terroristen und Psychopathen), sicher nicht freiwillig, wieder aufgenommen hat (vermutlich um weiteren Schaden von der Staatsanwaltschaft Rottweil abzuwenden), beantrage ich noch einmal, nun auch die „unsittliche“ Berührung von Bürgermeister Hermann Acker gegenüber meiner Person vor einer Gemeinderatssitzung in 2018 erneut zu untersuchen.

In diesem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Rottweil (angeblich vor Ihrer zeit als Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil) Beweise nicht beachtet, Atteste negiert, Zeugen als unglaubwürdig dargestellt, andere vergleichbare Taten des Täters Acker nicht beachtet, die eigene Bewertung, vermutlich nach Vorgabe von oben, um 180 Grad zu Gunsten des Täters geändert und die Ermittlungen allein auf der gelogenen Aussage des Täters eingestellt.

Sie haben diese Ermittlungen bis heute trotz vielfacher Bitten meinerseits, nicht wieder aufgenommen, um dieses Unrecht vor Ihrer Zeit zu berichtigen!!!

Dieses alleine sollte schon ausreichen, Ihre Karriere bei der Staatsanwaltschaft entweder zu beenden oder zu befördern, je nachdem wer seine schützende Hand bisher über Sie gehalten hat?

Nun habe ich ich eine weitere Lügen von Hermann Acker (s.u.), dieses Mal vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, nachweisen können, nachdem ich bereits Lügen der Stadt Oberndorf a.N. vor anderen Gerichten, dem Landgericht Rottweil und dem Amtsgericht Oberndorf a.N., und sonstige Lügen Acker`s „im Dutzend“ nachweisen konnte.

Nun ist es an der Zeit, aufgrund dieser neuen Lüge des Täters, Bürgermeister Acker, auch diese Ermittlungen wieder aufzunehmen und dem Treiben dieses Kerls endlich rechtsstaatlich und auftragsgemäß nachzugehen.

Dass Acker ein Täter ist kann in Oberndorf a.N. nicht einmal mehr der Gemeinderat leugnen und auch das Landgericht Rottweil hat die Aufklärung der Sache gescheut, indem man, wie Kai aus der Kiste, auf einmal Acker als privaten Täter aus der Kiste gezaubert hat (immerhin keine Friedenstaube, die waren vermutlich aus?) – Herr Foth, Sie beschädigen das Ansehen des Landgerichts Oberndorf a.N. mit solchen, aus meiner Sicht vorsätzlich manipulierten Entscheidungen und Verfahrensführungen massiv!!!

Entsprechend beantrage ich formal, auch diesen Strafantrag gegen Bürgermeister Acker wieder zu bearbeiten und die Ermittlungen und Bewertungen der einzelnen Beweise vorzunehmen.

Gerne stehe ich auch hier für weitere Fragen und Aussagen zur Verfügung.

Übrigens leide ich noch heute sehr darunter, dass Acker mir solches in der Öffentlichkeit, ungestraft bis heute, antun konnte, nachdem er mir vorher schon zweifach den Scheibenwischer im Aldi auf dem Lindenhof vor allen Leuten gezeigt hat (s. Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N.)!!!

Acker`s Weste ist inzwischen so dreckig, dass weder meister Proper, Richter Foth und Richterin Hohl, noch Sie Frau Mayländer, diese Weste jemals wieder porentief rein bekommen werden, was immer sich auch (rechtswidrig?) entscheiden!!!

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Leider scheint Acker behördlicherseits immer wieder mit neuen weißen Westen ausgestattet zu werden. Nach dem Maskenskandal sollte auch diese Beschaffung mal untersucht und unterbunden werden.

Ungewöhnlich – arbeitende Behörden und Verwaltungen, u.a. Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Acker und Marcella wegen Beleidigung und Verleumdung meiner Person – Mail vom 19.01.2023:

Hallo Leute,

s.a. aktuelle Mails ……………………

Die spannendste Mitteilung kam aber von der Stadtanwaltschaft Rottweil, meiner lieben Martina, Sachbearbeiterin unter Mayländer.

Es scheint nun tatsächlich so zu sein, dass die Beleidigung und Verleumdung von Acker und Danner (Terroristen und Psychopathen) nach der Zusendung der glasklaren Bewertung des Sachverhalts durch den damaligen Oberndorfer Polizeichef Effenberger neu aufgerollt wird?

Warum erst jetzt – nachdem die Staatsanwaltschaft Rottweil und die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, meine liebe Frau Hartwig, doch nach meinem damaligen Strafantrag mit eindeutiger Beweislage umgehend ohne Ermittlungen die Sache begraben und Acker und Danner umfassend geschützt haben?

Auch wenn Marcella inzwischen aus den Oberndorfer Gefilden mit ihren fehlerbehafteten Schwabokommentaren verschwunden ist (auch ich schreibe nicht fehlerfrei – bin aber auch kein Zeitungsschmierfink) habe ich ihre Beleidigung und Verleumdung bis heute nicht vergessen und noch heute werde ich auf meine, von Acker in die Welt gesetzte, Nähe zu Bomben werfenden Terroristen und um sich schießenden Psychopathen (oder umgedreht) angesprochen – was kein Spaß ist – sondern abgrundtief böse – Herr Acker, Marcella!!!

Möchte die Staatsanwaltschaft Rottweil also Herrn Effenberger nicht wie einen Trottel da stehen lassen und täuscht nun eine Ermittlung vor, die wiederum zur Einstellung führen wird oder hat es das Innenministerium endlich dicke, dass Mayländer, Hartwig und Martina von einer Katastrophenentscheidung in die Nächste rutschen, denn ich habe inzwischen derart viel Ermittlungseinstellungen gesammelt, dass ich über einen enormen Fundus an Vergleichs- und Referenzverfahren verfüge – und nur so sind die verkrusteten Strukturen in den Landkreisbehörden anzukratzen und vielleicht demnächst sogar zu knacken – ich gebe alles – versprochen!!!

Hans Joachim Thiemann

Strafantrag gegen Bürgermeister Acker wegen uneidlicher Falschaussage und Verfahren wegen angeblicher Beleidigung von Acker als „notorischem Lügner“ – Mail vom 18.01.2023:

Frau Mayländer,

hiermit erhebe ich Strafantrag gegen Bürgermeister Hermann Acker, Stadt Oberndorf a.N., wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg.

Begründung:

Herr Acker hat als Zuhörer und Zeuge im Verfahren Maier ./. Stadt Oberndorf a.N. wegen Einsichtnahme vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gelogen, als er auf Frage des Gerichts zu Protokoll gab, dass er die Aldi-Verträge nicht kenne, da diese von seinem Beigeordneten Kopf bearbeitet werden.

Wie sich nun, nach der Einsichtnahme in die zwei Aldi-Verträge heraus gestellt hat wurde der städtebauliche Vertrag sogar von Hermann Acker persönlich unterzeichnet – s. Beweis in der Anlage.

Herr Acker wird sicher keinen Vertrag als Bürgermeister unterschreiben, den er nicht vorher genau gelesen hat – zumal der Vertrag im vorliegenden Fall nur aus wenigen Seiten besteht, die sogar von Laien mit ein wenig Grips verstanden werden können – also vielleicht sogar von einzelnen Oberndorfer Gemeinderäten .

Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen dieses Verfahrens mit und nehmen Sie diese Mail bitte auch in das Verfahren gegen mich wegen angeblicher Beleidigung von BM Acker als notorischem Lügner auf – passt doch gut – oder .

Gerne stehe ich für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Herr Bernhard Maier, Sägewerkstraße 2, 78727 Oberndorf a.N. ist neben Hermann Acker ebenfalls Zeuge dieser Aussage.

Weitere Zeugen können benannt werden.

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Vielleicht werden einige Gemeinderäte nach Kenntnis der Aldi-Verträge weitere Lügen von BM Acker gegenüber dem Gemeinderat bekannt geben können – wenn sie den Mumm haben?

Verwaltungsrechtlicher Strafantrag gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen nachteiliger Entscheidungen für die Oberndorfer Bürger – Mail vom 17.01.2023:

Herr Klatt, Frau Roth,

meine Einsichtnahme in die streitgegenständlichen Aldi-Verträge, die ihnen im übrigen vorliegen sollten, hat ergeben, dass hier Verträge mit erheblichen wirtschaftlichen und zukunftsgerichteten Nachteilen für die Bürger Oberndorfs abgeschlossen und umgesetzt wurden.

Neben einem Vermögensschaden, dessen Höhe noch durch ein Wertgutachten der verkauften Fläche zu bestimmen ist, haben der Bürgermeister und der Gemeinderat ein Altlastenrisiko übernommen, dessen wirtschaftliche Auswirkungen heute noch nicht einmal abgeschätzt werden können.

Zudem ist der Bebauungsplan durch Betrügereien der Verwaltung und eine nun festgestellte Vorfestlegung der Gemeinderäte rechtswidrig zustande gekommen. Daran ändert auch die Normenkontrollklage nichts, da der behandelnde Anwalt im Verfahren den Sachverhalt zu Lasten von Herrn Maier nicht verstanden hat.

Natürlich hat der Gemeinderat diese ganzen Beschlüsse gefasst, dieses jedoch auf nicht ausreichender und teilweise sogar gelogener Grundlage in der Verantwortung der Oberndorfer Verwaltung mit Bürgermeister Acker an der Spitze – wobei ich die Gemeinderäte nicht von Schuld frei spreche, denn sie haben das Elend von mir veröffentlicht bekommen und hätten sicher, wenn sie „Eier hätten oder Eierstöcke“ hätten, der Sache einen anderen, rechtsstaatlichen Verlauf geben können.

Das haben sie versäumt bzw. vorsätzlich nicht getan!!!

Bitte teilen sie mir mit, was sie in dieser Sache zu unternehmen gedenken, da es sich bei diesen Vergehen meiner Ansicht nach (leider) um verwaltungsrechtliche (Straf-)Taten handelt, die durch die Rechtsaufsicht und folgend durch das Verwaltungsgericht zu bearbeiten sind – Schadenersatz für die Stadt, Pensionskürzung für die Täter etc..

Ich erwarte ihre Antwort zeitnah, jedoch bis spätestens den 27.01.2023 – da ihnen der Sachverhalt bekannt ist und sie nur noch entscheiden müssen, ob sie der Sache nachgehen oder ob sie die Oberndorfer Verwaltung weiter beschützen wollen – und sich damit selbst vermutlich auch!!!

Danke

Hans Joachim Thiemann

Strafantrag gegen die Stadt Oberndorf a.N., Hermann Acker und Gregor Sieber, wegen Betrugsversuchs – Mail vom 13.01.2023:

Frau Mayländer, Frau Roth, Herr Klatt,

hiermit erhebe ich Strafantrag gegen die Stadt Oberndorf a.N., Herrn Hermann Acker und Herrn Gregor Sieber, wegen vorsätzlichem Betrugsversuchs im Zuge der Kostenfestsetzung für eine Einsichtnahme in die Aldi-Verträge.

Begründung:

Der unten stehenden Mail ist zu entnehmen, dass die Stadt Oberndorf a.N. mir eine völlig überzogene Kostenfestsetzung im Zuge einer beantragten Einsichtnahme in die Aldi-Verträge berechnen wollte.

Dass diese Kostenfestsetzung nicht stimmt war sowohl Herrn Sieber als auch Herrn Acker vollauf bewusst, denn nur wenige Monate später wurden Herrn Bernhard Maier für exakt dieselbe Einsichtnahme nur noch gut 20 % der mir mitgeteilten Kosten für die Einsichtnahme von der Stadt Oberndorf a.N. mitgeteilt – Thiemann 350 € pauschal – Maier 63 €/h – und Beides ist falsch, da nur der Aufwand und nicht die Überwachung durch drei Rathausmitarbeiter in Rechnung gestellt werden darf – Vorlegen und Abräumen!

Die Stadt Oberndorf a.N. hat damit versucht, mir durch die nachweislich gegen meine Person arbeitenden Sieber und Acker einen Vermögensschaden zuzufügen, wissentlich, dass sie damit rechtswidrig handelt.

Ich bitte auch sie, Frau Roth und Herr Klatt, diesen Vorgang verwaltungsrechtlich zu prüfen und die disziplinarrechtlichen Konsequenzen gegen die beiden Herrschaften in die Wege zu leiten.

Es steht außer Frage, dass die Stadt Oberndorf a.N. durch die besagten beiden Personen mir ein wirtschaftliches Leid zufügen bzw. mit den hohen Kosten die Einsichtnahme verhindern wollten, was nur deshalb nicht gelungen ist, weil ich dieses natürlich sofort gemerkt und auch noch an das Landratsamt Rottweil, mit der Bitte um Prüfung, weiter geleitet habe.

Leider hat das Landratsamt Rottweil bis heute seine schützende Hand über die beiden Täter gehalten und sich auf die Untätigkeit zurück gezogen.

Die Klärung der Kosten wäre unabhängig der Einsicht seit Monaten möglich gewesen und wurde vorsätzlich nicht durchgeführt – Herr Beamtenhalunke Michel!

Ich erwarte Antworten, Ermittlungen und die jeweiligen Aktenzeichen hierzu.

Hans Joachim Thiemann

Mail an die leitende Staatsanwältin Mayländer wegen des Verdacht der Verleumdung und Beleidigung meiner Person durch Bürgermeister Acker vom 11.01.2023:

Frau Mayländer,

erneut erlaube ich mir bei Ihnen nachzufragen, ob ich noch eine Antwort auf meine vorgehende Mail zum Strafantrag gegen Bürgermeister Hermann Acker wegen Beleidigung und Verleumdung bekomme?

Wie Sie hoffentlich inzwischen wissen, Ihr Wissenshorizont scheint ja nach eigener Aussage stark begrenzt zu sein, hat Hermann Acker mich in einer öffentlichen Sitzung mit um sich schießenden Terroristen und Bomben werfenden Psychopaten in Verbindung gebracht.

Natürlich habe Sie bzw. die Staatsanwaltschaft Rottweil damals meinen Strafantrag sofort ohne Ermittlung abgeschmettert.

Nun habe ich Ihnen zu diesem Strafantrag die Bewertung der Tat durch den damaligen Oberndorfer Revierleiter Effenberger zukommen lassen.

Herr Effenberger stellt darin klar, dass die Zuordnung der Beleidigungen und Verleumdungen zu meiner Person eindeutig und unzweifelhaft gegeben war.

Sie werden mir nun sicher schreiben (oder schweigen), dass Effenberger ein ganz kleines Licht ist, dass Sie seine fachliche Bewertung der Tat einen Scheißdreck interessiert, dass Effenberger lieber seinen Kopf auf der Straße hinhalten soll bzw. in dortigen Einsätzen zu viel auf`s Haupt bekommen hat – oder werden Sie antworten?

Vermutlich im Gegensatz zu Ihnen schätze ich Herrn Effenberger sehr, da er zumindest zum Ende seiner Dienstzeit nicht mehr weisungsgebunden gegen meine Person, sondern objektiv gearbeitet hat.

Aus diesem Grund hält die Polizei oder die Stadt Oberndorf a.N. auch noch seine Gefährdungsbewertung zu meiner Person, die eine Gefährdung ausschließt – wie im Gutachten von Herrn Schulte bestätigt – weiterhin, trotz dutzender Bitten meinerseits um Veröffentlichung, unter Verschluss – aber das darf natürlich keiner wissen – Herr von Au – Sie möchten oder dürfen wahrscheinlich den Feind Thiemann nicht verlieren?

Sie können ja den Feind, den Kriminellen, den Thiemann nicht von Schuld los sprechen, denn dann besteht die Gefahr, dass sämtliche Dämme endlich brechen.

Was sagt Ihre Frau zu solchem Vorgehen oder Ihre Kinder – verheimlichen Sie Ihre Arbeit vor der Familie, um deren Glauben an die Gerechtigkeit, den Sie ja bereits verloren haben, noch ein bisschen aufrecht zu erhalten?

Entsprechend Vorgenanntem erwarte ich nun eine Antwort von Ihnen, Frau Mayländer, bis zum 31.01.2023 – Sie hatten schon genug Zeit, mir zu antworten.

Hans Joachim Thiemann

(Kriminelle?) Freisprechung einer leitenden Staatsanwältin – Kommentar – Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 09.01.2023:

Hallo Brauneisen (das Geschlecht wurde mir nicht bekannt gegeben – m,w,d,t),

zu Ihrem Schreiben vom 27.12.2022 (nur in der Original-Mail) möchte ich kurz Nachfolgendes anfügen:

Auf Seite 2 schreiben Sie, dass Mayländer den streitgegenständlichen Vorgang der Körperberührung nicht kenne und nichts von einer Einstellung beim Verhandlungstermin am 09.06.2022 gewusst habe.

Die Aussage der Täterin Mayländer übernehmen Sie ungeprüft, ohne mitzuteilen, wann Mayländer ihren Dienst angetreten hat, warum meine vielen Mails an Sie persönlich in der Sache Sie anscheinend nicht erreicht haben, warum sich eine leitende Staatsanwältin nicht über die Fakten in Bezug auf einen vor Ihr verklagten armen Schlucker vorab informiert hat usw..

Was kann man daraus schließen – s.u. um die Spannung zu erhöhen.

Es gibt ausreichend Zeugen dafür, dass Mayländer im Gericht vorgetragen hat, dass es keine Einstellung, wie von mir vorgetragen geben.

Das ist unbedingt eine Falschaussage, auch wenn im manipulierten Protokoll des Amtsgerichts Oberndorf a.N., dessen Richtigstellung mir bis heute von Richterin Hohl verweigert wird, etwas anderes, gelogenes steht!!!

Weiterhin habe ich auch nach Amtsantritt von Frau Mayländer dutzende Mails in der Sache an Sie, Mayländer, persönlich versandt, so dass Sie den Vorgang kennen muss!!!

Sie haben also in dieser Sache nicht ermittelt, sondern Mayländer nur frei getextet und das auch noch „lebensfremd“ und „beamtenfreundlich“. 

Auf Seite 2 Ihres Schreiben verwenden Sie für in Bezug auf meinen Vortrag den Begriff „lebensfremd“.

Lebensfremd ist, wenn eine Staatsanwaltschaft gegen eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft ermittelt, ohne Ermittlungen durchzuführen und dann die Täterin von Schuld freispricht, ohne die Beweise zu würdigen und die Zeugen zu vernehmen.

Aber vielleicht ist es für Beamte tatsächlich lebensfremd, gegen eine Kollegin ernsthaft zu ermitteln bzw. deren Schuld festzustellen – dann wäre man vermutlich ein „Kollegenschwein“ – und das wollten Sie bestimmt nicht sein.

Ich halte Ihren Schriftsatz für vorsätzlich falsch, in der Ausführung zu Gunsten von Mayländer manipuliert und im Ergebnis sowie im Vortrag schlicht unterirdisch.

Sie müssen vermutlich der Sonnenschein Ihrer Beamtenkollegen sein, wenn Sie diese in solchen Angelegenheiten derart beschützen.

In Oberndorf a.N. wird ein solches Verhalten inzwischen als kriminell bezeichnet und die ausführenden Personen (vorwiegend Beamte) als Verbrecher.

Meine Meinung dazu halte ich zurück – aber ich könnte mir vorstellen, dass in Bezug auf solche Einschätzungen eine echte, unabhängige Prüfung nicht nur Ihrer Arbeit notwendig ist.

Übrigens habe ich mich doch noch nicht entschieden, ob ich Sie verklage oder nicht – mein Gewissen und mein Rechtsverständnis sagen ja – unbedingt, sonst können Beamte wie Sie machen was Sie wollen und der Beamtensumpf wird nicht mal in klitze kleinen Bereichen trocken gelegt!!!

Sie dürfen mich auch gerne verklagen – oder die Mayländer.

Sonnige Grüße an den Sonnenschein der Staatsanwaltschaften – möge sein Licht schnellstens erlöschen!

Strafantrag gegen Thiemann wegen Beleidigung von BM Acker – Mail vom 07.01.2023:

Sehr geehrter Herr Rempp, sehr geehrter Herr von Au,

vielen Dank für die Einladung zur Anhörung meiner Person als Beschuldigtem in Sachen Beleidigung und übler Nachrede gegen Bürgermeister Acker.

Es ist richtig, dass ich Herrn Acker als notorischen Lügner bezeichnet habe, denn alleine seine Lügen mir gegenüber sind ausreichend, ihn als solchen zu bezeichnen.

Der Polizei und der Staatsanwaltschaft liegen genügend Mails meinerseits vor, die über die Lügen von Acker berichten sowie eine Lügenaufstellung von Acker`s wichtigsten und gemeinsten Lügen, die ich bei anderer Gelegenheit an diese Behörden gesandt habe.

Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Zeugen (Bürger, Gemeinderäte usw.) die bezeugen werden, dass Bürgermeister Acker gerne und immer wieder lügt, was für mich einen notorischen Lügner auszeichnet.

Zudem hat das Landgericht Rottweil bereits 2020 festgestellt dass ich sagen darf, dass bei der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. die Lüge das gängige Mittel der Wahl ist. Verantwortlicher für diese Lügen ist als oberster Repräsentant der Stadt Oberndorf a.N. Herr Bürgermeister Hermann Acker!!!

Eine Vernehmung meiner Person ist aufgrund der ihnen vorliegenden beweise für meine Ausführungen somit nicht notwendig.

Ich freue mich auf eine Klage der Staatsanwaltschaft Rottweil, denn Frau Mayländer wird vermutlich jede Möglichkeit nutzen, mich vor das Amtsgericht zu bringen.

Der Klage sehe ich sehr gelassen entgegen und ich werde die Plattform der öffentlichen Verhandlung vielmehr nutzen, dezidiert die Lügen des Hermann Acker aufzuzählen und entsprechende Zeugen für weitere Lügen zu benennen.

Die Einladung zur Vernehmung ist somit erledigt!!!

Wann jagen sie endlich Acker und nicht mehr meine Person – es ist so langweilig, wenn immer der Gleiche verfolgt wird – und das schon am 7 Tage des neuen Jahrs – aber Acker scheint jetzt auf dem Zahnfleisch zu kriechen, sonst hätte er diesen Strafantrag und die folgende Klage vermutlich nicht ausgelöst?

Ich freue mich auf ein neues Zusammentreffen mit Richterin Hohl – immerhin wird sie kein weiteres Gutachten zu meiner Person mehr einholen – hoffe ich, aber bei ihr ist aus meiner Sicht alles möglich was mir schadet!

Hans Joachim Thiemann (ohne Unterschrift gültig)

P.S.

Liebe Gemeinderäte,

ich werde wegen der Lügen Acker`s auf euch zu kommen und bin sehr gespannt, wer wahrheitsgemäß in der Sache vor dem Amtsgericht aussagen wird und sich nicht hinter Acker oder/und seiner persönlichen Demenz versteckt.

Merci und sonnige Grüße

Amtsgerichtsdirektor Heuer / Klage vor dem OLG-Stuttgart gegen die Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil – Mayländer / Strafantrag Ortsvorsteher Frank AdeMail vom 29.12.2022:

Hallo Leute,

heute wird der Abgang des Schattenkönigs Heuer beim Amtsgericht Oberndorf a.N. publiziert.

Gut so – vielleicht sehen wir damit, dass sich Ungerechtigkeit irgendwann im Leben, vielleicht sogar lebensverkürzend, auswirkt – gut so.

Die Neuaufstellung des Amtsgerichts überrascht dann jedoch nicht mehr, denn die bei vielen Oberndorfern im Rahmen einer Protokollmanipulation möglicherweise sogar straffällig gewordene Richterin Hohl bleibt im Amt und richtet weiter (im Rahmen ihrer Vorgaben hin?), als wäre nichts gewesen – übrigens genauso wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil, Mayländer, die nach ihrer uneidlichen Falschaussage immer noch und anscheinend auch zukünftig die Staatsanwaltschaft Rottweil führt.

Heute habe ich sogar die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens in der Sache gegen Frau Mayländer von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart erhalten.

Die Generalstaatsanwaltschaft, Brauneisen (ist hier der Name Programm?), schreibt, dass es „lebensfremd“ ist, wenn eine Behördenleiterin alle Sachverhalte einer Strafanzeige kennt, die vor ihrem Amtsantritt gestellt wurden und die Aussage von Mayländer (obwohl sie falsch war) somit nicht zu beanstanden ist.

Liebe(r) Frau/Herr Brauneisen, lebensfremd ist, wenn sich eine Behördenleiterin vor ihrer Aussage vor Gericht nicht die Unterlagen zu der Person anschaut und durchliest, gegen die sie selber Klage erhoben hat und damit das Verfahren zu Ungunsten des Beklagten beschwert!!!

Selbst wenn Mayländer diese Unterlagen nicht gelesen und damit nichts von der Falschaussage gewusst hat bleibt es rechtlich eine Falschaussage, die sowohl strafrechtliche wie auch disziplinarrechtliche Konsequenzen, trotz des behördlichen Schutzschirms, nach sich ziehen muss, denn Mayländer hätte auch antworten können, dass sie den Sachverhalt nicht kenne – statt eine Falschaussage zu tätigen!!!

Oder schützt Unwissenheit doch vor Strafe – Beamte im Dienst für das Unrecht?

Eine Behördenleiterin, die nachweislich eine Falschaussage getroffen hat ist, unerheblich ob dieses wissentlich oder unwissentlich geschah, unverzüglich ihrer herausragenden Position zu entheben – oder werden mit Vorliebe in ihren Behörden ggfls. straffällig gewordene Beamte eingesetzt, die so besser unter Kontrolle zu halten sind – s. z.B. den Fall des Innenministers Strobl?

Jetzt bleibt mir nur die Klage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart – um eine ggfls. straffällig gewordene hohe Beamtin zu belangen – was ist das für eine Scheiße in diesem Unrechtsstaat!!!

Es ist doch absurd, dass ein Bürger die Ermittlungen wegen einer möglichen Straftat einer Beamtin gerichtlich einklagen muss, aber was ist unser Rechtsstaat heute schon noch wert – nichts!

Ich werde mir überlegen, ob ich Mayländer noch einmal davon kommen lasse oder nicht doch vor dem OLG Klage erheben werde, denn die Frau gehört abgestraft!!!

Leider werde ich kaum einen Rechtsanwalt finden, der sich in der Sache vor den Gerichten und den Staatsanwaltschaften die Finger verbrennen möchte – der Schutzschirm dieser potentiellen behördlichen Straftäter-innen ist nahezu undurchdringbar.

Aber denken wir an die Causa Heuer – vielleicht regelt die Zeit und z.B. ein Tier namens Krebs die Sache Mayländer frühzeitig – ich würde es mir, trotz allem Pazifismus, wünschen, um den Glauben an den Gerechtigkeits-Ausgleich im Leben nicht zu verlieren, der mich noch aufrecht hält – den Glauben an Recht und Gesetz habe ich bereits verloren.

Frau Mayländer ist aber vielleicht mit ihrer Frisur „explodierter Schrubber“ schon genug bestraft?

Guten Rutsch und ein frohes neues Jahr

Hansjo

P.S.

Der Strafantrag gegen Ortsvorsteher Frank Ade wegen Beleidigung und Verleumdung meiner Person beim Bürgertreff der Stadt Oberndorf a.N. wird bei der Staatsanwaltschaft Rottweil unter dem Aktenzeichen 12 Js 15765/22 geführt.

Dummer, dummer Ortsvorsteher von Aistaig – Frank Ade – Strafantrag wegen Beleidigung vom 16.12.2022:

Frau Mayländer,

heute habe ich ein echtes Schmankerl für Sie, denn ich komme gerade vom Oberndorfer Bürgertreff.

Dort wurde ich, völlig überraschend für mich und ohne dass ich mich mit Herrn Frank Ade wirklich unterhalten hätte, von dieser Person als „Arschgesicht“ beschimpft und beleidigt.

Ich erhebe deshalb Strafantrag gegen den Ortsvorsteher Frank Ade, Stadt Oberndorf a.N. – Stadtteil Aistaig wegen Beleidigung und Verleumdung.

Ich fühle mich wieder einmal auf das Mieseste beleidigt und verleumdet und gehe nun davon aus, dass Sie, nachdem Sie bereits „Witzfigur werden“ als Beleidigung im strafrechtlichen Sinne verfolgt haben, nun umgehend entsprechend des Strafrechts Klage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. einreichen.

Sehr freuen würde ich mich, wenn Frau Richterin Hohl diese Beleidigung und Verleumdung (ich sehe nicht aus wie ein Arschgesicht, ansonsten müsste Frank Ade uns mal seinen „Arsch“ als Nachweis vorzeigen!!!) entscheiden würde, denn dann rechne ich aus eigener Erfahrung mit mindestens 250 €, aufgrund des Einkommens von Frank Ade vermutlich mit mehr – nicht war Frau Hohl?

Als Zeugen benenne ich vorerst:

Herrn Stadtrat Thorsten Ade – zu laden über die Stadt Oberndorf a.N. oder per Mail Thorsten_Ade@web.de und

Herrn Wolfgang Maier, Sägewerkstraße 2, 78727 Oberndorf a.N.,

die neben anderen Umstehenden Zeuge dieser Beleidigung geworden sind und hoffentlich wahrheitsgemäß aussagen werden – was bei der Namensgleichheit des Täters und des Zeugen sicher sehr interessant wird.

Herr Frank Ade hat übrigens, nachdem ich ihn mit meinem Strafantrag und der nachfolgenden Zivilklage konfrontiert habe, spitzbübisch mitgeteilt, für die Zeugen ebenfalls hörbar, dass er sich an diese so eben getätigte Beleidigung nicht erinnern könne – wobei er mich abfällig anlächelte – das sagt schon alles!

Immerhin weiß ich, dass er mich beleidigt und verleumdet hat und nachdem er es nicht abstreitet, sondern „sich nur nicht erinnert“ (er scheint an der üblichen Verwaltungsdemenz zu leiden?) ist der Sachverhalt strafrechtlich eindeutig – also handeln Sie entsprechend!

Ich gehe nun davon aus, dass Sie umgehend den Beleidiger Frank Ade zur Aussage vorladen und danach die genannten Zeugen vernehmen werden.

Bitte handeln Sie ebenso hart gegen den Beleidiger Frank Ade wie gegen mich in der Witzfigursache – auch wenn es um einen kommunalen Würdenträger geht – er ist immerhin kein Beamter!

Danke und senden Sie mir umgehend das Aktenzeichen, unter der dieser Strafantrag geführt wird, zu.

Hans Joachim Thiemann

Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung gegen Frau Sabine Seufert, Linkenheim-Ho. vom 10.11.2022:

Hallo Leute, Fau Mayländer,

hiermit erstatte ich Strafantrag gegen Frau Sabine Seufert, Kaiserstraße 36, 76351 Linkenheim-Ho. wegen Beleidigung und Verleumdung.

Begründung:

heute kam das Gutachten der angeblichen Hundegutachterin vom Verwaltungsgericht Freiburg, welches das Landratsamt Rottweil bis auf`s Letzte verteidigt hat – s. Anlage – nur in Original-Mail. Sollte die Staatsanwaltschaft Rottweil das Gutachten noch umweltbelastend in Papierform benötigen bitte ich um kurze Nachricht.

Ich weiß jetzt, warum das Landratsamt Rottweil das Gutachten zurück gehalten hat und auch den Namen der Gutachterin nicht preisgeben wollte?

Die Gutachterin, Frau Sabine Seufert, Kaiserstraße 36, 76351 Linkenheim-Ho., lügt in ihrem Gutachten, das sich die Balken biegen – s. Anlage!!!

Nicht nur, dass bisher die Mitarbeiter des Landratsamts Rottweil gelogen haben – jetzt wird diese Lügenarie auch noch von dieser Lügen-Gutachterin fortgesetzt.

Was bin ich froh, dass ich dieses Mal zwei Zeugen beim Termin dabei hatte (einen kompetenten Hundehalter und einen Rechtsberater – keinen Anwalt, wie die Gutachterin im Gutachten von sich gibt – denn sie weiß nicht was sie schreibt !!!), die u.a. den zweimaligen Angriff der Gutachterhündin bezeugen werden – bevor es meiner Hündin Kali zu viel wurde.

Dass meine Hündin die Gutachterhündin angegriffen hat ist richtig – aber erst, nachdem sie selber zwei Mal von diesem aggressiven Gutachter-Köter attackiert wurde und die Gutachterin ihren Hund von meiner neugierigen Kali weggezogen hatte.

Dass meine Hunde grundsätzlich gefährlich sein sollen ist ein Witz, eine Verleumdung und böse Beleidigung – denn dann würde erstens ihr Köter nicht mehr leben und zweitens sind meine Hunde (alle 4) schon mehrfach ausgebüxt – ohne jeden Vorfall – Zeugen Polizeirevier Oberndorf a.N., wo ich den Spaziergang meiner Hunde immer gemeldet habe.

Ich erstatte nun Strafantrag gegen die Gutachterin wegen Beleidigung und Verleumdung stellen, denn was sie im Gutachten zusammen geschrieben hat ist in Teilen gelogen, es sind Verdächtigungen ohne jede Grundlage, sie beschmutzt meinen Ruf als Ridgebackzüchter (s. Anlage) mit ausnahmslos zufriedenen Kunden und prächtigen Tieren usw..

Ich kann ihr nur dringend empfehlen, nachdem sie mir ja zumindest einigen Sachverstand zugebilligt hat, nie wieder ein Gutachten zu schreiben, denn ein gelogenes Gutachten mit haltlosen Verdächtigungen ist zwar des Landratsamts Rottweil würdig – aber es entspricht nicht im Ansatz meinem Rechtsempfinden und es genügt schon gar nicht einer rechtsstaatlichen Expertise.

Ich hoffe sehr, dass diese Gutachterin zukünftig aus dem Verkehr gezogen wird!!!

Ich fühle mich auf das Abartigste beleidigt und verleumdet – von einer angeblichen Gutachterin, die sich zur Objektivität und nicht zur Unterstützung des Kollegen des Landratsamts verpflichtet hat.

Die einzelnen Verdächtigungen, Lügen und Aussagen sind im Gutachten farblich hinterlegt und mit einem Kurzkommentar versehen.

Angeblich wurde auch ein falscher Maulkorb von mir für meine langnasigen Hunde eingesetzt. Davon steht im Gutachten nichts drin.

Scheinbar wird seitens der Gutachterin, aber auch des Landratsamts Rottweil, gemauschelt, gelogen, verleumdet wie es gerade am Besten passt. Das Thema Maulkörbe spielt aber im Verwaltungsgerichtsverfahren 10 K 2451/22 in Freiburg eine Rolle – obwohl es im Gutachten nicht vorkommt – vielleicht hat die Gutachterin es weggelassen, weil ich den Hersteller meiner Maulkörbe über die bösen und fachlich dummen Aussagen der Gutachterin informieren wollte?

Ich stehe selbstverständlich für weitere Aussagen sehr gerne persönlich zur Verfügung.

Als Zeugen benenne ich die beim Termin anwesenden:

Herrn G., , 787627 Oberndorf a.N. – Rechtsberater und

Herrn G., 78727 Oberndorf a.N. Hundehalter

Zudem werde ich eidesstattliche Erklärungen von weiteren Bürgern, die meine Hunde kennen, einreichen (u.a. eines Vorstandsmitglieds des Oberndorfer Tierschutzvereins).

Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens.

Hans Joachim Thiemann

P.S. – an alle Bekannten

Heute Nacht ist Kioni nach langer schwerer Krankheit verstorben. Er wird eingeäschert und bleibt somit bei uns!

Bitte entschuldigen sie meine schlimme Handschrift, aber das gelogene Gutachten und der Tod meines Rüden haben mich sehr getroffen .

Mail vom 02.11.2022 in Sachen Strafanträge gegen Bürgermeister Acker und den Schwarzwälder Boten:

Frau Mayländer, Frau Martina,

ich warte immer noch auf eine Neuaufnahme der Ermittlungen gegen Bürgermeister Hermann Acker und den Schwarzwälder Boten wegen Beleidigung und Verleumdung in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung.

Nach den für meine Person geltenden Rechtsgrundlagen in Bezug auf die Themen Beleidigung und Verleumdung haben Sie ganz sicher eine Fehleinstellung der Ermittlungen gegen Acker vorgenommen und ich fordere sie nun unmissverständlich auf, diese Ermittlungen gegen den notorischen Lügner Acker auf der Grundlage ihrer eigenen und der Rechtsgrundlagen des Amtsgerichts Oberndorf a.N. wieder aufzunehmen.

Durch die gemeinen und böswilligen Aussagen des Bürgermeisters Acker in der ihnen bekannten Gemeinderatssitzung und der „Klarstellung“ in Bezug auf meine Person durch den Schwarzwälder Boten fühle ich mich heute wie damals auf das schlimmste beleidigt und verleumdet – und nur darauf kommt es nach Wertung der Richterin Hohl an – zumindest wenn diese Wertung von Mayländer oder einer Beamtin stammen.

Die von Acker vorgetragenen und vom Schwabo präzisierten Beleidigungen und Verleumdungen sind bei objektiver Betrachtung (u.a. dem Revierleiter des Oberndorfer Polizeireviers) bei Weitem schlimmer als diejenigen angeblichen Beleidigungen, wegen derer mich das Amtsgericht Oberndorf a.N. sogar verurteilt hat.

Entweder wenden sie bei der Strafverfolgung zweierlei Maß an oder sie schützen Bürgermeister Acker vor der Strafverfolgung – wie auch im Fall der K……ung?

Auch hierzu habe ich nach dem Prozess im Amtsgericht Oberndorf a.N. und den dort angewendeten Rechtsmaßstäben um Neuermittlung gebeten.

Auch hierzu habe ich keine Antwort von Ihnen erhalten, so dass ich auch in diesem Fall von einer Strafvereitlung im Amt oder der Anwendung zweierlei Rechtsmaßstäben durch ihre Staatsanwaltschaft ausgehen muss.

Den Kopf in den Sand zu stecken hilft nicht – das ist wie Augenschließen damit sie unsichtbar werden. Wenn sie den Kopf in den Sand stecken ist das sogar gefährlich, denn sie laufen dann Gefahr, von hinten ……….. zu werden, so wie es mir durch die Behörden andauernd passiert – um es umgangssprachlich auszudrücken!!!

Also machen sie sich an die Arbeit, erledigen sie ihren Job auftragsgemäß und rechtskonform und teilen sie mir bitte umgehend die neuen Ermittlungen und Ergebnisse mit.

Die Termineinsicht diese Woche muss ich aus persönlichen Gründen leider absagen!

Hans Joachim Thiemann

Strafanträge gegen Richterin Hohl – Termin zur Einsichtnahme – Mail vom 26.10.2022:

Frau Hartwig, Frau Mayländer,

nachdem ich heute in der Zeitung gelesen habe, dass dem Innenminister Strobl, Ihrem höchsten Vorgesetzten, aus dem Landtag ein hohes Maß an krimineller Energie vorgehalten wurde möchte ich Ihnen noch einmal mein Entsetzen über die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden auch in den Fällen Mayländer und Richterin Hohl zum Ausdruck bringen.

Es wäre so einfach, die Strafanträge gegen die beiden Damen durch die Prüfung des Originalprotokolls der Amtsgerichtsverhandlung vom 09.06.2022 bzgl. der potentiellen Straftaten der beiden Damen zu prüfen.

Ebenfalls hätte inzwischen schon vor Monaten die Vernehmung der beiden potentiellen Straftäterinnen im Beamtenstatus erfolgen müssen – es sei denn, faule Äpfel in den Reihen der Beamten werden nicht mehr umgehend aussortiert bevor sie andere Äpfel befallen, da inzwischen ein Großteil der Äpfel faul und schlecht geworden ist.

Denken Sie dabei an Herrn Strobl oder Verteidigungsministerin Baerbock oder Kanzler Scholz usw. – die Liste ließe sich endlos fortsetzen.

Ihr Vorgesetzter Strobl ist unter dem Schutz des Ministerpräsidenten Kretschmann mit einer Strafe und ohne Anklage davon gekommen, obwohl durch seine Tat ein persönlicher Schaden entstanden ist, um ihn in Amt und Würden zu halten.

Mich hat man in ähnlicher Sache umgehend vor`s Amtsgericht gezerrt, um mich in der Öffentlichkeit fertig zu machen, obwohl mein Vergehen im Vergleich zum Vergehen von Innenminister Strobl Pillepalle und unwissentlich gewesen ist.

Immerhin kann ich mich jetzt auf das Vorgehen der Strafverfolgung im Fall Strobl berufen – wobei – den Richtern ist das sicher egal und sie werden ein weiteres Exempel an meiner Person statuieren – für alle renitenten und rechtsbewussten Bürger.

Inzwischen habe ich den Verdacht, dass ich hier im bösen Dreieck der Strafverfolgung stecke, wenn ich an Mayländer, Hohl, Foth und auch Sie, Frau Hartwig, denke – mit rechtsstaatlicher Arbeit hat das alles aus meiner Sicht nicht`s zu tun – aber bitte korrigieren Sie mich gerne.

Entsprechend den obigen Ausführungen verlange ich nun die umgehende Vernehmung der potentiellen Straftäterinnen Mayländer und Hohl, die Anforderung des Originalprotokolls beim Amtsgericht und die Vernehmungen der von mir benannten in der Verhandlung als Zuhörer anwesenden Zeugen.

Wie bereits an anderer Stelle geschrieben werte ich ansonsten Ihr Verhalten als Zeichen der Strafvereitlung bzw. Strafverzögerung im Amt und werde entsprechend zeitnah Strafantrag in der Sache stellen, denn in einem Rechtsstaat sollten gerade die potentiellen Straftäter-innen in den eigenen Reihen umgehend verfolgt und aus dem Dienst entfernt werden – so mein irriger Denkansatz!

Hans Joachim Thiemann

Strafanträge gegen Richterin Hohl – Termin zur Einsichtnahme – Mail vom 19.10.2022:

Sehr geehrter Herr Dr. Krausbeck, sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Terminvorschläge zur Einsichtnahme in die Verfahren 20 Js 9110/22 und 20 Js 10748/22.

Leider liegen bei mir für beide Terminen bereits andere Verpflichtungen vor, die ich nicht verschieben konnte.

Entsprechend kann ich die vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen.

Zu gegebener Zeit, vor dem Gerichtstermin am Landgericht Rottweil Anfang Dezember, werde ich erneut die Einsichtnahme beantragen.

Sie haben also noch einen Monat Zeit, die Ermittlungen zu führen und insb. die Gesamtexploration, das Originalprotokoll der Verhandlung zu prüfen und die Zeugen anzuhören.

Sollte ich keinerlei Aktivitäten der Staatsanwaltschaft Rottweil unter Leitung der unter dem Verdacht der Falschaussage im streitgegenständlichen Prozess stehenden Frau Mayländer in der Sache vorfinden, muss ich wohl oder übel von einer vorsätzlichen Strafvereitlung im Amt durch Untätigkeit in der Sache ausgehen, da die Ermittlungen sich nicht nur gegen Frau Hohl, sondern auch gegen Ihre Chefin Mayländer richten.

Ich verstehe auch nicht, dass diese Ermittlungen, in denen gerade Frau Mayländer eine zentrale Rolle spielt und die für Ihre Verurteilung wegen nichteidlicher Falschaussage sehr wichtig sind, wiederum von dieser Frau selber geführt werden dürfen?

Damit steht das Ergebnis und vor allem die Ermittlungsgeschwindigkeit doch schon fest – es wird nicht ermittelt – oder?

Entsprechend bitte ich die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart auch diese Ermittlungen, wegen der Befangenheit von Frau Mayländer in der Sache, an sich zu ziehen.

Danke

Hans Joachim Thiemann

Strafanträge gegen Richterin Hohl – Termin zur Einsichtnahme – Mail vom 10.10.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Mitteilung, dass ich nun endlich in der Verfahrensakten „Richterin Hohl“ Einblick nehmen darf, bevor meine Terminanfragen sich in den zweistelligen Bereich bewegen.

Hat etwa meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau „Mailländer“ wegen Untätigkeit zu dieser nicht erwarteten Entwicklung in der Sache geführt?

Nein, glaube ich nicht, denn bisher hat es nie irgendeinen Vorgesetzten interessiert, welche Fehler ein Beamter gemacht hat. Dienstaufsichtsbeschwerden wurden immer mit dem scheinbar vorgeschriebenen Satz, es wurde kein Fehlverhalten festgestellt, abgewehrt, ohne jede Begründung und ohne jede Nachfrage bei Zeugen oder Bezug auf die genannten Fakten.

Wurden Frau Mayländer und ihren Handlanger-innen etwa die Handlungsspielräume beschnitten oder hat sich in Bezug auf meine Strafanträge schlicht seit einem halben Jahr einfach nichts getan und es wurde nicht ermittelt, so dass ich mir die Einsichtnahme schenken könnte – meint ihr. Sollten keine Ermittlungen stattgefunden haben ist das ebenfalls ein tolles Ergebnis der Einsichtnahme in Bezug auf die Verfahrensverzögerungen einer Behörde, wenn es gegen Kollegen geht.

Zumindest wurde kein einziger der von mir genannten Zeugen bisher von der Polizei befragt, was dann, wenn es gegen mich ging innerhalb von einer Woche in der Vergangenheit erfolgt ist!!!

Ich werde es am Donnerstag, den 13.10 um 10:30 Uhr, erfahren und bestätige damit diesen Termin!

Die „Akteneinsicht unter Aufsicht“ (wird das bei den Einsicht nehmenden Rechtsanwälten auch so gemacht?) wird hoffentlich wieder von den zwei Damen vom letzten Mal durchgeführt. Es war sehr angenehm!

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Sollte eine persönlich unterschriebene Terminbestätigung notwendig sein bitte ich um Mitteilung. In einem solchen Fall wäre jedoch der für morgen Vormittag vorgeschlagene Termin Quatsch!!!

Strafanträge gegen Richterin Hohl und Staatsanwältin Mayländer – weitere Terminanfrage – Mail vom 04.10.2022:

Frau Hartwig,

nachdem Frau Mayländer bzw. die Staatsanwaltschaft Rottweil auf die Bitte um Einsichtnahmetermine nicht mehr antwortet darf ich nun Sie bitten, mir Einsicht in die Akte Mayländer wegen uneidlicher Falschaussage zu gewähren.

Bitte senden Sie mir zeitnah einen Termin, damit ich erfahre, was in der Sache bisher seitens der Strafverfolgungsbehörden unternommen wurde.

Weiterhin erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Mayländer wegen Untätigkeit und Strafvereitlung im Amt.

Begründung:

Frau Mayländer hat als potentielle Straftäterin einen Schutzschirm über Ihre Mittäterin, Richterin Hohl, aufgespannt und verweigert mir seit Monaten die Einsichtnahme in die Akten Hohl wegen Beleidigung, Verleumdung und Protokollmanipulation in einem Gerichtsverfahren.

Auf meine vielfache Bitte um Einsicht bekomme ich auch keine Antwort. Frau Mayländer oder Martina scheinen auch in dieser Sache mehr Wert auf den eigenen Hals bzw. den Hals der Kollegin zu legen als auf das Strafrecht – was ich nicht nur als bedauerlich, sondern als gefährlich für die Strafverfolgung bewerte

Entsprechend erwarte ich umgehend einen Einsichtnahmetermin und eine Antwort auf diese Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. einen Einsichtnahmetermin bei der Staatsanwaltschaft Rottweil.

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Dass die Staatsanwaltschaft Rottweil mich noch nicht wegen erneuter Verleumdung von Frau Mayländer vor`s Amtsgericht der Kollegin Hohl gezerrt hat scheint den Verdacht (für mich die Tatsache) der Straftaten durch die beiden Beamtinnen nur weiter zu bestätigen!

Ich würde wieder gerne vor einem rechtsstaatlich agierenden Gericht Mayländer und Hohl bis auf die Knochen bloß stellen – aber das werden ihre Kollegen sicher zu verhindern wissen!

Strafantrag gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N. – weitere Terminanfrage – Mail vom 28.09.2022:

Frau Mayländer,

gibt es Sie noch oder gehen meine Schreiben in`s Leere, weil Sie inzwischen „Galeerenarbeit“ leisten müssen?

Nach wie vor warte ich auf einen Termin zur Einsichtnahme in die Akten der Strafanträge gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N..

Die potentiellen Straftaten dieser Dame (und Ihre eigene potentielle Straftat) liegen inzwischen fast ein halbes Jahr zurück und Sie weigern sich immer noch, mir mein Recht auf Akteneinsicht zu gewähren.

Sind Sie inzwischen der Meinung, dass es schlimmer für Sie nicht mehr kommen kann und lassen mich deshalb ohne Antwort im Regen stehen?

Ich verspreche Ihnen, dass es noch schlimmer werden wird, wenn Sie sich nicht endlich zu einem auftragsgemäßen, rechtsstaatlichen Arbeiten entschließen.

In der Sache Protokollmanipulation benötigen Sie noch nicht einmal die Unterlagen des Amtsgerichts Oberndorf a.N., denn Sie waren ja anwesend, als ich Ihre Vereidigung wegen Falschaussage gefordert habe und der Antrag von Richterin Hohl ohne Begründung abgewiesen wurde.

Insoweit brauchen Sie nur das offizielle Protokoll der Verhandlung lesen und werden dann feststellen, dass Richterin Hohl genau diesen Antrag auf Ihre Vereidigung und die Abweisung von Richterin Hohl im Protokoll zu Ihren Gunsten weggelassen hat – neben anderen für meine Verteidigung wichtigen Sachverhalten, wie der vollständen Begutachtung durch Dr. Schulte.

Sie müssen also noch nicht einmal aufwendige Ermittlungsarbeiten abarbeiten, sondern können den Tatvorwurf selber bestätigen – oder leiden Sie an der allgemeinen Politikerkrankheit der Vergesslichkeit. Ich nenne diese Symptome Teildemenz und hoffe, es geht Ihnen in dieser Beziehung noch gut. Das kann sich unter Anspannung jedoch sehr schnell ändern – also senden Sie mir meinen Einsichtnahmetermin zu!!!

Was hindert Sie also daran, mir meinen Einsichtnahmetermin endlich zu gewähren? Ein schlechtes Gewissen, kriminelle Energie, rechtliche Vorgaben (welche?), Boshaftigkeit, Unvermögen, Dummheit, Nichtzuständigkeit?

Ich erwarte nach wie vor den Termin umgehend!!!

Hans Joachim Thiemann

Opfer von Richterin Hohl und Staatsanwältin Mayländer – auch inzwischen als Mail-länder bekannt!

Strafantrag gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N. – weitere Terminanfrage – Mail vom 21.09.2022:

Frau Mayländer,

nachdem der Strafantrag gegen Sie, Frau Mayländer, zu Frau Hartwig weitergeleitet wurde (Sie haben also vermutlich nichts zu befürchten?) warte ich noch immer auf die Einsicht in die Akten zum Strafantrag gegen Richterin Hohl.

Frau Hohl ist weiterhin als Richterin in Oberndorf a.N. tätig, was ich als unverantwortlich vor dem Hintergrund der potentiellen Protokollmanipulation und damit der potentiellen Strafvereitlung im Amt zu Ihren Gunsten, Frau Mayländer, finde.

Ich fordere Sie also erneut auf, mir Einsicht in die Akten Hohl zu gewähren.

Im Übrigen habe ich bis heute nur das Aktenzeichen zum Strafantrag gegen Richterin Hohl wegen Verleumdung erhalten – 10 Js 9110/22.

Das Aktenzeichen in o.g. Sache fehlt mir bis heute und wird von Ihrer Behörde, genau so wenig wie ein Einsichtnahmetermin, heraus gegeben.

Bitte senden Sie mir also das Aktenzeichen und einen Einsichtnahmetermin in beide Verfahrensakten zur Sache Hohl zu.

Oder muss ich feststellen, dass Sie wie andere Beamte auch, im Wissen des sicheren Rückhalts durch Ihre Beamtenkollegen, einfach weiter machen können wie bisher – ein Bürger kann Ihnen vermutlich nichts anhaben und das zeigen Sie, genau so wie Ihre persönlichen Angriffe gegen meine Person im Gericht, gerne deutlich nach Außen – solche Beamte braucht das Land anscheinend, um unter unserem Not und Elend-Kanzler Scholz bestehen zu können – mit ehrlicher Arbeit ist das aufgrund des „Beamtendiletantismus“ wohl nicht möglich? 

Ich erwarte zeitnah einen Termin – ansonsten erwarten Sie bitte zeitnah eine weitere Mail von mir in o.g. Sache und bitte beschweren Sie sich im Gericht nicht wieder leidend über die hohe Anzahl meiner Mails, die Sie selber zu verantworten haben!!!

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Wenn Sie so weiter machen, gehen Sie noch als Frau Mail-länder in die Geschichte der Rottweiler Staatsanwaltschaft ein – das wäre auch eine Leistung!

Strafantrag gegen Mayländer – Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 14.09.2022:

Frau Hartwig,

herzlichen Dank für die Mitteilung, dass die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart den Vorgang der potentiellen uneidlichen Falschaussage von Frau Mayländer übernommen hat.

Jetzt hat man also scheinbar die Böckin zur Gärtnerin  gemacht .

Sie arbeiten seit Jahren gefühlt mit aller Macht gegen meine Personen. Meine Erfolgsaussichten in der nun anhängigen Sache sind also gleich Null.

Sehr gespannt bin ich auf Ihr erwartetes Schreiben, nachdem Sie keine zureichenden Verdachtsmomente für eine Straftat erkennen können – trotz vieler Zeugen, dem Originalprotokoll (soweit nicht inzwischen angepasst), den Aufzeichnungen der Presse und der Zeugen usw..

Eigentlich hätten Sie doch, wie bereits in einem anderen Fall geschehen, meinen Strafantrag noch vor dem Eintreffen abweisen können – falls das Ergebnis Ihrer Untersuchungen bzw. der Ermittlung von Frau Mayländer bereits feststeht.

Davon muss ich ausgehen, denn sowohl Frau Mayländer als auch Frau Hohl sind noch im Amt – was bei einem solchen Verdacht mit entsprechenden Beweisen schon längst nicht mehr der Fall sein dürfte.

Derzeit wird ein Fall von Korruption, Vorteilnahme, Falschaussagen etc. nach dem anderen von der Presse öffentlich gemacht. Die jeweiligen Betroffenen, vorwiegend Frauen, treten dann zurück und hoffen im Stillen, den goldenen Handschlag zu erhalten.

Nicht so in BW, hier scheinen die Schutzmechanismen für die Beamten-innen weiter entwickelt zu sein, so das fehlende Beamte bis zum (guten) Ende weiter arbeiten oder weiter gut schlafen dürfen.

Bitte teilen Sie mir mit, inwieweit Sie eine ordentliche Ermittlung durch die Oberndorfer Polizei einleiten und durchführen werden oder ob die Aussagen von Frau Mayländer und Frau Hohl als Unschuldsbeweis für Sie ausreichen – sind ja auch Ihre Kolleginnen – Ihre anderen Kollegen-innen werden vollstes Verständnis für diese Entscheidung aufbringen!? 

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

Hans Joachim Thiemann

Behördenopfer

P.S.

Frau Mayländer,

mir wurde zugetragen, dass bei Ihrer Staatsanwaltschaft Rottweil eine Beleidigung gegen Frau Kitzler aus Epfendorf bearbeitet wurde.

Frau Kitzler ist eine sehr engagierte Damen für den NABU/Bund.

Sie wurde wohl bei einem Termin als „Nutte“ bezeichnet. Die Strafanzeige deswegen wurde angeblich von Ihrer Staatsanwaltschaft Rottweil eingestellt und es wurde auf den Zivilklageweg verwiesen – so wie ich es bei meinen Anzeigen ebenfalls gewöhnt bin!?

Bitte geben Sie mir Auskunft, ob dieser Vorgang bei Ihnen aktenkundig ist?

Immerhin haben Sie mich wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. verklagt, weil ich eine Ihrer Kollegen wegen ihres diletantischen Handelns damit konfrontierte, dass diese Dame zur Witzfigur werden könnte, wenn sie so weiter macht – werden könnte – nicht ist.

Sie werden nachvollziehen können, dass mir jedes Verständnis für die Einstellung der Beleidigung „Nutte“ fehlt, während Sie gegen mich wegen einer Nichtbeleidigung das ganz große Besteck auspacken.

Sollten Sie nicht antworten, werden Sie spätestens im nächsten Gerichtstermin zu dieser Frage hoffentlich Auskunft geben – also prüfen Sie bitte, was Ihre Mitarbeiter so alles treiben, damit Sie nicht wieder unwissend vor dem Richter (hoffentlich) stehen!

Thiemann

Terminanfrage an die Staatsanwaltschaft und Postbote der Stadt Oberndorf a.N. – Mail vom 11.09.2022:

Frau Mayländer,

nach wie vor warte ich auf einen Termin zur Einsichtnahme in Verfahrensakten.

Hat die Staatsanwaltschaft Rottweil bereits Herbstferien im direkten Anschluss an die Sommerferien und freut sich schon auf die Winterferien?

Sie werden ja nicht müde mich als psychisch krank und meine Vielzahl an Mails darzustellen.

Haben Sie mal darüber nachgedacht, inwieweit die Vielzahl meiner Mails an Behörden nichts mit einer psychischen Krankheit, sondern mit der Bitte um Rechtsstaatliche Arbeit zu tun haben.

In einem solchen Fall könnte man die Untätigkeit der Behörden an der Anzahl meiner Mails in Laufmetern messen – und natürlich den psychischen Krankenstand in diesen Behörden!

Mir ist vollkommen klar, dass diese Masche beim deutschen Michel funktioniert. Er wird nicht weiter nachfragen und Sie können die Akten schließen, ruhen lassen, in den Schubladen der Staatsanwaltschaft Rottweil verschwinden lassen.

Bei meiner Person ist das nicht möglich – also tun Sie Ihnen, Ihren Mitarbeitern und mir den gefallen und arbeiten Sie rechtsstaatlich auf, was inzwischen liegen geblieben, falsch entschieden oder gar nicht entschieden wurde.

Zudem beantrage ich eine weitere Einsichtnahme in eine Verfahrensakte – 15 UJs 51296/22.

Das Ermittlungsverfahren wurde nach Strafantrageingang von Frau Martina umgehend eingestellt mit der Begründung, dass keine zureichenden Grunde für eine Straftat vorliegen.

Nachdem mir ein Verwaltungsmitarbeiter vor einer kommunalen Sitzung einen Briefumschlag in meinen Ausschnitt gesteckt hat habe ich Strafantrag gegen diese Person gestellt.

Das Ermittlungsverfahren wurde nach Strafantrageingang von Frau Martina umgehend eingestellt mit der Begründung, dass keine zureichenden Grunde für eine Straftat vorliegen!

Jetzt stellen Sie sich mal vor, ich hätte Ihnen einen Brief in Ihren Ausschnitt gesteckt?

Vermutlich wäre unmittelbar ein SEK-Kommando bei mir aufgeschlagen und hätte mich in`s Rottenmünster nach Rottweil gebracht – da ich ja nach Ihren gemeinen Aussagen psychisch krank bin.

Was ist der Mitarbeiter der Stadtverwaltung nach Ihrer fachlichen Einschätzung – Postbote und ich sein Briefkasten????

Wie kommen Sie dazu, meine Frage nach Ihrem Verhältnis zu Bürgermeister Acker mit einer Klage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. und einer Strafforderung von über 2.500 € zu beantworten? Das ist kein Recht höre ich immer wieder – dass ist Beamten- (Mayländer-) Willkür – denken Sie mal darüber nach und lassen Sie Ihre Psyche testen, bevor es möglicherweise von einem Gericht verfügt wird!!!

Ich erwarte eine umgehende Einsichtnahme und Antwort auf diese Zeilen!!!

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Wenn wir uns das nächste Mal vor Gericht sehen kleiden Sie sich bitte so, dass ich Sie nicht mit einem Postkasten verwechseln kann und einen Brief einwerfen möchte!!!

Je größer der Einwurfschlitz, desto eher könnte man auch Päckchen einwerfen.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den EX-Polizeichef von Oberndorf a.N. – Mail vom 08.09.2022:

Sehr geehrte Frau Reinauer,

Sie teilen mir mit, dass für meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen EPHK Rieger a.D. nicht die Polizeidirektion Konstanz, die von mir angeschrieben wurde, zuständig ist.

Bitte erläutern Sie mir, warum nach dem ersten Schreiben der Polizeidirektion Konstanz in der Sache an mich diese scheinbar nicht zuständig war und mir nun, 6 Monaten und Dutzenden Nachfragen in Konstanz später, mitgeteilt wird, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil, die gegen meine Person mit allen Staatsdiener, die sie aufbieten kann, vorgeht, zuständig ist?

Es wird in meinem Fall immer verrückter, was die Beziehungen, die Verstrickungen, ja den Filz unter den Behörden anbetrifft.

Ich erwarte eine kurze Antwort mit Angabe der Rechtsgrundlage in der Sache und bitte senden Sie mir kein Schreiben mit „Mondparagrafen“, die nicht existieren oder die falsch zitiert werden – wie scheinbar das Landratsamt Rottweil – ohne diese „Mondparagrafen“ erläutern zu können, so dass man im Landratsamt Rottweil den Sand nun in den Kopf steckt oder den Kopf in den Sand – kommt auf`s selbe raus!!!

Danke schön

Hans Joachim Thiemann

Freiheitsberaubung versus Beleidigung – Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 07.09.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Mayländer,

nun schreibe ich offiziell die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart an, um endlich einen Termin zur Einsichtnahme in der Verfahrensakte Mayländer wegen uneidlicher Falschaussage zu bekommen.

Ich benötige diese Einsichtnahme für andere Gerichtsverfahren und die Staatsanwaltschaft Rottweil, mit der potentiellen Täterin an der Spitze, verweigert mir die Prozessvorbereitung durch Untätigkeit.

Ich habe bisher auf keine meiner Anfragen zu dieser Verfahrensakte auch nur eine Antwort bekommen!

Die Staatsanwaltschaft Rottweil macht sich nur noch lächerlich und damit auch die Generalstaatsanwaltschaft und das Innenministerium mit.

Hier scheint ein hohes Maß an krimineller Energie, die man dort gemeinhin nicht vermuten würde, vorhanden zu sein wie man mir in Diskussionen zu diesem Fall sagte.

Auch in Behörden gibt es nachweislich schwarze Schafe, kriminelle Existenzen etc.. Nur scheinen diese System geschützt zu sein, so dass der normale Bürger nichts von diesem Unrecht mitbekommt.

Bitte machen sie diesem Kasperletheater um Frau Mayländer und Richterin Hohl endlich ein Ende und senden mir die gewünschten 2 Terminvorschläge zu – danke!

Hans Joachim Thiemann

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Mayländer,

nachdem ich an meiner Person erfahren musste, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil unter Frau Mayländer eine Freiheitsberaubung durch den ehemaligen stellvertretenden Oberndorfer Polizeichef ohne Klage vor dem Amtsgericht mit einer Strafe von 250 € milde abgewehrt und mich z.B. wegen der Frage nach dem Verhältnis von Frau Mayländer zu Bürgermeister Acker mit über 2.000 € und einer Klage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. belegt hat (vielleicht erklärt mir einer von euch hohen Beamten die Verhältnismäßigkeit oder die scheinbar straffreie Willkür?) frage ich an, ob ich auch die Lehmannvergünstigungen bei einer, nicht beabsichtigten, Freiheitsberaubung bekommen würde, wenn ich z.B. BM Acker kurz mitnehmen und für kurze Zeit einsperren würde?

Ich glaube, Acker würde eine kleine Auszeit zum Nachdenken gut tun und wenn ich die Freigabe von ihnen bekomme kann ich mir ja überlegen, ob ich die 250 € für Acker`s kurze Auszeit aufbringen möchte. Es wäre nur zu Acker`s Bestem und ich würde sogar seine Auszeit bezahlen – weil ich ein guter Mensch bin und immer noch an das Gute im Menschen, nicht im Beamten, glaube!

Ich erwarte ihre Antwort, inwieweit gleiches Recht für alle gilt oder ob ein Polizeibeamter Lehmann weit über dem Thiemann und zudem über dem Gesetz steht?

Danke

Hans Joachim Thiemann

Kommentar eines weiteren Lesers:

Hey Hans Joachim,

in einem Rechtsstaat sollten Strafen verhältnismäßig und nachvollziehbar für jeden Beteiligten sein, allerdings habe ich hierzu in Deutschland die Hoffnung zwischenzeitlich aufgegeben.

Da die Zustände mit einer Bananenrepublik vergleichbar sind,

denn wenn Beweismittel blockiert werden,

Zeugen nicht geladen werden,

Anwälte nach meiner Erkenntnis manipulierbar sind,

Staatsanwälte beim öffentlichen Auftritt kein Benehmen zeigen,

Richter während einer Verhandlung vor sich hin dösen,

Staatsanwälte die Richter beeinflussen und Behörden in allen Ebenen ihre Macht missbrauchen,

kann es  M.E. kaum noch schlimmer kommen.

Dies alles lässt nur einen Schluss zu, hier handelt es sich M.E. um einen korrupten Staatsapparat und keinesfalls mehr um einen Rechtsstaat, nach dem Motto:

Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen!

Es ist zum Heulen!

Gruß

Dem ist Nichts in seiner Klarheit hinzuzufügen!

Weitere Terminanfrage Mayländer und Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart – Mail vom 06.09.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Mayländer,

nun schreibe ich offiziell die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart an, um endlich einen Termin zur Einsichtnahme in der Verfahrensakte Mayländer wegen uneidlicher Falschaussage zu bekommen.

Ich benötige diese Einsichtnahme für andere Gerichtsverfahren und die Staatsanwaltschaft Rottweil, mit der potentiellen Täterin an der Spitze, verweigert mir die Prozessvorbereitung durch Untätigkeit.

Ich habe bisher auf keine meiner Anfragen zu dieser Verfahrensakte auch nur eine Antwort bekommen!

Die Staatsanwaltschaft Rottweil macht sich nur noch lächerlich und damit auch die Generalstaatsanwaltschaft und das Innenministerium mit.

Hier scheint ein hohes Maß an krimineller Energie, die man dort gemeinhin nicht vermuten würde, vorhanden zu sein wie man mir in Diskussionen zu diesem Fall sagte.

Auch in Behörden gibt es nachweislich schwarze Schafe, kriminelle Existenzen etc.. Nur scheinen diese System geschützt zu sein, so dass der normale Bürger nichts von diesem Unrecht mitbekommt.

Bitte machen sie diesem Kasperletheater um Frau Mayländer und Richterin Hohl endlich ein Ende und senden mir die gewünschten 2 Terminvorschläge zu – danke!

Hans Joachim Thiemann

Erneute Terminanfrage zur Einsichtnahme in die Ermittlungsakten Hohl und Mayländer – Mail vom 04.09.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Mayländer, Frau Hohl,

immer noch warte ich auf meinen Termin zur Einsichtnahme in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen die Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil wegen uneidlicher Falschaussage und gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N., wegen Protokollmanipulation.

Ebenfalls warte ich auf Antwort zu meiner schriftlich beim Amtsgericht Oberndorf a.N. vorgetragenen Bitte um Einsichtnahme in das Originalprotokoll der Verhandlung vom 09.06.2022 zur Ergänzung des manipulierten bzw. völlig unvollständigen Verhandlungsprotokolls der Verhandlung vom 09.06.2022.

Den Kopf in den Sand oder den Sand in den Kopf stecken macht die Sache nicht besser – außer man arbeitet daran, mich außer Gefecht zu setzen, was mit der Gutachtenerstellung durch Dr. Schulte ja schon nicht gelungen ist.

Solltet ihr am nächsten SEK-Einsatz arbeiten bitte ich euch daran zu denken, dass es solche Polizeieinsätze mit toten Bürgern auch in die große Presse bundesweit schaffen – was mir bis heute mit unserer Rottweiler Beamtentruppe noch nicht gelungen ist.

Aber was nicht ist kann ja noch werden – also bitte gebt mir Antwort, Termine zur Einsicht und die Gelegenheit, aus dem Mangelprotokoll ein ordentliches Verhandlungsprotokoll der Verhandlung vom 09.06.2022 zu erschaffen.

Inzwischen ist diese Sache doch schon lange in Stuttgart bei Strobl und Kretschmann angekommen, so dass diese Beamten die Freigabe erteilen könnten oder sich eben mitschuldig an den „faschistischen“ Handlungen ihrer Behörden machen?

Die Sache rollt und ist hoffentlich nicht mehr aufzuhalten – je länger sie rollt desto mehr Schaden wird angerichtet – aber was interessiert das einen Beamten – verstehe?

Ich erwarte ihre umgehenden Terminvorschläge!

Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen EPHK Rieger – Mail vom 30.08.2022 an die Polizeidirektion Konstanz:

Hallo zusammen,

wo bleibt meine inhaltliche Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen EPHK Rieger, Wachtmeister in Rente?

Sonnige Grüße an den Bodensee und schafft was Ordentliches – nicht nur baden gehen oder so .

Hans Joachim Thiemann

Mail an Frau Mayländer, leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Rottweil, in Sachen Strafantrag gegen sie bzw. Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N., vom 26.08.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Mayländer,

bitte legen Sie mir im Einsichtnahmetermin auch die Akten meines Strafantrags gegen Richterin Hohl vor – Aktz. 10 Js 9110/22.

Ich gehe natürlich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil sich inzwischen das Originalprotokoll der Verhandlung vom 09.06.2022 vom Amtsgericht Oberndorf a.N. eingeholt und Richterin Hohl und Frau Mayländer in der Sache befragt hat.

Übrigens bekomme ich i.d.R. auf Einsichtnahmeanträge kurzfristig zwei Termine genannt.

Das scheint im Fall Mayländer anders zu sein. Vielleicht bekomme ich nicht mal eine Antwort und man orientiert sich hier doch mehr am Verfahren Strobl?

In Oberndorf a.N. haben wir für massiv in den Behörden auftretende Fälle von Untätigkeit den Satz:

Aber das dürfen die (die Staatsanwaltschaft Rottweil, das Amtsgericht Oberndorf a.N., die Polizei etc.) doch gar nicht – aber sie tun es trotzdem !!!

Ist eine solche Aussage Verzweiflung, Einsicht, Machtlosigkeit, einem faschistischen System geschuldet, Hilflosigkeit, Alltag etc. – klären sie uns auf – aber vorher senden sie mir bitte den Einsichtnahmetermin für die Strafanträge Hohl und Mayländer – es eilt !

Sonnige Grüße und schönes Wochenende und danke für eine zeitnahe Einsicht!

Hans Joachim Thiemann

Behördenopfer

Mail an Frau Mayländer, leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Rottweil, in Sachen Strafantrag gegen sie vom 23.08.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Mayländer,

bitte senden Sie mir zwei Terminvorschläge zur Einsichtnahme in den Strafantrag gegen Frau Mayländer wegen uneidlicher Falschaussage in der Verhandlung des Amtsgerichts Oberndorf a.N. vom 09.06.2022 – s.a.u..

Nachdem sich die Staatsanwaltschaft Rottweil bei Strafanträgen gegen meine Person nahezu mit der Bearbeitung und Zeugenanhörung überschlägt bin ich sehr gespannt, was inzwischen in der Sache der potentiellen Falschaussage von Frau Mayländer z.B. bei der Zeugenanhörung oder der Beweisaufnahme (z.B. das Originalprotokoll aus der Verhandlung des Amtsgerichts Oberndorf a.N. vom 09.06.2022), getan hat?

Da die beteiligte und ebenfalls angezeigte Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N., inzwischen vollständig abgetaucht ist und auf keine Schreiben, z.B., zur Protokollergänzung, reagiert, geschweige denn einen Einblick in das Originalprotokoll gewährt, wird es interessant sein zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft Rottweil mit gleichem (Vertuschungs-?) Interesse wie scheinbar das Amtsgericht Oberndorf a.N. an diese potentielle Straftat heran geht?

Die Strafantragstellung ist zwischenzeitlich fast 3 Monate her, so dass doch sicher erste (Vertuschungs-?) Erfolge bzw. Ermittlungsergebnisse zu verzeichnen sind – oder?

Es wäre schön, wenn ich, wie bei der letzten Einsichtnahme, einen Termin um 10:00 Uhr bekommen würde. Da die Akte sicher sehr dürftig sein wird (voraussichtlich nur meine Schriftsätze) ist auch ein Termin um 11:00 Uhr noch möglich, so dass ich um 11:30 Uhr die „Beamtenmittagspause“ nicht stören werde .

Danke

Hans Joachim Thiemann

P.S.

Der Wuschelkopf von Frau Mayländer wird vermutlich in den kommenden Monaten aufgrund des persönlichen Stressempfindens noch explodieren. Ich bin auf unser nächstes Treffen vor dem Landgericht Rottweil und ihre dann getragene Frisur sehr gespannt!

Übrigens gehe ich davon aus, dass inzwischen mindestens die Vernehmung der Beschuldigten, Frau Mayländer, durch den bearbeitenden Staatsanwalt – die bearbeitende Staatsanwältin (vielleicht meiner speziellen abgetauchten Freundin Martina?) stattgefunden hat oder bearbeitet die Beschuldigte Mayländer den Strafantrag gegen die leitende Staatsanwältin Mayländer etwas selber und verzichtet auf die Vernehmung der Täterin?

Interessanter Gedanke – gell?

Ich bin sehr gespannt, ob Mayländer die Falschaussage zugibt oder diese leugnet?

Spannend – gell!

Mail an Frau Mayländer, leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Rottweil, vom 22.08.2022:

Sehr geehrte Frau Mayländer,

ich warte nach wie vor auf eine Erklärung, warum Sie bzw. Ihre Staatsanwaltschaft Rottweil den Strafantrag wegen Ihrer potentiellen Falschaussage im Prozess vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. am 09.06.2022 selber bearbeiten wird?

Es gebietet schon die Seriosität einer Behörde (oder ist diese schon lange Geschichte?), dass Sie diese Ermittlungen nicht selber im eigenen Haus durchführen, sondern an eine andere Staatsanwaltschaft weiter leiten.

Selbst in einem solchen Fall bezweifele ich schon heute die rechtsstaatliche Bearbeitung dieses Strafantrags – sollten Sie aber selber diese Ermittlungen führen bzw. umgehend einstellen, wie im Falle Scholz gerade erst auf der großen Bühne geschehen (ein Witz), frage ich mich, was dieses heutige System noch von der Zeit zwischen 1933 und 1945 in Bezug auf unser Recht unterscheidet – es gibt keine Todesurteile mehr – geschenkt – wenn manche könnten wie sie wollten – wer weiß?

Bitte antworten Sie mir also umgehend, ob die Staatsanwaltschaft Rottweil unter Ihrer Leitung den Strafantrag gegen Sie, Frau Mayländer, wegen des Verdachts der Falschaussage in einem Gerichtsverfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abgibt oder diesen tatsächlich selber bearbeiten wird?

Einer leitenden Staatsanwältin, die sogar vor einem Gericht vor vielen Zeugen potentiell gelogen hat, glaube ich kein Wort mehr und schon gar kein Ermittlungsergebnis in dieser Sache!!!

Aber in diesem System scheint für euch Beamte zu gelten, je mehr der Einzelne lügt, um so weiter kommt er im System – irgendwie ein falscher Ansatz oder wie sehen Sie das?

Hans Joachim Thiemann

Abweisung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Acker wegen Verfahrensbetrug bzw. Verfahrensmanipulation – Mail vom 04.08.2022:

Sehr geehrte Frau Roth, 

ich vergaß Sie zu bitten, Ihre Abweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen BM Acker inhaltlich zu begründen. Ich habe Ihnen konkrete Sachverhalte, die ein rechtswidriges Handeln der Oberndorfer Verwaltung nachweist, aufgezeigt. Bitte begründen Sie mir fachlich, warum die Manipulation eines Rechtsverfahrens (hier Bebauungsplanverfahren Neckartalaue-7. Änderung) und damit die vorsätzliche Täuschung bzw. der Informationsbetrug gegenüber dem Gemeinderat von der Rechtsaufsicht des Landkreises Rottweil unterstützt bzw. nicht geahndet wird? Als Bürger gehe ich davon aus, dass ich eine ordentliche, fachliche Begründung in der Sache erwarten darf. Zudem bitte ich zur Vorbereitung meiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg zu diesem Fall um Einsicht in Ihre Akten – auf der Grundlage des LIfG. Sollten hierfür Kosten anfallen bitte ich vorab um Mitteilung. Danke 

Thiemann     

Sehr geehrte Frau Roth, 

vielen Dank für Ihr kurzes inhaltsloses Schreiben zum Schutz von Bürgermeister Acker – s. Anlage. Ihre Zeilen sagen mir also, dass das Landratsamt Rottweil die vorsätzliche Manipulation eines Bebauungsplanverfahrens genauso unterstützt und schützt wie z.B. Datenschutzverstöße des Bürgermeisters oder rechtswidrige Mailsperren der Stadt Oberndorf a.N. gegen seine Bürger oder rechtswidrige Entlassungen von Mitarbeitern. Ihr Schreiben werde ich u.a. zum Gegenstand einer demnächst beim Verwaltungsgericht Freiburg eingehenden Verfügungsklage gegen das Landratsamt Rottweil machen. Die Klage wird eine Co-Produktion zwischen unzufriedenen Oberndorfer Bürger sein, um die Kosten aufteilen zu können – bis das Landratsamt Rottweil diese übernehmen muss. Ich bin sehr gespannt, ob ich Sie nicht doch noch als Zeugin oder sogar Täterin vor ein deutsches Gericht bekomme – ich bin davon überzeugt, dass ich das schaffe und ich habe bereits vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. mit Freude gesehen, wie hilflos, unsicher und Angst erfüllt Sie hier agiert haben und es nur dem Schutz von Richterin Hohl zu verdanken ist, dass Sie nicht Ihr persönliches Waterloo erlitten haben. Richterin Hohl zahlt inzwischen bereits die Zeche für diesen Schutz der Beamten – Sie werden einen solchen Schutz nicht immer und überall genießen dürfen – denken Sie mal darüber nach, was Sie vor dem Landgericht und dem Verwaltungsgericht erwartet! Entsprechend freue ich mich auf unsere anstehenden Treffen vor dem Landgericht Rottweil und dem Verwaltungsgericht Freiburg – denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben. 

Hans Joachim Thiemann

Ihr vermutlich größter Alptraum 

P.S. 

Übrigens hat einer meiner „Hunde mit Zähnen“ (Ihre Formulierung) vor wenigen Tagen ein riesige, fette Ratte erledigt – gut das er Zähne hat (die Ratte musste so nicht leiden), denn es gibt einfach zu viele Ratten hier in Oberndorf a.N. und sicher auch im Landkreis Rottweil . Gerne sende ich Ihnen bei Interesse ein Bild dieser Ratte – ich dokumentiere die Jagderfolge meiner Hunde.

Bitte um Suspendierung der Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil und der Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 03.08.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Wolf, in der Sache Suspendierung Staatsanwältin Mayländer (Staatsanwaltschaft Rottweil) und Richterin Hohl (Amtsgericht Rottweil) habe ich Ihnen unten stehenden Schriftverkehr zugeleitet. Aus diesem Schriftverkehr geht eindeutig hervor, dass Frau Mayländer von der Kostenfestsetzung – bestimmung im Fall der „Körperverletzung Acker“ gegen meine Person gewusst haben muss oder dass Sie ihren Job, insb. in Bezug auf ihre Zeugenaussage im Prozess Land BW ./. Thiemann vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N., fahrlässig und vorsätzlich gegen meine Person gerichtet ausgeführt hat. Dass das Protokoll der Verhandlung von Frau Hohl nicht dem Verhandlungsverlauf entspricht und wesentliche Teile meiner Äußerungen und Anträge von Frau Hohl vorsätzlich und zu meinem Nachteil sowie zum Schutz von Frau Mayländer, Frau Roth usw. weggelassen wurden erschließt sich sicher jedem halbwegs intelligenten Bürger und Beamten schon allein durch eine Kausalitätsprüfung. Damit steht für mich fest, dass Frau Mayländer eine uneidliche Falschaussage getätigt hat (vielleicht sogar mit Vorsatz vor Gericht gelogen hat?) und Frau Hohl sie mit ihrer Verfahrensführung und Verfahrensprotokollierung vor Schaden schützt – zum großen psychischen und wirtschaftlichen Nachteil meiner Person. Landesbedienste, denen solche Taten vorgeworfen werden, können nicht mehr in solch herausragenden Positionen gehalten und dem Bürger zugemutet werden. Jedem Bürger, der solche Taten begeht, wird sicher ein gehöriges Maß an krimineller Energie unterstellt und ich frage mich, ob wir dieses nicht auch bei den genannten Beamten vermuten müssen? Ich bitte sie also noch einmal um die sofortige Suspendierung der beiden Damen, um weiteren Schaden vom Land BW abzuhalten und vor allem eine rechtsstaatliche Verwaltung zu garantieren – was mit diesen beiden Damen zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr möglich ist! In erwartung einer baldigen Antwort verbleibe ich, mit bestem Dank im Voraus Hans Joachim Thiemann

Bitte um Suspendierung der Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil und der Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 21.07.2022:

Sehr geehrter Herr Innenminister Strobl, 

unter Bezugnahme auf die vermeintliche uneidliche Falschaussage von Frau Mayländer und das vorsätzlich verkürzte und aus meiner Sicht damit zu Gunsten von Frau Mayländer manipulierte Protokoll der Verhandlung vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. in der Sache Land BW ./. Thiemann – 5 Cs 20 Js 15757/20 (2) vom 09.06.2022 beantrage ich die Suspendierung sowohl von Frau Hohl, als auch von Frau Mayländer von ihren Posten. Wenn sich die zugetragenen Zustände hier in Oberndorf a.N. in Bezug auf die erlebten Sachverhalte bestätigen, wovon durch Zeugen etc. auszugehen ist, sind diese Personen auf ihren Positionen nicht mehr haltbar. Es scheint hier in Oberndorf a.N. ein großes und massives Problem mit rechtswidrig arbeitenden Beamten zu geben und ich fordere Sie auf, sich persönlich um diese Sache zu kümmern. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung. Die Falschaussage von Frau Mayländer kann von vielen Zeugen bestätigt werden – genau so wie die Protokollmanipulation durch Frau Hohl zu meinen Ungunsten. Bitte teilen Sie mir mit, was Sie in der Sache, abgestimmt mit der Justizministerin, unternehmen werden? Herzlichen Dank 

Hans Joachim Thiemann   

Sehr geehrter Herr Innenminister Strobl, 

ich habe Strafantrag gegen die leitende Staatsanwältin Mayländer wegen ihrer uneidlichen Falschaussage (die Vereidigung wurde von der Richterin abgelehnt) in einem Strafrechtsprozess vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gestellt. Von dort wurde die Bearbeitung nun an die Staatsanwaltschaft Rottweil gegeben, deren Leiterin Frau Mayländer selbst ist. Selbst wenn dieses rechtlich möglich wäre kann eine solche Ermittlung durch die Täterin selber doch nicht im Interesse einer objektiv arbeitenden Behörde sein? Deshalb darf ich Sie bitten, die Ermittlungsarbeit wieder an eine andere Staatsanwaltschaft zu delegieren, so das zumindest der Schein einer objektiven staatsanwaltlichen Arbeit gewahrt werden kann. Ich erwarte eine umgehende Antwort in dieser Angelegenheit. Herzlichen Dank 

Hans Joachim Thiemann

Bitte um Zeugenaussage an die NRWZ – Mail vom 21.07.2022:

Sehr geehrte Frau Hertkorn, sehr geehrter Herr Arnegger, 

in der Verhandlung in der Strafsache Land BW ./. Thiemann war ein Redakteur der NRWZ anwesend. Ich kenne seinen Namen nicht und er mag mich auch nicht, weshalb ich auf eine Nachfrage verzichtet habe. Dieser Redakteur hat viele Seiten in der Verhandlung mitgeschrieben und davon nur wenige, im Wesentlichen gegen meine Person gerichtete Zeilen, veröffentlicht. Bitte teilen Sie mir mit, ob dieser Redakteur bereit ist als mein Zeuge den tatsächlichen Verlauf der Verhandlung anhand seiner Mitschrift nachzuweisen. Dass die NRWZ nicht zu meinen Gunsten berichtet ist uns sicher allen bewusst. Dass akzeptiere ich und zahle mit gleicher Münze zurück. Ich hoffe, dass akzeptiert die NRWZ. Wird die NRWZ aber die Gerechtigkeit unterstützen und die tatsächlichen Vorgänge in der Verhandlung bezeugen? Es geht hier um nicht weniger als die Lüge der leitenden Staatsanwältin im Zeugenstand und die vorsätzliche Protokollmanipulation durch die Richterin!!! Ich erwarte Ihre Antwort und bin sehr gespannt, wie sich Ihre Zeitung zu diesem Sachverhalt positioniert. Sonnige Grüße 

Hans Joachim Thiemann 

P.S. 

Weitere in der Verhandlung anwesende Zuhörer erhalten diese Mail cc.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, dass die Bearbeitung des Strafantrags gegen Staatsanwältin Mayländer von der Behörde von Staatsanwältin Mayländer selber übernommen wird – einfach nur vollständig gaga – Mail vom 20.07.2022:

Sehr geehrter Herr Thiemann,

Bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 11.07.2022 wird Folgendes mitgeteilt:

Die Ermittlungen wegen des Verdachts von Straftaten bzw. bei angezeigten Straftaten werden grundsätzlich von der örtlichen zuständigen Staatsanwaltschaft geführt.

Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich dabei nach den §§ 7 ff. StPO, wobei der Gerichtsstand des Tatortes nach § 7 StPO in der Praxis regelmäßig ausschlaggebend ist. Insoweit wird auch durch Nr. 2 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) bestimmt, dass die Ermittlungen grundsätzlich durch denjenigen Staatsanwalt geführt werden, in dessen Bezirk die angezeigte Straftat begangen worden ist.

Sie haben im vorliegenden Fall angezeigt, dass die Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil vor dem Amtsgericht Oberndorf eine Straftat in Form der falschen uneidlichen Aussage begangen haben soll. Tatort dieser angezeigten Straftat ist folglich Oberndorf, was zum Bezirk der Staatsanwaltschaft Rottweil gehört. Eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – für die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Straftat besteht hingegen nicht.

Wenngleich sich Ihre Anzeige gegen die Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil richtet, so ist diese Behörde nach den zuvor genannten gesetzlichen Regelungen im Ausgangspunkt dennoch örtlich zuständig. Folglich obliegt auch dieser Behörde die Prüfung, ob das Verfahren – unter Einbindung der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart – aufgrund möglicher Befangenheiten an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Gez.

Jungmann

Staatsanwalt

Auf Anordnung

Lisa Maisenbacher

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Strafantrag gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N., wegen Verleumdung – Mail vom 17.07.2022:

Frau Mayländer,
hiermit erhebe ich Strafantrag gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N., wegen Verleumdung.

Begründung:
Frau Hohl unterstellt mir vorsätzlich, ich hätte Sie, Frau Mayländer, einer sexuellen Beziehung mit Bürgermeister Acker bezichtigt.
Dieses ist nachweislich falsch.
Frau Hohl schreibt in ihrem Urteil vom 12.07.2022 „….Frage Mayländer versus Acker im Raum …..“ und „dass ich (Thiemann) so langsam an ein Verhältnis zwischen Herrn Acker und Frau Mayländer glauben müsste“.
Beide Textpassagen dokumentieren zweifelsfrei, auch für den durchschnittlich begabten Bürger, dass der Verfasser vielleicht fragt, ob die genannten Personen auch ein sexuelles Verhältnis haben, er aber trotz eindeutiger Hinweise zumindest auf eine Kenntnis der beiden untereinander, nicht davon ausgeht.
Die Worte „versus“ (nicht mit) und „glauben müsste“ nicht glaube oder glauben muss verdeutlichen selbst einem nur halbwegs intelligenten Leser, dass der Verfasser (noch) nicht an ein sexuelles Verhältnis glaubt oder auch nur davon ausgeht!
Für jeden halbwegs intelligenten Rhetoriker ist hier eindeutig heraus zu lesen, dass der Verfasser zwar diese von Frau Hohl unterstellte Konstellation zwischen Acker und Mayländer vielleicht mal im Umfeld gehört oder dieses anderweitig aufgenommen hat, dieses aber nicht zu seiner eigenen Meinung gemacht hat.
Dass dem Durschnittsbürger von Frau Hohl anscheinend nicht viel zugetraut wird, was die deutsche Sprache und dem Verständnis hierfür anbetrifft ist, ist bedauerlich, kann ihre Verleumdung aber nicht rechtfertigen. 
Ich empfehle Ihnen dringend, im Zuge Ihrer Ermittlungen einen Experten für die deutsche Sprache zu beauftragen, die streitgegenständlichen Zeilen bezüglich ihrer Aussagen zu untersuchen. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie oder Frau Hohl auch diese Expertise abdecken können?
Zwischenzeitlich hat sich in der öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. mit Urteil vom 12.007.2022 sogar heraus gestellt, dass Frau Mayländer nach meiner und der Ansicht vieler Zuhörer in Bezug auf Bürgermeister Acker eine uneidliche Falschaussage getätigt hat.
Der Strafantrag hierzu wegen Prozessbetrugs liegt Ihnen vor.
Werden die oben genannten Textpassagen zudem zum Beispiel in`s Verhältnis zu Aussagen von Christian Ehring von extra3, eine Realsatire wie mein blog (www.der-zeigefinger.de) in Bezug auf die Verteidigungsministerin (Dumm, blind, überfordert) oder den Kanzler Scholz (Zauderkanzler – überfordert usw.) gesetzt ist weiter gehend ersichtlich, dass Frau Hohl in der Verhandlung und im Urteil, welches öffentlich ist, mit Kanonen auf Tauben geschossen hat.
Das Urteil ist in der Revision. Nichts desto trotz ist die Verleumdung von Frau Hohl gegenüber Herrn Thiemann für den Adressaten Thiemann unerträglich und strafrechtlich durch die Strafverfolgungsbehörde umgehend zu verfolgen.
Weiterer Vortrag erfolgt – spätestens nach der Berufung.
Bitte senden Sie mir umgehend das Aktenzeichen.

Hans Joachim Thiemann

Strafantrag gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N., wegen Beleidigung und Amtsmissbrauch – Mail vom 17.07.2022:

Sehr geehrte Frau Mayländer,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafantrag gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.,N. wegen Beleidigung und Amtsmissbrauch.

Begründung:
Frau Hohl hat einen jungen Angeklagten während einer öffentlichen Verhandlung als Richterin mit den Worten, wenn er nicht den Arsch hoch bekommt usw., beleidigt – Beweis/Zeugen – Redakteure der NRWZ Rottweil – der Artikel wurde möglicherweise zum Schutz von Frau Hohl bereits von der Webseite genommen?
Nach meinen Verständnis, und darauf kommt es nach den Wertvorstellungen der Richterin Hohl selber an (Verständnis der Allgemeinheit), ist die Bezeichnung „Arsch“ ein schlimmeres Schimpfwort z.B. als „dicker Hintern“ und ich schäme mich für diese Richterin, die anscheinend Kraft ihres Amtes mit zweierlei Maß misst?
Du Arsch oder Arschloch wird als abwertende Bezeichnung für einen Menschen verwendet. Wenn diese Bezeichnung Arsch nun in anderer Art und weise, statt Hintern, angewendet wird ist eine Beleidigung nach den Maßstäben von Richterin Hohl zweifelsfrei vorliegend.
Ihre guten Absichten, den Angeklagten zum Nachdenken, zu positiver Aktivität anzuregen und dieses mit drastischen Worten schlägt nach Ihrem eigenen Urteil 5 Cs 20 Js 15757/20, hinzuverbunden 10 Ds 15 Js 5166/20, 5 DS 15 Js 889/21 und 5 Ds 15 Js 13152/21 nicht durch, denn die gewollte Aufforderung hätte Richterin Hohl auch mit nicht beleidigenden Worten wie „den Hintern oder dicken oder faulen Hintern“ – ach nein, das ist ja nach ihrer eigenen Bewertung auch schon eine Beleidigung – z. B. mit den Worten, der Angeklagte müsse etwas zum Positiven in seinem Leben verändern, sich anstrengen usw. übermitteln können.
Beleidigung ist, wie mir mitgeteilt wurde, ein Antragsdelikt.
Der Strafantrag liegt nun vor und es kommt auch nicht darauf an, ob sich der Beleidigte selber beleidigt fühlt (er hat vermutlich viel zu viel Angst, dieses zuzugeben), sondern um das Allgemeinverständnis eines durchschnittlich intelligenten Bürgers – und dieser wird ob solcher Worte einer Richterin ganz sicher von einer Beleidigung ausgehen – oder hat nur Frau Hohl die Deutung des Verständnisses des Durchschnittsbürgers für sich gepachtet?
Das Richterin Hohl einen Angeklagten auch noch in Ihrer Funktion als Richterin in einer öffentlichen Verhandlung beleidigt erfüllt meiner Meinung auch den Tatbestand des Amtsmissbrauchs, denn Frau Hohl hat hier im Schutze ihres Amtes einen jungen Mann beleidigt, in dem Wissen, dass ihr scheinbar in Bezug auf diese Beleidigung nichts passieren kann.
Gerne stehe ich als Zeuge für ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht gegen Frau Hohl zur Verfügung und selbstverständlich für alle weiteren Fragen.
Ansonsten bitte ich um Mitteilung des Verfahrensstandes zu meinem Strafantrag gegen Staatsanwältin Mayländer wegen nachweislicher uneidlicher Falschaussage und Erläuterung wie es sein kann, dass die Täterin als Behördenleiterin scheinbar ihre eigene Straftat untersuchen und bewerten darf – das würde ich bei meinen eigenen Angelegenheiten auch gerne tun dürfen!!!
Ebenfalls bitte ich um Mitteilung zu den Aktenzeichen zu meinem Strafantrag auf der Grundlage und Werte des o.g. hohl`schen Urteils gegen Innenminister Strobl und zu den Sachständen zu den eingestellten Ermittlungen in Sachen Beleidigung meiner Person durch BM Acker / Schwarzwälder Bote (Terroristen etc.).

Hans Joachim Thiemann

Frau Hohl, Frau Mayländer,

sie haben mit ihrer Klage und ihrem Urteil in der Sache Land BW ./. Thiemann nun die Büchse der Pandora geöffnet und ich schaffe mir Referenzurteile, an denen ich ihre Entscheidungen zukünftig messen werde.

Ich hoffe sehr, dass die weiterführenden Gerichte ihre Bewertungen zu den Themen Beleidigung und Verleumdung wieder in einen allgemein verständlichen Rahmen bringen wird, denn es wäre sehr schade, wenn unsere angebliche Demokratie, Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit in dem von ihnen scheinbar gewünschten Maße beschnitten würden.
Extra3, nuhr und die heute-show würden mir fehlen, denn ich habe sehr über die Aussagen zu Lamprecht und Scholz lachen müssen – weil diese eben so stimmig und nachvollziehbar genau auf diese Personen mit ihren „Gebrechen“ bezogen sind.
Was bringt also die Zukunft – vielleicht viel Ärger für Mayländer und Hohl – ich wünsche es ihnen im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit.
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Was würden Sie, Frau Hohl und Frau Mayländer, sagen, wenn in der heute-show mit ihrem Namen gespielt würde – Klage, hohe Geldstrafen?
Mir würden ad hoc verschiedene satirische Situationen und Aussagen sofort einfallen .

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Acker, Stadt Oberndorf a.N., vom 30.06.2022:

Sehr geehrte Frau Roth, sehr geehrter Herr Landrat Michel,

hiermit erstatte ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Hermann Acker wegen vorsätzlichem Betrug des Oberndorfer Gemeinderats im Bebauungsplanverfahren „Neckartalaue-7. Änderung“.
Begründung:
Die Begründung ist hinreichend dargelegt.
Die Tat wurde bereits von Stadtbaumeister Lübke zugegeben.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde in der Sache wurde von Bürgermeister Acker, als Mittäter, abgewiesen.
Ich erwarte eine zeitnahe Untersuchung der Angelegenheit und Mitteilung über das Ergebnis.
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

Strafantrag Mayländer – Schreiben an Innenminister Strobl – nicht den Polizeibeamten Strobel (s.u.) – Mail vom 30.06.2022:

Sehr geehrter Herr Innenminister Strobl,

Ihnen untersteht als höchstem Beamten des Landes die Strafverfolgungsbehörde, die im Einzelfall auch gegen die eigenen Beamten ermitteln sollte, so denn diese sich etwas zu schulden kommen lassen – so mein ganz eigenes Verständnis der Aufgaben der Staatsanwaltschaften.

Die leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frau Mayländer, hat nach meinem Verständnis und meinen Beweisen im Gerichtsprozess vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. am 09.06.2022 nachweislich als Zeugin gelogen. Zwar wurde die von mir beantragte Untereidstellung von Frau Mayländer vom Gericht, zum Schutz dieser Kollegin, abgelehnt, es ändert aber nichts an der bereits getätigten Lüge, die ich als Prozessbetrug gem. Strafgesetzbuch bewerte.

Nun habe ich bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe in der Sache Strafantrag gestellt und was passiert – die Staatsanwaltschaft Karlsruhe legt die Ermittlungen und Entscheidungen in die Hände der Täterin Mayländer, der Chefin der Staatsanwaltschaft Rottweil.
Ich bin es inzwischen im Rahmen von Dienstaufsichtsbeschwerden gewöhnt, dass solche Dinge in den eigenen Kreisen abgewiesen werden, dass gelogen wird dass sich die Balken biegen, dass ….. – dass aber ein Strafantrag von der beschuldigten Täterin bearbeitet werden soll ist für mich absolut unverständlich und nicht akzeptabel.
Bitte erläutern Sie mir in der gebotenen Kürze, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welcher Einflussnahme (Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften) eine solche unfassbare Aktion in einem angebliches Rechtsstaat möglich ist bzw. wer genau diesen begründeten und zeugenbestätigten Strafantrag nun bearbeitet?
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Erläuterungen, da ich ein wenig Recht studiert habe und meine, mich ein bisschen mit dem Recht auszukennen – natürlich nur mit meinem Rechtsverständnis – nicht dem eigenartigen Rechtsverständnis vieler Systembeamten.
Sonnige Grüße und schützen Sie sich gut vor der Strafverfolgung in eigener Sache – Sie haben ja die Macht und den Einfluss ungeschoren davon zu kommen?
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizeibeamten Strobel und Wundke – Mail vom 29.06.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten Strobel und Wundke wegen unverhältnismäßigem Einsatz, Einschüchterung, Drohung, Falschaussage etc..
Begründung:
Heute vor ich gegen 11:00 Uhr von Oberndorf a.N. zu meiner Tochte nach Blumberg.
Ich habe mir vor wenigen Tagen ein neues Auto gekauft (Tahoe) und das vordere Nummernschild noch provisorisch an die Stoßstange geklebt, da keine Aufnahme vorhanden war.
Da ich für meine Tochter noch etwas am Hegelberg in Oberndorf a.N abholen musste fuhr ich schlechte Straßen durch den Wald. Dabei ist mir das vordere Nummernschild abgefallen und ich habe es auf dem Rückweg auf der Straße liegend gefunden.
Dass Nummernschild habe ich dann vorne senkrecht hinter die Windschutzscheibe gestellt, damit es gut sichtbar ist.
Ab dem Kreisverkehr vor Blumberg wurde ich dann von zwei Polizeibeamten verfolgt.
Ich hielt bei meiner Tochter an, nahm das Nummernschild vom Armaturenbrett, stieg aus und zeigte es sofort mit der vorgenannten Erklärung den Beamten.
Herr Strobel fing sofort an mein Auto zu untersuchen – nach Kleberückständen, nach was weiß ich nicht. Er hielt mir vor, dass ich ohne Nummernschild fahren würde und somit nicht geblitzt werden könnte.
Ich sagte ihm, dass ich nur Blitzerfotos kenne, auf denen sehr deutlich sogar der Fahrer zu erkennen ist – also auch mein auf dem Armaturenbrett stehendes Kennzeichen.
Die Vorhaltung von Herrn Strobel war somit falsch und zwar vorsätzlich (s.a. unten).
Daraufhin verlangte Herr Strobel Führerschein und Fahrzeugschein, danach Verbandskasten, Warnweste und Dreieck.
Da ich diese Machdemonstration der Beamten nicht weiter erdulden wollte fragte ich nach dem Gesamtpreis für meine ungeheuerlichen Verfehlungen, inkl. Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, um durch Bezahlung dieser bösen Machtdemonstration zu entgehen.
Herr Strobel gab mir keine Antwort und trotz vielfacher weiterer Anfrage teilte er mir die Strafen für meine Vergehen nicht mit.
Ich trug vor, dass ich nicht genau wisse, wo sich die Sachen im Fahrzeug befinden, denn ich habe es erst neu erworben – s.o..
Darauf hin schrieb Herr Strobel den Mängelbericht (s. Anlage), dessen Annahme ich bis zur Fragebeantwortung verweigerte. So dann steckte Herr Strobel den Bericht an`s Auto und erklärte ihn für ordnungsgemäß zugestellt.
Zwischenzeitlich hatte ich die Warnweste und den Verbandskasten gefunden. Es stellte sich heraus, dass der Verbandkasten seit 12/2021, also nicht einmal einem Jahr, abgelaufen war. Der Inhalt war also voll funktionsfähig.
Trotzdem teilte mir Frau Wundke mit, dass aufgrund des äußeren Zustands (der Verbandskasten war ungeöffnet und sogar noch in der Plastikfolie eingeschweißt) und öliger Substanz auf dem Plastik nicht mehr verwendet werden könnte/durfte – eine eindeutige Falschaussage – vielleicht weil sie sich ihre manikürten Fingerchen schmutzig gemacht hat – ich weiß es nicht! Der nagelneue Verbandskasten hätte im Ernstfall unzweifelhaft Leben gerettet!!!
Das Auffinden der Warnweste wurde von Herrn Strobel auf dem Mängelbericht nicht vermerkt!
Während der ganzen Angelegenheit forderte Herr Strobel mich einmal auf, einen Abstand von mind. 2,5 Metern zu ihm einzuhalten, dann wieder an ihn heran zu treten, damit ich sein Geschreibsel lesen solle, da er nicht meine Sekretärin sei. 
Ich konnte also wirklich nicht erkennen, wie ich mich gegenüber Strobel verhalten musste, um seinen Aggressionen zu entgehen.
Als ich den Bericht unterschreiben wollte verwehrte mir Herr Strobel seinen Stift und ich musste an`s eigene Auto laufen und einen eigenen Stift holen.
Frau Wundke erklärte mir die Sache mit Corona – wobei keiner der beiden Beamten eine Maske trug, so dass ich diesen Einwand hätte gelten lassen können.
Ich habe auf der Rückfahrt umgehend einen neuen Verbandskasten und ein Warndreieck (ich bin zu faul zum suchen) gekauft und bin dann zum Polizeirevier Oberndorf a.N. zur Vorführung gefahren.
Der dortige Beamte sagte zu mir nach Kenntnis der Klebebandbefestigung für die Rückfahrt, warum ich nicht das Kennzeichen in`s Auto, natürlich gut sichtbar, gelegt habe, denn ich hätte es verlieren können – genau das hat mir den gesamten Schlamassel mit Strobel und Wundke eingebracht – er hat mir den Tag gerettet und gezeigt, dass es auch ordentliche Beamte mit Sozialkompetenz und einer bürgerfreundlichen Einstellung gibt – und nicht nur „machtstrotzende“ Strobels und Wundkes.
Zudem hat mir Strobel auf meine Frage nach seinem Namen lapidar mitgeteilt, dass er Innenminister Strobl sei nur mit „el“.
Da ich hörgeschädigt und auf dem linken Ohr taub bin konnte ich seine „blöde“ und in dieser angespannten Situation völlig unpassende Antwort auf eine einfache Frage nicht verstehen, was wiederum durch weitere Nachfragen meinerseits zur weiteren Eskalation beigetragen hat.
Manchmal, wenn ich lese, dass Polizeibeamte zu Schaden gekommen sind hoffe ich, dass es die Richtigen erwischt hat und die Welt wieder ein bisschen besser geworden ist.
Übrigens wollte Herr Strobel mir, wie andere vor ihm auch schon, Gewalttätigkeit unterstellen. Er konnte ja nicht wissen, dass dieses scheinbar immer und immer wieder, wenn solche Beamte mit ihrer grauenvollen Rhetorik und nicht vorhandenen Sprachgewandtheit nicht weiter wissen, verwendet wird und in meinen Fall aber nun inzwischen wirklich nicht mehr greifen kann – ich bin sozusagen gutachterlich geprüfter Pazifist!!!
Der von Strobel geschriebene Bericht entspricht zudem, zumindest was ich lesen konnte (er verweigerte das Vorlesen seiner Klaue) nicht im Wortlaut meinen Angaben, aber eine Richtigstellungsforderung meinerseits hätte einer Eskalation weitere Nahrung gegeben. Ich habe darauf verzichtet und nur noch versucht, aus dieser bösen Nummer rauszukommen.
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde wird keinen Erfolg haben, dass weiß ich bereits aus der Erfahrung dutzender Beschwerden. Jedoch erwarte ich, dass diese Beschwerde nicht vernichtet, sondern in die Personalakte der beiden Beamten aufgenommen wird.
In Erwartung ihrer Ausführung, dass die beiden Beamten nur ihren Dienst gemacht haben verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen

Hans Joachim Thiemann
P.S.
Der vom Polizeirevier Oberndorf a.N. abgezeichnete Mängelbericht geht noch heute an`s Landratsamt Rottweil raus.

Strafantrag gegen Mayländer – Aktenzeichen 10 Js 7453/22 – Mail vom 25.06.2022:

Moin,
heute kam die Bestätigung der Staatsanwaltschaft Rottweil, dass der Strafantrag gegen die Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frau Mayländer, wegen uneidlicher Falschaussage (aufgrund des Schutzes durch Richterin Hohl nicht eidliche Falschaussage wegen Verweigerung der Untereidstellung) von der Staatsanwaltschaft Rottweil, bearbeitet wird.
Das Aktenzeichen ist: 10 Js 7453/22
Was für eine Bananenrepublik erleben wir, in der die Beschuldigten sich selber freisprechen dürfen oder dieses durch ihre abhängig beschäftigten Untergebenen erreichen dürfen?
Nachdem ich Frau Mayländer und ihre gemeine Art mir gegenüber kennen gelernt habe vermute ich, dass der/die ein oder andere Mitarbeiter-in sich bzgl. dieses Strafantrags in`s Fäustchen lacht und im Geheimen hofft, dass diese Frau mal ordentlich zur Rechenschaft gezogen wird.
Führungsfähigkeit und Sozialkompetenz sind nicht jeder Führungskraft gegeben. Diejenigen ohne diese Softskills überdecken ihr fehlendes Talent gerne mit Kontrolle, Bösartigkeit, Gemeinheit, Strenge usw. – schaut nur in die Oberndorfer Stadtverwaltung.
Inwieweit dieses auch für Frau Mayländer gilt müssen andere entscheiden – ich kenne sie zu wenig und habe auch null Interesse, diese Dame näher kennen zu lernen, denn in meinem Bekanntenkreis gibt es Personen mit einem derartigen Charakter, wie Frau Mayländer, nicht.
Schönes Wochenende
Hansjo

Strafantrag gegen Mayländer – Unfassbar – Mail vom 23.06.2022:

Hallo Leute,
so eben wurde mir mitgeteilt, dass meine, extra bei einer anderen Staatsanwaltschaft eingereichte Klage gegen die Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil (s. u. und Anlage) von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe an eben diese Staatsanwaltschaft Rottweil weiter geleitet wurde.
Eine Krähe möchte der anderen Krähe vermutlich kein Auge aushacken und deshalb darf die erste Krähe selber gegen sich ermitteln – das wird wohl schlimm für mich enden – nicht für Mayländer?
Jetzt wird mir nach den Befürchtungen von Freunden die nächste Hausdurchsuchung, Festnahme, Verbringung in`s Abseits oder Jenseits bevorstehen.
Mal abwarten, ob Mayländer die Ermittlungseinstellung auch noch selber unterzeichnet – das wäre als Machdemonstration mir gegenüber sicher eine tolle Sache für die Staatsanwaltschaft Rottweil.
Was für Abgründe tun sich auf, wenn man dem Regime zu nahe kommt!?
Ich berichte weiter wie die Selbstheilungskräfte des Systems in Sachen Mayländer und Strobl arbeiten und wirken.
Hansjo
P.S.
Darf ich jetzt selber über meine Strafanträge gegen Strobl und Mayländer entscheiden?

Strafantrag gegen Innenminister Strobl bei der Staatsanwaltschaft Rottweil – Frau Mayländer – Mail vom 23.06.2022:

Sehr geehrte Frau Mayländer,
hiermit erhebe ich Strafantrag gegen Innenminister Strobl wegen der rechtswidrigen Weitergabe und ggfls. Veröffentlichung von Unterlagen.

Begründung:
Herr Innenminister Strobl hat, vermutlich inzwischen unstrittig, rechtswidrig Unterlagen weiter gegeben.
Dieses ist, wie ich durch Ihre Klage gegen meine Person erfahren musste, rechtswidrig.
Im Gegensatz zu meiner Person, die nichts von dem eigenen Unrecht wusste, muss davon ausgegangen werden, dass Herr Strobl den rechtswidrigen Sachverhalt genau kannte und entsprechend bewusst und vorsätzlich in der Sache gehandelt hat.
Ich beantrage, entsprechend der Vorgehensweise bei mir, umgehend den Computer und die Festplatten, Handys etc. von Herrn Strobl zu beschlagnahmen und eine Hausdurchsuchung bei im privat und in seinem Ministerium durch zu führen.
Das potentielle Vergehen von Strobl passt sehr gut in die heutige Zeit, da die Staatsanwaltschaft Rottweil mit Unterstützung des Amtsgerichts Rottweil gerade vor Kurzem eine weit weniger interessante, mit weniger Schaden verbundene und unbewusste Weitergabe von Unterlagen mit hohen Geldstrafen für den Täter, mich, geahndet hat.
Es liegt entsprechend ein sehr hohes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor, welches mit diesem Strafantrag zusätzlich zum Ausdruck gebracht wird.
Ich bin nun sehr gespannt, ob die Staatsanwaltschaft Rottweil mit gleichen Maßstäben und gleichem Elan gegen Herrn Strobl und mit Unterstützung durch das Amtsgericht Oberndorf a.N., Frau Hohl, vorgeht wie gegen meine Person oder ob die eine Hälfte der staatsanwaltlichen „Horden“ gegen mich aktiviert und die andere Hälfte zum Schutz ihres Dienstherren abkommandiert werden?
Frau Hohl freut sich in ihrer jungen Karriere sicher auf einen Prozess gegen den Innenminister Strobl und sie kann ja inzwischen bereits auf eigene Erfahrungen und ihr nach Außen gezeigtes Rechtsverständnis in der Sache verweisen.
Ich erwarte die gleiche Handhabung der Angelegenheit wie in meinem Fall, die umgehende Vornahme der Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen und einen zeitnahen Prozess vor einem zuständigen Gericht – über die Maßen gerne in Oberndorf a.N. – aber die Höhe der Strafzahlung des Herrn Strobl wird diese Zuständigkeit vermutlich nicht zulassen – > 5.000 €.
Freuen tue ich mich schon auf die Verkündung des Strafmaßes, welches durch das horrende Einkommen von Strobl und der potentiell vorsätzlichen rechtswidrigen Handlung um ein Vielfaches höher liegen muss als in meinem Fall – Frau Hohl, fangen sie schon mal an zu rechnen – falls sie dürfen!
Ich hoffe, Herr Strobl läuft nicht gleich heulend und um Hilfe ersuchend zu seinem Spezi Kretschmann – er hat doch selber die Macht, solche Sachen an sich abperlen zu lassen – a la „Teflon-Strobl“.
Sie dürfen ihm gerne mitteilen, dass er mich anschreiben kann. Im Gegensatz zu meinen Hilfeersuchen an ihn werde ich seine Anfrage gerne beantworten!!!
Ich erwarte Ihre Ermittlungseinstellung bzw. die Weitergabe dieses Strafantrags an die zuständige Staatsanwaltschaft – falls Sie ein „zu kleines und in Ungnade gefallenes Licht“ in den Reihen der Staatsanwaltschaft sind?
Herzlichen Dank, sonnige Grüße und gute Jagd auf die großen Tiere!

Hans Joachim Thiemann

P.S.
NRWZ – ist es nicht interessant für ihre Leser, dass ich Strafanträge und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Strobl, Hohl und Mayländer eingereicht habe – Interesse an unserem „korrupten“ Staat bzw. der selbst von Beamten ungestraft kolportierten „Bananenrepublik Deutschland“ ist doch unwidersprochen vorhanden – also informieren sie ihre Leser objektiv – falls das nicht zu viel verlangt ist!

Dieses ist auch ein Leserbrief für den Baden-Württembergteil ihrer Zeitung mit der Bitte um Veröffentlichung!!!

Mayländer, Staatsanwaltschaft Rottweil – weiterer Vortrag Beleidigung und Verleumdung – Mail vom 16.06.2022:

Sehr geehrte Frau Mayländer,
nachdem das Oberndorfer Amtsgericht am 09.06.2022 festgestellt hat, dass nicht die eigentliche Tat, sondern das Verständnis beim Adressaten für eine Verleumdung und Beleidigung ausschlaggebend ist bitte ich Sie um Prüfung meiner vielen Strafanträge wegen Beleidigung – z.B. wurde mir etwa ein Brief von einem Mitarbeiter der Stadt Oberndorf a.N. in der Öffentlichkeit in den Ausschnitt gesteckt, was Ihre Behörde als „nicht angemessen“ und ich als klare Beleidigung aufgenommen habe, Beleidigungen von Stadträten wie Irrer, Arschloch wurden nicht verfolgt, wie bereits mitgeteilt Annäherungen meiner Person durch Acker und den Schwabo an Psychopaten sogar vom Polizeirevier Oberndorf a.N. unterstützt.
Solche Entscheidungen Ihrer Behörde haben vor dem Hintergrund des Urteils des Amtsgerichts Oberndorf a.N. nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun und zeigen nach Meinung meiner Bekannten und Verhandlungsteilnehmer eine massiv parteiische Strafverfolgung in Ihrer Behörde in Rottweil zu meinen Lasten, die Grundlage meiner Frage nach dem Verhältnis zwischen Ihnen und Herrn Bürgermeister Acker war, den Sie z.B. auch trotz nachgewiesener Verstöße gegen den Datenschutz von Schuld und Strafe freigesprochen haben, weil „kein Schaden entstanden ist“.
Bei mir spielt es dagegen keine Rolle, ob durch die Veröffentlichung von nichtssagenden Unterlagen (einzelnen Seiten) kein Schaden entstanden ist – ich werde zu je 10 Tagessätzen Strafe pro Seite verurteilt.
Nachdem ich erfahren habe, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil dem Gericht sehr deutlich den Pflichtverteidiger und den Gutachter an`s Herz gelegt und die Nichtladung meiner Zeugen verlangt hat sei mir die Frage erlaubt, in welchem Verhältnis Sie zur Richterin Hohl stehen – gemeinsame Arbeit, Treffen auf Veranstaltungen, mütterliche Freundin etc.?
Ich hoffe diese Frage dieses Mal so formuliert zu haben, dass Sie mir nicht gleich wieder unterstellen, dass ich Ihnen ein sexuelles Verhältnis mit Richterin Hohl andichten würde!
Bitte bereiten Sie sich auf die Berufung in der Sache vor dem Landgericht Rottweil vor, so dass Sie nicht wieder mit von meinem Umfeld als lächerlich bezeichneten Falschaussagen und monumentalem Nichtwissen glänzen müssen – Sie werden unter Eid gestellt – hoffe ich nach den Erkenntnissen Ihrer „Galavorstellung“ am 09.06.2022 im Amtsgericht Oberndorf a.N. – was Ihr Erinnerungsvermögen unter Umständen gegen Null verringern könnte?
Ich hoffe, im Landgericht Rottweil helfen Ihnen auch hilflose Blicke zum Richter nicht zur Antwortverweigerung!!!
Bitte prüfen Sie also vor dem genannten Hintergrund die Ermittlungseinstellungen zu meinen Strafanträgen, inwieweit Sie mit dem Urteil des Amtsgerichts Oberndorf a.N. vom 09.06.2022 vereinbar sind.
Danke, sonnige Grüße und schönes Wochenende
Hans Joachim Thiemann

P.S.
Sollte sich der geäußerte Verdacht der uneidlichen Falschaussage Ihrerseits bestätigen hoffe ich sehr, dass auch Sie, die Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil, sich demnächst einer psychiatrisch-forensischen Begutachtung zu Ihrer Schuldfähigkeit und Ihrem Rechtsverständnis durch Dr. Schulte, einen nicht käuflichen oder beeinflussbaren Psychiater, unterziehen müssen!!! Ich befürworte diese Begutachtung uneingeschränkt!!!
Es wäre ein Meilenstein in der Aufarbeitung des Rottweiler Behördensumpfs. Gehen Sie doch mit Bürgermeister Acker gemeinsam zur Begutachtung – bei ihm ist diese genauso notwendig wie bei Ihnen – natürlich aus meiner bescheidenen Sicht!

Strafantrag und Dienstaufsichtsbeschwerde Polizeibeamten Rieger – Sachstandsnachfrage – mail vom 16.06.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach wie vor warte ich auf eine rechtsstaatliche Bewertung von Polizei und Generalstaatsanwaltschaft zur sicher unzweifelhaft rechtswidrigen Vernehmung meiner Person im Polizeirevier Oberndorf a.N..
Inzwischen habe ich, gerichtsverfügt, eine psychiatrisch-forensische Exploration über mich ergehen lassen müssen, die meine tadellose Psyche und meine Schuldfähigkeit zweifelsfrei unter Beweis gestellt hat.
Wie sieht es mit der Schuldfähigkeit der an dieser rechtswidrigen Tat beteiligten Beamten und vor allem der Schuldfähigkeit der diese Tat beurteilenden Beamten aus?
Ist bei solchen Beamten überhaupt Schuldfähigkeit ein Thema oder werden diese Leute ohne diese Fähigkeit für den Dienst am System rekrutiert?
Das würde auch erklären, warum ich mich einer solchen Begutachtung unterziehen musste, während alle meine Anträge auf gleiche Untersuchung von Beamten von einer Beamtin (Richterin Hohl) abgewiesen wurden.
Die Abweisung macht dann Sinn, wenn bei den Beamten schon von Amts wegen kein Schuldverständnis vorhanden ist – obwohl – mein hervorragendes Schuldverständnis war dem Gutachter auch ohne Exploration sofort klar, das Gutachten vollständig unbegründet und er musste es trotzdem durchführen.
Also sollte doch eine solche Untersuchung auch bei Beamten angeraten sein, um diese zumindest ein Jahr das Damoklesschwert einer solchen Untersuchung spüren zu lassen.
Ich bitte also zeitnah um Mitteilung, wie der Stand bei der strafrechtlichen und der dienstrechtlichen Aufarbeitung und Strafverfolgung dieser rechtswidrigen Tat im Polizeirevier Oberndorf a.N. ist.
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

Bericht im Schwarzwälder Boten – Strafanträge gegen Bürgermeister Acker und den Schwarzwälder Boten wegen Verleumdung und Beleidigung – Mail vom 13.06.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Mayländer,
anbei der streitgegenständliche Artikel im Schwarzwälder Boten, der die Äußerungen von Bürgermeister Acker gezielt gegen meine Person wieder gibt:

Oberndorf a. N.: Stellen Sitzungen eine Gefahr dar? – Oberndorf & Umgebung – Schwarzwälder Bote (schwarzwaelder-bote.de)


Inzwischen hat sich heraus gestellt, dass es doch einen zweiten „Rettungsweg“ aus dem Sitzungssaal der Stadt Oberndorf a.N. gibt, der im Falle einer Gefahr auch nutzbar ist. Diesen „Rettungsweg“ hat Acker im Zuge seiner Deskreditierung meiner Person schlicht vergessen – Politiker vergessen ja und lügen nicht – wie wir seit Welke wissen.
Inzwischen tagt der Gemeinderat, ohne neuen Rettungsweg, wieder im Sitzungssaal der Stadt Oberndorf a.N..
Die von Acker beim damaligen Leiter des Polizeireviers Oberndorf a.N. in Auftrag gegebene Gefährdungsbewertung zu meiner Person wurde erstellt und liegt mir vor – es gibt keine Gefahr durch meine Person, wie dieses nun auch durch das psychiatrisch-forensische Gutachten von Dr. Schulte im Rahmen des Prozesses Land BW ./. Thiemann festgestellt und fachlich belegt wurde. Herr Dr. Schulte ist eine gerichtsanerkannte Koryphäe mit Jahrzehnte langer Berufs- und Gutachtenerfahrung in Bezug auf solche Begutachtungen.
Das Gefährdungsgutachten über meine Person wird bis heute vom Polizeirevier Oberndorf a.N. wegen des falschen Ergebnisses zurück gehalten, damit meine Diskreditierung in Sachen Psychopath und meine potentielle Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bis heute wirkt – es ist einfach nur unerträglich für mich, gemein, zutiefst böse und von der Staatsanwaltschaft Rottweil als tatsächlicher Fakt umfassend geschützt!!!
Frau Mayländer, Sie sind mitverantwortlich für die unfassbare Diskreditierung meiner Person, die Nichtverfolgung der Täter Acker und Schwabo und ich hoffe, dass Sie nach Ihrer miserablen Vorstellung im Gerichtssaal des Amtsgerichts Oberndorf a.N. am 09.06.2022 jetzt ordentlich in der Sache gegen Acker und den Schwabo wegen Verleumdung und Beleidigung ermitteln!!!
Falls sich Beamte schon wegen normaler Fragen oder der Mitteilung, z.B. dass sie eine Witzfigur werden könnten (nicht eine Witzfigur sind!) beleidigt fühlen und solche von den Gerichten bestätigte „Beleidigungen“ mit 250 € Strafe belegt werden halte ich ein Strafmaß von mind. 5.000 € für Bürgermeister Acker und noch weit mehr für den Schwarzwälder Boten für dringend erforderlich, oder wie ist Ihr Verhältnis zum Schwarzwälder Boten und dessen Berichterstattung – diese Frage ist keine Beleidigung und falls doch ein Armutszeugnis für unsere Justiz am Ende!!!
Noch ist es selbst für Sie nicht zu spät, der Gerechtigkeit entsprechend, ohne Weisung, die Sache zu verfolgen und vor Gericht zu bringen.
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Stellen Sie sich nur einmal vor, ich hätte statt nach Ihrem Verhältnis zu Bürgermeister Acker zu fragen Sie in einem solchen Zusammenhang genannt – ich würde für Jahre nach Ihrer Klage einfahren – vermute ich!!!
Sollten Sie diese Mail persönlich unterschrieben benötigen, um den streitgegenständlichen Artikel überhaupt zu lesen, bitte ich um Mitteilung, denn ich möchte mit dieser mail CO2 sparen und keinen Brief senden müssen.

Strafanträge gegen Bürgermeister Acker und den Schwarzwälder Boten wegen Verleumdung und Beleidigung – Mail vom 12.06.2022:

Sehr geehrte Frau Mayländer, sehr geehrte Damen und Herren,
vor einiger Zeit habe ich Strafantrag gegen Bürgermeister Acker und den Schwarzwälder Boten gestellt, da diese mich öffentlich in die Nähe von um sich schießenden Terroristen und Bomben werfenden Psychopaten gebracht haben. Sollte Richterin Hohl die Sache bewerten wurde ich vermutlich sogar von Acker und dem Schwabo mit solchen Verbrechern gleich gestellt!
Wie ich in der Verhandlung des Amtsgericht Oberndorf a.N. im Zuge der Urteilsverkündung von Frau Hohl erfahren habe kommt es nicht auf die tatsächliche Formulierung einer Beleidigung an, sondern darauf, dass sich die Person, an die die Beleidigung/Verleumdung adressiert ist, auch tatsächlich beleidigt und verleumdet fühlt.
Ich kenne niemanden, der die damaligen Äußerungen von Bürgermeister Acker und den Hinweis des Schwarzwälder Boten, an wen diese Ackerbeleidigungen und -verleumdungen adressiert waren, der nicht mit mir einer Meinung ist, dass mich hier Bürgermeister Acker, wenn auch im gesagten Wort verklausuliert, beleidigen und verleumden wollte.
Sogar der ehemalige Revierleiter des Polizeireviers, EPHK Effenberger, hat in einem mir vorliegenden Schreiben mitgeteilt, dass die Ausführungen von Bürgermeister Acker und dem Schwarzwälder Boten unzweifelhaft gegen meine Person gerichtet waren.
Mein damaliger Strafantrag gegen Bürgermeister Acker und den Schwarzwälder Boten wurden von Ihrer Behörde ohne große Ermittlungen, geschweige denn einer Klage der Staatsanwaltschaft Rottweil vor dem Amtsgericht Rottweil gegen Acker oder den Schwabo wegen Beleidigung und Verleumdung umgehend eingestellt.
Ich habe ihnen damals mitgeteilt, dass ich mich auf das Schändlichste durch Acker`s Ausführungen beleidigt, verleumdet und gesellschaftlich diskreditiert gefühlt habe.
Warum haben Sie diese Ermittlungen eingestellt. Eine Klage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. wäre vor dem Hintergrund dieser schweren Beleidigungen und Verleumdungen viel eher erforderlich gewesen, als gegen mich wegen eines dicken Hinterns und einer Witzfigur vorzugehen.
Ich erwarte vor dem Hintergrund des Urteils von Richterin Hohl in o.g. Strafverfahren eine neue Ermittlung in der Sache.
Hierzu stelle ich, soweit erforderlich, erneut Strafantrag gegen Bürgermeister Acker und den Schwarzwälder Boten wegen gemeinster Beleidigung und Verleumdung gegen meine Person.
Bitte geben Sie mir eine umgehende Stellungnahme, wie Sie mit diesem Sachverhalt umgehen werden und wann Sie Klage bei Frau Richterin Hohl gegen Bürgermeister Acker und den Schwarzwälder Boten vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. einreichen werden.
Natürlich stehe ich Ihnen als zutiefst beleidigtes und verleumdetes Opfer gerne im Zuge der Klage bzw. im Rahmen der nun erforderlichen Ermittlungen zur Verfügung.
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N., wegen Steuergeldverschwendung und ggfls. fehlender Aufklärung eines Angeklagten – Mail an das Landgericht Rottweil vom 12.06.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N., wegen Steuergeldverschwendung bzw. Kostenproduktion zu meinem Nachteil und ggfls. mangelnde Information an mich im o.g. Prozess.

Begründung:
Die Begründung ist u.a. meinem unten stehenden Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Frau Mayländer zu entnehmen.
Die psychiatrisch-forensische Begutachtung, gegen die ich mich von Anfang an mit besten, stichhaltigsten und nachvollziehbarsten Argumenten gewehrt habe, wurde von Richterin Hohl, mit Unterstützung durch die Staatsanwaltschaft Rottweil, zwar machtkonform gem. ihrer Stellung als Richtern umgesetzt.
Jedoch kann eine solche erkennbar nutzlose, überflüssige und deutlich als Diskreditierung der untersuchten Person identifizierbare Begutachtung nicht im Sinne von Finanzminister Lindner sein und in meinem Sinne schon gar nicht, denn es werden hier entweder Steuergelder (ohne Sachverstand?) zum Fenster hinaus geworfen oder ich werde, trotz eindeutiger Aussage des Gutachters zu einem völlig überflüssigen und selbst für ihn überraschenden Gutachten, dessen Ausgang auch für Laien aufgrund der Rahmenbedingen sofort erkennbar war, vermeidbar wirtschaftlich belastet.
Insofern halte ich das Festhalten von Richterin Hohl am Gutachten (in unterschiedlichsten Formen je nach Fortgang des Verfahrens) für eine vorsätzliche, machtgeleitete Fehlentscheidung im Rahmen des o.g. Prozesses zum Nachteil der Bürger bzw. zu meinem Nachteil und bitte, dieses disziplinarrechtlich zu prüfen und zu bestrafen.
Ebenfalls bitte ich zu prüfen, ob die in der Mittagspause durchgeführte Exploration meiner Person durch Gutachter Schulte nicht auch im Beisein meines Anwalts hätte erfolgen können/müssen und ob mich Frau Richterin Hohl in diesem Fall auf mein recht zur Beiziehung eines Beistands hätte hinweisen müssen – was sie nicht getan hat.
Da ich meinen Rechtsanwalt Zimmermann als solchen nicht anerkannt habe wäre im Falle einer solchen Möglichkeit bzw. Notwendigkeit eines solchen (Rechts-) Beistands im Zuge der Exploration ein Hinweis des Gerichts notwendig gewesen, um meine Rechte auch in dieser Situation angemessen wahrnehmen zu können.

Ich erwarte eine zeitnahe Entscheidung über die Dienstaufsichtsbeschwerde, da ich das Urteil vom 09.06.2022 vor dem Landgericht Rottweil anfechten und Rechtsmittel einlegen werde – gezwungener Maßen aufgrund der Anwaltspflicht durch meinen Pflichtverteidiger Zimmermann. 

Herzlichen Dank und schöne Woche

P.S.

Sorry Frau Hohl,

aber Sie haben im Verfahren auch immer wieder neue Richtungen eingeschlagen und vorgehende Positionen verändert und falls Sie die junge Richterin des Amtsgerichts Oberndorf a.N. mit der „Arschbezeichnung“ sind (s. NRWZ) fehlt mir Ihnen gegenüber jeder persönlicher menschlicher Respekt, denn den muss sich auch eine (erst recht junge) Richterin erst verdienen!

Entsprechend habe ich mich entschlossen es Ihnen gleich zu tun, meine mitgeteilte Position zu verändern und sofort Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen.

Die Einreichung eines Strafantrags gegen Sie wird derzeit, wie bisher mitgeteilt, noch geprüft.     

Strafantrag und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Rottweil, Mayländer, wegen gerichtlicher Falschaussage und Prozessbetrugs zu meinem Nachteil – Mail an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 12.06.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafantrag gegen die leitende Staatsanwältin Mayländer wegen Falschaussage im Zuge ihrer Zeugenaussage am 09.06.2022 im Verfahren Land BW ./. Thiemann (5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21) vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N..

Begründung:
Frau Mayländer war als Zeugin im o.g. Prozess geladen (5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21), da ich (der Angeklagte) sie angeschrieben und nach ihrem Verhältnis zu Bürgermeister Acker gefragt habe. Diese Frage fundierte auf den unheimlichen, nicht nachvollziehbaren und auch für Laien erkennbaren Vorteilen des Herrn Acker in einem Verfahren wegen K……..verletzung (Thiemann ./. Stadt Oberndorf a.N. – Landgerichtstermin am 13.07.2022).
Der Vorgänger von Frau Mayländer hat diese Frage mit der Antwort, dass er Herrn Acker von verschiedenen Veranstaltungen kenne beantwortet – was Frau Mayländer, nachdem sie mich wegen Verleumdung und Beleidigung vor dem Amtsgericht Rottweil verklagt hat, in der öffentlichen Verhandlung ebenso geantwortet hat.
Auf die Frage, ob es bei den staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Herrn Bürgermeister Acker aufgrund des zuerst festgestellten hohen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eine Strafbemessung bzw. -festsetzung gegen Bürgermeister Acker gab antwortete sie, dass es eine solche nicht gab.
In der Verfahrensakte findet sich ein Schriftsatz der Staatsanwaltschaft Rottweil, der diese Bewertung des hohen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung gegen Bürgermeister Acker und die Kostenbemessung bzw. -festsetzung in Höhe von 250 €  dokumentiert. Es scheint, dass diese Straffestsetzung an Bürgermeister Acker versandt wurde und dieser die Strafe abgelehnt hat, woraufhin die Ermittlungen gegen ihn, u.a. wegen mangelndem öffentlichen Interesse, eingestellt wurden – vermutlich auf Weisung von oben, denn anders ist dieser Sachverhalt für einen Bürger nicht zu erklären.
Mein Antrag auf Vereidigung der Zeugin Mayländer wegen Falschaussage wurde von Richterin Hohl abgewiesen, wie im Übrigen auch weitere Eidanträge gegen meiner Meinung nach potentiell lügende Zeuginnen – allesamt hohe Beamtinnen.
Ich habe daraufhin im Zuge meiner abschließenden Erklärung den Schriftsatz einer caritativen Einrichtung an die Staatsanwaltschaft Rottweil vorgelesen, in dem nachgefragt wird, wann die Strafzahlung in Höhe von 250 € endlich eingeht. Es war das dritte Schreiben dieser Einrichtung, welches ich im Zuge einer Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Rottweil in der Akte gefunden habe.
Handschriftlich (Frau Mayländer?) ist auf diesem Schreiben vermerkt, dass die seitens der Staatsanwaltschaft angekündigte Zahlung des bestraften Täters (Bürgermeister Acker) nicht mehr eingehen wird und der Vorgang niedergeschlagen werden soll. Es wird ein Ausgleich in einem anderen Verfahren in Aussicht gestellt (sinngemäß).
Der Vorgang wäre ohne meine Entdeckung niemals an die Öffentlichkeit gelangt!!!
Die Beweislage zu diesem Prozessbetrug  zu meinem Nachteil ist eindeutig – Frau Mayländer hat zu ihrem Schutz als leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Rottweil, weiterhin scheinbar geschützt durch die verhandelnde Richterin Hohl, falsche Angaben zum Sachverhalt gemacht.
Bitte nehmen im Zuge ihrer Ermittlungen Einsicht in die jeweiligen Akten bei der Staatsanwaltschaft Rottweil (Thiemann ./. Acker) und des Amtsgerichts Oberndorf a.N. (Land BW ./. Thiemann bzw. Thiemann ./. Acker).
Als Zeugen für den Fall weiterer Falschdarstellungen von Frau Mayländer nenne ich den psychiatrisch-forensischen Gutachter Dr. Schulte, meinen Pflichtverteidiger Herrn Zimmermann und die anwesenden Zuhörer Hoeft, Maier, Ischebeck, deren Adressen in den Verfahrensunterlagen, u.a. im Zuge meiner nicht umgesetzten Zeugenladungen, zu finden sind.
Bitte senden sie mir kein Schreiben mit der falschen Aussage, dass es keine zureichenden Verdachtsmomente für die Falschaussage gibt (es gibt eindeutige und zweifelsfreie Beweise für die Falschaussage!!!), bevor sie die Zeugen vernommen haben, die alle Vorwürfe gegen Frau Mayländer bestätigen werden!!!
Es ist für mich als Bürger ein Horror zu erleben, wie die Staatsanwaltschaft Rottweil scheinbar Hand in Hand (so ein Leserbrief des Bürgers Maier in der NRWZ) mit dem Amtsgericht Oberndorf a.N. zusammen arbeitet, um mich als kritischen Bürger wirtschaftlich und gesellschaftlich fertig zu machen.
Frau Mayländer hat mich zudem im Rahmen ihrer Zeugenaussage immer wieder persönlich negativ mit Hinweis auf meine, laut Gutachter Schulte untadeligen Psyche, massiv angegriffen, was ich als Beleidigung und Verleumdung verstehe, denn es ist einer leitenden Staatsanwältin unwürdig, einen Angeklagten in diesem Maße in der Öffentlichkeit direkt zu diskreditieren – auch wenn sie aufgrund der Situation schwer angefressen ist!!!

Eine solch hohe Beamtin und Behördenchefin hat sich in einem Gerichtsverfahren unter Kontrolle zu halten und zu benehmen (was im Übrigen auch dem Staatsanwalt der Anklage sichtlich schwer viel) und nicht ihren Emotionen freien Lauf zu lassen.
Gerne stehe ich ihnen für ein ausführliches Gespräch in der Sache zur Verfügung und hoffe, dass die Ermittlungen nicht nach 3 Tagen aufgrund der Stellung von Frau Mayländer und zum Schutz der Staatsanwaltschaften, als objektivsten (weisungsgebundenen!!!!!) Behörden, wie Frau Mayländer zur Erheiterung der Zuhörer noch mitteilte, eingestellt wird.
Die genannten Schriftsätze sind in der Akte Thiemann ./. Acker bei der Staatsanwaltschaft Rottweil enthalten und werden bei Bedarf vorgelegt – ich hoffe jedoch, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sich die Akte(n) kommen lässt und die genannten Schreiben im Gesamtzusammenhang prüfen wird.
Bei diesem Strafantrag handelt es sich nicht um ein Kavalierdelikt einer leitenden Staatsanwältin gegen ihre Untertanen, sondern um eine potentiell rechtswidrige Aussage dieser Person vor einem deutschen Gericht, was zu schwerwiegenden disziplinarrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen für die Dame führen muss.
Vielen Dank – ich stehe gerne und fast jeder Zeit zu ihrer Verfügung
Hans Joachim Thiemann
P.S.
In diesem Zusammenhang behalte ich mir einen Strafantrag gegen die Richterin des Verfahrens Land BW ./. Thiemann vor, die nach der Einschätzung vieler Zuhörer durch ihre Verfahrensführung alle Zeuginnen massiv zum Nachteil des Angeklagten Thiemann geschützt hat.
Das Urteil von Richterin Hohl vom 09.06.2022 wird vor dem Landgericht Rottweil auch vor dem Hintergrund einer potentiellen Verfahrensmanipulation im Rahmen der Berufung / Revision zu prüfen sein, damit ein solch unwürdiges Urteil nicht rechtskräftig werden kann / darf!!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die psychiatrisch-forensische Begutachtung von Frau Mayländer, gerne durch den Gutachter Schulte aus dem streitgegenständlichen Verfahren – s.o..
Die meiner Meinung nach nachgewiesene Falschaussage und das böse Anfeinden meiner Person während der Zeugenbefragung von/durch Frau Mayländer lässt nach Ansicht meines Umfeldes große Zweifel an der Schuldfähigkeit und der Eignung von Frau Mayländer als Staatsanwältin im Dienst der Gerechtigkeit (falls das überhaupt die Aufgabe einer weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften ist/sein kann?) erkennen.
Entsprechend erwarte ich, analog meiner Behandlung durch Frau Mayländer, eine entsprechende fachliche Meinung und ein psychiatrisch-forensisches Gutachten bzgl. ihrer Schuldfähigkeit und Eignung als Staatsanwältin.
Dieser Antrag erfolgt nur per Mail.
Sollte ein persönlich unterschriebener Schriftsatz zur notwendigen Bearbeitung erforderlich sein bitte ich um kurze Rückmeldung.
Vielen Dank
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Herr Schulte hat eine enorme Erfahrung ob seiner Jahrzehnte langen gutachterlichen Tätigkeit mit kriminellen Gestalten und kann diese vermutlich von ordentlichen und gesetzestreuen Menschen unterscheiden!!!

Strafantrag Polizeirevier Oberndorf a.N. und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Rieger (Polizeirevier Oberndorf a.N.) wegen rechtswidrigem Verhör, Untätigkeit und Amtsmissbrauch – Mail vom 01.06.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach wie vor warte ich auf eine Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und der Polizeidirektion Konstanz zur rechtswidrigen Vernehmung meiner Person im Polizeirevier Oberndorf a.N..
Das dieses Verhör rechtswidrig gewesen ist ist sicher unstrittig. Verschlimmert wird diese Situation noch dadurch, dass die beteiligten Polizeibeamten aktiv meinen Beistand verhindert haben, was den Vorfall als vorsätzlich rechtswidriges Verhalten der Beteiligten Oberndorfer Polizeibeamten nachweist.
Die Zeugen Maier und Hoeft, meine Beistände, wurden in der Sache bis heute nicht kontaktiert – was ich ja gewohnt bin, da meine Zeugen fast nie angehört werden.
Ebenso rechtswidrige ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft Rottweil zu meinem Strafantrag in der Sache zu bewerten, der noch vor Eingang bei der Staatsanwaltschaft Rottweil von dem Staatsanwalt abgelehnt wurde, der nach neuster Recherche im Verfahren 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 dem Amtsgericht Oberndorf a.N. die Ladung meiner Zeugen, die Abberufung meines Pflichtverteidigers „untersagt“ und das forensisch-psychiatrische Gutachten gefordert hat.
Besser kann die teils rechtswidrige Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft, der Polizei Oberndorf a.N., des Amtsgerichts Oberndorf a.N. und der Stadt Oberndorf a.N. gegen meine Person nicht mehr dokumentiert und öffentlich im Rahmen einer Gerichtsverhandlung vorgetragen werden, was verwunderlich ist, da bereits mehrere rechtswidrige Vorgänge dieser Tatbeteiligten aktenkundig und gerichtsbestätigt vorliegen.
Genau dieses werde ich am 09,06.2022 tun, wenn mich die Richterin ausführen lässt. Scheinbar interessiert das diese Beamten nicht, da sie auch im Zuge rechtswidrigen Handelns keine oder kaum Konsequenzen zu fürchten haben – sie arbeiten weiter wie bisher, weil sie die Macht dazu haben!!!
Deshalb benötige ich noch ihre Entscheidungen in der Sache und hoffe, diese bis zum 07.06.2022 zu erhalten.
Denken sie daran – der Volksmund sagt: lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!!!
Ich freue mich auf ihre fristgerechten Entscheidungen
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Rieger, Polizeirevier Oberndorf a.N. – Mail vom 11.05.2022:

Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2022 um 11:15 Uhr
Von: „KONSTANZ.PP.SD“ <KONSTANZ.PP.SD@polizei.bwl.de>
An: „HansJoachim.thiemann@gmx.de“ <HansJoachim.thiemann@gmx.de>
Cc: „OBERNDORF.PREV.L“ <OBERNDORF.PREV.L@polizei.bwl.de>, „KONSTANZ.PP.SD.L“ <KONSTANZ.PP.SD.L@polizei.bwl.de>, „KONSTANZ.PP.VW.REDAS“ <KONSTANZ.PP.VW.REDAS@polizei.bwl.de>
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn EPHK a.D. Herrn Rieger vom Polizeirevier Oberndorf

Sehr geehrter Herr Thiemann,

bei der von Ihnen erwähnten „Spaziergängerverfügung“ handelt es sich um eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rottweil im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Beachtung dieser Allgemeinverfügung wurde von den Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes, hier des Polizeireviers Oberndorf, überwacht. Der Polizeivollzugsdienst ist mit der Durchsetzung der einschlägigen Vorschriften kraft Gesetzes beauftragt.

Zuständig für Beschwerden im Zusammenhang mit inhaltlichen Belangen dieser Verfügung ist das Landratsamt Rottweil und nicht der Polizeivollzugsdienst.

Wie Sie in Ihrer Email vom 27.02.2022 mitteilen, wurde Ihr Widerspruch vom Regierungspräsidium diesbezüglich abgewiesen.

Herr EPHK a.D. Rieger hatte in der Vergangenheit mehrfach, auch persönlichen Kontakt zu Ihnen.

Ihre Beschwerde vom 21.12.2021 gegen Herrn PK Kalmbach wurde am 30.12.2021 an die Staatsanwaltschaft Rottweil weitergeleitet. Die zu Grunde liegende Vernehmung erfolgte im Zusammenhang mit einem Strafverfahren, weshalb die weitere Entscheidung über Ihrer Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Rottweil liegt. Das dortige Aktenzeichen lautet 15 Js 13151/21.

Bei der Übersendung Ihrer Beschwerde hatten Sie die Staatsanwaltschaft Rottweil bereits mitangeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Kirstin Broszeit
Kriminaldirektorin

Leiterin Schutzpolizeidirektion

Im Auftrag


        Bernd Wörner
        ———————————————————————————–
        Polizeipräsidium Konstanz
        Schutzpolizeidirektion

Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für ihre Antwort zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Rieger.
Ihren Vortrag kann ich nachvollziehen und er hebt sich von den mir ansonsten zugeleiteten Antworten zu Dienstaufsichtsbeschwerden ein wenig ab.
Warum nur ein wenig – weil ihre Antwort leider am Kern der Dienstaufsichtsbeschwerde, nämlich der Verantwortung von Herrn Rieger für die rechtswidrigen Handlungen seiner Mitarbeiter und sein eigenes Schweigen zur Erläuterung der Corona-Verfügung, vorbei gehen.
Die Zuständigkeit des Landratsamts Rottweil für die Corona-Verfügung ist unstreitig und nicht Inhalt der Aufsichtsbeschwerde! 
Als Revierleiter des Polizeireviers Oberndorf a.N. hatte Herr Rieger jedoch die Aufgabe der Umsetzung und Verfolgung der Beachtung dieser Verfügung – wie sie unten selber schreiben. Somit sollte ihm die Verfügung soweit bekannt sein, dass er auf Nachfrage hierzu Auskunft erteilen kann und muss, insb. wenn diese Frage von einer von seinem Revier verfolgten untadeligen Person stammt.
Auch die Abweisung meines Widerspruchs durch das RP-Freiburg hat nichts mit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde zu tun, da ich in dieser Sache gegen den Verfügungsgeber (und nicht die mit der Durchsetzung beauftragten Stelle) vorgehe.
Zu ihrer Information darf ich ihnen mitteilen, dass derzeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg wegen der Abweisung meines Widerspruchs anhängig ist, da auch das RP-Freiburg (wie das LRA-Rottweil) inhaltlich keine Stellungnahme zu meiner Kritik an dieser rechtswidrigen Verfügung mitgeteilt, ja meine Kritik in Teilen nicht einmal inhaltlich verstanden hat (eine Schande), so dass auch aus diesem Grunde ihr Hinweis fehl geht und ohne Aussagekraft ist.
Dass Herr Rieger mit mir persönlich Kontakt hatte ist ebenfalls für meine Dienstaufsichtsbeschwerde vollständig ohne Belang und dient wahrscheinlich nur als Textfüller! Der von mir gewünschte, nicht erfolgte (trotz vielfacher schriftlicher Nachfrage) und gerügte Kontakt zwischen Herrn Rieger und mir zur Erläuterung der Corona-Verfügung ist Gegenstand meiner Beschwerde!!!
Entsprechend bitte ich erneut um Behandlung meiner Beschwerde, um die dienstrechtliche Prüfung der Handlungen der Mitarbeiter von Herrn Rieger und die eigenen Handlungen von Herrn Rieger vor dem Hintergrund des Verwaltungs- und Dienstrechts selber nachvollziehen zu können.
Die strafrechtliche Verfolgung des rechtswidrigen Verhörs im Polizeirevier Oberndorf a.N. wird an anderer Stelle von mir weiter betrieben und liegt derzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart.
Der Sachverhalt wird zudem demnächst Inhalt einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. sein, wo die Staatsanwaltschaft Rottweil die Abweisung meines Strafantrags in dieser Sache noch vor der offiziellen Einreichung zu erklären hat – irre oder?!
In der Hoffnung auf eine inhaltliche Antwort verbleibe ich mit sonnigen Grüßen
Hans Joachim Thiemann

Abweisung Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Stadtbaumeister Lübke – Anforderung Stellungnahme Rechtsaufsicht – Landrat Michel – Amtsgericht 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 – Mail vom 10.05.2022:

Hallo Leute, Herr Michel,
so eben kam die Absage von Bürgermeister Acker zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Michael Lübke, Stadtbaumeister Oberndorf a.N., wegen der nachgewiesenen und vom Beschwerten zugegebenen Manipulation eines Rechtsverfahrens, des Bebauungsplanverfahrens „Neckartalaue-7. Änderung“.
Es wird in einem Satz mitgeteilt, dass Bürgermeister Hermann Acker kein“ pflichtwidriges Verhalten von Herrn Lübke“ feststellen konnte.
Keine Begründung, kein Inhalt – nichts Verwertbares.
Interessant jedoch ist, dass Bürgermeister Acker nur von pflichtwidrigem Verhalten schreibt.
Ich verstehe dieses so, dass Acker, als Auftraggeber des pflichtwidrigen Handeln von Lübke, hiermit bescheinigt, dass Lübke genau seinen Anweisungen gefolgt ist und seine Pflicht gegenüber seinem Vorgesetzen vollauf erfüllt hat.
Bürgermeister Acker vermeidet es zu schreiben, ob das Handeln rechtskonform oder rechtswidrig war, so dass meine Dienstaufsichtsbeschwerde wieder einmal nicht beantwortet wurde.
Die Rechtsaufsicht, das Landratsamt Rottweil, wird also gebeten, sich diesem Vorgang anzunehmen, denn die Manipulation eines Rechtsverfahrens durch einen Beamten ist kein Kavalierdelikt, insb. da es in vorliegendem Fall zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden eines Oberndorfer Bürgers geführt hat.
Entsprechend bitte ich um eine Stellungnahme von Landrat Michel zur Manipulation des Bebauungsplanverfahrens „Neckartalaue-7.Änderung“ durch Herrn Stadtbaumeister Michael Lübke und zur rechtswidrig abgewiesenen Dienstaufsichtsbeschwerde von Bürgermeister Acker.
Die Manipulation ist beim Landratsamt Rottweil bekannt, nachvollziehbar und von Herrn Lübke bereits zugegeben worden.
Ich erwarte eine Antwort bis zum 20.05.2022.
Danke
Hans Joachim Thiemann 

Abweisung Befangenheitsantrag Foth – Mail vom 05.05.2022:

Sehr geehrte Frau Hakenbeck-Rottner,
vielen Dank für die Abweisung meines Befangenheitsantrags gegen Herrn Foth.
Wie erwartet werden die formalen Gründe in den Vordergrund gestellt (zu Recht) und inhaltlich so gut wie keine Erläuterungen zu den vorgetragenen Befangenheitspunkten und Unregelmäßigkeiten im Verfahren 1 O 37/19 gegeben (leider zu Unrecht).
Es ist für mich beschämend, wenn z.B. zur Höhe des Ordnungsgeldes nur ausgeführt wird, dass es nicht mit anderen Strafen gegen Dritte vergleichbar ist – so lassen sich alle Entscheidungen begründen – Einzelfälle und völlig in Ordnung. Für mich ist eine solche Aussage Willkür, da auch in der Rechtsprechung mit gleichen Vorgaben und gleichem Recht geurteilt werden muss und Urteile damit auch vergleichbar werden – Strafen auch!!!
Wie bereits im Rahmen der Dienstaufsichtsbeschwerde teilen Sie mir ansonsten mit, dass Herr Foth nichts falsch gemach, ich nicht ausreichend begründet habe und ansonsten alles geheim ist.
Auch diese lapidaren Aussagen kenne ich zur genüge.
Wenn als Begründung z.B. noch nicht einmal Zeugenaussagen und Atteste anerkannt werden (s. Thiemann ./. Acker) und ansonsten sowieso das gerichtliche formale Handeln von Richtern nicht überprüfbar ist kann ein Bürger nur die Entscheidungen akzeptieren oder ……
Sehr bedauerlich finde ich, dass Sie kein Wort zu Ihrer eigenen „Falschverfügung“ in Sachen des Terminus „Führer“ schreiben, der mir nachdem Sie ihn als zulässig verfügt haben im Urteil wenige Wochen später als zu unterlassende Äußerung beschlossen wurde – hat sich Foth also durchgesetzt und Sie stehen im Regen?
Eine derart offensichtliche Falle des Gerichts für mich ist ebenfalls nur angreifbar, wenn man innerhalb kürzester Zeit einen Anwalt und das Geld für diesen auftreiben kann – ansonsten bleibt man verwirrt, betrogen(?) und verzweifelt zurück. 
Damit möchte ich die Sache abschließen, denn es ist hoffnungslos.
Ich konnte die Behörden ein wenig ärgern, einzelne Beamte tatsächlich vorführen (und werde das auch in den kommenden Prozessen noch schaffen), aber ich komme gegen das System und die hohen „Tiere“ nicht an und muss das eingestehen.
Im Juli steht der Prozess gegen die Stadt Oberndorf a.N. an. Ich bin sehr gespannt, welche Unterstützung Acker vom Landgericht Rottweil dieses Mal erhält und wie diese Unterstützung verpackt wird – ich rechne mit dem Schlimmsten!
Schönes Wochenende und wir sehen uns vielleicht demnächst vor Gericht.


Hans Joachim Thiemann

Strafantrag gegen das Polizeirevier Oberndorf a.N. und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Revierleiter Rieger – Mail vom 30.04.2022:

Sehr geehrter Herr Strobl, sehr geehrte Damen und Herren,
vor über 2 Monaten habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des Oberndorfer Polizeireviers, Herrn Rieger, gestellt und Strafantrag gegen Polizeibeamte des Oberndorfer Polizeireviers erhoben – s.u..
Die angezeigten Sachverhalte sind eindeutig. Im Falle des Strafantrags, der bereits vor der offiziellen Einreichung bei der Staatsanwaltschaft Rottweil von diesen Herrschaften im vorauseilenden Gehorsam abgewiesen wurde, liegen Zeugenaussagen und ein Mitschnitt eines Vernehmungsprotokolls vor, welche die rechtswidrige Beschuldigtenvernehmung meiner Person zweifelsfrei nachweisen.
Entsprechend verstehe ich nicht, warum ich weder von der Generalstaatsanwalt Stuttgart (meiner Lieblingsstaatsanwältin Hartwig) noch vom Dienstvorgesetzten von Herrn Rieger bis heute die Abweisung meines Strafantrags erhalten habe?
Herr Rieger ist verantwortlich für das rechtswidrige Verhalten seiner Beamten mir gegenüber und er hat sich zudem auf viele Nachfragen geweigert, mir die „Spaziergängerverfügung“ des Landkreises Rottweil in der Umsetzung zu erläutern – er hat vermutlich darauf gehofft, mich so irgendwann mal wieder verhaften zu können.
Solch ein Verhaltung von Polizeibeamten ist rechtswidrig, beschämend, subjektiv persönlich und anmaßend, weshalb hier auch das Thema Amtsmissbrauch zu betrachten ist.
Ich erwarte eine Nachricht über den Sachstand in der Sache, da ich mich aufgrund der gegen meine Person gerichteten rechtswidrigen Aktionen der Behörden inzwischen täglich von der Staatsanwaltschaft Rottweil und dem Polizeirevier Oberndorf a.N. bedroht fühle – und ich bin weiß Gott kein ängstlicher Mensch.
Da demnächst ein großer Gerichtsprozess mit der Staatsanwaltschaft Rottweil vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. stattfindet sollten sie noch vorher meinen Strafantrag und meine Dienstaufsichtsbeschwerde ablehnen, denn nichts anderes erwarte ich von unseren Behörden.
Vielen Dank für einen kurzen Sachstandsbericht zu den zwei Verfahren.
Hans Joachim Thiemann

Ablehnung Dienstaufsichtsbeschwerde Amtsgerichtsdirektor Heuer, Richterin Hohl – Mail vom 23.04.2022:

Hallo Leute,
jetzt ist es erstmalig soweit, dass ein verschwundenes Schreiben  (Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Mitarbeiterin den Amtsgerichts Oberndorf a.N.) zu Konsequenzen führt.
Wie ihr alle wisst musste ich meine Abgabe von Schriftsätzen an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom Briefkasteneinwurf auf die persönliche Abgabe mit Eingangsbestätigung umstellen, da verschiedenste Schriftsätze auf ungeklärte Weise im Amtsgericht Oberndorf a.N. nicht eingingen – trotz persönlicher Abgabe meinerseits!
Nun ist meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Amtsgerichtsmitarbeiterin angeblich verschwunden bzw. nicht eingegangen bzw. nicht vorliegend.
Leider wurde mein blog gehackt und ich kann derzeit nicht mehr an meine alten Schriftsätze gelangen, habe dem Landgericht Rottweil aber meine mehrfache Nachfragen nach der Bearbeitung dieser Dienstaufsichtsbeschwerde vorlegen können – auf die ich ebenfalls niemals eine Antwort des Amtsgerichts Oberndorf a.N., geschweige denn den Hinweis, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht vorliegt, bekam.
Das Amtsgericht Oberndorf a.N. hat somit indirekt das Vorliegen dieser Dienstaufsichtsbeschwerde bestätigt – aber das interessiert ja im Schutzmechanismus der Beamten und Behörden untereinander niemanden.
Jetzt werde ich versuchen, doch noch die Dienstaufsichtsbeschwerde in meinen Unterlagen zu finden – und dann wird mir vermutlich mitgeteilt, dass sie niemals beim Amtsgericht Oberndorf a.N. eingegangen ist und da ich sie nicht als Einschreiben mit Rückschein abgesendet habe werde ich die Sache nun also abschreiben müssen – als weiteren Akt der behördlichen Willkür – aber auch als Fehler meinerseits, auf die Integrität des Gerichts vertraut zu haben – ich habe daraus gelernt und bitte lernt alle daraus – Gerichten/Beamten darf man nicht trauen!
Aber es wird noch viel besser!
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N. – scheinbar ein Sündenpfuhl – wurde vom Landgericht Rottweil ebenfalls abgelehnt.
Hier wird mitgeteilt, dass ein Richter jeden „Scheiß“ ohne Angst vor einer dienstrechtlichen Prüfung machen darf, z.B. falsche Belehrungen, einseitige Zeugenladung, falsche Verfügungen usw., ohne dass solche Verwaltungshandlungen jemals zu Konsequenzen für einen solchen Richterhalunken führen können – da angeblich die richterliche Unabhängigkeit geschützt werden soll.
Aber was ist, wenn der Richter nicht unabhängig ist, wenn der Richter z.B. ein Bekannter eines der Klagebeteiligten ist, wenn der Richter parteiisch agiert usw.?
Sollte also der verarschte Klagebeteiligte z.B. das Geld für die Berufung  nicht kurzfristig aufbringen können, in der Notfrist zur Berufung keinen Anwalt finden etc. hat solch ein Richterhalunke gewonnen, den Klagebeteiligten fertig gemacht, ohne dass dieser sich nachträglich, z.B. im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerden (nicht gegen das Urteil, sondern die Verwaltungsarbeit des Beamtenhalunken), wehren kann – wie dieses im Übrigen in fast allen Bereichen des täglichen Lebens für Nichtbeamte gilt!
Was haben diese Beamtenhalunken doch für ein Sicherheitsnetz – undurchdringbar, für uns Bürger nicht antastbar – es ist einfach nur eine Schande für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat, der schon lange keiner mehr ist bzw. als Folgesystem des Nationalsozialismus nie einer wahr.
Entsprechend bleibt uns Bürgern nur noch, solche Vorfälle an die Öffentlichkeit zu bringen – aber die Presse interessiert solches Vorgehen der Behörden nicht – es gibt eben keine Tote zu vermelden o.ä..
Es ist Krieg in der Ukraine, die Inflation steigt, Corona wird bald eine Killerpandemie usw..
Es bleibt also nur die persönliche Veröffentlichung im Netz, welche sich dann gegen alle anderen Meldungen, Berichte etc. durchsetzen muss – gegen fakenews usw. und immer besteht die Gefahr, dass die Behörden zurück schlagen, denn sie verfügen nicht nur über umfassenden Schutz, sondern auch die Macht, das Gewaltmonopol etc. welches immer wieder gegen meine Person unnachgiebig eingesetzt wird.
Also ihr Schulte, Heuer, Mayländer, Acker, Rieger, Foth usw. schlaft gut – einen besseren Schutz eurer Arbeit für das System und eure Freunde gibt es auch in Autokratien und Diktaturen vermutlich kaum – ihr habt sicher alles richtig gemacht – es gilt – Augen auf bei der Berufswahl.
Die Angst der Bevölkerung, der eigenen Bürger, ist die wichtigste Grundlage für unsere Bundesregierung und unsere Behörden und sie lassen nichts aus, um diese Angst zu schüren, am Leben zu erhalten, ja zu befeuern (Killervariante, Atomkrieg bei Lieferung schwerer Waffen – absolut idiotisch) um von den eigenen Fehlern abzulenken (Cum-Ex, wirecard, Betrug im Zuge der Biografie usw.).
Ich streube mich weiter gegen diese Angst, gegen das Unrecht der Beamten und werde sicher noch vielfach von diesen verarscht, bestraft, verfolgt usw. – von unseren Behörden, von Polizeibeamten, Staatsanwältinnen, Richterinnen, Gutachtern usw.. – shit happens, auf in`s anonyme Gefecht – Presse schlaf weiter!
Es werden wohl doch noch viele Gerichtsverfahren folgen, denn nur dort hat der Bürger und Systemgeschädigte noch die geringe Aussicht auf ein rechtsstaatliches Handeln – aber eben nur, wenn nicht Beteiligte bekannt, verwandt, unerkannt sind.
Schönes Wochenende
Hansjo

P.S.
Für die öffentliche Verhandlung im Gerichtsverfahren 5 Cs 20 Js 15757/20 (2), 5 Ds 15 Js 889/21, 5 Ds 15 Js 13152/21 (es sind, glaube ich, inzwischen 4 Klagen der Staatsanwältin Mayländer gegen meine Person) am 09.06.2022 um 8:30 Uhr im Amtsgericht Oberndorf a.N. lassen die Zeilen des Landgerichts Rottweil zur Prozessführung, „Absprache mit dem Sachverständigen“, nur noch das Schlimmste vermuten.

Jetzt ist der Gutachter neben der Bezeichnung Gutachter und Zeuge also Sachverständiger und spricht sich mit der Richterin, scheinbar unabhängig der getroffenen Verfügungen, im Geheimen ab – toll, besser kann sich unser (Un-) Rechtsstaat nicht nach Außen präsentieren – Gratulation für diese Offenheit zu den internen Abstimmungen etc.!

Anfrage zur Abweisung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landgerichtspräsidenten Foth – meine Stellungnahme – Mail an das Oberlandesgericht Stuttgart vom 19.04.2022:

Sehr geehrte Frau Horz, Ostern 2022 ist Geschichte. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Foth, Landgericht Rottweil noch lange nicht. Sie haben mir eine Ablehnung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gesendet mit dem Tenor, Foth hat nichts falsch gemacht bzw. wenn er etwas falsch gemacht hat ist es geheim. Ich habe Ihnen darauf geantwortet, dass ich nicht das (verschobene?) Urteil von Foth angreife, sondern die verwaltungs, verfahrens, beamten- und disziplinarrechtlichen Fehler von Foth – falsche Belehrung, Vermeidung der Zeugenladung, falsche schriftliche Gerichtsverfügungen kurz vor dem Urteil (Führerwertung), fehlende Zeugenladung, Untätigkeit und Verhinderung eines Schriftsatzantrags der meiner Verteidigung usw.. Solche Verfahrensfehler unterliegen hoffentlich der Dienstaufsichtsbeschwerde und sind rechtlich zu verfolgen. Herr Foth ist Beamter und unterliegt dem Beamten- und dem Verwaltungs- und dem Disziplinarrecht, an das er sich zu halten hat und gegen das er meiner Meinung nach (vorsätzlich?) verstoßen hat. Gegen mich soll ein Gutachter in einem Prozess vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. in Sachen „Schuldfähigkeit“ aussagen – inzwischen sogar ohne mit mir persönlich Kontakt aufgenommen zu haben. Wie sieht es mit der Schuldfähigkeit von Herrn Foth oder Ihrer Schuldfähigkeit aus. Sie werden mit Steuergeldern bezahlt und ich erwarte eine ordentliche und rechtsstaatliche Behandlung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich aus meiner Sicht bisher nicht erhalten habe. Ihre Hinweise auf ein mögliches strafrechtliches Vorgehen gegen meine Person wegen Beleidigung, wenn ich nicht aufhöre, diese (und andere Sachverhalte weiter zu verfolgen) nehme ich sehr ernst, denn ich werde oft wegen Beleidigung und anderer Sachen, besonders gerne durch die Stadt Oberndorf a.N. und die Staatsanwaltschaft Rottweil, verklagt. Ich freue mich dann immer, wenn solche Vorwürfe gerichtlich geklärt werden – in der Regel zu meinen Gunsten, es sei denn, das jeweilige Verfahren wird von „Ackerfreunden oder -bekannten“ geführt – so scheint es? Entsprechend erwarte ich von Ihnen nun zeitnah eine Stellungnahme zu den verwaltungs-, verfahrensrechtlichen und beamtenrechtlichen Vorwürfen gegen Herrn Dr. Foth, unabhängig von der Geheimhaltung der Urteilsfindung etc.. Diese Mail geht Ihnen auch persönlich unterschrieben zu, falls Sie nur auf derartigen umweltfeindlichen Vortrag auf Papier mit CO2 schleuderndem reitendem Boten reagieren. Herzlichen Dank und sonnige Grüße 

Hans Joachim Thiemann 

Meine Stellungnahme zur Abweisung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landgerichtspräsident Dr. Foth – Mail vom 08.04.2022:

Sehr geehrte Frau Horz,
vielen Dank für die Antwort (Abweisung) zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landgerichtspräsidenten Foth – mit der ich natürlich genau so gerechnet habe.
Sie schreiben mir, dass ich im Verfahren Stadt Oberndorf a.N. / Thiemann( 1 O 37/19) hätte in Berufung gehen müssen, um dass aus meiner Sicht „verschobene“ Urteil anzugreifen.
Das ist rechtlich in Bezug auf das Gerichtsverfahren richtig, wenn ich gegen das Urteil hätte vorgehen wollen – was ich auch wollte aber mangels eines fähigen Anwalts und des wirtschaftlichen Umfeldes nicht konnte. So werden eben auch „verschobene“ Urteile aufgrund der Zeitnot (wenige Tage zur Berufungseinreichung) und Geldnot (hohe Anwalts- und Gerichtskosten aufgrund des Anwaltszwangs) rechtskräftig und die hierfür verantwortlichen Richter-innen mit Ihrem Urteil geschützt.
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich jedoch nicht auf die Änderung des Urteils im Verfahren 1 O 37/19, sondern sie richtet sich gegen Verfahrensmängel, ohne den Anspruch auf eine Einflussnahme auf das Urteil. Es geht um die verwaltungsrechtliche Arbeit des Landgerichtspräsidenten Foth und eine nicht erfolgte ordnungsgemäße Verfahrensführung!!!
Das Urteil ist rechtskräftig (leider). Die Verfahrensfehler sind jedoch verwaltungsrechtlich und disziplinarrechtlich relevant und zu verfolgen.
Gerade eben erst hat Foth in einer Stellungnahme zu meinem Befangenheitsantrag (der Ihnen vorliegt) gegen ihn geschrieben, dass er ohne Entscheid über eine Schriftsatzantrag meines Anwalts ein Urteil gefällt hat, bei dem ich als Angeklagter nicht mal die Möglichkeit hatte, auf die Klagepunkte zu erwidern. 
Hier liegt ein offensichtliches Fehlverhalten in der Verfahrensführung vor, die unabhängig vom Urteil aufgearbeitet und disziplinarrechtlich verfolgt gehört.
Diese eine Verfahrensfehlverhalten von Foth ist dabei nicht das Einzige.
Insb. die persönliche Zurechtweisung meiner Person wegen angeblichen Lügens und die Akzeptanz der L…. des städtischen Vertreters Leopold muss urteilsunabhängig im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde als Fehlverhalten des Beschwerten untersucht und geahndet werden.
Zusätzlich ist zum Beispiel die richterliche Mitteilung wenige Tage vor der letzten und dann auch noch „abgebrochenen“ Gerichtsverhandlung am 05.05.2020, dass die kommunalpolitische Bezeichnung „Führer“ im Gesamtzusammenhang als Werturteil bewertet wird und nicht zu unterlassen ist und die folgende Behandlung im Urteil wenige Tage später als zu unterlassende Aussage eine gemeine und böse Falschaussage zur Vermeidung weiterer Vorträge zu diesem Terminus – im Vertrauen auf die Aussagen des Gerichts – so etwas ist aus meiner Sicht absolut justizunwürdig und auch und insb. außergerichtlich disziplinarisch und im Rahmen von Dienstaufsichtsbeschwerden zu verfolgen und aufzuklären. Auch die unanständige und schamlose Verfügung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 2.000 € bei einem Netto-Einkommen von 1.000 € entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit und muss auch außerhalb der Beschwerde durch Sie, Frau Horz, prüfbar sein. Dieses Ordnungsgeld ist nichts weiter als ein klares (rechtswidriges?) Vorgehen des Richters Foth gegen meine Person, ohne jede Not – da ich die streitgegenständlichen Äußerungen umgehend gelöscht habe und der Stadt keine Nachteile entstanden sind. Foth wollte ein Exempel an mir statuieren – was ihm gelungen ist! 
Ohne die von mir geforderte disziplinarrechtliche und verwaltungsrechtliche Prüfung würden sämtliche Dienstaufsichtsbeschwerde in`s Leere laufen, da das Handeln von Richtern grundsätzlich nur in den Gerichtsverfahren selber prüfbar und angreifbar wäre – dass ist nach meiner Auffassung leider falsch und wäre zudem ein Skandal ob des Schutzes der Richter.
Jeder andere Mensch ist für sein Handeln verantwortlich und unabhängig vom Ergebnis der Tat zur Rechenschaftspflicht verpflichtet – so auch und meiner Meinung nach besonders Richter-innen.
Entsprechend erwarte ich von Ihnen eine Stellungnahme aus disziplinarrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Sicht und keine Erläuterung der Berufungsvoraussetzungen.
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Im Übrigen bin ich für jede Klage gegen mich offen, bei der eine rechtliche Klärung der meinerseits gerügten Taten und meiner Äußerungen zu erwarten ist – das gilt auch und besonders für Herrn Landgerichtspräsidenten Dr. Foth, denn auch meine Frage und Recherche nach einer eventuellen Nazivergangenheit seiner Familie ist sicher nicht zu beanstanden – nur die Heimlichtuerei der Behörden in dieser Sache erscheint in diesem Zusammenhang mehr als fragwürdig!!!!!!

Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft zum Vollkaskoschreiben des Brauneisen vom 30.03.2022 – Mail vom 05.04.2022:

Sehr geehrter Herr Brauneisen, sehr geehrte Frau Brauneisen, sehr geehrtes Es Brauneisen (leider ist kein Geschlecht aus dem Schreiben ermittelbar!),
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 30.03.2022.
Ehrlich – das Schreiben ist geschenkt und das Papier nicht wert, auf dem es, zweiseitig – Respekt, gedruckt wurde.
Ich weiß gar nicht wie oft ich inzwischen von den antwortenden Behörden den Hinweis auf vorgehende und beanstandete unsachgemäße Prüfungen der vorgetragenen Unregelmäßigkeiten in den Behörden und von den jeweiligen Beamten erhalten habe? Es ist lächerlich und ein Armutszeugnis oder vielleicht auch ein Zeugnis einer gewissen kriminellen Energie in diesen Behörden?
Wie bereits geschrieben wird eine missbräuchliche Behörden-Prüfung zu Gunsten eines Behördenmitarbeiters durch das ewige Wiederholen des (rechtswidrigen) Ergebnisses nicht rechtskonform.
Leider wurden meine Anliegen niemals ernsthaft geprüft oder meine inhaltlichen Feststellungen und Beweise für Manipulationen, rechtswidriges Handeln etc. schriftlich aufgearbeitet – das ging aufgrund der Beweise etc. ja auch nicht!
Einzig die Mitteilung, die Damen und Herren Beamten haben nichts falsch gemacht und das die vorgehenden Behörden so und so entschieden haben scheint dem Bürger als Antwort der Behörden bei der Prüfung des rechtswidrigen Vorgehens der eigenen Mitarbeiter genügen zu müssen. Ernsthaft geprüft und ermittelt wird – natürlich nicht bzw. nur in aussichtslosen Ausnahmefällen – s. Verurteilung des Polizeibeamten Lehmann – bei seinen Oberndorfer Revier-Kollegen wird derzeit aber wieder getrickst das es nur noch zum Kotzen ist – u.a. Ermittlungseinstellung der Staatsanwaltschaft Rottweil wenige Tage nach der Vorinformation der Tat und weit vor der Einreichung des Strafantrags – irre oder Alltag? Der Lehmann-Skandal war wohl eine einmalige Sache – ein Ausrutscher und kommt nicht wieder vor!
Dass unsere Behörden kaum ein Interesse an der Aufarbeitung des rechtswidrigen Handelns in den eigenen Reihen haben ist inzwischen hinlänglich bekannt – Polizei, Bundeswehr, Gerichte etc.. Die in die Öffentlichkeit gelangenden Einzelfälle sind vermutlich nur die Spitze eines riesigen, unter dem Deckmäntelchen des Beamtenschutzes verborgenen Eisbergs an rechtswidrigem und sicher auch kriminellem Verhalten innerhalb der Behörden?
Es wird verheimlicht das sich die Balken biegen – oder biegen sich die Balken beim Lügen? Der Übergang ist nach meinen Erfahrungen leider fließend!
Dass meine Strafanzeigen gegen die Gemeinderäte Schittenhelm (Arschloch) und Rinker (Irrer) wegen Beleidigung nicht einmal bei Ihnen vorgelegt werden ist skandalös – soll oder muss ich Ihnen diese Verfahrenseinstellungen etwa selber nachreichen?
Sicher nicht, denn Sie werden inhaltlich nicht eine neue Zeile dazu verlieren und nur labbern, abschreiben, wiederkäuen – dass schenken wir uns doch besser. Das meine Schreiben verschwinden ist mir inzwischen auch hinlänglich bekannt – mit der Ordnung scheinen es die Behörden nicht so zu haben oder steckt auch da Vorsatz dahinter?
Übrigens welche Sache bzgl. „Lügen“ läuft? Mir ist in dieser Hinsicht nichts bekannt. Wer verklagt mich dieses Mal oder gibt es das nächste Ordnungsgeld?
Gegen Ihre Zeilen klagen werde ich nicht – das OLG-Stuttgart hat wichtigeres zu tun als die eigenen Beamtenkollegen zu verteidigen und ich habe nicht die wirtschaftlichen Mittel, dem System die Maske vom Gesicht zu reißen – und es sind viele widerliche Fratzen hier in BW unterwegs.
Legen Sie die Sache also sofort zu den Akten oder besser noch in den Reißwolf, damit die Vorgänge doch gleich vernichtet werden – nicht das ein integrer und bürgerfreundlicher Nachfolger die Verfahren noch einmal anschaut – und grüßen Sie „Ihre“ Dezernentin Hartwig!
Ohne Grüße – nichts für ungut!
Hans Joachim Thiemann

Hallo,

noch eine kurze nachgereichte Frage:

Sind „Ihre“ Dezernentin Hartwig und die leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Rottweil, Mayländer, vielleicht persönlich bekannt oder sogar Freundinnen? Vielleicht forscht einer meiner Leser mal in der Sache nach – gemeinsame Ausbildung, gemeinsames Studium etc.?

Leider bekomme ich auf solche Fragen, z.B. der Familienvergangenheit des Landgerichtspräsidenten Foth in der Zeit von 1933-45 oder der Bekanntheit des Richters Lutz-Hill, Amtsgericht Oberndorf a.N., mit der Ackerfamilie, niemals Auskunft – nur Weiterleitungen, Vertröstungen, keine Antworten etc.. und dann stellen sich im Nachhinein unfassbare Zusammenhänge zwischen den Verfahrensbeteiligten Beamten und schlimme Verbindungen heraus – bitter für mich – aber immer zum Vorteil der Beamten.
Eine Antwort würde mich überraschen.
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 03.04.2022:

Sehr geehrter Herr Foth,
vielen Dank für die Mitteilung des Aktenzeichens für meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N..
In Ihrem Schreiben mit dem Aktenzeichen 140 E – 29/2021 teilen Sie mir mit, dass nicht dieses Aktenzeichen für die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hohl gilt, sondern 140 E – 8/2022.
Für welches Verfahren gilt dann das Aktenzeichen 140 E – 9/2021? 
Mir wäre jedoch viel lieber, wenn Sie dieser, aus meiner Sicht vorsätzlich untätigen Richterin Hohl endlich Feuer unter ihrem Hintern machen würden, da diese Frau mit ihrer Untätigkeit meine Schadenersatzklage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil verhindert und vermutlich die Verjährung für die Staatsanwaltschaft erreichen wird.
Sie, Herr Foth, haben selber im November 2020 beschlossen, dass die im Sommer 2020 vom Polizeirevier Oberndorf a.N. durchgeführte Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung meines Eigentums rechtswidrig war. 
Ich musste mir einen neuen Computer kaufen, da mein Eigentum von Mayländer beschlagnahmt wurde.
Auch die Hausdurchsuchung hat bei mir psychische Spuren hinterlassen, denn wer lässt schon gerne rechtswidrig agierende Beamte sein Haus durchsuchen?
Seit dieser Zeit kämpfe ich verzweifelt um meine Schadenersatzklage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil – ohne jeden Erfolg, überhaupt nur Klage einreichen zu können!
Durch die vorsätzliche Untätigkeit der Hohl muss ich nun schon seit 1,5 Jahren auf die Einstellung des damaligen Hausdurchsuchungsverfahrens warten, da Mayländer unbedingt zusätzlich klagen und diese Klage mit vielen anderen Klagen, damit es nur schön lange dauert, verbinden.
Auch die beschlossene psychiatrisch-forensische Begutachtung meiner Person ist seit fast 9 Monaten nicht erfolgt – trotz dutzendfacher Bitte um Terminvereinbarung und Terminvorschlägen an den Gutachter meinerseits. Hält das Gericht den Gutachter zurück oder ist dieser Mann ein Systemscharlatan, der nur einer Verfahrensmanipulation zuarbeitet – Sie kennen das ja aus eigener Erfahrung sicher gut?
Das Amtsgericht Oberndorf a.N. handelt nachweislich gegen meine Person und vertuscht, verheimlicht und verschiebt meine Verfahren derart, dass ich nur noch hilflos, fassungslos und tatenlos diesem widerlichen Beamtentreiben zuschauen kann.
Bitte entscheiden Sie rechtsstaatlich, denn es wäre ein Verbrechen der Justiz, wenn ich neben den psychischen Folgen der rechtswidrigen Hausdurchsuchung auch noch den wirtschaftlichen Schaden selber tragen müsste (nur weil es mächtige Beamtenhalunken gibt, denen das Recht scheißegal ist) – nichts anderes scheinen die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Amtsgericht Oberndorf a.N. mit ihrem widerlichen Handeln zu bezwecken!!!
Danke
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Direktor Heuer, Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 24.03.2022:

Herr Foth,
danke für Ihr Schreiben vom 21.03.2022 zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Amtsdirektor Heuer – Aktz.: 140 E – 7/2022.
Schade, dass Sie die von mir gerügte durch Direktor Heuer nicht bearbeitete Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Mitarbeiterin des Amtsgerichts Oberndorf a.N. nicht beim Amtsgericht Oberndorf a.N. anfragen bzw. von dort Auskunft verlangen, ob die Beschwerde vorliegt.
In der Vergangenheit sind viele meiner Schreiben beim Amtsgericht Oberndorf a.N. auf mysteriöse Art und Weise verschwunden, weshalb ich mir seit einiger Zeit jeden Schriftsatz einzeln per Kopie und Eingangsstempel bestätigen lasse.
Gerne würde ich Ihnen aber zur Arbeitserleichterung diese Dienstaufsichtsbeschwerde zusenden.

Leider ist Sie im Netz hinterlegt und ich PC-Laie komme nicht dran – mein Administrator meldet sich nicht – ich bin mal wieder von Anderen abhängig und aufgeschmissen.

Bitte fordern Sie die Dienstaufschichtsbeschwerde beim Amtsgericht Oberndorf a.N. an.

Sollten Sie von dort die Mitteilung erhalten, dass diese nicht vorliegt (s. unten stehende Schriftsätze) und ich die Beschwerde nicht mehr aktivieren kann werde ich eine neue Dienstaufsichtsbeschwerde formulieren und Herrn Heuer zustellen – dann mit Kopie und Eingangsstempel, um mich nicht wieder angreifbar zu machen.

Da der Sachverhalt jedoch eindeutig, auch durch die unten stehenden Schriftsätze, kausal nachvollziehbar sein sollte hoffe ich auf weitere Bearbeitung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Direktor Heuer.
Ich gehe davon aus, dass dieser Schriftsatz auch als Mail bearbeitet wird und bitte um Mitteilung, wie zu verfahren ist.

Sollte selbst für solche nachrichtlichen Schriftsätze eine persönliche Unterzeichnung erforderlich sein bitte ich um Mitteilung. Ich werde dann umgehend weitere 85 Cent in mein Anliegen investieren und die Post mit der Zustellung beauftragen .
Danke schön

Hans Joachim Thiemann 

Schriftsatz an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 14.10.2021:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor Wochen zum einen angefragt, welche Hinweise ihrerseits für die extremen Sicherheitsmaßnahmen zum Verhandlungstermin am 27.09.2021 in der Sache Thiemann (Opfer) ./. Stadt Oberndorf a.N. vorlagen, um mich ebenfalls vor dem Täter, Bürgermeister Hermann Acker, entsprechend schützen zu können.
Vor Monaten habe ich zu dem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Mitarbeiterin des Amtsgerichts Oberndorf a.N. wegen ungebührlichem Verhalten gegen über meiner Person eingereicht.
Zu beiden Schriftsätzen steht eine Antwort aus.
Ebenfalls versuche ich seit Monaten einen Gesprächstermin mit dem Leiter des Amtsgerichts Oberndorf a.N. zu bekommen, um diese und andere Punkte mit ihm fachlich und sachlich zu besprechen.
Trotz dutzendfacher Vorsprache wird mir keine „Audienz“ gewährt.
Was haben sie zu verheimlichen? Warum antworten sie nicht auf meine Schriftsätze, Terminwünsche, aber auch meine Anträge etc..
Bin ich als Bürger ein Mensch zweiter Klasse vor ihrem Gericht? Werde ich ihnen und ihrer Organisation gefährlich, da ich die Fehler ihrerseits blogge und öffentlich mache?
Das ist alles nachvollziehbar und nicht schön für das Amtsgericht Oberndorf a.N., aber denken sie an den Spruch – lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende – denken sie mal darüber nach.
Wir alle machen Fehler – die Kunst ist, sie nicht zwei Mal zu machen und aus den Fehlern zu lernen – nicht sie zu vertuschen, zu verheimliche, zu verschweigen usw..
Ich werde noch verschiedene Verfahren vor ihrem Amtsgericht führen (müssen), bei denen ich mich selber vertrete, da ich inzwischen das Gefühl habe, dass ich hier im Landkreis Rottweil der einzige schuldfähige, reuige und ehrliche Bürger bin – übrigens auch Beamte sind Bürger – aber erster Klasse natürlich!
Ich erwarte ihre Antworten zeitnah und einen Terminvorschlag.
Danke
Hans Joachim Thiemann

Schriftsatz an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 30.08.2022:
Guten Tag,
was macht meine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Ich habe gehofft, die Abweisung zeitnah zu bekommen oder zumindest irgend etwas, was die Beschwerde dokumentiert.
Interessant ist auch, dass die Servicestelle im Eingangsbereich seit der Dienstaufsichtsbeschwerde und meiner Bitte um Kopie der Eingangsbestätigung seit Wochen nicht mehr besetzt ist – warum?
Einen derart langen Urlaub der netten „Empfangsdame“ kann ich kaum glauben. Sie fehlt mir sehr!
Gruß
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N. – Mail vom 24.03.2022:

Herr Foth,
danke für Ihr Schreiben vom 21.03.2022 – Aktz.: 140 E – 29/2021 – s. Anlage.
Die neue Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Hohl ist, falls Sie diese gelesen haben, natürlich nicht identisch mit der vorgehenden Beschwerde.
Zudem datiert die Beschwerde vom 26.02.2022 (s.u.) und nicht vom 12.12.2021 wie in Ihrem unverständlichen Schreiben vom 21.03.2022 mitgeteilt!
Ich bitte Sie entsprechend die neue Dienstaufsichtsbeschwerde genau zu lesen und mir bzgl. der neuen Vorwürfe gegen Frau Hohl Ihre Bewertung der Sachlage zukommen zu lassen.
Sollten Sie als Landgerichtspräsident nicht in der Lage sein die neuen Vorwürfe zu verstehen werde ich Ihnen, auf Anfrage, diese gerne noch einmal erläutern – was hoffentlich nicht notwendig sein wird.
Ihre Ablehnung der vorgehenden Beschwerde gegen Frau Hohl aus formaljuristischen Gründen konnte ich nachvollziehen und das habe ich Ihnen auch so mitgeteilt – das war im Übrigen ein großes Lob, denn meine Beschwerden werden ansonsten mit dem Satz  … hat nichts falsch gemacht oder gar nicht beantwortet (s. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiterin des Amtsgerichts Oberndorf a.N.).
Sollte ich nichts von Ihnen hören oder lesen gehe ich davon aus, dass Sie die neuen Vorwürfe nach erneutem Studium meiner Dienstaufsichtsbeschwerde verstanden haben und hierzu Stellung nehmen werden.
Vielen Dank
Hans Joachim Thiemann

Erweiterung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Rottweiler Landrat Michel wegen Amtsmissbrauchs, Untätigkeit, Verhinderung bzw. Behinderung der Strafverfolgung etc. – Mail vom 18.03.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Michel möchte ich einen weiteren Vorgang hinzufügen.
Mit Schreiben vom 10.03.2022 (s. Anlage) weist Landrat Michel auch meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter Klatt zurück.
Seine Begründung ist dabei abenteuerlich.
Herr Michel verweist hinsichtlich der angemahnten Entscheidung über meinen Einsichtnahmeantrag in die Aldiverträge auf die Verfahrensaussetzung nach § 94 VwGO.

„Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 94 

Das Gericht kann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, anordnen, dass die Verhandlung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung der Verwaltungsbehörde auszusetzen sei.“
Als Laie frage ich mich jedoch, welches Gericht hier die Aussetzung der Entscheidung des Landratsamts Rottweil über meine Einsichtnahme in die Aldi-Verträge angeordnet hat?
Mir liegt ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vor, welches genau diese Einsicht vorsieht.
Gerichtlich verfolgt wird derzeit nur, inwieweit eine Berufung gegen dieses glasklare Urteil noch möglich ist – nicht mehr und nicht weniger.
Unser Gesetzgeber hat mit dem § 94 VwGO ganz sicher nicht die Behinderung bzw. Verhinderung von Verwaltungsentscheidungen über Jahre gemeint, so dass die Argumentation von Michel in`s Leere läuft.
Weiterhin habe ich die Prüfung der für die Einsichtnahme in die Aldi-Verträge von der Stadt Oberndorf a.N. angesetzten abnormal hohen Verwaltungsgebühren beantragt. Diese Prüfung hat nichts mit dem § 94 VwGO zu tun. Die Prüfung ist durchzuführen, unabhängig der Entscheidung über die Einsichtnahme, denn sie stellt die Grundlage dar, inwieweit eine Einsichtnahme überhaupt durchgeführt werden kann – aufgrund der abnormalen Kosten.
Dieser Punkt der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Klatt wird von Landrat Michel gar nicht beantwortet – zum Schutz des Beamten Klatt.
Weiterhin ist festzuhalten, dass Herr Klatt bisher die Hundesteuersache bearbeitet hat, entsprechende Schriftsätze von ihm sind anhängig. Die Mitteilung des Landrats, dass Klatt nicht zuständig sei, ist ohne Nennung des Verantwortlichen eine Frechheit.
Sollte Klatt tatsächlich nicht der Hauptverantwortliche für die Untätigkeit des Landratsamts Rottweil in der Sache sein so hat Landrat Michel mir den Namen der untätigen Person mitzuteilen, so dass ich meine Dienstaufsichtsbeschwerde nun gegen diese Person richten kann.
Diese Geheimhaltung der zuständigen Person (Roth, Angenendt?) ist verwaltungsrechtswidrig und nimmt mir die Möglichkeit, meine Dienstaufsichtsbeschwerde nun zielgerichtet erneut in dieser Sache einreichen zu können.
Landrat Michel behindert vorsätzlich diese Dienstaufsichtsbeschwerde und beschützt das rechtswidrige bzw. untätige Verhalten und Handeln seiner Mitarbeiter – nicht nur in dieser Sache!
Ich bitte diese neuen Vorwürfe in die bereits vorliegende Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Michel aufzunehmen. 
Landrat Michel wird gebeten, den Namen des zuständigen Beamten in der Hundesteuersache mitzuteilen und die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten Klatt ordnungsgem. und rechtssicher zu beantworten.
Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig. Sollte eine persönliche Unterzeichnung des Schriftsatzes notwendig sein bitte ich um kurze Mitteilung.
Schönes Wochenende
Hans Joachim Thiemann

Faschismus in deutschen Strafverfolgungsbehörden? – Ermittlungseinstellung eines Strafantrags gegen das Polizeirevier Oberndorf a.N. drei Monate vor Einreichung des Strafantrags – Beschwerde – Mail vom 18.03.2022:

Sehr geehrter Herr Kretschmann, sehr geehrter Herr Strobl, sehr geehrte Damen und Herren der Generalstaatsanwaltschaft,
jetzt ist es amtlich.
Die Staatsanwaltschaft Rottweil scheint meinen am 08.03.2022 bei der Staatsanwaltschaft Rottweil eingegangenen ordnungsgemäß persönlich unterzeichneten Strafantrag gegen das Oberndorfer Polizeirevier, wie vermutet ohne jede Ermittlung gegen die Oberndorfer Kollegen, bereits am 04.01.2022 eingestellt zu haben, nachdem meine nicht unterschriebene Mail zur Info in meinem blog – www.der-zeigefinger.de – in der Sache die Staatsanwaltschaft 01.01.2022 erreicht hat. Das nennt sich vermutlich „vorauseilender Kadavergehorsam“?
Bisher haben alle Behörden fast ausschließlich nur auf persönlich von mir unterzeichnete Schriftsätze regiert und mir dieses mitgeteilt, zu Letzt das Amtsgericht Oberndorf a.N.. Nicht unterschriebene Mails wurden nicht gewertet und nicht verfolgt!
Nun scheint die Staatsanwaltschaft Rottweil das Ermittlungsverfahren gegen die Oberndorfer Kollegen, trotz Zeugenaussagen für das strafrechtlich relevante Verhalten der dortigen Beamten, gar nicht erst aufkommen lassen zu wollen?
Aus diesem Grund hat man den Strafantrag bereit nach wenigen Tagen, ohne Zeugenvernehmung (die sind natürlich unglaubwürdig – das Kennen wir ja von diesen Staatsanwälten bereits) abgewiesen.
Dass ich diesen wieder einmal unfassbaren Vorgang bei der Staatsanwaltschaft Rottweil, wie im blog bereits geschrieben, erwartet habe ist kein Wunder, denn vorgehende Verfahren wurde in ähnlicher Weise von dieser Staatsanwaltschaft Rottweil bereits verschoben und zu Gunsten von Beamten manipuliert.
Z.B. wurde gegen den Polizeibeamten Lehmann, nachdem die Freiheitsberaubung gegen mich klar war, kein Gerichtsverfahren eingeleitet, sondern dieser hohe Beamte (stellvertretender Leiter des Oberndorfer Polizeireviers) mit einer der Öffentlichkeit verborgenen winzigen Geldstrafe für sein Verhalten belohnt – s. im blog die Gegenüberstellungen der Geldstrafen gegen meine Person und die gegen Beamte!
Es wurde auch kein Klageverfahren gegen die Gemeinderäte Rinker und Schittenhelm nach deren Beleidigungen meiner Person als Arschloch und Irrer gegen diese Gutbürger erhoben, sondern die Verfahren umgehend eingestellt.
Stattdessen erhebt die Staatsanwaltschaft Rottweil umgehend Klage gegen meine Person wegen Beleidigung gegen Beamte, z.B. Witzfigur, Beamtenhalunke etc. (was gerade zu Kosebezeichnungen im Vergleich zu Beleidigungen wie Arschloch und Irrer sind) ohne mir vorher die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten zu ermöglichen. Eindeutig parteiischer, manipulierter, rechtsfreier geht es doch nicht mehr – außer Gutachter Schattenschulte zieht mich noch aus dem Verkehr – aber der Typ ist abgetaucht, meldet sich nicht, vereinbart keine Termine für die Begutachtung, verhindert die weitere Verfahrensführung vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. damit usw..
Mein Gott, diese Rottweiler Staatsanwaltschaft hat einen Unrechtsstatus erreicht, der allen „faschistischen“ Merkmalen, bis auf die Tötung und körperliche Folterung der ungewünschten Personen  erreicht („Sonderbehandlung“ – die psychische Folter wird an mir erfolgreich angewandt) und mich tatsächlich zum Verzweifeln bringt.
Gestern habe ich mal wieder den Film „Der Bader-Meinhof-Komplex“ gesehen und ertragen müssen, wie unser angeblicher Rechtsstaat mit rechtswidrigen Mitteln agiert (hat) und das nicht nur gegen die Terroristen, sondern gegen Demonstranten, Unterstützer usw. – eben wie heute gegen Impfverweigerer, Systemkritiker etc..
Gleichzeitig kauft dieses Land aber das Blutgas von Putin und finanziert dessen Krieg gegen die ukrainische Bevölkerung. Diese Politiker sind für mich „Kriegsverbrecher“ ohne Rückgrat, applaudierend im Bundestag und feige in ihrem Handeln – über Amnesien im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Straftaten oder dem vorsätzlichen Leserbetrug ganz zu Schweigen – was für Halunken führen heute unser Land? Im Nachhinein muss ich als Ex-Grüner Angie Merkel noch für ihre 16 Jahre der Verhinderung einer Ampelregierung dankbar sein – naja – so weit geht meine Verzweiflung dann doch nicht.
Das Gelaber der Politiker, schon während der Coronazeit, dass jedes Leben (nur das Eigen natürlich und vielleicht noch das der Beamten) zählt hat mich schon damals nur noch zum Kotzen gebracht, denn Menschenleben zählen für diese Politiker einen Scheißdreck – es zählt der eigene Status, das Amt, die eigene Unversehrtheit, das eigene Bankkonto – s. die Alt-Grünengreise Fischer, Alt-Rotengreise Schröder etc. – total verkommen und gekauft diese Figuren heute!
Das o. g. Verhalten der Staatsanwaltschaft Rottweil im Rahmen meines Strafantrags gegen das Polizeirevier Oberndorf a.N. ist eine Bankrotterklärung für die Strafverfolgung in den eigenen Reihen. Ich erhebe deshalb Beschwerde und hoffe, dass die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wenigstens diesen persönlich unterschieben Beschwerdeschriftsatz bis zur Bestätigung der Ermittlungseinstellung abwartet und ich diese Bestätigung der Ermittlungseinstellung, natürlich ohne Begründung, nicht bereits morgen im Briefkasten finden muss.
Ich erwarte eine ordentliche inhaltliche Begründung bzw. Stellungnahme zu meinem am 08.03.2022 bei der Staatsanwaltschaft Rottweil eingegangenen und persönlich unterzeichneten Strafantrag gegen das Polizeirevier Oberndorf a.N. und den darin vorgetragenen Beweisen für das rechtswidrige Verhalten der Oberndorfer Beamten, welches in aller Augen durch Zeugen nachgewiesen ist.

Ich erwarte ein dienstrechtliches Vorgehen gegen die fehlenden Beamten (bei der Staatsanwaltschaft und dem Polizeirevier Oberndorf a.N. und eine Entschuldigung bei mir für das verwaltungsrechtswidrige bzw. sogar strafbare Verhalten gegenüber meiner Person! 
Ich erwarte zudem, dass die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart endlich die Staatsanwaltschaft Rottweil zur Einstellung des gegen meine Person laufenden Ermittlungsverfahrens wegen der rechtlich nicht zu beanstandenden Veröffentlichung von Unterlagen (Urteil des Landgerichts von 11.2020!!!!!) verpflichtet, damit ich nach zwei Jahren des Wartens meine Schadenersatzklage gegen das Land BW wegen der rechtswidrigen Hausdurchsuchung noch vor der Verjährungsfrist abarbeiten kann – was in den Landesbehörden vermutlich nicht gewollt ist und vorsätzlich verhindert wird.
Herr Gutachter Schulte, ich hoffe, Sie verfolgen diese Strafverfolgungsfarce im Hinblick auf das Thema Schuldfähigkeit sehr genau und Sie melden Sie endlich in Sachen Terminvereinbarung – Sie vermutlich vorsätzlich handelnder Verfahrensverzögerer?
Dieser Schriftsatz geht heute oder morgen in die Post.
Für Fragen zu meinem Strafantrag gegen das Oberndorfer Polizeirevier stehe ich gerne zur Verfügung!!!
Hans Joachim Thiemann

P.S.

Herr Kretschmann, Herr Strobl, was muss noch passieren, dass Landesbeamte rechtsstaatlich und für uns Bürger und nicht rechtswidrig gegen uns Bürger arbeiten oder dass dieses rechtswidrige Verhalten der Landesbeamten an die Öffentlichkeit katapultiert wird (hierfür gibt es viele Möglichkeiten) – Sie haben dieses Vorgehen der Beamten bzw. die weitere Entwicklung am Ende zu verantworten!!!

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Landrat Michel und Elvira Roth – Mail an das Regierungspräsidium Freiburg vom 17.03.2022:

Hallo Hans Joachim,

Landrat Michel antwortet tatsächlich.

Punkt 1 ist zwischenzeitlich abgearbeitet, aber bei der Aldi-Geschichte verstecken sie sich immer noch hinter den wertlosen Petitionen.
Grüßle

……………………..

Hallo ………., sehr geehrte Damen und Herren,
der Schriftsatz von Landrat Michel ist schlicht falsch und nur dummes Geschwätz – Anlage nur im Original.
Nicht die Petitionsberichte des Petitionsausschusses sind ausschlaggebend, sondern die eigenen Prüfungen des Landratsamts Rottweil. Unsere arbeitsfaulen Beamten versuchen hier eine falsche Prüfung nun über alle Behörden, ohne eigene Prüfung, weiterzuleiten und als eigenes Prüfungsergebnis darzustellen. Dieses Verhalten ist vorsätzlich verwaltungsrechtswidrig, soweit der prüfenden Behörde völlig andere Prüfungsgrundlagen vorliegen und dieses ist vorliegend der Fall.
Der Petitionsausschuss kennt die streitgegenständlichen Aldi-Verträge nicht, das Landratsamt Rottweil kennt diese schon und kann konkrete Inhalte verwaltungs- und strafrechtlich prüfen.

Meinen Prüfkatalog hat das Landratsamt bereits seit Jahren vorliegen und es weiß genau, ob die von mir vermuteten Vorwürfe zum Unterwertverkauf, zur Vorfestlegung, zur Altlastenübernahme etc. greifen oder nicht – diese Vorwürfe werden, wenn man mal genau hinschaut, auch vom Landratsamt Rottweil entweder gar nicht oder halbherzig bestritten, um den eigenen „Arsch“ nicht zu weit aus dem Fenster zu strecken und schlussendlich noch für vorsätzlich falsche Prüfungsergebnisse belangt zu werden – so simpel wie einfach durchschaubar – aber das kennen wir ja auch von den Oberndorfer Beamten nicht anders – simples und vorhersehbares Handeln.
Das Landratsamt Rottweil weiß, im Gegensatz zum Petitionsausschuss, um die Manipulation des Bebauungsplanverfahrens „Neckartalaue-7.Änderung“ durch die Stadt Oberndorf a.N. zur Erzwingung der Rechtskraft unter „Betrugs“ des Oberndorfer Gemeinderats und hat dieses zu prüfen.
Das hat das Landratsamt Rottweil nicht getan. Man versteckt sich hinter dem Petitionsausschuss, der nichts weiter als ein Bürgerverdummungsausschuss mit scheinbar begrenzt intelligentem Beamtenpersonal ohne echte Prüfungsgrundlage ist.
Bernhard, Du solltest entsprechend Michel das Messer auf die Brust setzen, denn meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen „Horrorbeamten“ läuft gerade parallel. Michel gehört ebenfalls nicht zum intelligentesten Beamtenpersonal und er muss die Konsequenzen für sein widerliches Handeln tragen, bevor auch er sich mit seiner fetten Pension in den Ruhestand verabschiedet – wie Acker, Kopf, Foth etc..


Sehr geehrte Damen und Herren des RPF,
die Abweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Roth durch Landrat Michel unterstreicht erneut die Unfähigkeit, die Untätigkeit und den aktiven Schutz des Landratsamts Rottweil zu Gunsten eines potentiell rechtswidrigen Handelns  der Stadt Oberndorf a.N. – s.o..
Bitte beachten sie diese neue (alte) Untätigkeit bzw. diesen neuen Nachweis des Schutzes der Stadt Oberndorf a.N. im Zuge verwaltungsrechtswidrigen Handelns auch in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Michel.
Deutlicher und offensichtlicher kann ein Landrat sein Amt gegenüber uns Bürgern zum Schutz seiner Oberndorfer Kollegen nicht missbrauchen!!!
Ich hoffe, in ihrem Schriftsatz zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde auch über diese Vorgänge zu lesen.
Danke

Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Damen Martina, Mayländer (beide Staatsanwaltschaft Rottweil) – Mail vom 16.03.2022:

Frau Mayländer,

heute teilt mir Martina schriftlich mit, dass die zur Einsicht von mir vor der Ermittlungseinstellung angeforderte Akte 15 Js 13152/21 nach Ermittlungseinstellung an das Amtsgericht Oberndorf abgegeben wurde.
Hallo – erst verzögert und behindert Martina die Einsichtnahme in diese Akte und dann wartet sie nicht einmal die versprochene und zugesagte Einsichtnahme durch mich, den Angeklagten, ab und stellt die Ermittlungen ein und erhebt Klage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N..
Bis heute warte ich auf eine Antwort von Ihnen, Frau Mayländer, ob die mir mitgeteilten organisatorischen Probleme bei der Einsichtnahme, die kürzlich eine Einsichtnahme mehr als kurzfristig verhindert haben (s.u.), inzwischen behoben wurden und ich endlich Einsicht in die gewünschten Akten nehmen kann.
Sind Sie Frau Mayländer, tatsächlich nicht einmal in der Lage, zwei untergebene Staatsanwälte und vier angeforderte Akteneinsichten in einem Einsichtnahmetermin, ohne Anwesenheit der Staatsdiener natürlich, zu koordinieren? Was befähigt Sie eigentlich zur Leitung einer solchen Behörde – Ihr Vorgehen gegen die Bürger, Ihr Mutterinstinkt zum Schutz der Beamten etc.?
Jetzt teilen Sie mir endlich die gewünschte Auskunft mit – zusammen gefasst in vielleicht drei Absätzen – Sie schaffen das – meint Angie – es überfordert Sie vollständig, meine ich !
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Michel – Landkreis Rottweil – Mail vom 14.03.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren, hallo Rottweiler Michel,
Herr Landrat, mit Ihrem Schreiben vom 11.03.2022 zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ihren Mitarbeiter Adam (s. Anlage) haben Sie einmal mehr zum Ausdruck gebracht, dass Ihnen die Bürger im Landkreis Rottweil tatsächlich Scheiß egal sind. Während nach Ihrer Auffassung meine Anfragen zum Unverständnis und zur Umsetzung der Coronaverfügung nicht beantwortet werden mussten, obwohl ich hilfloser Leidtragender und orientierungsloser Anwender war, der diese Umsetzung nicht verstanden hat, wurde nur der neuen Rottweiler Zeitung anscheinend die Umsetzung und die Definition erläutert.
Herr Michel, allein in dieser Klarstellung wird deutlich, dass Sie Ihr Amt nicht verdienen haben und aus meiner Sicht sogar missbrauchen. Weiteres hierzu werde ich in der Klage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. wegen angeblicher Beleidigung gegen Sie detailliert ausführen und kein Richter wird mich daran hindern können – ich freue mich .
Nicht der Zeitung ist die getroffene Entscheidung des Landratsamts Rottweil zu erläutern, sondern den Betroffenen (zumindest nach der sechsten von Ihrem Laden unbeantworteten Nachfrage – oder sehen Sie das anders?) – also mir – um eine Willkürlich Durchsetzung der Verordnung durch die Polizei vermeiden zu können – bzw. vorbeugen, denn diese Horde Staatsbeamter macht in meinem Fall ja bekanntlich was sie will – bis hin zu bereits mehrfasch erfolgten rechtswidrigen Aktionen gegen meine Person!
Mir ist zudem nicht bekannt, dass die NRWZ eine umfangreiche und nachvollziehbare Definition der Ansammlung und Anwendung der Verfügung veröffentlicht hat – aber dafür werden Sie schon gesorgt haben. Zudem lese ich diese Zeitung nicht, so dass selbst eine Veröffentlichung in einer Rottweiler Zeitung meine Anfrage nicht indirekt beantwortet hätte!
Entsprechend dieser wieder einmal unfassbar bürgerfeindlichen Entscheidung über meine Dienstaufsichtsbeschwerde erhebe ich nun Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie, den Landrat Michel des Kreises Rottweil, den Rottweiler Michel – wegen bürgerfeindlichen Verhaltens und Entscheidens und Deckung von verbeamteten Mitarbeitern (Adam) bzw. Amtsmissbrauch.
Vielleicht sollten Sie sich mal Gedanken machen, ob eine Bürgeranfrage nur mit Eingangsbestätigung (immerhin – von Ihren Mitarbeitern Roth und Klatt bekomme ich diese schon lange nicht mehr) und der Widerspruchsablehnung der Anspruch auf Erläuterung einer Kreisverfügung genüge getan wurde – falls Ihre kognitiven Fähigkeiten so etwas zulassen und Sie nicht in Ihrem bürgerfeindlichen Verhalten dermaßen gedanklich eingeschränkt sind, dass eine solche Überlegung ausgeschlossen ist?
Diese Dienstaufsichtsbeschwerde sende ich an Innenminister Strobl und Ministerpräsident Kretschmann als Ihre höchsten Vorgesetzten, da mir nicht klar ist, wer über die Dienstaufsichtsbeschwerde letztendlich zu entscheiden hat und diese vermutlich abweisen wird – wenn diese Dienstaufsichtsbeschwerde überhaupt bearbeitet wird!?
Danke
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Ich bitte um Eingangsbestätigung der Dienstaufsichtsbeschwerde durch die zuständige Stelle/Behörde

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Damen Martina, Mayländer (beide Staatsanwaltschaft Rottweil) und Hartwig (Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, u.a. 5 Ds 15 Js 13152/21 – Mail vom 13.03.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Damen Martina, Mayländer (beide Staatsanwaltschaft Rottweil) und Hartwig (Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart) wegen gemeinschaftlich begangenem Amtsmissbrauch (Straftat), einseitiger und parteiischer Ermittlungen zu Gunsten verschiedener Beamter und vorsätzlicher Entscheidungen zu meinen Ungunsten.


Begründung – Dienstaufsichtsbeschwerde:

Die Gründe für eine Dienstaufsichtsbeschwerde liegen in der Verletzung von Dienstpflichten oder in einem persönlich fehlerhaften Verhalten durch den Amtsträger gegenüber einem Bürger. Amtsträger sind grundsätzlich alle nach Bundes- oder Landesrecht mit bestimmten hoheitlichen Aufgaben und Funktionen betraute Personen.


Alle drei Damen sind seit Jahren damit beschäftigt, gegen mich laufende Ermittlungen umgehend und knallhart zu verfolgen, während meine Strafanträge, bis auf einen (Polizeibeamter Lehmann) umgehend ohne Ermittlungen bzw. mit zweifelhaftesten Argumenten (dem Glauben des Täters gegenüber dem nicht Glauben des Opfers, von Attesten, Zeugen und eidesstattlichen Erklärungen.
Gleich vorweg möchte ich ausführen, dass ich in ihrer Ablehnungsbegründung nicht lesen möchte, dass die Damen so handeln dürfen, weil Sie die Macht dazu haben. Dieses haben sie mir bereits in der „Körperberührungssache“  gegen die Stadt Oberndorf a.N. geschrieben, indem Frau Hartwig und Frau Mayländer mitteilten, dass die Aussage des Täters höher als die Aussagen des Opfers, des Zeugen und der behandelnden Ärztin des Opfers sowie der eidesstattlichen Erklärung des Zeugen zum Tathergang zu werten ist.

Auch die Änderung der eigenen staatsanwaltlichen Einstufung der Tat von höchstem öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung nach der Aussage des Täters in kein Interesse an der Strafverfolgung (vermutlich bzw. wahrscheinlich auf Weisung von oben) verletzt die elementaren Grundsätze staatsanwaltlichen Handelns massiv.
Bitte gehen Sie in ihrer Begründung darauf ein, ob die jeweiligen Entscheidungen sachgerecht und rechtsstaatlich, dem Auftrag der Staatsanwaltschaft angemessen, erfolgt sind.
Im vorliegenden Fall hat Frau Martina, gedeckt von Frau Mayländer, die Einsicht in die Ermittlungsakte zu den Beleidigungen (s.u.) verzögert, verhindert, erschwert und schließlich, ohne Einsicht zu gewähren an das Amtsgericht Oberndorf a.N. weiter geleitet.
Auf der anderen Seite haben Frau Mayländer, Frau Martina und Frau Hartwig Beleidigungen gegen meine Person, z.B. von Stadtrat Rinker (Irrer) und Stadtrat Schittenhelm (Arschloch) nicht ein mal verfolgt und die Ermittlungen sofort eingestellt.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass umgehend seitens der Staatsanwaltschaft Rottweil Klage wegen Beleidigung im Zuge von Aussagen wie „Witzfigur“, „Beamtenhalunke“, ja sogar „dicker Hintern“ etc.  gegen mich erhoben wird, während Beleidigungen gegen meine Person wie Arschloch und Irrer abgeschmettert werden – mit teils lachhaften Argumenten, falls überhaupt eine Begründung erfolgt.
Hier wird erkennbar mit zweierlei Maß gemessen, es werden Beamte oder Provinzpolitiker in den Ermittlungen bevorzugt, besser gestellt und von den Damen gemeinschaftlich vor einer Strafverfolgung geschützt.
Ich gehe davon aus, dass allein durch diese zwei Fälle auch der Verdacht von strafbaren Handlungen bei der Staatsanwaltschaft Rottweil und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (insb. Hartwig) gegeben ist und bitte die Landesregierung, hierzu umfassende Ermittlungen einzuleiten.
Das Beamte und Provinzpolitiker vor Strafen geschützt werden ist sicher überall in Deutschland gegeben. Das jedoch drei Beamtinnen einen einzigen Bürger derart auf`s Korn nehmen und mit ihren Kollegen in anderen Behörden verfolgen (s. Foth – Landgericht Rottweil – unanständiges Ordnungsgeld oder Lutz-Hill – Amtsgericht Oberndorf a.N. – verschobenes Urteil im Verfahren Thiemann / Acker etc.) ist sicher mehr als auffällig und die Beamten sind disziplinarrechtlich für ihre Taten zu belangen!!!
Weiterhin sind die Damen Mayländer und Martina für den rechtswidrigen Hausdurchsuchung mit Eigentumsbeschlagnahmung verantwortlich (s. Urteil  Landgericht Rottweil vom 11.2020). Meine Schadenersatzklage wird von den Damen seitdem mit einer Klage (bekanntes Muster) vor dem Amtshilfe leistenden Amtsgericht Oberndorf a.N. verhindert, wobei die einfache Klage in der Sache inzwischen mit 4 anderen Klagen zu einem Gesamtverfahren mit forensisch-psychiatrischer Begutachtung meiner Person auf Schuldfähigkeit aufgeblasen und damit zeitlich massivst verzögert wurde.
Da meine Schadenersatzklage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil erst nach der Ermittlungseinstellung gegen meine Person, in deren Rahmen die rechtswidrige Hausdurchsuchung stattfand, kann die Staatsanwaltschaft Rottweil mit der Klage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. darauf hoffen, die Verjährung ihrer Straftat gegen meine Person zu erreichen.
Auch die Forderung der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frau Mayländer, nach einer psychiatrisch-forensischen Begutachtung meiner Person ohne jede fachliche Grundlage dafür oder auch nur die kleinsten Anzeichen, die eine solche Begutachtung begründen, zeigt, mit welchen „faschistischen“ Mitteln die Damen inzwischen gegen meine Person vorgehen.
Meine Anträge auf psychiatrisch-forensische Untersuchung z.B. von Frau Mayländer wurden selbstverständlich vom willfähigen Amtsgericht umgehend abgelehnt.
Ich gehe davon aus, dass nach den vorgehenden Schilderungen und den in ihren Unterlagen schlummernden Taten und diesem massiven Fehlverhalten der beschwerten Damen auch nur ein neutraler Bürger von einer Gleichbehandlung zwischen dem Thiemann und den Beamten oder einer rechtsstaatlichen Arbeit der Staatsanwaltschaften in Bezug auf meine Person sprechen kann.
Ich empfehle ihnen meinen blog zur weiteren Ermittlung – www.der-zeigefinger.de. Dort stehen die vielen eingestellten Strafanträge, Verfolgungen und Klagen gegen meine Person, die willkürliche Arbeit der Staatsanwaltschaft Rottweil etc. detailliert aufgeführt – nur müssen sie ihre Ermittlungen in der Sache eben ordentlich führen und etwas Zeit für`s Lesen und vor allem Verstehen investieren – meine Hoffnung keine!
Ich appelliere an die politische Landesführung, solche für einen Rechtsstaat untragbaren Beamten disziplinarrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen und sie nicht, wie bisher, durch Untätigkeit und Wegschauen zu schützen – auch sie werden von den Steuerzahlern bezahlt und sind diesen verpflichtet – nicht dem Beamtentum und dem Bürokratismus.
Ich erwarte zeitnahe Entscheidungen über meine Dienstaufsichtsbeschwerden von drei verschiedenen Stellen – Martina, Mayländer, Hartwig.
Hans Joachim Thiemann

Befangenheitsanträge gegen Landgerichtspräsident Foth – Mail vom 10.03.2022 an das Landgericht Rottweil:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit erhebe ich Befangenheitsantrag gegen den Landgerichtspräsidenten Foth wegen vorsätzlich parteiischer Verfahrensführung, Lügen im Verfahren und Manipulationen im Klageverfahren 1 O 37/19 – Stadt Oberndorf a.N./Thiemann 

Begründung: 

Herr Foth hat in oben genanntem Verfahren in großer Anzahl Entscheidungen gegen den Angeklagten Thiemann getroffen, die der Klägerin, der Stadt Oberndorf a.N. gewährt wurden bzw. zum Vorteil der Klägerin gehandelt und gelogen. Im Einzelnen nennen möchte ich das von meinem Anwalt in der abgewürgten Verhandlung vom Mai 2021 beantragte Schriftsatzrecht, welches von Dr. Foth einfach nicht entschieden wurde, so dass mein Anwalt keinen Schriftsatz zu einem von der Gegenseite kurz vor der öffentlichen Verhandlung verspätet und mit neuen Klagepunkten gespickten Schriftsatz mehr einreichen konnte. Durch diese Machenschaften des Gerichts konnte zu verschiedenen neuen Klagepunkten keine Verteidigung mehr vorgetragen werden – was vermutlich beabsichtigt war und sich durch die Nichtentscheidung des anwaltlichen Schriftsatzantrags manifestiert. Herr Foth hat zudem in der von ihm, vermutlich mit vorab Information an die Klägerin, abgewürgten öffentlichen Verhandlung im Mai 2021 vorgetragen, dass alle Klagepunkte behandelt wurden, was schon aus oben stehenden Gründen eine Lüge war. Hierzu werde ich noch die eidesstaatlichen Aussagen meiner Zeugen beibringen, da ich davon ausgehen muss, dass meine Zeugen ansonsten nicht gehört werden. Weitergehend ist diese Lüge aber auch für andere, zeitgerecht von der Klägerin vorgetragene Klagepunkte gegeben, denn meine Anwälte haben zu fast keinem Klagepunkt vorgetragen, trotz meiner schriftlichen Mitteilung über Lügen, Mauscheleien, Zeugen usw., die auch dem Landgericht vorliegen, wegen des Anwaltzwangs jedoch nicht gewertet werden durften. Entsprechend wollte ich in der letzten Verhandlung im Mai 2021 zu allen Klagepunkten abschließend die dazu gehörigen Fakten prozessordnungsgemäß vortragen, u.a. auch zur angezeigten K………… durch Bürgermeister Acker an meiner Person. Ich darf dieses Wort anscheinend, nach Meinung von Dr. Foth, öffentlich auch in einem Gerichtsverfahren nicht verwenden – eine ordentliche Verteidigung ist somit nicht möglich – insbesondere auch in weiteren anhängigen Klageverfahren, was nun eine wesentliche Rolle im Rahmen der von Dr. Foth verhängten Ordnungsmaßnahme darstellt. Herr Foth hat durch den Abbruch der öffentlichen Verhandlung im Mai 2021 ohne Vortrag des Beklagten und der Nichtentscheidung über das anwaltlich beantragte Schriftsatzrecht vorsätzlich das Verfahren negativ zu Ungunsten des Beklagten (mich) und zu Gunsten der Beamten der Stadt Oberndorf a.N. manipuliert. Untadelige Zeugen für diese Tatsachen sind: Bernhard Maier – bekannt und Irmtraud Hoeft – ebenfalls bekannt. Die eidesstaatlichen Aussagen dieser Zeugen zu den Vorgängen werden nachgereicht. Dem Protokoll der „Verhandlung“ ist der abrupte Abbruch ebenfalls zu entnehmen. Der verzweifelte Versuch meines Anwalts, zumindest in einem nachgereichten Schriftsatz noch auf die vielen Klagepunkte reagieren zu dürfen, wurde vorsätzlich von Herrn Foth als Vorsitzendem Richter unterbunden und das Verfahren auch hier von Herrn Foth wesentlich, in rechtswidriger Art und Weise, zu Gunsten der Klägerin beeinflusst, was sich auch im Urteil durch die 5 zu unterlassenden Aussagen meinerseits widerspiegelt – zu denen ich aber auch nicht vortragen durfte! Weiterhin scheint Herr Foth aufgrund seiner politischen Zugehörigkeit zum rechten politischen Spektrum bzw. der Nähe seiner Familie hierzu maßgeblich zu diesen Mauscheleien gegen einen, der politischen Linken nahestehenden Angeklagten gekommen zu sein, da er dieses Verhalten möglicher Weise von seiner Familie gelernt hat? Um diese wertebasierten Mauscheleien, Vorteilsgewährungen und Lügen zumindest weitergehend zu vermeiden ist Herr Foth als befangener Richter von den Fällen des Herrn Thiemann abzuziehen, da weitergehend mit Mauscheleien und Parteilichkeiten sowie Lügen innerhalb der Verfahren durch Herrn Foth zu rechnen ist. Auch die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen Herrn Thiemann ist vor diesem Hintergrund dienstrechtlich und verfahrensrechtlich zu untersuchen, da die Verhältnismäßigkeit dieser Strafe von 2.000 €, z.B. in Bezug auf die Strafe gegen den Polizeibeamten Lehmann wegen Freiheitsberaubung 650 €, nicht mehr gegeben ist und zu Ungunsten des Herrn Thiemann bzw. zu überhöhtem Ordnungsgeld gegen Herrn Thiemann geführt hat – wobei das Ordnungsgeld grundsätzlich nicht hätte erhoben werden dürften – s. die Beschwerde gegen die Verhängung diese Ordnungsgeldes durch Herrn Foth vom 18.02.2022. Ich erwarte eine zeitnahe Entscheidung über den Befangenheitsantrag gegen Herrn Foth, den ich vor Monaten wegen einer, nicht eingetretenen, Verfahrensbeschleunigung nicht hätte zurück ziehen dürfen. Besten Dank. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.  

Hans Joachim Thiemann – Justizopfer

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Dr. Foth zum Abend seiner Präsidentschaft über das Landgericht Rottweil wegen Behinderung und Benachteiligung meiner Person im Verfahren Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann (1 O 37/19). 

Begründung: 

Zum ersten Prozesstermin am 31.07.2020 hat Herr Dr. Foth, trotz Bitte der Verteidigung, keine Zeugen geladen. Für die Verteidigung ist eine sachgerechte und rechtssichere Verfahrensführung und die Aufdeckung verschiedenster Fehlverhalten der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. nur durch eine Zeugenvernehmung nachweisbar, da ansonsten nur schriftlich nachweisbare und seitens der Stadt verleugnete Nachweise vorgelegt werden können, die Dr. Foth zurück weisen wird bzw. bereits zurück gewiesen hat. In der Verhandlung von 31.07.2019 hat Herr Dr. Foth zudem den Angeklagten Thiemann explizit aufgefordert, die Wahrheit zu sagen und bei der Wahrheit zu bleiben – was vermutlich richtig aber unnötig war. Unmittelbar nach dieser unnötigen Zurechtweisung (weil Dr. Foth den vorgetragenen Sachverhalt nicht glauben wollte/konnte) hat der Anklagevertreter der Stadt Oberndorf a.N., Hermann Leopold, mehrfach auf die Feststellung der Verteidigung, dass ein Beschluss im Rahmen des Normenkontrollverfahrens „Neckartalaue-7.Änderung“ vom VGH Karlsruhe in Form einer Außerkraftsetzung des B-Plan bereits vorliegt behauptet, dass dieser Beschluss nicht vorliegen würde. Diese Aussage bestätigte er mehrfach vor Zeugen, die diese Falschdarstellung von Leopold inzwischen schriftlich und persönlich unterzeichnet bestätigt haben (u.a. ein Stadtrat). Im Zuge der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Rottweil hat anschließend Herr Dr. Foth mitgeteilt, sich an die ganze Sache nicht genau erinnern zu können, was in einem laufenden Verfahren und einer Lüge vor seinem Gericht unfassbar und unentschuldbar ist. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat inzwischen mitgeteilt, dass Hermann Leopold als Anklagevertreter berechtigt war vor dem Landgericht Rottweil zu lügen. Die Nachfrage bei Herrn Dr. Foth, ob selbiges auch für die Verteidigung gilt und er im Termin am 31.07.2019 den Angeklagten zu Unrecht zurecht gewiesen hat blieb bisher, wie andere Fragen auch, unbeantwortet. Im Dezember 2019 hat Herr Dr. Foth die Prozessbeteiligten gebeten, freie Termine im Februar und März 2020 für einen zweiten Verhandlungstermin mitzuteilen. Nachfragen zu diesem Termin ab Ende Januar 2020 blieben unbeantwortet. Ein Termin in der angefragten Zeit wurde ohne Begründung nicht festgesetzt. Stattdessen erfolgte eine Terminfestsetzung durch Dr. Foth ohne vorherige Abstimmung mit den Prozessbeteiligten unvermutet auf den 20.05.2020, nicht wirklich zur Überraschung des Angeklagten genau auf den Geburtstag seines Sohnes. Um die Abwesenheit des Angeklagten zu fördern wurde im Zuge der Bitte um Terminverschiebung die Anwesenheitspflicht des Angeklagten plötzlich vom Gericht aufgehoben. Der Verhandlungstermin am 20.05.2020 wurde anschließend nach kürzester Beratung aufgrund der unvorbereiteten Klägerseite vertagt, ohne das ich zu den Vorwürfen der Stadt Stellung nehmen konnte. Ein neuer Termin wurde auf den September 2020 anberaumt, aber wenige Tage vorher wieder vom Landgericht Rottweil abgesagt. Der nächste Verhandlungstermin fand schließlich am 05.05.2021 statt, fast genau 1 Jahr nach der Verhandlungsfarce vom 20.05.2020 und es wurde noch schlimmer! Diese anberaumte öffentliche Verhandlung war noch kürzer als die am 20.05.2020 und wurde nach wenigen Minuten mit der Mitteilung des Gerichts, dass nun aufgrund der Schriftsätze, die von meinen Anwälten, aus welchen Gründen auch immer, nicht zu meiner Verteidigung eingereicht wurden und ohne Zeugenanhörung entschieden wird – welch eine unfassbare oder doch erwartbare Wendung. Im gesamten Verfahren konnte ich somit, auch aufgrund der Schuld meiner Anwälte, keine Ansatz weise ordentliche Verteidigung aufbauen – unabhängig vom Ergebnis – 10 % verbleiben bei mir! Im Urteil führt das Gericht dann aus (und das klingt wie Hohn in meinen Ohren), dass zu verschiedenen Klagepunkten nicht ausreichend vorgetragen wurde – aber natürlich liegt diese Schuld nicht ausschließlich bei meinen Anwälten, sondern durch die vermutlich vorsätzliche Hinderung meiner Person an Aussagen im Rahmen der öffentlichen „Verhandlungen“ und der fehlenden Zeugenladung auch und besonders beim Gericht. Weiterhin wird im Urteil der Terminus „F…..“, trotz klarstellender Schriftweise in meinen Mails, u.a. als kommunalpolitischer Führer, gegen mich zur weiteren Unterlassung entschieden, obwohl in der Verfügung des Gerichts vom Mai 2020 dieser Begriff noch abgewiesen wurde. Weiterer, vom Gericht geforderter Vortrag der Verteidigung hierzu erfolgte inhaltlich nicht, so dass ich davon ausgehen musste, dass der Begriff „……..“ von der Stadt hinzunehmen ist! Für mich ist dieses Verhalten des Gerichts eine arglistige Täuschung meiner Person und der Verteidigung, denn es wurde auf die Verfügung des Gerichts vom Mai 2020 vertraut! Weiterhin wurde durch die Klägerin kurz vor der Verhandlung am 05.05.2021 eine Klageerweiterung und weiterer Vortrag bei Gericht eingericht. Hierzu beantragte mein Anwalt in der Verhandlung vom 05.05.2021 ein Schriftsatz(erwiderungs)recht für die Verteidigung. Dieser Antrag wurde seitens des Gericht nicht einmal behandelt und mein Anwalt reichte zu den in diesem Schriftsatz aufgeführten Klagepunkten als Folge auch keinen eigenen Schriftsatz mehr ein – trotz vielfacher Bitte seines Mandanten und Schriftsatzvorbereitung im Detail. Diese massiven Verfehlungen des Gerichts sind vermutlich im Wesentlichen auf Dr. Foth zurück zu führen, weshalb ich hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde erheben – auch wenn diese Art der Bürgerkritik ohne Aussicht auf Erfolg ist. Da ich nicht über unermessliche Geldbestände zur Klage gegen jede Behörde für sich verfüge und auch nicht zwingend Berufungen anstrebe bleibt mir nur der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde – auch wenn die Erfolgsaussichten nichtig sind. Diese Mail wird Ihnen vorab zugesandt. Eine persönlich unterschriebene Fassung erhalten sie im Nachgang durch Posteinwurf. Bitte bestätigen Sie den Maileingang. Vielen Dank   

Oberndorf a.N., den 01.07.2021   

Hans Joachim Thiemann 

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafantrag gegen Michael Lübke, Stadt Oberndorf a.N. wegen Manipulation eines Rechtsverfahrens , Lügens und Amtsmissbrauch – Mail vom 09.03.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dientaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Michael Lübke wegen Manipulation eines Rechtsverfahrens, Lügens und Amtsmissbrauchs:

Begründung:
Herr Michael Lübke hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Neckartalaue-7. Änderung (Aldi-Verlagerung) Unterlagen zu einer Verkehrsanalyse des Aldikonzerns, die den Auslageunterlagen zum Beschluss der Offenlage bei lagen, im gesamten Verfahren das Vorhandensein dieser Unterlagen (Untersuchung) geleugnet und eine entsprechend manipulierte Abwägungsvorlage den beteiligten Gemeinderäten als Abstimmungsgrundlage vorgelegt.
Ich habe in diesem B-Plan-Verfahren, Neckartalaue-7.Änderung, als Fachmann, eine Stellungnahme mit Bezug auf diese Untersuchung, vorgetragen und er Lübke hat in der sog. Abwägungsvorlage für die Gemeinderäte gelogen, dass eine solche Untersuchung nicht existiert.
Beweis:
Niederschrift des Gemeinderats zu den einzelnen Abstimmungsergebnissen – einzusehen bei der Stadt Oberndorf a.N.
Er ist auch nicht auf meine fachlichen Anmerkungen eingegangen, so dass der Beschluss der jeweiligen Gremien immer in der Folge auf einer manipulierten Abwägungsvorlage erfolgte, was zu einem rechtswidrigen Satzungsbeschluss geführt hat.
Hierzu ist ein Normenkontrollverfahren anhängig!
Im Gerichtsverfahren zur Normenkontrolle dieses Bebauungsplan vor den VGH-Mannheim hat Herr Lübke dann im Beisein vieler Zeugen sogar selber zugegeben, dass die von mir genannte Untersuchung vorliegt und von Anfang an im Rechtsverfahren vorlag und er somit gelogen und die Unterlagen manipuliert hat. Auszüge dieser Untersuchung wurden zudem im dortigen Verfahren dem VGH- Mannheim zur Kenntnis gebracht – z.B. Lagepläne mit Schleppkurvendarstellung.
Dem Bürger Maier, der als Zeuge u.a. auch beim VGH-Termin anwesend war und die Zugabe des Herrn Lübke bezeugen kann, ist inzwischen durch diese Verfahrensmanipulation ein Vermögensschaden in Höhe von mehr als 10.000 € entstanden.
Zeuge:
Bernhard Maier, Sägewerkstraße 2, 78727 Oberndorf a.N.
Der Bürgermeister Oberndorf`s, Hermann Acker, versucht derzeit, das Baugesuch für den Aldi auf der Grundlage dieses manipulierten Bebauungsplans „Neckartalaue-7. Änderung“ zur Rechtskraft zu führen und dem Aldi diese Baugenehmigung noch vor dem Verfahrensausgang zum eigentlich der Genehmigung des Baugesuchs zugrunde liegenden Bebauungsplan vorab zu schenken und Tatsachen zum Nachteil von Herrn Maier, im Wissen um das manipulierte Rechtsverfahren, zu schaffen.
Bisher hatte Acker dem Gemeinderat mitgeteilt, dass das Baugesuchsverfahren bis zum Abschluss des Rechtsstreits über den Bebauungsplan ruhen wird.
Nachdem die Gemeinderäte nun Einsicht in Aldi-Verträge beantragt haben hat Bürgermeister Acker sofort das Baugenehmigungsverfahren wieder in Gang gesetzt, um die Baugenehmigung sogar noch vor der Einsichtnahme des Gemeinderats in die Kaufverträge durchzusetzen.
Ein Beschluss des Gemeinderats ist nicht mehr erforderlich. Bürgermeister Acker wird vermutlich, im Wissen um die Unmöglichkeit der Genehmigung des Vorhabens am Ende des Rechtsstreits, nun Tatsachen schaffen und die Baugenehmigung vorab selber erteilen.
Aus meiner Sicht ist dieses ein hochkr….  vorsätzliches Verhalten zum Nachteil eines Oberndorfer Bürgers bzw. er gesamten Bürgerschaft des Oberndorfer Bürgermeisters und seines Adlatus Michael Lübke!
Herr Acker handelt damit mit dem eindeutigen Vorsatz, einer erwarteten Nichtigkeit des Bebauungsplans „Neckartalaue-7. Änderung“ mit dieser Baugenehmigung für den Aldikonzern zuvor zu kommen.
Herr Acker,
ich erwarte die Bearbeitung dieser Dienstaufsichtsbeschwere zeitnah. Da auch die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Schumann seit bald einem Jahr aussteht handeln Sie auch in diesem Fall vorsätzlich verwaltungsrechtswidrig. Ich bitte deshalb die Rechtsaufsicht, hier einzuschreiten und nicht wie gewöhnlich durch Untätigkeit und Vertuschung des rechtswidrigen Handelns der Stadt Oberndorf a.N. zu glänzen.
Bei der Staatsanwaltschaft Rottweil beantrage ich im Rahmen diese Strafantrag gegen Michael Lübke die Ermittlungen wegen Verfahrensmanipulation und Amtsmissbrauch mit Schadensfolge umgehend einzuleiten. 
Bitte teilen Sie mir umgehend das Aktenzeichen hierzu mit.
Für Fragen und weitere Aussagen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.

Hans Joachim Thiemann

Strafantrag gegen das Polizeirevier Oberndorf a.N. wegen Amtsmissbrauch – Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil a.N. vom 05.03.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

heute habe ich den lange angekündigten Strafantrag gegen das Polizeirevier Oberndorf a.N. (s.u.) endlich in die Post gegeben, da eine persönliche Abgabe, aufgrund der lächerlichen Terminvereinbarungspraxis bei der Staatsanwaltschaft Rottweil, bisher nicht zustande gekommen ist. Bitte geben Sie sich mit der erwarteten Ermittlungseinstellung etwas Mühe. Sollte diese Ermittlungseinstellung bereits vor meiner Einreichung des Strafantrags im vorauseilenden Gehorsam erfolgt sein – ………..! Sonnige Grüße 

Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde u.a. – Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil a.N. vom 05.03.2022:

Herr Grundke, Frau Mayländer,
vielen Dank für Ihre Schriftsätze vom 02.03.2022 und 25.02.2022 – s. Anlagen.
Mensch ihr Zwei, bei euch scheint es tatsächlich nur noch drunter und drüber zu gehen und die Leitung hat die Übersicht verloren?
Herr Grundke, statt mir endlich die Einsichtnahme in die Sache Denunziant Schindler zu gewähren teilen Sie mir nun wieder mit, dass die Akte erneut der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vorgelegt wurde. Haben die dort beim ersten Einstellungsversuch gar nicht in die Akte reingeschaut und nur Ihre Ermittlungseinstellung abgepaust?
Können die Lügen des Landratsamts Rottweil, anders als die …….. der Stadt Oberndorf a.N., nicht gerichtlich verschwiegen und geschützt werden? Sollten evtl. sogar meine Zeugen, entgegen aller bisherigen Behördenschweinereien, als glaubwürdig angesehen werden – es wäre tatsächlich eine Zeitenwende – aber würde diese von Dauer sein – vermutlich nicht!
Möchte man dort ausnahmsweise einmal tatsächlich Strafverfolgungsarbeit leisten und wurde ihre Behörde vielleicht sogar endlich einmal von oben zur Arbeit und nicht zur rechtswidrigen Einstellung angewiesen – es wäre eine Zeitenwende in der hiesigen Strafverfolgung.
Da ich gewöhnt bin, auch in der Arbeitsphase nach LiFG, als Verfahrensbeteiligter, Einsicht in die Ermittlungsakten zu erhalten bitte ich Sie noch einmal, mir Ihre Rechtsgrundlage für die Einsichtnahmeverweigerung „Christian Schindler“, die unabhängig der Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ist, mitzuteilen – mühsam nährt sich das Aistaiger Eichhörnchen.
Frau Mayländer, ich habe gehofft von Ihnen die Nachricht über die Erledigung der organisatorischen Probleme, die in der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Martina ausgeführt sind und die die beanstandete Terminabsage der Staatsanwaltschaft begründen, mitteilen, damit ich einen neuen Termin zur Einsicht vereinbaren kann – die Arbeit als Eichhörnchen ist schon sehr mühsam.
Dass Sie scheinbar ganz besondere Vorstellungen über diese Terminvereinbarung haben führe ich unten weiter aus – meine Einschätzung der Sachlage kommt zu vollständig anderen Wertungen des verhalten s von Martina, auf die Sie in der Ablehnung der Beschwerde natürlich nicht eingehen!
Was ist also mit einer neuen Terminvereinbarung zur Akteneinsicht – in alle vier Akten – ansonsten 3 Akten und Mitteilung, auf welcher Rechtsgrundlage die Einsicht in die Schindlersache derzeit wieder verweigert wird – seit vielen Wochen mal so mal anders – lächerlich!!!
Frau Mayländer, die Bearbeitungszeit der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Martina verdient vor dem Hintergrund der Bearbeitungsverweigerung der Dienstaufsichtsbeschwerden beim Amtsgerichts Rottweil und der Stadt Oberndorf a.N. Respekt.
Leider bin ich, wie Sie sicher nicht anders erwartet haben, mit der Begründung alles andere als einverstanden.
Unten stehend ist der tatsächliche Ablauf meiner Bemühungen um Akteneinsicht seit dem 29.12.2022 detailliert aufgeführt.
Sie können bei intensivem Studium ersehen, dass ich immer ordentlich versucht habe, die Termine zu vereinbaren, eine Terminbestätigung zu erhalten etc..
Leider haben Ihre Mitarbeiter, z.B. mit lächerlichen Fristsetzungen von mehreren Wochen, die faktisch aber aus 3 Tagen bestanden, mich immer wieder an der Nase herum geführt und die Einsichtnahmen behindert oder verhindert – jüngste Beispiele sind die organisatorischen Martina-Gründe und die Grundke`sche Einsichtnahmeverweigerung wegen erneuter Vorlage bei der Generalstaatsanwaltschaft!!!
Ebenfalls wurde mir mitgeteilt, das ich Terminvereinbarungen einfach und kurzfristig sogar telefonisch abstimmen darf. Ich mache diese aus nachvollziehbaren Gründen jedoch nur schriftlich, so dass meine Terminmitteilung am 15.02.2022 für die Einsichtnahme am 17.02.2022, bei einer Vorbereitungszeit für diese Einsichtnahme von 2 Monaten (!!!) sicher nicht zu beanstanden ist.
In der Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich zusätzlich ausgeführt, dass ich zudem nicht die eigentliche Absage kritisiere, sondern die Form der Absage beanstandet habe, denn wenn ich telefonisch eine Terminvereinbarung treffen darf ist es sicher auch möglich, mir eine Terminabsage zur Vermeidung meiner Aufwendungen umgehend telefonisch oder per Mail, statt erst nach zwei Tagen und fast zu spät, schriftlich mitzuteilen.
Diese vorsätzliche Nicht- bzw. Spätinformation sowie die vorgehenden Ereignisse zur Termineinsicht stellen die Grundlage der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Martina dar. Ihre Ablehnung ist also in keiner Weise ordnungsgemäß begründet – aber immerhin haben Sie es ja versucht – Sie haben sich bemüht – setzen – 6!
Zu Ihrer Information mitgeteilt gehen diese Spielchen Ihrer Mitarbeiter oder sogar Ihre eigenen Spielchen weiter, in dem mir die Einsichtnahmen weiter verweigert etc. werden bzw. keine Auskünfte zur Beendigung der für die letzte Absage eines Termins verantwortliche organisatorischen Gründe, trotz bereits mehrfacher Anfrage, einfach nicht mitgeteilt werden.
Die Staatsanwaltschaft Rottweil verarscht mich in dieser lächerlich kleinen Angelegenheit der Akteneinsicht in vier Ermittlungsverfahren ein um`s andere Mal – was habt ihr zu verbergen bzw. warum müsst ihr die Unterlagen mehrfach vorlegen bzw. überarbeiten?
Frau Mayländer – es stinkt bis nach Aistaig – unerträglich!
Ich erwarte endlich Ihre Mitteilung, inwieweit ich einen neuen Termin Für alle vier Verfahren vereinbaren darf und falls die Schindlersache weiter verweigert wird die Rechtsgrundlage für diese Verweigerung!!!
Genauso erwarte ich umgehend eine weitergehende Begründung zur Abweisung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Martina, die auf die wesentlichen Gründe der Beschwerde ausgerichtet ist.
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

Frau Mayländer,
ich warte nach wie vor auf eine Antwort, ob Sie als Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil endlich Ihre organisatorischen Probleme in den Griff bekommen haben und meine 4 angeforderten Ermittlungsakten zur Einsicht vorlegen können bzw. mir diese zu leiten werden – s.u.?
Sie sind doch keine kleine Tipse, die größte Schwierigkeiten bei der Koordination von läppischen 4 Akten haben sollte oder tanzen Ihnen Ihre Mitarbeiter auf der Nase herum – vielleicht sind Sie vollständig mir Ihrer Arbeit überfordert? So etwas macht krank – vielleicht sollten Sie ein Sabbatical nehmen?
Gerne können Sie bei mir einen work-shop für Geschäftsführer bzw. Personen in leitenden Funktionen buchen – wobei die vorgestellte Arbeitsweise und das Arbeitspensum Sie als Vollblutbeamtin voraussichtlich nachhaltig schockieren würde.
Also geben Sie sich endlich einen Ruck, beenden Sie ihre Untätigkeit und zeigen Sie Initiative und mir die 4 gewünschten Ermittlungsakten.
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde – Mail an das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 04.03.2022:

Hallo Schattenheuer,
Sie machen Ihrem Namen weiterhin alle Ehre, indem Sie mir jede Antwort und die Bearbeitung meiner vor vielen Monaten eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Ihrer fleißigen, aber sehr frechen Bienchen weiterhin verweigern.
Sie wissen, dass Sie verwaltungsrechtswidrig handeln – aber das interessiert Sie aufgrund fehlender Konsequenzen für diese Untätigkeit natürlich nicht – der Vollkaskobeamtenschutzbund steht eisern hinter Ihrer Untätigkeit – oder!?
Machen Sie sich weiter lächerlich bzw. erwerben Sie innerhalb Ihrer Clique höchste Anerkennung im Vorgehen gegen einen Bürger bzw. beim Schutz einer frechen Beamtin – Gratulation, eine tolle Beamtenleistung, wenn schon nichts bei Ihnen geschafft wird – s. a. meine Terminvorschläge zur forensisch-psychiatrischen Begutachtung, meinen Antrag auf Verfahrenstrennung zur Einreichung meiner Schadenersatzklage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil – alles wird durch Ihre Behörde vorsätzlich zeitlich behindert – eine wirklich Beamten würdige Leistung!!!!
Also schaffen Sie was – Sie werden schließlich mit Steuergeldern der Bürger bezahlt – das sollten Sie nie vergessen oder machen Sie sich mit Ihrem Verhalten etwa über dieses dumme Zahlvieh lustig?
Hans Joachim Thiemann

Einsichtnahmen Staatsanwaltschaft Rottweil – Mail vom 04.03.2022:

Frau Mayländer,

ich warte nach wie vor auf eine Antwort, ob Sie als Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil endlich Ihre organisatorischen Probleme in den Griff bekommen haben und meine 4 angeforderten Ermittlungsakten zur Einsicht vorlegen können bzw. mir diese zu leiten werden?

Sie sind doch keine kleine Tipse, die größte Schwierigkeiten bei der Koordination von läppischen 4 Akten haben sollte oder tanzen Ihnen Ihre Mitarbeiter auf der Nase herum – vielleicht sind Sie vollständig mit Ihrer Arbeit überfordert? So etwas macht krank – vielleicht sollten Sie ein Sabbatical nehmen?

Gerne können Sie bei mir einen work-shop für Geschäftsführer bzw. Personen in leitenden Funktionen buchen – wobei die vorgestellte Arbeitsweise und das Arbeitspensum Sie als Vollblutbeamtin voraussichtlich nachhaltig schockieren würde.
Also geben Sie sich endlich einen Ruck, beenden Sie ihre Untätigkeit und zeigen Sie Initiative und mir die 4 gewünschten Ermittlungsakten.
Hans Joachim Thiemann

Einsichtnahmen Staatsanwaltschaft Rottweil – Mail vom 28.02.2022:

Herr Grundke,
danke für Ihren Drohbrief vom 24.02.2022, indem Sie mir mitteilen, mir keine Antworten mehr zur Anfrage nach Einsicht zuzusenden.
Leider habe ich die von Ihnen beantwortete Anfrage gar nicht gestellt – wer lesen und verstehen kann ist klar im Vorteil – leider sind Beamte scheint`s generell im Nachteil, unabhängig ihrer Funktion und Position.
Ich habe u.a. Martina, Sie und vor allem Frau Mayländer angefragt, wann ich eine Gesamteinsicht in die von mir angefragten 4 Ermittlungsakten bekommen kann (21 Js 852/22 und Einsichtnahmen 15 Js 13151/21 und 15 Js 13152/21 und 21 UJs 50060/22), nachdem Martina mir die letzte Einsichtnahme am Tag der Einsicht (vor fast 2 Wochen!) noch verwehrt hat – aus organisatorischen nicht näher bezeichneten Gründen.
Sie glauben doch nicht, dass ihr Beamten mich für jede Einsichtnahme separat nach Rottweil zitieren könnt, während anderen privaten Anfragern die Unterlagen nach Hause geschickt werden – oder sind Sie dazu doch in Lage – rechtswidrig?
Ich bitte also noch einmal Frau Mayländer mir mitzuteilen, ob die von mir angeforderte Einsicht in o.g. Ermittlungsakten – und zwar alle – nun wieder möglich ist, welche Fristverlängerung ich von Martina bekomme und ich werde umgehend einen Termin mit dem Sekretariat abstimmen.
Ich hoffe, ich werde dann nicht wieder kurz vor der Einsichtnahme, vermutlich vorsätzlich (zur Aktenmanipulation?), verarscht.
Ihre Antwort, Herr Grundke, ist unerheblich, interessiert mich nicht, sparen Sie Ihre Zeit für ehrliche und ordentliche, auftragsgemäße Ermittlungen – mein Rat an Sie!!!
Also Frau Mayländer – antworten Sie mir umgehend – die Einsicht ist dringend!!!!! U.a. läuft das/der „Verleumderschwein/-hund/-mäuschen“ in der Hundeanzeigesache noch ungestraft herum. Ich möchte den Verleumder schnellstmöglich enttarnen und zur Rechenschaft ziehen!
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerden wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch – Mail an Innenminister Strobl vom 27.02.2022:

Sehr geehrter Herr Strobl,
inzwischen musste ich verschiedenste Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Landesbeamte, deren oberster Dienstherr Sie sind, u.a. wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch stellen. Ich hoffe, die NRWZ wird darüber ebenso, wie über meinen Widerspruch zur Spaziergängerverordnung des Landratsamts Rottweil, berichten.
Es handelt sich dabei um nachfolgende Beamte:
Herrn Adam (Landratsamt Rottweil – s.u.),
Herrn Rieger (Polizeirevier Oberndorf a.N. – s.u.),
Frau Hohl (Amtsgericht Oberndorf a.N.), Herrn Heuer (Amtsgericht Oberndorf a.N.),
Frau ?, Name nicht bekannt (Amtsgericht Oberndorf a.N. – anhängig seit fast einem Jahr!),
Herrn Klatt (Landratsamt Rottweil) ä ich hoffe, ich habe niemanden vergessen.
Weiterhin läuft ein Befangenheitsantrag gegen den Präsidenten des Landgerichts Rottweil, Foth, wegen Amtsmissbrauch etc.. und die beamten Sieber und Schumann .- Stadtverwaltung Oberndorf a.N..
Ich frage mich, wie Sie Ihre Augen vor einer derart massiven Rechtsverletzung durch diese Beamte im Kreis Rottweil verschließen können und hoffe nun, dass meine Dienstaufsichtsbeschwerden auch dem Anlass und des Instruments angemessen bearbeitet und beantwortet werden.
Herr Scholz sagte gerade, dass auch die Macht nicht über dem Gesetz steht – ist das in Baden-Württemberg unter Ihnen als Innenminister etwa anders – so wie vielleicht in Hamburg?
Bitte sorgen Sie persönlich dafür, dass die Dienstaufsichtsbeschwerden zeitnah sowie ordentlich inhaltlich bearbeitet und beantwortet werden.

Danke – sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch gegen Adam (Landratsamt Rottweil) und Rieger (Polizeirevier Oberndorf a.N.) vom 27.02.2022:

Sehr geehrte Frau Hinz, Herr (Rottweiler) Michel,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Adam (Landratsamt Rottweil) und Herrn Rieger (Polizeirevier Oberndorf a.N.) wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch.
Begründung:
Beide Herren haben sich, trotz dutzendfacher Anfragen meinerseits (die Anfragen liegen den Beschwerten vor, es sei denn die Herren lügen sie an), bis heute nicht „herab gelassen“, meine Fragen zur Umsetzung der Allgemeinverfügung gegen die „Spaziergänger“ bei mir gemeldet.
Ich lege Wert darauf, dass ich nicht zu den Spaziergängern gehöre, auf die diese Verfügung (rechtswidrig?) abzielt.
Ich bin an einem einzigen Montag mit einer solchen Truppe mitgelaufen, da ich zufällig in diese hinein geraten war – Zeugen sind verfügbar – u.a. Hauptamtsleiter Sulz a.N., Polizisten des Reviers Sulz a.N. und Oberndorf a.N..
Statt einen verzweifelten Bürger über die eigene Verfügung in Bezug auf die nicht nachvollziehbare Umsetzung aufzuklären und vor willkürlichem Handeln durch die Polizei, die bereits mehrfach rechtswidrig gegen meine Person vorgegangen ist, zu schützen, hat der Adam meinen Widerspruch an das Regierungspräsidium Freiburg weitergeleitet, wo er, wiederum ohne jede inhaltliche Erklärung, mit formalen Floskeln und Bürokratengeschwätz, abgewiesen wurde – mit dem Hinweis, dass ich nun klagen muss – immerhin habe ich diese abschreckende Mitteilung erhalten.
Der Rieger hat meine Anfragen auf Erläuterung mit einer Mailsperre gegen mich beantwortet!
Frau Hinz, Herr Michel, bitte nehmen sie in ihren jeweiligen Ablehnungen meiner Dienstaufsichtsbeschwerden (nichts anderes wird erwartet – oder werden meine Beschwerden, wie beim Amtsgericht Oberndorf a.N. und bei der Stadt Oberndorf a.N., gar nicht bearbeitet – euch passiert ja nichts – auch wenn der kleine Olaf noch das Maul aufreißt und mitteilt, dass die Macht das Recht nicht brechen darf – selten so angewidert gelacht – aber er meint ja auch nicht seine Macht!), inhaltlich zu diesen skandalösen Verhalten ihrer Beamten Stellung, da ich diese Aussagen in der Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen die Ablehnung des Widerspruchs verwenden möchte.
Ich hoffe, dass spätestens das Gericht ein Interesse daran hat, warum diese Herren meine Fragen zur Umsetzung der Verfügung einfach bis heute nicht beantworten und stattdessen sogar derart bürgerfeindlich bis in`s Mark reagieren.
Bitte bearbeiten sie die Dienstaufsichtsbeschwerden zeitnah!
Sonnige Grüße
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 26.02.2022:

Herr Foth,
hiermit stelle ich eine neue Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N., wegen Amtsmissbrauchs und Behinderung bzw. zeitlicher Verzögerung einer rechtmäßigen Verteidigung im Verfahren 5 Cs 20 Js 15757/20 (2).
Begründung:
Frau Hohl verweigert mir die Abberufung des von ihr mir übergestülpten Pflichtanwalts Zimmermann.
Dieser Anwalt Zimmermann hat mich im Prozess 1 O 37/19 vor Ihrem Landgericht auf das Schändlichste verraten, sich untätig gezeigt und meine Belange nicht im Ansatz ordnungsgemäß vertreten.
Daraufhin habe ich nun Klage auf Schadenersatz vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. gegen diesen untätigen Anwalt, der mich bereits viel Geld gekostet hat und noch kosten wird, erhoben.
Trotz dieses Vergehens dieses Anwalts lehnt Frau Hohl die Abberufung dieses Anwalts als mein Pflichtanwalt ab.
Eine Verteidigung durch diesen Anwalt ist nachweislich bereits heute nicht gegeben und wird auch zukünftig nicht gewährleistet sein.
Dieser Anwalt ist auch in dem gerügten Verfahren, welches von Frau Hohl bearbeitet wird, bereits nachhaltig durch Untätigkeit aufgefallen.
Er unternimmt nichts zu meiner Verteidigung, z.B. Widerspruch gegen die Begutachtung, Zeitverzögerung des Gerichts usw. und spielt damit der Staatsanwaltschaft als Klägerin und dem Amtsgericht als Beteiligte in die Hände.
Ein solches Verhalten einer Richterin widerspricht allen rechtsstaatlichen Vorgaben einer Verfahrensführung, weshalb hier Amtsmissbrauch zu meinen Ungunsten und zu meinem Schaden vorliegt – ggfls. soll ich diesen Anwalt, noch einmal, trotz bzw. für seine Untätigkeit in seiner dreistesten Form bezahlen!!!
Weiterhin bemühe ich mich seit Monaten um die vor fast einem Jahr verfügte Begutachtung meiner Person durch den Gefängnis-Doc Schulte. Ich habe deshalb dutzende Bitten um Terminvereinbarung an diesen und das Amtsgericht Oberndorf a.N. gesendet, ohne auch nur eine einzige Antwort, geschweige den einen Terminvorschlag, zu erhalten. 
Dieses Verhalten stellt nach meiner Wertung eine vorsätzliche und abgestimmte Verfahrensverzögerung zur Weiterführung meiner Diskreditierung (Zweifel an meiner Schuldfähigkeit – Herr Foth, ich gehe davon aus, dass Sie keinerlei Zweifel an meiner hervorragenden Schuldfähigkeit und meinen kognitiven Fähigkeiten haben!) dar. 
Ich bin der Angeklagte in diesem Gerichtsprozess und bestehe auf die Weiterführung dieses Verfahrens, um meine damit einhergehende Diskreditierung endlich beseitigen zu können.
Diese wird von Frau Hohl vorsätzlich und nachweislich verhindert, was ich als weiteren Amtsmissbrauch zum Nachteil meiner Person werte und gegen meine Person erdulden muss!

Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch gegen Amtsdirektor Heuer, Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 26.02.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Amtsdirektor Heuer vom Amtsgericht Oberndorf a.N. wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch:
Begründung:
Herr Heuer beantwortet, trotz inzwischen vermutlich dutzender Nachfragen, seit vielen Monaten meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine seiner Mitarbeiterinnen, die mir die Aufnahme einer Aussage, nachdem bereits zwei andere Mitarbeiterinnen die Aufnahme ebenfalls verweigert hatten, ebenfalls abschließend verweigert hat und mir frech in`s Gesicht schrie, sie sei nicht meine Sekretärin.
Ihren Namen hat mir diese Behördenmitarbeiterin nicht genannt. Ich erkenne sie jedoch wieder und werde sie im Zuge einer Gegenüberstellung bezeichen!
Es ist sicher unstrittig, dass die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde weder 1 Jahr dauern darf, noch kann diese Beschwerde durch den zuständigen Bearbeiter, hier Heuer als Amtschef, einfach vernichtet werden.
Für die Abgabe der Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amtsgericht gibt es einen Zeugen, so dass die Existenz hoffentlich durch Heuer nicht auch noch geleugnet wird? Auf meine vielen Nachfragen zum bearbeitungsstand dieser Dienstaufsichtsbeschwerde wurde die Abgabe und Existenz auch niemals in Frage gestellt.
Nachdem verschiedene meiner Schriftsätze in Verfahren vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. auf mysteriöse Weise verschwunden sind lasse ich mir seit einiger Zeit immer eine Eingangsbestätigung geben, da die Staatsanwaltschaft Rottweil alle meine dort bisher präsentierten Zeugen zu verschiedenen Strafanträgen als unglaubwürdig abgewiesen hat – Rechtswirte, Ingenieure, ehemalige Betriebsräte, die Frau des ehemaligen Narkosechefarztes des Oberndorfer Krankenhauses – also alles tadellos und zweifellos glaubwürdige Zeugen, die durch die Abweisung der Staatsanwaltschaft Rottweil schwerstens diskreditiert wurden – aber diese Sache verfolge ich selbstverständlich in anderen Verfahren!
Herr Heuer handelt erwiesener Maßen rechtswidrig und führt ein gegen mich gerichtetes Angstregime im Amtsgericht Oberndorf a.N.. Er verletzt seine Amtspflicht mit diesem Vorgehen gegen meine Person, statt auf eine ordentliche und faire, den Rechtsvorgaben entsprechende, Arbeit seiner Mitarbeiten zu achten.
Zwischenzeitlich wurden im Amtsgericht Oberndorf a.N. auch meine Mails nicht mehr angenommen. Dieses lässt den Schluss zu, dass diese Behörde in dieser Sache genauso rechtswidrig bzw. bürgerunfreundlich handelt wie das Polizeirevier Oberndorf a.N. und seit vielen Jahren die Stadt Oberndorf a.N. – auch diese Sachverhalte werden an anderer Stelle verfolgt!
Eintrag in meinen blog vom 24.02.2022:
Hallo Leute,
das Amtsgericht Oberndorf a.N. ist entweder mit der Bearbeitung der Mails weit zurück, so dass das Postfach überläuft oder das Amtsgericht hat neben dem Polizeirevier Oberndorf a.N. und der Stadt Oberndorf a.N. ebenfalls meine Mailadresse gesperrt – s.u..
Für alle die jetzt meinen – das dürfen sie doch nicht – sei gesagt – vielleicht dürfen Sie das nicht, sie tun es aber trotzdem, denn die Gesetze etc. hierzu interessieren solche Beamte nicht!?
Egal – Schattenheuer wird sicher meinen blog auch so intensiv lesen – genauso wie Frau Hohl.
Bye the way, Frau Hohl,
was macht mein Antrag auf separate Verhandlung der Klage der Staatsanwaltschaft Rottweil wegen Verleumdung und Verhinderung meiner Schadenersatzklage wegen der rechtswidrigen Hausdurchsuchung?
Schaffen Sie auch was – heute bekam ich wieder eine Rechnung, dieses Mal des Regierungspräsidiums Freiburg, welche einen meiner Einsprüche abgelehnt hat – 150 € Kosten für mich.
Im Kassieren seit ihr Beamten wirklich blitzschnell in diesem Unrechtsstaat. Habt ihr es so nötig oder nur Spaß am potentiellen Amtsmissbrauch?
Hans Joachim Thiemann

Für weite Nachweise, Zeugennennungen usw. stehe ich gerne zur Verfügung. Da meine Dienstaufsichtsbeschwerden i.d.R. entweder vernichtet oder ohne Begründung abgewiesen werden darf ich es an dieser Stelle bei vorgehendem Vortrag belassen, um ihnen und mir Zeit zu sparen.
Jedoch stehe ich ihnen sehr gerne, bei ernstem Aufklärungsinteresse, mit weiteren Fakten zur Verfügung.
Hans Joachim Thiemann

Mail an Martina vom 25.02.2022 – Bitte um Termin für neue Einsichtnahme:

Hey Frau Martina,
was machen Ihre organisatorischen Ungereimtheiten, die meine Einsichtnahme in Akten vor einer Woche in allerletzter Sekunde verhindert haben?
Wann kann ich wieder einen Termin zur Einsicht vereinbaren?
Sie sollen sich nicht auch noch verstecken und abtauchen, sondern mir antworten! Es wimmelt doch heute schon am Meeresgrund nur so von lichtscheuem „Beamtengesindel“ und dazu möchten Sie doch nicht gehören – oder? 
Also melden Sie sich sofort Anfang kommender Woche!
Hans Joachim Thiemann

Mail vom 23.02.2022 an Mayländer, Martina, Grundke – Staatsanwaltschaft Rottweil in Sachen Akteneinsicht:

Frau Mayländer, Frau Martina, Herr Grundke,

sind die organisatorischen Gründe für die Terminabsage (s.u.) inzwischen ausgeräumt?

Welche  Fristverlängerung wird mir aufgrund ihres Verschuldens gewährt?

Was halten sie davon, mir zu antworten, da ich umgehend eine Einsichtnahme in die Akten benötige?

Was ist mit der Zusendung der Akten auf der Grundlage des Landesinformationsgesetzes?
Bitte fangen sie an zu arbeiten – ich erwarte zeitnahe Antworten!!!
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Gregor Sieber wegen Amtsmissbrauch und Untätigkeit – Mail an Bürgermeister Acker vom 21.02.2022:

Herr Acker,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Gregor Sieber wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch.
Begründung:
Derzeit beabsichtige ich aufgrund meiner bekannt klammen wirtschaftlichen Situation eine Teilverkauf meines Hauses zu tätigen.
Das hierfür zuständige Institut hat bei mir Unterlagen des Grundbuchamts angefordert, welches Herr Sieber, als Ihr Mitarbeiter, im Rathaus Oberndorf a.N. vertritt.
Bei ihm ist eine Anfrage hierzu von mir eingegangen. 
Da Sie rechtswidrig meine Mailadresse gesperrt haben wurde diese Anfrage von Herrn B. Maier an Herrn Sieber gesendet (Kleiner Exkurs – meine diesbzgl. Anzeige gegen Sie beim Landratsamt Rottweil wird ebenfalls nicht bearbeitet – s.a. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Klatt – ebenfalls wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch).
Meine wichtige und notwendige Anfrage ist also bei Herrn Sieber eingegangen.
Sie wurde zur Bearbeitung von ihm persönlich abgelehnt. 
Das Grundbuchamt in Sigmaringen wurde über den Vorgang informiert. Von dort ist bisher kein Lebenszeichen bei mir eingetroffen.
Das Verhalten des Herrn Sieber gegenüber meiner Person stellt eine rechtswidrige Handlung im Sinne des Verwaltungsrechts dar. 
Die von mir angeforderten bzw. nachgefragten Unterlagen werden von mir zeitnah zwingend zur Erhaltung meiner Teilnahme am wirtschaftlichen Leben benötigt, so dass Herr Sieber sich auch in dieser Beziehung gegenüber meiner Person schuldig macht.
Apropo Schuldfähigkeit – ich empfehle Ihnen, Herrn Sieber in Bezug auf seine Schuldfähigkeit vom Gefängnis-Doc Schulte untersuchen zu lassen. Er wurde mir vom „Schattenheuer“ des Amtsgerichts Oberndorf a.N. sehr eindringlich für solche sensiblen Aufgaben empfohlen.
Zu Ihrer persönlichen Untersuchung habe ich ja bereits einen Antrag formuliert, der über meinen Anwalt noch beim Landgericht Rottweil eingereicht wird – Sie könnten dann eine Fahrgemeinschaft mit Herrn Sieber, aber auch anderen Beamten, die eine solche Untersuchung sicher nötig haben, bilden. Sie sollte also mit einem Transporter der Stadtjugendpflege fahren, damit alle Personen auch sitzen und nicht im Kofferraum transportiert werden können.
Ich erwarte eine umgehend Bearbeitung dieser Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich Ihnen morgen, vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung, persönlich übergeben werde – vielleicht ist der beschwerte Sieber auch anwesend – es würde mich freuen
Bitte vergessen Sie nicht die seit vielen Monaten ausstehende Bearbeitung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Manuela Schumann, die Sie seit diesen Monaten verwaltungsrechtswidrig irgendwo versteckt halten und nicht beantworten bzw. entscheiden.
Weitere Verzögerungen belasten meine Psyche schwer!
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Hartwig, Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 18.02.2022 wegen Amtsmissbrauch, Diskreditierung Oberndorfer Bürger, bürgerunfreundlichem Verhalten etc.:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Hartwig wegen fehlendem Sehvermögen, Diskreditierung meiner Zeugen, Amtsmissbrauch, fehlende strafrechtliche Ermittlungen und ggfls. sklavisches Ausführen von Weisungen.

Begründung:
Frau Hartwig hat mit Schreiben vom 10.02.2022 (s. Anlage) die Ermittlungseinstellung der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen Christian Schindler wegen Verleumdung meiner Person eingestellt und durchgewunken bzw. die Einstellung bestätigt. Eigene Ermittlungen in der Sache, z.B. Zeugen- und Täterbefragungen etc. wurde in Bezug auf die Tat sicher weder durch die Staatsanwaltschaft Rottweil noch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart durchgeführt.
Frau Hartwig ist bekannt, alle vom Opfer (meiner Person) der Straftaten beigebrachten Zeugen, eidesstaatlichen Aussagen, Atteste usw. keinen Glauben zu schenken (wobei es hierbei um Fakten und nicht um ihren miesen Glauben geht, was ich zu berücksichtigen bitte) handelt.
Selbst eindeutige Fälle von Körperverletzung gegen meine Person wurde von ihr vorgehend weder ermittlungstechnische verfolgt, noch hat Sie die (rechtswidrige) Einstellungen der Staatsanwaltschaft Rottweil hierzu in irgendeiner Form nachvollziehbar und faktenbasiert begründet.
Frau Hartwig handelt erkennbar vorsätzlich gegen meine Person, in dem Sie beschwerte Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Rottweil bzw. grundsätzlich jede Art von Beamtenkollegen vorbehaltlos beschützt, deren ausbleibende Ermittlungen bzw. die nicht Anerkennung von Zeugen, Fakten etc. vorsätzlich und nachvollziehbar falsch und vielleicht sogar in verschiedenen Fällen rechtswidrig unkommentiert und ununtersucht belässt und damit diese, rechtsstaatliche Grundsätze verletzenden Beamten, schützt.
Die Rottweiler Staatsanwaltschaft zeigt inzwischen, sicher u.a. aufgrund des Schutzes der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und der Weisungsgeber Anzeichen einer faschistischen Struktur, wie sie ehemals z.B. bei der Gestapo zu finden war.
Frau Hartwig hat im vorliegenden Fall erneut zwei weitere meiner Zeugen als unglaubwürdig diskreditiert, indem sie schreibt, keine Gründe für Lügen, Verheimlichungen oder Drohungen von dort gegen meine Person „erkennen“ zu können, wobei die neuen Zeugen eindeutig bestätigen werden, dass Mitarbeiter des Landratsamts Rottweil in der Sache nachweislich gelogen, verheimlicht etc. haben.
Inzwischen hat diese „staatliche Unrechtsbeamtin“ 5 verschiedene Zeugen meinerseits und damit einher gehende eidesstaatliche Erklärungen als unglaubwürdig abgetan. Unter den Zeugen sind Rechtswirte, normale Bürger, Ingenieure usw. ohne jeden Tadel oder aktenkundige Vorgänge – außer bei den Staatsanwaltschaften in Bezug auf ihre Unglaubwürdigkeit. Deutlicher kann aus meiner Sicht der durch Frau Hartwig erfolgte Amtsmissbrauch und die Diskreditierung dieser Personen nicht aufgezeigt und von ihrer Behörde vermutlich abgeschmettert werden
Frau Hartwig nimmt mir mit ihrer Vorgehensweise jede Möglichkeit der Beweisführung, vorrangig und vorsätzlich fast immer im Übrigen gegen ihre Beamtenfreunde.
Wenn ich, selbst mit untadeligen Zeugen, bei strafbaren Handlungen oder anderen Vergehen von Beamten keine Chance auf eine ordentliche Beweisführung habe bzw. mir diese verwehrt wird, meine Zeugen für unglaubwürdig erklärt werden und selbst ärztliche Atteste und eidesstaatliche Aussagen weder geprüft noch bewertet werden handeln die hierfür zuständigen Beamten in höchstem Maße rechtswidrig, auch wenn sie ihre Handlungen weisungsgebunden ausführen.
Ein solches Vorgehen gegen meine Person nennt der Volksmund und der Gesetzgeber wohl Machtmissbrauch – die Staatsanwaltschaften vermutlich jedoch Systemerhalt!
Weitere Informationen zur rechtsfernen Arbeit des Landratsamts Rottweil und der Staatsanwaltschaft Rottweil können sie in meinem blog www.der-zeigefinger.de bzw. unten stehend nachlesen – was sie natürlich nicht tun werden.
Vielleicht haben unser Landesopa Kretschamm oder sein Spezi Strobl (als Weisungsgeber? bzw. politisch verantwortliche Personen) ein Interesse an dieser Lektüre willkürlichen, bürgerfeindlichen und systemschützenden Beamtenhandelns!!!
Frau Hartwig sowie die Staatsanwaltschaft Rottweil verhindern vorsätzlich die Strafverfolgung von Tätern bzw. schützen diese durch ihre Untätigkeit, Unglaubwürdigerklärung tadelloser Zeugen usw., ohne für die eigenen Entscheidungen dann sachliche, fachliche oder ermittlungstechnische Erklärungen im Zuge einer ordnungsgemäßen Begründung der eigenen Entscheidung anbieten zu können, zu wollen/zu müssen.
Aussagen von Frau Hartwig wie, „ich vermag keine Gründe zu erkennen, aus denen sie (Beamte des Landratsamts Rottweil – Anm. der Redaktion) „gelogen, verheimlicht, gedroht“ haben sollen“ sind ohne Erläuterung der Ablehnung der hierzu angeführten Fakten, Zeugenaussagen etc. eine widerliche Rechtsbeugung einer weisungsgebundenen Staatsanwältin bzw. der Strafverfolgung allgemein und in höchstem Maße, weil nachvollziehbar und nachweisbar, abgründig.
Es kann und darf nicht sein, dass die Strafverfolgungsbehörden (Frau Hartwig in diesem Fall) ihre Beamtenkollegen in einer derart dilettantischen und nachweisbaren Form freisprechen, beschützen, ja in Bezug auf deren rechtswidrige bzw. mit einem Rechtsstaat unvereinbaren Form sogar zu derartigen Taten gegen die eigenen Bürger animieren und wie im Falle Hartwig (Martina) immer und immer wieder.
Natürlich dürfen auch besser begründete, verschleierte, rechtswidrige oder rechtsunsichere Taten dieser Beamten nicht unbestraft bleiben . Nicht, dass ich ihnen die Abweisung meiner Beschwerden in solchen Fällen nachsehen und durchgehen lassen würde .
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde ist umfassend begründet, neue Zeugen (andere als in der Körperverletzungssache Acker) sind benannt, die Lügen des Landratsamts Rottweil und des Täters, Christian Schindler, unzweifelhaft dokumentiert und eidesstaatliche Aussagen angeboten worden.
Ich erwarte entsprechend, wie im Falle Martina, eine detaillierte Antwort auf meine vorgelegten Beweise und kein zweizeiliges Schreiben mit dem Tenor, Frau Hartwig hat alles richtig gemacht, denn ihr Handeln im Sinne ihrer Vorgesetzten und Weisungsgeber muss kein rechtskonformes Handeln im Sinne unserer Gesetze etc. darstellen!!!
Ich erwarte ihre Entscheidung in der Sache und nicht wie bei der Stadt Oberndorf a.N. und dem Amtsgericht Oberndorf a.N. eine Vertuschung und Nichtbearbeitung!!!
Mit höchster Abscheu
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Martina, Staatsanwaltschaft Rottweil vom 17.02.2022 wegen Amtsmissbrauch, bürgerunfreundlichem Verhalten etc.:

Frau Mayländer,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Martina wegen vorsätzlich bürgerunfreundlichem und schädigendem Verhalten gegenüber meiner Person.

Begründung:

Frau Martina hat vorsätzlich in Kauf genommen bzw. vermutlich sogar beabsichtigt, mich im Rahmen der Terminvereinbarung zur Akteneinsichtnahme nach Rottweil fahren zu lassen, obwohl sie den Termin nicht wahrnehmen konnte bzw. wollte.

Eine Benachrichtigung per Telefonanruf oder Mail wäre ganz sicher möglich gewesen, um sicher zu stellen, dass mir kein vermeidbarer Aufwand entsteht – dieses wurde, wahrscheinlich ebenfalls vorsätzlich, nicht veranlasst. Ein neuer Termin wurde nicht vorgeschlagen. Die nach der Terminabsage notwendige Fristverlängerung wurde nicht einmal erwähnt!
Da eine Einsichtnahme keinerlei organisatorische Voraussetzungen benötigt, nur die Vorlage der Akten in irgendeinem Raum der Staatsanwaltschaft Rottweil und zur Not, wie von mir im Vorfeld vorgeschlagen, sogar draußen, ist diese Absage in dem Wissen und der Absicht ausgeführt worden, mich wirtschaftlich, gesundheitlich und zeitlich zu schädigen.

Frau Martina hat aus meiner Sicht vorsätzlich und böswillig gehandelt, wie sie es bereits im Vorfeld des Öfteren, in Teilen ggfls. sogar verwaltungsrechtswidrig, getan hat.
Weitere Fakten zur Dienstaufsichtsbeschwerde entnehmen Sie bitte den unten stehen Zeilen.
Da ich derzeit bereits vom Oberndorfer Bürgermeister Hermann Acker und dem Amtsgerichts-Schattenheuer um eine Entscheidung zu den seit Monaten/Jahren dort vorliegenden Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiterinnen wegen Amtsmissbrauch, verwaltungsrechtswidrigen Handlungen etc. betrogen werde (ich könnte Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg einreichen, aber dann müsste ich Dutzende dieser Klagen gegen kaputte und böse Beamte in Freiburg vortragen) habe ich kaum Hoffnung, eine Entscheidung in der Sache von Ihnen zu erhalten.
Sollten Sie entgegen meiner Erwartungen tatsächlich auf diese Dienstaufsichtsbeschwerde reagieren bitte ich Sie dieses nur dann zu tun, wenn Sie inhaltlich zu Ihrer Entscheidung Stellung nehmen.
Entscheidungen, in den nur geschrieben steht, die beschwerte Person hat nichts falsch gemacht – Punkt – habe ich bereits im Dutzend von den jeweiligen, völlig desolaten und kaputten Behördenbeamten vorliegen.
Sollten Sie mir eine Entscheidung mit ordentlicher, verwaltungsrechtlich einwandfreier Begründung ebenfalls verweigern werde ich, nach Ablauf der geltenden Bearbeitungsfrist, gegen Sie weitere Schritte nach dem Verwaltungsrecht unternehmen – vielleicht bekomme ich dann ja eine Antwort vom Landesopa Kretschmann oder seinem schwarzen Spezi Strobl!?
Ersparen Sie mir also ein weiteres dieser bürgerverachtenden Schreiben, falls Sie eine Begründung Ihrer Entscheidung ablehnen.

Hans Joachim Thiemann

Schlangengrube Staatsanwaltschaft Rottweil – terminabsage – Mail vom 17.02.2022:

Frau Mayländer, Frau Martina, Herr Grundke, 

ihr Schreiben vom 15.02.2022 ist bei mir am 17.02.2022 – 9:15 Uhr, eingegangen. In diesem Schreiben teilen Sie mir mit, dass der heutige Einsichtnahmetermin aus organisatorischen Gründen ihrerseits abgesagt wird. Hätte ich das Schreiben nicht eine knappe Stunde vor der Abfahrt nach Rottweil erhalten (Termin 17.02.2022 – 10:30 Uhr – danke an den Postboten – ihr Schreiben ist vom 15.02.2022 und hätte am 16.02.2022 bei mir sein müssen oder sie hätten die Pflicht, den Termin per Mail abzusagen) wären meine Zeugin und ich umsonst zur Staatsanwaltschaft nach Rottweil gefahren. Genau das war vermutlich von ihnen so vorgesehen, ihr Plan und nur der Postbote hat ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Er bekommt vermutlich eine Strafanzeige und eine Klage vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. dafür, dass er ihren miesen Plan durchkreuzt hat – bravo? Ihretwegen habe ich mich zudem gestern nasal penetrieren lassen, ohne das ich das negative Ergebnis heute bei ihnen verwenden darf, so dass ich erneut eine Penetrierung vornehmen lassen muss, um in ihren Unrechtshallen endlich meine Einsichtnahme vornehmen zu können. Frau Martina, morgen läuft ihre Frist für mich zur Einsichtnahme ab. Sie schreiben nichts in Bezug auf eine Fristverlängerung aufgrund ihrer Terminabsage – wollen sie mich auch damit vorsätzlich verarschen? Bitte teilen Sie mir mit, da ich morgen keine Einsicht nehmen kann, welche Fristverlängerung sie nun wieder, ob ihrer entweder dummen oder bösen Arbeitsweise, anbieten! Weiterhin bitte ich um Mitteilung, ob mir auf der Grundlage des Landesinformationsgesetzes, wie anderen Bürgern auch, die Einsichtnahmeunterlagen zugesendet werden können? Ich habe mit weiteren Angriffen der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen meine Person gerechnet. Dass man mich aber umsonst nach Rottweil fahren lassen wollte und auch die Testung damit nicht notwendig war ist absurd und übersteigt meine Voraussagen zur bösartigen und vorsätzlich gegen meine Person gerichtete Arbeit der Staatsanwaltschaft Rottweil bei Weitem. Was kann nun noch nach Anzeigen, Klagen, Terminverarschungen, Ungleichbehandlung mit anderen Bürgern usw. noch auf mich zu kommen. Wird mich die Staatsanwaltschaft Rottweil, da vermutlich auch die Begutachtung beim Gefängnis-Doc nach hinten los gehen wird, demnächst einfach vom Oberndorfer Polizeirevier einknasten und wegsperren lassen, da sich Kretschmann und Strobl eine solche Vorführung und Dummheit der eigenen Beamten nicht länger gefallen lassen können? Hey Landesopa und Minister Strobl, wie könnt ihr, als oberste Politiker, dabei zusehen, wie euch eine Unrechtsbehörde dermaßen in den Dreck zieht und lächerlich macht? Ist euer Fell altersbedingt inzwischen so dick, dass ihr solch dummes und mieses Verhalten eurer Beamten gar nicht mehr wahr nehmt, euch dieses Verhalten am Arsch vorbei geht und falls es euch doch trifft, ihr alles unternehmt, um den renitenten Bürger fertig zu machen? Hiermit teile ich euch mit, dass ich erst Ruhe finden werde, wenn ich Bürgermeister Hermann Acker (Stadt Oberndorf a.N.), Frau Mayländer (Staatsanwaltschaft Rottweil) und evtl. die Schattenbeamten Rieger (Oberndorfer Polizeirevier), Heuer (Amtsgericht Oberndorf a.N.) und den Rottweiler Michel (Landratsamt Rottweil) für ihre miesen, bösen und ggfls. rechtswidrigen und kriminellen Taten verwaltungs-, strafrechtlich- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen habe – und es spielt keine Rolle, wie lange es dauert und was es mich kostet. Ein derartiges Unrechtsregime hier im Landkreis Rottweil, mit Rückendeckung bis in die höchsten Politikerkreise, gehört zwingend aufgearbeitet und die beteiligten, rechtswidrig handelnden Beamten abgeurteilt! Ich erwarte Antworten der Staatsanwaltschaft Rottweil und von Kretschmann und/oder Strobl!!! Hans Joachim Thiemann Jetzt muss ich Schluss machen, um meine Zeugin und die eingeladene Presse noch von der Absage des Termins zeitgerecht informieren zu können!!!

Frau Mayländer,

die unten kommentierte Terminabsage wird mit „organisatorischen Gründen“ begründet – ein ordentliche aussagekräftige Begründung ist das nicht, sondern nichts weiter als eine inhaltsleere Beamtenfloskel!

Ich hoffe, dass auf Anweisung des Landesopas Kretschmann und des Ministers Strobl es in Ihrer Behörde zu drastischen und einschneidenden Veränderungen, ins. in Bezug auf die nach meiner Wertung fast schon kriminellen Beamten kommt und der Termin vor diesem Hintergrund, mehr als kurzfristig, abgesagt wurde. Dieses würde die Terminabsage inhaltlich begründen und wäre auch notwendig.

Natürlich besteht meinerseits auch der Verdacht, dass vor der Einsichtnahme durch meine Person die Akten noch einmal von den beteiligten Beamten gecleant werden müssen, um nicht weitere interne Mauscheleien ungewollt preiszugeben, wer weiß?
Im Übrigen werde ich ganz sicher Termine mit der Staatsanwaltschaft Rottweil niemals telefonisch vereinbaren und Ihnen damit Tür und Tor für Ihre miesen Aktionen gegen mich öffnen – haben Sie mich tatsächlich für so dumm gehalten, mich Ihnen derart voraussehbar zur Verarsche anzubieten – ich bin weder Beamter noch Staatsanwalt  in Ihren Reihen!?

Schade, dass ich Ihnen keine Rechnung für den Antigen-Test, wegen vorsätzlicher Forderung von nasaler Penetration ohne Grund, vor Gericht in Rechnung stellen kann, aber Ihre Tage sind sicher inzwischen in Rottweil gezählt – das beruhigt mich, so dass ich nun die Olympischen Spiele des korrupten IOC anschauen und das schöne Wetter genießen werde!
Hans Joachim Thiemann – vermutlich Ihr Fleisch gewordener Alptraum 

Mails an die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Amtsgericht Oberndorf a.N. vom 16.02.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde am Donnerstag, den 17.02.2022, Einsicht in verschiedene, meiner Ansicht nach spektakulär verschobene Akten der Staatsanwaltschaft Rottweil nehmen.
Leider finde ich auf der Seite der Staatsanwaltschaft Rottweil keinerlei Hinweis, welche Corona-Maßnahmen einzuhalten sind und keinen Hinweise, wo ich diese nachlesen kann.
Dieses ist absolut unfreundlich und bürgerfeindlich.
Andere Behörden und Gericht weisen auf ihren homepages auf die geltenden Bestimmungen hin – die Staatsanwaltschaft Rottweil wird ihrem zweifelhaften und miesen Ruf unter Mayländer jedoch wieder einmal in vollem Umfang gerecht und lässt die Bürger im Dunkeln – bzw. wird evtl. nach eigenen Regeln willkürlich und Anfrager bezogen agieren.
Von einer Behörde, die willkürlich und rechtsfern Ermittlungen führt und gegen die Opfer von Straftaten etc. ermittelt und vorgeht ist nicht anderes zu erwarten!
Trotzdem bitte ich, wie immer, um Mitteilung, welche Voraussetzungen ich am morgigen Donnerstag für die Einsichtnahme in diesen „Hallen des Unrechts“ vorweisen muss – meine Meinung im Übrigen – Andersdenkende werden akzeptiert und sind vermutlich System affine Beamte und Regime treue Untertanen.
Ich erwarte eine umgehende Antwort – noch heute – per Mail!
Ansonsten gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil selbst auf diesen Nebenkriegsschauplätzen eisern weiterhin gegen mich vorgeht.
Falls sie mir die Antwort verweigern und mich stattdessen beim gleichgeschalteten Amtsgericht Oberndorf a.N. verklagen – nur zu, ich liebe diese öffentliche Bühne – auch wenn ich mich über das Amtsgericht Oberndorf a.N. und den Schattenheuer hinaus wehren muss .
Hey Schattenheuer, was macht meine vor vielen Monaten eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Ihrer unfreundlichen Mitarbeiterinnen? Haben Sie diese rechtswidrig vernichtet? Werden Sie diese rechtswidrig nicht entscheiden? Werden Sie rechtswidrig als Amtsgerichtsdirektor handeln?
Grüßen Sie Frau Hohl und richten Sie ihr aus, dass Sie endlich die Klage der Staatsanwaltschaft Rottweil in Bezug auf die rechtswidrige Hausdurchsuchung der Oberndorfer Polizei bei mir nicht weiter verschleppen, sondern als Einzelklage aus der Gesamtklage der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen meine Person heraus lösen soll – die vorsätzliche Verzögerung einer Entscheidung zur Erreichung der Verjährung einer Straftat der Staatsanwaltschaft Rottweil (?) ist möglicherweise selber eine Straftat?
Fragen über Fragen zu potentiell rechtswidrig agierenden Behörden, Beamten usw.. Gerade habe ich einer Bekannten gesagt, dass ich aus dem Stehgreif mehr als ein Dutzend Klagen gegen rechtswidrig agierende bzw. vorsätzlich untätige Beamte einreichen könnte (Gell Herr Schattenheuer)- aber wer hat schon die Zeit, die Muße, das Geld dafür – also kommen solche Halunken (noch) davon.
Hans Joachim Thiemann
www.der-zeigefinger.de – ein linker blog gegen den real existierenden neuen Staats-Faschismus! Warum hat unser Staat nur so viel Angst vor den zumeist friedlichen Demos (Einzelne Fackeln sind nicht gewalttätig, sondern schaffen, wie bei den Staatsverabschiedungen, eine Anlass unterstützende Stimmung – bei den staatlichen Veranstaltung martialisch, militärisch, gewalttätig, wie damals nach der Kanzlerernennung von Adolf Hitler 1933) einer Minderheit  – vermutlich weil er dermaßen viel Dreck am Stecken und einen potentiellen Wirtschaftskriminellen an der Spitze hat, der nach wenigen Monaten im Amt bereits verschlissen ist.
Aussagen zu unserem Landesopa Kretschmann erspare ich ihnen – ich würde vermutlich ausfällig werden .

Frau Mayländer, Frau Martina, Herr Grundke,

am morgigen Donnerstag werde ich ab 10:30 Uhr Einsicht in verschiedene Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Rottweil bei ihnen vor Ort nehmen.

Nachdem nun in der Sache Christian Schindler / Landratsamt Rottweil wegen Verleumdung meiner Person erneut von ihrer Behörde und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart meine Zeugen als unglaubwürdig dargestellt wurden bitte ich morgen um persönliche Vorsprache zur Frage der Begründung dieser miesen Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Rottweil.

Bei meinen Zeugen handelt es sich, wie immer, um ehrbare Oberndorfer Bürger, die in der Schindler/Landratsamtssache extra von mir als Zeugen beigezogen wurden, um die jeweiligen Sachverhalte wieder geben und eidesstaatlich bezeugen zu können – neben den beteiligten Beamten und mir als Geschädigtem und Opfer.

Wie bereits bei meinen vorgehenden Zeugen in anderen Strafsachen zeigt die Staatsanwaltschaft Rottweil an diesen Aussagen keinerlei Interesse, tut diese als unglaubwürdig ab – ohne jede Begründung versteht sich, lässt selbst eidesstaatliche Aussagen und Atteste unberücksichtigt – ebenfalls ohne jede Begründung.

Ein solches Verhalten ist meiner Ansicht nach hochgradig rechtswidrig und für eine Staatsanwaltschaft Anzeichen einer schlimmen faschistischen Orientierung.

Ich hoffe, morgen von ihnen persönlich hierzu eine Auskunft zu bekommen – warum meine untadeligen Zeugen bei ihnen kein Gehör, keine Berücksichtigung, keine Wertung im Zuge der Ermittlungen etc. finden bzw. warum ihre Behörde andere Beamte, in meiner Meinung nach rechtswidriger Art und Weise, schützt, bevorzugt und weitgehend straffrei belässt – vom freiheitsberaubenden Polizeibeamten des Oberndorfer Polizeireviers, Ex-EPHK Lehmann, mal abgesehen – während sie im Wesentlichen gegen mich und nicht in der Sache ermittelt – selbst wenn ich das Opfer bin?

Leider gehe ich davon aus, dass niemand von ihnen morgen den Mut für ein persönliches Gespräch vor Zeugen (die morgige Zeugin ist eine weitere untadelige Oberndorferin, die von ihnen dann als unglaubwürdig abgestempelt werden müsste) aufbringen wird und sie sich allesamt in ihren Zimmern einschließen und vor Angst zittern werden – überraschen sie mich und zeigen sie Mut, Ehrlichkeit, Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit – falls das keine Fremdwörter für sie sind!!!
Hans Joachim Thiemann

P.S.

Ich bringe den Strafantrag gegen Polizeibeamte des Polizeireviers Oberndorf a.N. (sozusagen Nachfolger des EPHK Lehmann) mit und bin gespannt, ob sie diesen Strafantrag vor der Einreichung bereits abgeschmettert haben? Das wäre dann voraus eilender Kadavergehorsam – oder?

Frau Mayländer,

bitte bereiten Sie sich auch auf die Frage vor, warum Ihre Staatsanwaltschaft Rottweil die Ermittlungen zur angezeigten Körperverletzung durch Bürgermeister Hermann Acker gegenüber mir, trotz Zeugenaussagen, eidesstaatlichen Erklärungen und ärztlichen Attesten hierzu, ohne Begründung eingestellt hat, mich andererseits aber wegen einer gerichtlich bereits vom Landgericht Rottweil als zulässig entschiedenen Veröffentlichung eines Ihrer Schriftsätze oder meiner Ansage an eine inzwischen abgetauchten Mitarbeiterin des Landratsamts Rottweil wegen Untätigkeit, sie möchte bitte ihren dicken Hintern endlich in Bewegung setzen (entspricht den physischen Tatsachen), umgehend vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. verklagt und nun sogar eine psychiatrisch-forensische Begutachtung meiner Schuldfähigkeit vornehmen lässt?

Diese Untersuchung wäre viel angebrachter und wichtiger bei Ihrer Person!
Diese wenigen aufgezeigten Beispiele verdeutlichen meine Fragen gegenüber Ihrem meiner Meinung nach nicht rechtsstaatlichem Handeln und ich hoffe, Sie können mir morgen, vor (selbstverständlich unglaubwürdigen) Zeugen, die Augen in diesen Fällen öffnen und sind nicht zu feige und verstecken sich tief in Ihrem Amt.
Danke im Voraus
Hans Joachim Thiemann

Frau Mayländer,
die Ungereimtheiten in Ihrem Amt reißen nicht ab.
Jetzt habe ich doch durch Zufall erfahren, dass ein Zeuge (natürlich von vorn herein unglaubwürdig – nach Ihren Maßstäben) mir mitgeteilt hat, dass er auf der Grundlage des Landesinformationsgesetzes nicht nur Einblick in Verfahrensakten bekommen hat, sondern dass die Unterlagen ihm auch noch zugesendet wurden – ohne Anwalt!
Warum muss ich jedes Mal zum Einblick 60 km mit dem Pkw fahren, Geld für Treibstoff und Sonstiges ausgeben, um die gewünschte Einsicht zu erhalten, während andere (unglaubwürdige) Bürger diese Akten zugesendet bekommen?
Wollen Sie mich vorsätzlich wirtschaftlich schädigen und mir in Rottweil Fallen stellen?
Mir wird darüber hinaus noch zusätzlich mit Klage gedroht, weil ich, angeblich unbemerkt (Schwachsinn), Kopien gemacht habe – was mir nach geltendem Recht natürlich unstreitig erlaubt ist!
Heute musste ich mich auch noch einer von Ihnen geforderten nasalen Zwangspenetration unterziehen – aber seien Sie beruhigt, ich bin als ungeimpfter böser Bürger negativ, gesund, im Vollbesitz meiner körperlichen und geistigen Kräfte und begierig zu erfahren, ob Ihre Behörde auch in dieser Sache rechtswidrig handelt oder gehandelt hat?
Bitte bereiten Sie sich auch auf die Frage zu diesem Sachverhalt vor – natürlich verlange ich trotzdem eine schriftliche Erklärung von Ihnen für diese Vorgehensweise mir gegenüber.
Stoßgebet eines gequälten Oberndorfer Bürgers:
Wann zieht Stuttgart endlich einen Schlussstrich unter diese lächerliche Führung der Staatsanwaltschaft Rottweil und versetzt Sie, selbstverständlich unter Anhebung Ihrer schon heute üppigen Bezüge, in irgendein dunkles „Rattenloch“, in dem Sie keinen Schaden anrichten können – außer unter den Ratten natürlich – Spaß muss sein.
Wenn Sie viel Glück haben werden Sie bei Ihrem hochbezahlten Abstieg ja vom Oberndorfer Schatten(k)rieger und Schattenheuer begleitet, denn diese Beamten lassen scheinbar ebenfalls nichts unversucht, gegen mich mit allen (rechtswidrigen?) Mitteln vorzugehen?
Ich freue mich auf unser morgiges Kennenlernen – Sie haben Einiges zu erklären, zu begründen und richtig zu stellen – s.a.u.!!!!
Hans Joachim Thiemann

P.S.

Es gibt ekelerregende Bilder aus dem Grabenkrieg des ersten Weltkriegs, auf denen Soldaten beider Seiten die erschlagenen Ratten (nicht die Politiker und Beamten) sauber, als Nachweis ihres Jagderfolgs, auf Schnüren aufgezogen, präsentieren. So schlimm wird es für Sie heute sicher nicht werden.

Beschwerde wegen Ermittlungseinstellung gegen Christian Schindler – Verleumdung meiner Person – Mails an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 14.02.2022:

Frau Hartwig,
Ihr Schreiben vom 10.02.2022 ist am 14.02.2022 bei mir eingegangen.
Sie schreiben, dass Sie keine Gründe erkennen, dass das Landratsamt Rottweil gelogen haben könnte – gelogen hat!!!
Wir scheinen also wieder u.a. auf die Körperverletzungssache „Acker“ zurück zu fallen, so dass Sie weder Gründe zu meinen Vorträgen erkennen können noch hierzu weiter ermitteln.
Ich vermute mal, dass es kaum Fälle gibt, die derart nachvollziehbar wie Zeugen bestätigt von Ihnen verfolgt werden können wie dieser Fall oder der Fall „Acker“.
Nur wollen Sie solche, meine Fälle nicht verfolgen, was ich als rechtswidriges Verhalten von Ihnen und Ihrer Behörde werte!!!
Und schlimmer noch, Sie tun es immer und immer wieder – Schuldfähigkeit = Null – Angst vor einer psychiatrisch-forensischen Untersuchung – natürlich keine, da ein umfassender Beamtenschutz besteht – für mich ist das abartig, bürgerfeindlich – ja ansatzweise ein faschistisches Verhalten – und Sie dürfen mich gerne verklagen und Ihre Meinung hierzu vor Gericht prüfen lassen!!!
Ich frage Sie was ich noch tun kann, um Übergriffe von Beamten gegen meine Person zu verhindern oder durch die Strafverfolgung ermitteln zu lassen, wenn die Strafverfolgungsbehörden nicht nur meine Aussagen (jeder weiß inzwischen, dass ich die Wahrheit schreibe – und Sie übrigens auch ), sondern auch meine Zeugen, meine Atteste, die eidesstattliche Aussagen usw. von Ihrer Unrechtsbehörde nicht zur Kenntnis nehmen und stattdessen mich psychiatrisch-forensisch untersuchen lassen, da meine Schuldfähigkeit nicht mit der Schuld(un-)fähigkeit Ihrer Behörde und vieler Anderer übereinstimmt.
Um Ihnen Ihre Arbeit zu erleichtern frage ich Sie, inwieweit Sie die von mir vorgetragenen Lügen des Landratsamts Rottweil überprüft haben – z.B. Kontaktaufnahme, Maulkörbe, zu dünne Hunde etc.. Haben Sie meine extra in dieser Sache beigezogenen Zeugen vernommen – mir ist davon nichts bekannt? Möchten Sie Aussagen von diesen Zeugen an Eidesstatt haben – ich sende Ihnen diese unmittelbar zu?
Haben Sie die Beamten des Landratsamts Rottweil in der Sache vernommen oder diesen Subjekten einfach geglaubt? Das ist sicher am Einfachsten. Oder haben Sie diesen Personen nicht geglaubt, aber dem Beamtenschutz entsprechend gegen das Opfer, mich, entschieden? Das Eine ist so ekelerregend wie das Andere?
Leider bin ich als kleiner Bürger nur dazu verdammt, Ihre rechtswidrige Arbeit aufzudecken und zu kommunizieren und in teilen die dann durch die Behörden zur Vertuschung erfolgende Treibjagd, s. Amtsgericht Oberndorf a.N. gegen meine Person, zu erdulden und abzuwehren.
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen solche rechtswidrig handelnden Beamten werde, wie bei Ihnen schon erfolgt, von Ihren Vorgesetzen ohne jede Begründung abgewiesen. Ihr Schutz scheint umfassten, obwohl Beamte wie Sie scheinbar nicht einmal lesen können, denn Sie sollen die Lügen des Landratsamts Rottweil nicht erkennen – sondern verstehen, aufnehmen, nachverfolgen und entsprechend ahnden. Muss ich meine Schriftsätze demnächst in Blindenschrift einreichen, damit meine Zeilen Ihr kleines  Hirn erreichen oder mangelt es an der notwendigen Intelligenz – auch wenn Ihre Schuld(un-)fähigkeit den vermeintlichen Vorgaben von Kretschmann, Strobl etc. entspricht?
Bitte teilen Sie mir mit, warum meine Zeugen nicht glaubwürdig sind (u.a. ein extra beigezogener Rechtswirt), warum Sie keine eidesstattlichen Aussagen anfordern, warum Sie keine Beweise für die Mängel meiner Hunde vom Landratsamt fordern – außer den dortigen Behauptungen usw. usw. usw. – können Sie noch gut schlafen oder nehmen Sie bereits Tabletten?
Demnächst werde ich die „Ermittlungsakte“ einsehen und erfahren, welche „Ermittlungen“ tatsächlich durchgeführt wurden und wie mit meinen Zeugen, den Beweisen für die Lügen und den falschen Vorwürfen des Landratsamts Rottweil seitens der Strafverfolgungsbehörden umgegangen wurde – ich hoffe, diese Akte wird nicht umfassend gecleant .
Ich erwarte zeitnah eine aussagekräftig Antwort und keinen peinlichen Zweizeiler – vielleicht schaffen Sie das und falls Ihre Fähigkeiten dazu nicht reichen geben Sie die Sache an die nächsthöhere Instanz ab – ich verschwende meine Zeit ungern mit Sachbearbeiterinnen! Gerne stehe ich für weitere Aussagen zur Verfügung.
Hans Joachim Thiemann
Kalkulierter Gedächtnisverlust ist in der Politik ein Überlebensmittel (Hans Maier – nicht der Maier aus Oberndorf a.N.)

Beschwerde wegen Ermittlungseinstellung gegen Christian Schindler – Verleumdung meiner Person – Mails an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 09.02.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren, in o.g. Sache – 21 Js 852/22 –  erlaube ich mir Ihnen mitzuteilen, dass die Ermittlungseinstellung im Verfahren gegen Christian Schindler ausschließlich darauf beruht, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil annimmt, dass das Landratsamt Rottweil im Zuge der Untersuchung meiner Hunde die Wahrheit geschrieben hat. Das dieses nicht so ist darf ich Ihnen mit unten stehenden Mails nachweisen.  Das Landratsamt Rottweil hat von Anfang an in diesem Verfahren gelogen, verheimlicht, gedroht usw. und eine Verfahrenseinstellung auf dieser Grundlage wäre ihrer Behörde tatsächlich absolut würdig – weil nicht rechtsstaatlich und unangebracht. Ich hoffe (ohne Hoffnung) auf eine Begründung der erwarteten Bestätigung ihrer Ermittlungseinstellung. Hans Joachim Thiemann

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Beschwerdeverfahren 21 Js 852/22 darf ich ihnen weitere Informationen zukommen lassen, die sie vermutlich nicht durch die Staatsanwaltschaft Rottweil erhalten haben/werden?
In unten stehender Mail führe ich aus, dass der Dogworker Christian Schindler aus Kehl mir mitgeteilt hat, nichts mit mir, meinen Hunden und der Anzeige gegen mich wegen zu dünner Hunde beim Landratsamt Rottweil zu tun zu haben, während das Landratsamt Rottweil mir mitteilt, dass ich den Anzeigeerstatter gegen mich nun bereits kenne – den Dogworker Schindler eben – s. Anlage.
Sie können anhand der ihnen vorliegenden Unterlagen bereits ermitteln, ob mich dieser Herr Schindler also neben dem Landratsamt Rottweil auch in der Sache angelogen hat, was die Sache in Bezug auf Schindler und das Landratsamt Rottweil „rund“ machen würde (und abartig) oder ob es einen anderen Hunde affinen Christian Schindler gibt?
Sollten alle Beteiligte außer mir gelogen haben bin ich sehr auf die Begründung ihrer erwarteten Bestätigung der Ermittlungseinstellung der Staatsanwaltschaft Rottweil gespannt?
Gerne sende ich ihnen eidesstattliche Bestätigungen meiner Zeugen in der Sache zu – aber das wollen sie sicher nicht .
Hans Joachim Thiemann

Neue Untätigkeits- und Verpflichtungsklage gegen den Landkreis Rottweil – Roth, Hauser, Klatt – Mail vom 31.01.2022:

Hallo Hansjo,
du begehrst in der Aldi Sache doch Akteneinsicht. Hast du es schon mal über den 25 SGB X versucht??

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Hallo,

natürlich habe ich die Einsichtnahme gefordert – ohne Erfolg. 
Die Akteneinsicht wird verweigert!
Die Frage ist jetzt nur noch, wann ich Zeit  und Lust finden, gerichtlich gegen das Landratsamt Rottweil vorzugehen und in welchen Fällen.
Ich habe ca. 6 Fälle, die ich morgen beim Verwaltungsgericht Freiburg einreichen kann – Untätigkeits- und Verpflichtungsklagen – Roth, Hauser, Klatt usw…
Noch habe ich immer auf die Einsicht neuer Beamter gehofft, aber diese Hoffnung stirbt gerade, so dass ich, wenn ich die Klage gegen Zimmermann und die Stadt mit Sattler (meldet sich nicht) abgearbeitet habe, gegen den Landkreis Rottweil vorgehen werde – vermutlich in allen Fällen in einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg und dann, Gott sei es gedankt, ohne Anwalt, so dass mein Vortrag und meine Klageschrift auch dem Anlass entsprechend umfangreich ausfallen wird!!!
Gruß
Hansjo

Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hohl – mail an das Landgericht Rottweil vom 28.01.2022:

Sehr geehrter Herr Dr. Foth, 

herzlichen Dank für die Ablehnung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hohl. Ihr Ablehnungsschreiben ist nachvollziehbar, begründet und ich habe diese Rechtslage genau so eingeschätzt, so dass ich natürlich nicht über die Ablehnung überrascht bin. Gleichwohl war es mir ein Bedürfnis, diese Richterin bzw. das gesamte Amtsgericht Oberndorf a.N. – bis auf wenige Ausnahmen – mit einer weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde zu konfrontieren. Diese Beschwerde haben Sie, Herr Dr. Foth, in kürzester Zeit fachlich korrekt abgearbeitet – mit einer umfassenden Begründung, welches eine positive Ausnahme in der begründungslosen Abwehr von Dienstaufsichtsbeschwerden durch die Stadt Oberndorf a.N., das Amtsgericht Oberndorf a.N., die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, das Landratsamt Rottweil etc. darstellt. Ich sammele diese begründungslosen Ablehnungsschreiben, natürlich nur wenn ich überhaupt eine Antwort bekomme und die Beschwerden nicht gleich antwortlos vernichtet werden, um sie irgendwann im Anhang meines Buches zu veröffentlichen. Der Schattenheuer des Amtsgerichts Oberndorf a.N. unterdrückt z.B. meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine seiner zickigen und bürgerunfreundlichen Mitarbeiterinnen seit vielen Monaten (vielleicht bald Jahre), wie im Übrigen auch die Stadt Oberndorf a.N. die Beschwerde gegen eine leitende Beamtin es tut. Anfragen etc. an das Amtsgericht Oberndorf a.N. werden nicht bearbeitet bzw. beantwortet. Die einzige Reaktion dieses Bürokraten Heuer war, mir mit einer Strafanzeige zu drohen – soll er doch, ich freue mich, die Arbeitsweise dieses Gerichts öffentlich in einem Gerichtssaal, vielleicht in Ihrem Landgericht, vorzutragen – wie damals in Sachen Stadt Oberndorf a.N. ./. Thiemann – aber dieses Mal mit einem fähigen Anwalt und ohne Beeinflussung der Verhandlung gegen mich durch das Gericht – das wäre toll!!!!!! Die in der Beschwerde beanstandete Begutachtung ist eine reine Willkürmaßnahme der Amtsgerichts Oberndorf a.N., willkürlich und unbegründet, um mich weiter zu diskreditieren. Meine Schuldfähigkeit steht sicher bei allen die mich kennen völlig außer Frage und dazu zähle ich im Übrigen auch Sie, Herr Dr. Foth und ich werde Sie vielleicht als Zeugen hierfür nach Oberndorf a.N. in`s Amtsgericht bitten lassen. Leider werden meine Anträge auf Begutachtung meiner Verfahrensgegner von genau diesem parteiischen Gericht, dem Amtsgericht Oberndorf a.N., abgeschmettert, denn dieses Gericht, wie auch die Staatsanwaltschaft Rottweil, ermitteln fast ausschließlich gegen mich und vernachlässigen weitgehend alle Bereiche, die für mich sprechen könnten. Insoweit überrascht es sicher nicht, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil der Begutachtung meiner Person zum Thema „Schuldfähigkeit“ zustimmt (da sie selber scheinbar keine Schuldfähigkeit besitzt – s. rechtswidrige Hausdurchsuchung, weisungsgebundene Entscheidungsumkehr gegen mich usw.), da sie sich hier Unterstützung durch den Gefängnisforensiker Schulte erhofft. Nur werde ich diesem meine Verdammung so schwer und kompliziert und vor allem in der Entstehung nachprüfbar wie möglich gestalten – mit Protokollen, Zeugen, Tonaufnahmen der Verhöre – soweit ich nicht ohne Zeugen, Protokoll und Tonbandaufnahme zwangsverhört werde – als Vorbereitung auf die Zwangsimpfung, die Zwangssterilisation und den anschließenden Genickschuss . Bis dahin sind Sie hoffentlich pensioniert und genießen die Früchte Ihrer Arbeit – auch wenn diese manchmal zumindest diskussionswürdig ist. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und herzlichen Dank für diesen kleinen Sonnenstrahl im Bürokratendunkel des Landkreises Rottweil 

Hans Joachim Thiemann

Einsichtnahmen bei der Staatsanwaltschaft Rottweil – Mail vom 27.01.2022:

Frau Martina, Frau Mayländer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.01.2022.

Ich werde den Vorgaben entsprechend zum Nasenpopler und ihnen einen entsprechenden Antigen-Test vorlegen, so dass der Termin zur Einsichtnahme in die im Betreff genannten Verfahrensakten, zzgl. der Akte 21 Js 852/22 (Herr Grundke), durchgeführt werden kann.

Bitte halten Sie die vier Akten um 10:30 Uhr zur Einsicht bereit, damit wir die Anwesenheit bei Ihnen so kurz wie möglich halten können.
Wir werden Kopien der Akten zur weiteren Verwendung machen. Dieses bereits vorab zu ihrer Kenntnis.
Über einen kurzen Besuch ihrerseits würde ich mich sehr freuen, gehe aber davon aus, dass sie zu viel Angst haben, um mir persönlich gegenüber zu treten.
Sollte ich nichts weiter von ihnen lesen gehe ich davon aus, dass der abgestimmte und vereinbarte Termin am Dienstag, den 01.02.2022, 10:30 Uhr, mit allen angeforderten Akten stattfindet und bestätige diesen noch einmal.
Im Zuge dieses Termins werde ich ihnen dann auch den Strafantrag gegen das Polizeirevier Oberndorf a.N. wegen des rechtswidrigen Verhaltens im Zuge meiner Aussageversuche zur Verleumdungssache, übergeben, da bisher nur eine Vorabversion per Mail den Weg zur Staatsanwaltschaft Rottweil gefunden hat und der Strafantrag daher bis heute als nicht eingereicht gilt.

Ich bin sehr gespannt auf den Akteninhalt und auf sie Beide  und vielleicht sogar Herrn Grundke – man sollte seine Gegner doch persönlich kennen oder sehen sie das anders?

Hans Joachim Thiemann 

Mail an Polizeipräsidentin Frau Dr. Hinz vom 19.01.2022 in Sachen Polizeichef Rieger, Oberndorfer Polizeirevier:

Sehr geehrte Frau Dr. Hinz,
soeben habe ich Sie im Interview in SWR-Aktuell gesehen, in dem Sie zu den internen Untersuchungen zum Thema sexuelle Gewalt etc. innerhalb der Polizei kurz Stellung nehmen.
Sie sahen tatsächlich sehr verkniffen und angefasst aus für Ihr doch noch jugendliches Alter. Ich konnte Ihnen kaum ein Wort glauben.
Meine Erfahrungen mit der Ehrlichkeit und Rechtsgläubigkeit der Polizei ist miserabel. Das Aufklärungsinteresse der Polizeiführung ist scheinbar noch miserabler, wenn es gegen die eigenen Leute geht. Immerhin wurde hier in Oberndorf a.N. bereits der Ex-Polizeirevier-Vize wegen Freiheitsberaubung an meiner Person strafrechtlich und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen – was mich überrascht und um so mehr gefreut hat.
Doch ich erlebe das Verschleiern, Nichtantworten, Verheimlichen usw. derzeit wieder einmal und meine Anschreiben und Bitten, auch an Sie, sich der Sache anzunehmen laufen in`s Leere – keine Antworten, keine Lesebestätigungen, nichts.
Wie soll ich Ihnen mit Ihrer sauertöpfischen Miene abnehmen, dass Sie die Worte von Innenminister Strobl, der eine maximale Offenheit und Aufklärung der internen Schwierigkeiten verspricht, Glauben schenken können, wenn Sie nicht einmal in der Lage sind, einen kleinen Polizeirevierchef anzuhalten, ordnungsgemäß seinen Job zu machen?
Oder ist Herr Rieger, anders als Herr Lehmann, noch zu lange im Amt, um ihm das ordnungsgemäße Arbeiten an`s Herz zu legen oder ihn sogar wegen der Vergehen seiner Leute im Zuge meiner „Vernehmung“ bzw. meines Aussageversuchs zu tadeln? Wir wissen es nicht und werden es vermutlich auch nicht erfahren?
Trotz der bisherigen Verschwiegenheit Ihrerseits und des Polizeireviers Oberndorf a.N. zur Gefährdungsbewertung meiner Person durch EPHK Effenberger werde ich weiter auf Antworten, auch zu den möglicher Weise sogar rechtswidrigen Verhörmethoden des Oberndorfer Polizeireviers, weiterhin bestehen und Ihnen regelmäßig Mails mit der Bitte um Antworten zusenden, die Sie auch in meinem blog nach lesen können – www.der-zeigefinger.de.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Hans Joachim Thiemann

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N., Mail vom 19.01.2022:

Sehr geehrter Herr Dr. Foth,
herzlichen Dank für die Nachricht zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hohl, Amtsgericht Oberndorf a.N. wegen verschiedener Delikte – u.a. willkürliche Begutachtung meiner Person.
Es hat lange gedauert und mich einige Mails gekostet, bis Direktor Heuer endlich tätig wurde und die Beschwerde an Sie weiter geleitet hat.
Ich hoffe nun Auskunft darüber zu erhalten, inwieweit eine Richterin willkürlich, aus dem Bauch heraus bzw. auf Anforderung der Staatsanwaltschaft Rottweil eine forensisch-psychiatrische Begutachtung bei einem Gefängnispsychiater gegen mich verfügen kann/darf – (können tut sie es ja – nur dürfen?)?
Dieser Eingriff in meine Privatsphäre ist nur schwer erträglich, da meine Schuldfähigkeit und nur darum geht es in der Begutachtung, völlig außer Zweifel steht und ich es als persönlichen Angriff von Hohl und Mayländer, mit dem Ziel der psychischen Ausschaltung eines Behörden- und Beamtenkritikers, auf meine Person verstehe.
Dabei hilft auch die Begründung von Richterin Hohl in der Sache nicht, dass Sie angeblich keine Begründung benötigt und willkürlich, ohne jede Aussage zur Notwendigkeit dieses schweren Eingriffs in mein Persönlichkeitsrecht, eine solche Begutachtung verfügen kann. Dieses Vorgehen erinnert an braune Zeiten, an faschistische und autoritäre Systeme und nicht an unsere Bundesrepublik.
In freudiger Erwartung einer inhaltlich aussagekräftigen Bewertung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde verbleibe ich bis zur kommenden Gerichtsverhandlung gegen Bürgermeister Acker
Hans Joachim Thiemann

P.S.
Mein Schuldverständnis orientiert sich am geltenden Recht in Deutschland und nicht an den kruden Ideen/Gedanken einiger Beamter!

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 11.01.2022 in Sachen Einsichtnahme:

Sehr geehrte Frau Reinauer,
herzlichen Dank für Ihre Antwort – s.u. und die Fristverlängerung, ohne die sich Frau Martina noch lächerlicher gemacht hätte als sie dieses schon getan hat.
Bitte legen Sie diese Mail auch umgehend dem Dezernenten, dem Sachbearbeiter, vor, der über die Akteneinsicht hinsichtlich des Verfahrens 21 UJs 50060/22 zu entscheiden hat.
Ich weiß immer noch nicht in welcher Sache diese Person am Tage des Strafantrageingangs bereits die Ermittlungseinstellung beschlossen hat – es könnte sich dabei vielleicht sogar um Vorwürfe gegen Polizeibeamte handeln (die ich aber meinerseits noch nicht rechtmäßig, sondern nur vorab per mail, eingereicht habe) und die bearbeitende Person möchte mir gegenüber ein Statement setzen, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil nach EPHK Lehmann und seiner Verurteilung wegen Freiheitsberaubung gegen mich nicht gegen einen zweiten Polizeibeamten ermitteln wird – ich bin sehr gespannt?
Sobald ich die Zusage zur Einsichtnahme habe melde ich mich bzgl. der Einsichtnahme zu allen drei Verfahren gegen mich.
Schöne Woche
Hans Joachim Thiemann

Gesendet: Dienstag, 11. Januar 2022 um 11:03 Uhr
Von: „StA Rottweil (Poststelle)“ <Poststelle@starottweil.justiz.bwl.de>
An: „HansJoachim.thiemann@gmx.de“ <HansJoachim.thiemann@gmx.de>
Betreff: 15 Js 13151/21 und 15 Js 13152/21

Sehr geehrter Herr Thiemann,

im Auftrag von Frau Staatsanwältin Martina teile ich Ihnen mit, dass eine Akteneinsicht telefonisch mit der Geschäftsstelle unter der Telefon-Nr. 0741/243-2872 hinsichtlich der Aktenzeichen 15 Js 13151/21 und 15 Js 13152/21 vereinbart werden kann.

Eine solche Akteneinsicht ist ab der Kalenderwoche 4 möglich. Die Frist zur Stellungnahme wird daher bis zum 10.02.2022 verlängert. Auf die geltenden Verordnungen zur Eindämmung von SARS-Cov-2 wird hingewiesen.

 Über einen Antrag auf Akteneinsicht hinsichtlich des Verfahrens 21 UJs 50060/22 entscheidet der zuständige Dezernent.

 Mit freundlichen Grüßen

 i.A.

 Reinauer

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 10.01.2022 in Sachen Einsichtnahme:

Frau Martina,
ich hoffe sehr, dass Sie Ihren Urlaub genießen konnten und heute aber wieder im Amt sind.
Sie haben mir eine Frist zur Einsichtnahme in bis zum 17.01.2022 gesetzt ( 15 Js 13151/21 und 15 Js 13152/21), von der (hoffentlich) 3 Tage effektiv nutzbar sind.
Haben Sie, da Ihre Anwesenheit scheinbar zur Einsichtnahme erforderlich ist, diese Fristsetzung mit Absicht oder aus Dummheit gemacht?
Mit dieser Mail teile ich Ihnen mit, dass ich an den verbliebenen 3 Tagen (Dienstag-Donnerstag) noch am Dienstag und am Donnerstag zwischen 11:00 und 14:00 Uhr Zeit für die Einsichtnahme habe.
Inwieweit mein Begleiter hier Zeit findet weiß ich nicht.
Bitte senden Sie mir 3 Termine zur Einsichtnahme zu, die ich mit meinem Begleiter abstimmen werde.
Sie erhalten dann umgehend und nicht erst einen oder zwei Tage später per Post (dann wäre die Frist abgelaufen) Nachricht von mir, ob wir einen der Termine wahr nehmen können.
Bitte halten Sie auch die Akte 21 UJs 50060/22 von Herrn Grundke bereit, in welchem Verfahren ein angeblich von mir eingereichter Strafantrag vom 03.01.2022 am 04.01.2022 von Herrn Grundke abgelehnt wurde (ich weiß nicht welches Verfahren gemeint ist!) – irre diese Geschwindigkeit der Staatsanwaltschaft Rottweil im Zuge einer Ablehnung. Ihr werdet immer schneller! Es wäre toll, wenn Sie und Herr Grundke zur Einsichtnahme persönlich anwesend wären, um sich gegenseitig kurz kennen zu lernen. Frau Mayländer wäre ebenfalls herzlich willkommen, denn ich bin sehr gespannt, wer hier federführend und verantwortlich gegen meine Person arbeitet.
Hans Joachim Thiemann
P.S.
„Es ist gefährlich Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat.“
Voltaire

Haben Sie sich schon mal Gedanken über Ihre Schuldfähigkeit gemacht – falls nicht wäre es nun an der Zeit 

Mail vom 07.01.2022 an Mayländer, Rieger und Heuer in Sachen Bitte um Antworten/Entscheidungen:

Sehr geehrter Herr Rieger, sehr geehrter Herr Heuer, sehr geehrte Frau Mayländer,
das neue Jahr 2022 ist nun bereits eine Woche alt, die Schatten bzw. der Nebel im Amtsgericht Oberndorf a.N. haben sich gelichtet und sie konnten vielleicht schon einige neue Ziele in ihren wichtigen Jobs umsetzen?
Leider sind dabei immer noch keine Antworten zu meinen Fragen bzgl. der (rechtswidrigen?) Umstände meiner Aussageversuche in Sachen Strafantrag wegen Beleidigung durch Beamte oder Privatpersonen beim Polizeirevier Oberndorf a.N. (wird noch geheim gehalten) bzw. eine Bewertung meiner Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiterinnen des Amtsgerichts Oberndorf a.N. dabei heraus gekommen. 
Sie müssen mich ja nicht gern haben oder adoptieren. Ich erwarte nur, dass sie ihren Job rechtsstaatlich ausüben und nicht erst durch Untätigkeitsklagen zum Arbeiten gezwungen werden müssen.
Da auch die Staatsanwaltschaft Rottweil mich mal wieder lapidar gesprochen (vorsätzlich?) „verarschen“ möchte und mir eine Fristsetzung für die Einsichtnahme in die Akten dieser Beleidigungsvorwürfe vorgibt, die faktisch nicht Ansatzweise von mir beansprucht werden kann, da die Sachbearbeiterin Martina die meiste Zeit davon in Urlaub ist fängt dass Jahr 2022 genauso rechtsunsicher und böse an, wie das alte Jahr aufgehört hat.
Warum ist eine Einsichtnahme in eine Verfahrensakte ohne Anwesenheit der Sachbearbeiterin nicht möglich? Die Akte(n) zu holen, vorzulegen und wegzuräumen sollte doch auch dem „Bodenpersonal“ der Staatsanwaltschaft gelingen – oder muss die Akte vor Einsicht durch den Beschuldigten erst von der Sachbearbeiterin geclient bzw. überarbeitet werden?
Was wäre, wenn Frau Martina sich trotz 5-fach Impfung mit Corona infiziert, weil sie die Verhaltensempfehlungen unserer Politiker in ihrer Freizeit und in der Familie nicht einhält? Muss dann die Staatsanwaltschaft Rottweil schließen – aber nein, dafür werden alle Bürger und insb. die ungeimpften Gesunden mit der Beschränkung ihrer Freiheitsrechte (von deren höchster Bedeutung Politikfantast Lindner fabulierte) bestraft, statt das die eigentlichen Verursacher, die sich fahrlässig oder sogar vorsätzlich infiziert haben zur Verantwortung gezogen werden (Stichwort kritische Infrastruktur etc.) – hallo ihr Beamten und Systemdiener, zeigt euch solidarisch und steckt euch einfach nicht an – so wie ich es schaffe!
Gestern Abend sah ich den Bericht über die Stürmung des Kapitols – es war grausam, ekelerregend und böse und wer waren die Bösen, die Bürger, die ihren Politikern geglaubt haben und diesen Glauben einfordern wollten.
Es gab eine „ermordete“ Tote, aus nächster Nähe, im Bild, erschossen durch einen Sicherheitsbeamten. Kein Wort wurde darüber verloren. Wurde der Todesschütze zur Verantwortung gezogen etc.?
Stattdessen wurden die an vorderster Front kämpfenden Beamten gezeigt, die angsterfüllten Politiker (die in Teilen für die Erstürmung mitverantwortlich waren und sind). Deren Leiden wurden bis in`s kleinste Detail vorgelegt – gab es eigentlich auch solche Personen auf Seiten der Kapitolbesucher (es lag eine Einladung des Präsidenten der Vereinigten Staaten vor) und den den Politikern glaubenden Bürgern?
Was, es gab nur weitere drei Tote unter diesen „schuldunfähigen“ Chaoten – Herzinfarkt, Schlaganfall – scheiß drauf, dass haben diese Vandalen sich selber zu zu schreiben, weil sie den Aussagen eines ausufernd lügenden Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, keinem Schamanen oder Irren, gefolgt sind. Was für eine böse und naive Logik, was für ein Irrglaube, was für ein verzehrtes Schuldverständnis – Herr Schulte.
Herr Rieger, nachdem das Polizeirevier Oberndorf a.N.  mich rechtswidrig eingesperrt, mein Haus rechtswidrig durchsucht, mich mehrfach aus Sitzungen kommunaler Gremien wegen meiner Hinweise auf Lügen der Oberndorfer Verwaltung abgeführt, das SEK-Kommando angeführt hat, meine Beschuldigtenaussage erschleichen wollte und mich mich für einen Kurzaufenthalt in die Klapse abführen ließ ist es in 2022 an der Zeit, Ihren eigentlichen Auftrag, der Sicherstellung von Recht und Ordnung (auch in den eigenen Reihen), zu erfüllen – teilen Sie mir also umgehend mit, wer mich angezeigt hat und welche Beleidigungen mir vorgeworfen werden?
Sollte zum Beispiel ein Sieber, ein Rädelsführer im Rahmen meiner rechtswidrigen Entlassung aus dem Dienst der Stadt Oberndorf a.N., aus der Oberndorfer Verwaltung, dabei sein darf ich diesem schon heute seinen Aufstieg in die Runde meiner Erzfeinde mitteilen. Ich werde ihn in einem solchen Fall mit allen mir verfügbaren rechtsstaatlichen Mitteln in Oberndorf a.N. bekämpfen und gesellschaftlich vernichten, so dass ihm jeder Arbeitstag wie das ewige Fegefeuer vorkommt und das sind weiß Gott keine schönen Aussichten für 2022.
Herr Heuer, ich hoffe Sie finden zeitnah neben den angekündigten bzw. in Aussicht gestellten Anzeigen gegen meine Person die Muße, meine Dienstaufsichtsbeschwerden zu entscheiden. Folgen Sie doch dabei Ihren Beamtenkollegen und schreiben Sie einfach, dass Ihre Mitarbeiterinnen keine Fehler gemacht haben – Begründungen dafür in Bezug auf meine Beschwerde – keine. Sie können sich hierbei Hilfe von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Bürgermeister Hermann Acker, Landrat Michel, dem Präsidenten des VGH`s Mannheim etc. einholen, denn diese haben sich nicht wie Sie geziert, entsprechende begründungslose Ablehnungsschreiben aufzusetzen.
Frau Mayländer, nachdem die Staatsanwaltschaft Rottweil mich verklagt hat (Verfahren kommt leider trotz vielfacher Bitte meinerseits nicht voran) und zur Begutachtung durch den Chef-Forensiker eines Gefängniskrankenhauses aburteilen möchte dürfen Sie meine erneute Anfrage rein informativ bzw. rhetorisch verstehen, denn bei Ihnen weiß ich inzwischen bereits seit vielen Jahren, woran ich bin und mit welchen „Personen“ ich es hier zu tun habe. Es ist höchste Vorsicht geboten.
Soweit so gut, ich erwarte Antworten und deshalb werde ich diese Zeilen persönlich unterschrieben in den jeweiligen Behörden vorlegen – da z.B. ein Amtsdirektor Heuer ja nur tätig werden möchte, wenn vorher das Klima beeinträchtigt, die natürlichen Ressourcen unnötig verschwendet und dem kaisertreuen Beamtentum gehuldigt worden ist – ich hoffe seine Kinder und Enkel dürfen schon einen PC, E-Mail oder neuere Plattformen nutzen .
Schafft`s gut
Hans Joachim Thiemann

Sehr geehrter Herr Rieger, sehr geehrter Herr Heuer, sehr geehrte Frau Mayländer,

soeben habe ich den Fernsehfilm über den Fall des Harry Wörz auf 3sat im Fernsehen angeschaut und ich hoffe, auch sie kennen diesen Film.
Ich habe den Film bereits mehrfach gesehen sowie andere Berichte und Reportagen hierzu verfolgt.
Interessant ist für mich, dass sich dieses Polizei- und Justizversagen auch in Baden-Württemberg, in Pforzheim, abgespielt hat. Baden- Württemberg scheint nach meinen Erfahrungen vermutlich ein hotspot für solche Mauscheleien, Manipulationen, Amtsmissbräuche und Rechtsverstöße zu sein?
Betrachte ich die vom Landgericht Pforzheim vor der endgültigen Urteilsverkündung im Fall Wörz ausgeführten Bemerkungen zur katastrophalen Polizeiarbeit – u.a. einseitig, manipulierend, Schuld zugeordnet – dann frage ich mich, ob das Polizeirevier Oberndorf a.N. diesen Fall als Blaupause für die vielen Attacken gegen meine Person verwendet?
Ich gehe sogar soweit, dass die Behördenabstimmungen im Fall Wörz weit hinter den Abstimmungen zwischen den Behörden im Landkreis Rottweil zurück stehen, denn in Bezug auf das Behördenvorgehen gegen meine Person scheinen das Polizeirevier Oberndorf a.N., die Stadt Oberndorf a.N., die Staatsanwaltschaft Rottweil und die Amtsgerichte Oberndorf a.N. und Rottweil in engstem Kontakt gegen meine Person zu stehen, um eigenes Fehlverhalten zu decken, zu verschleiern, zu vertuschen usw..
Harry Wörz hat 12 Jahre um seine Rehabilitation kämpfen müssen und dabei sein „Leben“ verloren.
Ich kämpfe bereits seit 7 Jahren gegen alle Landkreisbehörden um Gehör, um die Verfolgung rechtswidriger Taten dieser Behörden, um meine Rehabilitation in Bezug auf die rechtswidrige Kündigung durch BM Hermann Acker, um die Verurteilung von psychischer und körperlicher Gewalt gegen meine Person, von Betrug, von Verfahrensmanipulation, von Datenschutzvergehen, von Falschabrechnung, einem Unterwertverkauf des Aldigrundstücks etc. durch verschiedene Behörden bzw. deren verbeamtete Mitarbeiter im Landkreis Rottweil.
Auch mein „Leben“ wurde von solchen Beamten zerstört!
Dabei hatte Herr Wörz noch das Glück, einen fähigen und engagierten Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, während ich durch einen motivationslosen Seyfritz und einen überforderten Zimmermann direkt an den Pranger geführt wurde und bisher nur einiger Maßen glimpflich davon gekommen bin, da ich mir selber zu helfen weiß sowie die Öffentlichkeit informiere. 
Ein Herr Wörz würde mit Hilfe dieser Anwälten vermutlich heute zu lebenslanger Haft verurteilt sein Gnadenbrot in einem Hochsicherheitsgefängnis fristen. 
Da der Fall Wörz doch noch ein gutes und rechtsstaatliches Ende genommen hat hoffe ich auch in meinem Fall auf ein solches, wobei ich jedoch weiterhin dahingehend arbeite, dass die Schuldigen, die Lügner und Betrüger etc. nicht ungestraft davon kommen (wie z.B. eine EPHK Lehmann, ein BM Acker, ein Stadtbaumeister Lübke usw.) und derer gibt es eine Vielzahl von Beamten im Landkreis Rottweil.
Wünscht mir Glück, Erfolg und Nerven aus Stahl 
Hans Joachim Thiemann

Strafantrag gegen das Polizeirevier Oberndorf a.N. vom 01.021.2022 in Sachen Versuch einer „Aussageerpressung“:

Frau Mayfelder,
hiermit erhebe ich im Rahmen der Amtshaftung Strafantrag gegen das Polizeirevier Oberndorf a.N..
Begründung:
Nachdem mich nun auch noch der bisher „untergetauchte“ Direktor des Amtsgerichts Oberndorf a.N., Heuer, mit Strafanzeigen bedroht hat und die Staatsanwaltschaft, Frau Martina, mich weiter in der Sache ohne Faktenmitteilung mit einer Fristsetzung unter Druck setzt denke ich, dass es wieder  an der Zeit ist, weiter gegen unsere Machtbehörden vorzugehen und deren Taten offen zu legen.
Gleich vorab – ich hoffe, dass der junge Polizeibeamte keine Schwierigkeiten bekommt denn ich vermute, dass er, wie sein Kollege im Lehmannverfahren, von seinen Vorgesetzten zu seinem gezeigten Verhalten angehalten wurde?
Der Strafantrag bezieht sich auf die zwei Aussageversuche meinerseits im Polizeirevier Oberndorf a.N., die ich Ihnen bereits inhaltlich ausführlich dargelegt übersandt habe. In diese Sache sind insg. drei beamte des Polizeireviers Oberndorf a.N. persönlich involviert.
Diese Sachverhalte können Sie auch in meinem blog www.der-zeigefinger.de nachlesen.
Die Abweisung meiner Person im Zuge der von mir beabsichtigten Aussage und der Versuch, mir eine Aussage ohne Mitteilung der eigentlichen Beleidigungen, ohne Aktenzeichen und der Darlegung, ob es sich im Beamte oder Privatpersonen handelt, abzuringen ist von nachfolgenden Zeugen zeitweise verfolgt worden:
Irmtraud Hoeft, Mauserstraße 2, 78727 Oberndorf a.N. und Bernhard Maier, Sägewerkstraße 2, 78727 Oberndorf a.N..
Zudem wurde die Vernehmung vom vernehmenden Beamten aufgezeichnet.
Dieser Aufnahme ist mein Vortrag in der Sache ebenfalls zu entnehmen.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen und Klarstellungen zur Verfügung.
Bitte teilen Sie mir umgehend das Aktenzeichen in der Sache mit, um Ihnen und mir die Kommunikation zu vereinfachen.
Hans Joachim Thiemann

Hallo Herr Schulte,
im Verteiler habe ich Sie leider vergessen.
Anbei mein Strafantrag gegen das Polizeirevier Oberndorf a.N. zur Kenntnis – s.u..
Ich versuche mal wieder aktiv die Schuldfähigkeit der Polizeibeamten in Oberndorf a.N. klären zu lassen, da diese Beamten ja vermutlich nicht zur Begutachtung wegen „Schuldunfähigkeit“ von Ihnen oder einem Gericht vorgeladen werden?
Schön, dass ich trotzdem die Möglichkeit habe, die Schuldfähigkeit von Beamten gerichtlich klären zu lassen und dieses dann in unsere „Beziehung“ einspeisen zu können.

Sie werden entsprechend auch in 2022 eine Vielzahl von Mails erhalten, denen Sie die Schuldunfähigkeit von Beamten mit Ihrem langjährigen forensisch-psychiatrischen Fachwissen entnehmen können – vielleicht dürfen Sie auch ein paar Gutachten über diese Personen zu Ihrer Alterssicherung anfertigen. Gerne unterstütze ich Sie dabei gegen eine kleine Aufwandsentschädigung .
Ich wünsche Ihnen für 2022 gute Gesundheit, Zufriedenheit und dass Sie nicht allzuviele missliebige und systemkritische Bürger mit Ihren Gutachten in`s Unglück stürzen.
Hans Joachim Thiemann

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 31.12.2021 in Sachen Strafanträge:

Frau Martina, 

danke für Ihr Schreiben vom 29.12.2021, mit dem ich nichts anfangen kann. Leider bekomme ich von der Staatsanwaltschaft Rottweil selten ohne Aufforderung (meistens vielfach) die Aktenzeichen zu meinen Strafanträgen (es sind keine Strafanzeigen, sondern Strafanträge und Sie sollten den Unterschied kennen!). Entsprechend weiß ich weder welches Aktenzeichen AR 311/21 ist (damit haben Sie doch ein Aktenzeichen?) noch auf welches meiner Schreiben Sie nun reagiert haben? Mein Vorschlag wäre, dass Sie mir einfach die Aktenzeichen zu meinen Strafanträgen umgehend zukommen lassen, so dass ich diese auch in meinen Schreiben angeben kann. Z.B. weiß ich bis heute noch nicht, welche Aktenzeichen die letzten Beleidigungsanzeigen gegen meine Person haben – werden alle drei Anzeigen zusammen gefasst bearbeitet oder hat jede Anzeige ein eigenes Aktenzeichen? Ich weiß, trotz schriftlicher Anfrage bei Ihnen, bei der Staatsanwaltschaft Rottweil, und zweifachem Aussageversuch im Polizeirevier Oberndorf a.N. nicht einmal die Beleidigungsgründe und ob die Antragsteller als Privatpersonen oder Beamte gehandelt haben? Vielleicht sollte ich doch wieder Strafantrag gegen das Polizeirevier Oberndorf a.N. stellen, dass kennen Sie ja bereits aus vergangenen Zeiten und für pensionierte Polizeibeamte. Insofern ist Ihr Schriftsatz vom 29.12.2021 nichts weiter als eine reine Provokation Ihrerseits und die Ausübung Ihrer ihnen von Amtswegen verliehen Macht gegen einen kleinen Bürger wie mich. Am 05.01.2022 habe ich gegen 11:30 Uhr einen Einsichtnahmetermin bei Ihnen in Rottweil. Falls Sie den Mut aufbringen mir persönlich in die Augen zu schauen dann kommen Sie und Frau Mayländer doch bitte zur Einsichtnahme hinzu. Wir können uns dann kurz Kennenlernen, was den Umgang miteinander, meiner Erfahrung nach, oft einfacher gestaltet. Leider gehe ich davon aus, dass weder Sie noch Frau Mayländer diesen Mut aufbringen werden. Falls Sie Terminschwierigkeiten haben können wir den Termin gerne nach Ihren Wünschen verlegen – nur für den Fall, dass Sie mit einer derartigen Ausrede (?) kneifen möchten? Bitte teilen Sie mir also mit, auf welches Schreiben sich Ihr Schreiben bezieht und ob Sie und Frau Mayländer am 05.01.2022 für mich Zeit haben? Guten Rutsch und bleiben Sie gesund – wir haben gemeinsam noch viel vor in 2022 – falls Sie nicht „versetzt“ werden. 

Hans Joachim Thiemann

Strafanträge gegen mich – Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 29.12.2021:

Frau Martina,
mein Rechtsbeistand, Herr Ischebeck, wird die Unterlagen zu den Verfahren 15 Js 13151/21 und 15 Js 13152/21 zur Einsicht bei Ihnen anfordern. Ich wusste bis heute noch nicht einmal, dass es zwei Verfahren sind – Sieber und Lamparter/Michel oder Stadt Oberndorf a.N. und Landratsamt Rottweil?
Bitte überlassen Sie ihm die Unterlagen zeitnah.
Im Übrigen bin ich entsetzt, dass Sie eine Entscheidung zu diesen Anzeigen ohne meine Aussage treffen möchten, nach dem ich bei zwei Aussageversuchen von der Oberndorfer Polizei, vermutlich rechtswidrig, behandelt wurde.
Statt dass Sie diesen „rechtswidrigen“ Taten nach gehen setzen Sie mir ein Ultimatum zur Aussage, die ohne Angabe der vorliegenden Beleidigungen von der Polizei Oberndorf a.N. „erschlichen“ werden sollte. Naja, dass das Aufklärungsinteresse bei der Polizei intern nicht besonders hoch ist konnte ja erst kürzlich der Presse in einem anderen, nicht verschwiegenen Fall nachgelesen werden.
Was läuft falsch bei euch? Habt ihr jedes rechtsstaatliche Denken und Handeln, wenn es um meine Person geht, eingestellt bzw. verdrängt?
Habe ich etwas falsch gemacht oder hätte ich mich dem Oberndorfer Polizeirevier ausliefern und am besten schuldig bekennen müssen – meine Schuldfähigkeit ist ja von euch in Frage gestellt worden?
Bitte hinterfragt am Besten eure eigen Schuldfähigkeit oder geht zum Behördenpsychiater, dort werden sie geholfen oder wie die Frau in der Werbung früher sagte.
Sie werden in der Sache von mir lesen und keine Entscheidung fällen bevor ich überhaupt weiß, was mir von wem (Behörden oder Privatpersonen) vorgeworfen wird – so weit so klar oder sehen Sie das anders?!
Das neue Jahr 2022 beginnt in wenigen Tagen – vielleicht sollten Sie sich auch für Ihre Arbeit einige Dinge für 2022, im Sinne des Rechts, vornehmen – es wäre aus meiner Sicht dringend notwendig!
Hans Joachim Thiemann

Direktor des Oberndorfer Amtsgerichts Heuer – Mail vom 29.12.2021:

Sehr geehrter Herr Thiemann,

wie bereits mehrfach mitgeteilt, werden ohne qualifizierte Signatur per Email übersandte Schreiben weiterhin nicht zum Anlass genommen, irgendwelche Verfahren einzuleiten oder Maßnahmen zu ergreifen.

Schreiben mit strafrechtlich relevantem Inhalt werden ab sofort zur Anzeige gebracht.

Wolfgang Heuer

Direktor des Amtsgerichts

Sehr geehrter Herr Heuer,
das erste Lebenszeichen von Ihnen versüßt mir den Tag. Sie scheinen angezählt, aber doch kein Schatten Ihrer selbst zu sein?
Zu Ihrer Info:
Meine Dienstaufsichtsbeschwerden sind persönlich unterschrieben bei Ihnen eingereicht worden!!!
Meine Anträge zu den jeweiligen Verfahren sind unterschrieben im Amtsgericht Oberndorf a.N. eingereicht worden!!!
Nur meine „Erinnerungen“, Fragen und „Bitten“, die vorgenannten Schreiben zu beantworten, kommen per Mail, dass sollte auch in Ihrer Verwaltung, wie in allen anderen auch (außer wegen rechtswidriger Mailsperre bei der Stadt Oberndorf a.N.), kein Problem bei der Bearbeitung des eigentlichen Vorgangs dar stellen.
Ihren Hinweis auf Anzeigeerstattung nehme ich wohlwollend zur Kenntnis. Es wäre sogar spannend zu erfahren, wie eine solche Anzeige Ihrerseits, dem Amtsgericht Oberndorf a.N., in eine Klage durch die Staatsanwaltschaft Rottweil überführt und vor einem Gericht verhandelt würde.
Unter Kenntnis meines Verfahrens vor dem Landgericht Rottweil (1 O 37/19) zu den Anschuldigungen der Stadt Oberndorf a.N. gegen meine Person, welches Sie sich anschauen sollten – soweit Sie es nicht schon in meinem blog gelesen haben  – sind solche Verfahren meinerseits, vor dem Hintergrund des Themas „Schuldunfähigkeit“, sehr willkommen.
Eine Klage Ihrerseits könnte meine Fragen zur Schuldfähigkeit vieler Beamten (?) wieder einen Schritt weiter bringen, denn je mehr Beamte vor Gericht ihren Denkzettel (mehr ist es leider nicht, denn sie fallen danach weich in`s Behördenbett) abholen desto besser. 
Bitte teilen Sie mir also mit, warum meine persönlich unterzeichneten Dienstaufsichtsbeschwerden nicht behandelt werden. Die Frist zur ersten Beschwerde ist lange abgelaufen. Das diese Mail ankommt sollte nachweisbar sein, genauso wie die Dienstaufsichtsbeschwerden!!!
Danke, ich wünsche Ihnen ein rechtsstaatlich verteidigtes neues Jahr 2022 und hoffe, dass Sie Ihre Arbeitsweise für Recht und Gesetz in 2021 einmal überdenken – sonst tun es irgendwann doch einmal Andere, denn Ämter bleiben, aber Beamte wechseln .
Hans Joachim Thiemann

Sie wollen mir doch nicht drohen oder mich einschüchtern? Sie sollten wissen, dass dieses vertane Zeit ist .

Sehr geehrter Herr Heuer,

wie ist eigentlich Ihre Meinung zur Klimakatastrophe und zur Erderwärmung?

Sie verlangen doch tatsächlich, dass ich mich wegen jedes kleinen Schreibens per Auto auf den Weg zum Amtsgericht Oberndorf a.N. mache, um die immerhin meinerseits beidseitig ausgedruckten Schriftsätze persönlich unterschrieben dort abzugeben.

Haben Sie in Sachen Umweltschutz kein schlechtes Gewissen oder stehen unsere Behörden über diesen Dingen?

Ich bin Klimakatastrophenleugner, möchte aber trotzdem meinen CO2-Fussabdruck so gering wie möglich halten – u.a. bin ich seit 40 Jahren Vegetarier usw..
Denken Sie mal darüber nach – aber erst nachdem Sie meine Dienstaufsichtsbeschwerden abgewehrt (?) haben.
Hans Joachim Thiemann

Strafanträge gegen mich – Mail an Mayländer und Rieger vom 22.12.2021:

Frau Mayländer, Herr Rieger,
nach dem ich bei zwei Aussageversuchen im Polizeirevier Oberndorf a.N. gescheitert bin und auch von der Staatsanwaltschaft Rottweil bisher keinen Mucks in der Beleidigungssache gehört habe bitte ich sie, mir nun schriftlich die angeblichen Beleidigungen, zugeordnet zu Lamparter, Sieber und dem Rottweiler Michel, zukommen zu lassen.
Sie werden sicher Verständnis dafür aufbringen, dass ich keinen dritten Versuch im Polizeirevier Oberndorf a.N. eine Aussage abzugeben machen werde, da ich dort rechtswidrig eingesperrt und anderweitig rechtsmissbräuchlich behandelt werde.
Dass wir hier in Oberndorf a.N. eine solche „kriminelle“ Energie unter den Polizeibeamten verzeichnen (natürlich nicht bei allen) ist für mich persönlich einmal mehr erschütternd.
Dass die Abweisung und der Versuch, mir eine Aussage, ohne Beistand und Nennung der eigentlichen Beleidigungen und unter hartem Druck auf meine beiden Zeugen, abzupressen ggfls. sogar strafrechtliche Folgen, wie beim Lehmann – Freiheitsberaubung, haben könnte brauche ich sicher nicht weiter auszuführen – oder legen sie Wert auf eine Rechtsberatung?
Dass Lehmann scheinbar im Polizeirevier Oberndorf a.N. ein und aus geht lässt die Vermutung sprießen, dass nicht Herr Rieger, sondern Lehmann weiter die Fäden im Hintergrund in der Hand hält und sich wegen seiner Schadenersatzzahlungen wegen Freiheitsberaubung an mir rächen will – hallo, ich war das Opfer und der Polizeibeamte Lehmann der Täter – Herr Schulte.
Vor dem Hintergrund dieser neuen Entwicklungen stellt die von der Staatsanwaltschaft Oberndorf a.N. betriebene Begutachtung meiner Person in Sachen Schuldfähigkeit nur eine Weiterführung dieser rechtswidrigen Methoden mit anderen Mitteln dar (Abgeändertes Zitat von Churchill).
Herr Schulte, wenn Schuldunfähigkeit bedeutet, dass ein Bürger das Unrecht der Behörden gegen die eigene Person nicht stumm und unterwürfig hin nimmt und die nicht gegebene Schuld von sich weist und nicht zugibt – dann bin ich schuldig, pardon schuldunfähig, denn ich werde dieses Unrecht, diesen Amtsmissbrauch, diesen Machtmissbrauch niemals akzeptieren!!!
Ich erwarte nun zeitnah, noch in diesem Jahr, die Anschuldigen – gerne per Mail, um Steuergelder zu sparen.
Hans Joachim Thiemann

Strafantrag gegen Unbekannt – Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 22.12.2021:

Frau Mayländer, 

hiermit erhebe ich Strafantrag wegen Verleumdung gegen Unbekannt. 

Begründung: 

Gegen mich wurde eine Anzeige beim Veterinäramt Rottweil vorgebracht. Es wurde wahrheitswidrig behauptet, dass meine Hunde zu dünn seien. Das Veterinäramt hat daraufhin eine Kontrolle und eine Nachkontrolle in aller Öffentlichkeit durchgeführt – für alle Nachbarn sichtbar. Ich wurde angesprochen, warum anscheinend Beamte meine Hunde und mich kontrollieren – über zwei Stunden im Zuge der Nachkontrolle. Es sind viele Gerüchte hierzu im Umlauf. Beigefügt erhalten Sie den Bericht zur über 2-stündigen Nachkontrolle, der diesen Namen leider nicht im Ansatz verdient. Dieser „Bericht“ ist dermaßen lächerlich, dass mir das Lachen im Halse stecken bleibt. Neben der glatten Lüge, dass im Zuge der Nachkontrolle vereinbart wurde, die Kommunikation über Herrn …… laufen zu lassen, ich vertrete mich immer selber wie Sie wissen, ist der fachliche Teil zu lächerlich, um ausführlich kommentiert zu werden. Die Umstände der Kontrolle und der Nachkontrolle sind zudem in meinem blog www.der-zeigefinger.de nachzulesen. Jedoch widerspreche ich selbst diesen lächerlichen Ausführungen, denn meine Hunde sind für ihren Lebensraum abgestimmt genau richtig sozialisiert – vielleicht nicht auf andere Hunde bezogen, aber auf Menschen. Ein Einschreiten deshalb war nicht nötig und nicht angezeigt. Im Übrigen bin ich vermutlich nicht ausreichend gegenüber unseren Spießbürgern sozialisiert, sondern auf meine Hunde! Inwieweit der Hund der Fachfrau, der meine Hündin mehrfach angefallen hat, sozialisiert ist sollte vielleicht geprüft werden, damit das Landratsamt Rottweil nicht bei nicht so wehrhaften Personen wie ich es bin seine Macht komplett ausspielen und diese armen Menschen überfahren kann. Die Meinung von Herrn Hauser zu den Maulkörben ist geschenkt und dient ausschließlich dazu, noch etwas völlig substanzloses Negatives schreiben zu können. Begründungen zu den Äußerungen von Herrn Hauser gibt es, wie ich das seitens dieser und anderen Behörden kenne, keine – es sei denn Sie finden eine. Der eigentliche Anzeigegrund gegen mich, die angeblich zu dünnen Hunde, wurde im beigefügten Schreiben vom 20.12.2021 nicht einmal erwähnt! Angeblich gemachte Fotos zu meinen „dünnen“ Hunden wurden mir, trotz mehrfacher Nachfrage, seitens des Veterinäramts nicht vorgelegt. Stattdessen wurde ich, wie Sie wissen, von der Tierärztin der Erstkontrolle inzwischen wegen Beleidigung verklagt. Leider kenne ich den Grund bisher nicht. 

Durch diese Verleumdung der zu dünnen Hunde wurde mein Ruf des vorbildlichen Hundefreundes und Hundezüchters massiv geschädigt. 

Entsprechend behalte ich mir auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen den feigen Denunzianten vor. Die wesentlichen weitergehenden Informationen entnehmen Sie bitte meinem blog. Die Überschriften der Beiträge sind eindeutig und zielgerichtet und erleichtern Ihnen die Informationsabfrage. Ansonsten bitte ich um Einsicht der Staatsanwaltschaft in die Akte und Verhör der Mitarbeiter des Veterinäramts Rottweil in der Sache. Bitte teilen Sie mir für die weitere Kommunikation umgehend das Aktenzeichen in dieser Sache mit – insb. für eine noch zu terminierende Akteneinsicht!!! Für Frage etc. stehe ich sehr gerne zur Verfügung. 

Hans Joachim Thiemann

Herr Rieger, Frau Mayländer, 

bitte teilen Sie mir mit, ob mein Strafantrag (s.u.) an die richtigen Adressaten gestellt wurde? Im Termin beim Polizeirevier Oberndorf a.N. wurde mir mitgeteilt, dass mich die Privatpersonen Sieber, Lamparter, Michel angezeigt haben – was mich sehr freut, denn damit werden sie evtle. Klagen als Privatpersonen auch selber zahlen müssen und unsere Steuerzahler werden von solchen unnötigen Ausgaben entlastet – vorbildlich. Sollten sie der Meinung sein, dass der arme junge Beamte auch in Bezug auf die Anzeigeerstatter einen Fehler gemacht hat bitte ich umgehend um Mitteilung, damit ich meine Strafanzeige entsprechend anpassen kann – Landratsamt Rottweil und Stadt Oberndorf a.N.. In diesem Fall bitte ich auch um Begründung dieses Sinneswandels – soweit ihnen was einfällt? 

Hans Joachim Thiemann

Strafanträge gegen die Beamten Sieber, Michel und Lamparter – Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 22.12.2021:

Frau Mayländer,
hiermit erhebe ich Strafantrag gegen die drei Beamten Gregor Sieber, Stadt Oberndorf a.N., Frau Lamparter, Landratsamt Rottweil sowie Herrn Michel, Landrat des Landkreises Rottweil wegen Verleumdung.
Begründung:
Die drei Beamten verbreiten die Aussage, dass ich sie beleidigt habe. Diese Aussage ist, nach meiner rechtlichen Bewertung, unhaltbar und dient ausschließlich mal wieder meiner Diskreditierung.
Die Sachverhalte liegen Ihnen vor – mir dagegen noch immer nicht abschließend. Meine Anfrage auf Akteneinsicht bei Ihrer Behörde in der Sache wurde nicht beantwortet. Ebenfalls wurden mir die bei Ihnen angefragten Aktenzeichen nicht mitgeteilt. Ich bitte also erneut um sofortige Mitteilung!
Da auch die Polizei mir im Rahmen zweier Termine und einer Vernehmung bisher nicht mitgeteilt hat, welche Aussagen meinerseits als Beleidigungen verstanden werden und ich auch anhand der mir von der Polizei genannte Datumsangaben zu den angeblich geäußerten bzw. in meinem Satireblog nieder geschriebenen Beleidigungen, aufgrund einer Vielzahl an diesen Tagen geschriebenen Mails, nicht fündig werde, erhebe ich Strafantrag, denn meine im blog und den Mails geäußerten Termini stellen ausschließlich Werturteile bzw. tatsächliche Aussagen auf der Grundlage der jeweiligen Gesamtzusammenhänge, die Ihnen ebenfalls bekannt sind, dar und unterliegen unstreitig der Meinungsfreiheit.
Diese Aussagen sind sicher sehr kritisch, teilweise vielleicht verletzend (wer Satire nicht mag) und sicher nicht freundlich. Sie stellen den Adressaten satirisch in den Gesamtzusammenhang seiner gemeinen Arbeit gegen meine Person. Aufgrund der für diese Aussagen und Formulierungen zu Grunde liegenden Gesamtzusammenhänge sind diese Aussagen jedoch hinzunehmen und z.B. im Vergleich zu den Bömermannzeilen gegen Erdogan oder den Bezeichnungen, Vergleichen, Bilddarstellungen, z.B. von Nuhr und Wellke, gerade zu harmlos.

Dass Beamte meinen unantastbar zu sein, was sie in vielen Fällen tatsächlich sind (z.B. eine Frau Mayländer), gibt ihnen nicht das Recht, mich mit ihren Aussagen zu verleumden. 
Die Verleumder können gerne die angeblichen Beleidigungen zivilrechtlich vor Gericht verfolgen, wo sie zumindest in weiter gehenden Verfahren nicht mehr auf ihre und die Unterstützung der anderen kreisangehörigen Behörden hoffen dürfen. Ich habe damit bereits gute Erfahrungen gemacht!
Ich verweise in der Sache auf auf die Zivilklage vor dem Landgericht Rottweil – 1 O 37/19, die ihnen einen ersten Einblick zum Thema Beleidigung verschaffen sollte.
Die zu meinen Ungunsten ausgelegten Aussagen in diesem Urteil vom 16.06.2021, wurden leider von meinem damaligen Anwalt nicht verteidigt, weshalb das Gericht mir entsprechende Unterlassungen auferlegen mussteauf meinen damaligen Anwalt kommt deshalb eine Zivilklage auf Schadenersatz zu, die bereits im Entwurf beim Amtsgericht Oberndorf a.N. zur weiteren Abstimmung vorgelegt wurde – nur erhalte ich von dort (vom Schattenheuer?) keine Antwort , während ich zu einer zeitgleich eingereichten Klage gegen die Stadt Oberndorf a.N. vor dem Verwaltungsgericht Freiburg bereits seit einer Woche die entsprechende Antwort vorliegen habe – soweit zu den kreisangehörigen Behörden !
Gerne stehe ich Ihnen für eine Aussage zur Verfügung und würde mich freuen, Sie endlich persönlich kennen zu lernen – Frau Schattenmayländer .
Hans Joachim Thiemann

P.S.
Einige meiner satirischen Hirnkreationen habe ich auch in satirischen Sendungen, z.B. von Nuhr, ansatzweise wieder gefunden .  

Mail an Behörden in Sachen Aussage in Sachen Strafanträgen wegen Beleidigung – Mail vom 21.12.2021:

Sehr geehrter Herr Strobl, sehr geehrte Frau Dr. Hinz, sehr geehrter Herr Rieger,
nach dem ich bis heute keinerlei Rückmeldung der angeschriebenen Personen bekommen habe bin ich mit zwei Zeugen zum Polizeirevier Oberndorf a.N. gegangen.
Um 11:00 Uhr erhielt ich dieses Mal ohne Schwierigkeiten Einlass – die Schwierigkeiten begannen dieses Mal in den heiligen Oberndorfer Hallen der Polizei.
Nachdem ich einem Beamten mein Begehr mitgeteilt hatte warteten wir gemeinsam und warteten und warteten. Nach ca 20 Minuten fragte ich nach,was denn los wäre und mir wurde mitgeteilt, dass der Verhörraum durch den vernehmenden jungen Beamten noch hergerichtet wird – vermutlich Streichen, Desinfizieren, Kaffeekochen und süße Stückchen holen – dachte ich und wartete weiter, bis nach ca. 35 Warteminuten der Beamte auftauchte und sofort meine Zeugen aus dem Revier verwies.
Auf Nachfrage eines meiner Zeugen, auf welcher Grundlage er nicht am Verhör als Zeuge teilnehmen darf wurde ihm mitgeteilt, dass im diesbzgl. nichts mitgeteilt wird und meine Zeugen in den Warteraum zurück müssten – die Polizei, dein Freund und Helfer.
So dann gingen der junge Beamte und ich in den Verhörraum, der weder neu gestrichen war, noch gab es Weihnachtsgebäck oder etwas zu trinken – nur einen Spuckschutz, der aufgrund des Tonbandmitschnitts mehr als unnötig war, da der Beamten diesen Schutz immer umrundete, um mir das Mikro vor die Masken vermumte Nase zu halten.
Er begann das Verhör damit, dass er mir mitteilte, wer mich angezeigt hat und erst auf meine Nachfrage wurde mir zusätzlich mitgeteilt, welches Datum die angezeigte Beleidigungen als mail oder im blog haben.
Mir wurde nicht mitgeteilt, was denn als Beleidigung angeführt wurde und da ich, trotz sehr guter Gedächtnisleistungen, nicht jede Mail und jeden blog-Bericht im Kopf habe konnte ich, nach Aufforderung zur Aussage keine Aussage machen, da mir nicht mitgeteilt wurde, was denn die jeweiligen Beleidigungen seien.
Wurde ich hier überfahren oder hat der junge Mann noch Einarbeitungsschwierigkeiten und keine bösen Absichten – wir werden es wohl nie erfahren.
Eine Aussage war entsprechend nicht möglich, da mir der Tatvorwurf nicht unterbreitet wurde!!!
Ich habe noch nicht im blog nachgeschaut, was denn als Beleidigung, gerechtfertigt oder nicht, überhaupt in Frage kommt. 
Ich werde mir aber gleich blog-Einträge vom 02.09.2021 und 16.09.2021 sowie weitere Einträge vom 01.09.2021 und vom 14.10.2021 anschauen und versuchen zu erahnen, was mir die jeweiligen Anzeigeerstatter denn eigentlich vorwerfen.
Wie erwartet wurde ich von drei Beamten angezeigt, die sich in den jeweiligen Behörden mit meiner „Verfolgung“ beschäftigen bzw. hier die Oberaufsicht haben. Sie sind vermutlich mit meiner blog-Berichterstattung nicht einverstanden.
Nach dem erneut erfolglosen Aussageversuch wollte ich noch schnell in Bezug auf die von der Polizei vermutlich zurück gehaltene Gefährdungsbewertung zu meiner Person von 2019 beim Chef, Rieger, vorbei schauen.
Ohne Erfolg, wie sie sich denken können, denn es kam mir ein vier Sterne Beamter entgegen, versperrte mir den Weg, ermahnte mich, dass ich hier nicht herum laufen dürfe und bzgl. des Treffens mit Herrn Rieger eine Terminanfrage stellen solle.
Der Schelm, der Kleine, Mails, Terminanfragen, überhaupt Anfragen werden von Herrn Rieger nicht beantwortet – wie sie wissen – was soll also dieser, für mich dümmliche, Hinweis?
So nun kommen wir zum Eingemachten:

Rechtsbeistand (§ 68b und § 406f StPO)

Als Zeuge, Zeugin, Geschädigte und Geschädigter können Sie sich jederzeit eines Rechtsbeistandes (Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt) bedienen, dessen Anwesenheit bei der polizeilichen Vernehmung gestattet ist.

Ein Rechtsbeistand (egal ob Anwalt oder nicht)  kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden, z. B., wenn er an der Straftat beteiligt ist.  Die Entscheidung, ob ein Rechtsbeistand ausgeschlossen werden muss, trifft die vernehmende Person.

Entsprechend dieser rechtlichen Vorgaben wurde mir ein Beistand also widerrechtlich verwehrt, aber dass ist ja nicht Neues. Recht gilt eben nur für uns Bürger – aber vermutlich nicht für Beamte und Ausführende des Gewaltmonopols.
Auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den vernehmenden Beamten verzichte ich und hoffe, dass er sich Gedanken über seine Arbeit für und nicht gegen die Bürger macht!
Wer hat mich verklagte:
Da ich nicht sicher weiß, inwieweit eine Namensnennung der Personen, die Anzeige gegen mich erstattet haben, rechtens ist (sollte es eigentlich sein, denn in einem evtl. anschließenden Klageverfahren werden diese Namen auch genannt) möchte ich nach derzeitigem Wissenstand nur so viel mitteilen, dass die Beamten Mitarbeiter der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. und des Landratsamts Rottweil sind, also in Behörden, die mich maximal verfolgen.
Diese Beamten sind alle in Aktionen gegen meine Person federführend verwickelt, was als Grund der Anzeigen so von mir erwartet wurde. Es werden nicht die letzten Beamten sein, die sich in dieser Art gegen mich wehren – mit leider guten Erfolgsaussichten, da die Staatsanwaltschaft Rottweil (die mich ja auch schon verklagt hat – Verleumdung gegen Mayländer – ein Witz!)) sehr schnell Klagen gegen mich einleitet und meine Anzeigen umgehend abwehrt – dass kenne ich schon aus dutzenden Fällen.
Diese Beamten und alle weiteren Beteiligten dieser Behörden kann nur noch meine Begutachtung mit anschließendem Verschwinden lassen retten – getretene Hunde bellen heißt es.
Eine Antwort von einem der drei angeschriebenen Hochkarätern (s.o.) wäre schön – wird aber leider nicht erwartet!
Hans Joachim Thiemann

Strafantrag gegen den Schwarzwälder Boten und Frau Danner – Mail an die Staatsanwaltschaft vom 19.12.2021:

Frau Mayländer,
ich versuche derzeit Herrn Rieger, Frau Dr. Hinz und Herrn Strobl zu motivieren, mir Auskunft über die Gefährdungseinschätzung von EPHK Effenberger zu meiner Person aus 2019 zu geben. Es jährt sich der Erstellungstermin nun bereits zum zweiten Mal.
Nachdem Bürgermeister Hermann Acker Ende 2019 meine Person in den Zusammenhang mit um sich schießenden Terroristen und Bomben werfenden Psychopathen gebracht hat wurde eine solche Gefährdungsbewertung von EPHK i.P. Effenberger, dem damaligen Chef des Oberndorfer Polizeireviers, erstellt – aber bis heute geheim gehalten, um meine Diskreditierung und Verleumdung weiter bestehen zu lassen.
Damals wurde der Vortrag des Bürgermeisters süffisant im Schwarzwälder Boten ausgerollt und mit einem Kommentar von Frau Danner versehen, der keinen Zweifel an meiner Person in Bezug auf die Terroristen und Psychopathen.
Ich habe darauf hin Strafantrag bei Ihnen gestellt – wegen Beleidigung und Verleumdung.
Sie haben meinen Strafantrag mit der Begründung abgelehnt, dass der Schwarzwälder Bote bzw. Frau Danner nur allgemeine und nicht auf meine Person bezogene Informationen veröffentlicht hätten.
Heute habe ich mir die streng geheime Gefährdungsbewertung von Herrn Effenberger ausgedruckt und gelesen, dass auch er zu dem Ergebnis gekommen ist, dass im Bericht des Schwarzwälder Boten zur Gemeinderatssitzung vom 18.12.2019 der Beitrag von Frau Danner „an der Identität des möglichen Gefährders (Thiemann – ich) keinen Zweifel aufkommen ließ“.
Ich lasse keinen Zweifel daran, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil hier, wie auch in vielen anderen Fällen, eindeutig Partei gegen mich ergreift und Entscheidungen gegen meine Person auf rechtsstaatlich unwürdiger Weise trifft.
Bitte erläutern Sie mir im Nachgang noch einmal, wie ein hochdekorierter Oberndorfer Polizeichef zu einer solchen Praxiseinschätzung kommen kann (die ich selbstverständlich uneingeschränkt teile und mit meinem zukünftigen Gutachter besprechen werde), wieso sein Nachfolger, Schatten(k)rieger, und die Staatsanwaltschaft Rottweil diesen Bericht derart streng geheim halten?
Es bedarf vermutlich keines scharfen Sachverstandes, den mein zukünftiger Gutachter hoffentlich besitzt, um zu erkennen, dass die Behörden des Landkreises Rottweil mit vereinten Kräften und untereinander abgestimmt gegen mich vorgehen, um mich endlich mundtot zu machen.
Bitte erläutern Sie mir doch bitte Ihre Entscheidung der Strafantragseinstellung zu Gunsten des Schwarzwälder Boten und Hermann Ackers auf der Grundlage der Feststellung des EPHK i.P. Effenberger.
Danke – sicher für Nichts. Wann werden Sie endlich versetzt und weggelobt?
Hans Joachim Thiemann

Wann fragt ihr Gemeinderäte endlich nach dem Ergebnis dieser 2 Jahre alten Gefährdungsbewertung, die euch euer bösartiger Bürgermeister Acker vorsätzlich zu meiner Diskreditierung und Verleumdung vorenthält?

Frau Mayländer,

ich habe mich so eben gefragt, wie Sie (als Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil) Herrn EPHK i.P. Effenberger eine derartig massive Fehleinschätzung der Verleumdungsbeurteilung unterstellen können?

Dann fiel mir ein, dass Sie dieses ja auch bei Ihren eigenen Mitarbeiterinnen so praktizieren, wenn ich an die Änderung der Erstbewertung der von mir derzeit vor dem Landgericht Rottweil verfolgten Körperverletzung meiner Person durch Herrn Bürgermeister Acker von hohem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung in mangelndes öffentliches Interesse und die daraus resultierende Verfahrenseinstellung denke.

Frau Mayländer, wer führt eigentlich Ihre Feder bzw. ist Ihnen gegenüber weisungsbefugt in Bezug auf meine Diskreditierung durch Ihre Staatsanwaltschaft?
Thiemann

Mail an Behörden in Sachen Aussageverweigerung durch das Polizeirevier Oberndorf a.N. – Mail vom 16.12.2021:

Sehr geehrter Herr Strobl, sehr geehrte Frau Dr. Hinz, sehr geehrter Herr Rieger,

heute habe ich, nachdem ich weder von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft Rottweil oder der Polizeipräsidentin keine Mitteilung über den Grund der Beleidigungen oder Aussagen zu den Anzeigeerstattern erhalten habe den Spieß umgedreht und bin zur Aussage ins Polizeirevier Oberndorf a.N. gefahren.
Nachdem zuerst die Türentriegelung nicht funktionierte und mir der Einlass verweigert wurde (das kenne ich bisher nur beim Verlassen dieses Polizeireviers  – Freiheitsberaubung ) wurde mir von einer sehr freundlichen jungen Polizeibeamtin persönlich geöffnet und auf meine Bitte um Aussage in Sachen der Strafanzeigen nach kurzer Kollegenbesprechung mitgeteilt, dass der aufnehmende Polizeibeamte nicht anwesend sei.
Ich bat darum, dass ein anderer Polizeibeamte sich doch der Sache annehmen könne und man mir doch bitte klar mitteilen möchte, ob ich meine Aussage nun machen darf oder nicht.
Erneut verschwand die junge Polizeibeamtin im Heiligen Bereich des Reviers und die vom Warteraum aus sichtbare Besprechung in der Sache wurde noch weiter geheim gehalten, als dass nun sogar die Glastür, zwecks weiterer Schallisolierung, geschlossen wurde – lachhaft.
Nun kamen zwei Polizeibeamte auf mich zu, vielleicht zur Bezeugung von etwas, was ich nicht gesagt habe – ich habe mich alleine in diese Schlangengrube gewagt, was extrem gefährlich für mich ist.
Der ältere der Polizeibeamten ohne Namensschild stellt sich so dann als drei Sterne geschmückter Erster Polizeihauptkommissar Herr (SEK- und Hausdurchsuchungs-) Meier vor, der gegenüber mir bei verschiedenen Besuchen nicht wirklich wohl gesonnen agierte – z.B. Prüfung der Baustellenschilder auf meinem Grundstück auf Diebesgut – so nebenbei).
Ich sammele, Herr Meier, und klaue nicht, dass sollten Sie inzwischen wissen!!!
Er teilte mir nach Mitteilung meines Begehrs um Aussage kurz und knapp mit, dass ich keine Aussage machen dürfe.
Tja, so ist das eben – die Polizei bestimmt die Regeln, die Informationen, den Ort, die Rahmenbedingen und manchmal wohl auch den Inhalt der Aussage (?) und wir kleinen renitenten Bürger haben eben zu gehorchen.
Das Ergebnis meines Überraschungsbesuchs ist entsprechend – ich weiß bis heute nicht wer mich wegen was angezeigt hat und kenne auch die Aktenzeichen hierfür bei der Staatsanwaltschaft nicht sowie warte nach wie vor auf Antwort zur beantragten Einsicht in die Verfahrensakte bei der Staatsanwaltschaft Rottweil, da alle Behörden eisern schweigen, diese wichtigen und Aussage notwendigen Informationen vor mir zurück halten, sich nicht bei mir melden und meine Fragen nicht beantworten – ich bin es bereits gewohnt.
Vielleicht unternimmt doch einer von euch „hohen Tieren“ mal etwas, um nicht noch weiter und immer wieder durch den Kakao gezogen zu werden (der Kakao ist bekanntlich braun).
Danke schön und frohes Schaffen – soweit ihr rechtsstaatliche Ziele dabei verfolgt!
Hans Joachim Thiemann

Hallo Hansjo, wieso sollst du bzw. darfst du keine Aussage machen, was soll der Schwachsinn??
 Mit freundlichen (kollegialen) Grüssen

RECHTSWIRT 

Ich erfahre von unseren Behörden eine „Sonderbehandlung“ – dass sollten inzwischen alle wissen!! Schönes Wochenende Hansjo

Hallo Hansjo, das verstößt gegen jeden Grundsatz. Soll ich das nächste mal bei sowas mitgehen??
 Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

RECHTSWIRT FSH

Das bringt leider auch nichts und kostet nur Deine Zeit. Herzlichen Dank trotzdem. In Bezug auf meine Person gibt es nur einen Grundsatz bei unseren Behörden und das ist die Willkür!!! Gerichte sind der einzige für mich halbwegs ergebnisoffen Weg – die untersten Rottweiler Gerichte ausgeschlossen.

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil in Sachen Strafanzeigen gegen mich – Mail vom 13.12.2021:

Frau Mayländer,
wie Sie den unten stehenden Mails entnehmen können hat mich das Polizeirevier Oberndorf a.N. zu einem Verhör wegen dreier Strafanzeigen wegen Beleidigung gebeten.
Da mir weder die Personalien der Anzeigeerstatter noch die Beleidigungsgründe genannt wurden habe ich beim Oberndorfer Polizeichef und inzwischen auch bei der Polizeipräsidentin Hinz um Mitteilung dieser Informationen gebeten, um die Sache vor dem Verhör einschätzen und prüfen zu können.
Da mir zudem Schuldunfähigkeit vorgeworfen wird ist es mir um so wichtiger, vorab den Sachverhalt mit meinen bescheidenen rechtlichen und kognitiven Fähigkeiten bewerten zu können.
Vielleicht sind die Anzeigen stichhaltig und ich kann der Anzeige zustimmen – so wie ich meine Fehler bzw. meine Schuldigkeit und Zuständigkeit in 58 Lebensjahren immer, sogar in den 13 Jahren Frondienst bei der Stadt Oberndorf a.N., zugegeben und die die Konsequenzen getragen habe – bis hin zur rechtswidrigen Entlassung dieser rechtswidrig handelnden Stadt – Herr Bürgermeister Acker erkennt bis heute seine Schuld in der Sache nicht an – Schuldunfähigkeit in erhöhtem Ausmaß – er sollte endlich in der Sache untersucht werden – nicht ich!!!
Leider haben sowohl Herr EPHK Rieger als auch Frau Dr. Hinz scheinbar den Kopf tief in den Acker gesteckt, um meiner Bitte um Information nicht nach kommen zu müssen?
Deshalb beantrage ich nun bei Ihnen die Akteneinsicht zu den drei Anzeigen.
Leider kann ich Ihnen weder ein Aktenzeichen, noch einen Namen, noch eine der Beleidigungen nennen, aber Sie werden meine Anfrage, mit Ihrem guten Draht nach Oberndorf a.N., sicher sofort zuordnen können.
Da ich die Sache noch vor Weihnachten abarbeiten möchte bitte ich um umgehende Akteneinsicht gem. § 29 (1) VwVfG bzw. Landesinformationsgesetz – ab 11:00 Uhr Vormittags.
Danke für die zeitnahe Terminmitteilung, da ich vor Weihnachten zeitlich sehr angespannt bin.
Hans Joachim Thiemann

Sehr geehrte Frau Dr. Hinz, sehr geehrter Herr Rieger,
ich habe doch tatsächlich immer noch keine Antwort auf die Frage zur Gefährdungsbeurteilung meiner Person durch Herrn Effenberger bekommen – s.u..
Es ist für mich unbegreiflich, wie unsere Polizei, anscheinend gedeckt bis zur Polizeipräsidentin, die Denunzierung meiner Person und zur Freude von Bürgermeister Acker fördern und unterstützen darf.
Wurde Herr Rieger als Nachfolger von Herrn Effenberger deshalb ernannt, da er ausdrücklich zugestimmt hat, weiter gegen mich vorzugehen – unter Anleitung des inzwischen pensionierten Beamten Lehmann (seines Zeichens Freiheitsberauber gegenüber Herrn Thiemann) vielleicht?
Nach meinen Informationen geht diese Person weiter im Polizeirevier Oberndorf a.N. ein und aus, statt dass man sich von diesem bösen Menschen distanziert.
Ist es tatsächlich notwendig, im Rahmen einer Untätigkeitsklage gegen Herrn Rieger und gegen Frau Hinz die Antwort und den Stand der Bearbeitung in Bezug auf Hermann Acker zu erzwingen?
Was haben insb. Sie, Frau Hinz, davon, mich weiter zu diskreditieren bzw. Ihren Mitarbeiter Rieger dabei gewähren zu lassen?
Sind auch Sie ein Ackerfan und Ackerunterstützer, von denen es hier im Landkreis Rottweil eine Vielzahl rechtsüberdrüssiger Beamter und Beamtinnen gibt?
Was hindert sie beide daran mir einfach mitzuteilen, ob Hermann Acker die Gefährdungsbewertung von Herrn Effenberger zu meiner Person, die mir bereits vorliegt, kennt?
Eine evtl. getätigte Lüge von Bürgermeister Acker in dieser Sache ist ganz sicher kein schutzbedürftiger Belang vor Gericht – obwohl scheinbar alle anderen Behörden diesen „schutzbedürftigen“ Belang und andere auch rechtswidrige Tatbestände, streng geheim halten, was der Stadt Oberndorf a.N. bereits vor dem Verwaltungsgericht Freiburg um die Ohren geflogen ist. Verhandlungsanwesende haben mir sogar sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Sie Herrn Acker seine Aussagen zur Nichtkenntnis der Aldiverhandlungen nicht abnehmen und diese Aussage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg als klare Lüge deuten – meine Meinung darf ich nicht schreiben.
Hallo, diese Geheimhaltung von ihnen ist gemein, abscheulich und dient nur Bürgermeister Hermann Acker in seinem Hass gegen meine Person – und ist zudem rechtsstaatlich mehr als bedenklich!
Nach meiner Einschätzung muss ein gewisses Maß an krimineller Energie dahinter stecken, wenn ein diskreditierter Bürger trotz mehrfacher Anfrage keine Antwort von der Polizei auf seine Anfrage erhält und damit weiter diskreditiert wird, obwohl die Polizei diese Diskreditierung beenden könnte.
Meine Hoffnung ist nun, vor Weihnachten die Mitteilung über den Bearbeitungsstand der Gefährdungsbeurteilung meiner Person durch Herrn Effenberger von Herrn Rieger zu erhalten. Ich möchte nicht mehr mit den Vorwürfen von Herrn Bürgermeister Acker, ausgeräumt durch Herrn Effenberger, ins neue Jahr 2022 gehen!!!
Danke
Hans Joachim Thiemann

Behördenopfer

Sehr geehrte Frau Dr. Hinz, sehr geehrter Herr Rieger,
heute erhielt ich eine Einladung des Polizeireviers Oberndorf a.N. zu einem Verhör im Rahmen einer Anzeige (vermutlich durch eine sog. „geschützte Person“) wegen Beleidigung.
Leider wurde mir zur Vorbereitung dieses Gesprächs nicht mitgeteilt, wen ich angeblich durch was beleidigt haben soll?
Herr Rieger, bitte teilen Sie mir also mit, wer mich aufgrund welcher Äußerungen etc. wegen Beleidigung angezeigt hat.
Vielen Dank, dass mich Ihre schwarze Kampftruppe nicht zum Verhör zwangsweise abgeholt und vorgeführt hat.
Ihr Schreiben vom 29.11.2021 ist für mich entsprechend obsolet.
Interessanter Weise frage ich mich gerade, warum ich nun von Ihnen eine Vorladung bekomme, statt dass Sie endlich auf meine Frage zur Gefährdungsbewertung meiner Person durch EPHK Effenberger antworten und damit der weiterhin bestehenden Diskreditierung meiner Person in der Öffentlichkeit entschieden entgegen treten und somit diese Diskreditierung weiter befeuern – trotz besseren Wissens!
Darf ich dieses Schreiben vom 29.11.2021 vielleicht als deutlichen Hinweis darauf, dass ich bei Ihnen nichts zu melden oder zu fragen habe und zukünftig einer verschärften Beobachtung und Verfolgung unterliege verstehen?
Ich erwarte Ihre Antwort zeitnah, da ich gerne kooperativ arbeite.
Hans Joachim Thiemann

Mail in Sachen Gebühren bei der Stadt Oberndorf a.N. und Beleidigung durch BM Acker:

Herr Hartmann,
die knapp 30 € Bearbeitungsgebühr für Ihren Bußgeldbescheid werte ich nach meiner Erfahrung mit den Beamten der Stadt Oberndorf a.N. gerade zu als Schnäppchen für mich.
Ihr Kollege Sieber, der sich sicher noch mehr angepisst fühlt als Sie, ist da nicht so billig.
Nachdem ich Sieber gebeten habe mir zu bestätigen, dass Ihr Bürgermeister, Hermann Acker, einen bekannten Oberndorfer Rechtsanwalt vor privaten Zeugen in Abwesenheit als „Arschloch“ bezeichnet hat mag er mich wohl nun gar nicht mehr – und Acker ihn auch nicht.
Herr Sieber möchte mir doch tatsächlich 250 € für die Vorlage der Aldiverträge abknöpfen (Verträge holen, vorlegen und wegräumen) und bevor ich hier zusagen konnte auch noch 150 € für eine vermutlich rechtlich falsche Ablehnung dieser Einsichtnahme abkassieren!?
Sieber ist halt ein Beamtenleichtgewicht und ich konnte im Nachhinein nur froh sein, dass er sich zu meiner Zeit wegen zu hoher Arbeitsanforderungen in meinem Verwaltungsbereich in den Verwaltungsbereich der Nullnummer Weber verabschiedet hat und dort Probleme verursacht.
Solche Beamten konnte ich auch nicht gebrauchen. Diese kosten die Stadt nur Geld und  Sympathien!
Hansjo
P.S.
Herr Rieger, sollten Sie nicht auch gegen Acker wegen Beleidigung und nicht nur gegen mich vorgehen? Der betroffene und beleidigte Rechtsanwalt ist recht kräftig und in der Oberstadt beheimatet.

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 02.12.2021 in Sachen rechtswidrige Hausdurchsuchung bei mir:

Frau Martina, Frau Mayländer,
ich erlaube mir mal wieder nach Wochen des Wartens bei ihnen anzufragen, ob sie inzwischen das Ermittlungsverfahren, in dessen Zuge sie eine rechtswidrige Hausdurchsuchung bei mir mit Beschlagnahmung meines Eigentums durchgeführt haben, abgeschlossen haben.
Dass diese Hausdurchsuchung rechtswidrig war hat das Landgericht Rottweil vor mehr als einem Jahr verfügt.
Seitdem warte ich auf den Abschluss ihres Ermittlungsverfahrens, um endlich meine Schadenersatzklage gegen sie, u.a. wegen der psychischen Schäden welche ihr Rollkommando bei mir hinterlassen hat, bei Gericht einreichen zu können.
Bitte beenden sie nun endlich diese Strafverfolgungsposse gegen meine Person. Inzwischen ist es sicher unstrittig, dass neben der Stadt Oberndorf a.N., dem Polizeirevier Oberndorf a.N., dem Landratsamt Rottweil und dem Petitionsausschuss sowie dem Amtsgericht Oberndorf a.N., vermutlich konzertiert, gegen meine Person vorgegangen wird.
Diese Vorgehensweise wird demnächst, nach vielen Gerichtsverfahren auch ohne den schmierigen Schwabo und die NRWZ öffentlich und ich werde weiter gehende rechtliche Schritte, wie z.B. eine Untätigkeitsklage gegen verschiedene Behörden beim Verwaltungsgericht Freiburg einreichen.
Vielleicht sollte sie sich beide von ihren Posten weg loben lassen und ihr verheerendes Werk an anderem Standort, natürlich besser bezahlt wie es in ihren Kreisen üblich scheint, fortsetzen oder neu zu beginnen.
Ich erwarte eine umgehende Antwort auf meine Frage zum Verfahrensstand dieses rechtswidrigen Verfahrens.
Hans Joachim Thiemann

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 01.12.2021 in Sachen Hausdurchsuchung bei der Stadt Oberndorf a.N.:

Hey Frau Mayländer, 

nachdem was inzwischen alles über die Arbeit der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. und ihren Chef, Bürgermeister Hermann Acker, bekannt ist frage ich mich, wann die Staatsanwaltschaft Rottweil endlich die von mir seit langem geforderte Hausdurchsuchung bei der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. durch führt – oder durchsucht ihr nur die Liegenschaften renitenter und kritischer Bürger? 

Nicht nur Rechtsanwalt Dr. Arnold hat rechtswidrige Beihilfen für „Geschäftspartner“ angesprochen. Auch ich habe Sie schon vor vielen Monaten auf solche Praktiken bei der Stadt Oberndorf a.N. hingewiesen – auf einen von mir so betitelten „Subventionsbetrug“ bei der Förderung eines ortsansässigen und allseits bekannten Unternehmens. 

Dieser Sachverhalt wurde, vermutlich ohne jede Untersuchung, von Ihnen eingestellt und nicht verfolgt.

Ich hoffe, auch diese Tat holt Sie irgendwann ein! 

Ach man, ich vergaß also, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil wie z.B. das Landratsamt Rottweil und Andere bis über die Halskrause ebenfalls mit in diesem Schlamassel steckt – eine Untersuchung verbietet sich damit natürlich.  Sie sollten jedoch im Zuge Ihrer Zurückhaltung gegenüber der Stadt Oberndorf a.N. bedenken, dass Bürgermeister Acker demnächst unangenehme Oberndorfer Geschichte sein wird und ich dann unter einem neuen Bürgermeister und Gemeinderat auf Wiedergutmachung und Wiederherstellung meines ehemals hervorragenden Rufs hoffe. Das passt ganz und gar nicht zu Ihrer derzeitigen Arbeit!!! 

Hans Joachim Thiemann

Mail an den Petitionsausschuss vom 31.10.2021:

Sehr geehrter Herr Marwein,
vielen Dank für die interessante Nachricht vom 29.10.2021 – s. Anlage.
Zum Einen teilen Sie mir mit, dass Ihnen keine Petition gegen das Landratsamt Rottweil vorliegt – nach 18 Monaten und dutzendfacher Nachfrage – geschenkt!
Zum Zweiten teilen Sie mir mit, dass meine Petition gegen Stadt Oberndorf a.N. mit einem Vermögensschaden für mich von ca. 40.000 € in der Sache der falschen Erschließungsabrechnung „Im Felsblick“ nicht mehr bearbeitet wird, da keine neuen Sachverhalte angeführt werden – ebenfalls geschenkt.
Neue Sachverhalte wurde massiv in Form von bildhaften Nachweisen für die Nutzung des Erschließungsvorteil fast jeden Tag beigebracht. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlicher Vorteil durch die Fassadenarbeiten von der Straße „Im Felsblick“ erbracht worden.
Dass ein Erschließungsvorteil nicht einmal in seiner schwächsten Form der Erreichbarkeit vorliegt ist ein Witz, über den ich nicht mehr lachen kann.
Wie nennen Sie denn die vielen Erschließungsvorteile, die die Eigentümer Bühlgärten mit Duldung der Stadt Oberndorf a.N. nutzen? Vorteilnahme, Vorteilgewährung, Bestechung, Korruption etc.?
Dass ein Rollstuhlfahrer diese Erschließung nutzen kann, ohne Hilfsmittel anzuwenden ist irrelevant, da genügend andere Erschließungsmöglichkeiten hierfür vorhanden sind. Ihre Ausführungen sind somit falsch, vorsätzlich irreführend und die Stadt Oberndorf a.N. schützend.
Warum hat wohl das bearbeitende Fachbüro inzwischen den Kopf in den Sand gesteckt und mich nicht verklagt? Natürlich nur, weil das Büro nichts falsch gemacht hat, der Thiemann falsch liegt und ………………… – es ist so lächerlich – können Sie Nachts, ob solchen Unsinns, noch schlafen – aber Sie sind bestimmt ein hoher Beamter und haben mit solchem Mist (mit solchen Lügen?) jeden Tag zu tun.
Der Petition konnte nicht abgeholfen werden – so steht es unter nahe zu jeder Petition.
Schafft den Scheiß endlich ab – er kostet uns Bürger Geld und wir werden schon genug von den Politiker angelogen, da brauchen wir nicht auch noch einen solchen „Beamten- und Politikersch(m)utzausschuss bzw. Bürgerberuhigungsausschuss“.
Meine Petitionskarriere ist beendet. Für mein Buch habe ich genügend „Petitionslügen“ erhalten, die ich im Buch verwenden kann.
Schaffen Sie`s gut – für das System und gegen die eigenen Bürger!


Hans Joachim Thiemann

Regimekritiker und Regimeopfer

Übrigens ist es eine Schande, dass ihr in Stuttgart immer noch nicht zweiseitig druckt.

Ist bei den alten Herren sowie dem „greisen Landesopa“ und Märchenerzähler das Thema Ressourcenschonung und Umweltschutz noch nicht angekommen?

Mein Gott, was müsste ein fähiger Mann/eine fähige Frau in Stuttgart alles von der untersten Ebene bis ganz nach oben aufräumen – dass ist nicht zu schaffen – also müssen wir diesen „Systemdreck“ wohl akzeptieren!?

Daran habe ich wirklich zu knabbern und an den 40.000 € Vermögensschaden zzgl. weiterer finanzieller Schäden durch die Stadt Oberndorf a.N. (insg. vermutlich über 100.000 €)!!!

Wie sieht eigentlich Ihr Lohnzettel am Monatsende aus – 3.000 – 4.000 – 5.000 – 10.000 €?

Aktenzeichen zum Strafantrag wegen Umweltgefährdung durch die Stadt Oberndorf a.N. – 30.10.2021:

Hallo Leute,

heute kam doch tatsächlich das von mir angeforderte Aktenzeichen zum Strafantrag gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen Umweltgefährdung etc..

Scheinbar hat der Artikel im Schwarzwälder Boten zur Holzverbrennung eines Bürgers und den schlimmen und teuren Folgen für diesen die Staatsanwaltschaft Rottweil dazu veranlasst, mir zumindest das Aktenzeichen in der Sache mitzuteilen.

Natürlich gehe ich davon aus, dass es keine Ermittlungen in der Sache gibt und das Verfahren zügig eingestellt wird. Täter wäre ja auch die Stadt Oberndorf a.N. und nicht Bürger Müller. Da wird es dann nicht teuer, sondern man kümmert sich vermutlich darum, die Sache für die Stadt Oberndorf a.N. so geräuschlos wie möglich unter den Teppich zu kehren – im wahrsten Sinne des Wortes.

Da der Schwarzwälder Boten über diese städtische Umweltsauerei nicht berichtet bin ich gespannt, ob dieses Käseblatt den Holzverbrenner noch mit weiteren Hinweisen auf seine Identität, so wie er es mit mir gemacht hat, an den Pranger stellt?

Bestellt das Käseblatt unbedingt ab – nur so ist ein Denkzettel für den Schwabo tatsächlich möglich!!!

Hansjo

Mail an den Petitionsausschuss des Landtags BW – Mail vom 27.10.2021:

Sehr geehrte Frau Krebs, sehr geehrter Herr Haas,
ich erlaube mir mal wieder einmal anzufragen, warum meine Petitionen gegen das Landratsamt Rottweil wegen Untätigkeit und Amtsmissbrauch und gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen Falschabrechnung des Neubaugebiets „Im Felsblick“ mit einem persönlichen Schaden für mich in Höhe von ca. 40.000 € seit vielen Monaten, ja inzwischen fast seit Jahren, nicht bearbeitet werden?
In der Abrechnungssache habe ich ihnen die Beweise für den Erschließungsvorteile der Mehrfamilienhäuser Bühlgärten nicht nur theoretisch erläutert, sondern anhand vieler Fotobeweise auch unzweifelhaft nachgewiesen.
Dieser Erschließungsvorteil wird nahe zu jeden Tag von Bewohnern der Mehrfamilienhäuser in Anspruch genommen, ohne dass diese dafür an den Erschließungskosten beteiligt wurden.
Dieses mit ansehen zu müssen ist für mich, bei einem Erschließungskostenbeitrag von 86.000 €, jedes mal ein Stich in`s Herz und ein Beweis für die Verkommenheit dieses Systems und der Verwaltung der Stadt Oberndorf a.N.!
Die Stadt Oberndorf a.N. unternimmt in der Sache nichts, das bearbeitende Büro ist abgetaucht, nach dem man mir zuerst mit rechtlichen Schritten gedroht hat.
Das Landratsamt Rottweil reagiert nur dann, wenn es gegen mich vorgehen kann – zuletzt bei Kontrollbesuchen auf Anzeige einer „geschützten Person“. Meine Hinweise, Anfragen, Anzeigen etc. werden dagegen nicht beantwortet und auch nicht bearbeitet!

Dieses Verhalten ist verwaltungsrechtswidrig und ich erwarte doch irgendwann einen Petitionsbericht, auch wenn sie in beiden Angelegenheiten nicht wissen, wie sie die beteiligten Beamten frei schreiben sollen.
Die Nichtbearbeitung der Angelegenheiten sagt schon genug zur Schuldigkeit dieser Beamten aus – aber ich erwarte auch einen Bericht des Landtags, der vermutlich noch dümmer ausfallen wird als die Vorgehenden – mein Lieblingsschmankerl ist immer noch ihre Antwort zur Vorteilnahme eines Stadtrats durch das Aufhängen eines Kundenfangbriefkastens im Pausenraum des Rathauses – das Aufhängen eines Kastens im Pausenraum ist nicht zu beanstanden – irre bescheuert aus meiner Sicht und bezeichnend für die Qualität ihrer Berichte!!!
Geht es noch schlimmer – aber immer !
Hans Joachim Thiemann

Strafantrag gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen Umweltgefährdung – Mail vom 26.10.2021:

Frau Mayländer,
heute wurden mir, dem Gewissen Oberndorfs, beigefügte Bilder vom Oberndorfer Brauerei-Areal zugespielt (nur in der Mail) die dokumentieren, in welchem Zustand sich die dort lagernden Abfallstoffe bereits befinden.
Es ist für mich verstörend, dass ich von Ihrer Behörde, trotz vielfacher Nachfrage, kein Aktenzeichen zu meinem Strafantrag gegen die Stadtverwaltung Oberndorf a.N. in der Sache erhalte und Sie damit z.B. einen Einblick in die Verfahrensunterlagen durch einen Anwalt erschweren.
Dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie, z.B. wegen Amtsmissbrauch oder Strafvereitlung im Amt, aussichtslos bei Ihrer übergeordneten Behörde, der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, verpufft habe ich ja schon ausprobiert und erfahren müssen.
Aber ist es nicht auch für Sie als Strafverfolgerin verstörend, andauernd diese Strafverfolgung anscheinend zu verhindern oder zu behindern?
Mein Informant hat mir mitgeteilt, dass auf dem Brauerei-Areal Leute herum laufen, die in den Säcken nach brauchbaren Materialen suchen und auf Ansprache kein Deutsch verstehen.
Ist das von Ihnen so gewollt und gewünscht?
Da auch die Presse keinerlei Information zu den umweltgefährdenden und erbgutverändernden Materialen auf dem Brauerei-Areal an die Öffentlichkeit gibt und die Bürger damit in Unkenntnis lässt scheint es sich hier um eine zwischen Behörden und Presse abgestimmte Vertuschungsaktion zu handeln?
Kaum zu glauben ist, dass wir in einem Bundesland leben, dass von grünen Politikern (scheinbar tief schwarz im Herzen) regiert werden und wir demnächst sogar im Bund die Grünen in der Regierung begrüßen dürfen.
Dass unter solchen grünen Politikern ein Umweltskandal wie in Oberndorf a.N. möglich ist und von den zuständigen Behörden scheinbar vertuscht werden soll ist unverzeihlich und schändlich.
Die von einem Informanten angesprochenen „mafiösen Strukturen“ im Landkreis Rottweil scheinen sich ein weiteres Mal zu bestätigen.
Hans Joachim Thiemann

Strafantrag gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen Fahrlässigkeit (?) – Mail vom 22.10.2021:

Frau Mayländer,

hiermit stelle ich Strafantrag gegen die Stadtverwaltung Oberndorf a.N., Bürgermeister Hermann Acker, Klosterstraße 2, 78727 Oberndorf a.N. wegen des herab stürzendes Astes auf dem Schulhof.

Begründung:

So eben las ich den Artikel über den Baumbruch in Oberndorf a.N.
Feuerwehr im Großeinsatz: Baum stürzt auf Schulhof in Oberndorf – Oberndorf & Umgebung – Schwarzwälder Bote (schwarzwaelder-bote.de)
Zu aller erst – ich bin sehr froh, dass niemand verletzt wurde.
Dieser Vorfall stellt jedoch die Frage, ob hier seitens der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. als für die Gefährdungslage zuständiger Stelle fahrlässig gehandelt und damit Bürgerschäden vorsätzlich in Kauf genommen wurden. Dieses ist staatsanwaltlich umfassend zu untersuchen!
Ich warne seit Jahren davor, dass durch die katastrophale und inkompetente Arbeit der Stadtverwaltung Oberndorfer Bürger zu schaden kommen werden.
Ich habe beim Thema Aldineubau darauf hingewiesen und es ist nur eine Frage der Zeit, wann sich  nach einer Realisierung dieser Schwachsinnsplanung der erste Unfall an dieser hoch gefährlichen Kreuzung im Tal ereignen wird.
Auf dem Brauerei-Areal liegt seit Jahren krebserregendes und erbgutverändernde Abbruchmaterial herum und gefährdet die Oberndorfer Bürger. Selbst meine Strafanzeige in der Sache wird von der Staatsanwaltschaft Rottweil scheinbar vorsätzlich zurück gehalten, denn ich bekomme, trotz vielfacher Nachfrage, keine Antwort zum Aktenzeichen – scheinbar muss die Stadtverwaltung Oberndorf a.N. immer noch von Frau Mayländer, als leitender Staatsanwältin, massiv geschützt werden.
Dass die Führung des Bauamts, Michael Lübke und Romy Bloß, vollständig überfordert ist manifestiert sich bei diesem Vorfall erneut.
Die Untersuchung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft könnt ihr in der Pfeife rauchen – die Ermittlungen werden wahrscheinlich eingestellt mit Hinweis darauf, dass die Stadtverwaltung Oberndorf a.N. nichts falsch gemacht hat.
Ist dieser befremdliche Vorgang, solche an sensiblen Plätzen stehende Bäume sollte besonders geprüft werden, ein letztes Zeichen für die Zukunft?
Ist nun mit weiteren katastrophalen Szenarien zu rechnen?
Eindeutig ja – denn die Stadtverwaltung Oberndorf a.N. hat bereits, mit Zustimmung des Gemeinderats, die Weichen für weitere Unfälle mit Bürgerschäden gelegt und keiner der Gemeinderäte kann im Katastrophenfall von sich behaupten, er habe nichts von der Gefahr gewusst, die Stadtverwaltung hat nicht ausreichend informiert (hat sie auch nicht – aber ich habe das!), man war zu dumm, den Sachverhalt zu verstehen – naja, diesen Punkt lassen wir wohl gelten .
Bitte senden Sie mir umgehend das Aktenzeichen in der Sache zu – und endlich auch für den Strafantrag zur Umweltbelastung auf dem Brauerei-Areal!!!

Hans Joachim Thiemann

Mail an den Petitionsausschuss wegen Untätigkeit Landratsamt Rottweil:

Sehr geehrter Herr Haas,
heute möchte ich Ihnen für meine seit18 Monaten nicht bearbeiteten Petition (Untätigkeit oder Böswilligkeit?) gegen das Landratsamt Rottweil wegen Untätigkeit  in einer Vielzahl von Fällen, mit Schäden für mich bis zu 40.000 € je Einzelfall, mit auf den Weg geben,  das das Landratsamt Rottweil die Kontrolle meiner Hunde durch das Landratsamt Rottweil auf Zuruf (Mail) einer angeblich unbekannten Person, die als „geschützte Person“ anschließend geheim gehalten wird, umgehend durch geführt hat.
Andererseits wurde mein Hinweis auf den tatsächlich viel zu mageren Windhund in Oberndorf a.N. (einschließlich Übersendung des Schwaboartikels hierzu), an der Grenze zur Tierquälerei, nicht einmal angeschaut und der zuständige Mann, Herr Hauser vom Landratsamt Rottweil, versuchte diese vorsätzliche Untätigkeit in dieser Sache damit zu begründen, dass er die Adresse des Eigentümers nicht wisse – ist das Dummheit, Bösartigkeit, Vorsatz etc.?
Na ja, dass Landratsamt Rottweil hat ja auch genug damit zu tun, gegen mich vorzugehen – und zwar auf auf marsch marsch – pronto!
Bitte nehmen Sie im Petitionsbericht (falls er irgendwann bearbeitet werden sollte) auch zu dieser Ungleichbehandlung bzw. nachweislichen Vorzugsbehandlung gegen mich umfassend Stellung.
Zu Herrn Bürgermeister Acker darf ich inzwischen gerichtsbestätigt sagen, dass er einen Privatkrieg gegen mich führt.
Gleiches gilt uneingeschränkt für das Landratsamt Rottweil, quasi erneut David gegen Goliath – welcher der Beiden ich bin, brauche ich Ihnen nicht zu schreiben und falls Sie Interpretationsschwierigkeiten haben fragen Sie Ihre hoch bezahlten Beamtenkollegen im Ministerium – bitte nicht die Politiker, denn sonst sterben Sie vermutlich dumm .
Ich warte und warte und warte und warte ……..
Hans Joachim Thiemann – Opfer des Petitionsausschusses

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 10.10.2021 in Sachen Strafanzeige Wolfgang Schittenhelm gegen mich wegen Verleumdung – Anlagen nur im Original:

Sehr geehrte Frau Martina,
leider ist es mir nicht möglich, Ihren Beamtengedankengängen zu folgen?
In der Sache Schittenhelm wegen Verleumdung haben Sie am 19.08.2021 die Verfügung getroffen, das Verfahren 15 Js 7628/21 einzustellen – s. Anlage.
Mit Schreiben vom 28.09.2021 teilen Sie mir dann mit, dass Stadtrat Schittenhelm wegen Verleumdung Anzeige gegen mich erstattet hat – s. Anlage.
Daraufhin habe ich um Mitteilung gebeten, welche Anschuldigungen gegen mich vorgebracht werden, um bei der Beilegung mit wirken zu können und meine positive Grundhaltung der Konfliktvermeidung zu befolgen – Mail vom 30.09.2021.
Mit Schreiben vom 07.10.2021 teilen Sie mir nun mit, dass mir die Anzeigegründe bereits mitgeteilt wurden – s. Anlage.
Das ist nach meiner Aktenführung mal wieder falsch oder gelogen?
Zudem ist mir nicht mehr klar, ob das Verfahren 15 Js 7628/21 nun noch läuft oder eingestellt ist?
Ihren Schreiben nach läuft das von Ihnen eingestellte Verfahren weiter – oder wie soll ich Ihre Schreiben verstehen!?
Mein Gott bin ich froh, das ich nicht mehr in einer Verwaltung arbeiten muss .
Bitte teilen Sie mir nun verbindlich mit was gilt?
Zudem bitte ich nachdrücklich darum mir mitzuteilen, wie der Verfahrensstand in Bezug auf Ihre rechtswidrige Hausdurchsuchung mit Eigentumsbeschlagnahmung ist, denn die Verfügung des Landgerichts Rottweil, die diese Aktion als rechtswidrig entschieden hat liegt bereits 1 Jahr zurück.
Ich möchte und muss endlich meine Schadenersatzklage gegen die Staatsanwaltschaft Rottweil stellen können/dürfen. Wie lange wollen/dürfen Sie diese Sache noch verzögern, verschweigen, unter den Teppich kehren usw.?
Danke
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Manchmal bekommt man den Eindruck, dass Beamtenpsychiater eine gute Investition in unseren Beamtenstaat wären. Dann könnte Herr Schulte auch mal ein Gutachten über Leute wie Sie oder Frau Mayländer anfertigen  – natürlich nur zum Positiven, wie Beförderungseignung usw. .

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 30.09.2021 in Sachen Strafanzeige Wolfgang Schittenhelm gegen mich wegen Verleumdung:

Sehr geehrte Frau Martina,
vielen Dank für die Mitteilung zur Strafanzeigeerstattung durch Wolfgang Schittenhelm gegen mich wegen Verleumdung – 15 Js 7628/21.
Leider haben Sie vergessen mir mitzuteilen, welche Verleumdungen mir seinerseits zur Last gelegt werden? Nur der Satz, das Strafanzeige erstattet wurde hilft mir nicht weiter – ein einziger Satz – das nenne ich Sparsamkeit .
Bitte teilen Sie mir also umgehend mit, welchen Hintergrund die Strafanzeige von Wolfgang Schittenhelm gegen mich hat bzw. gewähren mir Einsicht in die Verfahrensakte 15 Js 7628/21.
Da es sich um Aussagen in meinem blog handelt könnte ich, im Falle das es mir möglich wäre und nicht tatsächliche Vorgänge den Aussagen zu Grunde liegen, wie z.B. Vorteilnahme, Beleidigung meiner Person etc., die Streit gegenständlichen Aussage verändern.
Ich bitte um schnellstmögliche Mitteilung, um den Sachverhalt entweder aus der Welt zu schaffen oder dazu Stellung beziehen zu können. 
Bekanntlich hat die Staatsanwaltschaft Rottweil ja ein sehr eigenwilliges und emotionales Verständnis zu meinen Aussagen im blog und ich muss leider befürchten, dass Anzeigen gegen mich zu Strafbescheiden führen, während meine Strafanträge ohne Begründung eingestellt werden.
Zudem werde ich in den Verfahren meistens nicht angehört, vermutlich da meine Aussagen in den Verfahren für die Staatsanwaltschaft Rottweil keine Rolle spielen und das Verfahrensergebnis gegen mich nur verkomplizieren?
Ich habe leider keine Hoffnung, dass Sie Ihr bisheriges Handeln zukünftig ändern werden.
MfG
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Vielen Dank für die Aktenzeichen in der Sache Lamparter (15 Js 9809/21) und Acker (15 Js 9791/21). Es fehlt jedoch immer noch das Aktenzeichen zum Strafantrag gegen die Stadt Oberndorf a.N. wegen Verstoßes gegen das Umweltschutz – und das Abfallgesetz!!!

Ich rechne mit weiteren Anzeigen durch Gemeinderatsmitglieder – bitte teilen Sie mir bei diesen den Anzeigegrund gleich derart mit, dass ich Stellung beziehen kann – danke.

Diese Gelegenheit möchte ich noch nutzen, um mich bei der Staatsanwaltschaft Rottweil und besonders bei Herrn Wolfgang Schittenhelm für das sehr detaillierte Lesen meines blogs bedanken.

Ich hoffe, dass meine Leser neben dem Lesen können auch das Verstehen können beherrschen, sonst kann es zu Missverständnissen kommen, die nicht beabsichtigt sind.
Ich freue mich jedoch über jeden eifrigen Leser, auf das ihm ein Licht aufgeht – natürlich nur, wenn er eine passende Fassung dazu hat !

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 28.09.2021 in Sachen Ermittlungseinstellung RA Zimmermann / Aktenzeichenanfrage zu Strafanträgen:

Hallo Leute, sehr geehrte Beamte,
heute kam das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft zum Strafantrag gegen Marc Zimmermann, die Kanzlei Wangler, wegen Parteiverrats – und es kam mit separater Post die Ermittlungseinstellung in der Sache.
Interessant ist, dass der einstellende Staatsanwalt scheinbar gar nicht kapiert hat, was ich Herrn Zimmermann vorwerfe.
Dieser Staatsanwalt, mal wieder ein Doktor (dessen Doktortitel zu überprüfen wäre) hat anscheinend die Vorwürfe gegen Dr. Seyfritz und Marc Zimmermann durcheinander geworfen und daraus eine Ermittlungseinstellung gemacht.
Mein Gott, lesen und verstehen sollte doch einem Doktor möglich sein oder möchte die Staatsanwaltschaft Rottweil hier ein weiteres Zeichen ihres Unvermögens unter Frau Mayländer abliefern?
Es ist sehr deutlich am Anfang des Strafantrags (s.u.) darauf abgehoben worden, welche „Baustellen“ Dr. Seyfritz im Rahmen seines Mandats hinterlassen hat – fehlende Zeugenladung, Empfehlung schlechtester Vergleichsvorschläge, Parteifreund von Acker usw..
Diese Aufzählung zu Beginn sollte verdeutlichen, unter welchen Voraussetzungen Marc Zimmermann das Mandat übernommen hat und welche Vorgaben des „Bessermachens“ für ihn gegolten haben und vor Mandatserteilung abgestimmt wurden.
Lieber Dr. Krausbeck, Ihr Schriftsatz ist ein Nackenschlag für alle Steuerzahler und ihr Gehalt raus geschmissenes Geld. Wenn Sie nicht einmal in der Lage sind eingereichte Strafanträge ordentlich inhaltlich zu verstehen sollten Sie lieber der Putz- statt der Entscheidungskolone der Staatsanwaltschaft Rottweil zugeordnet werden – mir kräuseln sich meine Nackenhaare vor Entsetzen über solches Unvermögen bei einer Staatsanwaltschaft!
Dass Sie dann auch noch für die Ermittlungseinstellung den mir inzwischen bestens bekannten Satz, dass für den Strafantrag „tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“ müssen und „bloße Vermutungen“, keine strafrechtlichen Ermittlungen rechtfertigen anführen zeigt, dass der Inhalt des Strafantrags völlig nebensächlich ist und eine Ermittlungseinstellung, egal bei welchen Straftaten auch, bereits im Fall meiner Strafanträge vorgegeben scheint.
Ich habe Ihnen dezidiert die Mandaten widrigen Machenschaften des Marc Zimmermann anhand von Mails und Schriftsätzen nachgewiesen (dazu muss man diese aber auch verstehen!). Es geht hier nicht um Vermutungen, sondern um Beweise für einen Parteiverrat, der unter anderem auch vom Landgericht Rottweil und weiteren Zeugen bestätigt werden kann und sogar im Urteil 1 O 37/19 aufgeführt ist.
Mehr geht nicht, aber Ihre Staatsanwaltschaft ist ja bereits bekannt dafür, dass sie bei sehr eigenwilligem Rechtsverständnis den Tätern glauben schenkt, unbescholtene Bürger als nicht glaubwürdig diskreditiert, allgemein gültige ärztliche Atteste nicht anerkennt wenn es gehen Beamte geht – eben jedes rechtsstaatliche Handeln vermissen lässt – meine Meinung und Erfahrung.
Entsprechend erhebe ich Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung und bin sehr gespannt, ob die Generalstaatsanwaltschaft auch dieses Mal mitteilt, dass den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Rottweil nichts hinzuzufügen ist – dann sollte man euch alle tatsächlich mal zu einem „wie verstehe ich Deutsch-Kurs“ verpflichten 
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Der Strafantrag gegen Marc Zimmermann ist der zu Letzt eingereichte Strafantrag.
Bitte senden Sie mir endlich die Aktenzeichen zu den Strafanträgen gegen das Veterinäramt Rottweil, Frau Lamparter und die Stadt Oberndorf a.N., damit ich bei weiteren Schreiben zu diesen Anträgen die seitens ihrer Behörde geforderten Aktenzeichen auch angeben kann.

Zitat:

„Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben.“ Georg Christoph Lichtenberg

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 20.09.2021 in Sachen Aktenzeichenanfrage zu Strafanträgen:

Sehr geehrte Frau Mayländer,
nach wie vor warte ich auf mehrere Aktenzeichen zu interessanten Strafanträgen gegen die Stadt Oberndorf a.N., z.B. wegen Verstoßes gegen das Abfallbeseitigungsgesetz, wegen Verstoßes gegen das Umweltschutzgesetz usw..
Haben Sie sich mit Ihrer Behörde inzwischen ausschließlich auf die Bürgerverfolgung spezialisiert und werfen alle Arbeitskapazität z.B. in der Realisierung meiner Begutachtung?
Es ist inzwischen nicht mehr nur ernüchternd und frustrierend für mich diese Arbeitsweise Ihrer Behörde erleiden zu müssen, sondern in höchstem Maße grausam und bösartig.
Sie wissen sicher, dass Ihr eigentlicher Arbeitsauftrag ein anderer ist als das, was Sie in Bezug auf meine Strafanträge tatsächlich bearbeiten? Wir leben in Deutschland und nicht in Weißrussland, falls Sie mit der Geografie und der Orientierung Probleme haben – wie viele Frauen neben Ihnen?
Denken Sie daran – auch nicht Wissen schützt vor Strafe nicht – heißt es im Volksmund und Sie werden die Strafe für Ihre rechtswidrige Hausdurchsuchung hoffentlich noch selber erleben dürfen – falls Sie nicht vorher weggelobt werden – womit ich inzwischen fest rechne?
Geben Sie sich einen Rück und Ihren Mitarbeitern eine Arbeitsanweisung, dass ich endlich die Aktenzeichen zu meinen Strafanträgen veröffentlichen kann – was ich ganz sicher darf oder werden Sie dieses weiterhin verhindern?
Danke
Hans Joachim Thiemann

P.S.

Dieses werde ich bei einer stattfindenden Begutachtung ansprechen!?

Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 15.09.2021 in Sachen Abweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Mayländer:

Sehr geehrte Frau Hartwig,
vielen Dank für die Abweisung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frau Mayländer. Ich lege diese Abweisung den anderen bereits erhaltenen Abweisungen von Ihnen bei.
Ich gestatte mir anzumerken, dass der Petitionsausschuss des Landtags keinerlei rechtliche Befugnisse hat und von Ihrer Behörde nicht als Maßstab einer Rechtsverletzung bzw. einer Dienstaufsichtsbeschwerde heran gezogen werden kann. Schon gar nicht kann eine Ermittlungseinstellung mit einem Petitionsbericht begründet werden, denn der Petitionsbericht ist subjektiv vom jeweiligen Bearbeiter zusammen gestellt und die Bewertung des Vorgangs politikerverständlich, politikerabgestimmt und beamtenfreundlich verfasst.
Ein Petitionsbericht stellt keine Arbeit der Strafverfolgung dar, sondern ist für mich ein Politikermärchen zur Bürgerverdummung.
Trotzdem wurde sogar im Petitionsbericht süffisant auf das „Verständnis“ der Staatsanwaltschaft Rottweil zu meinen Ausführungen hingewiesen – ein Verständnis, welches die Staatsanwaltschaft Rottweil meines Wissens nach exklusiv für sich beansprucht, weshalb meine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet ist und begründet ohne Ablehnungsbegründung von Ihnen, wie immer, abgewiegelt wurde.
Warum – weil Sie die Macht dafür haben und ich machtlos bin – so einfach – so bösartig.
Hat diese Verdummung auch bei Ihnen schon Spuren hinterlassen? Bei mir greift sie auf jeden Fall nicht !
Hans Joachim Thiemann

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 05.09.2021 in Sachen Vorschlag der Schutzaufhebung der „geschützten Person“ Bürgermeister Hermann Acker::

Liebe Frau Mayländer,
nachdem ich, wie erwartet, keinerlei Eingangsbestätigung meiner persönlich unterschriebenen und in Papierform eingereichten Strafanträge gegen das Landratsamt Rottweil, Frau Lamparter, und gegen die Stadt Oberndorf a.N., Herrn Bürgermeister Hermann Acker, bekomme und mir auch keine Aktenzeichen in diesen Fällen bekannt gegeben werden möchte ich Ihnen Nachfolgendes übermitteln.
Bitte sagen Sie Ihren Weisungsgebern zu meinen Klageanträgen, dass sie nur Bürgermeister Hermann Acker, eine geschützte Person natürlich, endlich ob seiner vielen Verfehlungen, Lügen, Manipulationen, Rechtsverstößen etc. zum Abschuss frei geben müssen, damit eine rechtsstaatliche Strafverfolgung und Justiz an die Stelle des staatlichen Schutzes treten kann.
Ich weiß nicht, was Acker in dieser für Viele unfassbaren Schutzform belässt, aber es können vielleicht nicht nur die o.g. Verfehlungen sein, sondern noch weit tiefer gehende Geheimnisse, die Acker als Insider ausplaudern könnte, wenn er nicht mehr beschützt wird, die Grundlage Ihres weisungsgebundenen Handelns sein – Aserbaidschan-Skandal etc..
Mir liegt ehrlich nicht viel daran, Frau Lamparter, Sie Frau Mayländer, Herrn EPHK a.D. Lehmann, die Stadt Oberndorf a.N., einzelne arme verblendete Gemeinderäte wie Danner und Schittenhelm vor Gericht oder anderweitig zu Recht zu weisen und der Lächerlichkeit preiszugeben.
Mir geht es ausschließlich um den Mann, der meine Existenz zerstört hat, Hermann Acker, und diese Verantwortung übernehmen soll – mit allen rechtlichen (auch beamtenrechtlichen – ach da gibt es wohl keine?) Konsequenzen.
Also sprechen Sie mit ihren Weisungsgebern und die mit den ihrigen. Vielleicht wird eine Lösung gefunden, so dass wir die hässlichen Skandale und Prozesse im Kreis Rottweil und der Stadt Oberndorf a.N. endlich beenden können – im Sinne der Bürger und des geltenden Rechts, falls das für euch überhaupt möglich ist ?
Herzlichen Dank für (k)eine Antwort
Hans Joachim Thiemann

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 03.09.2021 in Sachen Strafantrag gegen die Stadt Oberndorf aN.:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit stelle ich Strafantrag gegen die Stadt wegen Verstoßes der Stadt Oberndorf a.N., vertreten durch Bürgermeister Hermann Acker, gegen das Immissionsschutzgesetz, gegen das Abfallgesetz und gegen das Umweltschutzrecht.  Begründung: Die Stadt Oberndorf a.N. lagert seit mehr als 2 Jahren kontaminiertes, krebserregendes und erbgutveränderndes Material aus dem Abbruch der Brauerei-Anlagen auf dem ehemaligen Brauerei-Areal auf unversiegeltem Boden. Eine Absperrung dieser Ablagerungen ist nur durch einen transportablen und sofort und einfach überwindbaren Zaun erfolgt, der ein Betreten des „Abfallgrundstücks“, z.B. durch Jugendliche oder Kinder, nicht wirklich verhindern kann. Durch dien kontaminierten Abfall besteht die Gefahr der Umwelt- und Personengefährdung, insb. da es sich um mehrere Ablagerungen handelt – u.a. in Säcken verpacktes kontaminiertes Material, welches inzwischen zu verrotten und an die Umwelt zu gelangen droht. Weitere Begründung des Strafantrags können sie unten stehenden Ausführungen entnehmen. Bitte bestätigen sie den Eingang dieses Strafantrag umgehend und geben mir das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens an – wie auch das Aktenzeichen zum Strafantrag gegen das Landratsamt Rottweil, Frau Lamparter wegen versuchtem Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch etc… 

Danke Hans Joachim Thiemann  

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 21.08.2021 in Sachen Verfahrenseinstellung:

Sehr geehrte Frau Martina,
herzlichen Dank für diese Ermittlungseinstellung gegen meine Person wegen Verleumdung – von wem oder was – s. Anlage (nur in der Mail)?
Ich werde so oft verklagt und mir wird ja auch nicht mitgeteilt, wenn ich von irgend einer „geschützten Person“ (mein neues Lieblingswort) angeschwärzt werde, dass ich diese Ermittlungseinstellung nicht mehr zuordnen kann?
Bitte geben Sie mir deshalb zeitnah an, wer mich in diesem Fall der Verleumdung bezichtigt hat und welche Äußerungen etc. ich dieses Mal vermeintlich von mir gegeben haben soll?
Herzlichen Dank und frohes Schaffen – Sie sind doch sicher auch eine „geschützte Person“ – oder? Ich habe vor, Sie als Zeugin im Körperverletzungsprozess gegen BM Acker zu befragen – mal sehen, ob Sie vom Gericht geladen werden und wie hoch Ihr Schutz ist?
Hans Joachim Thiemann

Mail an das Oberlandesgericht Stuttgart vom 19.08.2021 in Sachen Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Foth:

Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Frau Horz,
leider ist Ihrem Ablehnungsschreiben meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Foth Ihr Geschlecht und Ihr Rang nicht zu entnehmen.
Sollte meine Anrede im Genderzeitalter trotzdem falsch sein bitte ich um Entschuldigung.
Zur Sache – Ihr Abweisungsschreiben meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Foth schließt mit den Worten:
„Im Übrigen ergibt sich kein Anhaltspunkt für ein nicht ordnungsgemäßes Verhalten von Herrn Dr. Foth oder den Vorwurf, er habe in dienstrechtlich zu beanstandender Weise die Verhandlung geleitet oder das Verfahren geführt.“
Warum diese Aussage falsch ist habe ich unten bereits erläutert und auch keinen Widerspruch hierzu Ihrerseits erhalten – Sie werden in dieser Sache vermutlich keine Umschreibung der Rechtskommentare befürworten wollen – wer macht sich schon gerne lächerlich?
Deshalb quält mich eine einzige Frage, die ich Ihnen hiermit vortragen möchte:
Wie ist es möglich, dass ein Mitarbeiter des Oberlandesgericht einen Bürger derart anlügen darf (so erreichen mich viele Kommentare aus dem Bekanntenkreis) und dafür keine Konsequenzen fürchten muss – ja vermutlich aufgrund der Staatstreue sogar im Zuge eines solch schändlichen Verhalten noch mit einer Beförderung rechnen kann und ich mit einer Anzeige/Klage wegen Verleumdung etc. rechnen muss?
Ich hoffe, Sie sind nicht nur eine kleine Sekretärin am untersten Ende der Oberlandesgerichtsnahrungskette – welch ein tolles Wort!
Eine Antwort erübrigt sich natürlich – sie könnte aber lauten: Weil ich (Herr/Frau/Dr./Prof. Horz) die Macht dazu habe!
Schönes Wochenende demnächst und frohes (Hin ) Richten
Hans Joachim Thiemann

Mail an Kretschmann, Krebs und Haas vom 18.07.2021 in Sachen Petition zur objektiv falschen Erschließungsbeitragsabrechnung „Im Felsblick“:

Sehr geehrter Herr Kretschmann, hallo Frau Krebs und Herr Haas,

ich erlaube mir mal wieder zum Thema der (vorsätzlich) falschen Erschließungsbeitragsabrechnung „Im Felsblick“ in Oberndorf a.N. anzufragen – wie der Sachstand in Bezug auf einen Petitionsbericht ist?
Leider habe ich immer noch keine Antwort auf meine Petition. Nicht, dass ich das Ergebnis des Petitionsberichts nicht bereits kennen würde – mich interessiert der „Schwachsinn“ den ihre „Fachleute“ zu diesem Thema wieder erfinden werden, damit ich diesen archivieren kann.
Dass dieses „Abweisen“ nicht einfach ist zeigt sicher die überlange Verfahrensdauer in dieser Sache.
Ich habe ihnen zwei Bildrätsel beigefügt – es gilt auf zwei Bildern den (theoretisch) trennenden Bach zu finden (nur in der Mail).
Ein weiteres Bild zeigt die gut besuchten Parkplätze im Felsblick, die auch gerne durch die Besucher und Eigentümer der nicht veranlagten Mehrfamilienhäuser kostenfrei in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass ich immer wieder die querenden Personen beobachten musss, die es nach der Beitragsabrechnung vom Büro Heyder gar nicht geben darf/kann – ist das eine Einbildung meinerseits oder eine Gemeinheit der Stadt Oberndorf a.N., vertreten durch die „geschützte Person“ BM Hermann Acker, andererseits?
Darf ich als Hauptzahler der Erschließungsbeiträge nun von diesen Personen einen Wegezoll zur Deckung meiner 86.000 € Erschließungskosten verlangen? Oder soll ich ein Kopfgeld auf BM Acker aussetzen (tue ich natürlich nicht)- leider kann ich dazu nicht auf Steuergelder zurück greifen  – wie BM Acker? Oder gibt es sogar rechtsstaatliche Möglichkeiten, diese falsche Abrechnung erstens zu bestätigen, zweitens zu bestrafen und drittens zu entschädigen – vermutlich in der Theorie, aber nicht in der Praxis?
Bitte lassen mir doch bald möglichst ihren Petitionsbericht zu kommen. Die Abweisung meiner Petition haben sie doch schnell geschrieben – wenn es sein muss wie beim Frommer-Insider-Grundstücksgeschäft in vier Zeilen und drei Sätzen – oder geht es sogar noch kürzer.
In der Kürze liegt bekanntlich die Würze und hier ist der VGH-Mannheim mit der Abweisung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde ganz vorne dabei. Eine Steigerung ist kaum möglich – aber das ist eine andere Geschichte – s. meinen blog!
Ich harre gespannt der Dinge
Hans Joachim Thiemann

Mail vom 18.08.2021 in Sachen Abweisung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Foth:

Hallo Leute,
heute erhielt ich die Abweisung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Landgerichts Rottweil, Dr. Foth.
Diese Abweisung war klar, interessant ist aber dieses Mal die Form und der Inhalt des Schriftsatzes – s. Anlage.
Zuerst wird aufgeführt, dass das Gericht machen kann was es will – dem ist nichts hinzuzufügen.
Danach wird erläutert, dass dieses willkürliche Handeln gerichtlich überprüfbar ist – dem ist nichts hinzuzufügen – außer, dass man dafür einen lausigen Rechtsanwalt benötigt, der es sich mit dem jeweiligen Gericht nicht verscherzen und soviel wie möglich verdienen möchte – was in vielen Fällen in eine Arbeitsverweigerung mündet.
Zum Schluss kommt dann die Frei- (Seelig-) Sprechung von Dr. Foth – dass er nichts falsch gemacht hat …
… und das bedeutet, dass Richter Angeklagte einseitig auf ihre Wahrheitspflicht unter Androhung schwerer Konsequenzen für den Fall des Lügens hinweisen dürfen (war bisher rechtswidrig!), dass sie einseitige Lügen trotz vorher gehender Predigt an die andere Seite durch gehen lassen können, dass sie über amtliche Verfügungen Sachverhalte festschreiben können, die dann im Urteil, ohne weiteren Vortrag, völlig überraschend (zumindest für die getäuschte Seite) genau umgekehrt in`s Urteil einfließen (bewusste Täuschung einer Seite !?) usw.
Herr Dr. Foth hat nichts falsch gemacht – also müssen die Kommentare zu unseren Gesetzen wohl neu geschrieben werden  – zumindest für Baden-Württemberg und seine schamlose grüne Landesregierung.
Diese Antwort auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein weiteres Highlight in meiner Sammlung.
Vielleicht kommt ein Student in Kehl mal auf die Idee nachzuforschen, wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden erfolgreich sind und wie viele von diesen abgelehnt werden?
Ohne wirklichen Nutzen sollten die Dienstaufsichtsbeschwerden eingestellt werden, denn die „Verarschung der Bürger“ kostet auch noch deren Steuergelder .
Danke für den beigefügten weiteren Einblick in die „verkommene Justiz am Limit“. 
Hans Joachim Thiemann

Mail an Frau Lamparter, Landratsamt Rottweil, vom 17.08.2021 in Sachen Terminvereinbarung zur nochmaligen Hundebegutachtung:

Sehr geehrte Frau Lampater,

heute hat Kali ihre Antiläufigkeitsspritze von meiner Tierärztin, Frau Dr. Kimmich, bekommen.

Obwohl Frau Kimmich den Vorwurf der „dünnen“ Hunde kannte hat sie keinerlei Anmerkungen zum Zustand von Kali gemacht – da Kali in Topform ist!

Ich gehe davon aus, dass Sie die Kompetenz von Frau Kimmich, die selber Ridgeback erfahren ist und anders als Sie diese Tiere kennt, nicht anzweifeln.
Bitte vereinbaren Sie also umgehend einen Termin, um diese für beide Seiten unschöne Sache aus der Welt zu schaffen.
Gerne können wir die Hunde auch wiegen, damit Sie überhaupt, neben Ihren Empfindungen, (haben Sie vielleicht Erfahrungen mit Magersucht und sind deshalb bei solchen Themen etwas „komisch“?) belastbare und nachprüfbare Fakten für Ihre Anschuldigungen haben – eine Waage kann ich zur Not stellen (meine Ex-Frau war magersüchtig und bulemisch – kein schöner Anblick etc.)!
Leider werde ich die Strafanzeige nicht zurück ziehen, denn Sie sind nur als kleines Mittel zum Zweck von anderen Akteuren und „geschützten Personen“ (vermutlich Beamte!) gegen mich ausgesandt worden – vermutlich ohne Hinweise von dort, was Sie hier bei mir erwartet.
Man hat Sie in`s offene Messer laufen lassen – aber das ist nicht mein Verschulden.
Vielleicht haben Sie, wie ich auch, den Wunsch, diese Sache schnellst möglich zu einem verträglichen Ende zu bringen – dann schreiben Sie mir einen Termin zur nochmaligen Prüfung, legen mir die geschuldete Legitimation für unangekündigte Besuche und Hundeuntersuchungen vor und wir schaffen die Sache sofort aus der Welt – denn Sie interessieren mich kein bisschen, nur Ihre Hintermänner und -frauen und die dazwischen!


Hans Joachim Thiemann

Mail an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 17.08.2021 in Sachen Strafanträge Acker / Lamparter:

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erlaube ich mir ihnen mitzuteilen, dass ich wie erwartet keine Quittung für meine Einzahlung der Hundesteuer am 27.07.2021 bei Herrn Acker in der Neckarhalle erhalten habe.
Meine Befürchtung, dass er dieses Geld zweckentfremdet verwendet oder vielleicht sogar weg geworfen hat (und das nicht nur nach der Einzahlung!) bekommt neue Nahrung.
Bitte senden sie mir zeitnah das Aktenzeichen dieses Strafantrags zu.
Senden Sie mir bitte auch das Aktenzeichen in der Sache der Nötigung durch das Landratsamt Rottweil, Frau Lamparter, zu.
Auch hier wurde mir bis heute keine Legitimation für den überfallartigen Besuch einschließlich der erzwungenen Untersuchung meiner Hunde zugesandt!
Danke
Hans Joachim Thiemann
P.S.
Für euch ist das alles Spaß – für mich nicht und ich werde für diesen Spaß auch nicht bezahlt und zahle sogar meine Klagen selber – also bewegt euch, damit wir die nächste Klage klar machen können!
Auch wenn das völlige Versagen der Politiker und Geheimdienstler im Zuge der Afghanistan-Entwicklung nun offen auf dem Tisch liegt muss auch das internen Versagen dieser Topbeamten endlich öffentlich werden. Ihr kleinen Seelen seit nicht besser als die großen Versager !

Mail vom 13.08.2021 an Frau Roth, Herrn Haas und Frau Krebs in Sachen Petition zur falschen Erschließungsabrechnung „Im Felsblick“:

Frau Roth, Herr Hass, Frau Krebs, 

mir fehlt immer noch, seit Jahren!, eine ordentliche Antwort der Rechtsaufsicht des LRA-Rottweil und des Petitionsausschusses BW zur falschen Abrechnung „Im Felsblick“. Ist es hier in BW tatsächlich möglich, falsche Abrechnungen einer Kommune gegenüber einem Bürger Jahre lang, ja vielleicht sogar für immer, geheim zu halten, auf allen Ebenen zu vertuschen, zu decken, zu unterstützen und damit einen Bürger „zu betrügen“? Gibt es niemanden in unserem Rechtsstaat, der hier im Ländle Interesse daran hat, das Recht auch zu vertreten und einzufordern? Herr Kretschmann, nach Impfdiktatur, Dieselempfehlung usw. ist es ein weiterer Tiefpunkt des Grünen-Regimes in BW – eine grüne Schande. Frau Roth, wenn ich das nächste Mal in Rottweil bin komme ich bei Ihnen persönlich vorbei und erkundige mich nach dem Fortgang bzw. Sachstand in der Sache. Sie haben inzwischen derart viel „Scheiße am Hacken“, dass ich ihr Büro wahrscheinlich dem Geruch nach finden werde . Bitte bereiten sie sich entsprechend vor und damit meine ich nicht die Security, die mich abführen wird, sondern inhaltliche Aussagen zum Sachstand in der Sache. By the way – sie könnten dann auch gleich zu den Themen Datenschutzverstöße BM Acker, vorsätzliche Manipulation eines Rechtsverfahrens durch Michael Lübke und Mailunterdrückung BM Acker ausführen – falls hier nicht auch die Rechtlosigkeit unserer Beamten und Kommunalvertreter gedeckt und verschwiegen werden soll/muss!!! Ich werde natürlich einen Zeugen mitbringen, damit sie es nicht so einfach haben, mich zu diskreditieren und abführen zu lassen. Es ist Freitag der 13-te. Passen Sie auf sich auf und drehen sie sich lieber zweimal um, damit ihnen nichts passiert. Ich habe noch viel vor mit ihnen 

Hans Joachim Thiemann 

Strafantrag gegen Frau Lamparter, LRA-Rottweil, vom 11.08.2021 wegen Amtsmissbrauch etc.:

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Strafantrag gegen Frau Lamparter, Veterinäramt Landratsamt Rottweil, wegen Nötigung und Amtsmissbrauch. Begründung: Frau Lamparter hat mich mit einem Kollegen am 29.07.2021 auf Anzeige einer „geschützten Person“ aufgesucht, um meine Hunde auf meinem Grundstück zu begutachten. Ich habe Sie dabei aufgefordert, mir Ihre Legitimation für diesen Besuch, das Betreten meines Grundstücks und die Untersuchung der Hunde mitzuteilen. Sie teilte mir mit, dass die Legitimation der § 16 Tierschutzgesetz sei. Nach Überprüfung des Sachverhaltes am Computer habe ich ihr mitgeteilt, dass der § 16 Tierschutzgesetz diese Legitimation nicht zweifelsfrei erkennen lässt bzw. für Ihren Besuch nicht einschlägig ist, da er nicht auf Privatpersonen abzielt. Daraufhin korrigierte Frau Lamparter Ihre Aussage, dass die Legitimation irgendwelchen Kommentaren zum Tierschutzgesetz zu entnehmen ist und ergänzte umgehend, dass Sie jetzt wieder nach Rottweil fahren würde, wenn ich Sie nicht mein Grundstück betreten und meine Hunde untersuchen lassen sollte und mir dort eine Ordnungswidrigkeitsanzeige mit entsprechendem Bußgeld schreiben würde. Aufgrund dieser Drohung von Frau Lamparter habe ich dann, unter Protest und Zwang, eingewilligt, ohne noch einen unmittelbaren Zeugen auf die Schnelle beibringen zu können (meine Nachbarin verfolgte die ganze Aktion auf meine Bitte hin von ihrem Balkon aus), meine Hunde einzeln an der Leine zur Prüfung außerhalb meines Grundstücks vorzuführen. Meine Hunde haben diese Vorführung klaglos über sich ergehen lassen. Trotzdem kam im Anschluss von Frau Lamparter eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung, weil die Hunde angeblich zu dünn und verhaltensauffällig wären – völliger Blödsinn im Übrigen. Zu meinen Bekannten gehören u.a. Mitglieder des Tierschutzvereins Oberndorf a.N., die meine Hunde kennen und gerade erst am Tag vor dem Besuch bei mir waren, die das Verhalten meiner Hunde und ihre Ruhe gegen über Fremden loben usw.. Selbst das SEK hat im Beisein von Beamten des Polizeireviers Oberndorf a.N. (u.a. Herr Hagel) bereits meine top erzogenen und folgenden Hunde im Rahmen eines Polizeieinsatzes erleben dürfen – die meisten Hunde hätten in einer solchen Situation sicher aggressiv, verunsichert etc. reagiert – meine nicht!!! Woher Frau Lamparter Ihre Anschuldigungen nimmt ist mir schleierhaft, zumal Sie sogar zugab, sich mit Ridgebacks nicht auszukennen. Ich halte und züchte seit fast 20 Jahren diese Hunderasse und kann mit Fug und Recht behaupten, dass ich sicher mehr Ahnung von diesen Hunden habe als Frau Lamparter. Ich habe bereits mehr als 20 Welpen mit auf die Welt gebracht und Generationen von Ridgebacks in meine Familie integriert – auf 6.000 qm Grundstück, in eigenen Hundezimmern und 24 Zimmern insg.. Ich wehre mich entschieden gegen diese konzertierte Aktion des Landratsamts Rottweil zu meiner Einschüchterung, Diskreditierung etc., auf Zuruf einer geschützten Person (vermutlich ist diese Person bekannt dafür, mich in jeglicher Form zu diskreditieren), zu versuchen, ohne Legitimationsvorlage in mein Haus einzudringen und mein Eigentum zu untersuchen. Sobald ich die Personalie dieser „geschützten Person“ erfahren habe werde ich auch gegen sie Strafantrag erstatten – falls sie nicht zwingend vor einem Gespräch mit mir über meine Hunde geschützt und geheim gehalten werden muss – wie lächerlich ist das wieder? Eine Legitimation der Aktion habe ich vom Landratsamt Rottweil, trotz mehrfacher Anfrage, bis heute nicht erhalten!!! Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung. 

Hans Joachim Thiemann 

Beschwerde gegen die Ermittlungseinstellung gegen Frau Roth vom 11.08.2021 in Sachen Biogasanlage Hochmössingen:

Sehr geehrte Frau Hartwig, 

wie ich lese sind Sie immer noch Oberstaatsanwältin? Nachdem Sie sich meiner Meinung nach als gefügiges, weisungsempfängliches Mitglied der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart erwiesen haben steht doch wohl als Anerkennung endlich eine Beförderung an – oder? Vielen Dank für die erwartete Abwehrung meines Strafantrags – ohne Begründung, wobei das eine Wiederholung darstellt? Haben Sie sich eigentlich schon einmal gefragt, warum mich das Landratsamt Rottweil nicht wegen Verleumdung, Beleidigung usw. vor dem Landgericht Rottweil verklagt? Es ist ganz einfach – ohne euch „Beamtenbeschützer“ habe ich in der Sache einfach recht und daran könnt auch ihr nichts ändern. Ihr könnt zwar weisungsbefugt die Täter freisprechen, aber die Taten selber sind geschehen und jeder meiner Leser weiß, dass Frau Roth und das Landratsamt schuldig sind – nicht zwingend im strafrechtlichen Sinne, aber im umgangssprachlichen, vielleicht im zivilrechtlichen oder sogar im (natürlich nicht geprüften) verwaltungsrechtlichen Sinne. Frau Roth missbraucht ihre Machtstellung nach Meinung vieler Oberndorfer inzwischen in einer Vielzahl von Fällen, um sich und die Oberndorfer Beamten zu schützen – sehr erfolgreich, wie ich zugeben muss. Das ist allseits bekannt – leider nehmen es viele Bürger mit dem Spruch – da kann man nichts gegen machen – einfach nur zur Kenntnis – sehr schade, aber selbst für mich inzwischen nachvollziehbar. Gestern Abend habe ich die Diskussion eines kleinen Polizeigewerkschaflers, der auf einer Erhöhung stehen musste (wie putzig der Kleine), mit einem Linkenpolitiker im Fernsehen, teilweise, gesehen. Ich musste ausschalten, denn die Wörter, die ich für diese kleine, feiste, nicht die Wahrheit sagende Person benutzen musste waren nicht für die Öffentlichkeit gedacht. Dass im Fernsehen ein Vertreter der Polizei derart dreist die Fakten leugnen und verdrehen darf ist unfassbar – aber der Linke hat ihn ordentlich über den Bengel gezogen – gut so! Also Frau Hartwig, meine Stimme haben Sie wenn es um die Beförderung geht – und ich erwarte nicht mal eine Gegenleistung! Hans Joachim Thiemann      Sehr geehrte Frau Martina, vielen Dank für Ihr Schreiben in der Sache Roth – Biogasanlage vom 16.07.2021 – s. Anlage. Sie haben mir endlich die Augen geöffnet, warum man Jura studieren muss, um manchmal den juristischen „Scheiß“ verstehen und nachvollziehen zu können. In Ihrem beigefügten Schreiben führen Sie an, dass die Ermittlungen gegen Frau Roht, Landratsamt Rottweil, in der Sache der nicht verfolgten Begrünung der Biogasanlage Hezel in Hochmössingen (Untätigkeit im verwaltungsrechtlichen Sinne – dieser Hinweis fehlt dieses Mal) eingestellt werden, weil „lediglich eine Verhinderung der Bestrafung einer Straftat“ vorliegt – wow. Der Terminus „Strafvereitelung im Amt“ sagt genau dieses aus (!!!!) – Verhinderung der Bestrafung im Zuge einer Straftat – deshalb Strafvereitelung (Verhinderung der Bestrafung) im Amt!? Es ist gerade zu ein „Irrenhaus“, in dem ich mich inzwischen mit meiner Suche nach Gerechtigkeit und Wahrheit in dieser Stadt Oberndorfa.N., in diesem Kreis Rottweil, in diesem Bundesland BW, in Deutschland bewegen muss – Wahnsinn. Frau Roth, Sie scheinen eine Freundin bei der Staatsanwaltschaft zu haben? Dieses Mal fehlt sogar der verwaltungsrechtliche Hinweis der verwaltungsrechtlichen Verfolgung – geht es Ihnen noch gut ? Selbstverständlich lege ich Beschwerde gegen dieses Ergebnis ein, damit die Generalstaatsanwaltschaft mir ebenfalls ein kurzes Schreiben zukommen lassen kann. Übrigens erlaube ich mir anzufragen, was meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Mayländer macht. IOch erwarte hier endlich eine Stellungnahme ihrerseits zu den von mir vorgetragenen Unregelmäßigkeiten in ihrer Behörde und den Klagen der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen meine Person vor dem Amtsgericht Oberndorf a.N. – derzeit ruhend wie Petitionen, Dienstaufsichtsbeschwerden usw.. Frohes Schaffen 

Hans Joachim Thiemann 

P.S. Herr Haas, Frau Krebs, wie lange kann der Petitionsausschuss und der Landtag das Landratsamt Rottweil und Frau Roth noch beschützen?